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TToG II § 28

John Locke: Two Treatises of Government

§ 28. He that is nourished by the acorns he picked up under an oak, or the apples he gathered from the trees in the wood, has certainly appropriated them to himself. Nobody can deny but the nourishment is his.

I ask then, when did they begin to be his?
When he digested?
Or when he eat?
Or when he boiled?
Or when he brought them home?
Or when he picked them up?

And it is plain, if the first gathering made them not his, nothing else could. That labor put a distinction between them and common: That added something to them more than nature, the common mother of all, had done; and so they became his private right. And will anyone say, he had no right, to those acorns or apples, he thus appropriated, because he had not the consent of all mankind to make them his? Was it a robbery thus to assume to himself, what belonged to all in common?

If such a consent as that was necessary, man had starved, notwithstanding the plenty God had given him. We see in commons, which remain so by compact, that it is the taking any part of what is common, and removing it out of the state nature leaves it in, which begins the property; without which the common is of no use. And the taking of this or that part does not depend on the express consent of all the commoners.

Thus the grass my horse has bit; the turfs my servant has cut; and the ore I have digged in any place, where I have a right to them in common with others, become my property, without the assignation or consent of any body. The labor that was mine, removing them out
of that common state they were in, hath fixed my property in them.

§ 28. Wer sich von Eicheln nährt, die er unter einer Eiche aufliest, oder von Äpfeln, die er von den Bäumen des Waldes pflückt, hat sich diese offenbar angeeignet. Niemand kann in Abrede stellen, dass diese Nahrung sein Besitz ist. Ich frage nun:

Wann fing sie an, sein Besitz zu sein?
Als er sie verdaut hat?
Oder als er sie gegessen hat?
Oder gekocht hat?
Oder nach Hause brachte?
Sie aufsammelte?
Was sonst, wenn nicht das erste Aufsammeln die Nahrung zu seinem Besitz machte, konnte das bewirken?

Die Arbeit machte den Unterschied zwischen ihr und den gemeinschaftlichen Besitz. Sie fügte hinzu, was über das hinausgeht, was die Natur, die gemeinsame Mutter von allem, bereitet hatte. Auf diese Weise wurden sie sein alleiniges, persönliches Recht. Wer will behaupten, er habe auf jene Eicheln oder Äpfel, die er sich so angeeignet, kein Recht besessen, weil etwa die Zustimmung der gesamten Menschheit fehlte, diese Nahrung zu der seinigen zu machen? War es Raub, sich zu nehmen, was allen gemeinschaftlich gehörte?

Wenn eine derartige Zustimmung notwendig gewesen wäre, würden die Menschen verhungert sein, trotz allen Überflusses, den Gott ihnen beschert hat. Wir sehen, dass bei gemeinschaftlichem Besitz, der er durch Vertrag auch bleibt, die Herausnahme eines Teils des Gemeinbesitzes und seine Entfernung aus dem Zustand, in dem die Natur es bereit hielt, genau das ist, worin der Anfang des Besitzes liegt. Ohne diese Handlung ist der gemeinschaftliche Besitz nutzlos. Sich diesen oder jenen Teil zu nehmen, kann nicht von der ausdrücklichen Zustimmung aller Mitbesitzer abhängen.

Das Gras, das mein Pferd gefressen, der Torf, den mein Knecht gestochen, und das Erz, das ich an irgendeiner Stelle gegraben, dort, wo ich ein Recht darauf in Gemeinschaft mit anderen habe, wird auf diese Weise mein Besitz und das ohne Unterschrift oder Zustimmung von irgendeinem Anderen. Es war meine Arbeit, diese Dinge aus dem gemeinschaftlichen Zustand zu versetzen, in dem sie sich befanden. Meine Arbeit hat mein Besitz an ihnen begründet.

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