Schlagwort-Archive: Naturgesetz

TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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TToG I § 92

John Locke: Two Treatises of Government

§ 92. Property, whose original is from the right a man has to use any of the inferior creatures, for the subsistence and comfort of his life, is for the benefit and sole advantage of the proprietor, so that he may even destroy the thing, that he has property in by his use of it, where need requires: But government being for the preservation of every man’s right and property, by preserving him from the violence or injury of others, is for the good of the governed: For the magistrate’s sword being for a terror to evil doers, and by that terror to enforce men to observe the positive laws of the society, made conformable to the laws of nature, for the public good, i. e. the good of every particular member of that society, as far as by common rules it can be provided for; the sword is not given the magistrate for his own good alone.

§ 92. Besitz, dessen Ursprung von dem Recht des Menschen stammt, jedes unterordnete Geschöpf für den Unterhalt und die Annehmbarkeit seines Lebens zu benutzen, dient allein für das Wohl und den Vorteil des Besitzers, so dass er die Gegebenheit, welche er durch Nutzung in Besitz hat sogar vernichten kann, wenn die Notwendigkeit es erfordert.

Regierung bezweckt den Erhalt von jedermanns Recht und Besitz, indem sie ihn vor Gewalttätigkeit und Schädigung durch Andere schützt und dient deshalb dem Wohl der Regierten. Denn das Schwert der Obrigkeit soll der Schrecken der Übeltäter (Sprüche 21.15) sein und durch diesen Schrecken die Menschen zwingen, die den Naturgesetzen nachgebildeten positiven Gesetze der Gesellschaft um des öffentlichen Wohls willen zu befolgen, (d. h. des Wohles jedes einzelnen ihrer Mitglieder, soweit dies durch allgemeine Vorschriften bewirkt werden kann. Das Schwert ist der Obrigkeit nicht zu deren eigenem Nutzen gegeben worden.

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TToG I § 51

John Locke: Two Treatises of Government

§ 51. Grotius tells us not here how far this jus in liberos, this power of parents over their children extends; but our author, always very clear in the point, assures us, it is supreme power and like that of absolute monarchs over their slaves, absolute power of life and death.

He that should demand of him, how, or for what reason it is, that begetting a child gives the father such an absolute power over him, will find him answer nothing:

We are to take his word for this, as well as several other things; and by that the laws of nature and the constitutions of government must stand or fall. Had he been an absolute monarch, this way of talking might have suited well enough; pro ratione voluntas might have been of force in his mouth; but in the way of proof or argument is very unbecoming, and with little advantage his plea for absolute monarchy.

Sir Robert has too much lessened a subject’s authority to leave himself the hopes of establishing anything by his bare saying it; one slave’s opinion without proof is not of weight enough to dispose of the liberty and fortunes of all mankind. If all men are not, as I think they are, naturally equal, I am sure all slaves are; and then I may without presumption oppose my single opinion to his; and be confident that my saying, that begetting of children makes them not slaves to their fathers, as certainly sets all mankind free, as his affirming the contrary makes them all slaves.

But that this position, which is the foundation of all their doctrine, who would have monarchy to be jure divino, may have all fair play, let us hear what reasons others give for it, since our author offers none.

§ 51. Grotius gibt keinen Hinweis, wie weit dieses „jus in liberos“, diese Macht der Eltern über ihre Kinder reicht. Wie stets auch in diesem Punkt sehr aufgeklärt, versichert unser Autor, es sei die höchste Macht und genau wie bei absoluten Monarchen über ihre Sklaven, absolute Macht über Leben und Tod.

Fragt man ihn, wie und aus welchem Grund es dazu komme, die Zeugung eines Kindes gäbe dem Vater eine solche absolute Macht gibt, wird keine Antwort von erhalten:

Dafür wie für vieles andere muss sein Wort genügen, mit welchem Naturgesetze und Staatsverfassungen zwingend stehen oder fallen. Wäre er ein absoluter Monarch gewesen, wäre diese Redeweise womöglich angebracht und „pro ratione voluntas“14 aus seinem Mund bindend gewesen. Als Beweis oder Argument taugt sie jedoch nichts und wird seiner Verteidigung der absoluten Monarchie wenig förderlich sein.

Sir Robert hat die Würde eines Untertanen zu sehr herabgesetzt, als dass ihm Hoffnung bliebe, durch sein blankes Wort etwas nachweisen zu können. Eine unbeweisbare Meinung eines einzigen Sklaven hat nicht Gewicht genug, die Freiheit und das Glück der gesamten Menschheit zu beseitigen.

Sollten die Menschen nicht von Natur gleich sein, und ich bin überzeugt, sie sind es, dann sind mit Sicherheit alle Sklaven gleich. Deshalb ist mir gestattet ohne jede Anmaßung meine einzelne Meinung der seinigen gegenüberstellen. Im Vertrauen darauf, meine Behauptung, „die Zeugung der Kinder macht sie nicht zu Sklaven ihrer Väter“ gibt der ganzen Menschheit ebenso gewiss Freiheit, wie seine Behauptung des Gegenteils sie alle zu Sklaven macht.

Damit diesem Lehrsatz, der die Grundlage der Doktrin aller derjenigen bildet, welche die Monarchie als „jure divino“ bestehend erklären wollen, mit Fairness begegnet werde, hören wir uns an, welche Grunde andere dafür angeben, wenn schon unser Autor selbst keine Gründe dafür vortragen kann.

14″pro ratione voluntas“ = dem Willen der Vernunft entsprechend

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TToG I § 17

John Locke: Two Treatises of Government

§ 17. On the other side the matter will not be much mended, if we understand by God’s appointment the law of nature, (though it be a pretty harsh expression for it in this place) and by monarch of the world, sovereign ruler of mankind: For then the sentence under consideration must run thus: By the law of nature, as soon as Adam was created he was governor of mankind, for by right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity; which amounts to this, he was governor by right of nature, because he was governor by right of nature: But supposing we should grant, that a man is by nature governor of his children, Adam could not hereby be a monarch as soon as created: For this right of nature being founded in his being their father, how Adam could have a natural right to be governor, before he was a father, when by being a father only he had that right, is methinks, hard to conceive, unless he will have him to be a father before
he was a father, and to have a title before he had it.

§ 17. Andererseits wird die Sache nicht viel besser, wenn wir unter „Gottes Verfügung oder Ernennung“ das Gesetz der Natur verstehen (obwohl das ein reichlich harter Ausdruck dafür an dieser Stelle wäre), bzw. unter „Monarch der Welt“ den Souverän und Herrscher der Menschheit. Unter diesen Umständen würde der behandelte Satz folgendermaßen lauten: „Durch das Gesetz der Natur war Adam, sobald er geschaffen war, Herrscher der Menschheit, denn durch das Gesetz der Natur stand es Adam zu, Herrscher über seine Nachkommen zu sein“. Was nichts anderes ausdrückt als: Er war Herrscher durch Naturgesetz, weil er durch Naturgesetz Herrscher war. Angenommen wir geben zu, dass ein Mensch von Natur Herrscher über seine Kinder ist, so kann nach dieser Logik Adam nicht Monarch sein, sobald er erschaffen war. Denn da dieses Naturrecht darauf gründet, das er ihr Vater war, ist meiner Auffassung nach schwer zu begreifen, wie Adam ein natürliches Herrscherrecht haben konnte, bevor er Vater war: Er musste ja erst Vater werden um jenes Recht zu haben. Müssen wir ihn denn erst Vater sein lassen, bevor er Vater war, und einen Rechtsanspruch haben lassen, bevor er einen Rechtsanspruch hatte?

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