Schlagwort-Archive: Nachfolger

TToG I § 128

John Locke: Two Treatises of Government

§ 128. If God had given the land of Canaan to Abraham, and in general terms to somebody after him, without naming his seed, whereby it might be known who that somebody was, it would have been as good and useful an assignment, to determine the right to the land of Canaan, as it would be the determining the right of crowns, to give empire to Adam and his successive heirs after him, without telling who his heir is: For the word heir, without a rule to know who it is, signifies no more than somebody, I know not whom.

God making it a divine institution, that men should not marry those who were near of kin, thinks it not enough to say, none of you shall approach to any that is near of kin to him, to uncover their nakedness; but moreover, gives rules to know who are those near of kin, forbidden by divine institution; or else that law would have been of no use, it being to no purpose to lay restraint, or give privileges to men, in such general terms, as the particular person concerned cannot be known by.

But God not having any where said, the next heir shall inherit all his father’s estate or dominion, we are not to wonder, that he hath no where appointed who that heir should be; for never having intended any such thing, never designed any heir in that sense, we cannot expect he should anywhere nominate, or appoint any person to it, as we might, had it been otherwise. And therefore in scripture, though the word heir occurs, yet there is no such thing as heir in our author’s sense, one that was by right of nature to inherit all that his father had, exclusive of his brethren.

Hence Sarah supposes, that if Ishmael staid in the house, to share in Abrahams estate after his death, this son of a bond-woman might be heir with Isaac; and therefore, says she, cast out this bond-woman and her son, for the son of this bond-woman shall not be heir with my son:

But this cannot excuse our author, who telling us there is, in every number of men, one who is right and next heir to Adam, ought to have told us what the laws of descent are; but he having been so sparing to instruct us by rules, how to know who is heir, let us see in the next, place, what his history out of scripture, on which he pretends wholly to build his government, give us in this necessary and fundamental point.

§ 128. Hätte Gott das Land Kanaan dem Abraham zugewiesen und außerdem mit unbestimmten Worten einem Nachfolger, ohne jedoch dessen Herkunft zu erläutern, wodurch bekannt geworden wäre, wer dieser Jemand sein solle, wäre es gut und nützlich gewesen, über das Recht auf das Land Kanaan zu bestimmen, wie es bei der Entscheidung über das Recht auf Kronen gelten soll, die Herrschaft an Adam und seine ihm folgenden Erben nach ihm zu gewähren ohne zu festzulegen, wer der Erbe ist. Ohne eine Regel zur Erkenntnis, um wen es sich handelt, bedeutet das Wort Erbe nicht mehr als Irgendjemand, ich weiß nicht wer.

Gott, der es als göttliche Institution eingerichtet hat, dass nahe Verwandte untereinander nicht heiraten sollten, hält es für unzureichend zu bestimmen: Niemand soll seine nächsten Blutsverwandten angehen um ihre Nacktheit zu entblößen. Gott gab genaue Vorschriften um zu wissen, welche durch göttliche Institution geschützten nahe Verwandte sind. Sonst wäre das Gesetz nutzlos, weil es keinen Sinn ergibt, Menschen mit so allgemeinen Worten Beschränkungen aufzuerlegen oder Privilegien zu erteilen, dass genau die davon betroffene Person nicht erkannt werden kann.

Da Gott nirgends bestimmt hat, dass der nächste Erbe den ganzen Besitz oder den Herrschaftsbereich des Vaters erben soll, brauchen wir uns nicht wundern, dass er nirgends bestimmt hat, wer dieser Erbe ist. Da er derlei nie beabsichtigt, nie einen Erben in diesem Verständnis bezeichnet hat, können wir nicht erwarten, er würde ihn irgendwo benennen oder irgendeine Person dazu bestimmen, wie es hätte erwartet dürfen, sofern es anders gewesen wäre. Aus diesem Grund war in der Bibel, auch wenn der Begriff Erbe vorkommt, nie ein Erbe in unseres Autors Sinn gemeint.

Keiner, der unter Ausschluss seiner Brüder durch Naturgesetz dazu bestimmt war, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben. Deshalb geht Sarah davon, falls Ismael im Haus bliebe um an Abrahams Besitz nach dessen Tod teilzunehmen, dieser Sohn einer Sklavin zusammen mit Isaak erben werde und fordert: Treibe diese Magd und ihren Sohn hinaus, denn der Sohn dieser Magd soll nicht zusammen mit meinem Sohn Isaak erben. Das kann unmöglich eine Entschuldigung für unseren Autor sein, der uns hätte mitteilen müssen, wie die Gesetze für Abstammung lauten, sobald er verkündet, dass in jeder Anzahl von Menschen rechtmäßiger und nächster Erbe Adams steckt.

Da er uns so sparsam mit Regeln versehen hat, mit denen wir den Erben erkennen könnten, wollen wir zunächst untersuchen, was seine Geschichte aus der Heiligen Schrift, auf der er seine Regierung gänzlich aufzubauen vorgibt, uns in Bezug auf diesen notwendigen und grundlegenden Punkt liefert.

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TToG I § 84

John Locke: Two Treatises of Government

§ 84. Our author, having fancied an absolute sovereignty in Adam, mentions several ways of its conveyance to princes, that were to be his successors; but that which lie chiefly insists on, is that of inheritance, which occurs so often in his several discourses; and I having in the foregoing chapter quoted several of these passages, I shall not need here again to repeat them. This sovereignty he erects, as
has been said, upon a double foundation, viz. that of property, and that of fatherhood. One was the right he was supposed to have in all creatures, a right to possess the earth with the beasts, and other inferior ranks of things in it, for his private use, exclusive of all other men. The other was the right he was supposed to have, to rule and govern men, all the rest of mankind.

§ 84. Unser Autor, der sich absolute Souveränität bei Adam in den Kopf gesetzt hat, nennt verschiedene Wege, wie sie auf Fürsten übergehen konnte, die seine Nachfolger werden sollten. Worauf er sich indessen hauptsächlich stützt, ist die in seinen Schriften so häufig vorkommende Vererbung. Da ich im vorigen Kapitel verschiedene seiner Passagen zitiert habe, verzichte ich darauf sie hier ein weiteres Mal zu wiederholen. Die Souveränität errichtet er auf doppelter Grundlage: Besitz und Vaterschaft.

Ersteres war ein Recht, welches Adam an aller Kreatur hatte, wie unser Autor unterstellt. Das Besitzrecht, die Erde mit den Tieren und allen niederen Dingen für seinen eigenen privaten Nutzen, unter Ausschluss aller anderen Menschen.

Letztere war das unterstellte Recht, über Menschen, genauer über die gesamte übrige Menschheit zu herrschen und zu regieren.

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TToG I § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. But I leave him to reconcile these contradictions, as well as many others, which may plentifully be found in him by anyone, who will but read him with a little attention; and shall come now to consider, how these two originals of government, Adams natural and private dominion, will consist, and serve to make out and establish the titles of succeeding monarchs, who, as our author obliges them, must all derive their power from these fountains.

Let us then suppose Adam made, by God’s donation, Lord and sole proprietor of the whole earth, in as large and ample a manner as Sir Robert could wish; let us suppose him also, by right of fatherhood, absolute ruler over his children with an unlimited supremacy; I ask then, upon Adams death what becomes of both his natural and private dominion?

And I doubt not it will be answered, that they descended to his next heir, as our author tells us in several places. But this way, it is plain, cannot possibly convey both his natural and private dominion to the same person:

For should we allow, that all the property, all the estate of the father, ought to descend to the eldest son, (which will need some proof to establish it) and so he has by that title all the private dominion of the father, yet the father’s natural dominion, the paternal power cannot descend to him by inheritance:

For it being a right that accrues to a man only by begetting, no man can have this natural dominion over any one he does not beget; unless it can be supposed, that a man can have a right to anything, without doing that upon which that right is solely founded: For if a father by begetting, and no other title, has natural dominion over his children, he that does not beget them cannot have this natural dominion over them; and therefore be it true or false, that our author says, Observations, 156.

That every man that is born, by his very birth becomes subject to him that begets him, this necessarily follows, viz., that a man by his birth cannot become a subject to his brother, who did not beget him; unless it can be supposed that a man by the very same title can come to be under the natural and absolute dominion of two different men at once; or it be sense to say, that a man by birth is under the natural dominion of his father, only because he begat him, and a man by birth also is under the natural dominion of his eldest brother, though he did not beget him.

§ 74. Überlassen wir es unserem Autor und seinen aufmerksamen Lesern, diese und all die anderen Widersprüche, welche in Fülle bei ihm zu finden sind, miteinander in Einklang zu bringen.

Betrachten wir lediglich, wie diese beiden Ursprünge von Regierung, „Adams natürliche und alleinige Herrschaft“, sich verhalten und dafür taugen, die Rechtsansprüche königlicher Nachfolger zu beweisen und festzustellen, da unser Autor sie ja alle zwingt, ihre Macht von diesen beiden Quellen herzuleiten.

Unterstellen wir also, Adam sei „durch Schenkung Gottes“ zum Herrn und alleinigen Besitzer der ganzen Welt bestellt worden, so umfassend und weitreichend, wie es Sir Robert nur wünschen kann. Unterstellen wir weiter, er wäre „durch das Recht der Vaterschaft“ absoluter Herrscher seiner Kinder, mit unbeschränkter Oberhoheit. Dann muss ich fragen: Was wurde bei Adams Tod aus seiner „natürlichen und alleinigen Herrschaft „?

Man wird mir zweifellos antworten, sie sei, wie unser Autor an verschiedenen Stellen erklärt, auf den nächsten Erben übergegangen. Dabei ist klar: Auf diese Art kann unmöglich beides, eine natürliche und eine alleinige Herrschaft auf die gleiche Person übertragen werden. Selbst wenn wir zugestehen, alles Eigentum, aller Besitz des Vaters müßte auf den ältesten Sohn übergehen (was einiger Prüfung bedürfte, um das sicherzustellen) und dieser erhielte auf diese Weise die gesamte alleinige Herrschaft des Vaters, so könnte doch des Vaters natürliche Herrschaft, die väterliche Macht, niemals durch Erbschaft auf ihn übergehen:

Hier liegt ein Recht vor, das einem Menschen durch Zeugung zukommt. Niemand kann so eine natürliche Herrschaft über einen anderen haben, den er nicht gezeugt hat. Es sei denn man wollte unterstellen, ein Mensch erwerbe ein Recht auf etwas, ohne das beizutragen, worauf dieses Recht ausschließlich gegründet ist.

Wenn ein Vater durch Zeugung und durch keinen anderen Titel natürliche Herrschaft über seine Kinder haben kann, so kann der, welcher sie nicht zeugt, auch diese natürliche Herrschaft über sie nicht haben. Ob nun richtig oder falsch ist, was unser Autor O. 156 verzapft:

Jeder Mensch, der geboren wird, wird schon durch die Geburt zum Untertan dessen, der ihn gezeugt hat.

Unausweichlich ergibt sich als notwendige Folge, dass ein Mensch durch die Geburt nicht der Untertan seines Bruders werden kann, eben weil der ihn nicht zeugte.

Außer es soll davon ausgegangen werden, ein Mensch gelange durch eben denselben Rechtsanspruch unter die natürliche und alleinige Herrschaft zweier verschiedener Menschen gleichzeitig. Oder es ergäbe Sinn zu behaupten, ein Mensch stehe durch Geburt unter der natürlichen Herrschaft seines Vaters, nur weil dieser ihn zeugte, und ein Mensch stehe, ebenfalls durch Geburt, unter der natürlichen Herrschaft seines ältesten Bruders, selbst wenn dieser ihn nicht zeugte.

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TToG I § 40

John Locke: Two Treatises of Government

§ 40. Thus we have examined our author’s argument for Adams monarchy, founded on the blessing pronounced, Gen.I.28 wherein I think it is impossible for any sober reader, to find any other but the setting of mankind above the other kinds of creatures, in this habitable earth of ours. It is nothing but the giving to man, the whole species of man, as the chief inhabitant, who is the image of his maker, the dominion over the other creatures.

This lies so obvious in the plain words, that anyone, but our author, would have thought it necessary to have shown, how these words, that seemed to say quite the contrary, gave Adam monarchial absolute power over other men, or the sole property in all the creatures; and methinks in a business of this moment, and that whereon he builds all that follows, he should have done something more than barely cite words, which apparently make against him; for I confess, I cannot see anything in them, tending to Adams monarchy, or private dominion, but quite the contrary.

And I the less deplore the dullness of my apprehension herein, since I find the apostle seems to have as little notion of any such private dominion of Adam as I, when he says, God gives us all things richly to enjoy, which he could not do, if it were all given away already, to monarch Adam, and the monarchs his heirs and successors. To conclude, this text is so far from proving Adam sole proprietor, that, on the contrary, it is a confirmation of the original community of all things amongst the sons of men, which appearing from this donation of God, as well as other places of scripture, the sovereignty of Adam, built upon his private dominion, must fall, not having any foundation to support it.

§ 40. Wir das Argument unseres Autors betrachtet, auf dem in Gen. I. 28. ausgesprochenen Segen sei etwas gegründet, wo m. E. ein nüchterner Leser unmöglich etwas anderes finden kann, als die Überordnung der gesamten Menschheit über alle anderen Arten von Geschöpfen in unserem Habitat Erde. Nicht mehr und nicht weniger als die Gewähr der Herrschaft an den Menschen, die ganze Gattung, den Chefbewohner, der das Abbild seines Schöpfers ist, über alle anderen Kreaturen.

Dies steht so sonnenklar in den schlichten Worten, dass jeder außer unserem Autor den unbedingten Nachweis eingefordert haben würde, wie diese Worte, die offenbar genau das Gegenteil aussagen, Adam die Macht eines absoluten Monarchen über alle Menschen oder exklusives Besitzrecht an allen Geschöpfen zugesprochen haben.

An mir nagt das Gefühl, an einem so wichtigen Punkt, der alle weitere Theorie begründet, wäre mehr von Nöten als Worte die augenscheinlich gegen ihn sprechen. Ich gebe zu, ich vermag nichts zu erkennen, was auf Adams Monarchie oder alleinige Herrschaft hindeutet. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Über die Schwerfälligkeit meines Begriffsvermögens tröste ich mich damit hinweg, als der Apostel (Tim 6.17), ebenso wenig an eine „alleinige Herrschaft Adams“ zu denken scheint wie ich, wenn er schreibt: „Gott, der uns gibt reichlich gibt, allerlei zu genießen“ was er kaum mehr hätte geben können, wenn bereits alles an die Monarchen Adam und seine Erben und Nachfolger übergeben gewesen wäre. Schlussendlich ist dieser Text ist so weit davon weg, Adams alleiniges Besitzrecht zu beweisen, dass er im Gegenteil den ursprünglichen Gemeinbesitz aller Menschen an der Welt bestätigt.

Dieser Sachverhalt geht aus der Schenkung Gottes ebenso hervor wie aus anderen Stellen der Heiligen Schrift. Folglich muss die auf „alleiniger Herrschaft“ errichtete Souveränität Adams fallen. Sie hat keine Grundlage, die sie stützen könnte.

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„Göttinnendämmerung in der Staatskanzlei“

„Göttinnendämmerung in der Staatskanzlei“

Die Viererbande der möglichen Nachfolger des großen (1,93 Meter !) Landesvaters Horst verliert ein Viertel der bisher für die Nachfolge zur Verfügung stehenden Kompetenz.

Aus dem ADHS-Quartett (Aigner-Dobrindt-Hadertauer-Söder) – auch als Aufmerksamkeits-Defizits-Hyperaktivitäts-Syndrom bekannt, wird ein ADS-Trio (Aigner-Dobrindt-Söder): Die vermeintlich weniger gefährliche Variante der selben Störung empfindlicher Kinderseelen.

„Quo Vadis Bayern?“, möchte man darob in der heimatlichen Kultursprache rufen, sollte nun auch noch Oberbayerns Hoffnung Alexander Dobrindt wegen akuten Mautversagens auf der Strecke von Berlin in die Münchner Staatskanzlei bleiben!

Dann würde daraus am Ende ein AS-Duo, auch als Asperger-Syndrom bekannt. Was eine weitgehende Introvertierung der Staatsregierung zur Folge hätte.

Es würde mithin enorm schwierig, die vorhandenen hervorragenden Fähigkeiten in der Führung der CSU nach außen wirkungsvoll zur Geltung zu bringen. Alle Qualität wirkte dann ausschließlich nach Innen und der Wähler hätte nichts mehr davon, weiterhin der gefühlten Volkspartei seine Stimme zur willkürlichen Verfügung zu überlassen.

Er könnte sich dann noch nicht mal mehr über gebrochene Versprechen aufregen, selbst wenn er wollte. Obwohl, bliebe dann auch noch Markus Söder aus bislang ungeahnten Gründen auf der Strecke, wäre mit A wie Alzheimer immerhin ein Neuanfang möglich, da das große Vergessen in der Politik bekanntlich wie die Vergebung aller Sünden wirkt.

Für alle denen es bislang nicht bewusst wurde: Verfehlungen werden im katholischen Bayern durch Beichte beim Beichtvater ihrer Wirkung in die Zukunft beraubt. Es gilt das Beichtgeheimnis. Noch vor dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz.

Prost, sehr zum Wohle. Bayern hat eine anerkannte Nichtkennerin seiner tatsächlich demokratischen, bayerischen Verfassung mit Migrationshintergrund  verloren. Macht nix. Der Wähler wird es gewißlich verzeihen und wenn noch so viele CSU-Koryphäen an ihrem jovialen Rechtsverständis (Gesetze gelten für die anderen, nicht für mich) scheitern mögen.

Nach dem Motto: „Quod libet Jovi, non licet Bovi“: Frei übersetzt, was dem (göttlichen) Jupiter Spaß macht, ist dem Rindvieh (= Stimmvieh) noch lange nicht erlaubt. Dumm gelaufen. Einmal mehr.

Aber ob den präpotenten Führungs(schau)spielern der CSU der Wähler das je Übel nimmt oder ob er weiter meint, das sei ja gerade das Wesentliche (Kernkompetenz) am „Mia san Mia“ (gescheitert, weil dumm genug, sich erwischen zu lassen), bleibt der Zukunft überlassen.

Otto, Otto, (von Bismarck) redde Bavariam liberam.

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