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TToG II § 6

John Locke: Two Treatises of Government

§ 6. But though this be a state of liberty, yet it is not a state of license: Though man in that state have an uncontrollable liberty to dispose of his person or possessions, yet he has not liberty to destroy himself, or so much as any creature in his possession, but where some nobler use than its bare preservation calls for it. The state of nature has a law of nature to govern it, which obliges everyone: And reason, which is that law, teaches all mankind, who will but consult it, that being all equal and independent, no one ought to harm another in his life, health, liberty, or possessions:

For men being all the workmanship of one omnipotent, and infinitely wise maker; all the servants of one sovereign master, sent into the world by his order, and about his business; they are his property, whose workmanship they are, made to last during his, not one another’s pleasure: And being furnished with like faculties, sharing all in one community of nature, there cannot be supposed any such subordination among us, that may authorize us to destroy one another, as if we were made for one another’s uses, as the inferior ranks of creatures are for ours. Everyone, as he is bound to preserve himself, and not to quit his station willfully, so by the like reason, when his own preservation comes not in competition, ought he, as much as he can, to preserve the rest of mankind and may not, unless it be to do justice on an offender, take away, or impair the life, or what tends to the preservation of the life, the liberty, health, limb, or goods of another.

§ 6. Obwohl dieser ein Zustand der Freiheit ist, so ist es doch kein Zustand der Zügellosigkeit. Der Mensch hat in jenem Zustand eine unantastbare Freiheit, über seine Person oder seinen Besitz zu verfügen. Aber keine Freiheit, sich selbst oder auch nur ein in seinem Besitz befindliches Wesen zu zerstören, es sei denn ein edlerer Zweck als sein bloßer Erhalt erfordert das. Im Naturzustand regiert ein natürliches Gesetz, das jeden in die Pflicht nimmt. Dieses Gesetz ist die Vernunft. Wenn die Menschheit sie einfach nur in Anspruch nehmen wollte, würde sie erkennen, dass niemand einem anderen an Freiheit, Leben und Gesundheit sowie seinem Besitz irgendeinen Schaden zufügen darf, da alle gleich und unabhängig sind.

Alle Menschen sind Besitz, Werk eines einzigen allmächtigen, unendlich weisen Schöpfers, die Diener dieses einen unumschränkten Meisters, in die Welt gesetzt auf seinen Befehl und zu seinem Zweck. Sein Werk, dafür geschaffen solange zu bleiben wie es ihm, nicht aber ihnen gegenseitg beliebt. Weil wir aber alle mit den gleichen Fähigkeiten ausgestattet sind, alle an dem gleichen Gemeinbesitz der Natur teilhaben, so kann unter uns keinerlei Hierarchie angenommen werden, die uns ermächtigt, uns gegenseitg zu auszulöschen, als wären wir auch untereinander für den gegenseitigen Gebrauch geschaffen, gleich den untergeordneten Geschöpfe, die zu unserem Nutzen geschaffen sind.

Wie jeder gehalten ist, sich selbst zu erhalten und seinen Platz nicht vorsätzlich zu verlassen, so sollte er aus demselben Grund, außer wenn sein Selbsterhalt in Konflikt damit gerät, die restliche Menschheit erhalten.

Soweit er das eben vermag, und keinesfalls eines anderen Freiheit, Leben oder was zum Erhalt des Lebens dient: Gesundheit und Glieder oder Güter nehmen oder schädigen. Es sei denn, an einem Verbrecher muss Gerechtigkeit geübt werden.

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TToG I § 129

John Locke: Two Treatises of Government

§ 129. Our author, to make good the title of his book, p. 13. begins his history of the descent of Adam’s regal power, p. 13. in these words: This lordship which Adam by command had over the whole world, and by right descending from him, the patriarchs did enjoy, was a large, & Co. How does he prove that the patriarchs by descent did enjoy it? For dominion of life and death, says he, we find Judah the father pronounced sentence of death against Thamar his daughter-in-law for playing the harlot, p. 13. How does this prove that Judah had absolute and sovereign authority? He pronounced sentence of death. The pronouncing of sentence of death is not a certain mark of sovereignty, but usually the office of inferior magistrates.

The power of making laws of life and death is indeed a mark of sovereignty, but pronouncing the sentence according to those laws may be done by others, and therefore this will but ill prove that he had sovereign authority: As if one should say, Judge Jeffries pronounced sentence of death in the late times, therefore Judge Jeffries had sovereign authority. But it will be said, Judah did it not by commission from another, and therefore did it in his own right. Who knows whether he had any right at all?

Heat of passion might carry him to do that which he had no authority to do. Judah had dominion of life and death: How does that appear? He exercised it, he pronounced sentence of death against Thamar: Our author thinks it is very good proof, that because he did it, therefore he had a right to do it: He lay with her also: By the same way of proof, he had a right to do that too.

If the consequence be good from doing to a right of doing, Absalom too may be reckoned amongst our author’s sovereigns, for he pronounced such a sentence of death against his brother Amnon, and much upon a like occasion, and had it executed too, if that be sufficient to prove a dominion of life and death.

But allowing this all to be clear demonstration of sovereign power, who was it that had this lordship by right descending to him from Adam, as large and ample as the absolutest dominion of any monarch?

Judah, says our author, Judah, a younger son of Jacob, his father and elder brethren living; so that if our author’s own proof be to be taken, a younger brother may, in the life of his father and elder brothers, by right of descent, enjoy Adam’s monarchical power; and if one so qualified may be monarch by descent, why may not every man? If Judah, his father and elder brother living, were one of Adams heirs, I know not who can be excluded from this inheritance; all men by inheritance may be monarchs as well as Judah.

§ 129. Um den Titel seines Buches zu rechtfertigen, beginnt unser Autor S. 13 seine Geschichte von der Herkunft der königlichen Macht Adams mit folgenden Worten: Diese Herrschaft, die Adam durch Gebot über die ganze Welt besaß, und die Patriarchen durch von ihm stammendes Recht ausübten, war so groß usw.

Wie beweist er, dass die Patriarchen sie durch Abstammung von ihm ausübten? In Bezug auf Macht über Leben und Tod, sagt er, finden wir, das Judah, der Vater, über Thamar, seine Schwiegertochter, das Todesurteil verhängte, weil sie sich als Hure hingab. S. 13. Wie kann dies beweisen, das Judah absolute und souveräne Macht hatte? Er verhängte die Todesstrafe.

Das Todesurteil auszusprechen, ist kein sicheres Zeichen von Souveränität, sondern in der Regel das Amt eines untergebenen Beamten. Die Macht, Gesetze über Leben und Tod zu erlassen ist in der Tat ein Merkmal der Souveränität. Nach diesen Gesetzen ein Todesurteil zu fällen, kann durch andere erfolgen. Das ist nur ein schlechter Beweis für Judahs souveräne Autorität, – als ob jemand sagen wollte: Richter Jeffries hat in jüngster Zeit Todesurteile verhängt, deshalb hat Richter Jeffries souveräne Autorität!

Man wird dagegen einwenden, Judah tat es nicht im Auftrag eines anderen, sondern kraft seines eigenen Rechts. Wer weiß ob er sich nicht hinreißen ließ zu tun, wozu er kein Recht hatte. Juda hatte Macht über Leben und Tod. Woraus geht das hervor? Er übte sie aus, er verhängte das Todesurteil über Thamar. Unser Autor hält für einen sehr guten Beweis: Weil er es tat, hatte er auch ein Recht es zu tun. Er schlief auch mit ihr:

Nach derselben Beweisführung hatte er also ein Recht dazu, dies ebenfalls zu tun. Wenn es rechtmäßig ist, von der Tat auf das Recht zur Tat zu folgern, wenn das genügt, Herrschaft über Leben und Tod zu beweisen, kann auch Absalom zu den Souveränen unseres Autors gerechnet werden. Er verurteilte seinen Bruder Amnon aus ähnlichem Anlass zum Tod und ließ das Urteil vollstrecken.

Selbst wenn wir zugestehen, das alles wäre ein klarer Beweis souveräner Macht. Wer war es dann, der diese Herrschaft durch ein von Adam stammendes Recht besaß? So groß und weitreichend wie die absoluteste Herrschaft, die je ein Monarch gehabt hat? Judah, sagt unser Autor. Judah, ein jüngerer Sohn Jakobs und das zu einer Zeit, als sein Vater und die älteren Bruder noch lebten!

Nehmen wir unseres Autors eigenen Beweis besitzt ein jüngerer Bruder zu Lebzeiten des Vaters und der älteren Bruder durch das Recht der Abstammung Adams königliche Macht. Wenn also ein Mensch mit dieser Qualifikation Monarch durch Abstammung sein kann, weshalb dann nicht jeder andere? Wenn Judah zu Lebzeiten seines Vaters und älteren Brüder einer der Erben Adams war, kenne ich keinen, der von der Erbschaft ausgeschlossen werden darf. Alle Menschen könnten durch Erbschaft ebenso gut Monarchen sein wie Juda.

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TToG I § 98

John Locke: Two Treatises of Government

§ 98. As Adams sovereignty, if, by virtue of being proprietor of the world, he had any authority over men, could not have been inherited by any of his children over the rest, because they had the same title to divide the inheritance, and every one had a right to a portion of his father’s possessions; so neither could Adams sovereignty by right of fatherhood, if any such he had, descend to any one of his children:

For it being, in our author’s account, a right acquired by begetting to rule over those he had begotten, it was not a power possible to be inherited, because the right being consequent to, and built on, an act perfectly personal, made that power so too, and impossible to be inherited: For paternal power, being a natural right rising only from the relation of father and son, is as impossible to be inherited as the relation itself; and a man may pretend as well to inherit the conjugal power the husband, whose heir he is, had over his wife, as he can to inherit the paternal power of a father over his children:

For the power of the husband being founded on contract, and the power of the father on begetting, he may as well inherit the power obtained by the conjugal contract, which was only personal, as he may the power obtained by begetting, which could reach no
farther than the person of the begetter, unless begetting can be a title to power in him that does not beget.

§ 98. Ebenso wie Adams Souveränität, falls er in seiner Eigenschaft als Besitzer der Welt überhaupt eine Autorität über Menschen besaß, von keinem seiner Kinder unter Ausschluss der Übrigen geerbt werden konnte, da sie alle gleichermaßen berechtigt waren, die Erbschaft zu teilen, und jeder einzelne ein Recht auf einen Teil von seines Vaters Besitztum hatte, so konnte auch Adams Souveränität aus dem Recht der Vaterschaft, — wenn er überhaupt eine hatte, auf keines seiner Kinder übergehen. Da es nach unseres Autors Darstellung ein durch Zeugung erworbenes Recht über die Gezeugten zu herrschen war, war es eine Macht, die nicht vererbbar war.

Der Anspruch ergibt sich aus einem rein persönlichen Akt und gründet sich eben darauf, weshalb die Macht ebenfalls rein persönlich und deshalb unmöglich vererbbar ist. Die väterliche Macht als ein natürliches, sich allein aus dem Verhältnis von Vater und Sohn ergebendes Recht, kann ebenso wenig vererbt werden, wie das Verhältnis selbst. Ein Mensch könnte die eheliche Macht die ein Ehegatte, dessen Erbe er ist, gegenüber seiner Frau besitzt, ebenso gut als Erbe verlangen, wie die väterliche Macht eines Vaters über seine Kinder. Da die eheliche Macht auf Vertrag, die Macht des Vaters aber auf Zeugung beruht, kann er die durch den rein persönlichen Ehevertrag erworbene Macht mit der gleich gültigen Begründung erben wie die Macht, die durch Zeugung erlangt wird. Vor allem da diese nicht langer andauert kann als die Person des Zeugenden. Es sei denn die Zeugung begründe einen Anspruch auf Macht für denjenigen, der nicht zeugt.

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TToG I § 97

John Locke: Two Treatises of Government

§ 97. From what I have said, I think this is clear, that a right to the use of the creatures, being founded originally in the right a man has to subsist and enjoy the conveniences of life; and the natural right children have to inherit the goods of their parents, being founded in the right they have to the same subsistence and commodities of life, out of the stock of their parents, who are therefore taught by natural love and tenderness to provide for them, as a part of themselves; and all this being only for the good of the proprietor, or heir; it can be no reason for children’s inheriting of rule and dominion, which has another original and a different end. Nor can primogeniture have any pretence to a right of solely inheriting either property or power, as we shall, in its due place, see more fully. It is enough to have showed here, that Adam’s property, or private dominion, could not convey any sovereignty or rule to his heir, who not having a right to inherit all his father’s possessions, could not thereby come to have any sovereignty over his brethren: And therefore, if any sovereignty on account of his property had been vested in Adam, which in truth there was not, yet it would have died with him.

§ 97. Wie ich klar aufgezeigt habe, beruht das Recht zur Nutzung der Mitgeschöpfe auf dem natürlichen Menschenrecht zu leben und sich eines angenehmen des Lebens zu erfreuen. Ferner gründet sich das natürliche Recht der Kinder, den Besitz ihrer Väter zu erben, darauf, gleichermaßen Unterhalt und komfortables Lebens aus dem Vermögen der Eltern zu bestreiten, da jene über die naturgemäße Liebe und Zärtlichkeit darauf angelegt sind, für diese als einen Teil ihrer selbst zu sorgen. Das alles ist zum Wohl des Besitzers oder Erben so geschaffen. Es kann für Kinder keine andere Rechtsgrundlage geben, Regierung und Herrschaft zu erben, sofern diese einen anderen Ursprung und ein anderes Ziel haben. Gleichermaßen können Erstgeborene keinesfalls das Recht in Anspruch nehmen, allein Besitz und Macht zu erben, was ich ausführlich am gegebenen Ort nachweisen werde. Für jetzt genügt es gezeigt zu haben, das Adams Besitz oder alleinige Herrschaft keine Souveränität oder Herrschaft auf seinen Erben übertragen konnte. Deshalb konnte der Erbe, da er kein Recht hatte, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben, dadurch kaum Souverän über seine Brüder werden. Selbst wenn auf Basis des Besitzes Adam mit einer solchen Souveränität ausgestattet gewesen wäre, was in Wahrheit nicht der Fall sein konnte, so würde diese mit seinem Tod erlöschen.

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TToG I § 92

John Locke: Two Treatises of Government

§ 92. Property, whose original is from the right a man has to use any of the inferior creatures, for the subsistence and comfort of his life, is for the benefit and sole advantage of the proprietor, so that he may even destroy the thing, that he has property in by his use of it, where need requires: But government being for the preservation of every man’s right and property, by preserving him from the violence or injury of others, is for the good of the governed: For the magistrate’s sword being for a terror to evil doers, and by that terror to enforce men to observe the positive laws of the society, made conformable to the laws of nature, for the public good, i. e. the good of every particular member of that society, as far as by common rules it can be provided for; the sword is not given the magistrate for his own good alone.

§ 92. Besitz, dessen Ursprung von dem Recht des Menschen stammt, jedes unterordnete Geschöpf für den Unterhalt und die Annehmbarkeit seines Lebens zu benutzen, dient allein für das Wohl und den Vorteil des Besitzers, so dass er die Gegebenheit, welche er durch Nutzung in Besitz hat sogar vernichten kann, wenn die Notwendigkeit es erfordert.

Regierung bezweckt den Erhalt von jedermanns Recht und Besitz, indem sie ihn vor Gewalttätigkeit und Schädigung durch Andere schützt und dient deshalb dem Wohl der Regierten. Denn das Schwert der Obrigkeit soll der Schrecken der Übeltäter (Sprüche 21.15) sein und durch diesen Schrecken die Menschen zwingen, die den Naturgesetzen nachgebildeten positiven Gesetze der Gesellschaft um des öffentlichen Wohls willen zu befolgen, (d. h. des Wohles jedes einzelnen ihrer Mitglieder, soweit dies durch allgemeine Vorschriften bewirkt werden kann. Das Schwert ist der Obrigkeit nicht zu deren eigenem Nutzen gegeben worden.

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TToG I § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Were it not for this right of being nourished and maintained by their parents, which God and nature has given to children, and obliged parents to as a duty, it would be reasonable, that the father should inherit the estate of his son, and be preferred in the inheritance before his grandchild: For to the grandfather there is due a long score of care and expenses laid out upon the breeding and education of his son, which one would think in justice ought to be paid.

But that having been done in obedience to the same law, whereby he received nourishment and education from his own parents: This score of education, received from a man’s father, is paid by taking care, and providing for his own children; is paid, I say, as much as is required of payment by alteration of property, unless present necessity of the parents require a return of goods for their necessary support and subsistence:

For we are not now speaking of that reverence, acknowledgment, respect and honor, that is always due from children to their parents; but of possessions and commodities of life valuable by money. But though it be incumbent on parents to bring up and provide for their children, yet this debt to their children does not quite cancel the score due to their parents; but only is made by nature preferable to it:

For the debt a man owes his father, takes place, and gives the father a right to inherit the son’s goods, where for want of issue, the right of children doth not exclude that title.

And therefore a man having a right to be maintained by his children, where he needs it; and to enjoy also the comforts of life from them, when the necessary provision due to them and their children will afford it; if his son die without issue, the father has a right in nature to possess his goods, and inherit his estate, (whatever the municipal laws of some countries may absurdly direct otherwise;) and so again his children and their issue from him; or, for want of such, his father and his issue.

But where no such are to be found, i. e. no kindred, there we see the possessions of a private man revert to the community, and so in politic societies come into the hands of the public magistrate; but in the state of nature become again perfectly common, nobody having a right to inherit them: Nor can any one have a property in them, otherwise than in other things common by nature; of which I shall speak in its due place.

§ 90. Hätten Gott und Natur den Kindern nicht das Recht gegeben und den Eltern als Pflicht auferlegt, von den Eltern ernährt und versorgt zu werden, wäre es vernünftig sein, dass der Vater das Vermögen seines Sohns erbte und in der Erbfolge dem Enkel vorausginge. Dem Großvater schuldet man eine lange Liste von Mühen und Kosten, die er für die Ernährung und Ausbildung des Sohnes aufgebracht hat und die fairerweise rückvergütet werden sollten.

Da das gleiche Gesetz befolgte, welches ihm Nahrung und Ausbildung seitens der eigenen Eltern ermöglichte, werden diese Schulden durch die Pflege und Versorgung der eigenen Kinder ausgeglichen.

Ausgeglichen, sage ich, sowie eine Zahlung durch Besitzwechsel erforderlich wäre, wenn nicht eine gegenwärtige Notlage der Eltern eine Rückgabe von Gütern für deren notwendige Versorgung und Existenz verlangt. Wir sprechen hier nicht von jener Verehrung, Anerkennung, Achtung und Ehrerbietung, die Kinder unter allen Umständen ihren Eltern schuldig sind, sondern von Besitz und Komfort, der in Geld abschätzbar ist.

Wenn Eltern auch verpflichtet sind, ihre Kinder großzuziehen und für sie zu sorgen, so kann diese Verpflichtung ihren Kindern gegenüber sie nicht ganz von der Pflicht gegen ihre Eltern freisprechen. Die Pflicht gegen die Kinder hat von Natur nur einen Vorzug vor der gegen die Eltern erhalten. Was ein Mensch seinem Vater schuldet, tritt in Geltung und gibt dem Vater das Recht, den Besitz des Sohnes zu erben, falls mangels Nachkommen kein Recht der Kinder diesen Anspruch ausschließt.

Der Mensch ist berechtigt, von seinen Kindern versorgt zu werden, wenn er dessen bedarf und sich der Annehmbarkeiten des Lebens aus ihrer Hand zu erfreuen, wenn deren nötige Versorgung und die ihrer Kinder es gestatten. Der Vater hat, falls der Sohn ohne Nachkommen stirbt, ein natürliches Recht, dessen Güter in Besitz zu nehmen und sein Vermögen zu erben. (Was auch immer die besondere Gesetzgebung einiger Länder im Gegensatz dazu absurderweise bestimmen mag).

Und gleichermaßen wiederum seine Kinder und deren Nachkommen von ihm, oder mangels dieser sein Vater und dessen Nachkommen. Wo solche Verwandtschaft nicht mehr vorhanden ist, fällt, wie wir sehen, der Besitz eines Privatmanns an die Gemeinschaft zurück.

In politischen Gesellschaften kommt er auf diese Weise in die Hände öffentlicher Obrigkeit. Im Naturzustand wird er wieder zu völligem Gemeingut, an dem niemand ein Recht hat ihn zu erben, noch ein Besitzrecht an ihm behaupten kann als an anderem Gemeinbesitz. Davon werde ich zu gegebener Zeit sprechen.

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