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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 12, Absatz 12,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 12, Absatz 12,

But I shall not build upon this foundation, but allowing every man by nature as large a liberty as he himself can wish, shall yet make it appear that whilst there is society, government and order in the world, rulers still must have the power of all things indifferent which I hope (Reader) thou wilt find evident in the following pages whither I remit thee.

Only give me leave first to say that it would be a strange thing if anyone amongst us should question the obligation of those laws which are not ratified nor imposed on him but by his own consent in Parliament

(End of the Preface)

Dennoch werde ich nicht auf dieser Grundlage beharren, sondern jedem Menschen eine natürliche Freiheit zugestehen, weitreichend wie er sie sich nur wünschen kann, und trotzdem in Erscheinung treten lassen, dass, solange es Gesellschaft, Regierung und Ordnung auf der Welt gibt, weiterhin stets die Macht betreffend alle unbestimmten Dinge bei den Regenten liegen muss. Ein Umstand von dem ich hoffe, Ihr, lieber Leser, wolltet ihn nach Lektüre der folgenden Seiten, auf die ich nun verweise, als eindeutig beurteilen.

Gewährt mir vorab Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass es wohl sehr seltsam wäre, wenn irgendjemand unter uns die Verbindlichkeit von Gesetzen in Frage stellen würde, die ohne sein Einvernehmen über das Parlament als ihn verpflichtend weder ratifiziert noch erlassen wurden.

(Ende des Vorworts)

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 10, Absatz 10

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 10, Absatz 10,

‚Tis therefore in defense of the authority of these laws that against many reasons I am drawn to appear in public, the preservation whereof as the only security I can yet find of this nation’s settlement I think myself concerned in, till I can find other reasons than I have yet met with to show their non-obligation as long as unrepealed, and dispense with my obedience. After this I hope I need not assure thee that neither vanity nor any pique against the author put the pen into my hand, the concealment we both lie under having sufficiently provided against that suspicion. l dare say could his opinion have ever won upon me, it would have been in that handsome dress and many ornaments his pen hath bestowed upon it with all the advantages it was capable of. But I cannot relinquish the contrary persuasion whilst truth (at least in my apprehension) so strongly declares for it, and I believe he cannot take it ill that whilst he pleads so earnestly for liberty in actions I should be unwilling to have my understanding, the noblest part, imposed on, and will nor be so forgetful of his own principles as to deny me the liberty of dissenting and if he will permit himself to peruse these answers with the same desire of satisfaction where with he professes himself to have proposed his doubts, and I assure him I read them, it may be hoped he will be persuaded if not to alter his judgment yet at least not to think them blind who cannot see in his spectacles or cannot find themselves by his arguments freed from that obedience to the civil magistrate in all things indifferent, which obedience God in his infinite wisdom hath made necessary and therefore not left free.

Da mich nun die Verteidigung der Autorität gerade von diesem bestehenden Recht und Gesetz entgegen einiger Vernunft in die Öffentlichkeit treibt, in deren Aufrechterhaltung ich derzeit die einzige Sicherheit für die Stabilität dieser Nation entdecken kann, werde ich mich weiter darauf berufen, als bis ich endlich vernünftigere Gründe wahrnehme als die, die mir bislang bekannt gemacht wurden und die deren Ungültigkeit zeigen sollen: Solange sie nicht aufgehoben werden und ich von meinem Gehorsam entbunden wurde. Nunmehr so hoffe ich, ist es nicht notwendig Euch zu versichern, dass mich weder Eitelkeit noch Groll auf den Verfasser zur Feder greifen ließen, wo doch unsere beiderseitige Anonymität ausreichend deutlich gegen derartigen Verdacht spricht. Vielmehr möchte ich erwähnen, falls mich etwas von seiner Meinung hätte überzeugen können, so wäre dies nicht zuletzt dem schönen Maßanzug und dem schmucken, blumenreichen Stil geschuldet, den seine Feder seiner Mühe hat zu Teil werden lassen. Allerdings kann ich unmöglich meine gegenteilige Überzeugung verwerfen, solange die Wahrheit (zumindest gemäß meiner Erkenntnis) so unvermindert deutlich für sie spricht. Indessen glaube ich, er kann es mir unmöglich übelnehmen, solange er so ernsthaft für diese Art Handlungsfreiheit plädiert, wenn ich mich als unwillig erweise, meinem Verstand, meiner nobelsten Fähigkeit, dies aufzwingen zu lassen. Ebenso möge er nicht so selbstvergessen gegenüber seinen eigenen Prinzipien sein, mir die Freiheit abweichenden Denkens zu verweigern, sondern möge er sich selbst erlauben, meine Antworten mit dem gleichen Verlangen nach Befriedigung zu verarbeiten, mit dem er seine Zweifel vorgetragen zu haben verkündet. So will ich ihm versichern: Ich werde sie lesen. Es bleibt zu hoffen, er werde dann, wenn schon nicht davon überzeugt, sein Urteil zu ändern, zumindest nicht jene als verblendet zu betrachten, die seinen Blickwinkel nicht einnehmen und die sich durch seine Argumente ebenfalls nicht von jeglichem Gehorsam gegenüber der bürgerlichen Regierung befreit fühlen, soweit es sich um Dinge nachrangiger Bedeutung geht. Eben diesen Gehorsam hat Gott in seiner unendlichen Weisheit als unabweisbar geschaffen und diesen Punkt nicht offen gelassen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 9, Absatz 9

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 9, Absatz 9,

It have not therefore the same apprehensions of liberty that I find some have or can think the benefits of it to consist in a liberty for men at pleasure to adopt themselves children of God, and from thence assume a title to inheritance here and proclaim them­selves heirs of the world; not a liberty for ambition to pull down well-framed constitutions, that out of its ruins they may build themselves fortunes; not a liberty to be Christians so as not to be subjects; nor such a liberty as is like to engage us in perpetual dissension and disorder. All the freedom I can wish my country or myself is to enjoy the protection of those laws which the prudence and providence of our ancestors established and the happy return of his Majesty‘ hath restored: a body of laws so well composed, that whilst this nation would be content only to be under them they were always sure to be above their neighbours, which forced from the world this constant acknowledgement, that we were not only the happiest state but the purest church of the latter age.

Keineswegs bin ich von derselben Vorstellung von Freiheit befangen, wie sie einige haben, dir mir begegnen, noch könnte ich je denken, sie bestünde in einer Freiheit des Beliebens für Menschen, sich selbst als Kinder Gottes zu adoptieren und von diesem Standpunkt aus einen Anspruch auf Erbrecht eben hier abzuleiten und sich selbst zu Erben der Welt zu erklären. Desgleichen keine Freiheit eigenem Ehrgeiz folgend gut organisierte Verfassungen niederzureißen, um auf deren Trümmern sich selbst Vermögen zu erschaffen. Ebenso keine Freiheit, zuerst Christen statt untergeordnete Bürger zu sein. Und schließlich keine Freiheit uns alle in unendliche Auseinandersetzungen und Chaos zu verstricken. Alle Freiheit die ich meinem Land oder mir selbst wünschen kann, besteht darin, den Schutz des Rechts und der Gesetze zu genießen, die Klugheit und Vorsehung unserer Vorfahren etabliert haben und die glücklicherweise durch die Rückkehr seiner Majestät wieder in Kraft gesetzt wurden: Ein Corpus des Rechts, so wohl gefügt, dass solange diese Nation sich damit zufrieden gäbe, sich lediglich diesen unterzuordnen, wir alle dessen sicher sein könnten unseren Nachbarn eine Nasenlänge voraus zu sein, die durch die Weltgeschichte beständig zu der Erkenntnis gedrängt wurden, dass wir nicht nur der glücklichste Staat sind, sondern über die ordentlichste Kirche der Neuzeit verfügen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 4, Absatz 4

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 4, Absatz 4

I could heartily wish that all disputes of this nature would cease, that men would rather be content to enjoy the freedom they have, than by such questions increase at once their own suspicions and disquiets, and the magistrate’s trouble, such discourses, however cautiously proposed, with desire of search and satisfaction being understood usually rather to speak discontents than doubts and increase the one rather than remove the other. And however sincere the author may be, the interested and prejudiced reader not seldom greedily entertains them as the just reproaches of the State, and hence takes the boldness to censure the miscarriages of the magistrate and question the equity and obligation of all laws which have not the good luck to square with his private judgement.

Ich kann nur von Herzen wünschen, alle Dispute dieser Natur lösten sich in Wohlgefallen auf; Menschen wären eher damit zufrieden, sich der Freiheit, die sie haben, zu erfreuen, als ohne jeden Anlass ihren eigenen Argwohn, innere Unruhe sowie die Herausforderungen für die Staatsführung zu vergrößern. Derartige Diskurse, wie vorsichtig vorgetragen auch immer, bewirken normalerweise deutlicher, Unzufriedenheit zu formulieren als Zweifel und vergrößern eher das eine als das andere zu beseitigen. So ernsthaft der Verfasser auch vorgehen mag, der interessierte und voreingenommene Leser versteht das nicht selten mit größtem Eifer als rechtmäßige Vorwürfe des Staates und setzt daher auf Dreistigkeit um jegliches unerwünschte Verhalten der Obrigkeit anzugreifen sowie Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit von Gesetzen in Frage zu stellen, die nicht gerade zufällig das Glück haben mit seiner eigenen Beurteilung in Einklang zu stehen.

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TToG I § 81

CHAPTER IX

Monarchy by Inheritance from Adam

§ 81. Though it be never so plain, that there ought to be government in the world, nay, should all men be of our author’s mind, that divine appointment had ordained it to be monarchical; yet, since men cannot obey anything, that cannot command; and ideas of government in the fancy, though never so perfect, though never so right, cannot give laws, nor prescribe rules to the actions of men; it would be of no behoof for the settling of order, and establishing of government in its exercise and use amongst men, unless there were a way also taught how to know the person, to whom it belonged to have this power, and exercise this dominion over others.

It is in vain then to talk of subjection and obedience without telling us whom we are to obey: For were I never so fully persuaded that there ought to be magistracy and rule in the world; yet I am nevertheless at liberty still, till it appears who is the person that hath right to my obedience; since, if there be no marks to know him by, and distinguish him that hath right to rule from other men, it may be myself, as well as any other.

And therefore, though submission to government be every one’s duty, yet since that signifies nothing but submitting to the direction and laws of such men as have authority to command, it is not enough to make a man a subject, to convince him that there is a regal power in the world; but there must be ways of designing, and knowing the person to whom this regal power of right belongs:

And a man can never be obliged in conscience to submit to any power, unless he can be satisfied who is the person who has a right to exercise that power over him. If this were not so, there would be no distinction between pirates and lawful princes; he that has force is without any more ado to be obeyed, and crowns and scepters would become the inheritance only of violence and rapine. Men too might as often and as innocently change their governors, as they do their physicians, if the person cannot be known who has a right to direct me, and whose prescriptions I am bound to follow.

To settle therefore men’s consciences, under an obligation to obedience, it is necessary that they know not only, that there is a power somewhere in the world, but the person who by right is vested with this power over them.

Kapitel 9

Monarchie als Erbfolge seit Adam

John Locke: Two Treatises of Government

§ 81. Wenn es auch noch so klar ist, das es eine Regierung in der Welt geben muss, selbst wenn alle Menschen der Vorstellung unseres Autors beipflichten, das göttliche Anordnung bestimmt hat, einer Monarchie anzugehören, so können Menschen doch nicht einer Sache gehorchen, die nicht befehlen kann.

Vorstellungen von einer Regierung in der Phantasie, mögen sie noch so vollkommen, noch so richtig sein, können weder Gesetze erlassen, noch den Handlungen der Menschen Regeln vorschreiben. Deshalb kann auch keine Erkenntnis über Ordnung und Einsetzung einer Regierung betreffend deren Ausübung und Anwendung unter den Menschen, je von Nutzen sein, wenn nicht auch der Weg gezeigt wurde, die Person zu erkennen, der es zukommt dieses Recht zu besitzen und diese Herrschaft über andere auszuüben.

Es ist deshalb sinnfrei von Unterordnung und Gehorsam zu reden, ohne uns denjenigen zu benennen, dem wir zu gehorchen haben. Selbst wenn ich auch noch so fest überzeugt bin, das es Obrigkeit und Regierung in der Welt geben muss, so bin ich doch nichtsdestoweniger in Freiheit, bis geklärt ist, wer die Person ist, die das Recht auf meinen Gehorsam hat.

Solange es keine Merkmale gibt, an denen wir einen rechtmäßig Herrschenden erkennen und von anderen eindeutig unterscheiden können, kann ich selbst dieses für mich behaupten wie jeder andere. Gehorsam gegen die Regierung ist jedermanns Pflicht; da das aber nichts anderes bedeutet als Unterordnung unter die Leitung und Gesetzgebung derjenigen Menschen, denen die Macht zugestanden wurde Gefolgschaft zu verlangen, reicht es noch lange nicht, um einen Menschen zum Untertanen zu erklären oder ihm nachhaltig einzureden, es gebe eine königliche Macht in der Welt.

Nein, es muss auch Wege geben, die Person, welcher diese angeblich königliche Macht rechtmäßig gehört, zu bestimmen und zu erkennen. Das Gewissen kann nie gezwungen werden, sich einer Macht zu unterwerfen, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, wer die Person ist, die ein Recht hat, diese Macht auszuüben.

Wäre dies anders, so gäbe es keinen Unterschied zwischen Räubern, Piraten und rechtmäßigen Fürsten.

Den Stärkeren müsste ohne Widerspruch gehorcht werden. Sämtliche Kronen und Zepter wären ein Erbe allein von Macht und Raub. Die Menschen könnten die Regierenden ebenso oft und vollkommen ungestraft austauschen, wie man den Arzt wechselt, wenn niemand die Person kennt, die ein Recht hat ihn zu leiten und deren Vorschriften zu befolgen man bestens beraten ist. Um deshalb das Gewissen der Menschen bei der Verpflichtung zum Gehorsam zu beruhigen, müssen sie in jedem Fall beides wissen: Dass es irgendwo in der Welt eine Macht gibt sowie die Person bekannt sein muss, die rechtmäßig mit dieser Macht über sie bekleidet ist.

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TToG I § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. In this last age a generation of men has sprung up amongst us, that would flatter princes with an opinion, that they have a divine right to absolute power, let the laws by which they are constituted, and are to govern, and the conditions under which they enter upon their authority, be what they will, and their engagements to observe them never so well ratified by solemn oaths and promises.

To make way for this doctrine, they have denied mankind a right to natural freedom; whereby they have not only, as much as in them lies, exposed all subjects to the utmost misery of tyranny and oppression, but have also unsettled the titles, and shaken the thrones of princes: (for they too by these men’s system, except only one, are all born slaves, and by divine right are subjects to Adams right heir;) as if they had designed to make war upon all government, and subvert the very foundation of human society, to serve their present turn.

§ 3. In jüngster Zeit ist eine Generation von Menschen aus unserer Mitte aufgesprungen, die den Fürsten gern mit der Ansicht schmeicheln, sie hätten ein göttliches Recht auf absolute Macht, könnten Gesetze, nach denen sie eingesetzt wurden und nach denen sie regieren sollten, missachten. Oder die Bedingungen, unter denen sie zu ihrer Würde gelangen, nach ihrem Gusto gestalten, ja sogar die Verpflichtung sie zu beachten, wäre niemals verbindlich durch feierliche Eide und Versprechungen bekräftigt worden.

Um dieser Lehre den Weg zu bahnen, haben sie der Menschheit ein jedes Recht auf natürliche Freiheit abgesprochen. Auf diesem Weg nicht nur eigenmächtig sämtliche Untertanen dem äußersten Elend durch Tyrannei und Unterdrückung ausgesetzt, sondern auch die Rechtstitel der Fürsten in Frage gestellt und ihre Throne erschüttert. Doch nach dem System eben jener Generation sind auch sie selbst, einzig eben die Fürsten ausgenommen, sämtlich geborene Sklaven und durch göttliches Recht Untertanen eines rechtmäßigen Erben Adams. Gerade als ob sie sich vorgenommen hätten, um ihre gegenwärtigen Zwecke zu erfüllen, jeglicher Regierung den Krieg zu erklären und die Grundlagen der menschlichen Gesellschaft umzustürzen.

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