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TToG II § 29

John Locke: Two Treatises of Government

§ 29. By making an explicit consent of every commoner necessary to any one’s appropriating to himself any part of what is given in common, children or servants could not cut the meat, which their father or master had provided for them in common, without assigning to everyone his peculiar part. Though the water running in the fountain be everyone’s, yet who can doubt but that in the pitcher is his only who drew it out? His labor hath taken it out of the hands of nature, where it was common, and belonged equally to all her children, and hath thereby appropriated it to himself.

§ 29. Forderte man die ausdrückliche Zustimmung jedes Mitbesitzers, damit jemand einen Teil dessen was der Gemeinschaft gewährt ist in Besitz nehmen könne, würden Kinder oder Knechte nicht das Fleisch schneiden dürfen, welches ihr Vater oder Herr für sie alle gemeinsam beschafft hat, ohne dass er einem jeden seinen besonderen Teil zuwiese. Wenn auch das Wasser, das aus der Quelle fließt, Besitz eines jeden ist, wer würde bezweifeln, im Krug gehöre es dem, der es geschöpft hat? Seine Arbeit hat es aus den Händen der Natur genommen, wo es Gemeinbesitz ist und allen ihren Kindern gleichmäßig gehört, und hat es dadurch in seinen Besitz gebracht.

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TToG II § 28

John Locke: Two Treatises of Government

§ 28. He that is nourished by the acorns he picked up under an oak, or the apples he gathered from the trees in the wood, has certainly appropriated them to himself. Nobody can deny but the nourishment is his.

I ask then, when did they begin to be his?
When he digested?
Or when he eat?
Or when he boiled?
Or when he brought them home?
Or when he picked them up?

And it is plain, if the first gathering made them not his, nothing else could. That labor put a distinction between them and common: That added something to them more than nature, the common mother of all, had done; and so they became his private right. And will anyone say, he had no right, to those acorns or apples, he thus appropriated, because he had not the consent of all mankind to make them his? Was it a robbery thus to assume to himself, what belonged to all in common?

If such a consent as that was necessary, man had starved, notwithstanding the plenty God had given him. We see in commons, which remain so by compact, that it is the taking any part of what is common, and removing it out of the state nature leaves it in, which begins the property; without which the common is of no use. And the taking of this or that part does not depend on the express consent of all the commoners.

Thus the grass my horse has bit; the turfs my servant has cut; and the ore I have digged in any place, where I have a right to them in common with others, become my property, without the assignation or consent of any body. The labor that was mine, removing them out
of that common state they were in, hath fixed my property in them.

§ 28. Wer sich von Eicheln nährt, die er unter einer Eiche aufliest, oder von Äpfeln, die er von den Bäumen des Waldes pflückt, hat sich diese offenbar angeeignet. Niemand kann in Abrede stellen, dass diese Nahrung sein Besitz ist. Ich frage nun:

Wann fing sie an, sein Besitz zu sein?
Als er sie verdaut hat?
Oder als er sie gegessen hat?
Oder gekocht hat?
Oder nach Hause brachte?
Sie aufsammelte?
Was sonst, wenn nicht das erste Aufsammeln die Nahrung zu seinem Besitz machte, konnte das bewirken?

Die Arbeit machte den Unterschied zwischen ihr und den gemeinschaftlichen Besitz. Sie fügte hinzu, was über das hinausgeht, was die Natur, die gemeinsame Mutter von allem, bereitet hatte. Auf diese Weise wurden sie sein alleiniges, persönliches Recht. Wer will behaupten, er habe auf jene Eicheln oder Äpfel, die er sich so angeeignet, kein Recht besessen, weil etwa die Zustimmung der gesamten Menschheit fehlte, diese Nahrung zu der seinigen zu machen? War es Raub, sich zu nehmen, was allen gemeinschaftlich gehörte?

Wenn eine derartige Zustimmung notwendig gewesen wäre, würden die Menschen verhungert sein, trotz allen Überflusses, den Gott ihnen beschert hat. Wir sehen, dass bei gemeinschaftlichem Besitz, der er durch Vertrag auch bleibt, die Herausnahme eines Teils des Gemeinbesitzes und seine Entfernung aus dem Zustand, in dem die Natur es bereit hielt, genau das ist, worin der Anfang des Besitzes liegt. Ohne diese Handlung ist der gemeinschaftliche Besitz nutzlos. Sich diesen oder jenen Teil zu nehmen, kann nicht von der ausdrücklichen Zustimmung aller Mitbesitzer abhängen.

Das Gras, das mein Pferd gefressen, der Torf, den mein Knecht gestochen, und das Erz, das ich an irgendeiner Stelle gegraben, dort, wo ich ein Recht darauf in Gemeinschaft mit anderen habe, wird auf diese Weise mein Besitz und das ohne Unterschrift oder Zustimmung von irgendeinem Anderen. Es war meine Arbeit, diese Dinge aus dem gemeinschaftlichen Zustand zu versetzen, in dem sie sich befanden. Meine Arbeit hat mein Besitz an ihnen begründet.

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TToG II § 27

John Locke: Two Treatises of Government

§ 27 Though the earth, and all inferior creatures, be common to all men, yet every man has a property in his own person: This nobody has any right to but himself. The labor of his body and the work of his hands, we may say, are properly his. Whatsoever then he removes out of the state that nature hath provided, and left it in, he hath mixed his labor with, and joined to it something that is his own, and thereby makes it his property. It being by him removed from the common state nature hath placed it in, it hath by this labour something annexed to it, that excludes the common right of other men: for this labor being the unquestionable property of the laborer, no man but he can have a right to what that is once joined to, at least where there is enough and as good, left in common
for others.

§ 27. Da nun die Erde und alle unterlegenen Geschöpfe Gemeinbesitz der Menschen sind, so hat doch jede Person einen Besitz an sich selbst. Niemand anderer als er selbst hat dieses Recht. Wir können feststellen, die Anstrengung seines Körpers und die Arbeit seiner Hände, sind im eigentlichen Sinn sein Besitz. Dadurch wird Alles, was er dem in der Natur vorgesehenen und vorgesehenen Zustand entrückt, mit seiner Arbeit gemischt, etwas beimengt, was unzweifelhaft der Person eigen ist: Auf diesem Wege macht sie es zu ihrem Besitz. Denn da es durch sie dem Gemeinbesitz, in den die Natur es einst gesetzt hatte, entzogen worden ist, wurde durch ihre Arbeit etwas hinzugefügt, was das zuvor gleichwertige Recht anderer Menschen auf Grund des Gemeinbesitzes ausschließt. Niemand als die Person selbst kann ein Recht auf das haben, womit diese Arbeit einmal verbunden worden ist, denn diese Arbeit ist der unbestreitbare Besitz des Arbeiters. Zumindest überall da, wo ausreichend und ebenso Gutes für den Gemeinbesitz anderer vorhanden ist.

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