Schlagwort-Archive: Körper

TToG II § 96

John Locke: Two Treatises of Government

§ 96. For when any number of men have, by the consent of every individual, made a community, they have thereby made that community one body, with a power to act as one body, which is only by the will and determination of the majority: For that which acts any community, being only the consent of the individuals of it, and it being necessary to that which is one body to move one way; it is necessary the body should move that way whither the greater force carries it, which is the consent of the majority:

Or else it is impossible it should act or continue one body, one community, which the consent of every individual that united into it, agreed that it should; and so everyone is bound by that consent to be concluded by the majority. And therefore we see, that in assemblies, empowered to act by positive laws, where no number is set by that positive law which empowers them, the act of the majority passes for the act of the whole, and of course determines, as having by the law of nature and reason, the power of the whole.

§ 96. Hat eine Anzahl von Menschen mit Zustimmung jedes Individuums eine Gemeinschaft beschlossen, so hat sie dadurch diese Gemeinschaft zu einem einzigen Körper gemacht, mit der Macht, wie ein einziger Körper zu handeln, was nur durch den Willen und den Beschluss der Mehrheit geschehen kann. Da das, was eine Gemeinschaft leitet und bestimmt, nichts anderes ist als die Übereinstimmung ihrer Individuen, und da das, was ein Körper ist, sich auch in einer Richtung bewegen muss, so muss notwendigerweise der Körper sich dahin bewegen, wohin die stärkere Kraft ihn treibt, und das ist eben die Übereinstimmung einer Mehrheit.

Anderenfalls könnte die Gemeinschaft unmöglich als ein Körper, als eine Gemeinschaft handeln und fortdauern, entgegen der vereinbarten Zustimmung jedes Einzelnen, der sich mit ihr vereinigt hat. Jeder einzelne ist daher durch jene Zustimmung verpflichtet, sich der Mehrheit zu unterwerfen. Deshalb sehen wir in Versammlungen die durch positive Gesetze zu Handeln ermächtigt sind und keine Zahl durch das positive Gesetz festgesetzt ist, die diese Macht gewährt, gilt der Beschluss der Mehrheit als Beschluss der Gesamtheit. Folglich entscheidet die Mehrheit, als ob sie nach dem Gesetz der Natur und der Vernunft die Macht der Gesamtheit hätte.

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TToG II § 95

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VIII

Of the Beginning of Political Societies

§ 95. Men being, as has been said, by nature, all free, equal, and independent, no one can be put out of this estate, and subjected to the political power of another, without his own consent. The only way whereby any one divests himself of his natural liberty, and puts on the bonds of civil society, is by agreeing with other men to join and unite into a community, for their comfortable, safe and peaceable living one amongst another, in a secure enjoyment of their properties, and a greater security against any, that are not of it. This any number of men may do, because it injures not the freedom of the rest; they are left as they were in the liberty of the state of nature. When any number of men have so consented to make one community or government, they are thereby presently incorporated, and make one body politic, wherein the majority have a right to act and conclude the rest.

Kapitel 8

Der Anfang politischer Gesellschaften

§ 95. Wie gezeigt sind alle Menschen von Natur frei, gleich und unabhängig. Niemand darf ohne seine Einwilligung aus diesem Zustand versetzt und der politischen Macht eines anderen unterworfen werden. Der einzige Weg auf dem man sich natürlicher Freiheit entkleiden und die Bande politischer Gesellschaft in Anspruch nehmen kann, besteht in der Übereinkunft mit Anderen einer Gemeinschaft beizutreten und sich zu vereinigen. Zum Zweck eines angenehmen, sicheren und friedlichen Lebens miteinander und eines größeren Schutzes gegen alle, die nicht zu dieser Gemeinschaft gehören. Das kann jede beliebige Anzahl von Menschen tun, weil es die Freiheit der übrigen nicht schmälert. Diese bleiben, wie sie waren, in der Freiheit des Naturzustands. Hat eine Anzahl von Menschen eingewilligt, eine einzige Gemeinschaft oder einen Staat zu bilden, so werden sie dadurch gleichzeitig Bürger und bilden einen einzigen politischen Körper, in welchem eine Mehrheit das Recht hat zu handeln und die übrigen zu verpflichten.

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TToG II § 89

John Locke: Two Treatises of Government

§ 89. Wherever therefore any number of men are so united into one society, as to quit everyone his executive power of the law of nature, and to resign it to the public, there and there only is a political or civil society. And this is done, wherever any number of men in the state of nature, enter into society to make one people, one body politic under one supreme government; or else when any one joins himself to, and incorporates with any government already made:

For hereby he authorizes the society, or which is all one, the legislative thereof, to make laws for him, as the public good of the society shall require: To the execution whereof, his own assistance (as to his own degrees) is due. And this puts men out of a state of nature into that of a commonwealth, by setting up a judge on earth, with authority to determine all the controversies, and redress the injuries that may happen to any member of the commonwealth; which judge is the legislative, or magistrates appointed by it. And wherever there are any number of men, however associated, that have no such decisive power to appeal to, there they are still in the state of nature.

§ 89. Wo immer irgendeine Anzahl von Menschen sich so zu einer Gesellschaft vereint, jeder einzelne seine exekutive naturrechtliche Macht suspendiert und an die Gemeinschaft abtritt, entsteht dort, und zwar nur dort, eine politische oder bürgerliche Gesellschaft. Das ist immer dort der Fall, wo eine Anzahl von Menschen im Naturzustand zu einer Gesellschaft zusammentritt, um ein Volk, einen politischen Körper unter einer obersten Regierung zu bilden. Alternativ wenn jemand einer schon bestehenden Gesellschaft beitritt und der Regierung unterordnet. Dadurch ermächtigt er die Gesellschaft oder, was dasselbe ist, ihre Legislative, auch für ihn Gesetze zu erlassen, so wie das öffentliche Wohl der Gesellschaft es erfordert.

Er ist ab da zu deren Vollziehung, wie für eigene Beschlüsse, unter seiner eigenen Mitwirkung nach eigenem Ermessen, verpflichtet. Dieser Vorgang versetzt Menschen aus einem Naturzustand in ein Gemeinwesen, in welchem sie einen Richter auf Erden einsetzen und ihn mit der Autorität versehen, alle Streitigkeiten zu entscheiden und Schäden wiederherstellen zu lassen, die einem Mitglied des Gemeinwesens zugefügt werden. Dieser Richter ist die Legislative oder eine durch sie ernannte Obrigkeit.

Überall wo eine Anzahl verbundener Menschen eine derart entscheidungsbefähigte Macht, die sie anrufen können, nicht vorfinden, befinden sie sich, so verbunden sie sonst auch sein mögen, noch im Naturzustand.

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TToG II § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. Man being born, as has been proved, with a title to perfect freedom, and an uncontrolled enjoyment of all the rights and privileges of the law of nature, equally with any other man, or number of men in the world, hath by nature a power, not only to preserve his property39, that is, his life, liberty and estate, against the injuries and attempts of other men:

But to judge of, and punish the breaches of that law in others, as he is persuaded the offence deserves, even with death itself, in crimes where the heinousness of the fact, in his opinion, requires it. But because no political society can be, nor subsist, without having in itself the power to preserve the property39, and in order thereunto, punish the offences of all those of that society:

There, and there only is political society, where every one of the members hath quitted this natural power, resigned it up into the hands of the community in all cases that exclude him not from appealing for protection to the law established by it. And thus all private judgment of every particular member being excluded, the community comes to be umpire, by settled standing rules, indifferent, and the same to all parties; and by men having authority from the community, for the execution of those rules, decides all the differences that may happen between any members of that society concerning any matter of right; and punishes those offences which any member hath committed against the society, with such penalties as the law has established:

Whereby it is easy to discern, who are, and who are not, in political society together. Those who are united into one body, and have a common established law and judicature to appeal to, with authority to decide controversies between them, and punish offenders, are in civil society one with another: But those who have no such common people, I mean on earth, are still in the state of nature, each being, where there is no other, judge for himself, and executioner; which is, as I have before showed it, the perfect state of nature.

§ 87. Ein Mensch, geboren, wie klar nachgewiesen wurde, mit einem naturrechtlichen Anspruch auf vollkommene Freiheit und überwachungsfreie Freude an allen Rechten und Vorteilen aus diesem Naturrecht, gleichberechtigt mit einem beliebigen oder auch der gesamten Zahl aller Menschen, hat von Natur aus die Macht, nicht nur sein Eigentum39, das bedeutet Leben, Freiheit und Vermögen gegen Beeinträchtigungen und Bestrebungen anderer zu schützen.

Darüber hinaus auch über jede Verletzung dieses Rechtes durch Andere zu richten und sie so zu bestrafen, wie es nach seinem Gewissen das Vergehen verdient, sogar mit dem Tod, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordert.

Da aber keine politische Gesellschaft bestehen kann, ohne für sich selbst die Macht zu besitzen, das Eigentum39 zu schützen und zu diesem Zweck die Übertretungen aller zu bestrafen, die Teil dieser Gesellschaft sind, gibt es dort, und nur dort, eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne Mitglied seine natürliche Macht ruhen lässt und zu Gunsten der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet. Zumindest für allen die Fälle, die einen Menschen nicht davon ausschließen, das durch die Gesellschaft geschaffene Gesetz um Schutz anzurufen.

Auf diese Weise wird die private Rechtsprechung jedes einzelnen Mitglieds beseitigt und die Gesellschaft zum Schiedsrichter nach festgesetzten, stehenden Regeln, unparteiisch und gleichermaßen für alle. In Gestalt von Menschen, die von der Gesellschaft mit Autorität zur Vollziehung dieser Regeln bekleidet sind, entscheidet sie alle Streitigkeiten und Rechtsfragen, die zwischen den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten und bestraft die Vergehen, die von irgendeinem der Mitglieder gegen die Gesellschaft begangen werden, mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen.

Dadurch ist leicht zu unterscheiden, welche Menschen in einer politischen Gesellschaft zusammenleben und welche nicht. Alle in einem einzigen politischen Körper vereinigten, die eine gemeinsame, feststehende Gesetzgebung haben und einen Justizapparat, an den sie sich wenden können, versehen mit der Macht Streit unter ihnen zu entscheiden und Verbrechen zu bestrafen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft.

Alle die dagegen, die keine solche gemeinsame Instanz besitzen, auf Erden will ich betonen, leben sich noch im Naturzustand. Jeder für sich mangels Alternative Richter und Vollstrecker zugleich. Der vollkommene Naturzustand eben wie ich oben gezeigt habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

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TToG II § 64

John Locke: Two Treatises of Government

§ 64. But what reason can hence advance this care of the parents due to their offspring into an absolute arbitrary dominion of the father, whose power reaches no farther than by such a discipline, as he finds most effectual, to give such strength and health to their bodies, such vigor and rectitude to their minds, as may best fit his children to be most useful to themselves and others; and, if it be necessary to his condition, to make them work, when they are able, for their own subsistence. But in this power the mother too has her share with the father.

§ 64. Welcher rationelle Grund ist in der Lage, die Sorgfaltspflicht, welche Eltern ihren Kindern schuldig sind, zu einer absoluten, willkürlichen Herrschaft des Vaters zu erheben? Die Macht des Vaters reicht nicht weiter als durch die Disziplin, die ihm am wirksamsten scheint, ihrem Körper Stärke und Gesundheit, ihrem Geist Frische und Aufrichtigkeit zu verleihen. Die Kinder am besten daran anzupassen, für sich und Andere möglichst nützlich zu sein und, falls es seine eigene Lage erfordert, sie für ihren eigenen Unterhalt arbeiten zu lassen, sobald sie dazu imstande sind. An dieser Macht hat auch die Mutter gleichen Anteil wie der Vater.

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TToG II § 56

John Locke: Two Treatises of Government

§ 56. Adam was created a perfect man, his body and mind in full possession of their strength and reason, and so was capable, from the first instant of his being to provide for his own support and preservation, and govern his actions according to the dictates of the law of reason which God had implanted in him. From him the world is peopled with his descendants, who are all born infants, weak and helpless, without knowledge or understanding: But to supply the defects of this imperfect state, till the improvement of growth and age hath removed them, Adam and Eve, and after them all parents were, by the law of nature, tinder an obligation to preserve, nourish, and educate the children they had begotten; not as their own workmanship, but the workmanship of their own maker, the Almighty, to whom they were to be accountable for them.

§ 56. Adam wurde als vollkommener Mensch geschaffen, Körper und Geist in vollem Besitz von Kraft und Vernunft. Er war er vom ersten Augenblick seines Daseins an fähig für seine Versorgung und seinen Erhalt zu sorgen, sowie seine Handlungen mit Mitteln der gottgegebenen Vernunft zu lenken. Seit ihm bevölkern seine Nachkommen die Welt. Alle werden unmündig geboren, schwach und hilflos, ohne Wissen und Verstand. Um den Mängeln dieses unvollkommenen Zustands abzuhelfen, bis Wachstum und Alter sie nach und nach beseitigten, standen Adam und Eva und alle Eltern danach angefacht durch Naturgesetz, in der Pflicht, ihre gezeugten Kinder zu bewahren, zu versorgen und auszubilden. Und zwar nicht als ihr eigenes, sondern als Werk ihres Schöpfers, des Allmächtigen, dem sie Rechenschaft schulden.

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TToG II § 27

John Locke: Two Treatises of Government

§ 27 Though the earth, and all inferior creatures, be common to all men, yet every man has a property in his own person: This nobody has any right to but himself. The labor of his body and the work of his hands, we may say, are properly his. Whatsoever then he removes out of the state that nature hath provided, and left it in, he hath mixed his labor with, and joined to it something that is his own, and thereby makes it his property. It being by him removed from the common state nature hath placed it in, it hath by this labour something annexed to it, that excludes the common right of other men: for this labor being the unquestionable property of the laborer, no man but he can have a right to what that is once joined to, at least where there is enough and as good, left in common
for others.

§ 27. Da nun die Erde und alle unterlegenen Geschöpfe Gemeinbesitz der Menschen sind, so hat doch jede Person einen Besitz an sich selbst. Niemand anderer als er selbst hat dieses Recht. Wir können feststellen, die Anstrengung seines Körpers und die Arbeit seiner Hände, sind im eigentlichen Sinn sein Besitz. Dadurch wird Alles, was er dem in der Natur vorgesehenen und vorgesehenen Zustand entrückt, mit seiner Arbeit gemischt, etwas beimengt, was unzweifelhaft der Person eigen ist: Auf diesem Wege macht sie es zu ihrem Besitz. Denn da es durch sie dem Gemeinbesitz, in den die Natur es einst gesetzt hatte, entzogen worden ist, wurde durch ihre Arbeit etwas hinzugefügt, was das zuvor gleichwertige Recht anderer Menschen auf Grund des Gemeinbesitzes ausschließt. Niemand als die Person selbst kann ein Recht auf das haben, womit diese Arbeit einmal verbunden worden ist, denn diese Arbeit ist der unbestreitbare Besitz des Arbeiters. Zumindest überall da, wo ausreichend und ebenso Gutes für den Gemeinbesitz anderer vorhanden ist.

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TToG I § 146

John Locke: Two Treatises of Government

§ 146. For I demand, when mankind were all yet of one language, all congregated in the plain of Shinar, were they then all under one monarch, who enjoyed the lordship of Adam by right descending to him? If they were not, there were then no thoughts, it is plain, of
Adam’s heir no right of government known then upon that title; no care taken, by God or man, of Adam’s fatherly authority. If when mankind were but one people, dwelt all together, and were of one language, and were upon building a city together; and when it was plain, they could not but know the right heir, for Shem lived till Isaacs time, a long while after the division at Babel;

if then, I say, they were not under the monarchical government of Adams fatherhood, by right descending to the heir, it is plain there was no regard had to the fatherhood, no monarchy acknowledged due to Adam’s heir, no empire of Shem’s in Asia, and consequently no such division of the world by Noah, as our author has talked of.

As far as we can conclude anything from scripture in this matter, it seems from this place, that if they had any government, it was rather a commonwealth than an absolute monarchy: For the scripture tells us, Gen.XI, they said: It was not a prince commanded the building of this city and tower, it was not by the command of one monarch, but by the consultation of many, a free people; let us build us a city: They built it for themselves as free men, not as slaves for their Lord and master:

That we be not scattered abroad; having a city once built, and fixed habitations to settle our abodes and families. This was the consultation and design of a people, that were at liberty to part asunder, but desired to keep in one body, and could not have been either
necessary or likely in men tied together under the government of one monarch, who if they had been, as our author tells us, all slaves under the absolute dominion of a monarch, needed not have taken such care to hinder themselves from wandering out of the reach of his dominion. I demand whether this be not plainer in scripture than anything of Adams heir or fatherly authority?

§ 146. Ich aber frage: Als die Menschen noch alle einer Sprache, alle in der Ebene von Shinar vereinigt waren, befanden sie sich damals alle unter einem einzigen Monarchen, der die Herrschaft Adams durch auf ihn übergegangenes Recht ausübte? Falls nicht, erklärt das, warum man damals nicht an Adams Erben dachte, kein Herrscherrecht aus diesem Titel bekannt war und warum niemand, weder Gott noch Menschen für Adams väterliche Autorität sorgte.

Falls die Menschheit sich anschickte, als sie noch ein Volk bildete, zusammenwohnte, die gleiche Sprache sprach, gemeinschaftlich eine Stadt zu bauen. Als ihnen offenbar noch bekannt war, wer der rechtmäßige Erbe war, Sem lebte schließlich bis in die Zeit Isaaks, lange nach der Zerstreuung von Babel, wenn sie damals also sage ich, nicht unter dem Regiment der rechtmäßig auf den Erben übergehenden Vaterschaft Adams stand, steht klar: Niemand nahm auf Vaterschaft Rücksicht, keine dem Erben Adams zukommende Monarchie, kein Reich Sems in Asien und folglich auch keine solche Teilung der Welt durch Noah wurde anerkannt, wie unser Autor uns weismachen wollte.

Falls wir darüber irgendetwas aus der Bibel schließen können, hört sich das an der betreffenden Stelle eher so an, als hätte es sich, wenn überhaupt eine Regierung, um ein republikanisches Gemeinwesen als eine absolute Monarchie gehandelt, denn die Bibel berichtet Gen.XI: Sie sprachen: Wohlauf! Lasst uns eine Stadt bauen. Es gab keinen Fürst, der ihnen befahl, die Stadt und den Turm zu bauen. Es geschah nicht auf den Befehl eines einzigen Monarchen, sondern auf Beratung vieler, eines freien Volks. Sie bauten für sich selbst, als freie Menschen, nicht als Sklaven für Herren und Meister. Weiter: Damit wir nicht in alle Länder zerstreut werden, nachdem wir erst eine Stadt gebaut und Wohnstätten errichtet haben, unsern Herd und unsere Familien anzusiedeln.

Dies war die Beratung und das Vorhaben eines Volks, das frei war auseinanderzugehen, aber in einem politischen Körper vereinigt zu bleiben wünschte. Dieser Aufwand war unter Menschen, die durch die Herrschaft eines einzigen Monarchen aneinander gefesselt waren weder nötig noch wahrscheinlich. Wären sie, wie unser Autor sagt, sämtlich Sklaven unter der absoluten Herrschaft eines Monarchen gewesen, hätten sie kaum solche Vorkehrungen zu ergreifen brauchen, um sich eine Auswanderung aus dem Bereich seiner Herrschaft zu erschweren. Ich frage, ob diese Erläuterungen aus der Heiligen Schrift nicht mehr einleuchten, als alles Geschwätz von Adams Erbe oder väterlicher Autorität.

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TToG I § 131

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§ 131. But making war and peace are marks of sovereignty. Let it be so in politic societies: May not therefore a man in the West Indies, who hath with him sons of his own, friends, or companions, soldiers under pay, or slaves bought with money, or perhaps a band made up all of these, make war and peace, if there should be occasion, and ratify the articles too with an oath, without being a sovereign, an absolute King over those who went with him? He that says he cannot, must then allow many masters of ships, many private planters, to be absolute monarchs, for as much as this they have done.

War and peace cannot be made for politic societies, but by the supreme power of such societies; because war and peace, giving a different motion to the force of such a politic body, none can make war or peace, but that which has the direction of the force of the whole body, and that in politic societies is only the supreme power. In voluntary societies for the time, he that has such a power by consent, may make war and peace, and so may a single man for himself, the state of war not consisting in the number of partisans, but the enmity of the parties, where they have no superior to appeal to.

§ 131. Krieg führen und Frieden schließen sind Merkmale von Souveränität. In politischen Gesellschaften mag das gelten. Kann deshalb ein Mann in Westindien, der eigene Söhne, Freunde, Gefährten, bezahlte Soldaten oder mit Geld gekaufte Sklaven um sich hat, vielleicht aus allen zusammen eine Truppe bildet, keinen Krieg führen, falls es dazu Anlass gibt, und anschließend Frieden schließen und vertraglichen Frieden durch einen Eid bekräftigen, ohne gleich ein Souverän, ein absoluter König über diejenigen sein zu müssen, die mit ihm zogen? Wer auch immer behauptet, er könne das nicht, muss viele Kapitäne zur See, viele private Pflanzer als absolute Monarchen anerkennen, denn sie alle haben so gehandelt.

In politischen Gesellschaften kann keiner außer der obersten Macht über Krieg und Frieden entscheiden. Krieg und Frieden geben der Macht eines solchen politischen Körpers eine andere Bedeutung, weshalb niemand außer dem, der die Führung der Macht des gesamten Körpers in der Hand hat, Krieg führen oder Frieden schließen kann. Das ist in politischen Gesellschaften allein die oberste Macht. In freiwilligen Vereinigungen auf Zeit dagegen kann der, der diese solche Macht auf Grund von Übereinkunft besitzt, Krieg führen oder Frieden schließen. Genauso kann das ein einzelner Mensch für sich allein. Ein Kriegszustand manifestiert sich nicht durch die Zahl der Parteigänger, sondern durch Feindschaft der Parteien, sofern eine Berufung an Übergeordnete nicht mehr möglich ist.

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TToG I § 93

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§ 93. Children therefore, as has been showed, by the dependence they have on their parents for subsistence, have a right of inheritance to their fathers property, as that which belongs to them for their proper good and behoof, and therefore are fitly termed goods, wherein the first-born has not a sole or peculiar right by any law of God and nature, the younger children having an equal title with him, founded on that right they all have to maintenance, support, and comfort from their parents, and on nothing else.

But government being for the benefit of the governed, and not the sole advantage of the governors, (but only for theirs with the rest, as they make a part of that politic body, each of whose parts and members are taken care of, and directed in its peculiar functions for the good of the whole, by the laws of society) cannot be inherited by the same title, that children have to the goods of their father.

The right a son has to be maintained and provided with the necessaries and conveniences of life out of his father’s stock, gives him a right to succeed to his father’s property for his own good; but this can give him no right to succeed also to the rule, which his father had over other men. All that a child has right to claim from his father is nourishment and education, and the things nature furnishes for the support of life:

But he has no right to demand rule or dominion from him: He can subsist and receive from him (the portion of good things, and advantages of education naturally due to him, without empire and dominion. That (if his father hath any) was vested in him, for the good and behoof of others: And therefore the son cannot claim or inherit it by a title, which is founded wholly on his own private good and advantage.

§ 93. Da Kinder über den Lebensunterhalt von den Eltern abhängig sind, haben sie, wie gezeigt worden ist, ein Recht den väterliche Besitz zu erben. Es steht ihnen zum eigenen Besten und Nutzen zu und wird deshalb auch passend Güter genannt. Der Erstgeborene hat darauf durch kein Gesetz Gottes oder der Natur ein alleiniges oder besonderes Recht, denn die jüngeren Kinder besitzen den gleichen Anspruch. Dieser gründet auf ihr gemeinsames Recht auf Unterhalt, Versorgung
und Lebensgenuss seitens der Eltern und auf nichts anderes.

Da die Regierung für das Wohl der Regierten zu sorgen hat und nicht für den alleinigen Vorteil der Regenten, (sondern nur für das ihre und nur in Verbindung mit dem Gesamtwohl insofern, als sie einen Teil jenes politischen Körpers bilden, von welchem nach den Gesetzen der Gesellschaft jeder einzelne Teil, jedes Glied gepflegt und mit seinen besonderen Fähigkeiten zum Wohl der Gesamtheit geführt wird) kann sie nicht durch demselben Rechtsanspruch vererbt werden den Kinder auf den Besitz ihres Vaters haben.

Das Recht eines Sohnes, Bedürfnisse und Annehmbarkeiten des Lebens aus dem Vermögen des Vaters zu unterhalten und versorgt zu werden, gibt ihm ein Recht, zum eigenen Wohl im Besitz seines Vaters zu folgen. Doch das kann ihm nie einen Anspruch verschaffen, auch in der Herrschaft zu folgen, die sein Vater über andere Menschen besaß. Alles was ein Kind berechtigt von seinem Vater beanspruchen kann sind Ernährung und Ausbildung, sowie alle die Dinge, die die Natur für den Lebensunterhalt liefert. Es hat kein Recht, Macht oder Herrschaft von ihm zu fordern.

Es kann leben, den ihm zukommenden Teil nützlicher Gegebenheiten der Natur und die Vorzüge einer Ausbildung von ihm empfangen. Aber ohne Macht oder Herrschaft die, wenn der Vater sie überhaupt innehatte, ihm zum Nutzen und Besten anderer übertragen worden waren. Der Sohn hat weder Anspruch noch Erbtitel, die sich ganz und gar auf seinen eigenen, alleinigen Nutzen und Vorteil gründen.

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