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TToG I § 116

John Locke: Two Treatises of Government

§ 116. 1. Because it will be but an ill example to prove, that dominion by God’s ordination belonged to the eldest son, because Jacob the youngest here had it, let him come by it how he would: For if it prove anything, it can only prove, against our author, that the assignment of dominion to the eldest is not by divine institution, which would then be unalterable: For if by the law of God, or nature, absolute power and empire belongs to the eldest son and his heirs, so that they are supreme monarchs, and all the rest of their brethren slaves, our author gives us reason to doubt whether the eldest son has a power to part with it, to the prejudice of his posterity, since he tells us, Observations, 158., that in grants and gifts that have their original from God or nature, no inferior power of man can limit or make any law of prescription against them.

§ 116. …erstens liefert dies nur ein schlechtes Beispiel für den Beweis, durch Gottes Anordnung gehöre Die Herrschaft dem ältesten Sohn, eben weil sie hier Jakob, dem Jüngstem, zufiel, unabhängig davon wie er dazu gekommen war. Wenn das Beispiel überhaupt etwas beweist, dann nur das Gegenteil der Behauptung unseres Autors: Die Gewähr von Herrschaft an den ältesten Sohn geschieht eben nicht durch göttliche Institution, die dann auch unwiderruflich wäre. Wenn durch Gesetz Gottes oder der Natur absolute Macht und Herrschaft dem ältesten Sohn und dessen Erben zusteht, sie damit zu höchste Monarchen erhoben und ihre Brüder sämtlich zu Sklaven gemacht werden, so gibt unser Autor uns allen Grund anzuzweifeln, der älteste Sohn hätte dann auch die Macht, zum Nachteil seiner Nachkommen darauf zu verzichten. Schließlich behauptet er, O. 158: Verleihungen und Schenkungen, die ihren Ursprung bei Gott oder der Natur haben, kann keine untergeordnete menschliche Macht beschränken, noch kann es eine Verjährung gegen sie geben.

 

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TToG I § 115

§ 115. Thus, as under the law, the privilege of birth-right was nothing but a double portion: So we see that before Moses, in the patriarchs time, from whence our author pretends to take his model, there was no knowledge, no thought, that birth-right gave rule or empire, paternal or kingly authority, to anyone over his brethren. If this be not plain enough in the story of Isaac and Ishmael, he that will look into I.Chron.V.12., may read these words;

Reuben was the first-born; but forasmuch as he defiled his father’s bed, his birth-right, was given unto the sons of Joseph, the son of Israel: And the genealogy is not to be reckoned after the birth-right; for Judah prevailed above his brethren, and of him came the chief ruler; but the birth-right was Joseph’s. What this births-right was, Jacob blessing Joseph, Gen.XLVIII.22. telleth us in these words:

Moreover I have given thee one portion above thy brethren which I took out of the hand of the s with my sword and with my bow. Whereby it is not only plain, that the birthright was nothing but a double portion; but the text in Chronicles is express against our author’s doctrine, and shows that dominion was no part of the birth-right; for it tells us, that Joseph had the birth-right, but Judah the dominion. One would think our author were very fond of the very name of birth-right, when he brings this instance of Jacob and Esau, to prove that dominion belongs to the heir over his brethren.

§ 115. Das Privileg des Geburtsrechts bedeutete, wie das Gesetz es vorgab, nichts weiter als einen doppelten Anteil am Erbe. Vor Moses, in der Zeit der Patriarchen, von der unser Autor sein Modell zu nehmen vorgibt, wusste und dachte man nicht, Geburtsrecht könne irgendwem Regierungsmacht, Herrschaft, väterliche oder königliche Autorität über seine Brüder verleihen.

Wer das an Hand der Geschichte von Isaak und Jakob noch immer nicht verstanden hat, der möge I.Chr.V.12 zur Hand nehmen. Dort kann er folgendes lesen: Ruben war der erste Sohn, da er aber das Bett seines Vaters Bett entweihte, wurde sein Geburtsrecht den Kindern Josephs, des Sohnes Israels übertragen und er war nicht mehr durch Geburtsrecht privilegiert, da ein Stammbaum nicht nach Geburtsrecht geregelt werden muss. Juda, mächtigste seiner Brüder, erhielt die Herrschaft und Joseph fiel das Geburtsrecht zu.

Woraus dieses Geburtsrecht bestand, sagt uns der Segen Jakobs über Joseph Gen.XLVIII.22 in folgenden Worten: Ich habe Dir unter Ausschluss Deiner Brüder ein Stück Land gegeben, das ich mit meinem Schwert und Bogen den Amoritern aus der Hand genommen habe“. Daraus ergeben sich zwei Umstände: Das Geburtsrecht besteht im doppelten Anteil und der Text der Chroniken drückt gerade das Gegenteil von der
Lehre unseres Autors aus was beweist: Herrschaft bildet keinen Teil des Geburtsrechts.

Denn er berichtet uns, dass Joseph das Geburtsrecht, Juda aber die Herrschaft hatte. Man möchte meinen, unser Autor sei schon allein in den Begriff Geburtsrecht vernarrt gewesen, wenn er dieses Beispiel von Jakob und Esau anführt und damit beweisen will, Herrschaft über seine Brüder falle dem Erben zu, denn…

 

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TToG I § 114

John Locke: Two Treatises of Government

§ 114. And that in those days of the patriarchs, dominion was not understood to be the right of the heir, but only a greater portion of goods, is plain from Gen.XXI.10. for Sarah, taking Isaac to be heir, says, cast out this bondwoman and her son, for the son of this bondwoman shall not be heir with my son: Whereby could be meant nothing, but that he should not have a pretence to an equal share of his father’s estate after his death, but should have his portion presently, and be gone. Accordingly we read, Gen. XXV. 5, 6., hat Abraham gave all he had unto Isaac, but unto the sons of the concubines which Abraham had, Abraham gave gifts, and sent them away from Isaac his son, while he yet lived. That is, Abraham having given portions to all his other sons, and sent them away, that which he had reserved, being the greatest part of his substance, Isaac as heir possessed after his death: But by being heir, he had no right to be Lord over his brethren; for if he had, why should Sarah endeavour to rob him of one of his subjects, or lessen the number of his slaves, by desiring to have Ishmael sent away?

§ 114. Zur Zeit der Patriarchen verstand man als Recht des Erben nicht die Herrschaft, sondern nur einen größeren Teil der fahrenden Habe, wie sich aus Gen.XXI.10 ergibt: Sarah, die Isaaks Erbschaft sichern wollte, verlangte mit den Worten: Treibe diese Magd mit ihrem Sohn aus dem Haus. Der Sohn dieser Magd soll nicht erben mit meinem Sohn Isaak. Darunter konnte nur gemeint sein, er sollte nach dem Tod seines Vaters keinen Anspruch auf einen gleichen Teil von dessen Besitz haben, sondern seinen Teil sofort erhalten und vertrieben werden. Entsprechend lesen wir in Gen.XXV.5 & 6: Abraham gab all seine Habe Isaak.

Den Kindern, die er mit den Nebenfrauen hatte, gab er Geschenke und ließ sie von seinem Sohn Isaak weggehen, noch während er lebte. Das heißt: Nachdem Abraham allen seinen anderen Söhnen ihren Teil gegeben und sie in die Ferne geschickt hatte, blieb nach seinem Tod der größte Teil seines Besitzes, den er behalten hatte, für Isaak als Erbe. Diese Eigenschaft als Erbe gab ihm kein Recht, Herr seiner Brüder zu sein.

Hätte er es erhalten, warum hätte Sarah sich die Mühe machen sollen, durch ihre Forderung Ismael zu vertreiben? Abraham dadurch eines Untertanen zu berauben und die Zahl seiner Sklaven zu vermindern?

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TToG I § 113

John Locke: Two Treatises of Government

§ 113. It follows, p. 19., accordingly when Jacob bought his brothers birth-right, Isaac blessed him thus; Be Lord over thy brethren, and let the sons of thy mother bow before thee. Another instance, I take it, brought by our author to evince dominion due to birth-right, and an admirable one it is: For it must be no ordinary way of reasoning in a man, that is pleading for the natural power of Kings, and against all compact, to bring for proof of it, an example, where his own account of it founds all the right upon compact, and settles empire in the younger brother, unless buying and selling be no compact; for he tells us, when Jacob bought his brothers birth-right. But passing by that, let us consider the history itself, what use our author makes of it, and we shall find these following mistakes about it.

1. That our author reports this, as if Isaac had given Jacob this blessing, immediately upon his purchasing the birth-right; for he says, when Jacob bought, Isaac blessed him; which is plainly otherwise in the scripture: For it appears, there was a distance of time between, and if we will take the story in the order it lies, it must be no small distance; all Isaac’s sojourning in Gerar, and transactions with Abimelech, Gen.XXVI., coming between; Rebecca being then beautiful, and consequently young; but Isaac, when he blessed Jacob, was old and decrepit; and Esau also complains of Jacob, Gen.XXVII.36., that two times he had supplanted him; He took away my birth-right, says he, and behold now he hath taken away my blessing; words, that I think signify distance of time and difference of action.

2. Another mistake of our author’s is, that he supposes Isaac gave Jacob the blessing, and bid him be Lord over his brethren, because he had the birth-right; for our author brings this example to prove, that he that has the birthright, has thereby a right to be lord over his brethren. But it is also manifest by the text, that Isaac had no consideration of Jacob’s having bought the birth-right; for when he blessed him, he considered him not as Jacob, but took him for Esau. Nor did Esau understand any such connection between birth-right and the blessing; for he says: He hath supplanted me these two times, he took away my birth-right, and behold now he hath taken away my blessing: Whereas had the blessing, which was to be Lord over his brethren, belonged to the birth-right, Esau could not have complained of this second, as a cheat, Jacob having got nothing but what Esau had sold him, when he sold him his birth-right; so that it is plain, dominion, if these words signify it, was not understood to belong to the birth-right.

§ 113. Es folgt S. 19: Nachdem Jakob seines Bruders Erstgeborenenrecht gekauft hatte, segnete ihn Isaak und sprach: Sei ein Herr über Deine Brüder, und Deiner Mutter Kinder sollen Dir zu Füßen fallen. Ich nehme and, das soll ein weiteres Beispiel sein, welches unser Autor anführt, um die Herrschaft als aus Geburtsrecht hervorgehend zu beweisen. Ein herausragendes Beispiel! Für einen Mann, der für die naturgesetzliche Macht der Könige und jede Art von Vertrag hinter die Schranken verweist, ist es eine wahrhaft ungewöhnliche Art zu folgern: Indem er als Beweis ein Beispiel anführt, in welchem sein eigener Bericht das gesamte behandelte Recht auf einen Vertrag zurückführt und die Herrschaft auf den jüngeren Bruder überträgt. Es sei denn Kauf und Verkauf seinen kein Vertrag, wenn er uns wissen lässt: Als Jakob seines Bruders Geburtsrecht kaufte.

Das aber nur am Rande. Betrachten wir die Geschichte selbst und wie unser Autor sie interpretiert, werden uns folgende Irrtümer auffallen:

1. Unser Autor stellt die Sache dar, als hätte Isaak Jakob diesen Segen unmittelbar nach seinem Kauf des Geburtsrechts gegeben. Er schreibt: Als Jakob gekauft, segnete ihn Isaak. In der Bibel verhält sich das offenkundig anders. Aus dem Text geht klar hervor, dass eine Zeitspanne dazwischen lag.

Halten wir uns an den Verlauf der Erzählung, wie er überliefert ist, kann das kein kurzer Zeitraum gewesen sein. Der gesamte Aufenthalt Isaaks in Gerar und die Verhandlungen mit Abimelech, Gen.XXVI, fallen in diese Zeit; Rebekka war damals schön und musste folglich noch jung gewesen sein. Isaak aber war alt und gebrechlich, als er Jakob segnete. Esau beklagt sich, Jakob ihn zweimal betrogen: Meine Geburtsrecht hat er schon. Und jetzt, schau an, nimmt er auch meinen Segen. Gen.XXVII.36. Ich glaube diese Worte deuten zeitlichen Abstand und Verschiedenheit der Handlungen an.

2. Irrtum Nr. Zwei unseres Autors besteht in der Annahme, Isaak habe Jakob seinen Segen gegeben und ihm aufgetragen, Herr zu sein über seine Brüder zu sein, da er das Geburtsrecht erworben hatte. Für unseren Autor beweist dieses Beispiel: Wer das Geburtsrecht hat, sei dadurch automatisch berechtigt Herr über sein Brüder zu sein. Aus dem Text aber geht klar hervor, dass Isaak auf Jakobs Kauf des Geburtsrechts keine Rücksicht nahm. Als er ihn segnete, merkte er nicht, es war Jakob, sondern er hielt ihn für Esau. Auch Esau dachte nicht an einen Zusammenhang zwischen Geburtsrecht und Segen. Er sagt: Er hat mich nun zweimal hintergangen. Mein Geburtsrecht hat er schon. Schau, jetzt stiehlt mir noch meinen Segen. War der Segen Herr über seine Brüder zu sein, Teil des Geburtsrechts, hätte Esau keinen Anlass gehabt, sich über den zweiten Betrug zu beklagen. Jakob hätte sich dadurch nichts anderes unter den Nagel gerissen, als was Esau ohnehin an ihn veräußert hatte, als er ihm das Geburtsrecht verkaufte. Damit muss klar sein, falls diese Worte überhaupt so gemeint waren: Herrschaft kann kein Bestandteil des Geburtsrechts sein.

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TToG I § 112

John Locke: Two Treatises of Government

§ 112. His words are in the forecited place: And therefore we find God told Cain of his brother Abel: His desire shall be subject unto thee, and thou shall rule over him. To which I answer:

1. These words of God to Cain, are by many interpreters, with great reason, understood in a quite different sense than what our author uses them in.

2. Whatever was meant by them, it could not be, that Cain, as elder, had a natural dominion over Abel; for the words are conditional, If thou dost well: And so personal to Cain: And whatever was signified by them, did depend on his carriage and not follow his birthright; and therefore could by no means be an establishment of dominion in the first-born in general: For before this Abel had his distinct territories by right of private dominion, as our author himself confesses, Observations, 210, which he could not have had to the prejudice of the heirs title, if by divine institution, Cain as heir were to inherit all his father’s dominion.

3. If this were intended by God as the charter of primogeniture, and the grant of dominion to elder brothers in general as such, by right of inheritance, we might expect it should have included all his brethren:

For we may well suppose, Adam, from whom the world was to be peopled, had by this time, that these were grown up to be men, more sons than these two: Whereas Abel himself is not so much as named; and the words in the original can scarce, with any good construction, be applied to him.

4. It is too much to build a doctrine of so mighty consequence upon so doubtful and obscure a place of scripture, which may be well, nay better, understood in a quite different sense, and so can be but an ill proof, being as doubtful as the thing to be proved by it; especially when there is nothing else in scripture or reason to be found, that favors or supports it.

§ 112. Seine Worte an zitiertet Stelle lauten: Wir stellen fest, Gott teilte Kain über dessen Bruder Abel mit: Sein Wille soll Deinem untergeordnet sein und Du sollst über ihn herrschen. Darauf antworte ich:

1. Diese Worte Gottes an Kain werden von vielen Interpreten aus gutem Grund in ganz anderem Sinn aufgefasst als unser Autor sie anwendet.

2. Was auch damit gemeint war, jedenfalls legen sie keine natürliche Herrschaft des Kain als dem Älteren über Abel fest. Sie hängen an einer Bedingung: Solange Du fromm bist. Sie waren an Kain persönlich gerichtet. Egal was sie bedeuten, es hing von seinem Benehmen ab
und folgte keinem Geburtsrecht, konnte deshalb keineswegs eine Einsetzung in Herrschaft zugunsten des Erstgeborenen im Allgemeinen mit sich bringen. Denn bereits vorher verfügte Abel, wie unser Autor O. 210 selbst zugesteht, über abgesonderte Gebiete durch das Recht privater Herrschaft“, welche er, ohne den Anspruch des Erben zu schmälern nicht hatte haben können, sofern durch göttliche Institution Kain als Erbe der gesamten Herrschaft seines Vaters alles zu erben bestimmt gewesen wäre.

3. Sollte Gott damit ein Privileg des Erstgeborenen und eine Gewähr von Herrschaft durch Erbfolgerecht an den älteren Bruder ganz allgemein beabsichtigt haben, hätte das erwartungshalber alle seine Brüder eingeschlossen. Wir dürfen wohl annehmen, das Adam, von dem die Welt bevölkert werden sollte, um die Zeit als Kain und Abel zu Männern herangewachsen waren, mehr Söhne hatte, als diese beiden, während Abel selbst nicht einmal erwähnt wird. Die Worte Auslegung im Originaltext können bei richtiger kaum auf ihn angewendet werden.

4. Es geht zu weit, eine Lehre von weitreichender Bedeutung auf eine so dubiose und ominöse Schriftstelle zu gründen, die sehr wohl und sogar besser in einem ganz anderen Sinn ausgelegt werden kann. Sie kann nur einen schlechten Beweis liefern, da sie ebenso zweifelhaft ist wie die Sache selbst, die durch sie bewiesen werden soll. Vor allem weil sich weder in der Bibel noch mittels Vernunft nichts anderes finden lässt, was sie begünstigt oder stützt.

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TToG I § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. How else is it possible, that laying so much stress, as he does, upon descent, and Adam’s heir, next heir, true heir, he should never tell us what heir means, nor the way to know who the next or true heir is? This, I do not remember, he does anywhere expressly handle; but, where it comes in his way, very warily and doubtfully touches; though it be so necessary, that without it all discourses of government and obedience upon his principles would be to no purpose, and fatherly power, never so well made out, will be of no use to anybody.

Hence he tells us, Observations, 244., that not only the constitution of power in general, but the limitation of it to one kind, (i. e.) monarchy, and the determination of it to the individual person and line of Adam, are all three ordinances of God; neither Eve nor her children could either limit Adam’s power, or join others with him; and what was given unto Adam was given in his person to his posterity. Here again our author informs us, that the divine ordinance hath limited the descent of Adam’s monarchical power.

To whom? To Adam’s line and posterity, says our author. A notable limitation, a limitation to all mankind: For if our author can find anyone amongst mankind that is not of the line and posterity of Adam, he may perhaps tell him, who this next heir of Adam is: But for us, I despair how this limitation of Adam’s empire to his line and posterity will help us to find out one heir.

This limitation indeed of our author will save those the labour, who would look for him amongst the race of brutes, if any such there were; but will very little contribute to the discovery of one next heir amongst men, though it make a short and easy determination of the question about the descent of Adam’s regal power, by telling us, that the line and posterity of Adam is to have it, that is, in plain English, anyone may have it, since there is no person living that hath not the title of being of the line and posterity of Adam; and while it keeps there, it keeps within our author’s limitation by God’s ordinance.

Indeed, p. 19. he tells us, that such heirs are not only Lords of their own children, but of their brethren; whereby, and by the words following, which we shall consider anon, he seems to insinuate, that the eldest son is heir; but he nowhere, that I know, says it in direct words, but by the instances of Cain and Jacob, that there follow, we may allow this to be so far his opinion concerning heirs, that where there are divers children, the eldest son has the right to be heir.

That primogeniture cannot give any title to paternal power, we have already showed. That a father may have a natural right to some kind of power over his children, is easily granted; but that an elder brother has so over his brethren, remains to be proved: God or nature has not anywhere, that I know, placed such jurisdiction in the first-born; nor can reason find any such natural superiority amongst brethren.

The law of Moses gave a double portion of the goods and possessions to the eldest; but we find not anywhere that naturally, or by God’s institution, superiority or dominion belonged to him, and the instances there brought by our author are but slender proofs of a right to civil power and dominion in the first-born, and do rather show the contrary.

§ 111. Wie wäre es ihm denn möglich, einerseits so viel Gewicht auf Erbfolge, Adams Erbe, nächster Erbe und wahrer Erbe legt, uns aber nie sagt, was genau Erbe bedeutet oder den Weg zeigt wie der nächste oder wahre Erbe feststellbar ist? Diesen Aspekt hat er in meiner Erinnerung nirgends explizit behandelt.

Er streift diese Frage, wo sie ihm in die Quere kommt, überaus vorsichtig und zweifelhaft, obwohl eine Antwort notwendig wäre. Ohne diese Antwort wären alle seine Diskurse über Regierung und Gehorsam nach seinen Grundsätzen sinnlos und väterliche Macht, wäre sie noch so gut bewiesen, für niemand von Nutzen. Daher verkündet er uns, O. 244, nicht allein die Einsetzung von Macht ganz allgemein, sondern ihre Beschränkung auf einen Typ, also die Monarchie, ihre Verortung in der individuellen Person und Linie Adams, alle drei Elemente sind Anordnungen Gottes.

Weder Eva noch ihre Kinder konnten Adams Macht einschränken, noch andere mit ihm vereinigen. Was Adam gewährt worden war, war durch seine Person auch seinen Nachkommen gewährt. Hier informiert unser Autor uns, die göttliche Anordnung habe die Erbschaft von Adams königlicher Macht beschränkt.

Aha, auf wen denn? Seine Antwort: Auf Adams Linie und Nachkommen. Eine wahrhaft bemerkenswerte Beschränkung. Eine Beschränkung auf die ganze Menschheit! Falls unser Autor innerhalb der gesamten Menschheit jemanden finden kann, der kein Mitglied der Linie und Nachkommen Adams ist, wird er diesem vielleicht sagen können, wer dieser nächste Erbe Adams sein soll. Soweit es uns betrifft, habe ich vollständig Zweifel, dass diese Beschränkung von Adams Herrschaft auf seine Linie und Nachkommen uns dabei voranbringt, den ominösen einzigen Erben Adams ausfindig zu machen. Diese vortreffliche Beschränkung unseres Autors wird allerdings allen eine Menge Arbeit sparen, die unter dem Vieh nachsehen wollen, ob es dort einen gäbe.

Zur Entdeckung des einzigen nächsten Erben unter allen Menschen wird sie wenig beitragen, auch wenn es eine wunderbar kurze und bequeme Antwort darstellt, auf die Frage nach der Vererbung von Adams königlicher Macht zu antworten, Linie und Nachkommen Adams seien bestimmt sie zu besitzen. Auf gut Englisch: Jeder kann sie erben, da es keinen Menschen gibt, der nicht Anspruch hätte, zu Linie und Nachkommen Adams zu gehören. Solange sie dort bleibt, bleibt sie auch innerhalb der Beschränkung durch Gottes Anordnung.

Allerdings sagt er uns S. 19: Solche Erben sind nicht nur Herren über die eigenen Kinder, sondern auch über ihre Brüder. Durch diese und die folgenden Worte, die wir uns gleich vornehmen wollen, scheint er andeuten zu wollen, der älteste Sohn sei Erbe. Soviel ich weiß äußert er dies nirgends mit klaren Worten. Lediglich anhand der darauf folgenden Beispiele von Kain und Jakob lässt sich seine Ansicht über Erben beschreiben: Wo es verschiedene Kinder gibt, hat der älteste Sohn das Recht Erbe zu sein.

Wir haben aber bereits nachgewiesen: Es besteht kein Anspruch auf väterliche Macht durch die Eigenschaft Erstgeborener zu sein. Einem Vater gestehen wir gern zu, ein natürliches Recht auf eine bestimmte Art von Macht über seine Kinder haben zu können. Die Macht eines älterer Bruders auch über seine Brüder, muss aber erst noch bewiesen werden.

Soweit mir bekannt, haben Gott oder die Natur den Erstgeborenen nirgends eine solche Befugnis zur Rechtsprechung zugestanden und auch die Vernunft kann keinerlei natürliche Überordnung dieser Art unter Brüdern entdecken. Das mosaische Erbrecht billigte dem Ältesten einen doppelten Teil der Güter und Besitztümer zu. Wir finden aber keinerlei Hinweis, Natur oder durch Gottes Institution hätten ihm Überordnung oder Herrschaft beschert. Alle von unserem Autor gelieferten Beispiele sind nur schwache Beweise eines Rechts des Erstgeborenen auf staatliche Macht und Herrschaft. Sie beweisen in der Tat eher das Gegenteil.

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TToG I § 103

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§ 103. When therefore it can be showed, that conjugal power can belong to him that is not an husband, it will also I believe be proved, that our author’s paternal power, acquired by begetting, may be inherited by a son; and that a brother, as heir to his father’s power, may have paternal power, over his brethren, and by the same rule conjugal power too:

But till then, I think we may rest satisfied, that the paternal power of Adam, this sovereign authority of fatherhood, were there any such, could not descend to, nor be inherited by, his next heir. Fatherly power, I easily grant our author, if it will do him any good, can never be lost, because it will be as long in the world as there are fathers: But none of them will have Adams paternal power, or derive theirs from him; but everyone will have his own, by the same title Adam had his, viz. by begetting, but not by inheritance, or succession, no more than husbands have their conjugal power by inheritance from Adam.

And thus we see, as Adam had no such property, no such paternal power, as gave him sovereign jurisdiction over mankind; so likewise his sovereignty built upon either of these titles, if he had any such, could not have descended to his heir, but must have ended with him.

Adam therefore, as has been proved being neither monarch nor his imaginary monarchy hereditable, the power which is now in the world, is not that which was Adam’s, since all that Adam could have upon our author’s grounds, either of property or fatherhood, necessarily died with him, and could not be conveyed to posterity by inheritance. In the next place we will consider, whether Adam had any such heir, to inherit his power, as our author talks of.

§ 103. Möge man mir zeigen, wie eheliche Macht einem gehören kann, der gar kein Ehegatte ist. Damit wäre unseres Autors Behauptung bewiesen, durch Zeugung erworbene väterliche Macht könne an einen Sohn vererbt werden und ein Bruder könne als Erbe der Macht seines Vaters väterliche Macht über seine Brüder sowie nach derselben Regel auch eheliche Macht haben.

Mir scheint inzwischen dürfen wir getrost daran festhalten, die väterliche Macht Adams, jene souveräne Autorität der Vaterschaft, wenn es eine solche je gab, konnte nicht auf seinen nächsten Erben vererbt oder durch ihn geerbt werden. Sofern es unserem Autor hilft, gestehe ich gern zu, väterliche Macht kann nie verloren gehen, da sie so lange bestehen wird, als es auf der Welt Väter gibt.

Keiner von ihnen kann jedoch Adams väterliche Macht übernehmen oder die seinige von Adam ableiten. Jeder wird aus demselben Anspruch seine eigene haben, wie Adam die seinige hatte: Durch Zeugung, aber weder durch Erbschaft noch Erbfolge. Ebensowenig haben Ehegatten ihre eheliche Macht von Adam geerbt.

Wir erkennen, da Adam weder derartige Besitz noch solche väterliche Macht besaß, die ihm unabhängige Befugnis Recht über die Menschheit zu sprechen hatte gewähren können, kann auch keine auf diesen Titeln aufgebaute Souveränität, soweit er sie überhaupt gehabt hatte, nicht auf seinen Erben übergegangen sein. Sie muss mit ihm geendet haben.

Der Beweis ist bereits erbracht: Adam war weder Monarch noch war die auf ihn eingebildete Monarchie vererbbar. Bei der heute in der Welt vorhandenen Macht handelt es sich um eine andere als sie Adam besaß. Alles, was Adam nach unseres Autors Gründen an Besitz oder Vaterschaft besitzen konnte, erlosch notwendigerweise mit ihm und war nicht an die Nachkommen vererbbar. Im nächsten Kapitel wollen wir betrachten, ob Adam einen solchen Erben seiner Macht hatte, wie unser Autor behauptet.

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TToG I § 64

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§ 64. By our author’s doctrine, the father, having absolute jurisdiction over his children has also the same over their issue; and the consequence is good, were it true, that the father had such a power: And yet I ask our author whether the grandfather, by his sovereignty, could discharge the grandchild from paying to his father the honor due to him by the fifth commandment.

If the grandfather hath by right of fatherhood sole sovereign power in him, and that obedience which is due to the supreme magistrate, be commanded in these words, honor thy father, it is certain the grandfather might dispense with the grandson’s honoring his father, which since it is evident in common sense he cannot, it follows from hence, that honor thy father and mother, cannot mean an absolute subjection to a sovereign power, but something else.

The right therefore which parents have by nature, and which is confirmed to them by the fifth commandment, cannot be that political dominion which our author would derive from it: For that being in every civil society supreme somewhere, can discharge any subject from any political obedience to any one of his fellow subjects. But what law of the magistrate can give a child liberty, not to honor his father and mother? It is an eternal law, annexed purely to the relation of parents and children, and so contains nothing of the magistrate’s power in it, nor is subjected to it.

§ 64. Nach der Lehre unseres Autors hat der Vater, da er die absolute Befugnis zur Rechtsprechung über seine Kinder besitzt, die gleiche Macht auch über deren Nachkommen. Diese Folgerung wäre richtig, träfe es zu, dass der Vater eine solche Macht besitzt. Deshalb frage ich jetzt unseren Autor, ob der Großvater Dank seiner Überoberallmacht dem Enkel erlassen darf, dessen Vater die nach dem fünften Gebot schuldige Ehrerbietung zu erweisen?

Wäre der Großvater durch das „Recht der Vaterschaft“ allein mit souveräner Macht bekleidet und jeglicher der höchsten Obrigkeit schuldige Gehorsam durch die Worte „Ehre deinen Vater“ befohlen, so dürfte der Großvater sicherlich auch den Enkel von der Ehrfurcht gegen dessen Vater entbinden.

Da aber jeder einfache Gebrauch der Vernunft uns klar sagt, er dürfe dies nicht, so kann mit „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ unmöglich eine absolute Unterwerfung unter souveräne Macht gemeint sein, sondern notwendigerweise etwas Anderes.

Das Recht, das die Eltern von Natur aus haben und welches ihnen durch das fünfte Gebot bestätigt wurde, kann sich auf keine politische Herrschaft erstrecken, so gern unser Autor diese auch davon ableiten möchte. Da diese in jeder bürgerlichen Gesellschaft irgendwo die höchste Macht bedeutet, darf sie auch einen jeden Untergeordneten vom politischen Gehorsam gegen einen seiner Mitbürger lossprechen. Aber welches
Gesetz einer Obrigkeit vermag einem Kind die Freiheit zu geben, „seinen Vater und Mutter nicht zu ehren“? Es ist ein ewiges, einzig und allein mit dem Verhältnis zwischen Eltern und Kindern verknüpftes Gesetz, enthält nichts von obrigkeitlicher Macht, noch ist es dieser unterworfen.

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Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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