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TToG II § 41

John Locke: Two Treatises of Government

§ 41. There cannot be a clearer demonstration of anything, than several nations of the Americans are of this, who are rich in land, and poor in all the comforts of life; whom nature having furnished as liberally as any other people, with the materials of plenty, i. e. a.
fruitful soil, apt to produce in abundance, what might serve for food, raiment, and delight; yet for want of improving it by labour, have not one hundredth part of the conveniences we enjoy; and a King of a large and fruitful territory there, feeds, lodges, and is clad worse
than a day-labourer in England.

§ 41. Es kann keinen klareren Beweis für gar Nichts geben, als ihn hierfür verschiedene Völker Amerikas liefern. Reich an Land und doch arm an allen Bequemlichkeiten des Lebens, von der Natur ebenso freigiebig wie irgendein anderes Volk mit allen Grundlagen für Reichtum ausgestattet, sprich mit fruchtbarem Boden, fähig im Überfluss zu erzeugen was für Ernährung, Kleidung und Genuss nützt, und die trotzdem mangels Veredelung des Bodens nicht den hundertsten Teil der Annehmbarkeiten des Lebens besitzen, deren wir uns erfreuen dürfen. Sogar der König eines großen und fruchtbaren Gebiets wohnt, nährt und kleidet sich dort schlechter als ein englischer Tagelöhner.

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TToG II § 33

John Locke: Two Treatises of Government

§ 33. Nor was this appropriation of any parcel of land, by improving it, any prejudice to any other man, since there was still enough and as good left; and more than the yet unprovided could use. So that, in effect, there was never the less left for others because of his enclosure for himself: For he that leaves as much as another can make use of, does as good as take nothing at all. Nobody could think himself injured by the drinking of another man, though he took a good draught, who had a whole river of the same water left him to quench his thirst: And the case of Land and Water, where there is enough of both, is perfectly the same.

§ 33. In dieser Inbesitznahme eines Stückes Land durch Kultivierung lag auch keine Benachteiligung eines anderen, weil ausreichend ebenso gutes Land übrig blieb. Und zwar mehr als die noch Unversorgten nutzen konnten. Tatsächlich hat durch Abgrenzungen Einzelner für den eigenen Gebrauch keine Verminderung für Andere stattgefunden. Wer so viel übrig lässt, als ein anderer nutzen kann, handelt, als nähme ob er überhaupt nichts. Niemand kann sich durch das Trinken eines anderen, auch wenn jener einen tiefen Zug nimmt, für geschädigt halten, solange ihm ein ganzer Fluss desselben Wassers bleibt, um seinen Durst zu löschen. Im Fall von Land und Wasser ist das, wo es von beiden genug gibt, völlig gleich.

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