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TToG II § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. And therefore he that will look into the history of England, will find, that prerogative was always largest in the hands of our wisest and best Princes; because the people, observing the whole tendency of their actions to be the public good, contested not what was
done without law to that end: Or, if any human frailty or mistake (for Princes are but men, made as others) appeared in some small declinations from that end; yet ‚twas visible, the main of their conduct tended to nothing but the care of the public.

The people therefore, finding reason to be satisfied with these Princes, whenever they acted without, or contrary to the letter of the law, acquiesced in what they did, and, without the least complaint, let them enlarge their prerogative as they pleased, judging rightly, that they did nothing herein to the prejudice of their laws, since they acted conformable to the foundation and end of all laws, the public good.

§ 165. Wer sich die Geschichte Englands ansieht, wird darum feststellen: Die Prärogative befand sich stets am ausgedehntesten in den Händen unserer weisesten und besten Fürsten. Sobald die Bevölkerung erkannte, wie deren Handlungen stets auf öffentliches Wohl zielten, stellte sie nichts in Frage, was ohne gesetzliche Grundlage zu eben diesem Zweck getan wurde. Selbst dann nicht, wenn menschliche Schwäche oder Irrtum, schließlich sind Fürsten auch nur Menschen wie andere, in der ein oder anderen kleinen Abweichung von diesem Ziel zutage trat.

Es war deutlich sichtbar, der zentrale Fokus ihres Handelns verfolgte kein anderes Ziel als die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt. Die Bevölkerung hatte daher Grund, mit ihren Fürsten zufrieden zu sein, selbst wenn sie ohne oder gegen den Wortlaut des Gesetzes handelten. Sie beruhigte sich bei dem, was jene taten und gewährte ohne die geringste Klage die Erweiterung der Prärogative, wie es jenen passte.
Die Bevölkerung urteilte korrekt, damit seien keine Gesetze beeinträchtigt, da jene übereinstimmend mit der Grundlage und dem Ziel aller Gesetze handelten: Dem öffentlichen Wohl.

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TToG II § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. But since a rational creature cannot be supposed, when free, to put himself into subjection to another, for his own harm; (though, where he finds a good and wise ruler, he may not perhaps think it either necessary or useful to set precise bounds to his power in all things) prerogative can be nothing but the peoples permitting their rulers to do several things, of their own free choice, where the law was silent, and sometimes too against the direct letter of the law, for the public good and their acquiescing in it when so done: For as a good Prince, who is mindful of the trust put into his hands and careful of the good of his people, cannot have too much prerogative, that is, power to do good; so a weak and ill Prince, who would claim that power which his predecessors exercised without the direction of the law, as a prerogative belonging to him by right of his office, which he may exercise at his pleasure, to make or promote an interest distinct from that of the public, gives the people an occasion to claim their right, and limit that power, which, whilst it was exercised for their good, they were content should be tacitly allowed.

§ 164. Einer vernünftigen Kreatur kann man wohl kaum unterstellen, sie würde sich zu eigenen Schaden jemandem unterordnen, solange sie frei ist. Selbst wenn sie es, falls sie einen guten und weisen Herrscher findet, es vielleicht weder für notwendig noch nützlich hielte, dessen Macht in allen Angelegenheiten genaue Grenzen zu setzen.

Prärogative kann nichts anderes sein als die Erlaubnis, die eine Bevölkerung einem Herrscher gewährt, verschiedene Angelegenheiten nach eigener freier Wahl zu behandeln, falls das Gesetz schweigt. Manchmal sogar gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn es dem öffentlichen Wohl dient und nach der Tat die Zustimmung des Volks erfolgt.

Ein guter Fürst, der an das Vertrauen in seinen Händen denkt und für das Wohl seines Volks sorgt, kann kaum zu viel Prärogative haben, ist sie doch die Macht Gutes zu tun.

Ein schwacher und schlechter Fürst dagegen, der die von seinen Vorgängern ohne Vorgabe der Gesetze ausgeübte Macht in Anspruch nehmen wollte, als wäre sie ein ihm Kraft seines Amtes zustehendes Vorrecht, welches er willkürlich ausüben darf, um so ein vom öffentlichen Wohl abweichendes Interesse zu schaffen oder zu fördern, gibt der Bevölkerung Anlass ihr Recht zu fordern und diese Macht zu beschränken, der es, solange sie zu seinem Wohl ausgeübt wurde, sein stillschweigendes Einverständnis gewährt hatte.

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TToG II § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. And therefore they have a very wrong notion of government, who say, that the people have encroached upon the prerogative, when they have got any part of it to be defined by positive laws: For in so doing they have not pulled from the Prince anything that of right belonged to him, but only declared, that that power which they indefinitely left in his or his ancestors hands, to be exercised for their good, was not a thing which they intended him when he used it otherwise:

For the end of government being the good of the community, whatsoever alterations are made in it, tending to that end, cannot be an encroachment upon anybody, since nobody in government can have a right tending to any other end: And those only are encroachments which prejudice or hinder the public good. Those who say otherwise speak as if the Prince had a distinct and separate interest from the good of the community, and was not made for it; the root and source from which spring almost all those evils and disorders which happen in kingly governments.

And indeed, if that be so, the people under his government are not a society of rational creatures, entered into a community for their mutual good; they are not such as have set rulers over themselves, to guard, and promote that good; but are to be looked on as an herd of inferior creatures under the dominion of a master, who keeps them and works them for his own pleasure or profit.

If men were so void of reason, and brutish, as to enter into society upon such terms, prerogative might indeed be what some men would have it, an arbitrary power to do things hurtful to the people.

§ 163. Wer behauptet, das Volk habe in die Prärogative eingegriffen, wenn es einen Teil dieses Vorbehaltsrechts durch positive Gesetze bestimmte, hat einen ziemlich falschen Begriff von Regierung. Die Bevölkerung hat dem Fürsten nichts entrissen, was ihm rechtsmäßig zustünde. Sie erklärt lediglich, die Macht, die es ohne nähere Bestimmung seinen und seiner Vorfahren Hände überlassen hatte um sie zum Wohl des Volks zu nutzen, nicht für ihn bestimmt sei, wenn er einen abweichenden Gebrauch von ihr macht.

Da das Ziel von Regierung das Wohl der Gemeinschaft ist, können alle Änderungen, die beim Streben nach diesem Ziel von der Regierung vorgenommen werden, kein Eingriff in die Rechte von irgendjemand sein, weil niemand in der Regierung ein Recht haben kann, welches auf ein anderes Ziel gerichtet wäre. Eingriffe sind nur Maßnahmen, die das öffentliche Wohl schädigen oder behindern. Wer etwas anderes verkündet, behauptet, der Fürst hätte ein besonderes und vom Wohl der Gemeinschaft abweichendes Interesse und wäre nicht für diese geschaffen.

Hier liegen Wurzel und Quelle, aus der fast alle die Übel und die Chaos entspringen, die unter königlichen Regierungen bestehen. Verhielte es sich tatsächlich so, wäre keine Bevölkerung unter so einer Regierung eine Gesellschaft vernünftiger Wesen, die zu gegenseitigem Wohl einer Gemeinschaft beigetreten sind. Sie wären keine Wesen, die gegenseitig Herrschaft über sich eingesetzt haben, um dieses Wohl zu hüten und zu fördern, sondern sie als eine Herde untergeordneter Geschöpfe unter der Herrschaft eines Herrn zu betrachten, der sie bewacht und zu seinem eigenen Vergnügen und Profit ausbeutet.

Wären Leute so hohl bei Verstand und tierisch dumm, unter solchen Bedingungen einer Gesellschaft beizutreten, könnte die Prärogative in der Tat, wie mancher es gern hätte, eine willkürliche Macht sein, um die Bevölkerung leiden zu lassen.

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TToG II § 162

John Locke: Two Treatises of Government

§ 162. It is easy to conceive, that in the infancy of governments, when commonwealths differed little from families in number of people, they differed from them too but little in number of laws: And the governors, being as the fathers of them, watching over them for their good, the government was almost all prerogative. A few established laws served the turn, and the discretion and care of the ruler supplied the rest. But when mistake or flattery prevailed with weak Princes to make use of this power for private ends of their own, and not for the public good, the people were fain by express laws to get prerogative determined in those points wherein they found disadvantage from it: And thus declared limitations of prerogative were by the people found necessary in cases which they and their ancestors had left, in the utmost latitude, to the wisdom of those Princes who made no other but a right use of it, that is, for the good of their people.

§ 162. Es ist leicht zu verstehen: Während der Kindheit von Regierungen, als Gemeinwesen von Clans kaum an Mitgliederzahl zu unterscheiden waren, unterschieden sie sich kaum weniger durch die Anzahl ihrer Gesetze. Da Regenten gleichsam wie Väter waren und zu ihrem Vorteil über sie wachten, erfolgte Regierung fast immer prärogativ. Einige wenige stehende Regeln genügten. Ermessen und Fürsorge des Regenten taten das Übrige. Sobald Fehldeutung und Schleimerei schwache Fürsten verleiteten, die Macht für private Ziele zu missbrauchen statt zum öffentlichen Wohl, sah die Bevölkerung sich gedrängt, die Prärogative in den Punkten, in denen es Nachteil durch sie erfuhr, durch ausdrückliche Gesetze einzuschränken. Erklärte Grenzen für Prärogative wurden von der Bevölkerung für notwendig erachtet, für alle jene Situationen, die sie selbst und ihre Ahnen im zu weitem Umfang der Weisheit solcher Fürsten überlassen hatten, die damals davon keinen anderen als rechtmäßigen Gebrauch machten, welcher im Wohl ihres Volks besteht.

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TToG II § 161

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§ 161. This power, whilst employed for the benefit of the community, and suitably to the trust and ends of the government, is undoubted prerogative, and never is questioned: For the people are very seldom or never scrupulous or nice in the point; they are far from examining prerogative, whilst it is in any tolerable degree employed for the use it was meant, that is, for the good of the people, and not manifestly against it; but if there comes to be a question between the executive power and the people, about a thing claimed as a prerogative; the tendency of the exercise of such prerogative to the good or hurt of the people, will easily decide that question.

§ 161. Solange diese Art von Macht zum Vorteil der Gemeinschaft angewandt wird, dem in eine Regierung gesetzten Vertrauen und ihren Zielen entspricht, ist sie unzweifelhaft prärogativ und unbestritten:

Die Bevölkerung ist in dem Punkt selten von Skrupeln geplagt oder aufmerksam. Sie ist meilenweit davon entfernt, das Vorbehaltsrecht zu hinterfragen, solange es in einem einigermaßen erträglichen Grad angewandt wird, soweit es den beabsichtigten Zweck, also für das Wohl des Volks und nicht offenkundig im Gegensatz zu diesem angewandt wird. Sollten zwischen exekutiver Macht und Bevölkerung Zweifel über eine Entscheidung auftreten, die unter Vorbehaltsrecht getroffen wird, wird die wahrgenommen Richtung dieses Vorbehaltsrechts zum Wohl oder zum Schaden des Volks diese Frage leicht entscheiden.

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TToG II § 160

John Locke: Two Treatises of Government

§ 160. This power to act according to discretion, for the public good, without the prescription of the law, and sometimes even against it, is that which is called prerogative: For since in some governments the law-making power is not always in being, and is usually too numerous, and so too slow, for the dispatch requisite to execution; and because also it is impossible to foresee, and so by laws to provide for, all accidents and necessities that may concern the public, or to make such laws as will do no harm, if they are executed with an inflexible rigor on all occasions and upon all persons that may come in their way; therefore there is a latitude left to the executive power, to do many things of choice which the laws do not prescribe.

§ 160. Die Macht nach Ermessen für das öffentliche Wohl ohne Vorschrift des Gesetzes und zuweilen gegen das Gesetz zu handeln, wird Prärogative genannt. Da bei manchen Regierungsformen die gesetzgebende Macht nicht ständig tagt ist sie üblicherweise auch zu umfangreich und deshalb für das notwendige Tempo der Umsetzung zu langsam. Zudem ist es unmöglich, alle Eventualitäten und Notwendigkeiten, die das Volk betreffen könnten, im Voraus zu erahnen, dafür gesetzlich Vorsorge zu treffen oder gar Gesetze zu erlassen, die garantiert keinen Schaden anrichten, wenn sie mit unbeugsamer Härte bei jedem Anlass und gegen alle Personen vollstreckt werden, die ihnen in den Weg kommen.

Deshalb wird exekutiver Macht Ermessensspielraum gelassen, nach eigenem Ermessen viele Entscheidungen zu treffen, für die das Gesetz nichts vorschreibt.

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TToG II § 159

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CHAPTER XIV

OF PREROGATIVE

§ 159. Where the legislative and executive power are in distinct hands, (as they are in all moderated monarchies, and well-framed governments) there the good of the society requires, that several things should be left to the discretion of him that has the executive power: For the legislators not being able to foresee, and provide by laws, for all that may be useful to the community, the executor of the laws, having the power in his hands, has by the common law of nature a right to make use of it for the good of the society, in many cases, where the municipal law has given no direction, till the legislative can conveniently be assembled to provide for it.

Many things there are which the law can by no means provide for; and those must necessarily be left to the discretion of him that has the executive power in his hands, to be ordered by him as the public good and advantage shall require: Nay, it is fit that the laws themselves should in some cases give way to the executive power, or rather to this fundamental law of nature and government, viz. That as much as may be all the members of the society are to be preserved:

For since many accidents may happen, wherein a strict and rigid observation of the laws may do harm; (as not to pull down an innocent man’s house to stop the fire, when the next to it is burning) and a man may come sometimes within the reach of the law, which makes no distinction of persons, by an action that may deserve reward and pardon; ‚tis fit the ruler should have a power, in many cases, to mitigate the severity of the law, and pardon some offenders: For the end of government being the preservation of all, as much as may be, even the guilty are to be spared, where it can prove no prejudice to the innocent.

Kapitel 14

Die Prärogative

§ 159. Wo legislative und exekutive Macht in verschiedenen Händen liegen, wie das bei allen gemäßigten Monarchien und gut organisierten
Regierungen der Fall ist, erfordert das Wohl der Gesellschaft, verschiedene Dinge dem Ermessen dessen zu überlassen bleiben, der exekutive Macht hat. Da Gesetzgeber außer Stande sind, in die Zukunft zu blicken und durch Gesetze für alles vorzusorgen, was für eine Gemeinschaft nützlich sein könnte, ist der Vollstrecker der Gesetze, der durch das allgemeine Naturrecht die Macht in der Hand hat, so lange in der Lage, seine Macht für das Wohl der Gesellschaft in vielen der Fälle zu gebrauchen, in denen lokale Gesetze keine Richtung weisen, bis deren Legislative in üblicher Weise versammelt werden kann, um das Weitere zu bestimmen.

Es gibt viele Gegebenheiten, die für das Gesetz schlicht nicht vorhersehbar sind und diese müssen notwendigerweise dem Ermessen dessen
überlassen bleiben, der exekutive Gewalt zur Hand hat, um durch ihn geordnet zu werden, wie es öffentlicher Nutzen und Vorteil erfordern. Vielmehr passt es sogar in manchen Fällen, dass die Gesetze selbst exekutiver Macht oder besser dem Grundgesetz für Natur und Regierung Platz machen, da so weit als möglich alle Glieder der Gesellschaft erhalten werden müssen.

Schließlich können viele Notlagen eintreten, bei denen strikte und rigide Beachtung der Gesetze Schaden verursachen könnte: Beispielsweise das Haus eines unschuldigen Menschen nicht niederzureißen, um ein Feuer zu stoppen, wenn das Nachbarhaus brennt. Weil Menschen manchmal für eine Handlung, die Belohnung und Verzeihung verdienen, in einen Bereich des Gesetzes kommen, der kein Ansehen der Person kennt, ist es gut, wenn der Regent Macht hat, in vielen Fällen die Strenge des Gesetzes zu mildern und manche Übertreter zu begnadigen. Da das letztliche Ziel von Regierung der Erhalt möglichst aller ist, müssen selbst die Schuldigen geschont werden, wo es ohne Schaden für den Unschuldigen geschehen kann.

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TToG II § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Salus populi suprema lex, is certainly so just and fundamental a rule, that he, who sincerely follows it, cannot dangerously err. If therefore the executive, who has the power of convoking the legislative, observing rather the true proportion, than fashion of representation regulates, not by old custom, but true reason, the number of members, in all places that have a right to be distinctly represented, which no part of the people however incorporated can pretend to, but in proportion to the assistance which it affords to the public, it cannot be judged to have set up a new legislative, but to have restored the old and true one, and to have rectified the disorders which succession of time had insensibly, as well as inevitably introduced:

For it being the interest as well as intention of the people, to have a fair and equal representative; whoever brings it nearest to that, is an undoubted friend to, and establisher of the government, and cannot miss the consent and approbation of the community; prerogative being nothing but a power, in the hands of the Prince, to provide for the public good, in such cases, which depending upon unforeseen and
uncertain occurrences, certain and unalterable laws could not safely direct; whatsoever shall be done manifestly for the good of the people, and the establishing the government upon its true foundations, is and always will be, just prerogative.

The power of erecting new corporations, and there with new representatives, carries with it a supposition, that in time the measures of representation might vary, and those places have a just right to be represented which before had none; and by the same reason, those cease to have a right, and be too inconsiderable for such a privilege, which before had it.

This not a change from the present state, which perhaps corruption or decay has introduced, that makes an inroad upon the government, but the tendency of it to injure or oppress the people, and to set up one part or party, with a distinction from, and an unequal subjection of the rest. Whatsoever cannot but be acknowledged to be of advantage to the society, and people in general, upon just and lasting measures, will always, when done, justify itself; and whenever the people shall choose their representatives upon just and undeniably equal measures, suitable to the original frame of the government, it cannot be doubted to be the will and act of the society, whoever permitted or caused them so to do.

§ 158. Salus populi suprema lex ist mit Sicherheit eine so richtige und fundamentale Regel, dass niemand, der sie gewissenhaft befolgt, gefahrbringende Irrtümer begehen kann.

Die Exekutive hat, wegen der Macht zur Berufung der Legislative, die tatsächliche Verhältnismäßigkeit mehr zu beachten als die Form der Vertretung und statt nach alter Gewohnheit mittels offenkundiger Vernunft die Zahl der Mandate aus allen Orten zu regeln, die ein Recht auf eigenständige Vertretung haben. Kein Teil der Bevölkerung, unabhängig von der Art seiner Gemeindeverfassung, kann das auf anderer Art beanspruchen kann, als im Verhältnis zum Beitrag den er dem gesamten Gemeinwesen leistet. Dann kann das auch kaum als Einsetzung einer neuen Legislative beurteilt werden, sondern als Wiederherstellung der alten und wahren, sowie als Korrektur der Unregelmäßigkeiten, die sich mit der Zeit ebenso unmerklich wie unvermeidlich eingeschlichen haben.

Da es sowohl Interesse als auch Ziel der Bevölkerung ist, eine faire und ausgewogene Vertretung zu haben, ist jeder, der dieses Ziel am ehesten umsetzt, ohne Zweifel Freund und Stütze der Regierung, dem Beifall und Applaus der Gemeinschaft zustehen.

Das Vorbehaltsrecht ist nichts anderes als Macht in den Händen des Fürsten, für das öffentliche Wohl in solchen Fällen zu sorgen, welche von unvorhersehbaren und unsicheren Gegebenheiten abhängig, durch bestimmte, unveränderbare Gesetzen nicht zuverlässig geregelt werden können.

Alles was real zum Wohl der Bevölkerung und zur Stabilisierung der Regierung auf ihrer rechtmäßigen Grundlage geschieht, ist und wird immer gerechte Ausübung von Prärogative sein. Die Macht, neue Bürgerschaften und damit neue Vertretungen zu schaffen bringt es mit sich vorauszusetzen, dass sich Vertretungsverhältnisse mit der Zeit ändern und manche Orte einen gerechten Anspruch erwerben, vertreten zu werden, die ihn vorher nicht hatten. Wobei aus demselben Grund andere Orte, die es bislang hatten, dieses Recht verlieren können und zu unbedeutend für ein derartiges Vorrecht werden.

Das bedeutet keine eventuell durch Korruption oder Verfall herbeigeführte Änderung des aktuellen Zustands in Form eines Angriffs auf die Regierung, sondern es geht um die Tendenz, die Bevölkerung zu schädigen, zu unterdrücken und eine Schicht oder eine Partei an die Macht zubringen, die einen Unterschied zwischen sich und der übrigen Bevölkerung erschafft und es zu ungleichen Bedingungen unterordnet.

Alles das kann nur als Vorteil für die Gesellschaft, die Bevölkerung generell, anerkannt werden, wobei gerechte und zählebige Maßnahmen, sich immer selbst rechtfertigen, wenn sie erst einmal umgesetzt wurden. Wann immer die Bevölkerung ihre Vertreter nach gerechten und unbestreitbar gleichen Methoden, zur ursprünglichen Verfassung der Regierung passend, wählt, können Willen und der Handlung der Gesellschaft nicht angezweifelt werden. Egal wer gestattete oder die Bevölkerung veranlasste, so zu handeln.

58https://en.wikipedia.org/wiki/Salus_populi_suprema_lex_esto

Wörtlich: Wohlergehen des Volks sei oberstes Gesetz.
Literally: Let the weal/good/welfare of the people be the supreme Law.

Salus populi suprema lex esto. USA, Missouri state motto: Let the welfare of the people be the supreme law. / Motto des US-Staates Missouri: Das Wohl des Volkes sei höchstes Gesetz. pol.

124Cicero De Legibus Book III, Part III, Sub. VIII
124https://en.wikipedia.org/wiki/Cicero
124https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero
124https://es.wikipedia.org/wiki/Cicer%C3%B3n
124https://la.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero

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TToG II § 157

John Locke: Two Treatises of Government

§ 157. Things of this world are in so constant a flux, that nothing remains long in the same state. Thus people, riches, trade, power, change their stations, flourishing mighty cities come to ruin, and prove in time neglected desolate corners, whilst other unfrequented places grow into populous countries, filled with wealth and inhabitants. But things not always changing equally, and private interest often keeping up customs and privileges, when the reasons of them are ceased, it often comes to pass, that in governments, where part of the legislative consists of representatives chosen by the people, that in tract of time this representation becomes very unequal and disproportionate to the reasons it was at first established upon.

To what gross absurdities the following of custom, when reason has left it, may lead, we may be satisfied, when we see the bare name of a town, of which there remains not so much as the ruins, where scarce so much housing as a sheepcote, or more inhabitants than a shepherd is to be found, sends as many representatives to the grand assembly of law-makers, as a whole county numerous in people, and powerful in riches. This strangers stand amazed at, and everyone must confess needs a remedy; though most think it hard to find one, because the constitution of the legislative being the original and supreme act of the society, antecedent to all positive laws in it, and depending wholly on the people, no inferior power can alter it. And therefore the people, when the legislative is once constituted, having, in such a government as we have been speaking of, no power to act as long as the government stands; this inconvenience is thought incapable of a remedy.

§ 157. Die Gegebenheiten dieser Welt sind in einem derart konstanten Fluss, dass nichts lange im selben Zustand bleibt. Menschen, Reiche, Handel, Macht verändern ihren Ort. Blühende, mächtige Städte geraten in Verfall und werden mit der Zeit zu vernachlässigten, verlassenen Winkeln, während andere einsame Gegenden sich zu besiedelten Ländern entwickeln, voll von Reichtum und Menschen.

Da die Dinge sich nicht immer in gleicher Weise verändern, und privates Interesse oft Gewohnheiten und Vorrechte am Leben erhält, während deren Grundlage längst jede Geltung verloren haben, entwickeln sich, sehr häufig bei Regierungssystemen, deren Legislative teilweise aus von der Bevölkerung gewählten Vertretern besteht, im Lauf der Zeit sehr starke Ungleichheiten bei diesen Vertretungen und sie verlieren jedes Verhältnis zu den Gründen, aus denen sie zuerst so geschaffen wurden. Zu welch großartigen Absurditäten das strikte Einhalten von Gewohnheiten führt, sobald deren Ursache vergangen ist, daran können wir uns satt sehen, wenn wir den bloßen Name einer Stadt vernehmen, von der kaum noch Ruinen geblieben sind. Wo von Behausungen kaum noch eine Schafhürde vorhanden ist oder mehr Einwohner zu finden sind als ein Schafhirt, dieser Ort ebenso viele Vertreter in die große Versammlung der Gesetzgeber entsendet, wie eine ganze Grafschaft mit zahlreicher Bevölkerung und mächtig an Reichtümern.

Fremde stehen starr vor Staunen und jeder muss bekennen: Hier ist Medizin von Nöten.

Die meisten halten es für schwer, eines zu finden, weil die Verfassung der Legislative der ursprüngliche und höchste, allen ihren positiven Gesetzen vorausgehende und ganz vom Volk abhängende Akt einer Gesellschaft ist und deshalb keine untergeordnete Gewalt sie ändern kann.

Das Volk hat deswegen keine Macht, gegen eine Regierung wie die, von welcher wir sprechen zu handeln, solange diese Regierung besteht, nachdem die Legislative einmal konstituiert ist.

Diese Unannehmbarkeit wird deshalb für unheilbar gehalten.

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TToG II § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. The power of assembling and dismissing the legislative, placed in the executive, gives not the executive a superiority over it, but is a fiduciary trust placed in him, for the safety of the people, in a case where the uncertainty and variableness of human affairs could not bear a steady fixed rule: For it not being possible, that the first framers of the government should, by any foresight, be so much masters of future events, as to be able to prefix so just periods of return and duration to the assemblies of the legislative, in all times to come, that might exactly answer all the exigencies of the commonwealth; the best remedy could be found for this defect, was to trust this to the prudence of one who was always to be present, and whose business it was to watch over the public good.

Constant frequent meetings of the legislative, and long continuations of their assemblies, without necessary occasion, could not but be burdensome to the people, and must necessarily in time produce more dangerous inconveniencies, and yet the quick turn of affairs might be sometimes such as to need their present help: Any delay of their convening might endanger the public; and sometimes too their business might be so great, that the limited time of their sitting might be too short for their work, and rob the public of that benefit which could be had only from their mature deliberation.

What then could be done in this case to prevent the community from being exposed some time or other to eminent hazard, on one side or the other, by fixed intervals and periods, set to the meeting and acting of the legislative, but to entrust it to the prudence of some, who being present, and acquainted with the state of public affairs, might make use of this prerogative for the public good?

And where else could this be so well placed as in his hands, who was entrusted with the execution of the laws for the same end?

Thus supposing the regulation of times for the assembling and sitting of the legislative, not settled by the original constitution, it naturally fell into the hands of the executive, not as an arbitrary power depending on his good pleasure, but with this trust always to have it exercised only for the public weal, as the occurrences of times and change of affairs might require.

Whether settled periods of their convening, or a liberty left to the Prince for convoking the legislative, or perhaps a mixture of both, hath the least inconvenience attending it, it is not my business here to enquire, but only to show, that though the executive power may have the prerogative of convoking and dissolving such conventions of the legislative, yet it is not thereby superior to it.

§ 156. Der Exekutive gewährte Macht die Legislative einzuberufen und aufzulösen verleiht der Exekutive keine Überordnung über jene. Sie stellt eine zur Sicherheit der Bevölkerung anvertraute Befugnis für den Fall dar, Unsicherheit und Wandelbarkeit menschlicher Angelegenheiten ließen stabil stehende Regeln nicht zu.

Die ersten Verfasser der Regierungen konnten bei aller Hellsichtigkeit unmöglich derartige Meister zukünftiger Ereignisse sein, um es fertig zu bringen die Intervalle für Wiederkehr und Dauer legislativer Versammlungen für alle Zeiten im Voraus exakt so festzusetzen, dass sie zu allen Erfordernissen des Gemeinwesens gepasst hätten. Das beste gegen diesen Mangel auffindbare Mittel war, es der Klugheit einer Person zu überlassen, die stets präsent zu sein hatte und deren Aufgabe es war, über das öffentliche Wohl zu wachen.

Regelmäßig wiederholte Treffen der Legislative und lang andauernde Versammlungen ohne nötigen Anlass wären nichts als eine Belastung der Bevölkerung und riefen notwendigerweise mit der Zeit noch gefährlichere Unannehmbarkeiten hervor. Und doch können schnelle Wendungen bei Angelegenheiten manchmal sofortiges Eingreifen erfordern. Jegliche Verzögerung der Treffen könnte das öffentliche Wohl gefährden. Gelegentlich kann die Tagesordnung zu umfangreich werden, um die begrenzte Zeit ihrer Sitzung für ihre Arbeit ausreichen zu lassen. Die Öffentlichkeit wäre des Nutzens beraubt, der nur durch reifliche Beratung erlangt werden kann.

Was könnte dann in diesem Fall getan werden, um die Gemeinschaft hin und wieder vor ernsten Gefahren zu bewahren, die dann und wann durch vorher bestimmte Unterbrechungen und Intervalle entstehen können, die Versammlung und Tätigkeit der Legislative festlegen? Was als es der Klugheit einer Person anzuvertrauen, die verfügbar ist, mit dem Stand der öffentlichen Angelegenheiten bekannt, von diesem Vorbehaltsrecht zum öffentlichen Wohl Gebrauch macht? Wohin sonst könnte man das vorzüglicher legen als in die Hände dessen, welcher mit dem Vollzug der Gesetze zu gleichen Zielen bereits betraut worden war?

Hierbei, unterstellt die Regelung der Intervalle für Versammlung und Sitzung der Legislative sei nicht durch die ursprüngliche Verfassung geordnet, gelangt sie von Natur aus in die Hände der Exekutive, nicht als willkürliche, vom gütigen Ermessen der Exekutive abhängige Macht, sondern stets im Vertrauen sie werde allein zum öffentlichen Wohl ausgeübt, so wie Zeitumstände und der Wandel der Dinge es erfordern.

Ob festgelegte Intervalle oder dem Fürsten überlassene Freiheit die Legislative einberufen, oder vielleicht eine Mischung beider die geringste Unannehmbarkeit nach sich zieht, ist hier keine Aufgabe für mich es zu untersuchen, sondern nur nachzuweisen, selbst wenn die Exekutive ein Vorbehaltsrecht haben kann, solche Zusammenkünfte der Legislative einzuberufen und aufzulösen, steht sie deshalb doch nicht über ihr.

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