Schlagwort-Archive: Herrscher

TToG I § 95

John Locke: Two Treatises of Government

§ 95. If God, by his positive grant and revealed declaration, first gave rule and dominion to any man, he that will claim by that title, must have the same positive grant of God for his succession: For if that has not directed the course of its descent and conveyance down to others, nobody can succeed to this title of the first ruler. Children have no right of inheritance in this; and primogeniture can lay no claim to it, unless God, the author of this constitution, hath so ordained it.

Thus we see, the pretensions of Saul’s family, who received his crown from the immediate appointment of God, ended with his reign; and David, by the same title that Saul reigned, viz. God’s appointment, succeeded in his throne, to the exclusion of Jonathan, and all pretensions of paternal inheritance: And if Solomon had a right to succeed his father, it must be by some other title, than that of primogeniture.

A cadet, or sister’s son, must have the preference in succession, if he has the same title the first lawful prince had: And in dominion that had its foundation only in the positive appointment of God himself, Benjamin, the youngest, must have the inheritance of the crown, if God so direct, as well as one of that tribe had the first possession.

§ 95. Sollte Gott durch positive Gewähr und offenbarte Erklärung zuerst einem Menschen Macht und Herrschaft gegeben haben, muss derjenige, der auf jenen Titel Anspruch erheben will, für seine Erbfolge dieselbe positive Verleihung Gottes besitzen. Sollte diese Erbfolge und Übertragung auf andere nicht geregelt haben, kann niemand in diesen Titel des ersten Herrschers eintreten.

Kinder haben kein Erbfolgerecht darin und der Erstgeborene kann keinen Anspruch erheben, sofern Gott, der Urheber dieser Verfassung, es nicht so angeordnet hat.

Wir sehen die Ansprüche der Familie Sauls, der die Krone durch unmittelbare Ernennung Gottes erhalten hatte, waren mit seiner Regierungszeit erloschen.

David, der durch denselben Titel wie Saul, Gottes Ernennung, regierte, ihm unter Ausschluss Jonathans und aller Ansprüche auf väterliche Erbschaft auf dem Thron folgte. Und wenn Salomon ein Recht hatte, seinem Vater zu folgen, so muss ein anderer Anspruch zugrunde gelegen haben als Recht des Erstgeborenen. Ein jüngerer Bruder oder Neffe muss Vorrang in der Erbfolge haben, wenn er denselben Anspruch wie der erste rechtmäßige Fürst besitzt. Bei einem Besitz, der allein durch positive Bestimmung Gottes begründet ist, muss Benjamin, der jüngste, wenn Gott es beschließt, die Krone erben, eben genau so wie einer jenes Stammes sie zuerst in Besitz hatte.

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TToG I § 94

John Locke: Two Treatises of Government

§ 94. We must know how the first ruler, from whom any one claims, came by his authority, upon what ground any one has empire, what his title is to it, before we can know who has a right to succeed him in it, and inherit it from him: If the agreement and consent of men first gave a scepter into any one’s hand, or put a crown on his head, that also must direct its descent and conveyance; for the same authority, that made the first a lawful ruler, must make the second too, and so give right of succession: In this case inheritance, or primogeniture, can in itself have no pretence to it, any farther than that consent, which established the form of the government, hath so settled the succession. And thus we see, the succession of crowns, in several countries, places it on different heads, and he comes by right of succession to be a prince in one place, who would be a subject in another.

§ 94. Wir müssen wissen, wie der erste Herrscher, von dem jemand seine Ansprüche herleitet, zu seiner Autorität gelangt, auf welcher Grundlage überhaupt jemand Herrschaft hat, und was seinen Anspruch darauf bildet, bevor wir wissen können, wer ein Recht hat ihm nachzufolgen und zu beerben. Waren es Übereinkunft und Einvernehmen, der Menschen die erstmalig ein Zepter in jemandes Hand legte oder eine Krone auf sein Haupt setzte, so ist das notwendig die Richtschnur für die Erbfolge und Machtübertragung.

Denn dieselbe Autorität, die den ersten zu einem rechtmäßigen Herrscher beförderte, muss auch den zweiten dazu erheben und so eine Erbfolge schaffen.

In diesem Fall können Erbschaft oder Erstgeborenenrecht an sich kein weiteres Recht und keinen weiteren Anspruch darauf beinhalten, als zuvor durch die ursprüngliche Übereinkunft, welche die Form der Regierung festsetzte, bestimmt worden ist. Wir sehen: In verschiedenen Ländern werden Kronen durch Erbfolge auf verschiedene Häupter gesetzt. Wer durch Erbfolge in einem Lande zum Fürsten wird, der wäre in einem anderen Untertan.

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TToG I § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. But I leave him to reconcile these contradictions, as well as many others, which may plentifully be found in him by anyone, who will but read him with a little attention; and shall come now to consider, how these two originals of government, Adams natural and private dominion, will consist, and serve to make out and establish the titles of succeeding monarchs, who, as our author obliges them, must all derive their power from these fountains.

Let us then suppose Adam made, by God’s donation, Lord and sole proprietor of the whole earth, in as large and ample a manner as Sir Robert could wish; let us suppose him also, by right of fatherhood, absolute ruler over his children with an unlimited supremacy; I ask then, upon Adams death what becomes of both his natural and private dominion?

And I doubt not it will be answered, that they descended to his next heir, as our author tells us in several places. But this way, it is plain, cannot possibly convey both his natural and private dominion to the same person:

For should we allow, that all the property, all the estate of the father, ought to descend to the eldest son, (which will need some proof to establish it) and so he has by that title all the private dominion of the father, yet the father’s natural dominion, the paternal power cannot descend to him by inheritance:

For it being a right that accrues to a man only by begetting, no man can have this natural dominion over any one he does not beget; unless it can be supposed, that a man can have a right to anything, without doing that upon which that right is solely founded: For if a father by begetting, and no other title, has natural dominion over his children, he that does not beget them cannot have this natural dominion over them; and therefore be it true or false, that our author says, Observations, 156.

That every man that is born, by his very birth becomes subject to him that begets him, this necessarily follows, viz., that a man by his birth cannot become a subject to his brother, who did not beget him; unless it can be supposed that a man by the very same title can come to be under the natural and absolute dominion of two different men at once; or it be sense to say, that a man by birth is under the natural dominion of his father, only because he begat him, and a man by birth also is under the natural dominion of his eldest brother, though he did not beget him.

§ 74. Überlassen wir es unserem Autor und seinen aufmerksamen Lesern, diese und all die anderen Widersprüche, welche in Fülle bei ihm zu finden sind, miteinander in Einklang zu bringen.

Betrachten wir lediglich, wie diese beiden Ursprünge von Regierung, „Adams natürliche und alleinige Herrschaft“, sich verhalten und dafür taugen, die Rechtsansprüche königlicher Nachfolger zu beweisen und festzustellen, da unser Autor sie ja alle zwingt, ihre Macht von diesen beiden Quellen herzuleiten.

Unterstellen wir also, Adam sei „durch Schenkung Gottes“ zum Herrn und alleinigen Besitzer der ganzen Welt bestellt worden, so umfassend und weitreichend, wie es Sir Robert nur wünschen kann. Unterstellen wir weiter, er wäre „durch das Recht der Vaterschaft“ absoluter Herrscher seiner Kinder, mit unbeschränkter Oberhoheit. Dann muss ich fragen: Was wurde bei Adams Tod aus seiner „natürlichen und alleinigen Herrschaft „?

Man wird mir zweifellos antworten, sie sei, wie unser Autor an verschiedenen Stellen erklärt, auf den nächsten Erben übergegangen. Dabei ist klar: Auf diese Art kann unmöglich beides, eine natürliche und eine alleinige Herrschaft auf die gleiche Person übertragen werden. Selbst wenn wir zugestehen, alles Eigentum, aller Besitz des Vaters müßte auf den ältesten Sohn übergehen (was einiger Prüfung bedürfte, um das sicherzustellen) und dieser erhielte auf diese Weise die gesamte alleinige Herrschaft des Vaters, so könnte doch des Vaters natürliche Herrschaft, die väterliche Macht, niemals durch Erbschaft auf ihn übergehen:

Hier liegt ein Recht vor, das einem Menschen durch Zeugung zukommt. Niemand kann so eine natürliche Herrschaft über einen anderen haben, den er nicht gezeugt hat. Es sei denn man wollte unterstellen, ein Mensch erwerbe ein Recht auf etwas, ohne das beizutragen, worauf dieses Recht ausschließlich gegründet ist.

Wenn ein Vater durch Zeugung und durch keinen anderen Titel natürliche Herrschaft über seine Kinder haben kann, so kann der, welcher sie nicht zeugt, auch diese natürliche Herrschaft über sie nicht haben. Ob nun richtig oder falsch ist, was unser Autor O. 156 verzapft:

Jeder Mensch, der geboren wird, wird schon durch die Geburt zum Untertan dessen, der ihn gezeugt hat.

Unausweichlich ergibt sich als notwendige Folge, dass ein Mensch durch die Geburt nicht der Untertan seines Bruders werden kann, eben weil der ihn nicht zeugte.

Außer es soll davon ausgegangen werden, ein Mensch gelange durch eben denselben Rechtsanspruch unter die natürliche und alleinige Herrschaft zweier verschiedener Menschen gleichzeitig. Oder es ergäbe Sinn zu behaupten, ein Mensch stehe durch Geburt unter der natürlichen Herrschaft seines Vaters, nur weil dieser ihn zeugte, und ein Mensch stehe, ebenfalls durch Geburt, unter der natürlichen Herrschaft seines ältesten Bruders, selbst wenn dieser ihn nicht zeugte.

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TToG I § 44

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER V

Of Adam’s Title to sovereignty by the subjection of Eve.

§ 44. The next place of scripture we find our author builds his monarchy of Adam on, is, Gen.III.26. And thy desire shall be to thy husband, and he shall rule over thee. Here we have (says he) the original grant of government, from whence he concludes in the following part of the page, Observations 244., that the supreme power is settled in the fatherhood, and limited to one kind of government, that is, to monarchy.

For let his premises be what they will, this is always the conclusion; let rule, in any text, be but once named, and presently absolute monarchy is by divine right established. If anyone will but carefully read our author’s own reasoning from these words, Observations, 244, and consider, among other things, the line and posterity of Adam, as he there brings them in, he will find some difficulty to make sense of what he says; but we will allow this at present to his peculiar way of writing, and consider the force of the text in hand.

The words are the curse of God upon the woman for having been the first and forwardest in the disobedience; and if we will consider the occasion of what God says here to our first parents, that he was denouncing judgment, and declaring his wrath against them both, for their disobedience, we cannot suppose that this was the time, wherein God was granting Adam prerogatives and privileges, investing him with dignity and authority, elevating him to dominion and monarchy: For though, as a helper in the temptation, Eve was laid below him, and so he had accidentally a superiority over her, for her greater punishment; yet he too had his share in the fall, as well as the sin, and was laid lower, as may be seen in the following verses; and it would be hard to imagine, that God, in the same breath, should make him universal monarch over all mankind, and a day-labourer for his life; turn him out of paradise to till the ground, ver. 23, and at the same time advance him to a throne, and all the privileges and ease of absolute power.

Kapitel 5

Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Unterwerfung Evas

§ 44. Die nächste Schriftstelle, auf der unser Autor die Monarchie Adams gründet, finden wir Gen. III. 26. „Dein Wille soll deinem Mann unterworfen sein, er soll dein Herr sein.“ „Hier haben wir“, so seine Behauptung, „die ursprüngliche Gewähr der Regentschaft“, und schließt daraus im folgenden Teil der Seite O. 244: „die höchste Macht beruht auf der Vaterschaft und ist auf eine einzige Regierungsart beschränkt: Die Monarchie“.

Seine Prämissen seien welche sie sein wollen, es gibt nur einen Schluss: Sobald an irgendeiner Textstelle nur einmal das Wort „Herr oder herrschen“ laut ausgesprochen wird, steht unmittelbar die „absolute Monarchie“ durch göttliches Recht fest. Sollte jemand nur sorgfältig lesen, was unser Autor so alles aus diesen Worten ableitet O. 244, und dabei in Betracht zieht, wie unvermittelt er dort Linie und Nachkommen Adams unterbringt, wird er einige Schwierigkeiten haben, sich aus diesen Behauptungen etwas zusammen zu dichten. Doch lassen wir das vorläufig als eigentümlichen Schreibstil durchgehen und erwägen die Beweiskraft des vorliegenden Textes.

Die Worte betreffen den Fluch Gottes über das Weib, das Eva die Erste und Schnellste darin war, den Gehorsam zu verweigern. Bedenken, was und aus welchem Anlass Gott hier zu unseren ersten Eltern spricht, dass er sie aburteilt und sich sein Zorn über ihre Ungehörigkeit gegen beide wendet, dann können wir kaum annehmen, gerade dann wäre für Gott der Zeitpunkt gekommen, Adam Vorrechte und Privilegien zu gewähren, ihn mit Würde und Autorität auszustatten oder gar ihn mit Herrschaft und Monarchie zu belohnen. Obwohl Eva, als Helferin bei der Versuchung ihm untergeordnet wurde, und Adam dadurch per Zufall zu ihrer weiteren Bestrafung ihr übergeordnet wurde, hatte er genauso seinen Teil am Sündenfall.

In folgenden Versen sehen wir, er wurde erniedrigt. Gen.III.23. Sollte Gott ihn im gleichen Atemzug zum universalen Herrscher der Menschheit und zum lebenslangen Tagelöhner, ihn aus dem Paradies vertrieben und das Feld bebauen lassen und ihn gleichzeitig auf einen Thron mit allen Freiheiten und Vorrechten absoluter Macht ausgestattet haben, so wäre das kaum zu fassen.

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TToG I § 24

John Locke: Two Treatises of Government

§ 24. In opposition therefore to our author’s doctrine, that Adam was monarch of the whole world, founded on this place, I shall show,

1. That by this grant, Gen. I. 28., God gave no immediate power to Adam over men, over his children, over those of his own species; and so he was not made ruler, or monarch, by this charter.

2. That by this grant God gave him not private dominion over the inferior creatures, but right in common with all mankind; so neither was he monarch, upon the account of the property here given him.

§ 24. Im Gegensatz zu der auf diesem Text begründeten Lehre unseres Autors, „das Adam Monarch der ganzen Welt war“, werde ich deshalb zeigen,

1. Gott hat durch diese Gewähr, Gen. I 1.28, Adam weder eine unmittelbare Macht über Menschen, über seine Kinder oder über seine eigene Gattung gegeben, noch wurde Adam durch diese Urkunde zum Herrscher oder „Monarchen“ befördert.

2. Gott hat ihm durch diese Verleihung (Gewähr) keine persönliche, alleinige Herrschaft über die unterlegenen Geschöpfe übertragen, sondern ein mit der gesamten Menschheit gemeinsames Recht. Daher konnte er auch auf Grund eines ihm hier übertragenen Besitzes kein „Monarch“ werden.

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TToG I § 19

John Locke: Two Treatises of Government

§ 19. To speak less learnedly, and more intelligibly, one may say of Adam, he was in a possibility of being governor, since it was possible he might beget children, and thereby acquire that right of nature, be it what it will, to govern them, that accrues from thence: But what connection has this with Adams creation, to make him say, that, as soon as he was created, he was monarch of the world? For it may be as well said of Noah, that as soon as he was born, he was monarch of the world, since he was in possibility (which in our author’s sense is enough to make a monarch, a monarch in habit,) to outlive all mankind, but his own posterity. What such necessary connexion there is betwixt Adams creation and his right to government, so that a natural freedom of mankind cannot be supposed without the denial of the creation of Adam, I confess for my part I do not see; nor how those words, by the appointment, & Co. Observations, 254.

However explained, can be put together, to make any tolerable sense, at least to establish this position, with which they end, viz. Adam was a king from his creation; a king, says our author, not in act but in habit, i. e. actually no king at all.

§ 19. Weniger gelehrt und verständlicher ausgedrückt, kann man über Adam sagen: „Er hatte die Möglichkeit, Herrscher zu sein, weil es möglich war, das er Kinder zeugte. Aus der Zeugung entspringt das Naturrecht, über sie zu herrschen, unabhängig wie dieses Recht Ausgestaltet ist“.

Welchen Zusammenhang aber hat es mit Adams Erschaffung, wenn unser Autor sagt: „sobald er erschaffen war, war er Monarch der Welt“? Denn ebenso gut könnte man damit von Noah behaupten, er war Herrscher der Welt, sobald er geboren war, da er die Möglichkeit hatte. Denn es reicht nach unseres Autors Auffassung aus, jemanden einen Monarchen zu nennen, natürlich einen Monarchen „der Beschaffenheit nach“, weil er die Möglichkeit hat die ganze Menschheit mit Ausnahme seiner eigenen Nachkommenschaft zu überleben.

Welcher notwendige Zusammenhang zwischen Adams Erschaffung und seinem Recht zu Herrschen besteht, der die Verneinung „einer natürlichen Freiheit der Menschheit ohne Verneinung der Erschaffung Adams zwingend werden lässt“, kann ich für meinen Teil nicht einsehen. Genauso wenig wie jene Worte „durch die Verfügung“ usw. (O. 254), wie man sie auch erklärt, ein einem erträglichen Sinn zusammengeführt werden können.

Nur um einen zu nennen, wenigstens den Lehrsatz festzuhalten, mit dem sie enden: „Adam war ein König seit seiner Erschaffung“ ein König, sagt unser Autor, „nicht in Wirklichkeit, sondern der Beschaffenheit, dem Begriff nach“, d. h. in Wirklichkeit überhaupt kein König.

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TToG I § 18

John Locke: Two Treatises of Government

§ 18. To this foreseen objection, our author answers very logically, he was governor in habit, and not in act: a very pretty way of being a governor without government, a father without children, and a king without subjects. And thus Sir Robert was an author before he writ his book; not in act, it is true, but in habit; for when he had once published it, it was due to him by the right of nature, to be an author, as much as it was to Adam to be governor of his children, when he had begot them: And if to be such a monarch of the world, an absolute monarch in habit, but not in act, will serve the turn, I should not much envy it to any of Sir Robert’s friends, that he thought fit graciously to bestow it upon, though even this of act and habit, if it signified anything but our author’s skill in distinctions,
be not to his purpose in this place.

For the question is not here about Adams actual exercise of government, but actually having a title to be governor. Government, says our author, was due to Adam by the right of nature: what is this right of nature? A right fathers have over their children by begetting them; generatione jus acquiritur parentibus in liberos, says our author out of Grotius7, Observations, ‚223. The right then follows the begetting as arising from it; so that, according to this way of reasoning or distinguishing of our author, Adam, as soon as he was created, had a title only in habit, and not in act, which in plain English is, he had actually no title at all.

§ 18. Auf den vorausgesehenen Einwand antwortet unser Autor sehr logisch: „Er war ein Herrscher der Beschaffenheit, dem Begriff nach, nicht in Wirklichkeit“. Eine wahrlich hübsche Art Regent ohne Regierung, Vater ohne Kinder, und König ohne Untertanen zu sein.

Auch Sir Robert war ein Autor, bevor er sein Buch schrieb, „zwar nicht in Wirklichkeit, aber der Beschaffenheit nach“. Nachdem er es erst mal veröffentlicht hatte, „kam es ihm durch Naturrecht zu, ein Autor zu sein“, ebenso wie es „Adam zukam, Herrscher seiner Kinder zu sein“, nachdem er sie gezeugt hatte. Wenn es genügt, ein solcher „Monarch der Welt“, zu sein, ein absoluter Monarch „der Beschaffenheit nach“, aber nicht in Wirklichkeit, werde ich keinen von Sir Roberts Freunden sehr darum beneiden, dass er sie gnädig mit einem solchen Recht zu verleihen geruhte. Jedoch diese Unterscheidung von „Wirklichkeit“ und „Beschaffenheit“ beweist nichts anderes als unseres Autors Begabung für Distinktionen, erfüllt aber hier kaum seinen Zweck. Die Frage dreht sich nicht um Adams tatsächliche Ausübung der Regierung, sondern darum, ob er überhaupt einen Rechtsanspruch hatte, Herrscher zu sein. Regierung, so unser Autor, „kam Adam durch Naturrecht zu“. Worin besteht nun dieses Naturrecht? Ein Recht, welches Väter über ihre Kinder durch Zeugung haben? Unser Autor zieht Grotius7 heran: „generatione jus acquiritur parentibus in liberos“, (O. S. 223). Das Recht folgt also auf die Zeugung, so wie aus ihr aufsteigt. Soweit unser Autor auf diese Art folgert oder unterscheidet, hatte Adam, sobald er erschaffen war, nur einen Anspruch „der Beschaffenheit, dem Begriff nach“, nicht aber „in Wirklichkeit“. Mit einfachen Worten heißt das, er hatte „in Wirklichkeit“ überhaupt keinen Anspruch.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

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TToG I § 17

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§ 17. On the other side the matter will not be much mended, if we understand by God’s appointment the law of nature, (though it be a pretty harsh expression for it in this place) and by monarch of the world, sovereign ruler of mankind: For then the sentence under consideration must run thus: By the law of nature, as soon as Adam was created he was governor of mankind, for by right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity; which amounts to this, he was governor by right of nature, because he was governor by right of nature: But supposing we should grant, that a man is by nature governor of his children, Adam could not hereby be a monarch as soon as created: For this right of nature being founded in his being their father, how Adam could have a natural right to be governor, before he was a father, when by being a father only he had that right, is methinks, hard to conceive, unless he will have him to be a father before
he was a father, and to have a title before he had it.

§ 17. Andererseits wird die Sache nicht viel besser, wenn wir unter „Gottes Verfügung oder Ernennung“ das Gesetz der Natur verstehen (obwohl das ein reichlich harter Ausdruck dafür an dieser Stelle wäre), bzw. unter „Monarch der Welt“ den Souverän und Herrscher der Menschheit. Unter diesen Umständen würde der behandelte Satz folgendermaßen lauten: „Durch das Gesetz der Natur war Adam, sobald er geschaffen war, Herrscher der Menschheit, denn durch das Gesetz der Natur stand es Adam zu, Herrscher über seine Nachkommen zu sein“. Was nichts anderes ausdrückt als: Er war Herrscher durch Naturgesetz, weil er durch Naturgesetz Herrscher war. Angenommen wir geben zu, dass ein Mensch von Natur Herrscher über seine Kinder ist, so kann nach dieser Logik Adam nicht Monarch sein, sobald er erschaffen war. Denn da dieses Naturrecht darauf gründet, das er ihr Vater war, ist meiner Auffassung nach schwer zu begreifen, wie Adam ein natürliches Herrscherrecht haben konnte, bevor er Vater war: Er musste ja erst Vater werden um jenes Recht zu haben. Müssen wir ihn denn erst Vater sein lassen, bevor er Vater war, und einen Rechtsanspruch haben lassen, bevor er einen Rechtsanspruch hatte?

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TToG I § 16

§ 16. But let us see, how he puts his creation and this appointment together. By the appointment of God, says Sir Robert, as soon as Adam was created, he was monarch of the world, though he had no subjects; for though there could not be actual government till there were subjects, yet by the right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity: Though not in act, yet at least in habit, Adam was a king from his creation.

I wish he had told us here, what he meant by God’s appointment: For whatsoever providence orders, or the law of nature directs, or positive revelation declares, may be said to be by God’s appointment: But I suppose it cannot be meant here in the first sense, I. e. by providence; because that would be to say no more, but that as soon as Adam was created he was de facto monarch, because by right of nature it was due to Adam, to be governor of his posterity. But he could not de facto be by providence constituted the governor of the world, at a time when there was actually no government, no subjects to be governed, which our author here confesses.

Monarch of the world is also differently used by our author; for sometimes he means by it a proprietor of all the world exclusive of the rest of mankind, and thus he does in the same page of his preface before cited: Adam, says he, being commanded to multiply and people the earth, and to subdue it, and having dominion given him over all creatures, was thereby the monarch of the whole world; none of his posterity had any right to possess any thing but by his grant or permission, or by succession from him.

2. Let us understand then by monarch proprietor of the world, and by appointment Gods actual donation, and revealed positive grant made to Adam, Gen. I. 28. as we see Sir Robert himself does in this parallel place, and then his argument will stand thus: by the positive grant of God, as soon as Adam was created, he was proprietor of the world, because by the right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity. In which way of arguing there are two manifest falsehoods.

First, It is false, that God made that grant to Adam, as soon as he was created, since, though it stands in the text immediately after his creation, yet it is plain it could not be spoken to Adam, till after Eve was made and brought to him: And how then could he be monarch by appointment as soon as created, especially since he calls, if I mistake not, that which God says to Eve, Gen. III. 16, the original grant of government, which not being till after the fall, when Adam was somewhat, at least in time, and very much distant in condition, from his creation, I cannot see, how our author can say in this sense, that by God’s appointment, as soon as Adam was created, he was monarch of the world.

Secondly, were it true that God’s actual donation appointed Adam monarch of the world as soon as he was created, yet the reason here given for it, would not prove it; but it would always be a false inference, that God, by a positive donation, appointed Adam monarch of the world, because by right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity: For having given him the right of government by nature, there was no need of a positive donation; at least it will never be a proof of such a donation.

§ 16. Wollen wir also sehen, wie er diese „Erschaffung“ und diese Verfügung miteinander in Einklang bringt. Durch den Beschluss Gottes, sagt Sir Robert, „war Adam, sobald er erschaffen war, schon Monarch der Welt, obwohl er gar keine Untertanen hatte. Selbst wenn es auch eine wirkliche Regierung nicht geben kann, bevor es Untertanen gab, so kann durch Naturrecht Adam trotzdem als Herrscher seiner Nachkommen betrachtet werden. Wenn schon nicht in Wirklichkeit, in der Wahrnehmung des Amtes, so doch statuarisch (by habit), also nach Protokoll, war Adam König von seiner Erschaffung an“. Hätte er uns hier doch gesagt, was er unter „Beschluss Gottes“ versteht. Was die Vorsehung befiehlt, oder das Naturgesetz vorschreibt, oder positive Offenbarung zu erkennen gibt, geschieht „auf Gottes Beschluss“, kann man sagen.

Ich nehme aber an, das hier nicht der erstere Sinn, nämlich der „Vorsehung“ gemeint ist. Denn das würde nur bedeuten, „Adam, sowie er erschaffen war“, sei de facto Monarch gewesen, da „es ihm durch Naturrecht zukam, Herrscher seiner Nachkommenschaft zu sein“.

Er konnte aber unmöglich de facto durch die Vorsehung zu einer Zeit zum Herrscher der Welt eingesetzt werden zu der, wie unser Autor zugibt, es in Wirklichkeit noch keine Regierung gab, auch keine Untertanen, die hätten regiert werden können. „Monarch der Welt“ wird von unserem Autor auch in verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Mal versteht er darunter einen Eigentümer der ganzen Welt mit Ausschluss der übrigen Menschen, wie z. B. auf genau derselben Seite der oben erwähnten Vorrede, wo er schreibt: „Da Adam Befehl hatte sich zu vermehren, die Erde zu bevölkern und zu unterwerfen, und ihm die Herrschaft über alle Kreatur gegeben war, war er Monarch der ganzen Welt. Keiner seiner Nachkommen hatte ein Recht ohne seine Bewilligung oder Erlaubnis oder durch Erbfolge“ irgendetwas zu besitzen.

2. Unter „Monarch“ wollen wir also Eigentümer der Welt verstehen und unter Verfügung die von Gott an Adam getätigte wirkliche Schenkung und die geoffenbarte positive Verleihung (1. Mose 1.28) wie es Sir Robert selbst an dieser Parallelstelle ebenfalls tut. Dann wird sein Argument so lauten: „durch positive Verleihung Gottes war Adam, sobald er geschaffen, Eigentümer der Welt, weil es ihm durch Naturrecht zukam, Herrscher über seine Nachkommenschaft zu sein“.

In dieser Art der Schlussfolgerung stecken gleich zwei handwerkliche Irrtümer.

Erstens trifft es nicht zu, das Gott Adam diese Schenkung machte, sobald er erschaffen war. Es steht zwar im Bibeltext unmittelbar nach seiner Erschaffung, aber es dürfte klar sein, dass dies Adam erst zu teil werden konnte, nachdem Eva geschaffen und ihm zugewiesen worden war. Wie konnte er dann, „sobald er erschaffen war, Monarch durch Gottes Verfügung sein“, wo doch unser Autor, wenn ich mich nicht irre das, was Gott in 1. Moses 3.16 der Eva mitteilt, die „ursprüngliche Gewähr der Regentschaft“ nennt? Dies geschah erst nach dem Sündenfall, als Adam zwar der Zeit nach nur wenig, den Umständen nach aber sehr weit von der Erschaffung entfernt war. So kann ich unmöglich einsehen, wie unser Autor in diesem Sinn behaupten kann, dass „Adam durch Gottes Verfügung Monarch der Welt war, sobald er erschaffen war“.

Zweitens, selbst wenn es zutreffend wäre, dass Gottes Schenkung „Adam tatsächlich zum Monarchen der Welt bestimmt hatte, sobald er erschaffen war“, kann der Grund, der hierfür angegeben wird, das nicht beweisen. Es wird immer ein falscher Schluss sein, „dass Gott durch eine positive Schenkung Adam zum Monarchen der Welt machte, da es Adam durch Naturrecht zukam, Herrscher über seine Nachkommenschaft zu sein“:

Wenn das Recht zu regieren ihm von Natur zusteht, bedarf es keiner positiven Schenkung mehr. Wenigstens wird dies nie der Beweis einer solchen Schenkung sein.

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