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TToG II § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Salus populi suprema lex, is certainly so just and fundamental a rule, that he, who sincerely follows it, cannot dangerously err. If therefore the executive, who has the power of convoking the legislative, observing rather the true proportion, than fashion of representation regulates, not by old custom, but true reason, the number of members, in all places that have a right to be distinctly represented, which no part of the people however incorporated can pretend to, but in proportion to the assistance which it affords to the public, it cannot be judged to have set up a new legislative, but to have restored the old and true one, and to have rectified the disorders which succession of time had insensibly, as well as inevitably introduced:

For it being the interest as well as intention of the people, to have a fair and equal representative; whoever brings it nearest to that, is an undoubted friend to, and establisher of the government, and cannot miss the consent and approbation of the community; prerogative being nothing but a power, in the hands of the Prince, to provide for the public good, in such cases, which depending upon unforeseen and
uncertain occurrences, certain and unalterable laws could not safely direct; whatsoever shall be done manifestly for the good of the people, and the establishing the government upon its true foundations, is and always will be, just prerogative.

The power of erecting new corporations, and there with new representatives, carries with it a supposition, that in time the measures of representation might vary, and those places have a just right to be represented which before had none; and by the same reason, those cease to have a right, and be too inconsiderable for such a privilege, which before had it.

This not a change from the present state, which perhaps corruption or decay has introduced, that makes an inroad upon the government, but the tendency of it to injure or oppress the people, and to set up one part or party, with a distinction from, and an unequal subjection of the rest. Whatsoever cannot but be acknowledged to be of advantage to the society, and people in general, upon just and lasting measures, will always, when done, justify itself; and whenever the people shall choose their representatives upon just and undeniably equal measures, suitable to the original frame of the government, it cannot be doubted to be the will and act of the society, whoever permitted or caused them so to do.

§ 158. Salus populi suprema lex ist mit Sicherheit eine so richtige und fundamentale Regel, dass niemand, der sie gewissenhaft befolgt, gefahrbringende Irrtümer begehen kann.

Die Exekutive hat, wegen der Macht zur Berufung der Legislative, die tatsächliche Verhältnismäßigkeit mehr zu beachten als die Form der Vertretung und statt nach alter Gewohnheit mittels offenkundiger Vernunft die Zahl der Mandate aus allen Orten zu regeln, die ein Recht auf eigenständige Vertretung haben. Kein Teil der Bevölkerung, unabhängig von der Art seiner Gemeindeverfassung, kann das auf anderer Art beanspruchen kann, als im Verhältnis zum Beitrag den er dem gesamten Gemeinwesen leistet. Dann kann das auch kaum als Einsetzung einer neuen Legislative beurteilt werden, sondern als Wiederherstellung der alten und wahren, sowie als Korrektur der Unregelmäßigkeiten, die sich mit der Zeit ebenso unmerklich wie unvermeidlich eingeschlichen haben.

Da es sowohl Interesse als auch Ziel der Bevölkerung ist, eine faire und ausgewogene Vertretung zu haben, ist jeder, der dieses Ziel am ehesten umsetzt, ohne Zweifel Freund und Stütze der Regierung, dem Beifall und Applaus der Gemeinschaft zustehen.

Das Vorbehaltsrecht ist nichts anderes als Macht in den Händen des Fürsten, für das öffentliche Wohl in solchen Fällen zu sorgen, welche von unvorhersehbaren und unsicheren Gegebenheiten abhängig, durch bestimmte, unveränderbare Gesetzen nicht zuverlässig geregelt werden können.

Alles was real zum Wohl der Bevölkerung und zur Stabilisierung der Regierung auf ihrer rechtmäßigen Grundlage geschieht, ist und wird immer gerechte Ausübung von Prärogative sein. Die Macht, neue Bürgerschaften und damit neue Vertretungen zu schaffen bringt es mit sich vorauszusetzen, dass sich Vertretungsverhältnisse mit der Zeit ändern und manche Orte einen gerechten Anspruch erwerben, vertreten zu werden, die ihn vorher nicht hatten. Wobei aus demselben Grund andere Orte, die es bislang hatten, dieses Recht verlieren können und zu unbedeutend für ein derartiges Vorrecht werden.

Das bedeutet keine eventuell durch Korruption oder Verfall herbeigeführte Änderung des aktuellen Zustands in Form eines Angriffs auf die Regierung, sondern es geht um die Tendenz, die Bevölkerung zu schädigen, zu unterdrücken und eine Schicht oder eine Partei an die Macht zubringen, die einen Unterschied zwischen sich und der übrigen Bevölkerung erschafft und es zu ungleichen Bedingungen unterordnet.

Alles das kann nur als Vorteil für die Gesellschaft, die Bevölkerung generell, anerkannt werden, wobei gerechte und zählebige Maßnahmen, sich immer selbst rechtfertigen, wenn sie erst einmal umgesetzt wurden. Wann immer die Bevölkerung ihre Vertreter nach gerechten und unbestreitbar gleichen Methoden, zur ursprünglichen Verfassung der Regierung passend, wählt, können Willen und der Handlung der Gesellschaft nicht angezweifelt werden. Egal wer gestattete oder die Bevölkerung veranlasste, so zu handeln.

58https://en.wikipedia.org/wiki/Salus_populi_suprema_lex_esto

Wörtlich: Wohlergehen des Volks sei oberstes Gesetz.
Literally: Let the weal/good/welfare of the people be the supreme Law.

Salus populi suprema lex esto. USA, Missouri state motto: Let the welfare of the people be the supreme law. / Motto des US-Staates Missouri: Das Wohl des Volkes sei höchstes Gesetz. pol.

124Cicero De Legibus Book III, Part III, Sub. VIII
124https://en.wikipedia.org/wiki/Cicero
124https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero
124https://es.wikipedia.org/wiki/Cicer%C3%B3n
124https://la.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero

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TToG II § 104

John Locke: Two Treatises of Government

§ 104. But to conclude, reason being plain on our side, that men are naturally free, and the examples of history showing, that the governments of the world, that were begun in peace, had their beginning laid on that foundation, and were made by the consent of the people; there can be little room for doubt, either where the right is, or what has been the opinion, or practice of mankind, about the first erecting of governments.

§ 104. Schlussendlich ist die Vernunft klar auf unserer Menschen sind von Natur frei und die Beispiele der Geschichte zeigen: Regierungen der Welt, die im Frieden begannen, hatte ihren Anfang auf jener Grundlage und wurden durch Einvernehmen der Bevölkerung gebildet. Jedem Zweifel kann nur wenig Raum bleiben. Sei es dafür wem das Recht zusteht oder wie weit Meinung bzw. Brauch der Menschen bei den ersten Bestellungen von Regierungen Ursache gewesen ist.

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TToG II § 17

John Locke: Two Treatises of Government

§ 17. And hence it is, that he who attempts to get another man into his absolute power, does thereby put, himself into a state of war with him. It being to be understood as a declaration of a design upon his life. For I have reason to conclude, that he who would get me into his power without my consent, would use me as he pleased when he had got me there, and destroy me too when he had a fancy to it. For nobody can desire to have me in his absolute power, unless it be to compel me by force to that which is against the right of my freedom, i. e. make me a slave. To be free from such force is the only security of my preservation.

And reason bids me look on him, as an enemy to my preservation, who would take away that freedom which is the fence to it. So that he who makes an attempt to enslave me, thereby puts himself into a state of war with me. He that, in the state of nature, would take away the freedom that belongs to anyone in that state, must necessarily be supposed to have a design to take away everything else, that freedom being the foundation of all the rest. As he that, in the state of society, would take away the freedom belonging to those of that society or commonwealth, must be supposed to design to take away from them everything else, and so be looked on as in a state of war.

§ 17. Das bedeutet, wer einen anderen unter seine absolute Macht zu bekommen sucht, versetzt sich dadurch ihm gegenüber in einen Kriegszustand, da dies als die Erklärung eines Anschlags auf sein Leben aufgefasst werden muss. Ich habe Grund zu der Annahme, dass der, der mich ohne meine Zustimmung in seine Gewalt bringen will, mich, nachdem er das geschafft hat, ausnutzen wird, wie es ihm gefällt, und mich auch aus purem Spaß töten könnte.

Niemand kann sich wünschen, mich unter seine absolute Macht zu bekommen, wenn er mich nicht mit Gewalt zu etwas zwingen will, was gegen mein Freiheitsrecht gerichtet ist: Nämlich einen Sklaven aus mir machen. Nur die Freiheit von solcher Macht ist die einzige Gewähr meines Erhalts. Die Vernunft gebietet mir jeden als einen Feind meines Selbsterhalts zu betrachten, der mir die Freiheit rauben will, die mein zum Selbsterhalt notwendiger Schutz ist. Wer auch immer es unternimmt, mich zum Sklaven zu machen, setzt sich dadurch in einen Kriegszustand mir gegenüber. Wer im Naturzustand jemand die Freiheit nimmt, die jedem im Naturzustand gleichermaßen zusteht, wird sich damit automatisch dem Verdacht aussetzen alles andere nehmen zu wollen.

Diese Freiheit ist die Grundlage alles Übrigen. Entsprechend muss auch im Gesellschaftszustand von jedem, der den Mitgliedern der Gesellschaft oder des Gemeinwesens ihre Freiheit nimmt angenommen werden, dass er ihnen auch alles andere zu nehmen vorhat. Deshalb ist er als mit der Gesellschaft im Kriegszustand zu betrachten.

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TToG II § 5

John Locke: Two Treatises of Government

§ 5. This equality of men by nature, the judicious Hooker34 looks upon as so evident in itself, and beyond all question, that he makes it the foundation of that obligation to mutual love amongst men, on which he builds the duties they owe one another, and from whence he derives the great maxims of justice and charity. His words are:

The like natural inducement hath brought men to know that it is no less their duty, to love others than themselves; for seeing those things which are equal, must needs all have one measure; if I cannot but wish to receive good, even as much at every man’s hands, as any man can wish unto his own soul, how should I look to have any part of my desire herein satisfied, unless myself be careful to satisfy the like desire, which is undoubtedly in other men, being of one and the same nature?

To have anything offered them repugnant to this desire, must needs in all respects grieve them as much as me; so that if I do harm, I must look to suffer, there being no reason that others should show greater measure of love to me, than they have by me showed unto them: My desire therefore to be loved of my equals in nature, as much as possible may be, imposeth upon me a natural duty of bearing to themward fully the like affection; from which relation of equality between ourselves and them that are as ourselves, what several rules and canons natural reason hath drawn, for direction of life, no man is ignorant. Eccl.Pol.Lib.I.

§ 5. Diese natürliche Gleichheit der Menschen sieht der umsichtige Hooker34 als derart selbstverständlich und über jeden Zweifel erhaben, dass er sie zur Grundlage jenes Gebots zu gegenseitiger Liebe unter den Menschen macht, auf dem er die wechselseitig geschuldeten Pflichten aufbaut und von dem er die großen Maximen von Rechtmäßigkeit und Barmherzigkeit ableitet. Seine Worte lauten:

Ein geradezu natürlicher Anreiz hat die Menschen zur Erkenntnis getragen, es sei ihre Aufgabe, andere zu lieben wie sich selbst, weil sie erkennen: Gleiche Dinge, haben notwendigerweise gleiches Maß. Sofern ich nur wünschen kann, aus der Hand jedes Menschen so viel Gutes zu erhalten, wie jeder aus eigenem Herzen nur wünschen kann, wie kann ich dann erwarten, auch nur einen Teil meiner Erwartungen erfüllt zu sehen, solange ich nicht selbst bereit bin, anderen dieselben Wünsche Menschen zu erfüllen? Die unzweifelhaft bei ihnen vorhanden ist, da wir einer Natur sind?

Ihnen etwas zu anzubieten, was diesem Verlangen zuwiderläuft, muss sie in jeder Hinsicht ebenso schmerzen wie mich. Sobald ich Leid verursache, muss ich deshalb erwarten auch selber zu leiden: Weil es keinen Grund gibt, dass andere mir ein größeres Maß von Liebe erweisen sollten als ich ihnen erwiesen habe. Mein Verlangen von denen so stark wie möglich geliebt zu werden, die meiner Natur sind, verpflichtet mich deshalb, ihnen genau die gleiche Zuneigung entgegen zu bringen. Kein Mensch kann die verschiedenen Regeln und Gebote ignorieren, welche natürliche Vernunft aus der Gleichheit zwischen uns und denen die wie wir selbst sind für die Lebensgestaltung gezogen hat.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34hhttps://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
Of the Laws of ecclesiastical Polity (1593 – 1597)

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TToG I § 143

John Locke: Two Treatises of Government

§ 143. In the dispersion of Babel, we must certainly find the establishment of royal power, throughout the kingdoms of the world, p. 14. If you must find it, pray do, and you will help us to a new piece of history: But you must show it us before we shall be bound to believe, that regal power was established in the world upon your principles: For, that regal power was established in the kingdoms of the world, I think nobody will dispute; but that there should be kingdoms in the world, whose several Kings enjoyed their crowns, by right descending to them from Adam, that we think not only apocryphal, but also utterly impossible. If our author has no better foundation for his monarchy than a supposition of what was done at the dispersion of Babel, the monarchy he erects thereon, whose top is to reach to heaven to unite mankind, will serve only to divide and scatter them as that tower did; and, instead of establishing civil government and order in the
world, will produce nothing but confusion.

§ 143. Bei der Zerstreuung von Babel fand sicher die Einsetzung königlicher Macht in allen Königreichen der Welt statt, S. 14. Wenn jemand das auch so sehen muss, möge er es tun. Er wird uns zu einem neuen Stück Geschichte verhelfen: Doch bevor wir verpflichtet sein sollen, zu glauben, königliche Macht in der Welt sei auf diesen Grundlagen errichtet worden, muss er uns das beweisen! Die Errichtung königlicher Macht in den Königreichen dieser Welt wird, glaube ich niemand bestreiten. Für nicht nur apokryphisch (schleierhaft), sondern ganz und gar unmöglich aber halten wir die Behauptung, es habe Königreiche in der Welt gegeben, deren verschiedene Könige ihre Kronen durch von Adam auf sie übergegangenes Recht besaßen.

Solange unser Autor keine bessere Grundlage für seine Monarchie hat als eine Vermutung, was bei der Zerstreuung von Babel geschehen sein könnte, wird die Monarchie, die er darauf aufbaut, und deren Spitze zum Himmel reichen soll, um die Menschheit zu vereinigen, nur wie jener Turmbau dazu dienen, sie zu entzweien und zu zerstreuen und anstatt eine staatliche Regierung und Ordnung in der Welt herzustellen nichts hervorrufen als Verwirrung.

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TToG I § 127

John Locke: Two Treatises of Government

§ 127. Thus we see how our author, laying it for a sure foundation, that the very person that is to rule, is the ordinance of God, and by divine institution, tells us at large, only that this person is the heir, but who this heir is, he leaves us to guess; and so this divine institution, which assigns it to a person whom we have no rule to know, is just as good as an assignment to nobody at all. But, whatever our author does, divine institution makes no such ridiculous assignments: Nor can God be supposed to make it a sacred law, that one certain person should have a right to something, and yet not give rules to mark out, and know that person by, or give an heir a divine right to power, and yet not point out who that heir is. It is rather to be thought, that an heir had no such right by divine institution, than that God should give such a right to the heir, but yet leave it doubtful and undeterminable who such heir is.

§ 127. Nachdem unser Autor als sichere Grundlage angibt, genau die Person, die herrschen soll, herrsche durch Anordnung Gottes und durch göttliche Institution, erklärt er uns beiläufig, diese Person sei der Erbe Adams. Wer aber dieser Erbe ist, lässt er uns raten. Diese göttliche Institution, welche die Herrschaft einer Person überträgt, die zu erkennen wir keine Regel besitzen, ist ebenso wertvoll wie überhaupt keine Übertragung. Unser Autor mag erzählen was er will. Derart lächerliche Übertragungen geschehen weder auf Grund göttlicher Institution noch darf man annehmen, Gott habe es zu einem heiligen Gesetz gemacht, dass eine einzige und bestimmte Person ein Recht auf etwas haben sollte und dennoch keine Regeln aufgestellt, wie diese Person gekennzeichnet und erkannt wird. Oder er gäbe einem Erben göttliches Recht auf Macht und doch unterließ es zu bestimmen, wer diese Person ist. Eher darf man davon ausgehen, kein Erbe besäße solch ein Recht durch göttliche Institution, als dass Gott diesem Erben ein solches Recht verliehen und trotzdem zweifelhaft und unbestimmbar gelassen habe, wer dieser Erbe ist.

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TToG I § 126

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. It is true, the civil lawyers have pretended to determine some of these cases concerning the succession of princes; but by our authors principles, they have meddled in a matter that belongs not to them: For if all political power be derived only from Adam, and be to descend only to his successive heirs, by the ordinance of God and divine institution, this is a right antecedent and paramount to all government; and therefore the positive laws of men cannot determine that which is itself the foundation of all law and government, and is to receive its rule only from the law of God and nature.

And that being silent in the case, I am apt to think there is no such right to be conveyed this way: I am sure it would be to no purpose if there were, and men would be more at a loss concerning government, and obedience to governors, than if there were no such right; since by positive laws and compact, which divine institution (if there be any) shuts out, all these endless inextricable doubts can be safely provided against: But it can never be understood, how a divine natural right, and that of such moment as is all order and peace in the world, should be conveyed down to posterity, without any plain natural or divine rule concerning it.

And there would be an end of all civil government, if the assignment of civil power were by divine institution to the heir, and yet by that divine institution the person of the heir could not be known. This paternal regal power being by divine right only his, it leaves no room for human prudence, or consent, to place it anywhere else; for if only one man hath a divine right to the obedience of mankind nobody can claim that obedience but he that can show that right; nor can men’s consciences by any other pretence be obliged to it. And thus this doctrine cuts up all government by the roots.

§ 126. Es ist trifft zu: Gelehrte des bürgerlichen Rechts haben sich daran versucht, einige dieser Thronfolgen betreffenden Fälle zu entscheiden. Den Grundsätzen unseres Autors zufolge sich damit aber in eine Sache gemischt, die sie nichts angeht. Sofern alle politische Macht allein von Adam stammt und auf Anordnung Gottes und göttliche Institution nur auf seine nachfolgenden Erben übergeht, so geht dieses Recht, jeder Regierung klar voraus und ist weit über sie erhaben.

Positive menschliche Gesetze können nicht über das bestimmen, was selbst ultimative Grundlage jedes Gesetzes und jeder Regierung ist und seine Vorgabe allein vom Gesetz Gottes und der Natur zu empfangen hat. Da dieses im vorliegenden Fall aber schweigt, gehe ich davon aus, es gibt überhaupt kein solches Recht, welches auf diese Weise übertragen werden könnte.

Sollte es eines geben, wäre ich überzeugt, es würde nichts nützen und die Menschen hätten die Regierung und Gehorsam gegen die Regierenden betreffend noch mehr Verunsicherung hinzunehmen, als wenn es kein solches Recht gäbe. Durch positive Gesetze und Verträge, die durch diese göttliche Institution, (falls es die überhaupt gibt), ausgeschlossen sind, könnten gegen diese endlosen, unentwirrbaren Zweifel sichere Vorkehrungen getroffen werden.

Es ist dagegen gänzlich unbegreiflich, wie ein göttliches, natürliches Recht, ein Recht von solcher Tragweite, das die gesamte Ordnung und den Frieden der Welt betrifft, ohne eine klare natürliche oder göttliche Vorschrift über die Art und Weise auf die Nachkommen vererbt werden sollte. Mit aller staatlichen Regierung hätte es ein Ende, sollte sich die Weitergabe staatlicher Macht auf den Erben durch göttliche Institution vollziehen und könnte durch jene göttliche Institution die Person des Erben nicht erkannt werden.

Da diese väterliche, königliche Macht auf Grund göttlichen Rechts allein die des Erben ist, bleibt keinerlei Möglichkeit für menschliche Klugheit oder Übereinkunft, sie irgendwo anders einzusetzen. Solange nur ein einziger Mensch gottgegebenes Recht auf den Gehorsam der Menschheit hat, darf niemand außer dem den Gehorsam beanspruchen, welcher dieses Recht beweisen kann. Erst recht nicht darf das menschliche Verantwortungsgefühl unter irgendeinem anderen Vorwand zu Gehorsam gezwungen werden. Dergestalt kappt diese Lehre jede Regierung schon bei der Wurzel.

 

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TToG I § 106

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XI

Who HEIR?

§ 106. The great question which in all ages has disturbed mankind, and brought on them the greatest part of those mischiefs which have ruined cities, depopulated countries, and disordered the peace of the world, has been, not whether there be power in the world, nor whence it came, but who should have it.

The settling of this point being of no smaller moment than the security of Princes, and the peace and welfare of their estates and kingdoms, a reformer of politics, one would think, should lay this sure, and be very clear in it:

For if this remain disputable, all the rest will be to very little purpose; and the skill used in dressing up power with all the splendor and temptation absoluteness can add to it, without showing who has a right to have it, will serve only to give a greater edge to man’s natural ambition, which of itself is but too keen.

What can this do but set men on the more eagerly to scramble, and so lay a sure and lasting foundation of endless contention and disorder, instead of that peace and tranquility, which is the business of government, and the end of human Society?

Kapitel 11

Wer ist Erbe?

§106. Eine große Frage, die Menschheit jederzeit beunruhigt, den größten Teil aller Katastrophen über sie gebracht hat, den Frieden in der Welt zerstört, Städte verwüstet und Länder entvölkert hat, war nicht etwa, ob es eine Macht in der Welt geben soll, oder woher sie stammt, sondern wer sie haben soll.

Da an der Antwort auf diese Frage nichts Geringeres hängt, als Sicherheit der Fürsten, Frieden und die Wohlfahrt ihrer Länder und Reiche, sollte man meinen, das ein politischer Reformer gerade diesen Punkt sicherstellen und sich größter Klarheit befleißigen werde. Wenn die Antwort anfechtbar bleibt, haben alle Mühen wenig Sinn.

Immer wieder wird größtes Geschick angewandt, um Macht mit all dem Glanz und den Verlockungen zu umgeben, welche ihr Unantastbarkeit zu verleihen vermag. Allerdings: Ohne zu zeigen wer ein Recht auf Macht hat, nützt das nur den natürlichen Ehrgeiz des Menschen, der nur allzu bereit ist jedes Maß zu überschreiten, anzustacheln und zu verschärfen. Was kann anderes dabei herauskommen, als Menschen zu mehr Egoismus und Raffgier anzutreiben? Und damit die sichere und dauernde Grundlage endlosen Kampfes und ewigen Unfriedens zu legen, anstatt des Friedens und der Ruhe, welche die Aufgabe jeder Regierung und das Ziel menschlicher Gesellschaft sein sollten?

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TToG I § 105

John Locke: Two Treatises of Government

§ 105. For either this right in nature, of Adams heir, to be King over all the race of men, (for all together they make one multitude) is a right not necessary to the making of a lawful King, and so there may be lawful Kings without it, and then Kings titles and power depend not on it; or else all the Kings in the world but one are not lawful Kings, and so have no right to obedience:

Either this title of heir to Adam is that whereby kings hold their crowns, and have a right to subjection from their subjects, and then one only can have it, and the rest being subjects can require no obedience from other men, who are but their fellow-subjects; or else it is not the title whereby Kings rule, and have a right to obedience from their subjects, and then Kings are Kings without it, and this dream of the natural sovereignty of Adams heir is of no use to obedience and government:

For if Kings have a right to dominion, and the obedience of their subjects, who are not, nor can possibly be, heirs to Adam, what use is there of such a title, when we are obliged to obey without it?

If Kings, who are not heirs to Adam, have no right to sovereignty, we are all free, till our author or anybody for him, will show us Adam’s right heir. If there be but one heir of Adam, there can be but one lawful King in the world, and nobody in conscience can be obliged to obedience till it be resolved who that is; for it may be anyone, who is not known to be of a younger house, and all others have equal titles.

If there be more than one heir of Adam, everyone is his heir, and so everyone has regal power: For if two sons can be heirs together, then all the sons are equally heirs, and so all are heirs, being all sons, or sons sons of Adam.

Betwixt these two the right of heir cannot stand; for by it either but one only man, or all men are Kings. Take which you please, it dissolves the bonds of government and obedience; since, if all men are heirs, they can owe obedience to nobody; if only one, nobody be obliged to pay obedience to him, till he be known, and his title is made out.

§ 105. Entweder ist dieses natürliche Recht des Erben Adams, König über alle Menschen zu sein, (alle zusammen bilden eine Gesamtmenge,) nicht unbedingt notwendig, um einen rechtmäßigen König zu haben, womit es folglich ohne dieses rechtmäßige Könige geben kann. Dann aber hängen weder Könige, Ansprüche, Titel und Macht davon ab.

Oder alle Könige dieser Welt, mit einer einzigen Ausnahme, sind unrechtmäßig König und haben keinen Anspruch auf Gehorsam.

Entweder begründet dieser Titel Erbe Adams das, wodurch Könige ihre Kronen und ein Recht auf die Unterordnung ihrer Untertanen haben. Dann kann es aber nur Einer sein. Die Übrigen können, weil sie nur Untertanen sind, keinen Gehorsam von anderen fordern, die nur Ihresgleichen sind.

Oder der Erbtitel begründet keinen Anspruch, durch welchen Könige herrschen und ein Recht auf den Gehorsam ihrer Untertanen haben. Dann sind die Könige Könige ohne Grundlage und der schöne Traum von der natürlichen Souveränität des Erben Adams ist für Gehorsam und Regierung ohne Wert.

Sollten Könige, die weder Erben Adams sind noch es sein können, Anspruch auf Herrschaft und Gehorsam möglicher Untertanen haben, welchen Nutzen hat ein solcher Titel, da wir ohnehin gezwungen sind zu gehorchen?

Sollten Könige, die keine Erben Adams sind, kein Recht auf Souveränität haben, sind wir alle frei. Bis unser Autor oder sonst jemand an seiner Stelle uns Adams rechtmäßigen Erben zeigt.

Wenn es nur einen rechtmäßigen Erben Adams gibt, kann es auch nur einen rechtmäßigen König in der Welt geben und niemand kann nach Gewissen zu Gehorsam gezwungen werden, bis feststeht ist, wer dieser Erbe ist.

Es kann schließlich jeder sein, von dem nicht bekannt, ob er einem jüngeren Haus angehört. Alle Übrigen haben gleiche Ansprüche. Gibt es mehr als einen Erben Adams, so ist jeder sein Erbe und jedem steht königliche Macht zu. Sollten zwei Söhne zusammen Erben sein können, sind alle Söhne gleichfalls Erben. Nach der Methode sind überhaupt alle Menschen Erben, weil alle Söhne oder Sohnessöhne Adams sind.

Zwischen beiden kann sich kein Erbrecht behaupten, denn nach diesem ist entweder nur ein einziger Mensch König, oder alle sind Könige. Wie man es dreht un wendet spielt keine Rolle: Es löst sämtliche Bande von Regierung und Gehorsam auf. Sind alle Menschen Erben, können sie niemand Gehorsam schulden. Ist es nur Einer, kann niemand gezwungen werden, ihm
Gehorsam zu erweisen, bis man ihn kennt und sein Anspruch klar erwiesen ist.

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