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TToG I § 106

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XI

Who HEIR?

§ 106. The great question which in all ages has disturbed mankind, and brought on them the greatest part of those mischiefs which have ruined cities, depopulated countries, and disordered the peace of the world, has been, not whether there be power in the world, nor whence it came, but who should have it.

The settling of this point being of no smaller moment than the security of Princes, and the peace and welfare of their estates and kingdoms, a reformer of politics, one would think, should lay this sure, and be very clear in it:

For if this remain disputable, all the rest will be to very little purpose; and the skill used in dressing up power with all the splendor and temptation absoluteness can add to it, without showing who has a right to have it, will serve only to give a greater edge to man’s natural ambition, which of itself is but too keen.

What can this do but set men on the more eagerly to scramble, and so lay a sure and lasting foundation of endless contention and disorder, instead of that peace and tranquility, which is the business of government, and the end of human Society?

Kapitel 11

Wer ist Erbe?

§106. Eine große Frage, die Menschheit jederzeit beunruhigt, den größten Teil aller Katastrophen über sie gebracht hat, den Frieden in der Welt zerstört, Städte verwüstet und Länder entvölkert hat, war nicht etwa, ob es eine Macht in der Welt geben soll, oder woher sie stammt, sondern wer sie haben soll.

Da an der Antwort auf diese Frage nichts Geringeres hängt, als Sicherheit der Fürsten, Frieden und die Wohlfahrt ihrer Länder und Reiche, sollte man meinen, das ein politischer Reformer gerade diesen Punkt sicherstellen und sich größter Klarheit befleißigen werde. Wenn die Antwort anfechtbar bleibt, haben alle Mühen wenig Sinn.

Immer wieder wird größtes Geschick angewandt, um Macht mit all dem Glanz und den Verlockungen zu umgeben, welche ihr Unantastbarkeit zu verleihen vermag. Allerdings: Ohne zu zeigen wer ein Recht auf Macht hat, nützt das nur den natürlichen Ehrgeiz des Menschen, der nur allzu bereit ist jedes Maß zu überschreiten, anzustacheln und zu verschärfen. Was kann anderes dabei herauskommen, als Menschen zu mehr Egoismus und Raffgier anzutreiben? Und damit die sichere und dauernde Grundlage endlosen Kampfes und ewigen Unfriedens zu legen, anstatt des Friedens und der Ruhe, welche die Aufgabe jeder Regierung und das Ziel menschlicher Gesellschaft sein sollten?

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TToG I § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. Children therefore, as has been showed, by the dependence they have on their parents for subsistence, have a right of inheritance to their fathers property, as that which belongs to them for their proper good and behoof, and therefore are fitly termed goods, wherein the first-born has not a sole or peculiar right by any law of God and nature, the younger children having an equal title with him, founded on that right they all have to maintenance, support, and comfort from their parents, and on nothing else.

But government being for the benefit of the governed, and not the sole advantage of the governors, (but only for theirs with the rest, as they make a part of that politic body, each of whose parts and members are taken care of, and directed in its peculiar functions for the good of the whole, by the laws of society) cannot be inherited by the same title, that children have to the goods of their father.

The right a son has to be maintained and provided with the necessaries and conveniences of life out of his father’s stock, gives him a right to succeed to his father’s property for his own good; but this can give him no right to succeed also to the rule, which his father had over other men. All that a child has right to claim from his father is nourishment and education, and the things nature furnishes for the support of life:

But he has no right to demand rule or dominion from him: He can subsist and receive from him (the portion of good things, and advantages of education naturally due to him, without empire and dominion. That (if his father hath any) was vested in him, for the good and behoof of others: And therefore the son cannot claim or inherit it by a title, which is founded wholly on his own private good and advantage.

§ 93. Da Kinder über den Lebensunterhalt von den Eltern abhängig sind, haben sie, wie gezeigt worden ist, ein Recht den väterliche Besitz zu erben. Es steht ihnen zum eigenen Besten und Nutzen zu und wird deshalb auch passend Güter genannt. Der Erstgeborene hat darauf durch kein Gesetz Gottes oder der Natur ein alleiniges oder besonderes Recht, denn die jüngeren Kinder besitzen den gleichen Anspruch. Dieser gründet auf ihr gemeinsames Recht auf Unterhalt, Versorgung
und Lebensgenuss seitens der Eltern und auf nichts anderes.

Da die Regierung für das Wohl der Regierten zu sorgen hat und nicht für den alleinigen Vorteil der Regenten, (sondern nur für das ihre und nur in Verbindung mit dem Gesamtwohl insofern, als sie einen Teil jenes politischen Körpers bilden, von welchem nach den Gesetzen der Gesellschaft jeder einzelne Teil, jedes Glied gepflegt und mit seinen besonderen Fähigkeiten zum Wohl der Gesamtheit geführt wird) kann sie nicht durch demselben Rechtsanspruch vererbt werden den Kinder auf den Besitz ihres Vaters haben.

Das Recht eines Sohnes, Bedürfnisse und Annehmbarkeiten des Lebens aus dem Vermögen des Vaters zu unterhalten und versorgt zu werden, gibt ihm ein Recht, zum eigenen Wohl im Besitz seines Vaters zu folgen. Doch das kann ihm nie einen Anspruch verschaffen, auch in der Herrschaft zu folgen, die sein Vater über andere Menschen besaß. Alles was ein Kind berechtigt von seinem Vater beanspruchen kann sind Ernährung und Ausbildung, sowie alle die Dinge, die die Natur für den Lebensunterhalt liefert. Es hat kein Recht, Macht oder Herrschaft von ihm zu fordern.

Es kann leben, den ihm zukommenden Teil nützlicher Gegebenheiten der Natur und die Vorzüge einer Ausbildung von ihm empfangen. Aber ohne Macht oder Herrschaft die, wenn der Vater sie überhaupt innehatte, ihm zum Nutzen und Besten anderer übertragen worden waren. Der Sohn hat weder Anspruch noch Erbtitel, die sich ganz und gar auf seinen eigenen, alleinigen Nutzen und Vorteil gründen.

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TToG I § 92

John Locke: Two Treatises of Government

§ 92. Property, whose original is from the right a man has to use any of the inferior creatures, for the subsistence and comfort of his life, is for the benefit and sole advantage of the proprietor, so that he may even destroy the thing, that he has property in by his use of it, where need requires: But government being for the preservation of every man’s right and property, by preserving him from the violence or injury of others, is for the good of the governed: For the magistrate’s sword being for a terror to evil doers, and by that terror to enforce men to observe the positive laws of the society, made conformable to the laws of nature, for the public good, i. e. the good of every particular member of that society, as far as by common rules it can be provided for; the sword is not given the magistrate for his own good alone.

§ 92. Besitz, dessen Ursprung von dem Recht des Menschen stammt, jedes unterordnete Geschöpf für den Unterhalt und die Annehmbarkeit seines Lebens zu benutzen, dient allein für das Wohl und den Vorteil des Besitzers, so dass er die Gegebenheit, welche er durch Nutzung in Besitz hat sogar vernichten kann, wenn die Notwendigkeit es erfordert.

Regierung bezweckt den Erhalt von jedermanns Recht und Besitz, indem sie ihn vor Gewalttätigkeit und Schädigung durch Andere schützt und dient deshalb dem Wohl der Regierten. Denn das Schwert der Obrigkeit soll der Schrecken der Übeltäter (Sprüche 21.15) sein und durch diesen Schrecken die Menschen zwingen, die den Naturgesetzen nachgebildeten positiven Gesetze der Gesellschaft um des öffentlichen Wohls willen zu befolgen, (d. h. des Wohles jedes einzelnen ihrer Mitglieder, soweit dies durch allgemeine Vorschriften bewirkt werden kann. Das Schwert ist der Obrigkeit nicht zu deren eigenem Nutzen gegeben worden.

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TToG I § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Were it not for this right of being nourished and maintained by their parents, which God and nature has given to children, and obliged parents to as a duty, it would be reasonable, that the father should inherit the estate of his son, and be preferred in the inheritance before his grandchild: For to the grandfather there is due a long score of care and expenses laid out upon the breeding and education of his son, which one would think in justice ought to be paid.

But that having been done in obedience to the same law, whereby he received nourishment and education from his own parents: This score of education, received from a man’s father, is paid by taking care, and providing for his own children; is paid, I say, as much as is required of payment by alteration of property, unless present necessity of the parents require a return of goods for their necessary support and subsistence:

For we are not now speaking of that reverence, acknowledgment, respect and honor, that is always due from children to their parents; but of possessions and commodities of life valuable by money. But though it be incumbent on parents to bring up and provide for their children, yet this debt to their children does not quite cancel the score due to their parents; but only is made by nature preferable to it:

For the debt a man owes his father, takes place, and gives the father a right to inherit the son’s goods, where for want of issue, the right of children doth not exclude that title.

And therefore a man having a right to be maintained by his children, where he needs it; and to enjoy also the comforts of life from them, when the necessary provision due to them and their children will afford it; if his son die without issue, the father has a right in nature to possess his goods, and inherit his estate, (whatever the municipal laws of some countries may absurdly direct otherwise;) and so again his children and their issue from him; or, for want of such, his father and his issue.

But where no such are to be found, i. e. no kindred, there we see the possessions of a private man revert to the community, and so in politic societies come into the hands of the public magistrate; but in the state of nature become again perfectly common, nobody having a right to inherit them: Nor can any one have a property in them, otherwise than in other things common by nature; of which I shall speak in its due place.

§ 90. Hätten Gott und Natur den Kindern nicht das Recht gegeben und den Eltern als Pflicht auferlegt, von den Eltern ernährt und versorgt zu werden, wäre es vernünftig sein, dass der Vater das Vermögen seines Sohns erbte und in der Erbfolge dem Enkel vorausginge. Dem Großvater schuldet man eine lange Liste von Mühen und Kosten, die er für die Ernährung und Ausbildung des Sohnes aufgebracht hat und die fairerweise rückvergütet werden sollten.

Da das gleiche Gesetz befolgte, welches ihm Nahrung und Ausbildung seitens der eigenen Eltern ermöglichte, werden diese Schulden durch die Pflege und Versorgung der eigenen Kinder ausgeglichen.

Ausgeglichen, sage ich, sowie eine Zahlung durch Besitzwechsel erforderlich wäre, wenn nicht eine gegenwärtige Notlage der Eltern eine Rückgabe von Gütern für deren notwendige Versorgung und Existenz verlangt. Wir sprechen hier nicht von jener Verehrung, Anerkennung, Achtung und Ehrerbietung, die Kinder unter allen Umständen ihren Eltern schuldig sind, sondern von Besitz und Komfort, der in Geld abschätzbar ist.

Wenn Eltern auch verpflichtet sind, ihre Kinder großzuziehen und für sie zu sorgen, so kann diese Verpflichtung ihren Kindern gegenüber sie nicht ganz von der Pflicht gegen ihre Eltern freisprechen. Die Pflicht gegen die Kinder hat von Natur nur einen Vorzug vor der gegen die Eltern erhalten. Was ein Mensch seinem Vater schuldet, tritt in Geltung und gibt dem Vater das Recht, den Besitz des Sohnes zu erben, falls mangels Nachkommen kein Recht der Kinder diesen Anspruch ausschließt.

Der Mensch ist berechtigt, von seinen Kindern versorgt zu werden, wenn er dessen bedarf und sich der Annehmbarkeiten des Lebens aus ihrer Hand zu erfreuen, wenn deren nötige Versorgung und die ihrer Kinder es gestatten. Der Vater hat, falls der Sohn ohne Nachkommen stirbt, ein natürliches Recht, dessen Güter in Besitz zu nehmen und sein Vermögen zu erben. (Was auch immer die besondere Gesetzgebung einiger Länder im Gegensatz dazu absurderweise bestimmen mag).

Und gleichermaßen wiederum seine Kinder und deren Nachkommen von ihm, oder mangels dieser sein Vater und dessen Nachkommen. Wo solche Verwandtschaft nicht mehr vorhanden ist, fällt, wie wir sehen, der Besitz eines Privatmanns an die Gemeinschaft zurück.

In politischen Gesellschaften kommt er auf diese Weise in die Hände öffentlicher Obrigkeit. Im Naturzustand wird er wieder zu völligem Gemeingut, an dem niemand ein Recht hat ihn zu erben, noch ein Besitzrecht an ihm behaupten kann als an anderem Gemeinbesitz. Davon werde ich zu gegebener Zeit sprechen.

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TToG I § 83

John Locke: Two Treatises of Government

§ 83. If the first of these fail, the power of Adam, were it never so great, never so certain, will signify nothing to the present government and societies in the world; but we must seek out some other original of power for the government of polities than this of Adam, or else there will be none at all in the world. If the latter fail, it will destroy the authority of the present governors, and absolve the people from subjection to them, since they, having no better a claim than others to that power, which is alone the fountain of all authority, can have no title to rule over them.

§ 83. Träfe der erste dieser Punkte nicht zu, kann die Macht Adams, wäre sie noch so groß noch so gesichert gewesen, für die aktuellen Regierungen und Gesellschaften der Welt keine Bedeutung haben. Wir müssten für die Staatsregierungen auf einen anderen Ursprung der Macht zurückgreifen als die Adams. Oder es gibt schlicht überhaupt keinen Ursprung für Macht auf der Welt. Trifft aber der zweite Punkt nicht zu, so vernichtet er die Autorität der momentanen Regenten und spricht die Bevölkerung von jeglicher Unterordnung frei, weil diese auf jene Macht, die allein die Quelle aller Autorität ist, keinen besseren Anspruch besitzen als andere, und deshalb auch kein Recht haben, über das Volk zu herrschen.

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TToG I § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Our author says, God hath given, to a father a right or liberty to alien his power over his children to any other, Observations, 155. I doubt whether he can alien wholly the right of honor that is due from them:

But be that as it will, this I am sure he cannot alien and retain the same power. If therefore the magistrate’s sovereignty be, as our author would have it, nothing but the authority of a supreme father, p. 23. It is unavoidable, that if the magistrate hath all this paternal right, as he must have if fatherhood be the fountain of all authority; then the subjects, though fathers, can have no power over their children, no right to honor from them:

For it cannot be all in another’s hands, and a part remain with the parents. So that, according to our author’s own doctrine, honor thy father and mother cannot possibly be understood of political subjection and obedience; since the laws both in the Old and New Testament, that commanded children to honor and obey their parents, were given to such, whose fathers were under civil government, and fellow-subjects with them in political societies; and to have bid them honor and obey their parents, in our authors sense, had been to bid them be subjects to those who had no title to it; the right to obedience from subjects, being all vested in another; and instead of teaching obedience, this had been to foment sedition, by setting up powers that were not.

If therefore this command, honor thy father and mother, concern political dominion, it directly overthrows our author’s monarchy; since it being to be paid by every child to his father, even in society, every father must necessarily have political dominion, and there will be as many sovereigns as there are fathers:

Besides that the mother too hath her title which destroys the sovereignty of one supreme monarch. But if honor thy father and mother mean something distinct from political power, as necessarily it must, it is besides our author’s business, and serves nothing to his purpose.

§ 65. Unser Autor behauptet, „Gott hat einem Vater ein Recht oder die Freiheit gegeben, die Macht über seine Kinder an einen Anderen zu übertragen“. (O. 155). Ich habe Zweifel, ob er sein „Rechts auf die schuldige Ehrerbietung“ von Seiten der Kinder tatsächlich „übertragen“ kann.

Aber wie dem auch sei, mit Sicherheit kann er dieselbe Macht nicht „übertragen“ und sie gleichzeitig behalten.

Auch wenn unser Autor es gern hätte: Wenn deshalb die obrigkeitliche Macht nichts ist, als „die natürliche Autorität eines obersten Vaters“ S. 23, wäre die unvermeidliche Folge, dass keiner der Untergeordneten, selbst wenn er Vater wäre, Macht über seine Kinder oder ein Recht auf Ehrerbietung von ihrer Seite haben kann.

Selbst wenn die Obrigkeit dieses gesamte väterliche Recht hat, wie sie es schlicht haben muss, wenn Vaterschaft die Quelle aller Autorität wäre. Denn es ist schlicht unmöglich, dass die gesamte Macht in eines anderen Händen liegt und dennoch ein Teil den Eltern verbleibt. Nach unseres Autors eigener Lehre können deshalb unter „Ehre deinen Vater und Mutter“ nie politische Unterordnung und Gehorsam verstanden werden.

Die Gebote des Alten wie Neuen Testaments, die den Kindern vorschreiben, „ihre Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“, wurden an Menschen gerichtet, deren Väter unter staatlicher Regierung standen und ebenso wie sie Untergeordnete in politischen Gesellschaften waren.

Ihnen nun zu gebieten, „die Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“ in unseres Autors Sinn, wäre gleichbedeutend mit dem Gebot, sich denjenigen zu unterzuordnen, die gar keinen Anspruch darauf hatten, da das Recht auf den Gehorsam der Mitbürger einem Statt Gehorsam zu vermitteln, hat dies nur bewirkt, über die Einsetzung von Mächtigen, die keinerlei Rechtsanspruch darauf besaßen, Zerwürfnisse herauszufordern.

Sollte dieses Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ die politische Herrschaft betreffen, so kippt es die Monarchie unseres Autors direkt vom Sockel. Da jedes Kind dem Vater, selbst in Gemeinschaften, Ehre zu erweisen hat, müsste notwendigerweise jeder Vater politische Herrschaft haben. Es wurde so viele Souveräne geben wie es Väter gibt. Darüber hinaus hätten auch die Mütter ihren Rechtsanspruch und die Souveränität eines einzigen höchsten Monarchen wäre zerstört.

Wenn aber „Ehre deinen Vater und Mutter“ etwas von politischer Macht völlig verschiedenes beinhaltet, was es in der Tat tut, dann liegt Gebot außerhalb der sachgerechten Argumentation unseres Autors und ist für seinen Zweck belanglos.

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TToG I § 64

John Locke: Two Treatises of Government

§ 64. By our author’s doctrine, the father, having absolute jurisdiction over his children has also the same over their issue; and the consequence is good, were it true, that the father had such a power: And yet I ask our author whether the grandfather, by his sovereignty, could discharge the grandchild from paying to his father the honor due to him by the fifth commandment.

If the grandfather hath by right of fatherhood sole sovereign power in him, and that obedience which is due to the supreme magistrate, be commanded in these words, honor thy father, it is certain the grandfather might dispense with the grandson’s honoring his father, which since it is evident in common sense he cannot, it follows from hence, that honor thy father and mother, cannot mean an absolute subjection to a sovereign power, but something else.

The right therefore which parents have by nature, and which is confirmed to them by the fifth commandment, cannot be that political dominion which our author would derive from it: For that being in every civil society supreme somewhere, can discharge any subject from any political obedience to any one of his fellow subjects. But what law of the magistrate can give a child liberty, not to honor his father and mother? It is an eternal law, annexed purely to the relation of parents and children, and so contains nothing of the magistrate’s power in it, nor is subjected to it.

§ 64. Nach der Lehre unseres Autors hat der Vater, da er die absolute Befugnis zur Rechtsprechung über seine Kinder besitzt, die gleiche Macht auch über deren Nachkommen. Diese Folgerung wäre richtig, träfe es zu, dass der Vater eine solche Macht besitzt. Deshalb frage ich jetzt unseren Autor, ob der Großvater Dank seiner Überoberallmacht dem Enkel erlassen darf, dessen Vater die nach dem fünften Gebot schuldige Ehrerbietung zu erweisen?

Wäre der Großvater durch das „Recht der Vaterschaft“ allein mit souveräner Macht bekleidet und jeglicher der höchsten Obrigkeit schuldige Gehorsam durch die Worte „Ehre deinen Vater“ befohlen, so dürfte der Großvater sicherlich auch den Enkel von der Ehrfurcht gegen dessen Vater entbinden.

Da aber jeder einfache Gebrauch der Vernunft uns klar sagt, er dürfe dies nicht, so kann mit „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ unmöglich eine absolute Unterwerfung unter souveräne Macht gemeint sein, sondern notwendigerweise etwas Anderes.

Das Recht, das die Eltern von Natur aus haben und welches ihnen durch das fünfte Gebot bestätigt wurde, kann sich auf keine politische Herrschaft erstrecken, so gern unser Autor diese auch davon ableiten möchte. Da diese in jeder bürgerlichen Gesellschaft irgendwo die höchste Macht bedeutet, darf sie auch einen jeden Untergeordneten vom politischen Gehorsam gegen einen seiner Mitbürger lossprechen. Aber welches
Gesetz einer Obrigkeit vermag einem Kind die Freiheit zu geben, „seinen Vater und Mutter nicht zu ehren“? Es ist ein ewiges, einzig und allein mit dem Verhältnis zwischen Eltern und Kindern verknüpftes Gesetz, enthält nichts von obrigkeitlicher Macht, noch ist es dieser unterworfen.

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