Schlagwort-Archive: foundation

TToG II § 223

John Locke: Two Treatises of Government

§ 223. To this perhaps it will be said, that the people being ignorant, and always discontented, to lay the foundation of government in the unsteady opinion and uncertain humor of the people, is to expose it to certain ruin: And no government will be able long to subsist, if the people may set up a new legislative, whenever they take offence at the old one.

To this I answer: Quite the contrary. People are not so easily got out of their old forms, as some are apt to suggest. They are hardly to be prevailed with to amend the acknowledged faults in the frame they have been accustomed to. And if there be any original defects, or adventitious ones introduced by time, or corruption; it is not an easy thing to be changed, even when all the world sees there is an opportunity for it.

This slowness and aversion in the people to quit their old constitutions, has, in the many revolutions which have been seen in this kingdom, in this and former ages, still kept us to, or, after some interval of fruitless attempts, still brought us back again to our old legislative of King, Lords and Commons: And whatever provocations have made the crown be taken from some of our Princes heads, they never carried the people so far as to place it in another line.

§ 223. Man wird vielleicht entgegen halten, die Bevölkerung würde wegen ihrer Unwissenheit und pathologischen Unzufriedenheit und sicherem Verderben ausgesetzt, sobald die Grundlagen des Regierens unsteter Meinungsbildung und irrationaler Glaubenssüchtigkeit sowie wankelmütigen Launen der Bevölkerung überlassen würden. Außerdem keine Regierung im Stande sein werde lange zu bestehen, wenn das Volk eine neue Legislative einsetzen darf, sooft es sich durch die Alte angetastet glaubt.

Meine klare Antwort darauf: Genau das Gegenteil! Die Bevölkerung lässt sich keineswegs so leicht, wie einige uns allzu gern einreden wollen, von alten Formen abbringen. Sie ist kaum zu bewegen, wahrgenommene Missstände innerhalb des Rahmens zu korrigieren, den sie gewohnt ist. Selbst wenn es um grundlegende anfängliche Mängel oder zufällig neu hinzugekommene ginge, die sich mit der Zeit oder durch Korruption breit gemacht haben, so ist es alles andere als eine Leichtigkeit, sie zu Änderungen zu bringen, selbst wenn alle Welt erkennt, dass eine Möglichkeit dazu gegeben ist.

Diese Schwerfälligkeit und Abneigung des Volks, seine alten Verfassungen aufzugeben, hat während der mehrfachen Revolutionen, die unser Königreich in diesen und in früheren Zeiten erlebt hat, uns noch immer an unserer alten Legislative von Königen, Lords und Bürgern festhalten lassen oder uns, nach einer Zwischenzeit fruchtloser Versuche, dahin zurückgeführt.

Welche Herausforderungen auch immer Anlass gaben, die Krone vom Haupt einiger unserer Fürsten zu nehmen, sie haben das Volk nie so weit gebracht, sie einer völlig anderen Linie übergeben.

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TToG II § 168

John Locke: Two Treatises of Government

§ 168. The old question will be asked in this matter of prerogative: But who shall be judge when this power is made a right use of?

I answer: Between an executive power in being, with such a prerogative and a legislative that depends upon his will for their convening, there can be no judge on earth; as there can be none between the legislative and the people, should either the executive or the legislative, when they have got the power in their hands, design, or go about to enslave or destroy them.

The people have no other remedy in this, as in all other cases where they have no judge on earth, but to appeal to heaven: For the rulers, in such attempts, exercising a power the people never put into their hands, (who can never be supposed to consent that anybody should rule over them for their harm) do that which they have not a right to do. And where the body of the people, or any single man, is deprived of their right, or is under the exercise of a power without right, and have no appeal on earth, then they have a liberty to appeal to heaven, whenever they judge the cause of sufficient moment.

And therefore, though the people cannot be judge, so as to have, by the constitution of that society, any superior power, to determine and give effective sentence in the case; yet they have, by a law antecedent and paramount to all positive laws of men, reserved that ultimate determination to themselves which belongs to all mankind, where there lies no appeal on earth, viz. to judge, whether they have just cause to make their appeal to heaven. And this judgment they cannot part with, it being out of a man’s power so to submit himself to another, as to give him a liberty to destroy him;

God and nature never allowing a man so to abandon himself, as to neglect his own preservation: And since he cannot take away his own life, neither can he give another power to take it.

Nor let anyone think, this lays a perpetual foundation for disorder: For this operates not, till the inconveniency is so great, that the majority feel it, and are weary of it, and find a necessity to have it amended. But this the executive power, or wise Princes, never need come in the danger of: And it is the thing, of all others, they have most need to avoid, as of all others the most perilous.

§ 168. Beim Thema Prärogative wird die traditionelle Frage gestellt werden: Wer soll Richter darüber sein, ob diese Macht korrekt genutzt wird?

Ich antworte: Zwischen ständiger exekutiver Macht im Besitz einer solchen Prärogative und einer Legislative, die für ihren Zusammentritt vom Willen der Exekutive abhängig ist, kann es auf Erden keinen Richter geben.

Wie es auch zwischen der Legislative und dem Volk keinen Richter geben kann, falls Exekutive oder Legislative, nach Erlangen der Macht planen oder sich einfallen lassen sollten, das Volk zu versklaven oder zu Grunde gehen zu lassen. Wie in allen anderen Fällen ohne irdischen Richter, bleibt jenem auch in diesem kein anderes Heilmittel, als den Himmel anzurufen.

Regenten üben bei solchen Versuchen keine Macht aus, die das Volk je in ihre Hände gelegt hätte und tun, wozu sie kein Recht haben es zu tun. Es ist schließlich undenkbar dem Volk zu unterstellen, es willige ein von jemandem zu seinem Schaden regiert zu werden. Sollte die gesamte Bevölkerung oder ein einzelner Mensch seines Rechts beraubt sein oder unter der Ausübung unrechtmäßiger Macht stehen und keine Berufung auf Erden haben, bleibt die Freiheit an den Himmel zu appellieren, sobald sie die Angelegenheit für dringlich genug halten.

Deshalb und obwohl das Volk nicht auf die Art Richter sein kann, nach der Verfassung der Gesellschaft über eine höhere Macht zu verfügen, um die Angelegenheit zu entscheiden und ein wirksames Urteil zu fällen, so hat es doch nach einem Gesetz, das allen positiven Gesetzen vorausgegangen und weit über diese erhaben ist, sobald es keine Berufung auf Erden gibt, diese letzte, der ganzen Menschheit zustehende Entscheidung sich selbst vorbehalten:

Zu urteilen ob es einen rechtmäßigen Grund hat, die Entscheidung des Himmels für sich anzurufen.

Auf dieses Urteil kann die Bevölkerung nie verzichten, da es außerhalb der Macht eines Menschen liegt, sich einem anderen derart zu unterwerfen, dass er ihm Freiheit zu seiner Vernichtung gewährt.

Gott und die Natur erlauben einem Mensch niemals. sich so weit zu vergessen seinen Selbsterhalt zu vernachlässigen. Weil er sich selbst das Leben nicht nehmen darf, kann er auch keinem anderen die Macht gewähren, es zu nehmen.

Man darf nicht glauben, dies lege eine immerwährende Ursache für Chaos und Unruhe. Es wird nicht wirksam bevor der Schaden so groß ist, dass die Mehrheit ihn fühlt, seiner überdrüssig wird und die Notwendigkeit einsieht ihm abzuhelfen. Dieser Gefahr dürfen exekutive Macht oder weise Fürsten nie in die Falle gehen. Es ist die Gegebenheit, die sie als das gefährlichste von allen am meisten zu vermeiden haben.

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TToG II § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. And therefore he that will look into the history of England, will find, that prerogative was always largest in the hands of our wisest and best Princes; because the people, observing the whole tendency of their actions to be the public good, contested not what was
done without law to that end: Or, if any human frailty or mistake (for Princes are but men, made as others) appeared in some small declinations from that end; yet ‚twas visible, the main of their conduct tended to nothing but the care of the public.

The people therefore, finding reason to be satisfied with these Princes, whenever they acted without, or contrary to the letter of the law, acquiesced in what they did, and, without the least complaint, let them enlarge their prerogative as they pleased, judging rightly, that they did nothing herein to the prejudice of their laws, since they acted conformable to the foundation and end of all laws, the public good.

§ 165. Wer sich die Geschichte Englands ansieht, wird darum feststellen: Die Prärogative befand sich stets am ausgedehntesten in den Händen unserer weisesten und besten Fürsten. Sobald die Bevölkerung erkannte, wie deren Handlungen stets auf öffentliches Wohl zielten, stellte sie nichts in Frage, was ohne gesetzliche Grundlage zu eben diesem Zweck getan wurde. Selbst dann nicht, wenn menschliche Schwäche oder Irrtum, schließlich sind Fürsten auch nur Menschen wie andere, in der ein oder anderen kleinen Abweichung von diesem Ziel zutage trat.

Es war deutlich sichtbar, der zentrale Fokus ihres Handelns verfolgte kein anderes Ziel als die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt. Die Bevölkerung hatte daher Grund, mit ihren Fürsten zufrieden zu sein, selbst wenn sie ohne oder gegen den Wortlaut des Gesetzes handelten. Sie beruhigte sich bei dem, was jene taten und gewährte ohne die geringste Klage die Erweiterung der Prärogative, wie es jenen passte.
Die Bevölkerung urteilte korrekt, damit seien keine Gesetze beeinträchtigt, da jene übereinstimmend mit der Grundlage und dem Ziel aller Gesetze handelten: Dem öffentlichen Wohl.

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TToG II § 104

John Locke: Two Treatises of Government

§ 104. But to conclude, reason being plain on our side, that men are naturally free, and the examples of history showing, that the governments of the world, that were begun in peace, had their beginning laid on that foundation, and were made by the consent of the people; there can be little room for doubt, either where the right is, or what has been the opinion, or practice of mankind, about the first erecting of governments.

§ 104. Schlussendlich ist die Vernunft klar auf unserer Menschen sind von Natur frei und die Beispiele der Geschichte zeigen: Regierungen der Welt, die im Frieden begannen, hatte ihren Anfang auf jener Grundlage und wurden durch Einvernehmen der Bevölkerung gebildet. Jedem Zweifel kann nur wenig Raum bleiben. Sei es dafür wem das Recht zusteht oder wie weit Meinung bzw. Brauch der Menschen bei den ersten Bestellungen von Regierungen Ursache gewesen ist.

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TToG II § 103

John Locke: Two Treatises of Government

§ 103. And I hope those who went away from Sparta with Palantus50, mentioned by Justin49, Lib.III.C.4., will be allowed to have been freemen independent one of another, and to have set up a government over themselves, by their own consent. Thus I have given several examples out of history, of people free and in the state of nature that being met together incorporated and began a commonwealth. And if the want of such instances be an argument to prove that government were not, nor could not be so begun, I suppose the contenders for paternal empire were better to let it alone, than urge it against natural liberty: For if they can give so many instances, out of history, of governments begun upon paternal right, I think (though at best an argument from what has been, to what should of right be, has no great force) one might, without any great danger, yield them the cause. But if I might advise them in the case, they would do well not to search too much into the original of governments, as they have begun de facto, lest they should find, at the foundation of most of them, something very little favorable to the design they promote, and such a power as they contend for.

§ 103. Ich hoffe, es wird denen die laut Justinus49 Bericht unter des Palantus50 Führung Sparta verließen, zugestanden, sie sind freie, voneinander unabhängige Männer gewesen und haben über sich eine Regierung mittels eigener Übereinkunft eingesetzt. Damit habe ich verschiedene Beispiele der Geschichte für freie, im Naturzustand befindliche Leute angeführt, die sich trafen, sich vereinten und ein Staatswesen begründeten. Wäre das Fehlen solcher Beispiele ein Argument für den Beweis, keine Regierung hätte auf diese Weise begonnen oder könnte je beginnen, dann scheint mir, wären die Verteidiger des väterlichen Imperiums klüger beraten, die Finger davon zu lassen als es gegen die natürliche Freiheit aufzustellen. Wenn sie genauso viele Beispiele der Geschichte für Regierungen vorzulegen hätten, die aus väterlichem Recht hervorgegangen sind, kann man ihnen ohne große Gefahr den Ball überlassen. (Selbst wenn der Rückschluss von Gewesenem auf das, was rechtmäßig sein sollte, bestenfalls keine große Wirkung entfaltet). Wenn ich ihnen also einen Rat geben darf: Sie täten gut daran, dem de facto Ursprung von Regierungen, nicht allzu sehr auf den Grund zu gehen, sonst entdecken sie bei der Begründung der meisten davon etwas, was der Stärkung ihres Modells und für die Art Macht, für die sie eintreten, ein wenig ungünstig wäre.

49Justinus: Ex Trogi Pompeii historiis, libri XXXIX,
49https://en.wikipedia.org/wiki/Justin_(historian)
49https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Iunianus_Iustinus
50A second instance is the company that left Sparta under the conduct of Palantus, whom by a free and equal vote they chose for their leader.

Einen zweiten Umstand bietet die Kompanie, die Sparta unter Führung des Palantus verließ, den sie durch eine Freie und gleiche Wahl zum Anführer bestimmt hatte.

Source: THE SCHOLAR ARMED AGAINST THE ERRORS OF THE TIME; OR, A COLLECTION OF TRACTS ON THE PRINCIPLES AND EVIDENCES OF CHRISTIANITY, THE CONSTITUTION OF THE CHURCH AND THE AUTHORITY OF CIVIL GOVERNMENT, LONDON: MDCCC

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TToG II § 17

John Locke: Two Treatises of Government

§ 17. And hence it is, that he who attempts to get another man into his absolute power, does thereby put, himself into a state of war with him. It being to be understood as a declaration of a design upon his life. For I have reason to conclude, that he who would get me into his power without my consent, would use me as he pleased when he had got me there, and destroy me too when he had a fancy to it. For nobody can desire to have me in his absolute power, unless it be to compel me by force to that which is against the right of my freedom, i. e. make me a slave. To be free from such force is the only security of my preservation.

And reason bids me look on him, as an enemy to my preservation, who would take away that freedom which is the fence to it. So that he who makes an attempt to enslave me, thereby puts himself into a state of war with me. He that, in the state of nature, would take away the freedom that belongs to anyone in that state, must necessarily be supposed to have a design to take away everything else, that freedom being the foundation of all the rest. As he that, in the state of society, would take away the freedom belonging to those of that society or commonwealth, must be supposed to design to take away from them everything else, and so be looked on as in a state of war.

§ 17. Das bedeutet, wer einen anderen unter seine absolute Macht zu bekommen sucht, versetzt sich dadurch ihm gegenüber in einen Kriegszustand, da dies als die Erklärung eines Anschlags auf sein Leben aufgefasst werden muss. Ich habe Grund zu der Annahme, dass der, der mich ohne meine Zustimmung in seine Gewalt bringen will, mich, nachdem er das geschafft hat, ausnutzen wird, wie es ihm gefällt, und mich auch aus purem Spaß töten könnte.

Niemand kann sich wünschen, mich unter seine absolute Macht zu bekommen, wenn er mich nicht mit Gewalt zu etwas zwingen will, was gegen mein Freiheitsrecht gerichtet ist: Nämlich einen Sklaven aus mir machen. Nur die Freiheit von solcher Macht ist die einzige Gewähr meines Erhalts. Die Vernunft gebietet mir jeden als einen Feind meines Selbsterhalts zu betrachten, der mir die Freiheit rauben will, die mein zum Selbsterhalt notwendiger Schutz ist. Wer auch immer es unternimmt, mich zum Sklaven zu machen, setzt sich dadurch in einen Kriegszustand mir gegenüber. Wer im Naturzustand jemand die Freiheit nimmt, die jedem im Naturzustand gleichermaßen zusteht, wird sich damit automatisch dem Verdacht aussetzen alles andere nehmen zu wollen.

Diese Freiheit ist die Grundlage alles Übrigen. Entsprechend muss auch im Gesellschaftszustand von jedem, der den Mitgliedern der Gesellschaft oder des Gemeinwesens ihre Freiheit nimmt angenommen werden, dass er ihnen auch alles andere zu nehmen vorhat. Deshalb ist er als mit der Gesellschaft im Kriegszustand zu betrachten.

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TToG II § 5

John Locke: Two Treatises of Government

§ 5. This equality of men by nature, the judicious Hooker34 looks upon as so evident in itself, and beyond all question, that he makes it the foundation of that obligation to mutual love amongst men, on which he builds the duties they owe one another, and from whence he derives the great maxims of justice and charity. His words are:

The like natural inducement hath brought men to know that it is no less their duty, to love others than themselves; for seeing those things which are equal, must needs all have one measure; if I cannot but wish to receive good, even as much at every man’s hands, as any man can wish unto his own soul, how should I look to have any part of my desire herein satisfied, unless myself be careful to satisfy the like desire, which is undoubtedly in other men, being of one and the same nature?

To have anything offered them repugnant to this desire, must needs in all respects grieve them as much as me; so that if I do harm, I must look to suffer, there being no reason that others should show greater measure of love to me, than they have by me showed unto them: My desire therefore to be loved of my equals in nature, as much as possible may be, imposeth upon me a natural duty of bearing to themward fully the like affection; from which relation of equality between ourselves and them that are as ourselves, what several rules and canons natural reason hath drawn, for direction of life, no man is ignorant. Eccl.Pol.Lib.I.

§ 5. Diese natürliche Gleichheit der Menschen sieht der umsichtige Hooker34 als derart selbstverständlich und über jeden Zweifel erhaben, dass er sie zur Grundlage jenes Gebots zu gegenseitiger Liebe unter den Menschen macht, auf dem er die wechselseitig geschuldeten Pflichten aufbaut und von dem er die großen Maximen von Rechtmäßigkeit und Barmherzigkeit ableitet. Seine Worte lauten:

Ein geradezu natürlicher Anreiz hat die Menschen zur Erkenntnis getragen, es sei ihre Aufgabe, andere zu lieben wie sich selbst, weil sie erkennen: Gleiche Dinge, haben notwendigerweise gleiches Maß. Sofern ich nur wünschen kann, aus der Hand jedes Menschen so viel Gutes zu erhalten, wie jeder aus eigenem Herzen nur wünschen kann, wie kann ich dann erwarten, auch nur einen Teil meiner Erwartungen erfüllt zu sehen, solange ich nicht selbst bereit bin, anderen dieselben Wünsche Menschen zu erfüllen? Die unzweifelhaft bei ihnen vorhanden ist, da wir einer Natur sind?

Ihnen etwas zu anzubieten, was diesem Verlangen zuwiderläuft, muss sie in jeder Hinsicht ebenso schmerzen wie mich. Sobald ich Leid verursache, muss ich deshalb erwarten auch selber zu leiden: Weil es keinen Grund gibt, dass andere mir ein größeres Maß von Liebe erweisen sollten als ich ihnen erwiesen habe. Mein Verlangen von denen so stark wie möglich geliebt zu werden, die meiner Natur sind, verpflichtet mich deshalb, ihnen genau die gleiche Zuneigung entgegen zu bringen. Kein Mensch kann die verschiedenen Regeln und Gebote ignorieren, welche natürliche Vernunft aus der Gleichheit zwischen uns und denen die wie wir selbst sind für die Lebensgestaltung gezogen hat.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34hhttps://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
Of the Laws of ecclesiastical Polity (1593 – 1597)

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TToG II § 1

John Locke: Two Treatises of Government

OF CIVIL GOVERNMENT

BOOK II

CHAPTER I

§ 1. It having been shown in the foregoing discourse,

1. That Adam had not, either by natural right of fatherhood, or by positive donation from God, any such authority over his children, or dominion over the world, as is pretended;

2. That if he had, his heirs, yet, had no right to it;

3. That if his heirs had, there being no law of nature nor positive law of God that determines which is the right heir in all cases that may arise, the right of succession, and consequently of bearing rule, could not have been certainly determined;

4. That if even that had been determined, yet the knowledge of which is the eldest line of Adams posterity, being so long since utterly lost, that in the races of mankind and families of the world, there remains not to one above another, the least pretence to be the eldest house, and to have the right of inheritance.

All these premises having, as I think, been clearly made out, it is impossible that the rulers now on earth should make any benefit, or derive any the least shadow of authority from that, which is held to be the fountain of all power, Adams private dominion and paternal jurisdiction. So that he that will not give just occasion to think that all government in the world is the product only of force and violence, and that men live together by no other rules but that of beasts, where the strongest carries it, and so lay a foundation for perpetual disorder and mischief, tumult, sedition and rebellion, (things that the followers of that hypothesis so loudly cry out against) must of necessity find out another rise of government, another original of political power, and another way of designing and knowing the persons that have it, than what Sir Robert Filmer hath taught us.

JOHN LOCKE

Von der bürgerlichen Regierung

Dies ist ein Aufsatz über den wahren Ursprung, die Ausdehnung und das Ziel der Staatlichen Regierung

Zweites Buch

Kapitel 1

§ 1. Nachdem in der vorhergehenden Abhandlung gezeigt worden ist,

1. dass Adam weder durch ein natürliches Recht durch Vaterschaft, noch durch rechtsetzende Schenkung Gottes eine solche Autorität über seine Kinder oder eine Herrschaft über die Welt besessen hat, wie behauptet wird;

2. dass selbst, wenn er es gehabt hätte, dennoch seine Erben kein Recht darauf hatten;

3. dass, wenn seine Erben es gehabt hätten, dennoch das Recht der Sukzession, folglich auch das zu Regieren, nicht mit Sicherheit hätte bestimmt werden können, weil es kein Natur- oder positives Gesetz Gottes gibt, das festlegt, wer in allen etwa vorkommenden Fällen der richtige Erbe ist;

4. dass, selbst wenn dies festgestellt worden wäre, dennoch das Wissen, welches die älteste Linie der Nachkommenschaft Adams ist, seit so langer Zeit gänzlich verloren gegangen ist, dass unter den Ethnien der Menschen und den Familien der Welt keiner ein minimaler Anspruch zusteht, das älteste Haus zu sein und das Recht der Erbschaft zu besitzen;

Nachdem alle Ausgangsbedingungen, meiner Überzeugung nach, klar bewiesen worden sind, ist es unmöglich, dass die jetzt lebenden Herrscher aus dem, was für die Quelle aller Macht gehalten wird, d. i. Adams private Herrschaft und väterliche Rechtsprechung, irgendwelchen Nutzen ziehen oder den mindesten Schatten von Autorität ableiten können.

Jeder, der nicht berechtigten Anlass geben will den Glauben zu verbreiten, alle rechtmäßigen Herrschaftsstrukturen weltweit seien nur das Produkt von Stärke und Macht sowie Menschen lebten nach keinen anderen Regeln zusammen als die Tiere, unter denen das jeweils Stärkste die Führungsrolle einnimmt und auf diese Weise für ewige Verwirrung, Unheil, Aufruhr, Empörung und Rebellion Anlass gibt, – Zustände, die gerade die Anhänger jener Herrschaftsidee so lauthals beklagen und deshalb Recht und Ordnung fordern – muss deshalb eine andere Entstehung von Regierung, einen anderen Ursprung politischer Macht und einen anderen Weg ausfindig machen, die Personen, welche diese besitzen sollen, zu bestimmen und zu erkennen, als Sir Robert Filmer uns gelehrt hat.

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TToG I § 143

John Locke: Two Treatises of Government

§ 143. In the dispersion of Babel, we must certainly find the establishment of royal power, throughout the kingdoms of the world, p. 14. If you must find it, pray do, and you will help us to a new piece of history: But you must show it us before we shall be bound to believe, that regal power was established in the world upon your principles: For, that regal power was established in the kingdoms of the world, I think nobody will dispute; but that there should be kingdoms in the world, whose several Kings enjoyed their crowns, by right descending to them from Adam, that we think not only apocryphal, but also utterly impossible. If our author has no better foundation for his monarchy than a supposition of what was done at the dispersion of Babel, the monarchy he erects thereon, whose top is to reach to heaven to unite mankind, will serve only to divide and scatter them as that tower did; and, instead of establishing civil government and order in the
world, will produce nothing but confusion.

§ 143. Bei der Zerstreuung von Babel fand sicher die Einsetzung königlicher Macht in allen Königreichen der Welt statt, S. 14. Wenn jemand das auch so sehen muss, möge er es tun. Er wird uns zu einem neuen Stück Geschichte verhelfen: Doch bevor wir verpflichtet sein sollen, zu glauben, königliche Macht in der Welt sei auf diesen Grundlagen errichtet worden, muss er uns das beweisen! Die Errichtung königlicher Macht in den Königreichen dieser Welt wird, glaube ich niemand bestreiten. Für nicht nur apokryphisch (schleierhaft), sondern ganz und gar unmöglich aber halten wir die Behauptung, es habe Königreiche in der Welt gegeben, deren verschiedene Könige ihre Kronen durch von Adam auf sie übergegangenes Recht besaßen.

Solange unser Autor keine bessere Grundlage für seine Monarchie hat als eine Vermutung, was bei der Zerstreuung von Babel geschehen sein könnte, wird die Monarchie, die er darauf aufbaut, und deren Spitze zum Himmel reichen soll, um die Menschheit zu vereinigen, nur wie jener Turmbau dazu dienen, sie zu entzweien und zu zerstreuen und anstatt eine staatliche Regierung und Ordnung in der Welt herzustellen nichts hervorrufen als Verwirrung.

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