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TToG II § 79

John Locke: Two Treatises of Government

§ 79. For the end of conjunction between male and female, being not barely procreation, but the continuation of the species; this conjunction betwixt male and female ought to last, even after procreation, so long as is necessary to the nourishment and support of the young ones, who are to be sustained by those that begot them, till they are able to shift and provide for themselves. This rule, which the infinite wise maker hath set to the works of his hands, we find the inferior creatures steadily obey.

In those viviparous animals which feed on grass, the conjunction between male and female lasts no longer than the very act of copulation: Because the teat of the dam being sufficient to nourish the young, till it be able to feed on grass, the male only begets, but concerns not himself for the female or young, to whose sustenance he can contribute nothing.

But in beasts of prey the conjunction lasts longer: Because the dam not being able well to subsist herself, and nourish her numerous off-spring by her own prey alone, a more laborious, as well as more dangerous way of living, than by feeding on grass, the assistance of the male is necessary to the maintenance of their common family, which cannot subsist till they are able to prey for themselves, but by the joint care of male and female.

The same is to be observed in all birds, (except some domestic ones, where plenty of food excuses the cock from feeding, and taking care of the young brood) whose young needing food in the nest, the cock and hen continue mates, till the young are able to use their wing, and provide for themselves.

§ 79. Da Zweck der Vereinigung von Mann und Frau nicht nur die Zeugung ist, sondern auch die Fortführung der Art, sollte diese Vereinigung des Mannes mit der Frau, selbst nach der Zeugung, so lange dauern, wie für Ernährung und Erhalt der Kinder notwendig ist. Sie müssen von denen, die sie zeugen, versorgt werden, bis sie fähig sind, das selber zu tun. Diese Regel, die ein unendlich weiser Schöpfer seiner Hände Werken gegeben hat, sehen wir die niederen Geschöpfe stets befolgen.

Bei von Gras lebenden Säugetieren dauert die Vereinigung des Männchens mit dem Weibchen nicht länger als der eigentliche Akt der Paarung, weil die Zitzen der Mutter ausreichen, die Jungen zu ernähren, bis sie imstande sind, selbst genug Gras zu fressen. Das Männchen zeugt, kümmert sich aber nicht um das Weibchen oder die Jungen, zu deren Erhalt es nichts weiter beitragen kann.

Bei den Raubtieren dagegen dauert die Vereinigung länger. Da bei einer derart mühsameren und gefährlicheren Lebensweise als Gras zu fressen, die Mutter von der eigenen Beute allein selbst nicht gut leben und ihre vielen Nachkommen ernähren kann, ist der Beistand des Männchens zum Erhalt der gemeinsamen Familie notwendig. Da der Nachwuchs ohne Fähigkeit, selbst Beute zu machen, nicht anders als durch die gemeinsame Fürsorge von Männchen und Weibchen bestehen kann.

Dasselbe kann bei allen Vögeln beobachtet werden. Abgesehen von einigen Haustieren, wo vor Fülle an Nahrung der Hahn der Mühe enthoben ist, die junge Brut zu füttern und für sie zu sorgen. Bei jenen bleiben Männchen und Weibchen zusammen, da die Jungen Nahrung ans Nest gebracht benötigen, bis sie imstande sind, die Flügel zu nutzen und sich selbst zu erhalten.

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TToG II § 50

John Locke: Two Treatises of Government

§ 50. But since gold and silver, being little useful to the life of men in proportion to food, raiment, and carriage, has its value only from the consent of men, whereof labor yet makes, in great part, the measure, it is plain, that men have agreed to a disproportionate and unequal possession of the earth, they having, by a tacit and voluntary consent, found out a way how a man may fairly possess more land than he himself can use the product of, by receiving in exchange for the overplus gold and silver, which may be hoarded up without injury to any one; these metals not spoiling or decaying in the hands of the possessor. This partage of things in an equality of private possessions, men have made practicable out of the bounds of society, and without compact, only by putting a value on gold and silver, and tacitly agreeing in the use of money: For in governments, the laws regulate the right of property, and the possession of land is determined by positive constitutions.

§ 50. Da Gold und Silber im Verhältnis zu Nahrung, Kleidung und Lebensführung des Menschen nur wenig nützen, hängt deren Wert ausschließlich vom Konsens der Menschen ab. Doch wo Arbeit überwiegend den Maßstab für wirtschaftlichen Wert liefert, erklärten sich Menschen mit unverhältnismäßigem und ungleichem Bodenbesitz einverstanden. Sie haben durch stille, schweigende, freiwillige Zustimmung einen Weg gefunden, wie ein Mensch auf redliche Weise mehr Land besitzen darf, als er dessen Erzeugnisse persönlich nutzen kann. Schlicht durch Tausch von Überschuss an Produkten gegen Gold und Silber. Beide können in der Hand des Besitzers weder verrotten noch vergehen und deshalb ohne Nachteil für irgendjemand gehortet werden. Diese Aufgliederung der Gegebenheiten zur Gleichwertigkeit privaten Besitzes haben die Menschen außerhalb der Bestimmungen der Gesellschaft ohne expliziten Vertrag praktizierbar gemacht. Sie maßen Gold und Silber Wert bei und willigten, mehrheitlich schweigend, in den Gebrauch des Geldes ein. In Staaten regeln positive Gesetze das Recht auf Besitz. Landbesitz wird durch positive Verfassungen bestimmt.

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TToG II § 41

John Locke: Two Treatises of Government

§ 41. There cannot be a clearer demonstration of anything, than several nations of the Americans are of this, who are rich in land, and poor in all the comforts of life; whom nature having furnished as liberally as any other people, with the materials of plenty, i. e. a.
fruitful soil, apt to produce in abundance, what might serve for food, raiment, and delight; yet for want of improving it by labour, have not one hundredth part of the conveniences we enjoy; and a King of a large and fruitful territory there, feeds, lodges, and is clad worse
than a day-labourer in England.

§ 41. Es kann keinen klareren Beweis für gar Nichts geben, als ihn hierfür verschiedene Völker Amerikas liefern. Reich an Land und doch arm an allen Bequemlichkeiten des Lebens, von der Natur ebenso freigiebig wie irgendein anderes Volk mit allen Grundlagen für Reichtum ausgestattet, sprich mit fruchtbarem Boden, fähig im Überfluss zu erzeugen was für Ernährung, Kleidung und Genuss nützt, und die trotzdem mangels Veredelung des Bodens nicht den hundertsten Teil der Annehmbarkeiten des Lebens besitzen, deren wir uns erfreuen dürfen. Sogar der König eines großen und fruchtbaren Gebiets wohnt, nährt und kleidet sich dort schlechter als ein englischer Tagelöhner.

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