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TToG II § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. If the legislative, or any part of it, be made up of representatives chosen for that time by the people, which afterwards return into the ordinary state of subjects, and have no share in the legislature but upon a new choice, this power of choosing must also be exercised by the people, either at certain appointed seasons, or else when they are summoned to it; and in this latter case, the power of convoking the legislative is ordinarily placed in the executive, and has one of these two limitations in respect of time:

That either the original constitution requires their assembling and acting at certain intervals, and then the executive power does nothing but ministerially issue directions for their electing and assembling, according to due forms; or else it is left to his prudence to call them by new elections, when the occasions or exigencies of the public require the amendment of old, or making of new laws, or the redress or prevention of any inconveniencies, that lie on, or threaten the people.

§ 154. Wenn die Legislative oder ein Teil davon durch Vertreter gebildet wird, die auf Zeit vom Volk gewählt werden, die danach in den gewöhnlichen Stand von Bürgern zurückkehren und nur durch neue Wahl wieder Anteil an der Legislativen erhalten, dann darf die Macht zu wählen auch nur von der Bevölkerung ausgeübt werden, entweder zu bestimmten vereinbarten Zeiten oder wenn sie zu den Urnen gerufen wird. Im letzteren Fall wird die Macht die Legislative einzuberufen in der Regel bei der Exekutive liegen und ist den Zeithorizont betreffend an eine der beiden folgenden Bedingungen gebunden:

Entweder fordert die ursprüngliche Verfassung die Zusammenkunft der Legislative in bestimmten Intervallen. Dann hat die exekutive Macht nichts weiter zu tun, als im Dienst der Legislative behördliche Anordnungen für Wahl und Versammlung in pflichtgemäßer Form zu erlassen.

Oder es bleibt ihrer Klugheit überlassen, die Bevölkerung zu neuen Wahlen aufzurufen, falls Gegebenheiten oder offenbare Dringlichkeit erfordern, bestehende Gesetze zu verbessern oder neue zu erlassen. Gleiches gilt im Fall irgendwelche Unannehmbarkeiten wären zu beseitigen oder zu verhindern, sollten solche auf der Bevölkerung lasten oder sie beunruhigen.

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TToG II § 132

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER X

Of the Forms of a Commonwealth

§ 132. The majority having, as has been showed, upon men’s first uniting into society, the whole power of the community naturally in them, may employ all that power in making laws for the community from time to time, and executing those laws by officers of their own appointing:

And then the form of the government is a perfect democracy: Or else may put the power of making laws into the hands of a few select men, and their heirs or successors; and then it is an oligarchy:

Or else into the hands of one man, and then it is a monarchy: If to him and his heirs, it is an hereditary monarchy: If to him only for life, but upon his death the power only of nominating a successor to return to them an elective monarchy.

And so accordingly of these the community may make compounded and mixed forms of government, as they think good. And if the legislative power be at first given by the majority to one or more persons only for their lives, or any limited time, and then the supreme power to revert to them again;

when it is so reverted, the community may dispose of it again anew into what hands they please, and so constitute a new form of government:

For the form of government depending upon the placing the supreme power, which is the legislative, it being impossible to conceive that an inferior power should prescribe to a superior, or any but the supreme make laws, according as the power of making laws is placed, such is the form of the commonwealth.

Kapitel 10

Formen eines Staatswesens

§ 132. Weil die Mehrheit, wie bereits dargestellt, bei der ersten Vereinigung von Menschen zu einer Gesellschaft naturgemäß die gesamte Macht dieser Gemeinschaft in sich trägt, kann sie all diese Macht anwenden, um für die Gemeinschaft von Zeit zu Zeit Gesetze zu erlassen und diese durch Beamte eigener Wahl zu vollziehen.

In diesem Fall besteht die Form der Regierung in einer vollkommenen, perfekten Demokratie.

Oder sie kann die Macht zur Gesetzgebung in die Hände einiger weniger auserwählter Männer und ihrer Erben
oder Nachfolger legen. Dann handelt es sich um eine Oligarchie.

Oder in die Hände eines einzigen Manns. Dann handelt es sich um eine Monarchie.

Wird sie ihm und seinen Erben übertragen, handelt es sich um eine erbliche Monarchie.

Fällt bei Übertragung auf Lebenszeit im Todesfall die Macht einen Nachfolger zu ernennen an die Mehrheit zurück, handelt es sich um eine Wahlmonarchie.

Entsprechend kann die Gemeinschaft kombinierte oder gemischte Regierungsformen bestellen, wie sie es für richtig hält.

Sollte die legislative Macht von der Mehrheit anfangs einer oder mehreren Personen auf Lebenszeit oder beschränkte Zeit gewährt worden sein, fällt die wichtigste Macht danach an die Gemeinschaft zurück.

Geschieht das, kann die Gemeinschaft von neuem darüber verfügen, sie in Hände eigener Wahl legen und so eine neue Regierungsform erschaffen.

Da die Form der Regierung von der Art der Bestellung der wichtigsten Macht, der Legislative, abhängt, es ist ja unmöglich sich vorzustellen, eine untergeordnete Macht könnte einer übergeordneten Vorschriften machen oder irgendeine andere als die wichtigste Macht könnte Gesetze erlassen, so bestimmt sich, je nachdem wie die Macht Gesetze zu erlassen festgelegt ist, auch die Form des Gemeinwesens.

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TToG II § 94

John Locke: Two Treatises of Government

§ 94. But whatever flatterers may talk to amuse people’s understandings, it hinders not men from feeling; and when they perceive, that any man, in what station so ever, is out of the bounds of the civil society which they are of, and that they have no appeal on earth against any harm, they may receive from him, they are apt to think themselves in the state of nature, in respect of him whom they find to be so; and to take care, as soon as they can, to have that safety and security in civil society, for which it was first instituted, and for which only they entered into it.

And therefore, though perhaps at first, (as shall be showed more at large hereafter in the following part of this discourse) someone good and excellent man having got a pre-eminency amongst the rest, had this deference paid to his goodness and virtue, as to a kind of natural authority, that the chief rule, with arbitration of their differences, by a tacit consent devolved into his, without any other caution, but the assurance they had of his uprightness and wisdom; yet when time, giving authority, and (as some men would persuade us) sacredness of customs, which the negligent, and unforeseen innocence of the first ages began, had brought in successors of another stamp, the people finding their properties39 not secure under the government, as it then was, (whereas government has no other end but the preservation of property39, 44) could never be safe nor at rest, nor think themselves in civil society, till the legislature was placed in collective bodies of men, call them senate, parliament, or what you please.

By which means every single person became subject, equally with other the meanest men, to those laws, which he himself, as part of the legislative, had established; nor could anyone, by his own authority, avoid the force of the law, when once made; nor by any pretence of superiority plead exemption, thereby to license his own, or the miscarriages of any of his dependents. No man in civil society can be exempted from the laws of it45: For if any man may do what he thinks fit, and there be no appeal on earth, for redress or security against any harm he shall do; I ask, whether he be not perfectly still in the state of nature, and so can be no part or member of that civil society; unless anyone will say, the state of nature and civil society are one and the same thing, which I have never yet found anyone so great a patron of anarchy as to affirm.

§ 94. Was Schleimer auch erzählen um den Verstand des Volks zu amüsieren, es hindert keinen Menschen am Fühlen. Sobald sie bemerken, ein Mensch egal welchen Stands zerreißt die Bande der bürgerlichen Gesellschaft, welcher sie angehören, und sie finden auf der Erde keine Instanz gegen das Unrecht, das man Ihnen zufügt, sind sie fähig, sich als sich selbst im Naturzustand befindlich demjenigen gegenüber vorzustellen, dessen Verhalten sie so wahrnehmen. Sobald sie können sorgen sie dafür, sich genau die Sicherheit und Gewähr der bürgerlichen Gesellschaft zu verschaffen, für die sie gegründet wurde und weshalb sie überhaupt eintraten.

Wie im folgenden Teil dieser Abhandlung ausführlicher gezeigt werden wird, kann es zu Anfang der ein oder andere gute und hervorragende Mann gewesen sein, der allen Übrigen überlegen war, dem wegen seiner Fähigkeiten und Tugend Respekt in einer Art natürlicher Autorität erwiesen wurde. Es war sinnvoll durch stillschweigende Zustimmung das letzte Wort samt Schlichtung ihrer Zwistigkeiten ohne andere Bürgschaft in seine Hände zu legen, weil man von seiner Rechtschaffenheit und Weisheit überzeugt war. Die fahrlässige und unbedachte Harmlosigkeit der ersten Tage begann mit der Zeit zu Bräuchen zu werden und Nachfolger anderen Schlags traten auf, welche (wie manche uns einreden wollen) zu Autorität und Heiligkeit gelangten.

Die Bevölkerung hielt unter Regierungen, so wie die sich dann gestalteten, ihr Eigentum39 nicht mehr für sicher und konnte (weil Regierung keinen anderen Zweck hat als den Erhalt des Eigentums39, 44) sich weder in Sicherheit oder beruhigt fühlen, noch sich als bürgerliche Gesellschaft betrachten, bis die Gesetzgebung einem Kollektiv von Menschen, man nenne es Senat, Parlament oder sonst wie, in die Hände gelegt wurde. Auf diese Weise wurde jeder Einzelne in gleichwertig bis hin zum einfachsten Mann den Gesetzen untergeordnet, welche er selbst, als Teil der Legislative, erlassen hatte. Niemand konnte durch eigene Autorität die Kraft des Gesetzes vermeiden, wenn es einmal erlassen war. Oder gar unter dem billigen Vorwand angeblicher Oberhoheit Befreiung erlangen, um dadurch seine und seiner Anhänger Vergehen straffrei zu stellen45.

Niemand in der bürgerlichen Gesellschaft kann von ihren Gesetzen ausgenommen werden. Sobald ein Mensch tut, was er will, und gibt es auf Erden keine Berufungsinstanz zur Abhilfe und Sicherheit gegen einen Schaden, den er verübt, so frage ich: Ist er nicht noch völlig im Naturzustand und deshalb kein Teil oder Glied dieser bürgerlichen Gesellschaft? Es sei denn, man wolle behaupten will, Naturzustand und bürgerlichen Gesellschaft wären ein und dasselbe. Einen derart großen Oberhirten der Anarchie, der das behauptet hätte, habe ich noch nie gefunden.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

44At the first, when some certain kind of regiment was once appointed, it may be that nothing was then farther thought upon for the manner of governing, but all permitted unto their wisdom and discretion, which were to rule, till by experience they found this for all parts very inconvenient, so as the thing which they had devised for a remedy did indeed but increase the sore, which it would have cured. They saw, that to lice by one man’s will, became the cause of all men’s misery. This constrained them to come unto laws, wherein all men might see their duty beforehand, and know the penalties of transgressing them. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

44Es mag sein, anfangs wurde, nachdem einmal eine gewisse Art von Regierung eingesetzt worden war, über die Art zu regieren nicht weiter nachgedacht, sondern alles der Weisheit und Klugheit derer, die zu regieren hatten, überlassen wurde, bis man durch Erfahrung dies für alle Teile sehr nachteilig fand, indem das, was man als ein Hilfsmittel ersonnen hatte, in Wirklichkeit nur das Übel verschlimmerte, das es geheilt haben sollte. Man sah, nach dem Willen eines einzigen zu leben wurde die Ursache des Elends aller. Dies veranlasste die Menschen, in Gesetze einzuwilligen, in denen alle im Voraus ihre Pflicht und die Strafe für ihre Übertretungen erkennen konnten. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

45Civil law being the act of the whole body politic, doth therefore overrule each several part of the same body.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

45Da das bürgerliche Gesetz der Akt des gesamten politischen Körpers ist, beherrscht es jeden einzelnen Teil desselben Körpers. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

 

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TToG II § 7

John Locke: Two Treatises of Government

§ 7. And that all men may be restrained from invading others rights, and from doing hurt to one another, and the law of nature be observed, which willeth the peace and preservation of all mankind, the execution of the law of nature is, in that state, put into every man’s hands, whereby everyone has a right to punish the transgressors of that law to such a degree, as may hinder its violation: For the law of nature would, as all other laws that concern men in this world, be in vain, if there were nobody that in the state of nature had a power to execute that law, and thereby preserve the innocent and restrain offenders. And if anyone in the state of nature may punish another for any evil he has done, everyone may do so: For in that state of perfect equality where naturally there is no superiority or jurisdiction of one over another, what any may do in prosecution of that law, everyone must needs have a right to do.

§ 7. Um Menschen abzuhalten, Rechte anderer zu verletzen oder sich untereinander Übles anzutun und um Achtung der Naturgesetze zu erreichen, die Frieden und Erhalt der gesamten Menschheit fordern, liegt im Naturzustand die Vollstreckung des Naturrechts in jedermanns Händen. Folglich hat jeder das Recht die Übertreter jener Gesetze in einem Maß zu bestrafen, das weitere Verletzungen verhindert. Wie alle anderen den Menschen auf dieser Welt betreffenden Gesetze wären auch Gesetze aus dem Naturrecht inhaltslos, wenn es niemand gäbe, der in jenem Naturzustand Macht hätte, das Recht zu vollziehen, den Unschuldigen dadurch zu schützen und den Übertreter in Schranken zu halten. Wenn in besagtem Naturzustand jeder Einzelne einen Anderen für eine schlechte Handlung bestrafen darf, so darf es eben schlicht Jeder. In einem Zustand vollkommener Gleichheit, in dem es von Natur aus weder Überordnung noch Rechtsprechung des einen über den anderen gibt, muss konsequent ein Jeder zu tun berechtigt sein was bei der Verfolgung von Recht zu tun ist.

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TToG II § 6

John Locke: Two Treatises of Government

§ 6. But though this be a state of liberty, yet it is not a state of license: Though man in that state have an uncontrollable liberty to dispose of his person or possessions, yet he has not liberty to destroy himself, or so much as any creature in his possession, but where some nobler use than its bare preservation calls for it. The state of nature has a law of nature to govern it, which obliges everyone: And reason, which is that law, teaches all mankind, who will but consult it, that being all equal and independent, no one ought to harm another in his life, health, liberty, or possessions:

For men being all the workmanship of one omnipotent, and infinitely wise maker; all the servants of one sovereign master, sent into the world by his order, and about his business; they are his property, whose workmanship they are, made to last during his, not one another’s pleasure: And being furnished with like faculties, sharing all in one community of nature, there cannot be supposed any such subordination among us, that may authorize us to destroy one another, as if we were made for one another’s uses, as the inferior ranks of creatures are for ours. Everyone, as he is bound to preserve himself, and not to quit his station willfully, so by the like reason, when his own preservation comes not in competition, ought he, as much as he can, to preserve the rest of mankind and may not, unless it be to do justice on an offender, take away, or impair the life, or what tends to the preservation of the life, the liberty, health, limb, or goods of another.

§ 6. Obwohl dieser ein Zustand der Freiheit ist, so ist es doch kein Zustand der Zügellosigkeit. Der Mensch hat in jenem Zustand eine unantastbare Freiheit, über seine Person oder seinen Besitz zu verfügen. Aber keine Freiheit, sich selbst oder auch nur ein in seinem Besitz befindliches Wesen zu zerstören, es sei denn ein edlerer Zweck als sein bloßer Erhalt erfordert das. Im Naturzustand regiert ein natürliches Gesetz, das jeden in die Pflicht nimmt. Dieses Gesetz ist die Vernunft. Wenn die Menschheit sie einfach nur in Anspruch nehmen wollte, würde sie erkennen, dass niemand einem anderen an Freiheit, Leben und Gesundheit sowie seinem Besitz irgendeinen Schaden zufügen darf, da alle gleich und unabhängig sind.

Alle Menschen sind Besitz, Werk eines einzigen allmächtigen, unendlich weisen Schöpfers, die Diener dieses einen unumschränkten Meisters, in die Welt gesetzt auf seinen Befehl und zu seinem Zweck. Sein Werk, dafür geschaffen solange zu bleiben wie es ihm, nicht aber ihnen gegenseitg beliebt. Weil wir aber alle mit den gleichen Fähigkeiten ausgestattet sind, alle an dem gleichen Gemeinbesitz der Natur teilhaben, so kann unter uns keinerlei Hierarchie angenommen werden, die uns ermächtigt, uns gegenseitg zu auszulöschen, als wären wir auch untereinander für den gegenseitigen Gebrauch geschaffen, gleich den untergeordneten Geschöpfe, die zu unserem Nutzen geschaffen sind.

Wie jeder gehalten ist, sich selbst zu erhalten und seinen Platz nicht vorsätzlich zu verlassen, so sollte er aus demselben Grund, außer wenn sein Selbsterhalt in Konflikt damit gerät, die restliche Menschheit erhalten.

Soweit er das eben vermag, und keinesfalls eines anderen Freiheit, Leben oder was zum Erhalt des Lebens dient: Gesundheit und Glieder oder Güter nehmen oder schädigen. Es sei denn, an einem Verbrecher muss Gerechtigkeit geübt werden.

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TToG II § 5

John Locke: Two Treatises of Government

§ 5. This equality of men by nature, the judicious Hooker34 looks upon as so evident in itself, and beyond all question, that he makes it the foundation of that obligation to mutual love amongst men, on which he builds the duties they owe one another, and from whence he derives the great maxims of justice and charity. His words are:

The like natural inducement hath brought men to know that it is no less their duty, to love others than themselves; for seeing those things which are equal, must needs all have one measure; if I cannot but wish to receive good, even as much at every man’s hands, as any man can wish unto his own soul, how should I look to have any part of my desire herein satisfied, unless myself be careful to satisfy the like desire, which is undoubtedly in other men, being of one and the same nature?

To have anything offered them repugnant to this desire, must needs in all respects grieve them as much as me; so that if I do harm, I must look to suffer, there being no reason that others should show greater measure of love to me, than they have by me showed unto them: My desire therefore to be loved of my equals in nature, as much as possible may be, imposeth upon me a natural duty of bearing to themward fully the like affection; from which relation of equality between ourselves and them that are as ourselves, what several rules and canons natural reason hath drawn, for direction of life, no man is ignorant. Eccl.Pol.Lib.I.

§ 5. Diese natürliche Gleichheit der Menschen sieht der umsichtige Hooker34 als derart selbstverständlich und über jeden Zweifel erhaben, dass er sie zur Grundlage jenes Gebots zu gegenseitiger Liebe unter den Menschen macht, auf dem er die wechselseitig geschuldeten Pflichten aufbaut und von dem er die großen Maximen von Rechtmäßigkeit und Barmherzigkeit ableitet. Seine Worte lauten:

Ein geradezu natürlicher Anreiz hat die Menschen zur Erkenntnis getragen, es sei ihre Aufgabe, andere zu lieben wie sich selbst, weil sie erkennen: Gleiche Dinge, haben notwendigerweise gleiches Maß. Sofern ich nur wünschen kann, aus der Hand jedes Menschen so viel Gutes zu erhalten, wie jeder aus eigenem Herzen nur wünschen kann, wie kann ich dann erwarten, auch nur einen Teil meiner Erwartungen erfüllt zu sehen, solange ich nicht selbst bereit bin, anderen dieselben Wünsche Menschen zu erfüllen? Die unzweifelhaft bei ihnen vorhanden ist, da wir einer Natur sind?

Ihnen etwas zu anzubieten, was diesem Verlangen zuwiderläuft, muss sie in jeder Hinsicht ebenso schmerzen wie mich. Sobald ich Leid verursache, muss ich deshalb erwarten auch selber zu leiden: Weil es keinen Grund gibt, dass andere mir ein größeres Maß von Liebe erweisen sollten als ich ihnen erwiesen habe. Mein Verlangen von denen so stark wie möglich geliebt zu werden, die meiner Natur sind, verpflichtet mich deshalb, ihnen genau die gleiche Zuneigung entgegen zu bringen. Kein Mensch kann die verschiedenen Regeln und Gebote ignorieren, welche natürliche Vernunft aus der Gleichheit zwischen uns und denen die wie wir selbst sind für die Lebensgestaltung gezogen hat.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34hhttps://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
Of the Laws of ecclesiastical Polity (1593 – 1597)

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TToG II § 4

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER II

Of the State of Nature

§ 4. To understand political power right, and derive it from its original, we must consider, what state all men are naturally in, and that is, a state of perfect freedom to order their actions, and dispose of their possessions and persons, as they think fit, within the bounds of the law of nature, without asking leave, or depending upon the will of any other man. A state also of equality, wherein all the power and jurisdiction is reciprocal, no one having more than another; there being nothing more evident, than that creatures of the same species and rank, promiscuously born to all the same advantages of nature, and the use of the same faculties should also be equal one amongst another without subordination or subjection, unless the Lord and master of them all should, by any manifest declaration of his will, set one above another, and confer on him, by an evident and clear appointment, an undoubted right to dominion and sovereignty.

Kapitel 2

Vom Naturzustand

§ 4. Um politische Macht richtig zu verstehen und sie von ihrem Ursprung abzuleiten, müssen wir betrachten, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden. Es handelt sich um einen Zustand völliger Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturrechts ihre Handlungen zu regeln, und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeiten zu verfügen, wie es Ihnen am geeignetsten erscheint. Ohne der Erlaubnis eines anderen zu bedürfen oder von seinem Willen abzuhängen. Darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem sämtliche Macht und Rechtsprechung interdependent sind und einer nicht mehr besitzt als der andere. Was ist einleuchtender, als dass Geschöpfe der gleichen Gattung und desselben Rangs, die ohne Unterschied zum Genuss all der selben naturgegebenen Chancen und zum Gebrauch derselben Fähigkeiten geboren sind, ohne Unterordnung oder Unterwerfung, auch unter sich gleich sein müssen? Es sei denn, dass der Herr und Meister Aller durch eine deutliche Kundgebung seines Willens einen über den anderen setzt, und ihm durch eine überzeugende, klare Ernennung ein zweifelsfreies Recht auf Herrschaft und Souveränität erteilt.

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TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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