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Thomas Blechschmidt – Das bin ich

Thomas Blechschmidt

Privat

Grüß Gott! Mein Name ist Thomas Blechschmidt, 1965 geboren und lebend in Bayern. Noch vor meinem Abitur habe ich mich beruflich selbständig gemacht und bin das bis heute geblieben. Währenddessen habe ich Soziologie, Politikwissenschaften sowie öffentliches und internationales Recht im Nebenfach studiert. Später habe ich noch ein paar Zusatzqualifikationen erworben:

– EUREM: Europäischer Energiemanager
– Geprüfter Versicherungsfachmann
– Outback University (USA) Restaurant Manager für Systemgastronomie
– Zertifizierte Fachkraft für Akku/Batteriespeicher

und nebenher einige Sprachen gut bis fließend erlernt.

– Spanisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein,

– Ein paar unpassende gesundheitliche Handicaps und ein nicht ganz geeignetes familiäres Umfeld haben mich erfolgreich davon abgehalten, eine akademische Karriere durchzuziehen. Am Anfang stand zwar kein Plan, aber das Leben hat den Rest so oder so erledigt.

Derzeit bin ich noch mit einer eigenen Firma im Bereich Energiemanagement und –Beratung tätig. Allerdings ist die Bereitschaft, für eine nützliche Dienstleistung zu bezahlen, im privaten und gewerblichen Bereich auf nahe Null gesunken.

Politisch

Meine politische Vergangenheit kann man durchaus ebenso als außergewöhnlich bezeichnen. Anfang der 1990er-Jahre war ich bei der FDP aktiv. Unter anderem als stellv. Vorsitzender im Kreisverband Landsberg am Lech (sonst wollte es keiner machen). Doch weil sich die damals 38 Mitglieder im KV noch nicht einmal dazu aufraffen konnten, Delegierte zum Landesparteitag zu bestimmen, kehrte ich der Partei den Rücken. Man ließ sich damals lieber von den Spitzen und den Prominenten der Partei als Staffage für Vorträge und als Multiplikator von Botschaften Top-Down benutzen, als sich selbst einzubringen. Die FDP hat sich von einer in grauer Vorzeit echten liberalen, hin zu einer elitären, neofeudalen, neokonservativen, chauvinistischen und reinen Klientelpartei ohne Gemeinsinn entwickelt. Die FDP ist keine liberale Partei! Sie hat die Grundlagen der Demokratie vergessen, hat die Freiheit verraten, hat die volkswirtschaftliche Verantwortung der Politik gegen einen absurden Leistungsgedanken ausgetauscht, der Leistung einzig an betriebswirtschaftlichen Ergebnissen aus rechtlich gesicherten Pfründen misst und gesteht das Recht der Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und Errungenschaften nur noch einer zunehmend kleiner werdenden Elite zu. Adabei – also Teilhaber ist, wer es sich leisten kann. Das ist die Bedeutung der Phrase: Leistung muss sich wieder lohnen! Leistung wird bei der FDP wie der Union allerdings entweder nicht verstanden, oder bewusst als Kampfbegriff missbraucht. Zudem hat die FDP keinen Bezug mehr zu persönlichem Engagement und ehrlicher Arbeit, sondern nur noch zu denen, die sich aus welchen Gründen auch immer finanziell was auch immer leisten können: Erben, Pharisäer, Lobbyisten, Karrieristen, Opportunisten, Kriecher, Schleimer, Hedonisten, Korrupte und rücksichtlose Egoisten.

Schließlich dürfen wir der FDP gemeinsam mit der Union dafür danken, den zentralen Begriff des Liberalismus – die Arbeit – verraten, hintergangen und entwertet zu haben. Wie kann man dieses wesentliche Element der liberalen Theorie nur der politischen Linken überlassen?

John Locke, der entscheidende Impulsgeber der liberalen politischen Theorie, hat einen wesentlichen Punkt geliefert, als er die Arbeit als Grundlage für den Anspruch auf privaten Besitz formuliert hat

Nun, er hat zwar sehr oft das Wort Eigentum gebraucht, welches aus Arbeit entstehen soll, aber das ist eine andere Geschichte, die ich ausführlich an anderer Stelle diskutieren werde. Dennoch ist klar: Er hat Arbeit zum Schlüsselereignis freiwilliger (eigene Entscheidung) Handlung für den Zweck der Erzeugung wiederverwertbaren Mehrwerts erhoben. Ob alles an seiner Theorie so weit im Detail stimmt, ist eine andere Frage. Eines ist jedoch sicher: Seine Theorie lebt heute noch in der Mehrheit poltischer Verfassungen und Gesetzgebungen auf der gesamten Welt fort – inhaltlich wie begrifflich; sie bestimmt weitgehend die Rechtsordnungen aller Staaten, Nationen, Völker und internationalen Organisationen und ist insoweit die einzige politische Theorie, die sich bisher als nachhaltig wirksam erwiesen hat.

Den Liberalismus abzulehnen oder ihn mittels undurchdachter Kampf- und Schimpfbegriffe wie Neo-Liberal oder ähnlichem fortgesetzt zu diffamieren, ist der komplette Holzweg. Es sei denn man will sich als Holzkopf outen.

Im bemerkenswerten Gegensatz zur Wirkung der liberalen Theorie gibt es so gut wie keine liberale Partei auf dem gesamten Planeten. Zumindest keine, die eine Nagelprobe an Hand der von John Locke vor über 300 Jahren formulierten Maßstäbe bestehen würde. Damit meine ich im Sinne von überstehen. Kratzer würde jede Partei abbekommen, aber keine, die von sich behauptet liberal zu sein, würde einer ernsthaften Probe standhalten.

Es verhält sich bei der Erscheinungsweise von Parteien genau wie mit Religionen:

Gebote, Versprechen, jede Menge moralischer Imperative und so gut wie keine Umsetzung, Einhaltung oder Realisierung. Wenn ein Generalsekretär der CSU, derzeit ein Andreas Scheuer, feststellt, „Emotionen sind die Fakten der Politik!“, dann gibt er damit jeden Anspruch auf Rationalität, politische Werte und liberales Demokratieverständnis für die von ihm vertretene Politik auf. Das darf er, denn er nützte ihm ohnehin nichts. Es ist weder strafbar noch verboten. Und die bislang unveränderte Tatsache, dass die CSU als größte Minderheit ein ganzes Land politisch nach Belieben beherrscht, gibt ihm Recht. Ich für meinen Teil sehe keinen Grund, derlei Marktkonformität und Pharisäertum zu folgen und echte Werte bestenfalls als Unterlage gegen das Wackeln des Tisches zu sehen.

Von 2008 bis 2011 war ich für die Wählergruppe FÜR VOLKSENTSCHEIDE und die Kleinpartei UNABHÄGNIGE aktiv. Aus Notwehr gegen die Hartleibigkeit derjenigen, die entscheidende Positionen innerhalb der politischen Strukturen einnehmen und sich gegen jede Veränderung mit allen, egal welchen Mitteln wehren. Gegen den geistigen und realen Stillstand, der uns über Wachstumszahlen als Fortschritt verkauft wird. Gegen das geistige, emotionale und faktische Erstarren und die Formalisierungen der bisherigen Parteien.
Aber auch gegen die immer offenkundigere Instrumentalisierung politscher Positionen zu eigennützigen Zwecken.

Bei FÜR VOLKSENTSCHEIDE habe ich einen neuen Ansatz für positive Veränderungen gesehen, ein Bekenntnis zur Freiheit an Stelle der Bevormundung, Gängelung und Fremdbestimmung durch so genannte Experten auf Grund angeblicher Sachzwänge. Ich trat deshalb bei der Bundestagswahl 2009 als parteiloser Kandidat an und machte mich damit für mehr direkte Demokratie stark. Das Ergebnis war wie erwartet eher bedeutungslos, die Gruppe konnte keinerlei Kraft entwickeln und löste sich auf. 2011 habe ich für ein paar Wochen einen Blick hinter die Kulissen der GRÜNEN gewagt. Das Ergebnis war niederschmetternd bis frustrierend.

Nachdem ich die Piratenpartei bereits länger beobachtet hatte bin ich 2012 eingetreten und hatte Hoffnung, eine neue politische Heimat gefunden zu haben. 2013 bin ich mit den PIRATEN für den bayerischen Landtag angetreten, um konstruktiv mitarbeiten und kritisieren zu können. Ich wollte Impulse geben, die Regierung – egal welche – konstruktiv antreiben und sachgerecht unterstützen und natürlich meine thematischen Schwerpunkte (Energie, Infrastruktur, Verkehr) vorantreiben!

Opposition aus Prinzip ist nicht meine Welt.

Die weitere Entwicklung der Partei ab Herbst 2013 sorgte für Trauer. Pirat sein war scheinbar nur etwas für Leute, die sich dort wegen der Enter-Taste – der moderne, digitale Enterhaken, ja auch solche Scherze muss man erklären – auf der Tastatur ihre persönliche Langeweile vertrieben. Hyperaktive Leute mit dezidiert linker Sozialisierung, Missionierungseifer bis hin zu klarer linksromantischer Zielsetzung haben das Gesicht der Partei nach Außen geprägt und nach Innen dafür gesorgt, dass der Kodex, der Partei https://wiki.piratenpartei.de/Kodex vollkommen ohne Leben blieb. Inhalte ohne jeden Zusammenhang, ohne jeden nachhaltigen Sinn, dafür aber in wortreichem Überfluss wurden zum wichtigsten Maßstab, Satzungsdiskussionen bestimmten weite Teile der Parteitage, die Vorstände der größeren Verbände waren spürbar mit nichts als Verwaltungsaufgaben beschäftigt und wirkten ein wenig bis vollständig überfordert. Der persönliche Umgang untereinander war in weiten Teilen unangenehm bis inakzeptabel. Das meistverwendete Mittel war argumentationsfreie Negation oder persönliche Diskreditierung durch persönliche Angriffe bis hin zur Erfindung unwahrer Behauptungen, die auf Webseiten der Partei veröffentlicht wurden. So wurde beispielsweise für einen Bewerber um die Bundestagskandidatur ein Wiki-Profil mit vollkommen frei erfundenen Aussagen angelegt, von dem der Betroffene nichts wusste. Das war zwar nicht das entscheidende Problem: Man konnte es einfach wieder löschen, aber die Kandidatur war für den Mann, der bei einer Vorwahl auf Platz 4 der Liste landete, gelaufen, er wurde nach hinten durchgereicht. Das entscheidende aber war für mich das Verhalten der Vorstände. Von denen kam keinerlei offizielle Reaktion dazu. So wie es bis heute in der Partei kein einziges, internes Mittel gibt, die Einhaltung und Verwirklichung des selbst gegebenen Kodex wenigsten einigermaßen sicherzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, ihn durchzusetzen. Automatisch endende Mitgliedschaft wäre so ein Mittel.

Auf Platz 1 der Bundestagsliste für Bayern gewählt wurde ein Liebling des Publikums, dessen letzter Akt bei den Piraten als Spitzenkandidat der Landesliste Berlin für das Berliner Abgeordnetenhaus 2016 ein Ergebnis am Rande der Wahrnehmbarkeit war, welches er mit dem Austritt und Rückkehr zu den GRÜNEN quittiert hat.

Bei den wenigen echten politischen Diskussionen auf internen Medien blieben die Vorstände politisch vollkommen farblos und schafften es auch nicht, der allgemein destruktiven Kultur internetbasierter Kommunikation wenigstens auf den parteiinternen Medien und bei physischen Treffen wirksam einen Riegel vorzuschieben. Statt, was einer echten PIRATENPARTEI entsprochen hätte, die ihren eigenen Kodex ernst nimmt und umsetzt, sich konsequent für Freihandel einzusetzen, die geplanten Abkommen CETA, TTiP, TiSA usw. inhaltlich zu kritisieren und Verbesserungen auf Basis sachlicher Überlegungen zu fordern, läuft man vollkommen unreflektiert bei jeder Demo dagegen mit. Das identische Verhalten war bei allen anderen Themen zu beobachten. Sicher haben sich nicht alle Piraten, noch nicht einmal die Mehrheit daran beteiligt. Eine piratenmäßige, sachliche Auseinandersetzung mit den Themen hat aber nicht stattgefunden, entsprechende Vorschläge meinerseits wurden sogar radikal unterbunden oder in Diskussionen einfach abgewürgt.

Am Anfang der Piraten stand ein klares Bekenntnis zur Freiheit. Ich bin 2015 ausgetreten, da ich nur noch eine Copy&Paste Partei wahrgenommen habe. Unfähig, sich selbst zu reformieren, unwillig ein eigenständiges Profil zu entwickeln, die eigenen Herausforderungen auch nur in Gedanken anzutasten. Von wegen Klarmachen zum Ändern! Heute sind die Piraten – der Diktion des aktuellen Vorsitzenden Patrick Pakki Schiffer folgend – eine sozial-liberale Partei. Wer braucht das? Von der Sorte haben wir mehr als gebraucht werden. Bei linken und rechten Parteien besteht ebenfalls Überfluss. Gemäß Angebot und Nachfrage haben also allesamt nicht viel Wert. Jeder einzelnen, der in den bekannten Sprechblasen der bisherigen Parteien artikulierten Heiligen Kuh wurde auch bei den PIRATEN gehuldigt, nichts, aber rein gar nichts hinterfragt. Dafür mehr oder weniger identisch etliches übernommen, was anderswo vorverdaut und aufbereitet wurde. Ein geduldiges, anpassungsfähiges Häufchen Illusionisten ist übrig. Albert Einstein hat Wahnsinn oder Verrücktheit so definiert: „Wahnsinn ist, wenn man unter Anwendung der immer gleichen Mittel jedes Mal ein anderes Ergebnis erwartet!“.

Ich stehe für Werte: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (Solidarität). Echte politische Werte, von denen niemand einen bunten Korb voll braucht, so wie er heute von jedem politischen Märchenerzähler in seinem Bauchladen plakativ vor sich hergetragen wird. Die bisherigen Parteien, allen voran die Union, haben den Begriff des politischen Werts noch mehr überladen und mengenmäßig überdehnt als ihre Ahnherren vormals den berühmten Starfighter. Und dessen zuverlässigste Eigenschaft war bekanntlich der todsichere Absturz. Daher trug er den selbsterklärenden Namen Witwenmacher.

Diese – für die Bevölkerung – sinnfreie und nutzlose Aufblähung hat zu einer Beliebigkeit politischer Wertorientierung geführt, die das Beziehungsgefüge politischer Werte komplett entwertet hat. Inflationär wird nun alles zum Wert erklärt, was gerade passend aussieht oder klingt, selbst wenn es sich widerspricht. Das jüngste Buch der Weissagungen der CSU, betitelt mit Grundsatzprogramm „Die Ordnung“, ist ein Beispiel dafür. Nett zu lesen, gefällig, aber unter dem Strich hätte genügt zu sagen: Es bleibt alles wie es ist, mit ein bisschen mehr Polizeikontrolle. Das ist unser Plan. Genügt ja im Grunde auch, wenn man auf Fortschritt, Verbesserung und positive Weiterentwicklung verzichtet bzw. diese grundsätzlich richtigen Ziele auf das BIP reduziert. Mit und von dem was wir schon haben, können wir so locker noch ein, zwei Generationen genau so weiterleben. Danach mag eine Sintflut die Situation auf die gut bayerischen Art erledigen: „Schwoam ma’S oawy!“

Im Ernst: Dort wird uns eine Aneinanderreihung positiver Bekenntnisse vorgestellt, von denen man die allermeisten auch als Liberaler unterschreiben kann. Lassen wir uns aber nicht täuschen. Selbst wenn die CSU eine große Menge inhaltlicher und ordnungspolitischer Übereinstimmung im Sprachgebrauch mit dem Liberalismus aufweist, ist sie keineswegs eine liberale Partei oder befördert irgendeine irgendwie liberale Einstellung.

Die Freiheit ist auch der CSU genau wie allen anderen nur so viel wert, als sie Stimmen bei den Wahlen bringt.

Diese Übereinstimmungen sind im Übrigen lediglich dem Umstand geschuldet, dass sich liberale Werte und Überzeugungen seit 300 Jahren schlicht am effektivsten und nachhaltigsten durchgesetzt haben. Spirituell ist die CSU eine unverändert autoritäre Law & Order Partei mit eher engem Toleranzhorizont. Freiheit ist den CSUlern erst mal grundsätzlich wegen Anarchieverdacht suspekt. Ein Beispiel dafür sind Ideen wie Kopftuch- oder das Burka-Verbot in der Öffentlichkeit. Da wäre es nur konsequent, Rauschebärte zu verbieten. Schließlich ist es ein Element unserer Kultur, sich ins unbedeckte Gesicht sehen zu können. Was also haben all diese Filzbärtigen denn zu verbergen? Dieser Streit erinnert an die Auseinandersetzung zwischen John Locke und einem anglikanischen Bischof in den Locke’schen Toleranzbriefen Ende des 17. Jahrhunderts, bzw. den Two Tracts of Government fünf Jahre zuvor, die ich auf meiner Website veröffentlicht habe. Exakt die gleiche Situation, nur war der Gegenstand des Streits der Quäkerhut und die religiös begründete Weigerung eines Quäkers, diesen vor Gericht als Zeichen des Respekts vor dem Gericht abzunehmen. Also noch nicht mal in der allgemeinen Öffentlichkeit. Der Liberale, die Freiheit liebende Locke, hat dem Respekt vor der Autorität des Gerichts den Vorzug gegeben, aber auch klar gestellt, dass diese Autorität niemals das religiös motivierte Tragen des Quäkerhuts in der Öffentlichkeit verbieten darf. Wir sehen: Liberalismus ist aktuell.

Ernsthaft. Wenn man sich das durchaus akzeptable neue CSU-Grundsatzprogram durchliest, dann findet man zu jedem einzelnen positiven Statement mindestens einen prominenten Amtsträger, Mandatar, Funktionär oder Säulenheiligen der CSU, der nicht gegen dieses oder mehrere Statements verstoßen hat. Ehemalige eingeschlossen. Wenn ich zurückblicke, welche Reihe von Leuten, die in hohe Funktionen befördert wurden – was ja bei der CSU durch parteiinterne Weichenstellung durch die Führung und nicht etwa durch demokratischen Wettbewerb vorbereitet wird -, sich einen Dreck um Recht und Gesetz geschert bzw. ihre persönliche Macht schamlos ausgenutzt haben, verstehe ich nicht, warum noch irgendwer, der einen Funken Verstand besitzt, diese Leute oder Meute mit seiner Stimme unterstützt! Sicher, die Alternativen sind nicht überzeugender. Keine einzige. Da mache ich doch lieber den Wahlzettel ungültig oder enthalte mich ganz. Das ist wenigstens ein Statement, sich nicht an derlei beteiligen zu wollen. Kurios, dass wir in Bayern dieses Jahr eine wirklich einmalige Situation haben werden: Wer Angela Merkel weiter als Kanzlerin haben will, sollte in Bayern mit beiden Stimmen GRÜN wählen. Wer dazu zu feig ist, sollte mit Erststimme irgendwen außer GRÜN wählen, mit Zweitstimme aber GRÜN. Aber egal, was wir bekommen, wir bekommen jedenfalls keine Veränderung, bestenfalls mehr Radau von Rechts und Links.

Deshalb löst es bei mir eine Mischung von Verzweiflung und Lachkrampf aus, wenn linke Parteien, Medien und die Unterhaltungskünstler des politischen Kabaretts Inhalte fordern. Was nützen die, wenn es, wie man im Bayern sagt „scho vom Boa weg fait?“ Sprich die geistig, ethische Grundlage fehlt, sich an den eigenen Sums zu halten? Naja, Emotionen sind halt die Fakten der Politik. Mal abwarten und sehen, was Ihr, liebe Mitbürger – äh, Verzeihung, (Mit) Angehörige = (Mit) Untertanen, Euch von der Zustimmung zu dieser Idee mal kaufen könnt.

Weiter stehe ich für Subsidiarität (Dezentralisierung, Bürgernähe von Entscheidungen, Basisdemokratie in Form direkter Demokratie als Ergänzung der repräsentativen Demokratie und Fairness. Darüber hinaus sehe ich mich als „Energiepirat“ und engagiere mich energiepolitisch. Energie = Arbeit. Darauf kommt es an. Nicht auf Leistung, nicht auf PS, nicht auf KW, sondern auf kWh. Energie ist Grundlage allen Lebens. Energie ist die zuverlässige, mess- und berechenbare Größe mit einem immer gleichen Wert. Ein Joule (J) ist ein Joule und eine Kilowattstunde ist immer eine Kilowattstunde (kWh). Egal wo und wann man ist. Übrigens ist ein Joule gleich einer Wattsekunde. Eine kWh ist also immer gleich 3.600.000 J. Deswegen ist die Energie die Währung der Zukunft. Denn sie hat stets und immer den gleichen Nutzwert. Im Gegensatz zu Gold, das keinen Nutzwert hat und seinen Wert nur aus dem Glauben daran bezieht. So wie Geld. Das können wir nutzen.

Wenn ich Angst vor etwas habe, dann lasse ich Angst nicht zu. Das liegt an Mir. Nicht an Anderen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

Das EEG 2017 – Auszüge für PV-Anlagen Interessierte

Auszüge aus dem Erneuerbare Energien Gesetz für PV-Anlagen Interessierte


„Thomas Blechschmidt: Was ist 2017 für Photovoltaik neu oder weiter relevant im Erneuerbare Energien Gesetz? Abgesehen davon, dass es immer noch in Kraft ist und es vernünftiger wäre, es einzustellen? Eine Zusammenfassung und Kommentierung.“

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__3.html

(„Für Betreiber von Photovoltaik, Fotovoltaik, Solaranlagen oder wie auch immer. Dies steht hier nur wegen der Tags…
Photovoltaik genügt und ist ausreichend anspruchsvoll.“)

§ 1. (3) Das Ziel nach Absatz 2 Satz 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.
Thomas Blechschmidt: Energieverbrauch ist leider immer noch ein vollkommen falscher Begriff, Energie kann nicht verbraucht werden, da physikalische Erhaltungsgröße“

Zu § 2 Grundsätze des Gesetzes „(TB: ff in vielen der folgenden §§)“

„Thomas Blechschmidt: Unverändert die allgemeine grundsätzlich irreführende Formulierung ‚erneuerbare Energien‘. Was nicht verbraucht werden kann, kann auch nicht erneuert werden. Logik. Faszinierend, wie sehr der Mensch sich in seine eigene Gedankenlosigkeit verlieben kann.“

§ 3.1. „Anlage“ jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Anlage ist; als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln,

§ 3.6. „Bemessungsleistung“ der Quotient aus der Summe der in dem jeweiligen Kalenderjahr erzeugten Kilowattstunden und der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der vollen Stunden vor der erstmaligen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas durch eine Anlage und nach endgültiger Stilllegung dieser Anlage,

„Thomas Blechschmidt: Eine reichlich unpräzise schwammige und schwurbelige Formulierung. Wohl in der Absicht, den Gesetzestext kurz zu halten, was aber zu Lasten der Exaktheit geht. Gemeint ist die erzeugte Strommenge über das gesamte Jahr durch die Anzahl der tatsächlich produktiven Vollbenutzungsstunden zu teilen. Dabei entfallen alle etwaigen Zeiträume vor oder nach einer gültigen Betriebsdauer. Sprich: Falls die Anlage nicht das ganze Jahr laufen konnte oder durfte (rechtliche oder technische Gründe), sondern mitten unter einem Kalenderjahr in oder außer Betrieb gegangen ist. Vollbenutzungsstunden sind eine technische Größe, die die tatsächlich bei jeder Anlage schwankende Leistung und den dadurch/damit nicht konstanten Stromertrag auf die 100%-Leistung der Anlage nach Norm hochrechnen. Damit wird rechnerisch ein Zustand simuliert, als wäre die Anlage unter den exakten Normbedingungen konstant gelaufen. Der Wert dient Vergleichszwecken, Dimensionierungen und Berechnungen durchschnittlicher Effizienz, Wirtschaftlichkeit etc. Zur Entschuldigung des geplagten Gesetzgebers sei gesagt, dass so viele und derart komplexe Zusammenhänge in kein Gesetz passen. Allerdings spricht rein gar nichts gegen die Verwendung technisch solider, korrekter und eingeführter Begriffe und der Verweis auf weiterführende Quellen zu Erläuterung: Vollbenutzungsstunden = VBH“

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=9&ved=0ahUKEwiJ-7n75qrSAhWISBQKHfOACc4QFghSMAg&url=http%3A%2F%2Fwww.iwu.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Fdateien%2Fenergie%2Ftektool%2FTEK-Methodik_6.2_final_ISBN.pdf&usg=AFQjCNG4PIrK2zxcVaDrFO7GgaJErIoulA&sig2=V80l-2MUdiJSEOWjH-z_-g&bvm=bv.148073327,d.bGg&cad=rjahttp://energieeinkauf.info/faq/netznutzung/was-sind-benutzungsstunden

„Auch Volllaststunde:“ https://de.wikipedia.org/wiki/Volllaststunde

„Thomas Blechschmidt: Wobei es hier etwas spezieller um Motorleistungen und Heizungsleistungen geht. Das Prinzip ist aber identisch.“

§ 3.22. „Freiflächenanlage“ jede Solaranlage, die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist,

§ 3.30. „Inbetriebnahme“ die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme,

§ 3.38. „Regionalnachweis“ ein elektronisches Dokument, das ausschließlich dazu dient, im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber einem Letztverbraucher die regionale Herkunft eines bestimmten Anteils oder einer bestimmten Menge des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien nachzuweisen,

„Frage Thomas Blechschmidt: Wozu dient und nützt ein Regionalnachweis, wenn unter Aufbietung allen denkbaren Einflusses alles Mögliche – ob sinnvoll oder nicht – unternommen wird, um auch geringste Mengen elektrischer Energie hunderte und tausende Kilometer vom Bereitstellungsort nutzen zu können?“

§ 3.41 „Solaranlage“ jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie,

§ 3.43b. „Stromerzeugungsanlage“ jede technische Einrichtung, die unabhängig vom eingesetzten Energieträger direkt Strom erzeugt, wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Stromerzeugungsanlage ist,

§ 9 Technische Vorgaben

§ 9 (1) Anlagenbetreiber und Betreiber von KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit

1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und

2. die Ist-Einspeisung abrufen kann.

Die Pflicht nach Satz 1 gilt auch als erfüllt, wenn mehrere Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien einsetzen und über denselben Verknüpfungspunkt mit dem Netz verbunden sind, mit einer gemeinsamen technischen Einrichtung ausgestattet sind, mit der der Netzbetreiber jederzeit

1. die gesamte Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und

2. die gesamte Ist-Einspeisung der Anlagen abrufen kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016/__14.html

§ 9 (2) Betreiber von Solaranlagen

1. mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt müssen die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erfüllen,

2. mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt müssen

a) die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erfüllen oder

b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.

„Thomas Blechschmidt: Achtung Hausbesitzer, diese Lösung ist standardmäßig am einfachsten. Bei Kauf eines so genannten Batteriespeichers sollte man sich bezüglich der technischen Verknüpfung detailliert beraten lassen, wie die Einbindung am sinnvollsten vorzunehmen ist. Beachten sie dabei auch die 70%-Regelung.“

§ 9 (3) Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1 und 2 als eine Anlage, wenn

1. sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und

2. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

„Thomas Blechschmidt: Achtung Hausbesitzer: Klüger ist es, im Abstand von jeweils mehr als 12 Monaten eine eigene Anlage bis 9.999 Watt (≤10 KW) in Betrieb zu nehmen.

Querverweis auf Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)“

§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung

§ 18 (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird

1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,

2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 18 (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf

1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;

2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;

3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;

4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;

5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern. (ff)

https://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html

§ 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung

§ 11 (1) Netzbetreiber müssen vorbehaltlich des § 14 den gesamten Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, der in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 veräußert wird, unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen. Macht der Anlagenbetreiber den Anspruch nach § 19 in Verbindung mit § 21 geltend, umfasst die Pflicht aus Satz 1 auch die kaufmännische Abnahme. Die Pflichten nach den Sätzen 1 und 2 sowie die Pflichten nach § 3 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind gleichrangig.

„Thomas Blechschmidt: Einspeisevorrang. Einer der am stärksten bekämpften Bestandteile des EEG.“

§ 16 Netzanschluss

§ 16 (1) Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an den Verknüpfungspunkt nach § 8 Absatz 1 oder 2 sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten und des bezogenen Stroms trägt der Anlagenbetreiber.

§ 16 (2) Weist der Netzbetreiber den Anlagen nach § 8 Absatz 3 einen anderen Verknüpfungspunkt zu, muss er die daraus resultierenden Mehrkosten tragen.

§ 19 Zahlungsanspruch

§ 19 (1) Betreiber von Anlagen, in denen ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden, haben für den in diesen Anlagen erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf

1. die Marktprämie nach § 20 oder

2. eine Einspeisevergütung nach § 21.

§ 19 (2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, soweit der Anlagenbetreiber für den Strom kein vermiedenes Netzentgelt nach § 18 Absatz 1 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung in Anspruch nimmt.

§ 19 (3) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht auch, wenn der Strom vor der Einspeisung in ein Netz zwischengespeichert worden ist. In diesem Fall bezieht sich der Anspruch auf die Strommenge, die aus dem Stromspeicher in das Netz eingespeist wird. Die Höhe des Anspruchs pro eingespeister Kilowattstunde bestimmt sich nach der Höhe des Anspruchs, die bei einer Einspeisung ohne Zwischenspeicherung bestanden hätte. Der Anspruch nach Absatz 1 besteht auch bei einem gemischten Einsatz mit Speichergasen.

„Thomas Blechschmidt: Grammatik! Vielleicht wäre „je eingespeiste Kilowattstunde besser.“

§ 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21b (1) Anlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der folgenden Veräußerungsformen zuordnen:

1. der Marktprämie nach § 20,

2. der Einspeisevergütung nach § 21, auch in der Form der Ausfallvergütung, oder

3.der sonstigen Direktvermarktung nach § 21a.

Sie dürfen mit jeder Anlage nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen den Veräußerungsformen wechseln.

§ 21 Einspeisevergütung

§ 21 (1) Der Anspruch auf die Zahlung der Einspeisevergütung nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 besteht nur für Kalendermonate, in denen der Anlagenbetreiber den Strom in ein Netz einspeist und dem Netzbetreiber nach § 11 Absatz 1 zur Verfügung stellt, und zwar für

1. Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist; in diesem Fall verringert sich der Anspruch nach Maßgabe des § 53 Satz 1, oder

2. Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt für eine Dauer von bis zu drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten und insgesamt bis zu sechs Kalendermonaten pro Kalenderjahr (Ausfallvergütung); in diesem Fall verringert sich der Anspruch nach Maßgabe des § 53 Satz 2 und bei Überschreitung einer der Höchstdauern nach dem ersten Halbsatz nach Maßgabe des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3.

§ 21 (2) Anlagenbetreiber, die die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen,

1. müssen dem Netzbetreiber den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, der

a) nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und

b) durch ein Netz durchgeleitet wird, und

2. dürfen mit dieser Anlage nicht am Regelenergiemarkt teilnehmen.

§ 21a Sonstige Direktvermarktung

Das Recht der Anlagenbetreiber, den in ihren Anlagen erzeugten Strom ohne Inanspruchnahme der Zahlung nach § 19 Absatz 1 direkt zu vermarkten, (sonstige Direktvermarktung), bleibt unberührt.

§ 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21b (2) Anlagenbetreiber dürfen den in ihren Anlagen erzeugten Strom prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen nach Absatz 1 aufteilen; in diesem Fall müssen sie die Prozentsätze nachweislich jederzeit einhalten. Satz 1 ist nicht für die Ausfallvergütung anzuwenden.

§ 21b (3) Die Zuordnung einer Anlage oder eines prozentualen Anteils des erzeugten Stroms einer Anlage zur Veräußerungsform einer Direktvermarktung ist nur dann zulässig, wenn die gesamte Ist-Einspeisung der Anlage in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird.

§ 21b (4) Unbeschadet von Absatz 1 können Anlagenbetreiber

1. jederzeit ihren Direktvermarktungsunternehmer wechseln oder

2. Strom vorbehaltlich des § 27a vollständig oder anteilig an Dritte weitergeben, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird.

§ 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie

§ 22 (1) Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39j, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d, und dem Windenergie-auf-See-Gesetz die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen, Biomasseanlagen und Windenergieanlagen auf See.

§ 22 (3) Bei Solaranlagen besteht der Anspruch nach § 19 Absatz 1 für den in der Anlage erzeugten Strom nur, solange und soweit eine von der Bundesnetzagentur ausgestellte Zahlungsberechtigung für die Anlage wirksam ist. Von diesem Erfordernis sind Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 Kilowatt ausgenommen.

§ 22 (6) Für Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen und Biomasseanlagen, deren Anspruch auf Zahlung nach § 19 Absatz 1 nicht nach den Absätzen 2 bis 5 von der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausschreibung abhängig ist, werden Gebote im Zuschlagsverfahren nicht berücksichtigt. Für Anlagen nach Satz 1 und für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Geothermie wird die Höhe des anzulegenden Werts durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt.

§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird kalendermonatlich berechnet. Die Berechnung erfolgt rückwirkend anhand der für den jeweiligen Kalendermonat berechneten Werte nach Anlage 1.

§ 23b Anteilige Zahlung

Besteht für Strom der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung, bestimmt sich dieser

1. für Solaranlagen oder Windenergieanlagen jeweils anteilig nach der installierten Leistung der Anlage im Verhältnis zu dem jeweils anzuwendenden Schwellenwert und

2. in allen anderen Fällen jeweils anteilig nach der Bemessungsleistung der Anlage.

§ 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 24 (1) Mehrere Anlagen sind unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zum Zweck der Ermittlung des Anspruchs nach § 19 Absatz 1 und zur Bestimmung der Größe der Anlage nach § 21 oder § 22 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage anzusehen, wenn

1. sie sich auf demselben Grundstück, demselben Gebäude, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,

2. sie Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen,

3. für den in ihnen erzeugten Strom der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung besteht und

4. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

„Thomas Blechschmidt: Achtung Hausbesitzer: Klüger ist es, im Abstand von jeweils mehr als 12 Monaten eine eigene Anlage bis 9.999 Watt (≤10 KW) in Betrieb zu nehmen.“

Abweichend von Satz 1 sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung des Anspruchs nach § 19 Absatz 1 und zur Bestimmung der Größe der Anlage nach § 21 oder § 22 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage anzusehen, wenn sie Strom aus Biogas mit Ausnahme von Biomethan erzeugen und das Biogas aus derselben Biogaserzeugungsanlage stammt. Abweichend von Satz 1 werden Freiflächenanlagen nicht mit Solaranlagen auf, in oder an Gebäuden und Lärmschutzwänden zusammengefasst.

§ 24 (2) Unbeschadet von Absatz 1 Satz 1 stehen mehrere Freiflächenanlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Anlagengröße nach § 38a Absatz 1 Nummer 5 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator einer Anlage gleich, wenn sie

1. innerhalb derselben Gemeinde, die für den Erlass eines Bebauungsplans zuständig ist oder gewesen wäre, errichtet worden sind und

2. innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in einem Abstand von bis zu 2 Kilometern Luftlinie, gemessen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage, in Betrieb genommen worden sind.

§ 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

Marktprämien oder Einspeisevergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Jahren zu zahlen. Bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, verlängert sich dieser Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres der Zahlung. Beginn der Frist nach Satz 1 ist, soweit sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes nichts anderes ergibt, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.

§ 28 Ausschreibungsvolumen

§ 28 (2) Bei Solaranlagen ist das Ausschreibungsvolumen zu den jährlichen Gebotsterminen am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober jeweils 200 Megawatt zu installierender Leistung.

(2a) Das Ausschreibungsvolumen nach Absatz 2 verringert sich zum Gebotstermin 1. Juni 2017 um die Summe der installierten Leistung der in einer Ausschreibung nach der

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

im Jahr 2016 bezuschlagten Gebote für im Bundesgebiet geplante Freiflächenanlagen. Das Ausschreibungsvolumen nach Absatz 2 verringert sich ab dem Jahr 2018 jeweils um die Summe der installierten Leistung

1. der Solaranlagen, die bei einer Ausschreibung nach § 5 Absatz 2 Satz 2 oder einer grenzüberschreitenden Ausschreibung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesgebiet bezuschlagt worden sind,

2. der Solaranlagen, die bei einer Ausschreibung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88c in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr bezuschlagt worden sind, und

3. der Freiflächenanlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist und die in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr an das Register als in Betrieb genommen gemeldet worden sind.

Das Ausschreibungsvolumen nach Absatz 1 erhöht sich ab dem Jahr 2018 jeweils um das Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen, für das in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr keine Zuschläge erteilt werden konnten oder für die keine Zweitsicherheiten hinterlegt worden sind.

Die Bundesnetzagentur stellt bis zum 28. Februar 2018 und dann jährlich die Differenz der installierten Leistung nach den Sätzen 2 und 3 für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr fest und verteilt diese Menge, um die sich das Ausschreibungsvolumen erhöht oder verringert, gleichmäßig auf die nächsten drei noch nicht bekannt gemachten Ausschreibungen.

§ 29 Bekanntmachung

§ 29 (1) Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen frühestens acht Wochen und spätestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin für den jeweiligen Energieträger auf ihrer Internetseite bekannt. Die Bekanntmachungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

1. den Gebotstermin,

2. das Ausschreibungsvolumen,

3. den Höchstwert,

4. die Angabe, ob Landesregierungen Rechtsverordnungen aufgrund von § 37c Absatz 2 erlassen haben und auf welchen Flächen nach diesen Rechtsverordnungen Gebote für Solaranlagen bezuschlagt werden können,

5. die Formatvorgaben, die nach § 30a Absatz 1 von der Bundesnetzagentur für die Gebotsabgabe vorgegeben sind, und

6. die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85 Absatz 2 und § 85a, soweit sie die Gebotsabgabe oder das Zuschlagsverfahren betreffen.

§ 29 (2) Die Bekanntmachungen nach Absatz 1 erfolgen ausschließlich im öffentlichen Interesse.

§ 30 Anforderungen an Gebote
(1) Die Gebote müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten:

1. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bieters; sofern der Bieter eine rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person ist, sind auch anzugeben:

a) ihr Sitz,

b) der Name einer natürlichen Person, die zur Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und zur Vertretung der juristischen Person für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist (Bevollmächtigter), und

c) wenn mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals bei anderen rechtsfähigen Personengesellschaften oder juristischen Personen liegen, deren Name und Sitz,

2. den Energieträger, für den das Gebot abgegeben wird,

3. den Gebotstermin der Ausschreibung, für die das Gebot abgegeben wird,

4. die Gebotsmenge in Kilowatt ohne Nachkommastellen,

5. den Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde mit zwei Nachkommastellen, wobei sich das Gebot bei Windenergieanlagen an Land auf den Referenzstandort nach Anlage 2 Nummer 4 beziehen muss,

6. die Standorte der Anlagen, auf die sich das Gebot bezieht, mit Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung und Flurstücken; im Fall von Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden muss, sofern vorhanden, auch die postalische Adresse des Gebäudes angegeben werden, und

7. den Übertragungsnetzbetreiber.

(2) Ein Gebot muss eine Gebotsmenge von mindestens 750 Kilowatt umfassen. Abweichend von Satz 1 muss ein Gebot bei Biomasseanlagen eine Gebotsmenge von mindestens 150 Kilowatt umfassen; bei Geboten für bestehende Biomasseanlagen nach § 39f besteht keine Mindestgröße für die Gebotsmenge.

„Thomas Blechschmidt: Bei der Angabe einer Leistung von einer Menge zu sprechen, ist in etwa so, als würde man eine Höchstgeschwindigkeit für Stau vorschreiben…“

(3) Bieter dürfen in einer Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Anlagen abgeben. In diesem Fall müssen sie ihre Gebote nummerieren und eindeutig kennzeichnen, welche Nachweise zu welchem Gebot gehören.

„Thomas Blechschmidt: Für weiteres empfiehlt sich, das Gesetz selbst zu lesen oder einen Energiemanager zu konsultieren. Etwas mehr Aufmerksamkeit verdienen die gesetzlich geforderten Sicherheitsleistungen in Form von Kapital oder Bürgschaften. Deren Höhe oder Berechnung für PV siehe § 37a.

Ich bin nahezu versucht zu wetten, dass diese besondere Herausforderung vor allem Bürgerenergiegesellschaften und breit gestreute Genossenschaften massiv an der Umsetzung von Projekten mit dezentraler, quasi direktdemokratischer Beteiligung abschreckt und zentralisierte Großstrukturen bevorzugt.“

§ 37 Gebote für Solaranlagen

§ 37 (1) Gebote für Solaranlagen müssen in Ergänzung zu § 30 die Angabe enthalten, ob die Anlagen errichtet werden sollen

1. auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand,

2. auf einer sonstigen baulichen Anlage, die zu einem anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, oder

3. auf einer Fläche, (sehr detailliert, siehe Gesetzestext)

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html

§ 37 (2) Den Geboten für Freiflächenanlagen muss in Ergänzung zu § 30 eine Erklärung des Bieters beigefügt werden, dass er Eigentümer der Fläche ist, auf der die Solaranlagen errichtet werden sollen, oder das Gebot mit Zustimmung des Eigentümers dieser Fläche abgibt. Den Geboten für Freiflächenanlagen müssen und den Geboten für die Solaranlagen nach Absatz 1 Nummer 2 können zusätzlich die folgenden Nachweise beigefügt werden: (sehr detailliert, siehe Gesetzestext)

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html

§ 37 (3) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 darf die Gebotsmenge bei Geboten für Freiflächenanlagen pro Gebot eine zu installierende Leistung von 10 Megawatt nicht überschreiten.

§ 37a Sicherheiten für Solaranlagen
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Solaranlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Diese Sicherheit unterteilt sich in

1. eine Erstsicherheit in Höhe von 5 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, die bei Gebotsabgabe zu entrichten ist, und

2. eine Zweitsicherheit in Höhe von 45 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, die im Fall eines Zuschlags spätestens am zehnten Werktag nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags (materielle Ausschlussfrist) zusätzlich zur Erstsicherheit zu entrichten ist; diese Zweitsicherheit verringert sich auf 20 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, wenn das Gebot einen Nachweis nach § 37 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c oder Buchstabe d enthält.

„Thomas Blechschmidt: Es geht und das Vorliegen geeigneter Bebauungspläne. In der Gesamtschau samt der Leistungsbegrenzung auf 10 MW mutiert das Gesetz von einer Verordnung zur Regelung zur einer Verfügung entgegen den in § 1 genannten Zielen und Zwecken mit der Wirkung der Verhinderung. Faktisch, ohne Emotionen und alles andere als populistisch. Nüchtern betrachtet benötigen wir einen Zubau auf 1.500 GW PV bis 2050 plus Bestandserhaltung, um zukunftssicher zu werden. Wir bewegen uns aber im politisch anvisierten Rahmen von weniger als 100 GW.“

§ 37b Höchstwert für Solaranlagen

§ 37b (1) Der Höchstwert für Strom aus Solaranlagen beträgt 8,91 Cent pro Kilowattstunde.

§ 37b (2) Der Höchstwert verringert oder erhöht sich ab dem 1. Februar 2017 monatlich entsprechend § 49 Absatz 1 bis 4.

§ 48 Solare Strahlungsenergie

§ 48 (1) Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 8,91 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage

1. auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist und das Gebäude oder die sonstige bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist,

2. auf einer Fläche errichtet worden ist, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuchs durchgeführt worden ist, oder

3. im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans im Sinn des § 30 des Baugesetzbuchs errichtet worden ist und (Beachte auch Teilsätze a, b, c, aa, bb, cc)

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html

§ 48 (2) Für Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, beträgt der anzulegende Wert

1. bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 12,70 Cent pro Kilowattstunde,

2. bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 12,36 Cent pro Kilowattstunde und

3. bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt 11,09 Cent pro Kilowattstunde.

§ 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

§ 49 (1) Die anzulegenden Werte nach § 48 verringern sich ab dem 1. Februar 2017 monatlich zum ersten Kalendertag eines Monats um 0,5 Prozent gegenüber den in dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat geltenden anzulegenden Werten. Die monatliche Absenkung nach Satz 1 wird jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eines Jahres nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 aufgrund des Brutto-Zubaus angepasst, wobei der im sechsmonatigen Bezugszeitraum nach Absatz 4 registrierte Brutto-Zubau auf ein Jahr hochzurechnen ist (annualisierte Brutto-Zubau).

§ 49 (2) Die monatliche Absenkung der anzulegenden Werte nach Absatz 1 Satz 2 erhöht sich, wenn der annualisierte Brutto-Zubau von Solaranlagen den Wert von 2 500 Megawatt

§ 49 (3) Die monatliche Absenkung der anzulegenden Werte nach Absatz 1 Satz 2 verringert sich, wenn der annualisierte Brutto-Zubau von Solaranlagen den Wert von 2 500 Megawatt.

„Thomas Blechschmidt: Beachten Sie auch die Details. Die vorgegebenen Maximalwerte werden mit dieser Politik nie erreicht. Wetten Dass?“

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html

„Thomas Blechschmidt: Vgl. dazu insbesondere auch den“

§ 55, Pönalen.

§ 55 (3) Bei Geboten für Solaranlagen müssen Bieter an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber eine Pönale leisten,

1. wenn ein Zuschlag für eine Solaranlage nach § 37d Absatz 2 Nummer 1 erlischt, weil die Zweitsicherheit nicht rechtzeitig und vollständig geleistet worden ist, oder

2. soweit mehr als 5 Prozent der Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots für eine Solaranlage nach § 35a entwertet werden.

Die Höhe der Pönale nach Satz 1 Nummer 1 entspricht der nach § 37a Satz 2 Nummer 1 für das Gebot zu leistenden Erstsicherheit. Die Höhe der Pönale nach Satz 1 Nummer 2 berechnet sich aus der entwerteten Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt. Die Pönale verringert sich für Bieter, deren Zweitsicherheit nach § 37a Satz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz verringert ist, auf 25 Euro pro Kilowatt.

„Thomas Blechschmidt: Es ist nicht das Gesetz an sich, schon gar nicht dessen zweifelsfrei demokratische Form, sondern dessen inhaltliche Ausgestaltung. Der Effekt besteht darin, dass faktisch nur noch ausschließlich extrem finanzstarke Akteure mit den passenden politischen Verbindungen überhaupt eine Chance haben, sich an der Energiewende zu beteiligen. Wobei gleichzeitig durch die gesetzlich garantierten Vergütungen das Ertragsrisiko im Prinzip bei nahe Null liegt. Nebenbei wird eine umfassende und vollkommen unproduktive Bürokratie geschaffen. Die dadurch entstehenden Kosten werden nahezu vollständig auf private Endverbraucher und kleine bis mittlere Unternehmen abgewälzt. Wobei parallel ein Zusammenschluss von vielen privaten, egal in welcher Form, diese in eine Konkurrenzsituation zu den Kapitalinvestoren bringt, in der die privaten den institutionellen Investoren keinesfalls das Wasser reichen können. Mieter, mithin die Mehrheit der Bevölkerung, sowie Eigennutzer von Eigentumswohnungen haben dabei die allerschlechtesten Karten.
Mit Marktwirtschaft hat das alles rein gar nichts mehr zu tun. Wehren können sich Bürger nur begrenzt, indem sie in kleine PV-Anlagen plus Batteriespeicher investieren. Wollen sie sich das gefallen lassen? Nicht wirklich, oder? Oder wollen Sie wenn möglich etwas entgegensetzen? Lassen Sie sich beraten!“

§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger

§ 61 (1) Die Netzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, die EEG-Umlage von Letztverbrauchern zu verlangen für

1. die Eigenversorgung und

2. sonstigen Verbrauch von Strom, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird.

§ 61 (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt oder verringert sich nach den §§ 61a bis 61e und § 61k. Die §§ 61g und 63 sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 61 (3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes für Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind auf Letztverbraucher, die nach dieser Bestimmung zur Zahlung der vollen oder anteiligen EEG-Umlage verpflichtet sind, entsprechend anzuwenden.

§ 61a Entfallen der EEG-Umlage

Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,

1. soweit der Strom in der Stromerzeugungsanlage oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird (Kraftwerkseigenverbrauch),

„Thomas Blechschmidt: Wie wollte man auch den Strom messen, den eine PV Anlage samt Wechselrichter im Betrieb hinter dem Zähler braucht? Der technische Aufwand ist nicht vertretbar.“

2. wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,

„Thomas Blechschmidt: Wem fällt jetzt spontan ein normaler, durchschnittlicher Stromverbraucher (in der BRD) ein, der nicht an ein Netz angeschlossen ist? Leben denn so viele auf einer Almhütte?“

3. wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt und für den Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine Zahlung nach Teil 3 in Anspruch nimmt oder

„Thomas Blechschmidt: Also faktisch niemand, denn das muss für sämtliche Handelsintervalle für Strom gelten. Die werden durch die 15-minütige Handelsfrequenz an den Strombörsen bestimmt. Ein Jahr hat 8760 Stunden, jede Stunde hat 4 Viertelstunden, also 4 x 15 Minuten, was 35040 Intervalle ergibt, für die der Eigenversorger – für jedes einzelne – nachweisen können muss, dass er zu keiner Zeit Strom aus dem Netz bezogen hat. Womit klar, glasklar sein dürfte, dass das für nahezu niemanden zutrifft. Selbst mit einem „Batteriespeicher“ im Keller wäre das nur theoretisch möglich, da der bei einem ganz normalen Haushalt in etwa eine Kapazität von wenigstens 30% des Jahresverbrauchs haben müßte. Bei zum Beispiel 5.000 kWh Jahresstromverbrauch wären das 1.500 kWh Kapazität des Speichers. Bei aktuellen Verkaufspreisen um 1.500 Euro pro kWh, naja, so ca. 2,250 Millionen Euro für ein Einfamilienhaus.

Das wird etwas anspruchsvoll. Es gibt aber Möglichkeiten. Lassen Sie sich beraten.“

4. wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 24 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.

„Thomas Blechschmidt: Das klingt erst mal sehr schön. 10 kW Leistung und 10 MWh pro Jahr, was 10.000 kWh sind. Um die zu erzeugen, braucht man eine PV-Anlage zwischen 9 KW und 12 KW Leistung, oder auch etwas mehr, je nach Wohnort und Ausrichtung des Hauses. Ab hier ist eine Beratung besser als jedes Internetforum.“

§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei Bestandsanlagen

§ 61c (1) Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 verringert sich auf null Prozent der EEG-Umlage für Strom aus Bestandsanlagen,

1. wenn der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger betreibt,

2. soweit der Letztverbraucher den Strom selbst verbraucht und

3. soweit der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird, es sei denn, der Strom wird im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht.

§ 61c (2) Bestandsanlagen im Sinn dieses Abschnitts sind Stromerzeugungsanlagen,

1. die

a) der Letztverbraucher vor dem 1. August 2014 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Voraussetzungen des Absatzes 1 betrieben hat,

b) vor dem 23. Januar 2014 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder nach einer anderen Bestimmung des Bundesrechts zugelassen worden sind, nach dem 1. August 2014 erstmals Strom erzeugt haben und vor dem 1. Januar 2015 unter Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 genutzt worden sind oder

c) vor dem 1. Januar 2018 eine Stromerzeugungsanlage nach Buchstabe a oder Buchstabe b an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt haben, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht worden, und

2. die nicht nach dem 31. Dezember 2017 erneuert, erweitert oder ersetzt worden sind.

§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei älteren Bestandsanlagen

§ 61d (1) Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 verringert sich bei älteren Bestandsanlagen unbeschadet des § 61c auch dann auf null Prozent der EEG-Umlage,

1. wenn der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger betreibt und

2. soweit der Letztverbraucher den Strom selbst verbraucht.

§ 61d (2) Ältere Bestandsanlagen im Sinn dieses Abschnitts sind Stromerzeugungsanlagen, die

1. der Letztverbraucher vor dem 1. September 2011 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 betrieben hat und

2. nicht nach dem 31. Juli 2014 erneuert, erweitert oder ersetzt worden sind.

§ 61d (3) Ältere Bestandsanlagen im Sinn dieses Abschnitts sind ferner Stromerzeugungsanlagen, die nach dem 31. Juli 2014, aber vor dem 1. Januar 2018 eine Stromerzeugungsanlage, die der Letztverbraucher vor dem 1. September 2011 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 betrieben hat, an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt haben, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht worden.

§ 61d (4) Bei älteren Bestandsanlagen nach Absatz 3 ist Absatz 1 nur anzuwenden,

1. soweit der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird,

2. soweit der Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird oder

3. wenn die gesamte Stromerzeugungsanlage schon vor dem 1. Januar 2011 im Eigentum des Letztverbrauchers stand, der die Verringerung nach Absatz 1 in Anspruch nimmt, und auf dem Betriebsgrundstück des Letztverbrauchers errichtet wurde.

„Thomas Blechschmidt: Bei Bestandsanlagen bleibt im Wesentlichen alles gleich. Bestehende Anlagen dürfen ggf. moderat (30%) erweitert werden. Beratung ist jedoch unerlässlich.“

§ 61e Verringerung der EEG-Umlage bei Ersetzung von Bestandsanlagen

§ 61f Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen

§ 61g Entfallen und Verringerung der EEG-Umlage bei Verstoß gegen Mitteilungspflichten

„Thomas Blechschmidt: Überschrift des § 61g ist stringent falsch gegenüber dem Inhalt formuliert. Nicht die EEG-Umlage verringert sich, sondern der Anspruch auf die Verringerung der Umlage erhöht sich. (!)“

§ 61h Messung und Berechnung bei Eigenversorgung und sonstigem Letztverbrauch

§ 61h (1) Strom, für den die Netzbetreiber nach § 61 die Zahlung der vollen oder anteiligen EEG-Umlage verlangen können, muss von dem Letztverbraucher durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen erfasst werden.

§ 61h (2) Bei der Berechnung der selbst erzeugten und verbrauchten Strommengen darf unabhängig davon, ob hierfür nach den vorstehenden Bestimmungen die volle, eine anteilige oder keine EEG-Umlage zu zahlen ist, Strom nur bis zu der Höhe des aggregierten Eigenverbrauchs, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall (Zeitgleichheit), berücksichtigt werden. Eine Messung der Ist-Einspeisung ist nur erforderlich, wenn nicht schon technisch sichergestellt ist, dass Erzeugung und Verbrauch des Stroms zeitgleich erfolgen. Sonstige Bestimmungen, die eine Messung der Ist-Einspeisung verlangen, bleiben unberührt.

„Thomas Blechschmidt: Verstanden? Nein? Macht nichts. Es bedeutet einfach nur: Wenn sie für selbst erzeugten Strom bezahlen müssen, dann müssen sie auch nachweisen, wie viel Strom sie selbst erzeugt und zeitgleich verbraucht haben. Das ist zwar fair, aber ob es nicht einfach klüger, wirtschaftlicher und volkswirtschaftlich intelligenter wäre, den gesamten Aufwand dazu bleiben zu lassen, danach hat niemand gefragt.“

§ 61i Erhebung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung und sonstigem Letztverbrauch

§ 61i (3) Auf die Zahlung der EEG-Umlage kann der berechtigte Netzbetreiber monatlich zum 15. Kalendertag für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat Abschläge in angemessenem Umfang verlangen. Die Erhebung von Abschlägen nach Satz 1 ist insbesondere nicht angemessen

1. bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt und

2. bei anderen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt.
Bei der Ermittlung der installierten Leistung von Stromerzeugungsanlagen nach Satz 2 ist § 24 Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden.

§ 61i (4) § 60 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

§ 61i (5) Abweichend von § 27 Absatz 1 können Netzbetreiber Ansprüche auf Zahlung der EEG-Umlage nach § 61 Absatz 1 gegen Letztverbraucher, die zugleich Anlagenbetreiber sind, mit Ansprüchen dieses Anlagenbetreibers auf Zahlung nach Teil 3 aufrechnen.

„Thomas Blechschmidt: Bedeutet, der größte regionale Stromversorger (ist immer der Netzbetreiber) darf die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch mit der Einspeisevergütung aus der EEG-Umlage verrechnen.“

§ 61k Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

(1) Für Strom, der in einer Saldierungsperiode (=Kalenderjahr) zum Zweck der Zwischenspeicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeicher verbraucht wird, verringert sich der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage in dieser Saldierungsperiode in der Höhe und in dem Umfang, in der die EEG-Umlage für Strom, der mit dem Stromspeicher erzeugt wird, gezahlt wird, höchstens aber auf null.

„Thomas Blechschmidt: Wer hat das verstanden? Strom der zum Zweck der Zwischenspeicherung tatsächlich verbraucht wird, ist im Grunde nur Speicherverlust. Das kommt weiter unten noch einmal. Ein Beispiel: Die PV-Anlage erzeugt pro Jahr 10.000 kWh, davon werden 50% zeitgleich im Haus verbraucht (keine Speicherung), 40% werden zeitglich eingespeist (keine Speicherung) und die restlichen 10% werden über den Speicher bewegt. Werden daher den Eigenverbauch erhöhen. Achtung: Das sind immerhin 1.000 kWh, also jeden Tag rechnerisch durchschnittlich 2,7 kWh. Um so einen Durchschnitt zu erreichen, muss der Speicher schon eine übliche Größe von 6 kWh haben. Nur dann kann er die Tage ohne Erzeugung durch die PV ausgleichen. Dann kann es nur um eine anteilige EEG-Umlage für die Energie gehen, die vorübergehend umgewandelt später wieder in Strom zurückverwandelt wird und selbstverbraucht wird, hier also um die 1.000 kWh. Fall sich mich irre, freue ich mich auf Aufklärung.“

Für die Ermittlung der Verringerung nach Satz 1 wird vermutet, dass für Strom, der mit dem Stromspeicher erzeugt wird, die volle EEG-Umlage gezahlt worden ist, soweit der Strom in ein Netz eingespeist und in einen Bilanzkreis eingestellt wurde.

„Thomas Blechschmidt: „Was wohl heißen muss, dass der Strom aus der PV erst mal über den Wechselrichter, wobei ein wenig Verlust entsteht, ca. 3%, und den PV-Bezugs-Zähler laufen soll, daraus die EEG-Vergütung berechnet wird, dann der Strom, soweit er nicht ins Netz geht, über einen Gleichrichter, wobei ein wenig Verlust entsteht, ca. 3%, in die Batterie geschoben wird, wobei ein wenig bei der Umwandlung in elektrochemische Energie verloren geht, ca. 5%, und diese elektrochemische Energie dann, zeitversetzt, wieder zu Strom wird, wobei ein wenig Verlust entsteht, ca. 5%, und über einen weiteren Wechselrichter (zwei Wechselrichter = zwei Mal kaufen), wobei, wie auch sonst, wieder ein wenig Verlust entsteht, ca. 3%, um dann für die ursprüngliche Teilmenge, für die ja bei dieser technischen Anordnung auf Basis der Messwerte des PV-Bezugszählers EEG-Umlage vergütet wurde, eine anteilige EEG-Umlage in Rechnung gestellt zu bekommen, von der der Eigenverbrauch des Speichers, des Gleichrichters und des zweiten Wechselrichters plus ganz normaler Speicherverluste über die Zeit (ca. 5%) freundlicherweise abgezogen wird. Wobei unklar bleibt, wie dieser Eigenverbrauch des Speichers festgestellt werden soll. Mutmaßlich durch Saldierung der Werte des PV-Bezugszählers mit denen des Verbrauchszählers am Hausanschluss unter Berücksichtigung des Einspeisezählers.“

Für Strom, der zum Zweck der Zwischenspeicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeicher verbraucht wird, entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage, soweit die in dem Stromspeicher gespeicherte Energie nicht wieder entnommen wird (Speicherverlust).

„Thomas Blechschmidt: Warum ist das so klar und einfach ausgedrückt? Was hat der Fachausschuss des Bundestags denn hierbei übersehen?“

Werden in dem Stromspeicher Strommengen, für die unterschiedliche hohe Ansprüche auf Zahlung der EEG-Umlage bestehen, verbraucht, entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für den Speicherverlust nach Satz 3 in dem Verhältnis des Verbrauchs der unterschiedlichen Strommengen zueinander.

„Thomas Blechschmidt: Wäre das der Fall, wenn zum Beispiel der Speicher nachts mit Niedertarifstrom beladen wird?“

(1a) Saldierungsperiode im Sinn des Absatzes 1 ist das Kalenderjahr. Abweichend von Satz 1 ist Saldierungsperiode der Kalendermonat, wenn der mit dem Stromspeicher in einem Kalenderjahr erzeugte Strom nicht ausschließlich in ein Netz eingespeist wird oder ausschließlich vom Betreiber selbst verbraucht wird. In den Fällen des Satzes 2 ist die Verringerung der EEG-Umlage auf höchstens 500 im Stromspeicher verbrauchte Kilowattstunden je Kilowattstunde installierter Speicherkapazität pro Kalenderjahr begrenzt.

„Thomas Blechschmidt: Alles höchst kunstfertig ausgetüftelt, vollkommen unverständlich formuliert und einen bürokratischen, investiven sowie messtechnischen Aufwand erfordernd, der sich mit rationalem Verstand und volkswirtschaftlicher Nützlichkeit nicht vereinbaren lässt. Vor allem konterkarieren solche juristischen Gespinste die angeblichen Ziele der angeblichen Energiewende, hindern vor allem private Investoren und KMU, die zur Umgehung dieses Aufwands auf Bagatellanlagen bis höchstens 10 KW sehr wirksam beschränkt werden. Diese Regelung hat nur eine Wirkung: Nicht Be- sondern Verhinderung der Beteiligung von kleinen, privaten und dezentralen Erzeugern und dadurch die Schaffung eines neuen Schutzgebiets und Weidegrunds für große Investoren. Was die folgenden Absätze des Paragraphen verdeutlichen:“

(1b) Der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage verringert sich nach Absatz 1 nur, wenn derjenige, der die EEG-Umlage für den in dem Stromspeicher verbrauchten Strom zahlen muss,

1. sicherstellt, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 jederzeit durch geeichte Messeinrichtungen und eine nachvollziehbare, die Saldierungsperioden des Absatzes 1a berücksichtigende Abrechnung eingehalten werden; hierzu ist insbesondere erforderlich, dass

„Thomas Blechschmidt: A Konto Betreiber.“

a) sämtliche Strommengen durch geeichte Messeinrichtungen und erforderlichenfalls intelligente Messsysteme im Sinn des § 2 Nummer 7 des Messstellenbetriebsgesetzes gesondert erfasst mitgeteilt werden; insbesondere sind Strommengen, für die unterschiedlich hohe Ansprüche auf Zahlung der EEG-Umlage bestehen, gesondert zu erfassen,

„Thomas Blechschmidt: Hier wird versucht mit Bausch und Bogen umfassend einzufangen, wovon die Verfasser des Gesetzes keinen Schimmer haben, was das eigentlich an Aufwand und en Detail bedeutet. Man könnte fast glauben, die Formulierung, wie auch die folgende, dienen als eine Art salvatorische Klausel, falls womöglich etwas vergessen wurde.“

b) sämtliche sonstige Energieentnahmen durch geeichte Messeinrichtungen gesondert erfasst und mitgeteilt werden,

„Thomas Blechschmidt: Eine Frage, Vorsicht, Süffisanz und Satire, der Wärmeverlust auch?“

c) im Rahmen der Abrechnung jeweils innerhalb der einzelnen Saldierungsperioden die Energiemenge, die sich im Stromspeicher befindet, erfasst wird und

„Thomas Blechschmidt: Der ganze, im Grunde vollkommen überzogene technische Aufwand, geht natürlich auf Rechnung des Betreibers. PV + Speicher als eine Einheit aufzufassen und bis 100 KW auf all den Aufwand zu verzichten wäre einfacher, ergäbe robustere Anlagen und wäre eine wesentlich sinnvollere Förderung, bei der die Kosten für den Zusatzaufwand samt der damit verbundenen Bürokratie die Mehreinnahmen für das EEG-Konto nicht ohnehin mehr als komplett auffressen. Der Gesetzgeber hat dem genannten Ziel mit diesem Irrsinn einen Bärendienst erwiesen.“

2. seine Mitteilungspflichten nach § 74 Absatz 2 und § 74a Absatz 2 Satz 2 bis 5 erfüllt hat.

Der Nachweis der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1, insbesondere der Zahlung der EEG-Umlage und der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 und Satz 3, ist für Strom, der mit dem Stromspeicher erzeugt worden ist, gegenüber dem Netzbetreiber kalenderjährlich durch denjenigen zu erbringen, der zur Zahlung der EEG-Umlage für den von dem Stromspeicher verbrauchten Strom verpflichtet ist. Sind mehrere Personen nach Satz 3 verpflichtet, kann der Nachweis nur gemeinsam erbracht werden.

„Thomas Blechschmidt: Wie bereits erwähnt, der Betreiber hat das aus seinem Geschäftsmodell zu erwirtschaften. Nicht, dass eine Verschiebung auf einen anderen so genannten Marktteilnehmer besser wäre. Nein, das Ganze ist ein aufgesetzter Popanz, vollkommen unproduktiv und nutzlos. Flüssiger als das Ei einer Klapperschlange = überflüssig.“

(1c) Für Stromspeicher, deren Strom nicht ausschließlich in ein Netz eingespeist und nicht ausschließlich vom Betreiber selbst verbraucht wird, evaluiert die Bundesnetzagentur die Absätze 1 bis 1b bis zum 31. Dezember 2020 und berichtet der Bundesregierung über die Erfahrungen mit diesen Bestimmungen.

„Thomas Blechschmidt: Man scheint die Schwierigkeit offenbar zu ahnen…, nur warum verzichtet man nicht konsequent auf diese komplette Absurdität? “

§ 70 Grundsatz

Anlagenbetreiber, Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Netzbetreiber, Letztverbraucher und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 56 bis 62 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 71 bis 74a genannten Daten, unverzüglich zur Verfügung stellen. § 62 ist entsprechend anzuwenden.

„Thomas Blechschmidt: Richtig, noch besser sollten diese Daten allerdings anonymisiert öffentlich einsehbar sein und vor allem die entsprechenden Messwerte aller Umspannwerke, Trafostationen, Übergabestationen etc. Beinhalten.“

§ 71 Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber

1. bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten anlagenscharf zur Verfügung stellen,

§ 74a Letztverbraucher und Eigenversorger

(1) Letztverbraucher und Eigenversorger, die Strom verbrauchen, der ihnen nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert worden ist, müssen dem Netzbetreiber, der nach § 61i zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist, unverzüglich folgende Angaben übermitteln:

1. die Angabe, ob und ab wann ein Fall im Sinn des § 61 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 vorliegt,

2. die installierte Leistung der selbst betriebenen Stromerzeugungsanlagen,

3. die Angabe, ob und auf welcher Grundlage die EEG-Umlage sich verringert oder entfällt, und

4. Änderungen, die für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen eines Entfallens oder einer Verringerung der EEG-Umlage weiterhin vorliegen, relevant sind oder sein können, sowie den Zeitpunkt, zu dem die Änderungen eingetreten sind.
Satz 1 Nummer 1 bis 3 ist nicht anzuwenden, wenn die Angaben bereits übermittelt worden oder die Tatsachen, die mit den Angaben übermittelt werden sollen, dem Netzbetreiber bereits offenkundig bekannt sind. Satz 1 Nummer 1 bis 3 ist ferner nicht anzuwenden für die Eigenversorgung mit Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 1 Kilowatt und aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 Kilowatt; § 24 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.

(1) Letztverbraucher und Eigenversorger, die Strom verbrauchen, der ihnen nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert worden ist, und die der Pflicht zur Zahlung der vollen oder anteiligen EEG-Umlage nach § 61 unterliegen, müssen dem Netzbetreiber, der zur Erhebung der EEG-Umlage nach § 61i berechtigt ist, alle Angaben zur Verfügung stellen, die für die Endabrechnung der EEG-Umlage nach § 61 für das vorangegangene Kalenderjahr erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Angabe der umlagepflichtigen Strommengen, wobei, soweit eine Bilanzierung der Strommengen erfolgt, die Strommengen bilanzkreisscharf mitgeteilt werden müssen. Die Meldung muss bis zum 28. Februar eines Jahres erfolgen. Die Frist nach Satz 3 verschiebt sich auf den 31. Mai, wenn der Netzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber ist. Ist die selbst betriebene Stromerzeugungsanlage ein Stromspeicher im Sinn des § 61k, sind zusätzlich sämtliche Strommengen im Sinn des § 61k Absatz 1b Nummer 1 anzugeben.

„Thomas Blechschmidt: Das kurze Fazit zum Schluss. Die meisten, wesentlichen Kritikpunkte sind bereits im Auszug angesprochen. Der Ausbau wird zwar weitergehen, allerdings bei weitem nicht so, wie erforderlich, sondern im Tempo eines Rollators. Die verantwortlichen Akteure in Politik, ihre Pendants in den Wirtschafts- und Interessenverbänden sollten klugerweise dazu gezwungen werden, mit den Märchenstunden, der Besitzstandswahrung für kapitalkräftige oder so genannte systemrelevante Strukturen und sich selbst ständig in die Tasche zu lügen aufhören. Es ist nicht das System, oder das Establishment, das krank ist, versagt oder nichts taugt, sondern die Vereinnahmung durch parallele Strukturen, die die Bestimmung der wesentlichen Akteure und Vorgehensweisen dem demokratischen Prozess entzogen haben.

Es sind vor allem die Bürger selbst, die sich aus Bequemlichkeit raushalten, statt zu handeln. Die Welt geht davon nicht unter, aber wir alle werden zunehmend zur Kasse gebeten, während einige wenige zunehmend Kasse machen.

Das Gesetz an sich ist mittlerweile übermäßig aufgebläht, schon für Fachleute nicht vollständig verständlich, wirft mehr Fragen als Lösungen auf und überfordert den unbedarften Bürger, der ein paar Euro von seinem ersparten sinnvoll investieren will ohne sich damit einer Finanzanlageinstitution auszuliefern, ein Verhalten, dass dereinst als freie wirtschaftliche Betätigung galt, oder schlicht nur den Wasserkopf einer Bank oder Versicherung zu finanzieren. Gesetze sollten einfach, klar und verständlich sein, und nicht versuchen, auch noch das letzte Detail zu regeln, dass gar keiner Regelung bedürfte, orientierte der Gesetzgeber sich nur konsequent am Ziel, der Materie. Dann wären Gesetze einer Verfassung oder notgedrungen mangels einer solchen eben, tut es ein Grundgesetz genauso, würdig. Aber nicht nur derartigen Grundnormen, sondern vor allem auch denen, um die sich alles dreht: Bürger!“

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Peter Terium und Thomas Blechschmidt – ein fiktiver Dialog

Peter Terium (PT) und Thomas Blechschmidt (TB)
– Ein fiktiverDialog –

PT: Wenn wir heute eine für uns unbekannte Gegend bereisen, verlassen wir uns auf ein Navigationssystem. Es führt uns in der Regel sicher ans Ziel, und wenn es zusätzlich mit Daten zur aktuellen Verkehrslage versorgt wird, sogar auf dem schnellsten Weg. Doch Navis haben einen Haken: Sie kennen nur die Gegenwart.

TB: Navigationssystem? In der Regel? Dann haben wir alle einen Haken: Wir leben alle in der Gegenwart. Selbst wenn das den wenigsten bewusst ist, da die Mehrheit überwiegend konservativ ist und den besseren Zustand in der Vergangenheit sieht und sich deshalb gegen jede Veränderung stemmt.

PT: Zukünftige Bauprojekte sind noch nicht berücksichtigt. Und für erst in Kürze auftretende Staus ist das Navi blind. Sobald wir die ausgetretenen, noch nicht kartographierten Wege verlassen, meldet es nur noch „Off Road“. In Konfrontation mit dem Unbekannten bietet das Navi keine Orientierung mehr.

TB: Navis sind praktisch und bequem. Sie irren selten, und wenn, dann ist das meistens lustig. Das war es dann aber auch schon. Gebraucht werden sie nicht. Bis vor kurzem sind wir alle ohne ausgekommen und mir wäre nicht bekannt, dass schon mal jemand beim Autofahren verloren gegangen ist. Abgesehen von Selbstmördern und Unfallopfern. Aber sogar den Unvorsichtigen, der mit seinem VW Käfer in den 50 Jahren im Winter den zugefrorenen Königssee überqueren wollte, hat man 40 Jahre später wieder gefunden.

Ein Navi ist auch nicht zur Orientierung da, sondern zu Entlastung von lästigem Mitdenken. Das Navi ist insoweit eine Art alternatives Glaubenssystem, denn wir wissen nicht, ob die Informationen des Navi stimmen. Es sei denn wir kennen die Strecke aus Erfahrung.
Auch ich nutze ein Navi. Nicht, weil ich es bräuchte. Sondern weil ich ein Elektroauto fahre, ein 100 % BEV. Das Navi sagt mir, wie weit es noch zum Ziel ist und ich weiß dann, ob der „Saft“ reicht und kann mich darauf einstellen. Deshalb ist das Navi für mich nützlich. Das Auto ist inzwischen 6 Jahre alt, hat gut 90.000 Kilometer, und die Navi-Informationen wurden nie aktualisiert. Es ist immer wieder lustig, auf dem Display über Felder zu fahren….

Wer sich wirklich sinnvoll orientieren will nutzt – falls verfügbar – seine Sinne, eventuell vorhandenen Verstand und schaut sich seine Route – soweit es sich überhaupt um eine Fahrt in vollkommen unbekanntes Gebiet handelt – zum Beispiel auf Open Street Maps oder Google Maps an. Oder er verwendet ganz klassisch eine Straßenkarte, die er hoffentlich nicht mit einem Schnittmuster für Faltenröcke verwechselt.

Um sich auf die Zukunft vorzubereiten gibt es eben zwei Wege:

1. Glaubenssysteme und Führungsfiguren, denen man Glauben schenkt. Was einfach, praktisch und logisch erscheint, in der Regel aber in Enttäuschungen endet.

2. Sich grundlegend selbst informieren. Was anstrengend ist, Mühe und Zeit kostet, von niemandem honoriert wird sondern im Gegenteil oft mehr Verdruss und Ärger als Vergnügen bereitet. Vor allem, wenn man sich auskennt, die Dinge versteht und so genannte „Fachleute“, Experten und Politiker damit konfrontiert. Beispiel Bundesnetzagentur: Geht man auf deren Propagandaveranstaltungen zum Thema „Netzausbau“, – womit ausschließlich die Transportnetze und eben nicht die Verteilnetze angesprochen sind – dann darf man staunen, wie eine Reihe von Juristen, die den Begriff ein Kilowatt nicht von einer Kilowattstunde unterscheiden können, dort erklären wollen, wie, warum und wo Stromtrassen und Stromautobahnen notwendig sind. Stromautobahnen deshalb weil Deutsche Autobahnen grundsätzlich lieben.

PT: Für die zukünftige Entwicklung der Energiewelt haben wir kein Navigationssystem, das uns den genauen Weg weisen könnte, denn es gibt schlicht zu viele Unbekannte.

TB: Das ist der Punkt. Wir brauchen dafür kein Navi. Was wir brauchen, um uns sachlich richtig zu informieren ist ein umfassendes und transparentes Informationssystem, wie es eben die Online-Kartensysteme bieten. Dazu gehört an erster Stelle die komplette Erfassung und öffentliche einsehbare Darstellung aller Messdaten an allen existierenden Netzknoten:

– Einspeisepunkte
– Ortsnetztrafos (Ebene 400 V = 0,4 KV zu 10 KV bis 30 KV)
– Umspannstationen (Ebene 10 KV bis 30 KV zu 110 KV)
– Umspannwerke (Ebene 110 KV zu 220 KV – 380 KV)
– Ausspeisepunkte aus Kraftwerken.

Diese Daten, und nur diese, die in Intervallen von 15 Minuten erhoben werden, versetzen uns in die Lage Lasten (Abruf) und Leistungen (Angebot, Lieferung) von Stromabnehmer und -Erzeuger zuverlässig zu erkennen zu analysieren und das Netz als gesamtes effizient und wirtschaftlich zu managen. Und nur diese Daten in dieser Tiefe erlauben eine wirklich angemessene Planung von Stromleitungen.

Beim aktuellen System erfolgt diese „Planung“ nach Geschmack,

Interesse der Investoren (garantierte Rendite = Grundeinkommen und anwachsendes Realvermögen für Kapitalbesitzer) und Ehrgeiz einiger Manager und Politiker. Wer das als linke Propaganda eines Ahnungslosen abtut, soll einfach nur mit nachprüfbaren Fakten erklären, warum zum Beispiel die dringend für die Stromversorgung bayerisch Schwabens benötigte Stromautobahn aus dem Raum Halle / Saale nach Meitingen urplötzlich die Richtung wechselt und im über 200 Kilometer entfernten Landshut endet.
Sind die Stromverbraucher etwa mit umgezogen?

Ich bin nach Besuchen bei der BnetzA und längerer Beobachtung überzeugt, wir werden von Leuten, die an der Spitze großer Organisationen stehen, verarscht. Und zu denen gehören Sie als oberstes Leittier von RWE und innogy nun einmal.

Weshalb sollte irgendjemand, den sie nicht in Lohn und Brot haben, ihnen trauen?

PT: Wollen wir die ambitionierten globalen Klimaschutzziele erreichen, müssen wir uns aber bereits jetzt auf den Weg machen.

TB: Ist es nicht in Wahrheit so, dass wir real „auf den Plätzen“ liegen, eher außerhalb der Wertung, als an der Spitze, wie es die üblichen Verdächtigen aus Politik und Medien uns immer wieder weismachen? Deutschland sei Spitzenreiter, Vorreiter, Musterland, Leitmarkt, etc. für die Energiewende. Alles Geschwätz. Das Gegenteil ist der Fall und oberdrein wird die private Initiative einzelner Menschen mit allen Mitteln behindert. Das zu beweisen ist ein wenig aufwändig, da es nicht mehr genügt, das neueste EEG zu lesen, sondern man es auch ein wenig deutlicher erklären muss, was es bedeutet. Vor allem in der Zusammenschau mit anderen Gesetzen oder Verordnungen zum Thema Energie:

– EEG
– EnWG
– WWg
– EnEV
– KWKG
– eeWWG

PT: Und dafür braucht es eine klare Orientierung, wohin die Reise geht. Eine solche Orientierung kann nur ein Kompass vermitteln.

TB: Das bestreite ich massiv. Ein Kompass sagt, wo Norden ist. Selbst wenn man sich daran orientieren kann und mittels weiterer Werkzeuge feststellen kann, wo man sich befindet, nützt das alles nichts, wenn es kein klares Ziel gibt bzw. das eigentlich klare Ziel beständig und mit allen Mitteln verwässert oder verhindert wird.

PT: Er gibt die Richtung vor, ganz egal wie die einzelnen Wege verlaufen und was auch immer auf der Reise geschieht.

TB: Auch das ist falsch. Die Richtung gibt der Kapitän vor. Und der sollte in einer Demokratie nun einmal der Souverän sein. Verhält es sich nun so, dass der Souverän das nicht kann, oder etwa nicht darf, wie in der BRD oder EU, und die vom Souverän mit der Aufgabe betrauten Vertreter nicht in der Lage, oder auf Deutsch unfähig sind, sich adäquat und in einem logischen und faktisch korrekten Prozess damit auseinander zu setzen, sondern sich statt dessen von den Vertretern der mit der Umsetzung zu beauftragenden Unternehmen leiten lassen, dann ist es kein Wunder, wenn der Fortschritt nicht weiter reicht, als immer weiter hinterher zu hinken.

PT: So behalten wir auch im „Off Road“-Modus unser Reiseziel fest im Blick. Wir haben deshalb bei innogy einen energiepolitischen Kompass entwickelt, den ich vor wenigen Tagen auf der Handelsblatt Jahrestagung Energiewirtschaft in Berlin erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt habe.

TB: Das ist es was ich meine. Der Input verbleibt innerhalb einer Filterblase, die weder zuständig ist noch Zuständigkeit haben kann und die noch dazu in dem gefangen steckt, was mittlerweile als confirmation bias beschrieben zu einem massiven Problem der Gesellschaft insgesamt wird.

Energiepolitischer Kompass: Orientierung auf dem Weg in die Energiezukunft

PT: Die Zukunft der Energiewelt wird von drei Megatrends, den sogenannten drei D’s bestimmt: Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung. Dabei ist die Dekarbonisierung, die deutliche Reduktion von Treibhausgasen, die übergeordnete Zielsetzung sowohl der deutschen Energiewende als auch internationaler Energiepolitik.

TB: Diese Zielsetzung ist nicht übergeordnet. Zumindest nicht faktisch, sondern maximal verbal. Wir haben seit 2005 eine „Klimakanzlerin“. Und seit 2016 Förderungen, die sogar den Einbau neuer Ölheizungen mit 2.000 Euro belohnen. Von Abgasskandalen und einem im Vergleich zu anderen Ländern nicht stattfindenden Markt für Elektromobilität gar nicht erst zu sprechen. Leitmarkt für Elektromobilität? Der Witz wäre gut, wenn die Realität nicht deutlich zeigen würde, dass die betreffende Industrie das gesamte finanzielle Risiko nicht nur auf die Staatskasse auslagern, sondern sogar noch von der Entwicklung profitieren will. Wer ist der erfolgreichste deutsche Elektroautomobilbauer? Na? Ja, die Deutsche Post AG. Ohne Hilfe der Herren Zetsche, Müller, Stadler, und Co.

PT: Das war auch bei meinem Besuch auf dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum in Davos zu spüren, wo mehr Veranstaltungen als je zuvor zu den Themen Klimawandel und saubere Energie stattfanden.

TB: Schön, dass dort solche Veranstaltungen stattfinden. Ist man sich den dort schon einig, wie man das ganze profitbringend einsteuern kann? Ich hätte da ein paar Vorschläge. Ansonsten ist das Event auch nur eine weitere Filter Bubble im confirmation bias einer neuen Aristokratie, eines neuen kapitalgebundenen Feudalismus. Auch Sie müssen sich ja elegentlich als Neo-Liberaler beschimpfen lassen. Die schimpfenden Linken Utopisten haben keine Ahnung und offenkundig auch keinen Verstand. Sie sind auch nur einer, der halt das Glück hatte, innerhalb dieser neuen Aristokratie, der neuen, bestimmenden Schicht marktkonformer Demokratieillusionisten gelandet zu sein.

Ich weiß nicht, in wie weit sie persönlich diesen Zusammenhang verstehen und durchschauen. Sie, Herr Terium, sind nicht schuld. Nur ein wenig mehr mitverantwortlich als die Mehrheit.

Aber ich weiß und könnte es beweisen, dass die in Ihrem soziokulturellen Umfeld geheiligte betriebswirtschaftliche Maxime „niedrigster Preis“ = „maximale Rendite“ deutlich mehr Schwierigkeiten und Probleme verursacht, als sie volkswirtschaftlichen und individuellen Nutzen für Jeden bringt.

Falls Sie Zeit aufwenden wollen, lesen Sie, was gute Leute außerhalb ihres filter bubble confirmation bias erarbeitet haben.

Orangebuch Energiepolitik

PT: Der energiepolitische Kompass ist für uns bei innogy richtungsweisend. Denn er reflektiert unser Geschäftsmodell mit dem bewussten Fokus auf Erneuerbaren Energien, Verteilnetzen und Vertrieb. Und er prägt unsere strategische Agenda für die Zukunft.

TB: Daraus lese ich jetzt, dass Sie den gerade beschriebenen Zusammenhang nicht durchschauen. Ich behaupte: Netzbetrieb – egal welches Netz (Strom, Gas, Wasser, Straße, Schiene) und welche Ebene – ist wirtschaftlich kein für den Wettbewerb geeigneter Teilsektor. Das Gleiche gilt für Meßdienstleistungen.

Klar. Sie sprechen für ein Unternehmen und sind deshalb an Geschäftsmodellen interessiert. Diese Art Interesse darf aber nicht länger die faktischen Bedürfnisse der Bevölkerung vereinnahmen. Von den emotionalen gar nicht zu reden.


Der Kompass zeigt in Richtung Sektorkopplung.

PT: Die Energiewende ist derzeit noch eine reine Stromwende.

TB: Das trifft zwar zu, doch nur insoweit, als sich auch beim Strom zu wenig wendet, im Gegenteil mehr und mehr Hindernisse aufgebaut werden. Bzw. bereits jetzt die Weichen gestellt werden, die privaten Investoren und die Endverbraucher von Strom später zum Erhalt der Großstrukturen – und damit zum Begleichen der Verluste und Schulden von RWE, EON, ENBW, Vattenfall und Co. in die Verantwortung zu nehmen.

PT: Doch auf die Energiewirtschaft entfällt weniger als die Hälfte aller CO2-Emissionen.

TB: Sorry, aber nicht nur die Stromwirtschaft ist eine Bewirtschaftungsform für Energie. Dazu gehören auch die Ölindustrie, die Gas-„Industrie“, Kohle, Holzkohle, Brennholz und ein paar weitere kleinere Bereiche.

PT: Eine Dekarbonisierung gelingt deshalb nur, wenn alle Sektoren mitziehen. Konkret kann das bedeuten, dass die mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verbundenen höheren Strommengen auch in den Sektoren Wärme und Verkehr genutzt werden.

TB: Diesen Teil der Predigt hören aufmerksame Menschen seit 15 Jahren. Nichts grundlegend Neues. Tatsache ist jedoch, dass in Europa, nicht nur in der BRD, nur noch vorankommt, was 100% gesicherte Rendite und Risiko gegen Null einbringt. Wir, genauer gesagt eine große, aber politisch bestimmende Minderheit der Bevölkerung, sind dabei das virtuelle Vermögen der Zukunft zu verspeisen. Mit dem System der Emissionszertifikate haben wir seit langem ein von den „maßgeblichen“ Eliten sanktioniertes, gewolltes, „marktwirtschaftliches“ und vielgepriesenes System, das bekanntermaßen keinerlei Wirkung hat. Weshalb also sollte irgendjemand einem exponierten Vertreter der Wirtschaftselite in irgendeiner Weise trauen?

PT: Dafür müsste jedoch die Wettbewerbsfähigkeit des Stroms verbessert werden, die heute aufgrund von staatlichen Abgaben und Steuern gegenüber anderen Energieträgern zurücksteht.

TB: Moment Mal. Es war Ihre Zunft, der Stall, in dem Sie an die Spitze gekommen sind, der genau dieses System genau so wollte. Selbst wenn ich Ihnen in dieser Hinsicht, die ich seit sechs Jahren vertrete, Recht gebe, fehlt mir an der Stelle jetzt aber eine klare Aussage, wie Sie sich diese Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vorstellen.
Die bayerischen IHK haben dazu ein Positionspapier verfasst, das zwar wie sie das Problem erstmals korrekt erkennt, aber leider wie üblich keinen in irgendeinem erträglichen Sinn vernünftigen Lösungsansatz bietet. Sie legen hier einen Köder aus. Was aber steckt dahinter?
Ich habe ein klares Konzept dafür, dass ich hier aber nicht ausbreite.


Der Kompass zeigt in Richtung starke Verteilnetze.

PT: Die Energiewende bringt eine zunehmend dezentrale Stromerzeugung mit sich. Schon heute werden die Erneuerbaren Energien fast ausschließlich in die Verteilnetze eingespeist. Die Energiewende braucht leistungsfähige Verteilnetze, die diesen neuen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Deshalb muss in den nächsten Jahren erheblich in den Netzausbau investiert werden, wozu die Verteilnetzbetreiber jedoch wirtschaftlich nur in der Lage sind, wenn die Regulierung es zulässt.

TB: An der Stelle bin ich mit Ihnen vollkommen einig. Nur fürchte ich, werden sich unsere Vorstellung was, wie und wer ein wenig, aber bedeutend, unterscheiden.

Der Kompass zeigt in Richtung digitale Innovationen.

PT: Digitalisierung ist derzeit vor allem mit einer großen Automatisierungswelle gleichzusetzen. Doch die digitale Transformation ist weitaus mehr als die bloße Digitalisierung ehemals analoger Prozesse. Sie betrifft das ganze Unternehmen und verändert fundamental ihr Geschäftsmodell, ihre Kultur, ihre Produkte und die Interaktion mit den Kunden.

TB: Richtig. Und da diese Digitalisierung neben der Auflösung bisheriger Arbeitsplätze auch die Möglichkeit zu massiver Überwachung, Kontrolle und Manipulation bietet, ist größte Vorsicht geboten. Aus Sicht der privaten Endverbraucher. Aus diesem Grund gibt es in meinen Augen zwingende Konsequenzen. Ein davon ist, dass sämtliche Großkonzerne ebenso wie vertikal entlang möglichst geschlossener Wertschöpfungsketten ausgerichtete Wirtschaftsunternehmen aufgelöst und abgewickelt werden. Zudem müssen alle Teilbereiche, die sich keinem qualitativen Wettbewerb stellen können, sondern nur über Preis und politische Subventionen in Wettbewerb treten können, vergemeinschaftet bzw. „verstaatlicht“ werden. Die Form der Wahl sind dabei möglichst kleine Genossenschaften, Gemeindeswerke oder Stadtteilwerke. Vor allem darf bezüglich Abgaben und Begrenzungen kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Erzeugern fortbestehen. Das aktuelle EEG weist diesbezüglich in die komplett falsche Richtung.

PT: innogy ist mit innovativen Produkten und Dienstleistungen bereits in Vorleistung gegangen. Doch um das Potenzial der Digitalisierung vollständig ausschöpfen zu können, benötigen wir auch förderliche gesetzliche Rahmenbedingungen, beispielsweise im Bereich des Datenschutzes.

Der Kompass zeigt in Richtung Europa.

PT: Nationale Regierungen und Parlamente sind hoffnungslos überfordert, wenn sie sich um globale Emissionsziele kümmern sollen. Doch die Europäische Union befindet sich aktuell in der Krise; sie verliert mehr und mehr die Fähigkeit, gemeinsame Regeln zu beschließen und umzusetzen. Wir brauchen aber europäische Initiativen zur Marktintegration, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, zur Stärkung der Verteilnetzbetreiber oder für einen Digitalen Gemeinsamen Markt. Deshalb wird sich innogy auch weiterhin für ein starkes Europa im Allgemeinen und für eine ambitionierte europäische Energiepolitik im Besonderen einsetzen.

TB: Da stimme ich zu.

Die Energiewende lässt sich nur gemeinsam zum Erfolg führen

PT: innogy ist ein Unternehmen, das die Energiewende vorantreiben kann. Wir denken weiter als nur bis zur Errichtung von Windparks und dem Aufstellen von Solarpaneelen. Vielmehr beschäftigen wir uns mit der Frage, wie das Gesamtsystem in der Zukunft funktionieren kann. Doch ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen kann die neue Energiewelt nicht entstehen lassen.

TB: Das hört sich zwar honorig an, ist aber der falsche Weg. Bieten sie mit innogy entweder technische Lösungen oder Installation oder Energiebereitstellung Handel oder Consulting und Management. Aber verabschieden Sie sich bitte von der Vorstellung irgendwer bräuchte weiterhin große oder tief integrierte Konzerne. Es mag viele geben, die an diesen Strukturen hängen, schlicht weil man hohe, wichtig anmutende, höchst bezahlte – Ja, auch Sie bekommen viel zu viel Gehalt, Herr Terium – Posten und vermeintliches Ansehen haben kann.

PT: Dazu braucht es eine gemeinsame Anstrengung von Politik und Wirtschaft, Wissenschaftlern und Verbrauchern. Voraussetzung dafür ist eine Verständigung über die Richtung, die wir einschlagen, und die Wege, die wir gehen wollen. Dies kann nur über eine breit angelegte, vorbehaltlose und interdisziplinär geführte Debatte geschehen. Und genau dazu möchte ich hier auf LinkedIn einen Beitrag leisten, indem ich meine Vorstellungen von der Energiezukunft regelmäßig mit Ihnen teile und zur Diskussion stelle. Das Ziel der Energiewende steht fest. Jetzt müssen wir die Richtung einschlagen und die vielversprechendsten Wege gehen. Je mehr sich daran beteiligen, desto schneller und besser kommen wir voran. Denn die Energiewende lässt sich nur gemeinsam zum Erfolg führen.

TB: Ich bin im Prinzip gern dabei. Habe aber nach Jahren dummer Sprüche, Herablassung, Verächtlichmachung durch Politiker, „Experten“, Manager, „Fachleute“, Verbandswichte und Schwätzer die Nase ziemlich gestrichen voll. Vor allem sind sogar Blumentöpfe nur innerhalb der geschlossenen Strukturen der Energiewirtschaft zu gewinnen.

LinkedIn bietet an, mich zum Follower Ihrer Beiträge zu machen. Das ist wie bei Twitter: Leader und Follower. Oder Führer und Volk. Vernetzen ist OK, aber dieses Prinzip scheint mir ein Irrweg. Wie Twitter, Snapchat, Whatsapp, usw.

Fragen und Austausch per Email gern.

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

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Thomas Blechschmidt
EUREM (Europäischer Energiemanager)
Unabhängige und freie Beratung für
Energieeffizienz
Eis-Energiespeicher Systeme
Wärme – Kälte – Strom

 

 

Nun auch noch das? – Martin Schulz stellt sich!

Schilderhebung vorweg: Das Highlanderprinzip – Es kann nur Einen geben.

Martin Schulz erhält spontan die Ehre einer exklusiven Sendung mit Anne Will.

Anne Will hatte Recht. Vor einem Jahr sagte sie, der Wettbewerb um das Kanzleramt würde zwischen Angela Merkel und Martin Schulz ablaufen. Eine Hellseherin?

Auch wenn sie das in etwa mit „selbstbesoffener Hoffnung für mehr Spannung und einen guten Impuls für die Demokratie“ charmant als Understatement apostrophiert, zeigt das nur einmal mehr, dass sie meistens eine kluge Frau ist.

Nun, mich hat das nicht überrascht. Es lag im Bereich des Möglichen und es gibt gute Gründe dafür.

Sturzgeburt? Quatsch. Unsinn. Unhaltbar. Postfaktisch. ;=) Wer das in dieser Art bezeichnet, hat erstens keine gut, Nein, noch nicht mal ausreichend entwickelte Analysefähigkeit und zweitens einen Mangel an kreativer Geisteskraft.

Gabriel gab auf? Wohl kaum. Eine Fehleinschätzung. Gabriel hat das getan, was er schon immer tut. Er kalkuliert die Chancen und die Risiken und setzt auf das bessere Ergebnis. Kanzler zu werden ist für einen Menschen, der auf seine Art so viel erreicht hat und so lange schon eine deutlich wahrnehmbare Persönlichkeit in der Politik nicht nur seines Landes ist, entweder eine Frage echt konservativer Besorgnis um den Erhalt des Bestands (= Merkel), eines Willens zur Veränderung im Sinne einer konservativen Rückkehr in frühere, vermeintlich glänzende Zeiten (= Schulz) oder eine Frage persönlicher Eitelkeit (= Schröder). Gabriel hat nichts von alle dem. Er hat Spaß an herausragenden Rollen, aber er liebt auch eine bestimmte Komfortzone und hat für sinnfreien Stress nicht viel übrig. Das Amt des Kanzlers bringt viel Rumgezicke von allen Seiten mit sich, worauf er mit seiner Persönlichkeit unwiderstehlich reagieren muss. Er würde sich ebenso ins Kanzleramt tragen lassen, wie in das des Ministerpräsidenten damals in Niedersachsen. Und er agiert mit Recht so, vor allem weil er noch jung genug ist, zu warten.

Die zur Schau gestellte Empörungskultur politischer Marktbegleiter ist das eigentlich empörende.
Hätte Sigmar Gabriel die notwendige Eitelkeit, so hätte er einen wahrnehmbar kleineren BMI und wäre eher als joggender oder sportelnder Streber unterwegs wie weiland Joschka Fischer statt als schnoddriger Bonvivant. Ein solcher entspräche zwar auch Fischers wirklichem Charakter, aber Fischer brauchte mehr Selbstüberwindung, um so weit zu kommen wie er kam. Der Rückfall in sich selbst nach dem Amt zeigt das.

Deutschland braucht eine Erneuerung: Da hat er Recht, der Martin Schulz.

Die braucht aber vor allem seine SPD. Das hat er nicht verstanden. Ich denke eher, die SPD kann weg. Ihre „sozialen und demokratischen Traditionen“ und „sozialdemokratischen Werte“ sind mehr Hindernis als Chance.

Ein solcher sozialromantischer Selbstbeweihräucherungsverein muss erst mal beweisen, ob er in der Lage ist, die Beharrlichkeit und den stockkonservativen Unveränderbarkeitswillen seiner überalterten Funktionäre, Mitglieder und Glaubensbekenntnisse zu überwinden. Wer es noch nicht einmal schafft, trotz allen Geboten der von Vernunft, das Thema der Beendigung von Kohleverstromung auch nur in Angriff zu nehmen: Wie soll eine derartiger Verein zur Beweihräucherung dann auch nur daran denken irgendetwas voran zu bringen?

150 Jahre deuten bei menschlichen Angelegenheiten auf eine längst überfällige Grablegung hin. All diese Traditionen und „altehrwürdigen“ Bärte oder Zöpfe sind verstaubte Spinnweben, die samt der darunter verborgenen Mumie entsorgt gehören.

Aufbruchsstimmung kann sich auch schnell als Strohfeuer erweisen. Die SPD muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie emotional wahrgenommen wird:

Arrogant, erhaben, herablassend, oberlehrerhaft, pseudo-staatstragend, dünkelhaft, spröde wie die roten Rolling Stones Steinmeier und Steinbrück?

Oberlehrerhaft und besserwisserisch wie Hans-Jochen Vogel?

Siebengescheit, neunmalklug und ideologisch verblendet wie Oskar Lafontaine?

Unbedarft bis lächerlich wie Rudolf Scharping?

Oder selbstherrlich, arrogant, hedonistisch, großkotzig und indifferent wie Gerhard Schröder?

Oder hochnäsig, herablassend, arrogant und übermütterlich wie Hannelore Kraft?

Ob Martin Schulz Kanzler kann? Klar, das ist keine so eine große Herausforderung, wie viele meinen. Die Herausforderung liegt zuvörderst darin, in einer politischen Organisation an die Kandidatur gespült zu werden. Noch ist es eher so, als würde es der, der sich am wenigsten dagegen zu wehren weiß.

Schulz ist schlagfertig.
Schulz hat nutzbaren Verstand.
Schulz hat genug kommunikative Erfahrung.

Schulz wirkt in etwa sechs Mal so lebendig wie „uns Mutti“ und ist (noch) von keiner ausschließlich drögen, betulichen, protestantischen, langweiligen Entourage umgeben.

Die Protestanten mögen mir meine Wahrnehmung von Merkel, von der Leyen, Pofalla, de Mazière, etc. verzeihen. Das klingt jedes Mal wie evangelische Gebete, wenn die auftreten. Zudem halte ich rein gar nichts von protestantischer Ethik,

Schulz kann Klartext.
Schulz ist unbefangen.
Schulz hat Humor!

Schulz wirkt frischer und lebendiger als seine Vorgänger. Leidenschaft allein reicht aber nicht.

Mal sehen wie dieser Schulz gegen die asymmetrische Wahlkampfstrategie der Union, besser gesagt der CDU, zum Tragen kommen wird.
Trotz aller Unbefangenheit: Ein bisschen wirkt er schon wie ein Marktschreier, Gebrauchtwagenverkäufer, Versicherungsvertreter, Finanzdienstleister, Makler oder Immobilienprofi.

Das größte Problem für Schulz wird sein, wie er seinen eigenen Verein wiederbelebt. Da sehe ich eher eine durchgehende Reverenz auf alles, was deren heutigen Zustand bewirkt hat.

Populismus als Gegenstück zu auf Fakten und Evidenz basierender Politik haben Martin Schulz und der Großteil der SPD genauso gut drauf wie alle anderen. Er fokussiert auf die gleichen unbestimmten und undefinierbaren Sprechblasen wie alle anderen:

Soziale Gerechtigkeit, Steuergerechtigkeit, bla, bla, bla.

Das Bundesverfassungsgericht hat es aus guten Gründen bisher nie und nicht für möglich gehalten, das Eigentum zu bestimmen. Was sich aus der Natur der Sache ergibt, da man eine ideelle Kategorie eben nicht konkret bestimmen kann. Besitz wäre der richtige Begriff, nur leider wurde der Begriff Eigentum verfremdet und von seiner eigentümlichen Rolle her Mangels Verständnis auf Besitz übertragen.

Zum Glück steht Gerechtigkeit nicht auch noch im Grundgesetz. Gerechtigkeit ist derart subjektiv und von individueller Wahrnehmung und Bewertung abhängig, dass sie nie – wie auch immer man es versucht – herstellbar ist. Genau deswegen – wegen dieses Mangels an Objektivierbarkeit – ist Gerechtigkeit kein politischer Wert, nicht einmal ein Wert an sich. Sondern lediglich eine Kategorie um Emotionen bar jeglicher Fakten anzusprechen. Tauglich für Populismus wie wenig anderes.

Bekämpfung von Steuerflucht, Sicherung der Rente, usw., bla, bla, bla. Dazu braucht man:

Eier. Die hat Schulz.

Absolute Mehrheit in beiden Gremien, Bundestag und Bundesrat: Die bekommen er oder die SPD nie.

Martin Schulz: Es genügt nicht, diesen ganzen zigmal wiedergekäuten Sums wiederholt auszusprechen. Es genügt schon zwei Mal nicht, die angesprochenen Unzuträglichkeiten, Ungerechtigkeiten und Defizite und die Lösungen dazu mit den immer gleichen Begriffen zu benennen und die immer gleichen Lösungen vorzutragen. Das ist kalter Kaffee, uralt, bitter, wirkungslos.
Wir reden hier über Kraft, Leistung und Energie. Das bedeutet, die Beziehung lautet 1 : 2 : 8.

Martin Schulz hat zwei Herausforderungen:

Seine eigene Glaubwürdigkeit, oder besser noch, ausreichend Hoffnung und Zutrauen auszulösen, dass er es schafft, einerseits die eigene Partei zu reformieren. Das glaubt er selbst nicht. Wenn er das weiterhin nicht kapiert, wird er halt scheitern. Was nicht schlimm wäre, da das ganze Spektakel sowieso mehr zur Unterhaltung taugt als zu echter Entwicklung.

Im Interview setzt er unverändert auf ehemalige Klientel. Wen aber will er neu anlocken? Nur weil plötzlich als Gegenreaktion auf die AfD ein paar tausend in die SPD eintreten? Kuckuck. Bei den Piraten sind bis 2013 44.000 Leute eigetreten. Und wo sind die Piraten jetzt? Ob es die aber noch gibt? Marx Vorstellung von einer Revolution der Arbeiterklasse ist im Grunde nur daran gescheitert, dass es keine Klassen gibt. Vergiss das nie, Martin Schulz.

Andererseits geht es darum glaubhafte, evidente und nachweisbare Fakten und Lösungsvorschläge zu präsentieren, an die sich seine Partei kaum gewöhnen kann.

Die Vorschläge, die im Interview präsentiert wurden, zeigen einen Ausschnitt, der keinerlei Stück Hoffnung untermauert. Das Problem löst sich nicht durch die Neuauflage alter, roter Socken.

Die SPD hatte noch nie wirklich Respekt vor dem Einzelnen, sondern war immer eine in ihrem Wesen autoritäre Partei, die belehrt, Vorschriften macht, gern und umfänglich Regeln erlässt und einen Hang zu überbordender, alles bestimmender Bürokratie vertritt, wie kaum eine andere.

Die SPD ist als Partei schon lange nicht mehr glaubwürdig. Wie will sie das ändern, wenn sie grundlegend bei sich selbst nichts ändert.
Sie ist von ihren „Werten“, Traditionen, Vorstellungen, Grundhaltungen, etc. in der gleichen, ängstlichen Art und wie ihre große Gegnerin abhängig. Ja, Angst. Wie der Säufer vom Stoff oder der Junkie von der Droge. Die Heilsversprechen sind die gleichen, nur die Droge ist weniger zerstörerisch. Aber sie baut nichts auf, sondern gibt vor zu sanieren, wo sie lediglich Kosmetik an der Oberfläche betreibt.

Konkretes Beispiel: Aufblähung des EEG auf über 150 Seiten. Mit dem Ergebnis, dass der Effekt einzig auf eine Bevorzugung der Branchenriesen hinausläuft und jedem, der als kleiner Produzent generativen Stroms bei der Energiewende mitmachen will, einen Wust an Bürokratie aufbrummt, der sogar noch größer ist, als der Aufwand, den die großen Erzeuger treiben müssen. Lächerlich.
Das Interview mit der Frau Maaßen, die dann auch im Publikum zu Wort kam, spricht es aus.

Die Antworten von Martin Schulz: Wir wollen an die Macht; wir wollen den Vertrauensvorschuss; wenn sie nicht wollen, dass Angela Merkel weiter regiert…; wenn sie soziale Gerechtigkeit wollen; wenn die Partei, deren Vorsitzender ich werden will; usw.

Was höre ich als wichtig heraus:
SPD will an die Macht und soll es auch.
Schulz will Vorsitzender werden.
Schulz will Kanzler werden.
Schulz will an die Macht.
Schulz will die Frau überfallen, äh, freudscher Versprecher, überzeugen. Über sie hergefallen ist er ja schon.

Ich bin nicht überzeugt. Leere Worthülsen und Phrasen, die immer gleichen alten Strukturen und Rezepte.
Die vielen Claqueure im Publikum reagieren nicht faktenbezogen, sondern emotional.

Lieber Martin Schulz: Bei allem Schwung, den Du versprühst: Nein. Du willst Macht, Du willst herrschen, und Du bietest alte, stinkende, rote Socken als Bezahlung.

Sorry, Ich beschreibe nur Gefühle, so wie es sich eben anfühlt!

Du willst einen Vertrauensvorschuss. Mit dem Hinweis, die Wahlberechtigten könnten Dich ja dann abstrafen. Super. Vielen Dank. Jetzt haben wir doch glatt seit 1949 auf Martin Schulz gewartet der uns diese Neuigkeit verkündet.

Ich sehe kein Angebot für eine Zukunft, nur eine Alternative zu Restauration und Rückentwicklung. Und auch in einer Koalition wird eine SPD kaum etwas durchsetzen, sondern lediglich in eine weitere Phase der Verwaltung des Ist-Zustands und des Stillstands mit sich bringen.

Als der herausragende, akute Parteiphilosoph der CSU, Andreas Scheuer, hemdsärmelig feststellte:

„Emotionen sind die Fakten der Politik!“, habe ich zunächst gelacht. Dann habe ich über den Satz nachgedacht, der, so absurd er zunächst klingt, in einer Hinsicht richtig ist: Emotionen statt Fakten bestimmen Entscheidungen. Gewinnt man die Emotionen der größten Minderheit, dann gewinnt man die Mehrheit im Parlament und darf Regierung spielen oder tatsächlich regieren, soweit sich die dann folgenden Tätigkeiten noch als regieren bezeichnen lassen.

Der naheliegende Gedanke war, mich zu fragen, was ich bei der jeweiligen Vorstellung möglicher Szenarien nach der Wahl empfinde. Im Falle der SPD war das für mich früher eben Mal das Gefühl, jahrzehntelang getragene, niemals gewaschene, stinkende, rote Socken irgendeines Großvaters tragen zu müssen.

Entschuldigung, ich beschreibe wieder nur Gefühle, so wie es sich eben anfühlt.

Heute wüsste ich meine Gefühle zu einer Kanzlerschaft der aktuellen SPD – mit oder ohne Schulz als Kanzler – nur so zu beschreiben:

„Auf den Friedhof gehen, die eigene Urgroßmutter auszugraben, mit der Leiche zu kuscheln und sexuelle Handlungen an ihr begehen.“

Noch mal, Entschuldigung, ich beschreibe wieder nur Gefühle, so wie es sich eben anfühlt.

Martin Schulz könnte Kanzler. Genauso gut oder schlecht wie Angela Merkel. Aber das könnte Cem Özdemir genauso gut wie beide. Kathrin Göring-Eckhardt traue ich Kanzlerschaft nicht zu. Über andere zu reden erübrigt sich.

Ich würde ja sogar helfen, nicht weil ich Schulz unbedingt als Kanzler will, sondern weil ich schon froh wäre, wenn sich irgendwas bewegt, was wenigstens die Chance hat, positive Effekte zu haben. Mit Merkel ist diese Chance geringer. Mit Özdemir wäre sie aber auch vorhanden. Theoretisch.

Martin Schulz programmatische Andeutungen bedeuten: Mit den immer gleichen, altbekannten Rezepten, Mitteln, Strategien, Haltungen und Einstellungen andere Ergebnisse erzielen als die bisherigen. Muss ich jetzt wirklich Albert Einstein zitieren, um klarzumachen, was dadurch definiert ist?

Ich frage: Wie sollen ausgerechnet die handelnden Personen der letzten Jahre und Jahrzehnte, unter deren Einflussnahme, Maßgabe und Gestaltung wir an den gesellschaftlichen Punkt und in den nämlichen Zustand, oder die politische Lage, geraten sind, in dem oder der wir uns befinden, uns mit exakt den gleichen Mitteln, Strategien und Methoden aus der Klamotte, Mottenkiste und dem Fundus an Phrasen, Slogans und versprecherischer Behauptungen herausbringen? Das ist handgreiflicher Unsinn.

Das wird zwar alles spannend und nervenaufreibend, aber es wird keinen Fortschritt geben. Den werden uns andere Entwicklungen in der Welt aufzwingen. Solche, die großenteils bereits verpennt wurden, weil man stets auf die Interessen der immer gleichen Gestalten hört, die nur den eigenen Vorteil und nichts anderes im Sinn haben.

Fazit: Schulz kann es auch. Das ist nicht das Problem. Er wäre sicher ein ordentlicher Kanzler. Gewählt aber wird auch weiterhin nach Geschmack, Laune, partikularem und privatem Interesse. Verändern wird sich mit und ohne Martin Schulz nichts, schlicht, weil er nicht für Fortschritt, sondern für Vergangenheit steht.

Viel Glück, im Ernst, uns allen.

Thomas Blechschmidt
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86802 Buchloe
„Ceterum censeo Bavariam restituendam!“

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Zu Besuch: Die Bundesnetzagentur in München

Teilnahmebericht und Kommentar zur

Veranstaltung der Bundesnetzagentur zum Netzausbaubedarf am 21.04.2015 in München, Lehel-Carrée, Gewürzmühlstrasse 11

Mal vorneweg: Wir reden hier über geschätzte 10 Mrd. Euro Investitionen im Segment „Energie“, welches ein jährliches Umsatzvolumen von 570 Mrd. Euro hat. Zum Vergleich: Die deutsche Automobilindustrie setzt 360 Mrd. Euro im Jahr um. Diese 10 Mrd. werden uns als kleine, private Endverbraucher ca. 2 Cent mehr pro kWh auf dem Strompreis kosten. Wir sollten beim Thema Energie aber immer an eines Denken: Die Kosten für den Import von Energieträgern lagen bei ca. 100 Mrd. Euro im Jahr.

Aktuell ist es etwas weniger, da der Ölpreis gefallen ist. In Zukunft werden es aber mit Sichehreit wieder mehr sein. Und je knapper, desto teurer. Nicht zu vergessen: der politische Aspekt. Wer hat Lust, mit seiner Gasrechnung – und auch der Rechnung für Steinkohlestrom – Wladimir Putin seine 40 neuen Atomraketen zu finanzieren?

Am 21.04.2015 war es soweit. Die Bundesnetzagentur hat Bürger und Interessierte eingeladen, mit ihr über den Netzausbaubedarf, den Szenariorahmen 2024 für die Stromversorgung Deutschlands und einige weitere Aspekte zu sprechen. Am 21.04.2015 habe ich mich deshalb überpünktlich an den Ort der Veranstaltung begeben.

Vom Grundgedanken her, die Bürger über solche Veranstaltungen an dem Geschehen teilhaben zu lassen, sind solche Events sehr zu begrüßen. Was mich als im Allgäu Lebenden auch besonders gefreut hat:

Der Veranstaltungsort war München und somit auch für einen nicht vom Stromtrassenbau durch Eingriffe vor Ort Betroffenen ohne größeren Aufwand in akzeptabler Zeit erreichbar. Betroffen bin ich dennoch, denn auch ich darf die Verspinnwebung unseres Landes mit noch mehr Stromleitungen über Netzentgelte mit bezahlen.

Um 14:00 Uhr ging es los. Die erste große Überraschung war, dass die Tagesordnung durch weitere Vorträge ergänzt wurde. Statt drei gab es fünf Vorträge. Dies, und der Bedarf an Auseinandersetzung durch heftige Einwände, Statements und Diskussionen haben am Ende zu weniger Diskussions- und Gesprächsmöglichkeiten geführt, als für den Themenkreis eigentlich erforderlich wäre.

Die Aufsplitterung in drei parallele Workshops (Bedarfsrechnung, Umweltauswirkungen und Technik) im zweiten Teil mit gemeinsamer Abschlussrunde mag zwar organisatorisch besser auf die Mittel der BnetzA zugeschnitten sein, führt jedoch dazu, dass sich die wenigsten wirklich ausführlich mit den Themen befassen können. Deshalb soviel als Ergebnis vorweg: Wir hätten locker bis Mitternacht weitermachen können.

Das Schlimmste an der Veranstaltung war das Desinteresse der Landespolitik. Auch wenn der ein oder andere Vertreter aus Landtag und Staatsregierung anwesend war: Gesagt hat keiner was, und auf die Idee, seine Bürger = Gäste mit ein wenig mehr als nur Kaffee und Wasser zu versorgen ist auch keiner aus der Politik gekommen. Immerhin dauerte das Event insgesamt nahezu sechs Stunden.

Es wäre auch besser gewesen, früher anzufangen, tatsächliche Pausen zu machen und die Fülle der Vorträge und Diskussionen auf einen ganzen Tag zu verteilen. Die Staatsregierung sollte sich bei solchen Events als Ausrichter und mit einem vernünftigen, energiereichen Catering beteiligen.

Doch nun zum Inhalt. Begonnen hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Was mir als Bayern sofort aufgefallen ist: Er hat eine sehr ähnliche Intonation und einen ähnlichen Redestil wie Sigmar Gabriel. Zumindest ich musste sofort an den aktuellen Bundeswirtschaftsministerversuch der SPD denken. Herr Homann begann entsprechend auch sofort mit einem Glaubensbekenntnis: „Die Entscheidung für die Energiewende ist eine Entscheidung für den Netzausbau!“ Und wie man seinen folgenden Ausführungen entnehmen konnte, ist dieser Satz nicht nur Schlussfolgerung als vermeintlich gesichert erkannter Notwendigkeiten, sondern zugleich auch Prämisse für die deshalb notwendigen Maßnahmen. Frei nach dem Prinzip: Ich beweise, was ich als Ziel anstrebe, indem ich es voraussetze, was ich als Ziel anstrebe. Der logische Zirkelsschluss als Argumentationsprinzip.

Mein Eindruck hat sich verstärkt: Wir haben es mit einer hermetisch geschlossenen Sicht- und Denkweise zu tun. Einem circulus vitiosus, dessen tragende Elemente nicht in Frage stehen dürfen.

Auch wenn Herr Homann mit seiner Mitteilung „Die BnetzA strebt nicht nach einem optimalen Netzausbau!“ diese These zu relativieren scheint, so erlebt der Zuhörer nach spätestens 20 Minuten die Heiligsprechung aller verkündeten, seligmachenden Maßnahmen durch einen Satz, der schon keine These mehr ist, sondern mehr eine Gesetzesverkündung: „Das Thema, bzw. die Forderung, der Bedarf müsse nachgewiesen werden, ist abwegig.“

Wortwörtlich zitiert aus dem Mund des Präsidenten der BNetzA.

Was soll ich als Bürger nun damit anfangen? Wie sich in der späteren Diskussion, in der es auch echte Anfeindungen seitens einiger teilnehmender BIs gab, herausstellte, versteht man bei der Bundesnetzagentur ein Grundproblem nicht, auch wenn zumindest der Moderator der Veranstaltung es benennen konnte:

Ein großer Teil der Bürger ist nicht mehr bereit, den Bekräftigungen und Aussagen von so genannten „Experten“ Glauben zu schenken, wenn diese den grundsätzlich gleichgerichteten Aussagen von Interessenvertretern – hier die Netzbetreiber – und einer Bundesbehörde – hier die BnetzA – zustimmen und diese Experten zwar als unabhängig bezeichnet werden, aber in keinem transparenten Verfahren ausgewählt wurden. Der Bürger denkt, die Expertise sei bestellt und gekauft im Sinne der Netzbetreiber und die BNetzA sei Erfüllungsgehilfe.

Was natürlich dadurch verstärkt – ja geradezu bewiesen wird – dass die Berechnungsmethoden und die den Berechnungen zu Grunde liegenden Rohdaten schlicht vertraulich sind. Diese Daten erhält nach §12 f EnWG nur ein handverlesener Personenkreis, der „ausreichende Fachkenntnis“ und „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.

Zudem wird darauf verwiesen, dass mit diesen Daten nur umgehen kann, wer die passende Software hat. Da es nun ca. 40 Personen bzw. fachkundige Gutachter und Ingenieurbüros gibt, die diese Daten bisher erhalten haben, könne man sich auch an diese wenden. Was nur keider keinen Fortschritt bringt, weil „diese“ einerseits Vertraulichkeitsvereinbarungenunterschrieben haben – also auch keine Daten herausgeben dürfen – und man für die statt dessen dort beauftragbaren Thesen ordentlich Geld auf den Tisch legen darf. Womit man wiederum irgendwem vertrauen muss,alsowieder nichts nachprüfen und verifizieren kann, und / oder gleichzeitig jedes Minimumn transparenter Information für den Normalbürger unerreichbar ist.

Mein Einwand war entsprechend sofort, es sei nicht akzeptabel, dass Bürger auch noch Geld dafür bezahlen und die fürstlichen Honorare einer kleinen Gruppe von Auserwählten bestreiten, um den Nachweis für die Notwendigkeit eines Netzausbaus, den sie mit ihren Netzentgelten sowieso bezahlen dürfen, lediglich wieder nur von Dritten bestätigt zu bekommen.

An der Stelle vorgezogen ein Einschub, der meine persönliche Diskussion mit Dr. Jochen Patt wiedergibt.

Mit ihm habe ich anschließend an die Veranstaltung gesprochen. Im Vortrag wurde erklärt, dass die Daten sowieso schon allein deshalb nicht herausgegeben werden können, weil es sich um Stundenwerte von 8.760 Stunden im Jahr an den vielen Messpunkten im deutschen Netz handelt.

Meine erste Nachfrage hat ergeben: Es sind ca. 500 Messpunkte, die die Einspeisung der Kraftwerke ausschließlich an den Knoten des Höchstspannungsnetzes (HÖS) erfassen, sowie weitere ca. 50 Messpunkte an den Grenzkuppelstellen.

Mein Vorschlag war, das jeweilige Leistungsdiagramm eines Messpunktes für jede Stunde als pdf in ein online-Archiv zu stellen. Knapp 5 Millionen pdf-files pro Jahr, vernünftig geordnet, wären kein Problem. Und jeder kann sich in seinem Netzbereich heraussuchen, was ihn interessiert.

Alternativ sollte es kein Problem sein, die Leistungsdaten von 550 Messpunkten in Echtzeit verfügbar zu machen. 550 Fensterchen mit Diagramm auf einer Onlinekarte der BRD sind zwar ein ordentlicher Programmier- und Datenpflegeaufwand, aber kein Hexenwerk. Allein das privat organisierte Onlineportal Lemnet.org zeigt z. B. mehrere tausend Elektroautoladesäulen an und übermittelt deren aktuellen Betriebszustand online.

Das Gegenargument: Dann könnte ein Wettbewerber sich die Daten eines Messpunktes holen und auf die Effizienz und die betriebswirtschaftliche Situation des am Messpunkt hängenden Kraftwerks zurückzuschließen, denn ein Kraftwerk pro Messpunkt sei die Regel.

Schön und gut, dann wäre es sinnvoller, auf der anderen Seite des Netzknotens den Lastabruf zu messen. Die Querverschiebung von Strom innerhalb des HÖS wäre dann zwar öffentlich nicht mehr direkt sichtbar, aber der Bedarf pro Netzknoten schon. Man kann immer noch erkennen, wie hoch der Transportbedarf wirklich ist, nur die Quelle bliebe anonym.

Herr Dr. Patt erläuterte mir, dass man bei der BnetzA intensiv darüber nachdenke, wie man die Grundlagen der Bedarfsberechnung besser öffentlich erkennbar machen könne und wolle auch in Zukunft weniger restriktiv mit den Daten umgehen. Allerdings sei man selbst derzeit mit der eigenen Rechnerkapazität am Ende. Die eigene IT der BnetzA ist ausgereizt.

Im weiteren Gespräch habe ich die interessanteren Informationen bekommen: Die Messpunkte auf den Netzebene HS, MS und NS werden gar nicht erfasst. Dort wird zwar aktuell zu Überwachungszwecken gemessen und regelnd in das Netz eingegriffen, aber es erfolgt keine Auswertung der Daten in Bezug auf das Auftreten von Last- und Leistungsspitzen, temporäre Zuordnung, Querverschiebungen etc.

Mit anderen Worten: Wir wissen gar nichts. Weder die BnetzA noch die Bürger.

Die einzige Konsequenz vor jeder weiteren Stromtrassenplanung kann daher eigentlich nur eine DENA-Netzstudie III sein, die einen vollkommen neuen Ansatz erfährt:

– Bottom – up Aufbau von der Verbraucherseite her
– Lastgangsmessung an der Lastseite aller Netzknoten: NS, MS, HS, HÖS
– transparent veröffentliche und online einsehbare Lastdiagramme
– Bestimmung aller kritischen Lastspitzen
– Simulation der Ergebnisse bei Einsatz von passend ausgelegten Speichern zur Aufnahme von Erzeugungsspitzen und Kappung von Lastspitzen an den verschiedenen Netzknoten

Jede Zukunftsplanung muss zusätzlich das noch immer nicht genutzte Potential der rein generativen Stromerzeugung beinhalten.

Wie die BnetzA selbst zugibt – und damit meiner Beschreibung zustimmt – dass das bundesdeutsche Stromnetz mit Österreich ein organisch gewachsenes Gebilde ohne zu Grunde liegende konkrete Planung ist, weist dies darauf hin, dass die Pläne und Bemühungen der Netzbetreiber, der Behörde und der Bundesregierung darauf hinauslaufen, den Ansatz einer zentralisierten bzw. zentral gelenkten Stromversorgung noch weiter zu verstärken. Der § 15 NaBeG stellt dazu eigens den Vorrang der Bundesplanungen vor den Ländern sicher. Damit wurde der Umsetzung einer dezentralen Stromversorgung ein weiteres Hindernis entgegengestellt. Diese dezentrale Stromversorgung ist jedoch unausweichliche Konsequenz, wenn tatsächlich jemals eine Vollversorgung aus „Erneuerbaren“ erfolgen soll.

Zu guter Letzt habe ich Herrn Patt verdeutlicht, dass die Nichtberücksichtigung der Stromflüsse, Lastspitzen und Leistungsspitzen auf den „unteren“ Netzen in Tateinheit mit dem völligen Ignorieren der technischen Möglichkeiten von Speichern aus meiner Sicht ein schwerwiegender systematischer Fehler ist.

Das Äquivalent in der Finanzpolitik dazu wäre, die Deckung des Staatshaushalts in Zukunft nur noch auf Steuern auf Erträge (nicht zu verwechseln mit Überschüssen oder Gewinnen) abzustellen, die von den Firmen erwirtschaftet werden, die 70 % des Bruttosozialprodukts erzeugen.

Erstens benötigt die Stromversorgung auf Grund der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Elektrotechnik in Verbindung mit Speichern keinerlei manuelle Kontrolle und kein menschliches Eingreifen mehr. Gerade in Verbindung mit ausreichend großen und leistungsfähigen Batteriespeichern an Netzknoten auf allen Ebenen überwacht die Elektronik Frequenz, Spannung und Stromstärke vollautomatisch, balanciert die Schwankungen vollautomatisch aus, leitet Überschüsse in die Speicher ab oder gleicht Defizite aus diesen aus.

Zweitens entstehen und vergehen auf den Ebenen NS und MS genau die Bedingungen, auf denen die Szenarien für die Verschiebung von Energie und Leistung aufbauen.

Drittens haben Verbraucher mittels Speichern die Möglichkeit, ihren Verbrauch zu glätten und sich so vor unerwünschten Rückschlüssen auf ihr persönliches Verbrauchsverhalten ebenso wie vor Preisschwankungen durch unregelmäßige Last zu schützen. Smart Meter als Wunschtechnologie bewirken genau das Gegenteil und werfen intensive Fragen nach Datenschutz auf. Auch Unternehmen sind Verbraucher und haben ein legitimes Interesse, dass ihr interner Verbrauch nicht öffentlich eingesehen werden kann.

Viertens ermöglichen Speicher das Auffangen volatil und rein generativ erzeugten Stroms. Sie nehmen Leistungsspitzen von PV-Anlagen und Windrädern auf und geben den Strom konstant über längere Zeiträume, sogar genau zum passenden Zeitpunkt ab.

Fünftens ermöglichen Speicher die problemlose Implementierung weiterer Kapazitäten an generativer Stromerzeugung. Eine Studie des Fraunhofer ISE hat 2013 aufgezeigt, dass in einem beliebigen Verteilnetz eine Abdeckung von 40 % der installierten Kapazität an generativer Stromerzeugung mit Batteriespeichern die Aufnahmefähigkeit des Netzes für weitere generative Anlagen um 60 % erhöht.

Die Folgen eines Zubaus von Batteriespeichern hätten für die aktuelle Bedarfsplanung der BnetzA die Konsequenz, dass ihr eben diese Planung um die Ohren fliegt.

Dann hätten wir halbfertig gebaute Trassen, Millionen Planungskosten in den Sand gesetzt und brauchen sie gar nicht.

So viel zum sehr angenehmen Gespräch mit Dr. Patt. Er hat leider die Meinung, dass keine Speichertechnologie in großen Rahmen verfügbar sei. Die bereits in Betrieb befindlichen Großanlagen in Kalifornien, Japan, Texas, China und auch in Deutschland sind ihm entweder nicht bekannt, oder werden nach wie vor als Testanlagen bewertet.

Tatsächlich jedoch ist Speichertechnik bereits jetzt für jedermann ganz regulär käuflich erwerbbar und als Serienprodukt verfügbar. Im Gegensatz zu Power-to-Gas-Anlagen, die nach wie vor als Projekt aus mehr oder weniger verfügbaren Einzelkomponenten individuell zusammengestellt werden müssen, kann man ohne weiteres auch 5 MW oder 10 MW Batteriespeicher bei der Industrie ordern. Höhere Leistungen werden in der Realität eher selten benötigt.

Doch zurück zum Vortrag von Herrn Homann.

Seine erste Beschwichtigung war, dass die BnetzA nicht nach dem optimalen Netzausbau strebe. Das hat mich zunächst schockiert, doch ich gehe mal zu seinen Gunsten davon aus, dass er „nicht maximal“ sagen wollte. Denn eines dürfte gerade in Bayern unstrittig sein: Wenn wir etwas machen, dann immer optimal, also so gut wie möglich.

Dennoch muss man das angesichts des aktuellen Stands der Batteriespeichertechnik und der prognostizierten Zeit bis zur Umsetzung des Ausbaus in Frage stellen. Wer sich über den Stand der Batterietechnik informieren will, der möge die EES besuchen, die parallel zur INTERSOLAR vom 10.-12. Juni in München stattfinden wird.

Herr Homann teilte weiter mit, dass Bayern gefordert habe, dass die BnetzA zukünftig die Ausbauszenarien alleine erstellt. Nun, auch wenn das eine durchsichtige Forderung der CSU = Staatsregierung ist, ist der Vorschlag als dezente Kritik an der Dominanz der Übertragungsnetzbetreiber prinzipiell zu begrüßen. Allerdings bräuchten wir dafür eine personell vollständig neu aufgestellte BNetzA.

Bei der Gelegenheit wäre die Bedarfsberechnung bottom-up vom Kopf auf die Füße zu stellen: Installation dynamischer Messtechnik an allen Netzknoten von NS über MS und HS bis HÖS, Ermittlung der Last- und Leistungsspitzen, Modellierung einer vernünftigen Spitzenkappung über Speicher, Hochskalierung auf die nächste Ebene, erneute Modellierung der Spitzenkappung und so fort bis die real benötigten Lastverschiebungen dadurch klar und deutlich nachvollziehbar sind. Auf diesem Weg ohne irgendwelche sensiblen Daten von Unternehmen und Bürgern zu veröffentlichen.

Es lohnt sich ohne weiteres, für so ein ambitioniertes Projekt noch einmal zwei Jahre in die Hand zu nehmen, denn auch der Stromtrassenbau wird locker 15 Jahre dauern. Sofern ihn die Bürger zulassen.

Jochen Homann ging auch kurz auf die laufenden bayerischen Landesentwicklungspläne ein, die von den Medien als angebliche „Trassenverhinderungspläne“ kommuniziert werden. Sein kurzer Kommentar dazu: Der §15 NABeG stellt klar, dass unsere Planungen vorgehen. Da haben die LEP keine Chance, aber wir wollen keinen Streit, sondern einvernehmliche Lösungen mit den Landesbehörden.

Ja, mit den Behörden! Aber was ist mit den Bürgern? Allein diese Entwicklung einer weiteren Verschiebung von Gestaltungsmacht aus dem Land nach Berlin ist für mich ein ausreichendes Argument für die Wiedererlangung der vollen staatlichen Souveränität Bayerns. Ohne CSU. Die kann Deutschland dann gern vollumfänglich übernehmen und integrieren.

Homann argumentierte weiter mit den Folgen von Netzengpässen, die pro Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag kosten: (115 Mio. in 2014). Die gelte es zu vermeiden. 10 Mrd. € Netzausbau um 115 Mio. € pro Jahr einzusparen. Mal sehen ob mir meine Bank auf der Grundlage ein Darlehen gewährt.

Jetzt wäre es schön gewesen zu erfahren, an welcher Stelle und zu welchen Zeitpunkten diese Engpässe aufgetreten sind. Und gegenüber zu stellen, wie viel Speicherkapazität und Leistung damit pro Jahr aufgebaut werden kann. Denn Speicher bieten schlicht mehr Möglichkeiten als Leitungen.

Ich schiebe es mal ein: Nach aktuellem Stand kann man damit 480 MWh Kapazität bei 160 MW Leistung aufbauen. Pro Jahr. Das wäre z. B. ein Speicher, der den stark schwankenden Bezug der Lechstahlwerke Meitingen punktgenau ausregulierenkann und damit gleichzeitig 750 MW Ausbaubedarf wegnimmt. Die deutlich größere Bedarfseinsparung ergibt sich aus den entfallenden Sicherheitszuschlägen beim Leitungsbau, da maximal Kapazitäten nicht einfach additiv aufsummiert werden dürfen. Das bedeutet: Will man den Strombezug für die LSW Meitingen bei 150 MW benötigter Leistung nach Abschalten des AKW Gundremmingen über eine Fernleitung aus dem Brandenburger Braunkohlerevier sicherstellen (ca. 600 statt 40 Kilometer), dann müssen diese 150 MW vom ersten bis zum letzten Meter gesichert durchgehen, Bei einer kalkulatorischen Auslastung einer Fernleitung mit 20 % bedeutet das: 5 Mal mehr Leistung vorsehen.

Wie der Präsident der BnetzA weiter erklärte, habe seine Behörde ca. 1/3 der beantragten Ausbaumaßnahmen der Netzbetreiber gestrichen. Dieses Argument soll die Unabhängigkeit und Kritikfähigkeit seiner Behörde beweisen oder zumindest unterstreichen.

Woher aber soll ein Bürger wissen, ob die Netzbetreiber – es sind ja nur die vier auf der HÖS-Ebene tätigen – nicht ganz bewusst ein möglichst aufgeblasenes Szenario vorgelegt haben, um am Ende das eigentliche vorläufige Ziel zu erreichen? Immerhin – wie am Gespräch mit Dr. Patt aufgezeigt – können wir die Berechnungsgrundlagen, sprich Daten, der Bedarfsszenarien nicht transparent nachvollziehen. Bei bevorstehenden Verhandlungsszenarien ist es nicht unüblich, auf das Ziel eine ordentliche Verhandlungsmasse oben drauf zu packen.

Denn eines darf nicht vergessen werden: Die Netzbetreiber erhalten eine garantierte Rendite von 9,05 % auf ihr investiertes Eigenkapital. Begrenzt ist dabei lediglich die Höhe des Eigenkapitals pro Vorhaben auf 40 % und es gibt eine modellierte betriebswirtschaftliche Bewertungsgrundlage für Netzbetriebe, auf der die Garantie beruht. Diese begrenzt die Auszahlung der Renditegarantie in effektivem Geld auf einen Wert, der 9,05 % entspricht. Betriebswirtschaftliche Fehler des Netzbetreibers führen somit zum Absinken der Rendite. Das ist vergleichbar mit einem Hartz-IV-Empfänger, dem nicht mehr als das festgelegte Maximum für die Wohnung plus Nebenkosten gezahlt wird, der aber dennoch real mehr Miete und höhere Energiekosten zahlen muss. Der Unterschied besteht allerdings in der monatlich zugestandenen Vergütung für einen beliebigen Mitarbeiter eines Netzbetreibers und dem Lebenskostenhaltungssatz, der einem Hartz-IV-ler zugestanden wird. Kommt der Hartz-IV-Empfänger nicht mit seinem Geld aus, muss er halt eine billigere und kleinere Wohnung suchen.

Laut Homann sind weiterhin, auch nach Streichung eines Drittels des Bedarfs, alle geplanten HGÜ notwendig, da „Wind dimensionierend“ sei und deshalb große Leitungskapazitäten erforderlich mache.

Windstrom, der in Speichern gelagert wird und damit Braunkohlekapazitäten überflüssig macht, wurde nicht thematisiert. Ebenso wenig die Herstellung von synthetischem Methan oder einfach nur Wasserstoffgas aus überschüssigem Windstrom.

Der Bezug nach Bayern durfte natürlich nicht fehlen. Deshalb erläuterte Hohmann, das „zentrale Ergebnis des bayerischen Energiedialogs, sei, dass ab 2022 in Bayern eine Stromlücke von 5 GW Leistung bei 30 TWh Strom bestehen werde.

Das würde bedeutetn: 6.000 Volllaststunden eines Kraftwerksmit 5.000 MW Leistung. Was in jedem Fall eine virtuelles Kraftwerk wäre, das aus der aggregierten Leistung vieler einzelner Kraftwerke bestehen würde. Technisch wäre eine Turbine dieser Leistung sicher baubar, aber logistisch derzeit nicht mit Brennstoff zu versorgen.

Rein generativ wäre dafür z. B. eine installierte PV-Leistung von 30 GW notwendig, die eine Fläche von ca. 180 km² bedecken würde. Also 0,25%, wobei bereits 13% Bayerns versiegelt sind.

Abgesehen davon, dass der „Energiedialog“ in Bayern tatsächlich ein erweiterter Monolog war, der die Bürger belehren und ein paar besser gestellte und vernetzte Interessenvertreter mit einbeziehen sollte, forderte diese Aussage sofort heftige Proteste heraus. Die Zahlen seien falsch, nicht berücksichtigt sei die weitere Entwicklung der re-generativen, ebenso wenig das Thema Entwicklung des Strombedarfs usw.

Und tatsächlich: Bei der Bedarfsberechnung werden die generativen Stromerzeuger mit Null bewertet. Sonne und Wind decken noch immer keinen Strombedarf. Weder die direkte Nutzung durch die Erzeuger noch die Speicherung wird bewertet. Lediglich Pumpspeicher werden mit 50 % der Nennleistung einberechnet.

Meine eigene Recherchen ergeben:

In Bayern werden zwischen 5,5 GW und 12,5 GW Leistung abgerufen.

Bayern hat

5,3 GW Atomkraft
4,4 GW Erdgas
1,0 GW Mineralöl
0,8 GW Steinkohle
2,0 GW Laufwasser incl. Speicherwasser
1,3 GW Biomasse
1,5 GW Windkraft
10,7 GW Photovoltaik

0,6 GW Pumpspeicherkraftwerke

Das Problem ist die dauerhafte Verfügbarkeit der Erzeuger.

Die ist in direkter Linie nur bei den ersten sechs gegeben.

Das sind zusammen tatsächlich 13,8 GW. Das genügt also augenscheinlich und lässt sogar noch ein paar Reserven übrig.

Wind und Sonne sind zusätzlich da und so gesehen quasi „überflüssig.“ Gehen die 5,3 GW Atomkraft in 2022 vom Netz, dann fehlen also ohne PV und Wind eher 5,3 GW als 5 GW. Allerdings bezieht sich das ausschließlich auf die gerechneten Spitzenlasten, nicht auf den Durchschnitt, nicht auf den Median und sagt noch lange nicht aus,ob,wie, wann und wo diese Lücken möglicherweise auftreten.

Last- und Leistungsspitzen sind im Energiemanagement allerdings schon lange ein Thema, dem mit Speichern begegnet wird. So lange wir aber nicht wissen bzw. nicht nachvollziehen dürfen, wann, wie oft und wo die Lastspitzen tatsächlich auftreten, können wir auch keine alternative Strategie zu Stromtrassen entwickeln, die Speicherkapazitäten sinnvoll einbezieht.

Daraus die Behauptung zu entwickeln, „den Bedarf in Frage zu stellen, ist abwegig“ ist schlichtes Belehren nach Herrenmenschenart und keineswegs Diskussionsbereitschaft.

Man kann es nur wiederholen: Wenn man einen Bedarf als heilige Kuh voraussetzt, dann kann bei einer Betrachtung nichts anderes herauskommen, als eben dieser Bedarf.

Die aktuelle Übertragungskapazität der Netze vom „Ausland“ nach Bayern ist mit ca. 6 GW auch absolut ausreichend, um diese „Stromlücke“, die in Wahrheit eine Leistungslücke ist, zu decken.

Dass dies genau so auch der Fall ist, hat die BNetzA am 21.04.2015 im Lauf der Veranstaltung auch im Wortlaut bestätigt.

Der Stromverbrauch Bayerns liegt heute übrigens bei 93 TWh. Mit den sicher vorhandenen Kapazitäten ohne Kernkraft lassen sich bei ca. 8,5 GW knapp 75 TWh Strom zusätzlich erzeugen. Mehr als doppelt so viel, als angeblich fehlt. Und ohne PV und Wind einzubeziehen. Deshalb ist auch das Märchen von der Stromlücke eben genau das: Ein Märchen. Was fehlt, ist die Möglichkeit, diese 30 TWh in passenden Portionen zur passenden Zeit am passenden Ort = Ort des Verbrauchs – bereit zu stellen. Und genau das lässt sich mit Speichern ebenso machen wie mit Leitungen.

Bayern hat 80.000 statische Ortsnetztrafos (ONT), die zwischen 50 KW und 600 KW Leistung verarbeiten, an den Knoten Niederspannung/Mittelspannung (NS/MS). Die Anpassung dieser ONT an flexiblere Netze durch so genannte RONT (regelbare ONT) kostet laut LEW 2013 29 Mio. Euro pro Stück (regelbare Ortsnetztrafos vom Marktführer Siemens).

Diese ONT lassen sich aber auch spielend innerhalb sechs Jahren mit einer Kombination aus Li-Ion und Redox-Flow-Batterien und Leistungselektronik nachrüsten. 600 KW Leistung bei 2.000 kWh Kapazität sind für ca. 2 Mio. Euro pro Einheit beschaffbar. Allein damit stünden genau an den Ebenen, an denen PV und Wind hauptsächlich eingespeist werden, 48 GW Regelleistung ganzjährig bereit, sowie 160 GWh Energie-Kapazität, über die wir im Tag/Nachtrhythmus bei 320 nutzbaren Tagen 51 TWh Strom zeitlich verschieben können.

Oder auch das Doppelte des durchschnittlichen Tagesbedarfs, der sich aus der angeblichen Stromlücke von 30 TWh ergibt.

Für die vermeintlichen 20 Tage im Winter, in denen es weder Wind noch Sonne gibt, bräuchte es zwar zehn Mal mehr, aber nichts spricht dagegen, die Batterien vorläufig vor allem nachts mit Strom aus bestehenden Kraftwerken und KWK aufzuladen um den Strom tagsüber zur Verfügung zu haben.

Eine letzte Rechtfertigung der Notwendigkeit der Trassen durch Herrn Homann war der notwendige Stromaustausch mit Österreich. Wen wir den nicht hätten! Also deshalb dürften wir ja gar nichts gegen neue Trassen haben.

Ja, aber den Stromaustausch mit Österreich haben wir seit 40 Jahren, weil der essentiell für den Betrieb unserer Kernkraftwerke war. Dafür brauchen wir keine weiteren Leitungen. Es sei denn wir verachtfachen endlich unsere PV-Kapazität auf 80 GW. Das Potential dazu haben wir locker allein auf den Gebäudedächern, die noch immer ohne PV sind. Dann hätten wir auch einen Überschuss von noch einmal ca. 90 TWh, die wir Jahr für jahr exportieren können. Allein Bayern. Dann bräuchten wir allerdings Trassen.

Bemerkenswert an Herrn Homanns Ausführungen war eine Phrase, die er häufig wiederholt: „Aber das weiß ja jeder!“ und der Hinweis auf die Ergebnisse des bayerischen Energiedialogs. Er scheint auch nicht den Unterschied zwischen der CSU und Bayern zu kennen. Nur knapp 26 % der Wahlberechtigten geben der CSU ihre Stimme. Das reicht zwar für die CSU, um allein zu regieren, weil knapp die Hälfte der Wahlberechtigten das zulässt, aber zur Identität mit Bayern reicht das längst nicht mehr.

Ab 14:30 Uhr wurden dann ein paar Fragen zugelassen. Erneut wurden Zweifel an der Bedarfsrechnung geäußert. Herr Homann ist leider stets ausgewichen.

Wie bei solchen Veranstaltungen üblich, waren die Fragerunden von Leuten bestimmt, die Statements abgeben mussten. So wurde geäußert, dass diese Leitungen nur dafür da seien, Kohlestrom mit Hilfe billiger Emissionszertifikate über Bayern bis nach Italien zu verramschen. In der Antwort hieß es, dass wir dem europäischen Emissionszertifikatesystem folgen müssten, da wir Mitglied seien.

Nicht thematisiert wurde, dass sich England und Schweden trotzdem eine zusätzliche CO2-Abgabe leisten. Das könnten wir auch tun und schon wäre der Anreiz weiterhin viel zu billig Braunkohlestrom auf den Markt zu werfen, erledigt. Denn klar wurde dass die HGÜ vordringlich dazu gebraucht werden, den Braunkohlestrom und später zunehmend auch Windstrom auch nach Südeuropa zu transportieren. Wer aber sagt, dass z. B. Italien darauf warten wird, Strom, besonders aus Braunkohle, in Zukunft aus Deutschland zu beziehen?

Wir hätten es ohne weiteres in der Hand, die Energiesteuer mit einem CO2-Faktor (Grad der Emission im Vergleich zu regenerativer Erzeugung aus Biomasse = 1) und dem Primärenergiefaktor (Effizienz) zu variieren. Und bei der Gelegenheit gleich die Vergünstigungen der Kohlebergbaue streichen. Aus den Einnahmen lassen sich dann Emissionszertifikate aufkaufen und / oder Maßnahmen für die Steigerung der Energieeffizienz von Unternehmen finanzieren.

Klar angeschnitten wurde die Angabe im Szenariorahmen, dass der Stromexport von Deutschland ins Ausland bis 2014 von bisher 18 TWh auf 80 TWh steigen soll. Und genau dazu werden die Leitungen gebraucht. Bezahlen dürfen diese die Endverbraucher mit ihren Netzentgelten. Den Nutzen aber haben vor allm Finanzkonzerne. So aber ist das inakzeptabel.

Herrn Homann wurde entgegengehalten, wer Strom wohin liefert entscheide nicht das Netz, sondern der Handel. Dann soll der Besteller gefälligst auch den Transport bezahlen. Diesem Statement ist er ausgewichen und die Diskussion wurde beendet.

Es folgte ein Vortrag von Herrn Zerres, einem Juristen der bei der Bundesnetzagentur beschäftigt ist, zur Prüfung des Netzentwicklungsplans 2024.

Zerres kann man nicht beschreiben, man muss ihn erleben. Im Stile des Erklärbären aus einer gewissen Kindersendung wird der Zuhörer in mäßigem Tempo mit einer recht großen Menge an Informationen gefüttert, die aber alle keinen grundsätzlichen Bezug haben. Dieser Vortrag sollte unbedingt als Video auf Youtube erscheinen.

Zerres fokussiert darauf, dass eine Veröffentlichung der Daten für die Bedarfsberechnung nicht möglich sei, weil zu umfangreich. Man könne nicht die Daten von 60.000 Referenzstellen über 8.760 Stunden bereit stellen. Das würde niemand überblicken.

Muß das überhaupt jemand überblicken? Wäre es nicht sinnvoller, wenn das viele Sachkundige an vielen Stellen überblicken?

Er teilte mit, dass die Stromnetzberechnung aus den Daten der Stromproduktion erfolgen würde. Was bei genauerem Hinsehen aber nicht stimmt. Es sind die Forcast-Handelsdaten aus dem Vorab-Verkauf der theoretischen Produktion aller Kraftwrke mit über 100 MW Leistung in der BRD. Die Potentiale zehntausender kleinerer Anlagen fallen kompleet unter den Tisch. In der Realität nähert sich die Produktion in einem fortwährenden interativen Verfahren über den Handel – sowohl Börse als auch OTC – immer weiter dem realen Bedarf an und wird final durch den so genannten Day-Ahead-Handel definiert und sogar dann noch über Intra-Day-Handel und Re-Dispatch bei spontanen Abnahmeabsagen oder Zusatzkäufen nachjustiert. Dann aber sind die Hochrechnungen der ursprünglichen Daten für die Netzplanungen längst abgeschlossen.

Herr Zerres was es auch, der die Richtigkeit meiner Auffassung, dass die Investoren eine tatsächliche Renditegarantie auf ihr eingesetztes Eigenkapital haben, wortwörtlich bestätigte. Er erläuterte das System noch einmal und wies auch darauf hin, dass der unterschiedliche Renditezinssatz für neue Stromtrassen und bestehende Netze zwar dem Umstand der Abschreibung geschuldet sei, sich aber auf den tatsächlichen Neuwert beziehe. Von daher seien Betreiber alter Netze wirtschaftlich denen neuer Netze gleichgestellt.

Meiner Meinung nach liegt dort der systematische Fehler an der Sache, da dadurch die Produktion die Parameter für die Verteilung ihres Produkts festlegt. Statt der Nachfrage. Wie weiter oben angeschnitten führt das zu weiteren Schlüssen, die nur deshalb folgerichtig sind, weil sie zu dem Ergebnis führen, das sie zunächst voraussetzen.

Sollte dieser Modus weiter beibehalten werden, dann wird eine echte „Energiewende“ erst dann wirklich beginnen, wenn es eine definitive und unumkehrbare politische Entscheidung zum Ausstieg aus Kernkraft, Kohle Öl und Gas gibt.

An der Stelle ist es geboten auf eine oft gehörte Aussage hinzuweisen: Der sogenannte „Anteil der erneuerbaren am Strom“, der oft plakativ und beifallheischend mit hohen Prozentzahlen publiziert wird, ist meist lediglich ein Leistungsanteil. Er bezieht sich auf so und so viel Gigawatt der Erzeugung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Entscheidend wird jedoch sein, welche Menge an Strom mit Wind und PV zukünftig produziert wird. Und da sind wir noch meilenweit von Erfolgsmeldungen und Hurrageschrei entfernt.

Die bemerkenswerteste Aussage von Herrn Zerres war die Bestätigung, dass die garantierte Rendite für Netzbetreiber Realität ist und keine fiktive Obergrenze, die sowieso nicht erreicht wird.

Auf die Frage, mit welchen Begründungen die in dem festgelegten Prozentsatz enthaltenen Risikozuschläge berechtigt sind, konnte er keine Antwort geben. Kein Wunder: Es gibt schlicht keine Risiken. Danach gefragt: Es sind keine bekannt. Das ist Sache der Verhandlungspartner. Die Netzbetreiber brauchen aber größtmögliche Sicherheit.

Des weiteren gab es von ihm noch eine Reihe von Informationen über technische Parameter zur Kalkulation von Leitungen, ein Statement, dass die BnetzA keinen Vollausbau plant und dass die BnetzA der Meinung sei, die Maßnahmen seien allesamt bestätigungsfähig.

Das Problem daran erkennt auch er nicht: Die Bestätigungsfähigkeit zu bestätigen ist das Ziel des Verfahrens und bestimmt deshalb die Parameter. Mit anderen Worten: Das Verfahren ist nicht technologieoffen und betrachtet das Ganze aus einem einzigen Ansatz: Dem einer hemmungslosen Zentralisierung,  zentralen Kontrolle und faktisch kompletten Sozialisierung aller wirtschaftlichen Risiken. Zentralisierung und zentrale Kontrolle  haben dabei glasklar die Funktion, diese Sozialisierung der Risiken sicherzustellen.

Sein Abschlussstatment: Das EEG sei der große Trigger des Netzausbaus. Dass der Wachstumseffekt des EEG politisch komplett ausgebremst wurde, ist in der Realität der Berechnungsverfahren der BNetzA noch nicht angekommen.

Es folgte ein Vortrag von Herrn Otte von der BnetzA zur Erläuterung der strategischen Umweltprüfung, auf den ich hier nicht eingehen will, weil ich mich auf den Aspekt Stromversorgung beschränken möchte. Wird keine Stromtrasse gebraucht, und wird sie nicht gebaut, dann wird es auch keine Umweltfragen in dem Zusammenhang geben.

Den Bedarf in Frage zu stellen geht daher vor.

Anschließend gab es einen Vortrag von Herrn Nolde zum Thema „Alternativen zum Netzausbau“.

Er begann mit Thesen, die für ihn und offenbar für die BnetzA Gesetze sind:

– „Wir können nicht beliebig viel Speichern“
– „Die Einspeisung folgt dem freien Marktgeschehen“
– „Es geht um die Sicherung des Marktgeschehens im europäischen Kontext“

Zu These 1: Ja, das ist logisch. Warum sollten wir das auch wollen? Wir sollten einfach so viel Speichern, wie volkswirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist, um unseren gesamten Strombedarf durch PV und Windkraft zu decken. Das müssen keine 100 % des Strombedarfs als Speicherkapazität sein, eher ca. 30 %. Der Bedarf an Speicherkapüazität liegt dmit bis 2035 bei ca. 200 TWh und bis 2050 bei vermutlich 400 TWh.

Das wird aber nur gelingen, wenn wir Batteriespeicher gleichberechtigt als technische Alternative zu Netzen behandeln. Und das würde bedeuten, Betreibern von Speichern mindestens genauso viel Geld für jede innerhalb einer Spannungsebene oder eines Verteilnetzes eingespeiste kWh zu bezahlen, als Netzentgelt fällig wäre.

Zu These 2: Der Zusammenhang zwischen „freiem Marktgeschehen“ und Einspeisung aus verschiedensten Erzeugungsarten, von denen nahezu jede in unterschiedlicher Weise von festgelegten Vergütungen, aktuellen Subventionen oder Beihilfen oder gigantischen Vorleistungen aus Steuermitteln aus der Vergangenheit profitiert und gleichzeitig keine einzige ernsthaft für die Folgekosten ihrer Erzeugung zur Verantwortung gezogen wird, ist nicht erkennbar. Genauer gesagt ist dieser Zusammenhang nicht gegeben. Die noch am ehesten einer tatsächlich der „freien Marktwirtschaft“ entsprechende Einspeisung von Strom in Deutschland weisen lediglich Gas- und Dieselkraftwerke auf, wenngleich sie auch keine Belastungen auf Grund ihres CO2-Ausstoßes erfahren.

Den Vergleich dazu hält am ehesten noch das geplante Atomkraftwerk Hinkley-Point in England aus, das ebenfalls zumindest ohne direkte Subventionen auskommen muss, wie auch unsere „modernen“ Gaskraftwerke. Bei diesem AKW fällt auf, dass es eigentlich nur durch eine garantierte Einspeisevergütung von mittlerweile 12,5 Cent/kWh wirtschaftlich betrieben werden kann. Kalkuliert man ein Gaskraftwerk, das wie Irsching ohne Verkauf der Abwärme bestehen können muss, kommt man auf einen ziemlich ähnlichen Betrag der notwendig wäre, derzeit nur ein wenig begünstigt durch den viel zu niedrigen Gaspreis am Weltmarkt.

Auch PV-Strom wird derzeit in Deutschland für diesen Betrag vergütet. Die Größenordnung 12,5 Cent/kWh deutet auch in etwa den realen Wert einer kWh Strom an. Ich stelle deshalb die Frage, woran es wohl liegen mag, dass Strom am „Markt“ für weniger als 3 Cent / kWh verfügbar ist. Und warum sich niemand an den derzeit in Verantwortung stehenden Stellen ernsthaft gründliche Gedanken über alle Zusammenhänge macht. Dann wird er feststellen, dass wir derzeit Strom auf Kosten der nachfolgenden Generationen weit unter Wert verschleudern. All das wird finanziert durch einen gewaltigen Schuldenberg, der im Lauf der letzten Jahrzehnte auf derzeit ca. 2,4 Billionen Euro Verschuldung der öffentlichen Hand angewachsen ist, während im selben Zeitraum über 400 Mrd. Euro in die Subventionierung von Kohlestrom geflossen sind und über 220 Mrd. Euro in die Subventionierung von Kernkraft, aktuell laufend pro Jahr weitere 40 Mrd. Euro in die Subventionierung der konventionellen Energiewirtschaft fließen und zusätzlich den nachfolgenden Generationen nicht nur die Schulden und die Zinsen, sondern auch die Umweltfolgen samt deren Kosten hinterlassen werden. Letztere sind in den ca. 12,5 Cent / kWh noch gar nicht enthalten.

These 3: Wer auch immer an ein zukünftiges System vieler dezentraler Erzeuger glaubt, die sich gegenseitig ergänzen und unterstützen, oder wer sich diese Zukunft wünscht, der wird hier durch vermeintlich höhergestellte Vernunft eines „Besseren“ belehrt. Realität werden soll, irgendwie und womöglich mit hohen Subventionen erzeugten Strom wenn es sein muss von Estland nach Portugal zu transportieren. Denn das „Marktdesign“ für Stromtrassen beruht auf gesicherter Rendite für Investoren.

Wenn mir jemand eine leicht bewältigbare Aufgabe mit für 20 Jahre gesichertem üppigen Grundeinkommen anböte und ich noch nicht mal Ja sagen müsste: Den Arbeiotsplatz nähme ich sofort an.

All das geünscht, gefördert und gefordert von einer Industrie und einer Wirtschaft, die ähnlich lang laufende Arbeitsverträge und großzügig gesicherte Renditen für Arbeitskraft = anständige Mindestlöhne als wirtschaftsfeindlich und wachstumsschädigend betrachtet.

Was hat all das mit einer echten Wende in der Energieerzeugung zu tun? Richtig. Rein gar nichts. Hier geht es nur um Geschäftsmodelle für Investoren. Rein technisch ist all das überflüssig bzw. erst dann notwendig, wenn alle lokalen Ressourcen an PV in der Fläche und an Wind ausgeschöpft sind und der zur lokalen Nutzung vor Ort erzeugten Stroms notwendige Bedarf an Speichern errichtet ist.

Doch über welche Alternativen wurden wir von Herrn Nolde unterrichtet?

1. Redispatch: Der wird noch in größerem Umfang als früher durchgeführt werden müssen und ist in den letzten Jahren bereits gestiegen. Dies liegt nach Herrn Noldes Worten angeblich daran, das der Netzausbau mit dem Ausbau an „Erneuerbaren“ (- der mit dem neuesen EEG auf unabsehbare Zeit = solange Union, SPD, FDP an Regierungen beteiligt sein sollten, nicht mehr stattfinden wird – ) nicht mithalten kann. Re-Dispatch, was ist das? Es geht ganz platt gesagt darum, im Fall eines Engpasses auf einer Seite eines Netzknotens durch zu viel Strom Kraftwerksleistung zu senken und auf der anderen Seite zu steigern. In der Realität wird allerdings oft nur auf der Seite mit dem Mangel die Kraftwerksleistung angehoben und der auf der anderen Seite  überschüssige Strom über andere oder weitere Netze in weiter entfernte Regionen gedrückt, selbst wenn dafür auch noch Geld bezahlt werden muss. Und nur, um die Flexibilitätsoption Speicher zu verhindern. Denn Strom geht immer den Weg des geringsten Widerstands. Habe ich links vom Netzknoten eine zu große Menge, dann kann ich rechts die Leistung sogar erhöhen, um auszugleichen und den Stromzufluss von links nach rechts begrenzen. Und den Überschuss auch in weitere Richtungen zu lenken.

Da Redispatch aber sehr teuer ist und zudem einen Eingriff in den „freien Markt“ bedeutet, ist Redispatch keine Alternative.

2. Die zweite Alternative wäre eine Marktteilung. Man könnte z. B. Deutschland in zwei Marktzonen teilen – oder mehrere. Dann würden unterschiedliche Preiszonen entstehen. Dies wiederum würde bedeuten, dass eine geringere Bandbreite an Erzeugungsarten zur Verfügung steht und deshalb die Preise steigen werden und die Erzeugung weniger effizient wird.

3. Erzeugung und Verbrauch näher zusammenbringen. Dann wären die Stromtrassen überflüssig. Das aber würde bedeuten, dass die Industrie als größter Verbraucher vom Süden in den Norden umsiedelt, oder dass viele kleine Kraftwerke bei den Unternehmen vor der Tür oder in Städten gebaut werden.

Wie dem auch sei, bei all diesen Argumenten werden Speicher überhaupt nicht erwähnt. Und genau das ist der größte Fehler an der gesamten Planung. Aber warum sollte sich eine Bundes-Netz-Agentur auch für Speicher interessieren. Sie ist ja keine Bundes-Speicher-Agentur.

Scherz beiseite: Über Speicher wird dort so gedacht, dass diese nicht wirtschaftlich und nicht in großem Maßstab herstellbar sind.

Beide Ansichten können bereits heute in weitgehendem Umfang widerlegt werden, was hier aber zu weit führen würde.

Eines jedoch ist deutlich: Es wäre mindestens notwendig, Speichern die gleichen Ertragsgarantien zu gewähren wie Netzen. Entweder bezüglich der Einnahme pro gespeicherter kWh oder eine Speichervergütung nach Aufwand oder gar eine Renditegarantie auf den Invest. Letzteres würde aber mit Sicherheit zu Wildwuchs und einer renditegetriebenen Investionsblase führen.

Anschließend an Herrn Noldes Vortrag gab es noch einen Vortrag von Frau Dr. Gunde Ziegelberger zu der Elektromagnetischen Verträglichkeit.

Insgesamt war die Veranstaltung erhellend, bei den Mitarbeitern der BnEtzA die vor Ort waren, war durchaus eine sehr starke Offenheit für die Gedanken und Anliegen der Bürger zu erkennen. Oder alle Vertreter der BNetzA werden entsprechend an Schauspielschulen geschult.

Das Vorgehen ist zwar als eine Art Frontalunterricht angelegt, aber meiner Wahrnehmung nach mehr mangels Ideen, wie man es besser machen könnte.

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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Kreisbewegung statt Energiewende

Kreisbewegung „Energiewende“

Verschiedene Landesregierungen versuchen Einfluss auf den anstehenden Beschluss der Bundesregierung zum „nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ zu nehmen. Es scheint sich um eine konzertierte Aktion einiger Länder zu handeln, da in Niedersachsen und in Bayern genau das Gleiche thematisiert wird.

Worum geht es? Nichts Neues, nur die wiederholt geäußerten Forderungen, endlich Steuervergünstigungen bei energetischen Gebäudesanierungen zu gewähren. Diese Vergünstigungen sollen Eigenheimbesitzer, vor allem die selbst genutzter Immobilien, zu Investitionen in die energetische Effizienz ihrer Gebäude animieren.

In der Realität liegt die Bundesrepublik aktuell ca. 15 % hinter den vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinien des Jahres 2006 zur Energieeffizienz betreffend Gebäude zurück. So wie in allen anderen Feldern der als „Energiewende“ verkauften Energiepolitik aller Koalitionen seit 2005 liegt die BRD auch hier auf einem Platz unter ferner liefen.

Tatsache: Ohne Vorteil keine Maßnahme. So gut wie kein Eigenheimbesitzer hat einen direkten Vorteil davon, wenn er an seinem Haus eine sinnvolle und umfassende Sanierung vornimmt. In der Regel decken die Einsparungen gerade mal die Refinanzierung der Investitionskosten. Wenn überhaupt. Genau deshalb geschieht so wenig und selbst wenn die Vorschläge der Staatsregierungen geradewegs auf diese empirisch erfassbare Realität abzielen, so ist damit noch lange nicht gesagt, dass 10% Abschreibung der Investitionen auch zu einer nennenswerten Steigerung der Investitionstätigkeit führen. Zumindest nicht bei Eigentümern selbst genutzter Immobilien oder auch bei privaten Eigenheimbesitzern, die ihre Immobilien privat vermieten.

Betrachtet man die Eigentümerstruktur im selbst genutzten Wohneigentum, dann wird man feststellen:

– die Eigenheimbesitzer neuerer Gebäude oder geerbter und sanierter Altsubstanz zahlen nach wie vor an ihren Immobilien ab, und es besteht beim neueren Gebäudebestand kaum sinnvolles Verbesserungspotential

– Die Besitzer älterer Immobilen, besonders Bestände aus den 80ern, 70ern und älter, haben ihre Immobilien zwar meist abbezahlt, sind aber nun im Rentenalter. Von welchem Steueraufkommen sollte ein durchschnittlich situierter Rentner mit bezahltem Eigenheim denn seine Investitionskosten abschreiben?

Warum sollte er Geld für etwas ausgeben, wovon er keinen kokreten Nutzen erwarten kann, der die Investitionin einer Zeit rechtfertigen würde, die noch innerhalb seiner erwartbaren Lebensspanne liegt? Oder die ihm sonst irgeneinen Extrabonus gewähren würde, wie z. B. zwei wochenrentnerreise nach Rhodos oder etwas in der Art? Bei privaten Vermietern verhält es sich kaum anders, denn bei vielen von diesen besteht die Rente aus Mieteinkünften, die nur begrenzt steigerbar sind.

– Wir Piraten sollten nach eigenem Bekunden die mit den Fragen sein. Wer profitiert also von der Abschreibemöglichkeit wirklich? Ist der damit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand bei den Finanzämtern überhaupt gerechtfertigt?

Gewerbliche Immobilienunternehmen können Investitionen ohnehin abschreiben, allerdings zu geringeren Sätzen. Geht es hier nicht in Wahrheit ausschließlich um ein steuerfinanziertes Wirtschaftsförderungspaket? Ist das Verpackungsangebot für Eigenheime nicht schlicht nur weihnachtliches Blendwerk, passend zum Fest?

– Welchen Grund sollte ein Mensch an seinem Lebensabend haben, sein Erspartes in eine Maßnahme zu stecken, deren Amortisation er wahrscheinlich nicht mehr erlebt?

– Banken finanzieren solche Investitionen für ältere Menschen entweder gar nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufschlägen. Welcher 60jährige bekommt noch ein Bankdarlehen?

– Welchen Vorteil haben die Mieter? Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen können nach geltendem Recht jetzt schon zu 11% auf die Mieter umgelegt werden. Zusätzliche 10% Abschreibung sind ein starkes Motiv. Aber was haben die Mieter davon, außer mehr Miete und ungewisse Einsparung bei den Betriebskosten?

– Die zentrale Frage lautet: Cui bono? Bekommen wir am Ende nicht einfach nur ein weiteres Renditesteigerungsprogramm für Finanzinvestoren? Von dem dann die privatern Kleinanleger in Form kaum rentabler Lebensversicherungen oder Rentensparverträgen ein paar Krümel abbekommen, deren Kaufkraft kaum an die des einst eingezahltenGeldes heranreicht? Zumindest diejenigen, welche all die Sprüche, Lügen und Märchen all der Vermittler und Agenturen immer noch glauben: „Lassen Sie Ihr Geld arbeiten!“

Leute: Geld arbeitet nicht. Schon mal einen Zehner geshen, der Samstag nachmittag den Rasen mäht?

Bauen Sie ein leistungsloses Einkommen als Altersversorgung auf!“

Ehrlich: Da geben sich CDU (Wahlkampf 1986, vor 30 Jahren) und FDP (immer schon) solche Mühe, dass sich „Leistung wieder lohnen“ soll – statt Arbeit (=Energie) und dann sollen auch noch Renten ohne Leistung gezahlt werden. So als eine Art beschränktes, bedinungsloses Grundeinkommen. Arbeiten muss wohl niemand mehr, oder wie ist das zu verstehen?

Wer sind denn die größten Anleger am Markt für vermieteten Wohnraum? Versicherungen, Rentenkassen, Pensionsfonds, Bausparkassen, etc. Und wer hat derzeit die größten Probleme bei der Erzielung nachhaltig hoher Renditen? Nun, genau diese Player am Markt. Aber keine Sorge, deren Vorstände und Unternehmenslenker werden weiterhin großzügige Gehälter und Boni einsteichen, selsbt wenn keine Renditen mehr erzielt werden. Dafür sorgengenau die eifrigen Kunden selsbt,indemsie auf der andereen Seite der Bilanz fleißig mehr und effizienter arbeiten, verzichten, einsparen oder einfach nur Glück haben.

– Das Interesse der Dämmstoffindustrie und des Handwerks ist trotz voller Auftragsbücher eindeutig. Die freuen sich über gute Geschäfte. Was auch richtig ist, solange es sinnvoll ist. Dämmen um zu sparen, koste es was es wolle, ist nicht sinnvoll. Gasheizungen durch Gasheizungen zu ersetzen mittel- bis langfristig auch nicht. Und Gas hat Öl wegen des seit langem niedrigeren Preises, des einfacheren Handlings verdrängt, und weil es schlicht nicht stinkt, nicht wegen irgendwelcher steuerlicher Anreize oder Förderungen.

Nun noch ein paar Bemerkungen zu den Forderungen selbst.

„Landesregierung und Handwerk zu Steuervergünstigungen bei energetischen Gebäudesanierungen“

„Die Niedersächsische Landesregierung und das niedersächsische Handwerk fordern die Bundesregierung auf, eine steuerliche Abschreibung von Investitionen in bessere Dämmung von Gebäuden und neue Heizungsanlagen einzuführen.“ Unisono fordert das die bayerische Landesregierung.

Bessere Dämmung ist sicher ein Weg, Häuser energieeffizienter zu machen. Allerdings haben die vorgeschriebenen Anforderungen längst eine Grenzlinie erreicht, die es ermöglicht, inzwischen jedes Gebäude mit einem Primärenergiebedarf von Null energetisch zu bewirtschaften.

Das bedeutet für Nicht-Fachleute unter dem Strich Null Emissionen und keine Umweltbelastung mehr. Natürlich wird weiter Energiezufuhr benötigt. Diese kann über Wärmepumpen komplett aus generativen Quellen bestritten werden.

Subventionen für neue Wärmeerzeuger sind sicher ein Mittel, um die energetische Effizienz des Landes und die Emissionswerte kurzfristig zu senken. Allerdings: Bereits seit 2002 sind knapp 80% der neu errichteten Heizungsanlagen „umweltfreundliche“ Gasheizungen, während Wärmepumpen nach wie vor stiefmütterlich behandelt werden. So wird lediglich der Einbau einer Wärmepumpe in den Gebäudebestand mit einer Pauschale gefördert, die tatsächlich auch noch die deutlich weniger effizienten Luft-Wärmepumpen bevorzugt. Beim Neubau gibt es keine Förderung – ja Wärmepumpen sind bei KfW-Förderungen sogar ausgeschlossen, da ohne Not pauschal angenommen wird, dass sie mit Strommix betrieben werden. Mit der Kombination von Wärmepumpe und Strom aus hauseigener Photovoltaik oder dem Kauf von Ökostrom lässt sich allerdings der Primärenergiebedarf ebenfalls auf Null senken.

Mit neuen Gasheizungen wird zwar eine Verbesserung gegenüber Ölheizungen erreicht, aber gleichzeitig das Emissionsniveau auf die nächsten 20 bis 25 Jahre festgeschrieben, denn so lange halten moderne Gasthermen mittlerweile. Wahrend die ersten der „neuen, modernen“ Gasbrennwertheizungen seit 2002 bereits ihrem Lebensende entgegensehen und wieder nur durch Gasbrennwerttechnologie ersetzt werden. Also ohne jeden klimaverbessernden Effekt. Mit der Förderung von Gasbrennwert plus Solarthermie wird Stillstand beim CO2 subventioniert statt Fortschritt.

Skandinavische Länder machen es längst vor und haben den Ersatz bzw. die Neuerrichtung von Verbrennungsheizungen gesetzlich unterbunden. Es gibt dafür schlicht keine Betriebserlaubnis mehr. Dort wird die „Energiewende“ ernst genommen. Man handelt, statt nur darüber zu reden.

„Es geht um Umweltschutz und um Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft − Steuervergünstigungen für energetische Gebäudesanierung sind aus unserer Sicht das Mittel der Wahl. Wir müssen den Menschen in unserem Land Anreize schaffen, Wohn- und Geschäftshäuser besser zu dämmen und so Energie und Geld einzusparen.“

Das Wort Umweltschutz kann man aus dem Satz getrost streichen. Fassadendämmung amortisiert sich energetisch innerhalb von 5 bis 7 Jahren, wirtschaftlich dauert es über 50 Jahre. Bereits zuvor muss das Material aber wegen Altersschwäche ersetzt und entsorgt werden. Das großzügige Dämmen überschreitet in der Regel bei Bestandsgebäuden deren Restnutzungsdauer. Bei U-Werten von 1,6 W/m²K und besser und hoher anzunehmender Restnutzungsdauer sind Fassadendämmungen eine sorgfältige Berechnung durch einen wirklich unabhängigen Experten wert. Ohne eine solche verbieten sich Dämmungen ohnehin.

In der Realität lautet die vernünftigere Alternative Abbruch und Neubau bzw. komplette Sanierung bis auf den Kern, falls rentabel, bei konsequenter Auslegung auf Flächenheizung, Flächenkühlung, eine Wärmepumpe als Wärme- und Kälteerzeuger, einen Eisspeicher als energetischem Speicher für Wärme und Kälte und konsequentem Phasing Out von Stromdirektheizungen und Verbrennungsheizungen.

„Gleichzeitig sorgen wir so für neue Aufträge insbesondere im Handwerk“, so Ministerpräsident Stephan Weil heute in Hannover. Der schrittweise Ausbau erneuerbarer Energien sei nur eine Seite der Medaille: „Wirklich erfolgreich wird die Energiewende nur dann, wenn wir auch im Bereich der Energieeffizienz noch deutliche Fortschritte machen. Die Hebelwirkung ist im Bereich der energetischen Gebäudesanierung besonders hoch. Nach wie vor werden in Deutschland 40 Prozent der Energie zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung verbraucht, der größte Teil der Gebäude ist noch nicht energetisch saniert.“

Da hat er im Prinzip Recht, der Herr Weil. Nur liegt der größte Schatz für die Energiewende nicht in den Fassaden der Gebäude und deren Sanierung, sondern in der eingesetzten Technik bei der Bereitstellung von Wärme und Kälte. Für die Handwerkskammer ist das naturgemäß ein wenig anders. Doch das Handwerk kann auch am Neubau Geld verdienen. Womöglich nicht so leicht, doch das Potenzial ist da.

„Auch der Vorsitzende der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Peter Voss, fordert eine steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen. Diese Maßnahme stehe schon seit mehreren Jahren auf der politischen Agenda. Steuerliche Anreizprogramme können mit relativ wenig Finanzmitteln eine hohe Investition bei der Sanierung des Gebäudebestandes auslösen. Es ergibt sich so eine win-win-Situation sowohl für die Umwelt durch einen geringeren CO2-Ausstoß als auch für den handwerklichen Mittelstand durch entsprechende Aufträge.“

Dazu bedarf es keiner Bemerkungen mehr. Das Schlüsselwort lautet „Können“. Können hat mit Konjunktiv zu tun. Es ist noch lange kein machen, kein Indikator für tatsächliches Handeln, kein Indikativ.

„Es sei aber nicht akzeptabel, den Steuerbonus auf Handwerksleistungen, wie offenbar von der Bundesregierung geplant, teilweise zu kürzen, um damit das neue energetische Sanierungsprogramm zu finanzieren.“

Da kann man nur zustimmen. Mit diesem Griff in bestehende Steuervergünstigungen werden vor allem die Mieter benachteiligt, die diese Kosten bisher absetzen konnten, aber keinen Einfluss und keine Mitbestimmung bei der Gebäudesanierung oder Instandhaltung haben. Mieter können derzeit noch nicht einmal die Einhaltung verpflichtender Standards (EnEV; Stand der Technik) wie der gedämmten obersten Geschossdecke einfordern oder bei Unterlassung durch den Vermieter mietmindernd geltend machen. Viel sinnvoller wäre eine Verpflichtung mit tatsächlichen Kontrollen durch unabhängige Fachleute im Auftrag der Bauämter.

„Der Steuerbonus ist und bleibt als Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unverzichtbar. Er ist Kunden und Handwerksbetrieben bekannt, einfach zu nutzen, sozialverträglich für Kleinverdiener und Mieterhaushalte, wird erfolgreich umgesetzt und weitgehend durch Rückflüsse in Steuer und Sozialversicherung refinanziert,“ so Voss.

Ich bin der Meinung, es ist zutreffend, das vorliegende Papier unter dem Motto: „Als Tiger gesprungen und als Fusel des Bettvorlegers“ gelandet zu brandmarken und ein paar sinnvolle Forderungen zu stellen:

– Aufhebung der Widersprüche und Inkompatibilitäten in den einzelnen Rechtsverordnungen (EEG, EnEV, EEWG, KWKG, NEV, etc.)

– Verbindlichkeit der DIN EN ISO 50001 auch für die Gebäudebewertung und alle Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. (Lebenszykluskostenmethode und Barwert).

– DIN V 18599 verbindlich für alle Gebäude statt Sonderlösung EnEV für Wohngebäude

– Top-Runner Prinzip für alle energetischen Optimierungen, ausgenommen Sonderlösungen

– Dynamische Bottom-Up Erfassung der realen Daten statt rechnerischer Abschätzung „Grosso Modo“ und Top Down für Netze, Energiekonzepte und Managementsysteme

– Speicherförderungsgesetz, Gleichstellung der festen Vergütung von Speichern mit Netzentgelten

– Gewichtung der Energiesteuer gemäß der Emissionen des genutzten Energieträgers ab Förderung/Import oder Erzeugung. Bewertungsfaktor 1 gilt für emissionsneutrale Energieträger (Biomasse)

– Übernahme des überdurchschnittlichen Anteils an Energiekosten durch Gebäudevermieter (EnEV-Standard = 100 %)

– Endlich Umsetzung des von der EU festgelegten Neutralitäts- bzw. Unabhängigkeitsgebots für Energieberater: Ausführende Handwerker, Bauingenieure, Bauträger, Fertighaushersteller, Kaminkehrer, Architekten und verbundene/verwandte Akteure, Unternehmen oder gar Energieversorgungsunternehmen etc. dürfen keine Energieberatung durchführen, keine Energieausweise ausstellen, keine EnVVNachweise erstellen, etc.

– Gebäude TÜV und amtliche Kontrolle der Durchführung vorgeschriebener Maßnahmen (Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch alter Heizungen)

– Förderung der Umrüstung auf Flächenheizungen

– Gewichtung der Energiesteuer nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission bei Bezugsgröße 1 für Strom und Wärme aus Biomasse

– Wirtschaftlichkeitsnachweis für Investitionen über TLCC-Berechnung mit internem Zinssatz, keine pauschale 10-Jahres-Abschreibungsbewertung mit Annuität mehr.

– Verpflichtender Vergleich des Energiebedarfs aller Fahrzeuge in kWh / 100 km. Beispiel: Elektrofahrzeug EGolf 17 kWh/100 km; Golf Turbodiesel mit 5 Litern / 100 km = 49,5 kWh / 100 km; Golf Benziner mit 7 Litern / 100 km = 69,3 kWh / 100 km.

– Phasing Out von Verbrennungstechnologien zur Gebäudebeheizung (wie in DK, N, S, SF), keine Förderung mehr von Verbrennungstechnologie, auch nicht in Verbindung mit Feigenblättern wie Solarthermie.

– …to be continued…

Pressemeldung

Kreisbewegung statt „Energiewende“

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest beschert uns die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“. Die Begehrlichkeiten der Bundeskinder lassen nicht lange auf sich warten und prompt kommt der Wunschzettel aus den Staatskanzleien. So fordern München und Hannover in schwarz-roter Trautheit mit ihrem altbekannten Maß an Phantasie wieder einmal steuerliche Abschreibungen für Gebäudesanierungen mit Fokus auf mehr Dämmung und vermehrter Erneuerung der Heizungsanlagen.

Ist die gewünschte Verpackungsverordnung für Eigenheime schlicht nur weihnachtliches Blendwerk, passend zum Fest, oder ein ernst zu nehmender Schritt der „Energiewende“?

Nun, je mehr man etwas wendet desto mehr wird aus einer Wende eine Kreis- oder Drehbewegung. Deshalb muss es kaum Verwundern, wenn wir keinen Schritt vorankommen, sondern gegenüber anderen Staaten mehr und mehr ins Hintertreffen geraten.

Der Aktionsplan zeugt von Aktionismus ohne Plan. Die Bemühungen der Bundesregierung um die Energiewende erschöpfen sich in punktuellen Maßnahmen ohne Zusammenhang. Deutschland war mal Klassenprimus, während sich die GroKo noch immer auf diesen Lorbeeren ausruht und wir den Anschluss verlieren. Inhalt und Gestaltung des Ziels „Energiewende“ folgen den Bedürfnissen der Wirtschaft, statt umgekehrt. So wird Peter Altmaiers undurchdachte Formulierung, die „Energiewende werde immer Ziel der Bundesregierung bleiben“ zur Prophezeiung. Denn, was immer Ziel bleiben soll, darf eben nie erreicht werden.

Auf geht’s, drehen wir uns weiter im Kreis. Auch ohne 3/4-Takt

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Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Fakten und Hintergrundinfos zum Thema Wärmedämmung

Zum Thema Wärmedämmung:

Wirtschaftlichkeit von Dämmung bei enbausa.de

Zum Verständnis dieses Themas braucht es ein wenig Mühe: Lesen, lesen, lesen und selber Denken.

Für die Beispielrechnung werden Dämmstärken von 10, 15 und 20 Zentimetern Mineralwolle (Lambdawert 0,04 W/mK) angenommen. Damit verbessert sich der U-Wert einer ungedämmten Ziegelwand von 1,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K) auf 0,30 bzw. 0,22 und 0,17 W/m2K. Mineralwolle und Styropor sind die kostengünstigsten Dämmstoffe.

Problem: 10 cm senken den Wärmeverlust von 1,2 auf 0,3 W/m². Das sind 75 % des Wärmeverlustes. Gefördert wird nach ENEV aber erst ab Erreichen von 0,24 W/m², für die man mindestens 14 cm benötigt. Die Kosten zwischen 10 cm und 14 cm Polystyrol springen von z. B. 6,19 €/m² auf 8,66 €/m² und bei 20 cm auf 12,38 €/m² bei dem genannten Lambda-Wert 0,40 W/mK).

 

Eine nahezu volle Förderung verdoppelt also bereits beim Material die Kosten und bringt aufs Ganze gesehen 13 % mehr. Aber die Förderung setzt erst ab 80 % Einsparung ein und würde bereits 35 % mehr kosten. Dazu sei angemerkt: Die Zahl der gebrauchten Wohngebäude, die einen U-Wert von 1,2 W/mK oder besser erreichen ist im Bestand der BRD bis zu Baujahren um 2000 herum eher die Ausnahme. Die große Menge erreicht U-Werte um 1,6 und schlechter. Bedeutet: Mehr Dämmung, um Förderung zu bekommen.

KFW Energieeffizienz Sanierungskredit

Die Förderung besteht dann in Zinsvergünstigungen auf die Sanierungsdarlehen durch die KfW, was bei voller Förderung ca. 13.250,00 € auf die Laufzeit ausmacht. Dafür liegen die Kosten dann halt doppelt so hoch. Aus diesem Grund schrecken viele davor zurück, überhaupt etwas zu machen. Vermieter sowieso, denn die Energierechnung zahlt der Mieter allein. Deshalb wäre es für uns ein Ansatzpunkt, eine Formel für die Belastung der Vermieter durch überdurchschnittliche Energiekosten zu entwickeln.

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Zum Positionspapier „Energiepolitik“ des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW)

Kommentar an den BMVW von Thomas Blechschmidt, Energiemanager, Koordinator bei der AG Energiepolitik (Bund) und Energiebeauftragter der Piratenpartei Deutschland im LV Bayern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Positionspapier zur Energiewende, das mich im Januar 2014 erreicht hat, hat mein Interesse und auch einige Hoffnungen geweckt. Es hinterlässt bei mir den Eindruck, dass bei den Repräsentanten des wichtigsten Verbandes der Wirtschaft in den deutschen Ländern – entgegen den Unkenrufen ideologisierter Ökofetischisten, Verschwörungstheoretiker und einiger anderer Menschen, die die Rettung der Zukunft in der radikalen Abschaffung kapitalistischer Wirtschaftsstrukturen sehen -, nach wie vor ausreichend Sachverstand vorhanden ist, um die Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte volkswirtschaftlich sinnvoll und betriebswirtschaftlich darstellbar zu gestalten.

Auch wenn einige vollkommen falsche und teilweise haarsträubende Ansichten über die sinnvollste Ausrichtung der künftigen Energiepolitk in den deutschen Ländern nach wie vor unreflektiert und mit unerwartet hartnäckiger Naivität und Faktenverweigerung aus den Spitzten einflussreicher Verbände an die Öffentlichkeit gerichtet werden.

Ja, man kann es nicht anders sagen. Ob beim Neujahrsempfang der schwäbischen Metall- und Elektroindustrie in Augsburg oder aus dem Mund des IHK-Vorsitzenden für München und Oberbayern, ob durch den frisch gebackenen Wirtschafts- und Energieminister in Berlin oder durch den aktuellen Energiekommissar bei der EU.

Dort werden Thesen verkündet und Forderungen aufgestellt, die sich bei Ihnen zum Glück nicht wiederfinden. Ich denke, es wird Zeit, dass wir miteinander sprechen, denn wir liegen in vielen Dingen sehr nah beieinander.

Ich selbst wundere mich allerdings, warum nach wie vor so viele Menschen auch aus Ihren Branchen bei Wahlen denen die Treue halten, die sich unübersehbar überhaupt nicht für deren Meinungen und Belange interessieren. Und warum sie diese Parteien nach wie vor aktiv unterstützen.

Doch ich komme besser zu Ihrem Positionspapier:

Bundesverband Mittelständische Wirtschaft

Positionspapier

Energiewende

Forderungen und Positionen des Mittelstands

 Juni 2012

Ziele der Energieversorgung

Energie bedeutet Antrieb, Licht und Wärme. Unsere moderne, mittelständisch geprägte Wirtschaft ist auf Energie angewiesen. Dabei steht die Energieversorgung in Deutschland vor einem gewaltigen Wandel. Die CO2-Emissionen bei der Verbrennung fossiler Energieträger und die ungelösten Probleme bei der Atomtechnik machen ein neues Energiekonzept erforderlich.

Thomas Blechschmidt: „D’accord!“

Ein neues Energiekonzept muss die drei Ziele der Energieversorgung erfüllen:

ƒ. Versorgungssicherheit

ƒ. Bezahlbarkeit

ƒ. Nachhaltigkeit

Thomas Blechschmidt: „Richtig. Beinahe vollkommen richtig. Allerdings  ist mir das noch zu unscharf. Das Postulat der „Bezahlbarkeit“ indessen ist relativ. Es hängt für jeden von seiner Ertragslage ab. Egal, ob Hartz-IV-Empfänger, Kleinrentner oder Gewerbetreibendder. Unsere Exporteure konkurrieren mit Energiepreisen im Ausland. Deshalb subventionieren wir seit Jahrzehnten die Großverbraucher von Strom massiv. Die direkten und indirekten Subventionen liegen bei 28 MRD Euro.Dass das niemal sein vernünfiutges Ergebnis nach sich ziehen kann, weil alle Staaten es tun und auf diese Art ein folgenschwerer Verbilligungswettbewerb über die grundlegendste aller Ressourcen erfolgt, der darin zum Ausdruck kommt, dass „Energie“-Preise weltweit viel zu billig ist, ist offenbar bisher niemandem aufgefallen.

Zumindest zieht das niemand in Erwägung oder zum Vergleich in den aktuellen Diskussionen heran. Die schrillen Töne wenden sich gegen die EEG-Umlage, die an alle Misslichkeiten schuld sein soll.

Subventionen aller Art erhöhen aber die Preise für Inlandsverbraucher, wenn nicht direkt beim Energieträger, dann im Umweg über Steuern, Netzentgelte, NEV, etc. Dazu kommt die Verwendung von Steuermitteln, um Folgelasten oder Infrastrukturkosten von den Großverbrauchern fernzuhalten. Allzu leichtfertig wird die Höhe der EEG-Umlage als Ursache allen Übels herangezogen. Doch was sind die zu erwartenden 23 Mrd. EEG-Umlage für 2014 im Vergleich zu ca. 110 Mrd. Importkosten für degenerative Brennstoffe? Was sind Sie im Vergleich zu den 28 Mrd. direkten und indirekten Subventionen – Jahr für Jahr – für die Verbrennung von Kohle, Erdöl, Erdgas und die Kernenergie?

Joe Kaeser, der jüngst zum Siemensherrscher gekürte derzeit „oberste“ Siemensianer, hat sich am 21.01.2014 in seiner Audienz beim Bayerischen Rundfunk darüber mokiert, dass es sich unsere Volkswirtschaft niemals wird leisten können, 400 oder 600 Mrd. Euro an Subventionen in eine rein generative Stromerzeugung zu stecken. Damit meint er die EEG-Umlage, im Besonderen die für Photovoltaik, die aber keine Subvention ist, sondern eine zielgerichtete Umlage für einen bestimmten Zweck. Und er hat vorsorglich schon mal die gesamte Summe beim zu erwartenden Ausbaustand hochgerechnet. Was er vollkommen unterschlägt: Die inzwischen knapp 190 MRD Euro Beihilfen und Subventionen für Kernenergie und die gesamte Summe der Subventionen für Kohle, Erdöl und Erdgas seit Gründung der Montanunion. Derzeit liegen die bei ca. 26 MRD Euro von den jährlich 28 MRD Euro Subventionen für alle degenerativen Energieträger. Auf die knapp 60 Jahre, die das schon läuft hochgerechnet, haben sich die Volkswirtschaften der deutschen Länder das umgerechnet wie viel kosten lassen? Optimistisch von einer linearen Nulllinie ausgehend bis zum heutigen Volumen sind das über 50 Jahre rückwirkend betrachtet lockere 700 MRD Euro. Und allein wegen der „Endlagerung“ ist noch lange kein Ende in Sicht.

Nun, was mir bei Ihren Stichpunkten noch fehlt: Die Ziele

– 100 % generativ bis 2050,

– ein klares Ja zur sozialen Ausgewogenheit durch Einkommensanpassung,

– der Anspruch, höchstmögliche Effizienz bei der Energienutzung herzustellen – und das Primat der Dezentralität (Vorrang vor Großanlagen)

Von diesen Zielen hat sich die Energiekommission des BVMW (Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft), die sich aus Unternehmerinnen und Unternehmer unterschiedlicher Branchen zusammensetzt, leiten lassen. Ein zentrales Ergebnis lautet:

Die neue Energieversorgung soll so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig sein.

Thomas Blechschmidt: Wie gesagt, Dezentralität muss organisatorisches Prinzip und Leitlinie erster Ordnung sein. So dezentral wie möglich und zentral wie nötig ist der entscheidende Schritt zu wenig. Klar ist, dass dies für die bisher streng zentral organisierten Energiekonzerne das Todesurteil darstellt. Aber die Dinosaurier sind durch veränderte Umweltbedingungen gestorben. Sollen es die Menschen den Dinos nachmachen? Ein Schaden für den Planeten wäre es jedenfalls nicht.

Dieses Positionspapier begründet das Konzept der Dezentralität und stellt dessen Implikationen vor. Den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft folgend, liegen unserer Argumentation diese Annahmen und Kriterien zugrunde:

ƒ. Deutschland ist ein Industriestandort – Energie muss bezahlbar bleiben, um die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes zu erhalten.

Thomas Blechschmidt: „Die Energie Ja. Der größere und wachsende Teil der Energiekosten besteht aber aus allem möglichen, nur nicht aus Kosten der Energie. Deshalb gilt dies nur für den als J oder kWh messbaren Anteil. Wir täten gut daran, die Netze wieder in öffentliches oder besser bürgerliches Eigentum zu überführen und dem jeweiligen Lebenszyklus entsprechende Abschreibungen (kommende DIN EN ISO 50001) bei moderaten Renditen auf die Kosten umzulegen. Damit könnten die Unternehmen über den Wegfall der Netzentgelte nachhaltig unterstützt werden.“

Nachhaltige Strukturen sind zu fördern. Das bedeutet auch: Vielfalt statt  Monokulturen.

Thomas Blechschmidt: Absolut! Und eine klare, transparente Darstellung der Energieflüsse und der Kapitalflüsse samt Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Kosten. Die Priorisierung der Energiequellen muss dabei ausnahmslos nach den allgemeinen Lasten erfolgen: Transparente Internalisierung der externen Kosten.

ƒ. Energieeffizienz: Nachhaltigkeit heißt nicht Verzicht.

Thomas Blechschmidt: „Da stimme ich Ihnen zu. Wider Grünen oder „anti-kapitalistischen“ Unernst und die Naivität, Realitäten mit Romantik verändern zu wollen. Das gab es bereits einmal und es begleitete die Menschen bis in einen Weltkrieg.“

ƒ. Nachhaltige Kommunikation und Transparenz bei der Planung von Projekten – Informationen schaffen Vertrauen.

Thomas Blechschmidt: „Mit Transparenz laufen sie bei uns offene Türen ein. Dazu gehört auch die offene Kommunikation mit den Bürgern und die frühzeitige Berücksichtigung derer Bedenken und Wünsche. Infrastrukturen dürfen auch gern Geld kosten, bevor ihre Kosten sich wegen Rechtsstreitigkeiten und Verfahrenstaktiken verdreifachen. Das wird aber nur mit dezentralisierten, pseudonymisierten Bieterverfahren möglich werden. Planungsmonopole wie z. B. das der DB Projektbau GmbH sind konsequent abzubauen.“

ƒ. Wahrung der Technologieneutralität und der Unabhängigkeit.

Thomas Blechschmidt: „Perfekt. Das bedeutet auch keine verborgenen – also GAR KEINE – Subventionen mehr für irgendwelche Technologien. Alle Fördermaßnahmen müssen transparent und offen kommuniziert und regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden.“

ƒ. Sicherheit garantieren – die Qualität der heutigen Energieversorgung muss erhalten bleiben.

Thomas Blechschmidt: Das ist auch bei uns unstreitig. Allerdings sehen wir die Gefahren nicht als so groß, wie sie von manchen gezeichnet werden und wir sind uns der eigentlichen Ursachen bewusst. Im Ergebnis zeigt sich, dass Strom ein nur bedingt marktfähiges Produkt mit genau definierten, unveränderlichen Eigenschaften ist und sich durch Preiskämpfe auch nicht verbessern lässt. Im Gegenteil: Die Preiskämpfe lösen umfangreiche spekulative Hochrechnungen und darauf basierende Vorbestellungen für den Strombedarf über bis zu drei Jahre aus. Und das schlägt sich am Ende in destabilisierenden Schwankungen in den Netzen nieder. Der geeignete Ausgleichsmechanismus sind Speicher, Speicher und noch mal Speicher.

ƒ. Die mittelständische Struktur im Sektor der Erneuerbaren Energien ist Garant für Innovation, Wettbewerb und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Thomas Blechschmidt: Es ist genau die Vielfalt der Mittelständischen Unternehmen, die diese enorme Belastungsfähigkeit begründet. Leider spiegelt sich das auf der politischen Ebene unserer Gesellschaft nicht wieder. Dort haben wir zwei Monopolisten und ansonsten ein paar mehr oder weniger brauchbare Mehrheitsbeschaffer. Und ausgerechnet in der politischen Landschaft vermeiden wir das, was im normalen Leben alltäglich ist: Alte, ausgelatschte Schuhe durch neue zu ersetzen. Ja, sogar die Reanimation ganz offenkundig vollkommen unbrauchbar gewordener Schuhe ist in unseren Ländern leider der normale Weg. Wen also wundert, wenn das alles einem Großteilder Bevölkerung als Käse vorkommt und sie die Nase rümpft?

ƒ. Der Mittelstand bekennt sich zum Art. 20 a des Grundgesetzes, in dem der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bestimmt wird. Dies schließt die ökologische Verantwortung des Mittelstands ein.

Thomas Blechschmidt: „Damit stimmen Sie mit den Piraten zu 100 % überein. Und wir fallen mit unseren Positionen nicht so Mir nichts – Dir nichts einfach mal um, nur weil ein paar Pöstchen locken. Wir rechnen also für die Zukunft mit Ihrer Unterstützung und unserer Präsenz bei Ihren Veranstaltungen und Diskussionen. Wir sind aktuell die beste Möglichkeit, sinnvoll gerichteten Druck auf die Bequemlichkeit der Arrivierten zu erzeugen. Denn wir müssen uns nicht verbiegen“

Das vorliegende Positionspapier gliedert sich in die Abschnitte:

1. Politische Rahmenbedingungen

2. Energieproduktion

3. Netze

a. Übertragungsnetze

b. Verteilnetze

4. Speicherung

5. Energieverbrauch

6. Zusammenfassung

1. Politische Rahmenbedingungen

Bündelung der nationalen Energiekompetenz in einem Ministerium

 Thomas Blechschmidt: Diesen Gedanken haben die Piraten bislang nicht diskutiert. Ich persönlich bin für ein eigenes Energieministerium. Energie ist eine so universelle und grundlegende Schlüsselgröße, dass sie letztlich die einzig konstante Determinante für jeden sozialen Interaktionsprozess darstellt. Das erhebt sie über den Rang einer Währung hinaus und macht sie damit sogar zur geeigneten Grundlage einer jeden Währung. Eine kWh ist immer eine kWh. Ein Dollar oder ein Euro nicht. Deren Nutzwert schwankt.

 Das Regulierungsregime für die Netze und die Standortwahl für die Produktion von Energie beeinflussen sich gegenseitig. Beide Elemente tragen wesentlich zu den Energiekosten bei. Die Netznutzungsentgelte beeinflussen den Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen erheblich. Im Durchschnitt liegen die Entgelte für die Netznutzung bei etwa 20 Prozent des Endabnehmerpreises.

– Wir schlagen vor, dass die Kompetenzen für Netze und Energieproduktion in einem Ministerium gebündelt werden.

Thomas Blechschmidt: Ja, Und zwar in einem eigenen Ministerium. Dort sollten gleichzeitig alle Infrastrukturnetze verwaltet, generell geplant und koordiniert in einem Zug aus- und umgebaut werden, sobald die dezentralen Gliederungen der Länder das wünschen.

Übergangsweise sollten neue Gesetze nur noch gemeinschaftlich von Umwelt- und Wirtschaftsministerium eingebracht werden.

Thomas Blechschmidt: Was m. E. eher bedeuten würde, dass sich die beiden Ministerien wie gehabt meistens im Weg stehen. Ein Ansatz, der für die Übergangszeit Stillstand bedeutet. Mehr Druck sollte von außen kommen.

Europäischer Pfad für einen nachhaltigen Energiemix

Um den Umbau der Energieversorgung voranzutreiben, muss die EU ihre fachliche Kompetenz im Energiebereich ausbauen. Denkbar wäre die Erarbeitung eines Grünbuchs durch die Europäische Kommission, um eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion anzustoßen. Nationale Hoheitsrechte könnten so gewahrt und zeitgleich ein europaweiter Konsens hergestellt werden.

Thomas Blechschmidt: „Grünbuch klingt ein wenig arg nach einer Idee der einschlägigen Partei. Schwarzbücher und Weißbücher oder rote Listen sind trotz der farblichen Pendants in der Politik unverdächtig. Und wenn es um faktenbasierte Politik geht, wäre Orange die bessere Farbe. Die Grünen haben über 30 Jahre lang bewiesen, dass sie das nicht leisten können. Sie sind und bleiben einfach zu ideologieverhaftet und verstehen überwiegend nicht, dass sich Menschen nicht gern Vorschriften machen lassen wollen. Die Frage nach nationalen Hoheitsrechten halte ich in Europa und insbesondere für Energiepolitik für gänzlich überflüssig. Auf dieser Ebene kann zwar alles verhindert aber so gut wie nichts gelöst werden. Zudem widersprechen nationale Hoheitsrechte dem Leitgedanken der Dezentralisierung. Schlimm genug, dass Berlin entscheiden will, ob sich Windräder in Bayern lohnen oder nicht.

Was die fachliche Kompetenz bei der EU angeht: Tiefer als mit Günther Öttinger geht es nicht mehr. Der versteht jede Menge von Strukturpolitik und Organisation oligopoler und zentralisierter autokratischer Strukturen. Von Energie versteht er noch immer weniger als gar nichts. Der Name Öttinger stand mal für das Tuning von Dieselmotoren. Was aber auch nur deren Verbrauch erhöht. Ansonsten steht der Name für Billigbier unterdurchschnittlicher Qualität, was die Wirkung und das Aroma angeht.

Die Problematik der hohen Atomrisiken und die Verschmutzung durch CO2 können langfristig nicht national gelöst werden. Dies beinhaltet auch, in den atomstromlastigen Nachbarländern Frankreich und Tschechien auf einen Wechsel in der Energiepolitik hinzuwirken.

Thomas Blechschmidt: Der Mittelstand in den Deutschen Ländern kann den Kernenergie-Aspiranten und den alten AKW-Ländern am glaubwürdigsten deutlich machen, dass sich diese Technologie volkswirtschaftlich einfach nicht rechnet. Wenn jemand den ultimativen Beweis angetreten hat, dass Kernenergie unwirtschaftlich ist, dann sind es ausgerechnet die rein neoliberal und kapitalistisch denkenden Engländer mit ihrem Wunsch nach einem Atomenergieeinspeisegesetz, welches ausgerechnet vom natürlichen Feind fester Einspeisevergütungen, dem EU-Kommissar Öttinger, unterstützt wird.

Ich denke, genau das sollten wir auch tun. Jeder, der Atomenergie haben will, soll für den Erhalt, den Neubau und die Folgelasten von Kernkraftwerken auf jede kWh Strom aus einem AKW eine Umlage bezahlen um den Strom und auch die notwendige Altlastenbewirtschaftung von dort zu refinanzieren. Dann wird schnell klar werden, was Kernkraft für ein wirtschaftspolitischer Irrsinn ist. Die Technik taugt auch nicht als strategische Reserve, denn zentrale Strukturen lassen sich sehr einfach ausschalten.

Dezentrale Planung stärken

Das dezentrale Konzept beinhaltet, dass zunächst regionale Energiepläne entwickelt werden. Der optimale Planungsraum besteht aus einem Oberzentrum und dem dazugehörigen Umland. Anschließend werden prognostizierte Angebots- oder Nachfrageüberzuschüsse zu einem nationalen Energieplan aggregiert.

Thomas Blechschmidt: An der Stelle erhalten Sie den ersten ernsthaften Widerspruch: Kommunal oder Lokal statt regional. Wie sollte man regional definieren? Ganz NRW, NDS, Bayern oder Landesteile? Je schärfer die Analyse-Details, desto besser das Ergebnis. Zudem sind lokale Überblicke auch lokal steuerbar und in der Summe reaktionsfähiger als große Kolosse. Noch konkreter: Bottom-Up! Der Weg geht über kommunale Energiekonzepte mit real erfasstem Energieeinsatz durch kumulative Verfahren für die anonymisierten Rohdaten nach oben. Einen nationalen Energieplan brauchen höchstens ein paar Minister oder Staatssekretäre für die Galerie, die eigene Show oder das politische Schaufenster.

Damit ergibt sich ein Dreiklang der Politikebenen:

EU ==> Leitlinie zum Energiemix

Thomas Blechschmidt:

Ziel: 100 % generativ;

Weg: phasing out degenerativer Energieträger (Öl, Kohle, Gas, Uran),

particular phasing in and phasing out regenerativer Energieträger (Biomasse, Biogas, Holz) und

phasing in rein generativer Energieträger (Solar, Wind, Wasser) bis 100 % generativ.

BUND ==> Festlegung von Anreizstrukturen (z.B. EEG)

Thomas Blechschmidt: Korrekt: Das EEG kann bereits weitgehend abgebaut bzw. in Richtung auf differenzierte Förderung für unterschiedlich ertragreiche Standorte so verändert werden, dass der Zubau generativer Energiequellen und passender Speicher dem lokalen / regionalen Bedarf besser passend entgegen kommt.

Region ==> regionale Energiepläne und Verantwortung zur Umsetzung

Thomas Blechschmidt: Die Umsetzungszuständigkeit und Planungshoheit gehört ausschließlich in die Hände der Kommunen. Sonst niemand. Kommunen dürfen sich zusammenschließen. Die Finanzierung der Infrastruktur und der Anlagen sollte durch Genossenschaften, direkte Kreditaufnahme bei der EZB durch kommunale Obligationen bei moderaten, gesicherten Renditen von max. 2,5 % liegen. Denn die Anleger = Bürger profitieren ja bereits von konstanten Preisen. Was wir für unsere Grundbedürfnisse nicht mehr brauchen sind institutionelle Anleger, die einen Wettbewerb um private Kunden über das Versprechen hoher Renditen führen.

Kosten

Um den Industriestandort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes zu erhalten, müssen die Energiekosten bezahlbar bleiben. Der hohe Anteil der staatlichen Lasten am Strompreis (40 Prozent)…

Thomas Blechschmidt: „Zwischenruf! Vorsicht. Das ist zu kurz und zu linear gedacht. Kosten sorgen vor allem Anderen für den Anreiz zu Effizienz. Wenn, dann einen Basisbetrag, der nach PE-Faktoren und Emissionsfaktoren erhöht oder eben gesenkt wird.“

…belastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen (Vgl. hierzu Abbildung 1). Haushaltskonsolidierung und die Finanzierung des Rentenfonds dürfen nicht zu Lasten der Endenergieabnehmer gehen.

Thomas Blechschmidt: Bitte erläutern Sie, was damit genau gemeint ist. Wo sind die 28 MRD Subventionen für degenerative Energiequellen und Träger sichtbar? Das EEG ist eine staatlich festgelegte Belastung, aber keine Last, die dem Staat zu Gute kommt. Es ist die Form der Anschubfinanzierung für neue Technologien, um über den Skalareffekt der Massenproduktion wettbewerbsfähige Preise zu realisieren. Was früher aus Bundesanleihen, Staatsanleihen, Kommunalobligationen oder anderen staatlich sanktionierten Papieren finanziert wurde (Ausbau der Kernenergie, Verschenken der Kraftwerke für Symbolbeträge), oder gar aus Steuermitteln bestritten wurde und bis heute wird (Kohlepfennig, Schaffung von Infrastrukturen, Fördermittel, Beihilfen, F&E_Gelder, Schuldentilgung, Zinszahlungen, Steuervergünstigungen etc.) wird beim EEG spezifisch, zielgerichtet und zweckgebunden erhoben. Die Fehler liegen in der Mittelverwendung und den Berechnungskriterien, nicht im Instrument. Mindestens die Hälfte der Entwicklung des EEG ist schlampigem Management und politischer Manipulation (Ausweitung der Ausnahmen und Veränderung der Berechnungsgrundlage) geschuldet. Zu Ihrer Grafik:

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,2%

Strombeschaffung, Vertrieb und Service: 31 %

Netzentgelte 22,6 %

EEG*-Umlage 13,7%

Konzessionsabgabe 6,5%

Stromsteuer 8,0%

Mehrwertsteuer: 19,0 %

Thomas Blechschmidt: Korrekterweise fehlen hier die Subventionen und auch die Verwendung der Einnahmen aus dem EEG. Der volkswirtschaftlich wirksame Energiepreis (Referenzpreis) wäre die erste und wichtigste Ausgangsbasis, denn er schließt alle externen Kosten ein.

Betriebswirtschaftliche Betrachtungen blenden die vielen Subventionen aus, die genau deshalb zu kostenintensiven und gleichzeitig sinnfreien Belastungen führen. Der Erhalt der Kohleabbauarbeitsplätze um jeden Preis ist das beste Beispiel. Diese 150.000 Arbeitskräfte (samt denen des sekundären und tertiären Effekts) könnten ihr Know How auch ebenso sinnvoll in die Verlegung von Infrastruktur unter die Erde einbringen. Nichts spricht dagegen, Arbeitsplätze über Steuermittel zu schaffen oder zu erhalten. Wenn es am Ende einen Nutzen bringt. Sonst wäre es sinnfrei, Lehrer und Verwaltungsbeamte zu beschäftigen. Aber durch den Erhalt der Arbeitsplätze beim Kohleabbau füttern wir ein Problem mit Milliarden Euro, das unter dem Strich mehr Schaden als Nutzen bringt. Horst Seehofer verweist seine Ministerin bei der Verlagerung von Lasten in die Zukunft mit dem Argument in die Schranken, weil wir unseren Kindern keine solchen Lasten hinterlassen dürfen. Da hat er Recht, die viel größeren Lasten aber, die er in der GroKo weiter zulässt, sieht er nicht.

Wir plädieren für eine Abschaffung der Stromsteuer. Mindestens aber ist die Stromsteuer entsprechend zu reduzieren, wenn vorübergehend die EEG-Umlage weiter erhöht werden sollte. (Vgl. hierzu Abbildung 2 und Abbildung 3)

Thomas Blechschmidt: Tut uns leid. Nein. Auf keinen Fall. Kosten sorgen auch für den Anreiz zu Effizienz. Wenn dann einen Basisbetrag, der nach PE-Faktoren und Emissionsfaktoren erhöht oder eben gesenkt wird. Bei Primärenergiefaktor „0“ durch den Einsatz rein generativer Energieträger beträgt die Energiesteuerlast dann eben auch Null Euro. Aber eines der einfachsten Leitinstrumente für den Einsatz von Energieträgern aus der Hand zu geben wäre ein ordnungspolitisches Laissez-Faire auf Kosten der Zukunft. Steuern sind zum Steuern da. Geben wir Ihnen die sinnvollste Richtung vor

Grafik: Strompreis in ct/kWh + Steuern und Abgaben ct/kWh

EU-27     13 / 32

Dänemark  13 / 43

Frankreich  10 / 27

Österreich  15 / 34

Deutschland 14 / 40

Abbildung 2: Strompreise im europäischen Vergleich (Cent/KWh, Standardvertrag)3

 Die Zahlen sind interessant, aber nicht nachvollziehbar. Wer in der BRD hat 40 Cent / kWh bezahlt? Haben Sie da nicht genau hingesehen? Ist das ein Durchschnittspreis oder sind das die jeweils höchsten gefunden Tarife? Gegliedert und gewichtet nach Industrie intensiv, KMU / GHD und Haushalten wäre ehrlicher. Und transparenter. Zusätzlich würde dadurch das Ziel der Nachhaltigkeit und der Senkung der Emissionen gefördert. Bei PE-Faktor Null wäre z. B die Stromsteuer Null. Wer sich anstrengt wird belohnt. Das wären Anreize, die auch wirken, statt für Eliten lenken.

2011  2010  2009 2008  2007 2006

Durchschnittspreis Energie in Cent/kWh   

5,09  5,13  5,95  5,96  6,23  4,34

Durchschnittspreis Netz in Cent/kWh    

3,17  2,89  4,11  2,54  2,66  2,46

Durchschnittspreis ges. Abg. in Cent/kWh

5,10  3,33  2,55  2,42  2,23  1,79

Durchschnittspreis Entlastung Stromsteuer

-0,63  -0,67  -0,61 -0,67  -0,70  -0,52

Durchschnittliche Gesamtkosten (ohne MwSt.)

12,73 10,68 12,00 10,25 10,42

Abbildung 3: Beispiel für die Strompreisentwicklung bei einem mittelständischen Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe mit Individualvertrag (Jahresverbrauch rund 13.000 MWh)

Thomas Blechschmidt: Wie man unschwer sieht, spricht diese Tabelle die gestiegenen Kosten für Mittelständler durch die EEG-Umlage an. 13.000 MWh wären allerdings 13 GWh und somit EEG-Umlage-entlastungsfähig auf Antrag. Die Einkaufspreise noch größerer Stromverbraucher sind allerdings im Forwardhandel auf 3 Jahre auf unter 3 Cent / kWh gefallen und haben die nächsten Jahre keine Chance sich zu erholen. Es sei denn, die aktuelle Bundesregierung erhört das Betteln der Herren Theissen und Terium und subventioniert die Energieriesen noch stärker. Dieser Preissturz ist eine Folge der EEG-Einspeisung, die die Großanbieter zwingt auf die satten Renditen der Vorjahre zu verzichten oder abgeschriebene, degenerative Kraftwerke stillzulegen, weil sie eben nicht für 0 ct/kWh produzieren können.

 

Das Problem an der Sache ist, dass all die Investitionen des Staates von den 50er bis ib die 90er Jahre, all die damals und heute noch laufenden Subventionen aus Steuermitteln ermöglicht haben, lange Zeit zu extrem günstigen Kosten Strom zu produzieren und dennoch satte Gewinne einzufahren. Dabei wäre es korrekt gewesen, die Gewinne zu thesaurieren um am Lebensende der Anlagen die notwendigen neuen Infrastrukturen zu finanzieren.

Ein weiteres, grundlegendes Problem liegt an einer unvermuteten, gänzlich anderen Stelle: Es scheint, als würden weite und bestimmende Teile der Bevölkerung nach wie vor kameralistisch denken und den Unterschied zwischen Kosten und Investitionen nicht kennen, oder sich dessen nicht bewußt sein. Diese effektive Bildungslücke erstreckt sich bis in die höchsten akademischen Kreise und macht vor allem vor Berichterstattern nicht halt. Bei der Mehrheit der aktuellen poilitischen Akteure sehe ich diesbezüglich einen Anteilnahme 100%, was Wirtschaftwissen angeht.

Über kurz oder lang wäre z. B. eine PV-Anlage in mittelprächtiger Lage in der BRD bei (800 kWh/KWpeak*a Jahresertrag) mit 20 MW plus 4 MWh Redox-Flow-Speicher bei 1 MW Leistung passender als ein Gaskraftwerk, Kohlekraftwerk oder gar Atomkraftwerk. Kosten der kWh Strom vom Invest umgerechnet ca. 16 Cent/kWh gleichbleibend für 25 Jahre. Der Strompreis im Netz wird diesen Betrag sowieso über die Zeit erreichen und übersteigen. Nicht nur hier, sondern in noch stärkerem Maße in anderen Ländern. Atomkraftwerke haben eine Lebensdauer von ca. 40 Jahren, dann müssen sie durch Neubauten ersetzt werden. Der Atomkraftwerkspark in Frankreich ist im Schnitt über 26 Jahre alt, der in den USA über 29 Jahre. Wie sehen deren Zukunftsaussichten also aus?

2. Energieproduktion

Verbrauchernahe Energieerzeugung stärken

Eine dezentrale Energieerzeugung ist durch viele kleine Energieproduzenten gekennzeichnet. Als besonderes Merkmal gilt dabei der Mix aus unterschiedlichen Energieerzeugungsanlagen. Die Vorteile einer dezentralen Energieerzeugung liegen auf der Hand:

ƒ. Der optimale Strommix bestimmt sich nach den regionalen, geographischen Gegebenheiten.

Thomas Blechschmidt: Fast. Aus den lokalen Gegebenheiten. Eine Region kann Berlin sein, kaum Fläche, dafür viele Verbraucher; oder der Landkreis „Märkischer Kreis“. Riesige Fläche. Kaum Verbraucher, weite Entfernungen. Welchen Sinn hat es da, 100 MW KWK in Schwerin bereit zu stellen und in den Süden des Kreises Strom durchzuleiten? Da wären ein 5 MW Windrad vor Ort samt einem großen Redox-Flow-Speicher sinnvoller.

ƒ. Ein sehr viel geringerer Netzausbau ist notwendig. Da Netzentgelte heute rund 20 Prozent des Strompreises für Gewerbekunden ausmachen, ist auf diese Position ein besonderes Augenmerk zu legen.

Thomas Blechschmidt: Da haben Sie Recht. Im Bereich der Höchstspannung besteht aktuell sogar gar kein Bedarf. Netzentgelte als „Stückkosten“ pro kWh sind in etwa so clever, wie eine PKW-Maut pro Fahrt unabhängig von der Strecke. Es empfiehlt sich eine stärker leistungsabhängige Vergütung. Passende Stromzähler mit Messwandlertechnik auch für kleine Verbraucher gibt es bereits. Bei den LKW haben wir bereits eine Abrechnung nach Kilometern, aber nicht nach Stückzahl bzw. Transportgewicht. Es sind im Grunde immer Pauschalen, die am Ende auch die Wirksamkeit bestimmen. Deshalb: Netze vergesellschaften. Und zwar alle. Als Genossenschaften organisiert stellen diese dann Anlagemöglichkeiten für die Bürger als Individuen und als Gemeinschaft dar, die durch maßvolle Verzinsungen des eingesetzten Kapitals der Allgemeinheit dauerhaften Nutzen bringen. Die geschaffenen Werte dienen der Sicherung der Anlage. An der Stelle ist es schlicht opportun die Abschreibungszeit am realen Lebenszyklus festzumachen. Und nicht an der Präferenz oder dem Goodwill irgendwelcher privater oder institutioneller Anleger oder gar Ratingagenturen.

ƒ. Dezentrale Strukturen bedeuten eine höhere Transparenz für die Bürger. Eine verbrauchernahe Planung und Versorgung in der Region stärkt die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Thomas Blechschmidt: Richtig. Wobei zu beachten ist, dass Mehrwertabschöpfungen durch den Staat in Form von Umlagen auf eigenerzeugte und eigengenutzte Energie unterbleiben. Zumindest bis das Ziel 100 % generativer Energieversorgung aller erreicht ist. Dann ergeben sich evtl. Spielräume für Mehrwertabschöpfungen.

ƒ. Der Liberalisierung des Strommarktes vor zehn Jahren hat nicht die erhofften Preissenkungseffekte gebracht.

Thomas Blechschmidt: Was deutlich machen sollte, dass die zugelassenen Formen der Liberalisierung ganz offensichtlich völlig unzureichend gestaltet wurden. Liberalisierung ist nicht gleichzusetzen mit unternehmerischen Wirtschaftsformen, die der Gewinnmaximierung und nur dieser unterworfen sind. Subsistenzwirtschaft statt Substanzauszehrung aller Produktionsfaktoren ist anscheinend doch die cleverere Wirtschaftsweise.

Dank neuer Technologien, die dezentrale Erzeugungsstrukturen ökonomisch und ökologisch sinnvoll machen, kann eine neue Liberalisierungsrunde eingeläutet werden.

Thomas Blechschmidt: Bitte Vorsicht mit solchen (h)eiligen Wünschen. Die Liberalisierung hat zwar anfangs Preissenkungen ermöglicht, aber nur um anschließend umso höhere Steigerungen zu verursachen. Beispiel Netzentgelte: Statt Netze kommunal oder national über zinsgünstige Obligationen zu refinanzieren, müssen wir heute den Investoren 9 % Rendite auf das eingesetzte Kapital garantieren, damit sie den Auftrag übernehmen und zusätzlich die Garantie für die Darlehen übernehmen. Das nenne ich mal ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“ für Netzbetreiber.

ƒ. Kraft-Wärme-Koppelung steigert die Effizienz von Kraftwerken signifikant und funktioniert am besten dezentral. Dies spricht auch für die Dezentralität von konventionellen Kraftwerken.

Thomas Blechschmidt: Ich bitte darum, die gedachten Größenordnungen zu benennen. Große Spitzenlastkraftwerke mit wenig Laufzeit bringen nur jede Menge Kosten für kaum Nutzen. Da freut sich dann der Hersteller. Die KMU und Endverbraucher bezahlen den Spaß, ohne etwas davon zu haben.

ƒ. Dezentralität stärkt den Mittelstand vor Ort, fördert das Wirtschaftswachstum und schafft neue Arbeitsplätze.6 Im Jahr 2011 arbeiteten 381.600 Personen in der vom Mittelstand geprägten Branche der Erneuerbaren Energien. Dezentralität ist auch für die Großindustrie ein bekanntes Konzept: Beispiele: Kraftwerke im Ruhrgebiet, Kraftwerke rund um VW, Wolfsburg, Blockheizkraftwerke in Industrieparks.

Thomas Blechschmidt: Dann bedeutet Dezentralität – sinnvoller Weise – kurze Entfernung zur Übertragung der Leistung. Sicherung der gesamten Leistung in einem eng begrenzten Raum durch Akkumulation der Einzellasten bei Bereitstellung verschränkter, kleinerer Überkapazitäten benachbarter Netzkreise. Einen eminent stabilisierenden Effekt hätte die komplette Vermaschung der Verteilnetze.

Großanlagen sind kostenintensiv und erzeugen hohe Abhängigkeiten. Zudem besteht die Gefahr, dass Folgekosten des Netzausbaus sozialisiert, also von den Energieabnehmern getragen werden.

Thomas Blechschmidt: Gut erkannt. Deswegen keine Großanlagen. Die Unternehmer sprechen genau aus, was wir ebenfalls denken.

Wir empfehlen, dass die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept Dezentralität als Leitbild verankert.

Thomas Blechschmidt: Applaus!

Der individuell realisierbare Grad einer dezentralen Versorgung mit Erneuerbaren Energien sollte regional beantwortet werden. Bereits heute existieren rund 26 Regionen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, in Zukunft rund 80 Prozent des verbrauchten Stroms auf Basis Erneuerbarer Energien bereitzustellen. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft prognostiziert, dass eine überwiegend dezentrale Energieerzeugung in einigen Regionen bereits 2015 auf breiter Basis möglich wird.

Der optimale Strommix

Der Wandel zu einer nachhaltigen Stromversorgung darf nicht zu Lasten der Energiesicherheit gehen. Um diese auch im zukünftigen Energiesystem zu gewährleisten, müssen in der Übergangsphase konventionelle und Erneuerbare Energieträger optimal aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann die Qualität der Netzfrequenz erhalten bleiben. Langfristig müssen auch die Erneuerbaren und regelbaren Erzeugungsanlagen Verantwortung für die Netzstabilität übernehmen. Biogas-, Biomasse und Geothermieanlagen sind bereits heute ebenso grundlastfähig wie konventionelle Energieträger.

Thomas Blechschmidt: Nur leider nicht dauerhaft so kostengünstig wie Wind, PV und Wasserkraft. Speziell Geothermie wird auf der Kostenseite unterschätzt. Sie hat kaum Potential zur Kosatensenkung.

Die Entwicklung von Speichertechnologien ist der notwendige Schritt zur Grundlastfähigkeit von Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen.

Thomas Blechschmidt: Wie ich im letzten Jahr schon gesagt habe: Speicher, Speicher, Speicher,…

Bis zur Marktreife von Speichertechnologie brauchen auch konventionelle, dezentrale Kraftwerke Planungssicherheit.

Eine zentral organisierte Energieversorgung kann auch wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Viele Großprojekte, beispielsweise Windparks in der Nord- und Ostsee, verursachen hohe Kosten, die von den Endkunden getragen werden.

Thomas Blechschmidt: Zudem ist die Haltbarkeit auf See äußerst fraglich.

So liegen die Stromgestehungskosten einer Offshore-Windenergieanlagen trotz höherer Volllaststunden mit 0,10-0,15 Euro / kWh deutlich über den Erzeugungskosten von Onshore-Anlagen (0,06-0,08 Euro / kWh).

Thomas Blechschmidt: Allerdings auch Onshore nur da, wo auch wirklich genug Wind weht. Windräder im Süden Bayerns und Baden-Württembergs sind keine Investitionen sondern Don-Quichotterien.

Hinzu kommen höhere Kosten für die Übertragungsnetze. Durch eine dezentralere Energieerzeugung können unnötige Kosten vermieden und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhalten bleiben.

Thomas Blechschmidt: Ganz genau. Das kommt dann KMU und Endverbrauchern zu Gute. Nur die Kapitalanleger vermissen lukrative Anlagemöglichkeiten, aber da man Geld nicht essen kann…

Keine Angst vor dem Ausstieg aus der Atomkraft

Der Mittelstand hält einen zügigen Ausstieg aus der Atomenergie für möglich. Die durch den Ausstieg entstehende Lücke lässt sich durch einen Mix aus konventionellen Quellen und Erneuerbaren Energien schließen. Die Ausrichtung der neuen Energieversorgung sollte dabei so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig gestaltet sein. Aus ökonomischer Sicht halten wir einen Ausstieg aus der Atomkraft für vertretbar. An den Strombörsen basieren die Marktpreise nicht auf Durchschnittskosten, sondern auf Grenzkosten. Das bedeutet, dass nicht die „preiswerten“ Atomkraftwerke den Strompreis bestimmen, sondern zum Beispiel die teureren Gaskraftwerke. (Vgl. hierzu Abbildung 4). Ein Abschalten der Atomkraft vermindert die Gewinne der vier Energieoligopolisten, führt aber nicht direkt zu einer Erhöhung der Strompreise. Die Versorgungssicherheit wäre auch bei einem zügigen Ausstieg aus der Atomenergie nicht gefährdet.

Thomas Blechschmidt: Sie stimmen mit meiner Einschätzung überein. Nicht mal die „Thüringer Strombrücke ist systemrelevant!“

So wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur für den Zeitraum 2010-2020 bereits Investitionen in neue Kraftwerkskapazitäten in Höhe von rund 45 GW geplant. (Vgl. hierzu Abbildung 5). Alle derzeit noch laufenden Atomkraftwerke (nach dem Moratorium) haben eine Gesamtleistung von 11,87 GW.

Langfristig: Einspeisevergütung und Vorrang der Einspeisung können entfallen

Die Einspeisevergütung sowie die Vorrangregelung für die Erneuerbaren Energien können langfristig entfallen.

Thomas Blechschmidt: Je schneller die aktuellen Ausnahmen bei der EEG-Umlage gegen ein System zur Belohnung nach Steigerung der Effizienz ersetzt wird, umso schneller. Deshalb ist ein Referenzpreis für Strom und eine Verknüpfung von Kostennachlässen mit Effizienzsteigerungen der sinnvollste Weg, die EEG-Umlage dauerhaft einzuschmelzen. Auf der anderen Seite ist es dabei notwendig, Herrn Günter Öttinger die rote Karte für sein Vorhaben zu zeigen, Atomstrom aus neuen AKW mit einem Fixum von 11 Cent/kWh zu von den KMU und den Endverbrauchern vergüten zu lassen.

Sobald Produktion und Speicherung Erneuerbarer Energien weniger kosten als die Energieerzeugung mit konventionellen Kraftwerken, sind beide nicht mehr notwendig und können für die einzelnen Erzeugungsarten abgeschafft werden. Dies trägt dazu bei, den Strom bezahlbar und den Wettbewerb auf den Erzeugermärkten zu erhalten.

Stattdessen: EEG – Einführung eines Stetigkeitsanreizes

Für Erneuerbare Energien muss es zu einer Markt- und Systemintegration kommen. Einige Erneuerbare Energieerzeugungsanlagen sind regelbar und somit bereits heute in der Lage, aktiv am Lastmanagement teilzunehmen. Dieses ist notwendig, da zur Erhaltung der Netzstabilität die Einspeisung von Strom den Verbrauch nicht übersteigen darf.

Thomas Blechschmidt: Ist das nicht ein anderes Wort für Speicherförderung? Übersehen wird dabei allerdings die Fähigkeit von Speichersystemen zur Systemdienstleistung, speziell für die Netzstabilität. Denn Speichersysteme können mit der passenden Leistungselektronik für wenige Euro einmaliger Kosten für stabile Spannungen und Frequenzen im Netz sorgen.

Bisher fehlen hier allerdings die Anreize, damit Anlagen, die in der Grundlast laufen, ihren Strom bei Kapazitätsüberschüssen vom Netz nehmen. Ein solcher Anreiz könnte durch die Einführung einer zeitlich begrenzten Prämie im EEG für die Bereitstellung von „Erneuerbarer Regelenergie“ etabliert werden. Dieses Instrument würde helfen, den Anteil der Erneuerbaren Regelenergien zu stärken und einen eigenständigen Markt herauszubilden, an dem sich dann zukünftige die Preise für Regelenergie bilden.

Thomas Blechschmidt: Interessanter Ansatz. Solange die Regelleistung ebenso dezentral bereit gestellt wird, wie die Erzeugung. Technisch machbar.

Ebenso könnte ein Kombikraftwerksbonus mit dem Ziel eingeführt werden, eine bedarfsorientierte Einspeisung zu honorieren und die Technologieentwicklung zu fördern.

Thomas Blechschmidt: Tut mir leid. Diesen Gedanken sehe ich als Eigentor, denn er würde dem Ausbau von Speicherkapazität entgegenwirken. Und ein neues Tor für indirekte Subventionen öffnen.

Langfristig sollten Vergütungen und Prämien zu einem neuen Instrument als “Stetigkeitsprämie” zusammengefasst werden. Mit einer solchen Stetigkeitsprämie könnten Kombipakete, zum Beispiel aus Windkraft und Speichertechnologie oder regelbarer Erneuerbarer Energie, mit konventionellen, grundlastfähigen Energieerzeugungsanlagen frühzeitiger konkurrieren.

Thomas Blechschmidt: Das halte ich für eine grundsätzlich hervorragende Idee. Haben Sie dafür bereits eine Formel entwickelt? Notwendige Bedingungen für Konkurrenzfähigkeit dieses Systems lauten:

A) Belohnungs- / Strafsystem für Emissionen

B) Streichung aller verdeckten und indirekten Subventionen

Überarbeitung EEG – Entbürokratisierung

Das EEG gilt als Regelungsdschungel. Die Politik muss hier Klarheit schaffen und bürokratische Hürden abbauen.

Thomas Blechschmidt: Das ist leider nicht nachvollziehbar. Die Komplexität liegt vielmehr in dem undurchschaubaren Wust an verschiedenen, nicht aufeinander abgestimmten Gesetzen, Verordnungen, Fördersystemen, Subventionen etc. Das EEG selbst ist dagegen (noch) ein klares, eindeutiges und ziemlich gut handzuhabendes Regelwerk.

Um eine Überförderung zu vermeiden, sollte eine halbjährliche Degression der Fördersätze stattfinden, wobei den Betreibern eine lange Vorwarnzeit eingeräumt werden muss.

Thomas Blechschmidt: Warum denn? Die flexible Degression ist der bessere Weg. Allerdings nur, wenn die Absenkungsindizes aus der Preisentwicklung der Komponenten und Baukosten abgeleitet werden. Roll-Over-Periode: 3 Monate zum Vorjahresvergleichszeitraum.

3. Netze

a. Übertragungsnetze

Netzausbau mit Augenmaß – Dezentralität vermindert Kosten

Ein wesentlicher Nutzen der Dezentralität ist ein geringerer Bedarf an Übertragungsnetzen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht fallen somit durch eine dezentrale Energieversorgung geringere gesamtwirtschaftliche Kosten an. Zusätzlich reduziert die lokale Nutzung dezentral erzeugten Stroms die Übertragungsverluste. Virtuelle Kraftwerke, Intelligente Netze und die optimale Nutzung der bestehenden Trassen durch ein effizientes Lastmanagement verringern den Bedarf an neuen Leitungen weiter. Eine dezentrale Energieversorgung wirkt somit für den Stromverbraucher kostendämpfend.

Thomas Blechschmidt: Korrekt, falls das klug und richtig umgesetzt wird. Die Begehrlichkeiten von Oligopolisten und Finanzinvestoren in verträgliche Schranken zu verweisen ist eine Sache. Die andere, mindestens ebenso wichtige, wäre den Netzausbau von unten zu organisieren:

Step 1: 0,4 KV Ebene: Komplett in die Erde, parallel dazu ein hochleistungsfähiges Datennetz, ein „kaltes Nahwärmenetz“ und Gasleitungen

Step 2: Vermaschung aller 0,4 KV Netze durch Verbindung der einzelnen Äste mit Nebenästen

Step 3: Permanente Aggregation aller lokal erfassten Leistungen / Lasten parallel zu Step 1 & 2)

Step 4: 10 – 60 KV Leitungen im Zuge der Vermaschung der 0,4 KV Ebene unter die Erde. Alle Leitungen grundsätzlich unter öffentlichen Grund. Keine Royalties für private Grundstücksbesitzer.

Step 5: Installation von großen Akkumulatoren (Natrium-Schwefel,  Redox-Flow, LiPeFo-Großakkus, Li-Ion-Hochleistungsakkus,) an den Umspannwerken 10 KV bis 60 KV  zu 110 KV. Ausgerüstet mit intelligenter Leistungselektronik zur Frequenz-und Spannungshaltung.

Step 6: Gleiches Verfahren bei 110 KV zu 220 KV / 380 KV. Untergrund von Bahnen und Autobahnen / Bundestraßen für die Leitungsverlegung nutzen. Abwärme in die Erde ableiten bzw. im Winter direkt unter die Oberfläche in die Tragschicht der Straße. Auf diese Weise könnten tausende Tonnen Tausalz der Umwelt erspart bleiben.

Ausschreibung der Übertragungsnetze

Eine dezentrale Energieversorgung reduziert den Bedarf an Netzausbaumaßnahmen. Für Neuinvestitionen in Übertragungsnetze, die dennoch notwendig werden, empfehlen wir eine Ausschreibung der Netze. Alle möglichen Einnahmen aus der Ausschreibung sollen dazu verwendet werden, die Netzkosten der gewerblichen Wirtschaft zu senken oder Speichertechnologien zu fördern. Denkbar wäre hier, dass die Bundesnetzagentur die Eigentumsrechte in Form von Lizenzen in einem Pool bündelt und anschließend versteigert. Der Vorteil von Investitionen in Übertragungsnetze liegt darin, dass solche Geldanlagen eine hinreichend attraktive Renditeerwartung und Eigenkapitalverzinsung erwirtschaften.

Thomas Blechschmidt: Das mag für Investoren ein betriebswirtschaftlicher Vorteil sein, für die Bürger, Endverbraucher etc. erwächst daraus nur wieder eine Verteuerung. Unnötiger Weise. Keine Versteigerung, auf keinen Fall, Vergabe an regionale Genossenschaften, Shares an die Bürger, festgelegte Verzinsung von Euribor + 1,5 %. Besser als Sparbuch und langfristiger Wert als Vorsorge fürs Alter. Im Prinzip ist das die gleiche Forderung, nur unter Aussparung der Ebene, die den Großteil der „attraktiven Rendite“ auffrisst. Die Einbindung institutioneller Anleger führt leider regelmäßig nur zur Verteuerung für die sozial Schwächsten.

Zusätzlich trägt eine Erneuerung der Netze dazu bei, Netze zu stabilisieren und Leitungsverluste zu minimieren.

Thomas Blechschmidt: Das trifft zu.

Langfristig: Neues Netzregime

Netzentgelte werden für den Transport und die Verteilung des Stroms erhoben. Die Umlage von Netzanschlusskosten auf die Netzentgelte belastet Endenergieabnehmer und begünstigt zeitgleich die Agglomeration von Großkraftwerken an der Küste und im Süden. Daher sollten zukünftig die Netznutzungsentgelte teilweise gemäß dem Verursacherprinzip umgelegt werden. Großanlagenbetreiber auf der Stromerzeugungsebene werden dann sowohl an den Kosten des Netzanschlusses als auch an den Wartungs- und Instandhaltungskosten der von ihnen stark beanspruchten Trassen beteiligt. Eine Mehrbelastung für die Endabnehmer entsteht durch die Umverteilung nicht. Der Wandel zu einem solchem Netzregime stärkt die dezentrale Stromerzeugung und schützt vor langfristig höheren Kosten.

Thomas Blechschmidt: Das ist richtig, wird aber auf schärfsten Widerstand der so genannten „energieintensiven Betriebe“ stoßen, da die Großanlagenbetreiber – sofern Kraftwerke damit gemeint sind – die Kosten auf die Stromabnehmer umlegen werden. Mit Kostenneutralität ist dabei nicht zu rechnen. Die Erwartungen „auskömmlicher Renditen“ treiben dann die Preise und die Steuern, da auf dem Umweg über die Politik wieder Subventionen eingefordert werden.

b. Verteilnetze

Regionale Kooperationen zur Finanzierung der Verteilungsnetze

Eine Lösung für die Erneuerung der Verteilnetze könnten regionale Kooperationen sein. Kleinere Netzbetreiber können sich die hohen Investitionen oftmals nicht leisten. Jährlich laufen derzeit rund 1.000 Konzessionsverträge aus. Dies bietet zusätzlich auch Stadtwerken und mittelständischen Unternehmen die Chance, Strom- und Gasnetze selbst zu betreiben.

Thomas Blechschmidt: Alles richtig. Aber: Stadtwerke arbeiten wie Wirtschaftsunternehmen leider auch allzu oft rein nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Besser die Investition über Genossenschaften einsammeln, eine feste Rendite von 1,5 % oder 2 % sichert stabile Kosten, und verursacht keine hoch dotierten Posten für die GF, Vorstände oder womöglich bequem entsorgte unbequeme politische Altlasten.

An den notwendigen Investitionen zur Erneuerung der Verteilnetze könnten sich zukünftig auch mehr Bürger beteiligen.

Thomas Blechschmidt: Genau, ganz genau.

Solche Investitionen bieten eine attraktive Rendite…

Thomas Blechschmidt: Ich bitte um Vorsicht mit den Verlockungen mittels Geldversprechen. Irgendwer muss die Renditen erwirtschaften. Je größer die Volkswirtschaft und das BIP, desto mehr muss der Einzelne durch Verzicht oder Mehrarbeit beitragen,um die Renditeerwartungen zu befriedigen. Das führt exponentiell zu einer Einkommens- und Vermögensspreizung die das gesamte System unter Garantie kippen läßt. Es ist nicht die Frage ob, sondern die Frage „Wann?“

…und stärken zeitgleich die Akzeptanz in der Bevölkerung. Durch die direkte Einbeziehung der Bürger könnten Bauvorhaben schneller umgesetzt, eine dezentrale Energieversorgung gefördert und die Erneuerbaren Energien stärker integriert werden.

Thomas Blechschmidt: Richtig. Wenn es für die Betroffenen in erkennbarer Reichweite liegt, direkt davon zu profitieren, desto eher sind sie dabei.

Intelligente Energienetze fördern – Lastmanagement optimieren

Intelligente Energiemanagementsysteme unterstützen einen effizienten und sicheren Netzbetrieb. Durch die sogenannten Smart Grids können Energieerzeuger, Verbraucher, Speicheranlagen- und Netzbetreiber miteinander in einem Energieinformationssystem verbunden werden.

Thomas Blechschmidt: Nur in der Theorie machbar. Technische Systeme werden nie intelligent sein. Schlicht, weil zur Intelligenz spontane Kreativität erforderlich ist. Die besteht in der Fähigkeit, sich die Verknüpfung von Fakten vorzustellen, die nichts miteinander zu tun haben. Datenschutz hat Priorität!

Somit entstehen kleine Netzwerke, in denen die Energieflüsse gesteuert werden. Um einen optimalen Einsatz dezentraler Energiesysteme durch Virtuelle Kraftwerke und ein regionales Lastmanagement zu ermöglichen, müssen regionale Energiekonzepte entworfen werden.

Thomas Blechschmidt: Noch eine Ebene dezentraler: Kommunal / lokal. Abhängig von der Bevölkerungsdichte und der Energieabnahmedichte. Die bestimmende kleinste Einheit ist die Kommune.

4. Speicherung

Forschungsförderung für dezentrale Speicher

Für den notwendigen Umbau der Energieversorgung bedarf es vor allem ausreichender Speichermöglichkeiten. Während KWK-Anlagen, Biogasanlagen und Geothermie konstante und sogar steuerbare Einspeiseverläufe aufweisen, schwankt die Energiegewinnung bei Windkraft- und Photovoltaikanlagen.

Mit Energiespeichern werden Erzeugung und Bereitstellung elektrischer Energie voneinander gelöst, Sicherheitsreserven gebildet und gegebenenfalls ein Energieüberangebot ausgeglichen. Die Speicheraufgabe kann durch dezentrale Speicher im Verteilnetz gelöst werden.

Thomas Blechschmidt: Richtig. Wegweisende Technologien im Einsatz sind aktuell Redox-Flow-Akkus, NaS-Akkus und auch Li-Ionen-Akkus, die sich aber nur in sehr großer Zahl wirksam bemerkbar machen können (500.000 E-Autos mit 10 kWh Kapazität könnten die gesamter Regelleistung in der BRD sichern. Vgl, dazu I.D.E.E.-Konzept von Tomi Engl: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Piratenpartei_Energieworkshop_2013.1_Vortrag_IDEE.pdf

Dazu muss eine Vielzahl an Speicheranlagen im Verteilnetz installiert sein. Dezentrale Speicheranlagen sichern vor Ort die Energieversorgung, dienen der Lastdeckung und wirken netzstabilisierend. Für die Entwicklung neuer Stromspeichertechnologien und zur Stärkung des Technologiewettbewerbs müssen Anreize über Forschungsprogramme massiv ausgeweitet werden. Neue, bezahlbare Speicher sind der Schlüssel für langfristig sinkende Energiepreise.

Thomas Blechschmidt: Das halte ich für technisch richtig, politisch und volkswirtschafltich aber für ein Risiko, zumindest solange man den Strompreis als Arbeitspreis (Energiepreis) sieht und der Vorstellung nachhängt, für die Infrastruktur habe der Staat zu sorgen und deshalb koste sie nichts. Die Idee langfristig sinkender Strompreise behindert eher alle Vorhaben, weil dann jeder warten wird, das dies oder das billiger wird. Strom und Energie allgemein sind gemessen an den volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Implikationen, die sie mit sich bringen, derzeit viel zu billig. An der Stelle warne ich davon, Illusionen aufzubauen. Langfristig können wir froh sein, wenn wir die Preise irgendwann stabilisieren. Deshalb: Raus mit allen Renditeerwartungen und Ausnahmen. Mit den energiepolitischen Tagträumern von FDP, Union, SPD, LINKEN und zum Teil GRÜNEN ist keine sachgerechte Lösung zu erwarten.

Akzeptanz durch Transparenz, Kommunikation und weniger Bürokratie

Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren erschweren den Umbau der Energieversorgung.

Thomas Blechschmidt: Die behindern alle Vorhaben. Nicht nur die für die Energieversorgung. Allein deshalb sollten für Infrastruktur ausschließlich auf „öffentlichen“ Grund zurückgegriffen werden müssen.

Widerstände in der Bevölkerung behindern die Umsetzung solcher Projekte zusätzlich. Mittelständische Investoren und Projektnehmer haben oftmals nicht die finanziellen Mittel, um langwierige Auseinandersetzungen durchzuhalten. Dezentralität begünstigt die politische Durchsetzbarkeit von neuen Energieprojekten, weil das Energieversorgungskonzept regional diskutiert und abgestimmt wurde. Um den Ausbau einer dezentralen Energieversorgung voranzutreiben, müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden.

Thomas Blechschmidt: Dieser Wunsch gilt nicht nur für Verfahren diesem Gebiet. Er gilt für viele andere Sachverhalte auch und noch mehr.

5. Energieverbrauch

Thomas Blechschmidt: Ersetzen Sie bitte dieses Wort schleunigst durch Energieaufwand oder Energieeinsatz. Energieverbrauch gibt es nicht. Alles wird letztlich in Wärme umgewandelt oder gespeichert. Dieser Mangel an Wissen und Verständnis ist mit Schuld daran, dass sachlich untaugliche, einseitig lineare Denkweisen die Energiepolitik nach wie vor bestimmen.

Umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der Gebäudesanierung sind für eine umweltverträgliche Energieversorgung unverzichtbar.

Thomas Blechschmidt: Irrtum. Eben nicht. Die Gebäudesanierung ist von der Eingriffstiefe der Maßnahmen her bereits über dem Limit an Sinnhaftigkeit. Bei der Gebäudesanierung wird es Zeit, die Grenzwerte auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Noch mehr Dämmen und Passivhausstandard um jeden Preis bringen es am Ende nicht. 150 % energetischer Mehraufwand um die Effizienz um  weitere 10 % zu verbessern sind spätestens dann widersinnig, wenn ein Gebäude auch ohne dicke Dämmung mit einem Primärenergiebedarf von Null versorgt werden kann. Auch wenn das die Hersteller der Dämmungen nicht freuen mag. Eine Neubewertung ist überfällig.

Im Mittelstand nimmt das Thema Energieeffizienz eine bedeutende Rolle ein, denn die Energiepreise belasten vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Thomas Blechschmidt: Hier gilt eine simple Maxime: Jede nicht benötigte kWh ist die günstigste kWh.

Maßnahmen, die zur Energieeffizienz beitragen, stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit und reduzieren den Fixkostenanteil in den Unternehmen. Somit führt die Energieeffizienz nicht nur kurz-, sondern auch langfristig zu einer Win-Win-Situation.

Thomas Blechschmidt: Nahezu 2.000 Experten wurden bei der IHK zu Europäischen Energiemanagern weitergebildet. Warum verzichten noch immer über 95 % der Unternehmen auf deren externen, neutralen Sachverstand? Fragen Sie das bitte Ihre Mitglieder.

Der Mittelstand steht für Nachhaltigkeit und ist gewillt, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Hierfür muss der Zugang zu Finanzierungsmitteln gewährleistet sein, ohne die die notwendigen Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen nicht zu bewältigen sind.

Thomas Blechschmidt: In der Tat. Und eben deshalb sind Genossenschaften der bessere Weg, da die den Staatshaushalt nicht belasten. Förderung aus Steuermitteln scheitern an der „Schuldenbremse“. Finanzierung durch Gewinn und renditeorientierte Kapitalanleger treiben die Preise. Da bleibt nur das kleine Kapital, moderat angelegt mit vernünftiger Verzinsung. Das stärkt am Ende auch die Verbraucher im Binnenmarkt und damit wieder den heimischen Mittelstand.

Das Thema Energieeffizienz verdient eine intensive Diskussion. Dieses Positionspapier hat eine andere Zielrichtung. Zu Maßnahmen der Energieeffizienz wird der BVMW gesondert Stellung nehmen.

Transparenz herstellen

Energierechnungen müssen transparenter und verständlicher gestaltet werden.

Thomas Blechschmidt: Und vor allem öffentlich einsehbar. Damit rennen Sie bei den Piraten offenen Türen ein. Beispielsweise wäre es sinnvoll, den Energieeinsatz jedes Fahrzeugs pro 100 km in kWh als Vergleichsmaßstab verpflichtend zu veröffentlichen.

Strombeschaffungskosten, Netzentgelte, EEG-Umlage, Stromsteuer sowie Abgaben an den Staat beeinflussen die Endkundenpreise. Die vom Staat verantworteten Kostenbestandteile müssen langfristig wieder sinken.

Thomas Blechschmidt: Das ist eine schwer haltbare Forderung, da sie einer Kristallkugel entstammen könnte. Der Staat – also die verfasste Gesellschaft –  braucht Einnahmen um arbeiten und wirken zu können. Allerdings sollten Steuern eine dienende Funktion haben, um damit das zu tun, was das Wort sagt: Steuern. Also Lenkungseffekte erzielen und Verhaltensweisen beeinflussen. Und keine obsoleten Strukturen zur großzügigen Alimentierung  politisch installierter Exponenten und deren Förderer aus verschiedenen kapitalstarken Kreisen zu sichern. Aktuell haben wir Neofeudalismus und indirekte Frondienstbarkeiten zu Gunsten kleiner Eliten. War es einst im Mittelalter so, dass der Lehensmann zwei oder drei Tage pro Woche auf dem Gut seines Herrn unentgeltlich zu Arbeiten herangezogen wurde, so arbeitet der durchschnittliche Steuerzahler und anhängig Beschäftigte mehr als die Hälfte der Zeit für den „Staat“ und seine Strukturen. Siehe Steuerzahlerstichtag in der zweiten Julihälfte.

Transparente Energierechnungen müssen Aufschluss darüber geben, aus welchen Bestandteilen sich der zu zahlende Endenergiepreis zusammensetzt.

Zusammenfassung

Die Energieversorgung in Deutschland sollte so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig ausgestaltet sein.

Thomas Blechschmidt: „Sollte“ ist zu wenig. Nur eine Forderung als „Conditio sine qua non“ wird der Bedeutung des Mittelstands für die gesamte Gesellschaft gerecht.

Nur so lassen sich die Ziele Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit miteinander in Einklang bringen. Dezentralität steht dabei für einen Mix aus konventionellen und regenerativen Energieträgern.

Thomas Blechschmidt: Das sind keine Ziele für eine Energiewende, sondern deren bedingende Parameter. Und deshalb leider nur der halbe Ansatz. Komplementär benötigen wir ein verbindliches Phasing-Out-Szenario für Kohlekraftwerke, Ölkraftwerke und Gaskraftwerke, (und natürlich auch für die Beendigung der Nutzung dieser Ressourcen als Brennstoffe für Heizungen). Anschließend ein Phasing-Out für alle regenerativen, um die landwirtschaftliche Übernutzung von Anbauflächen für Energiesubstrate und Biomasse wieder deutlich herunterzufahren.

Erneuerbare Energien sind vor allem mittelständisch geprägt und können dezentral, unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, effizienter und wirtschaftlicher eingesetzt werden. Dies fördert den Technologiewettbewerb und stärkt die regionale Wertschöpfung. Ein dezentrales Energiekonzept steht für langfristig stabile Preise.

Thomas Blechschmidt: Sie stimmen mir ja doch noch zu!

Mit sinkenden Stromgestehungskosten können Vorrangregelung und Einspeisevergütung entfallen.

Thomas Blechschmidt: Einspeisevergütungen durchaus. Vorrangregelung erst dann, wenn alle direkten und indirekten Subventionen und Steuervergünstigungen für degenerative Energieträger und Energiequellen abgebaut und wirksam unterbunden sind sowie ein ausreichendes Netz an Speichern steht. Erst dann herrscht wirklich Chancengleichheit. und generative können ihre Vorteile voll ausspielen. Ein Arbeitspreis für Strom unter 15 Cent / kWh ohne Add-Ons wie Netzentgelte, Steuern, etc. wird allerdings dann nicht möglich sein.

Um die Wettbewerbsfähigkeit für kleine und mittlere Unternehmen zu erhalten, muss der Strompreis von unnötigen Abgaben an den Staat befreit werden.

Thomas Blechschmidt: Der Staat ist nicht das Problem. Das Problem sind die vielen direkten und indirekten Belastungen und Umverteilungen: Energiesteuerbefreiung für Kohle, Subvention des Kohleabbaus, Sicherung der Kohle-Arbeitsplätze aus Drittmitteln, Fonds, etc. Subventionen und Beihilfen für Kernenergie, Kostenübernahme für die Schaffung der notwendigen Infrastrukturen, Entlastung von Altlastenentsorgung, Subventionen für Flächenwiederherstellung, Flächenentsiegelung, Atommülllagerung, Altschuldenabbau für Bundesanleihen, die für den Aufbau der Versorgung mit Kernenergie aus den 70ern noch immer weiter anliegen, Finanzierung der Freizertifikate für die Kohleverbrenner, etc.

Zusätzlich sollte ein Teil der anfallenden Netzkosten gemäß dem Verursachungsprinzip umgelegt werden.

Thomas Blechschmidt: Genau umgekehrt: Das Netz ist besser kommunal und gemeinschaftlich über lokale Genossenschaften zu finanzieren. Transportkosten und vor allem Anschlussleistungen sind von den Nutzern zu bezahlen und dadurch Teil der Refinanzierung. Eine Umschichtung auf die „Verursacher“ sprich Kraftwerke würde lediglich die Kosten dort auflaufen lassen aber über die Preise doch wieder bei den Abnehmern ankommen.

Der wiederauflebende Wettbewerb auf den Erzeugermärkten schützt zusätzlich vor unnötigen Kosten. Die Systemintegration der Erneuerbaren Energien kann durch die Einführung einer Stetigkeitsprämie sowie die Ausweitung der Forschungsmittel für Speichertechnologien beschleunigt werden. In Verbindung mit einem intelligenten Lastmanagement bleiben Versorgungssicherheit und Netzstabilität erhalten.

Thomas Blechschmidt: Vor allem in Verbindung mit mobilen (E-Mobility . I.D.E.E.-Konzept) und stationären (Gewerbebetriebe, Bürogebäude, MFH, EFH) Akkuspeichern.

Ich danke dem BVMW für das aufschlussreiche Positionspapier.

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