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TToG II § 63

John Locke: Two Treatises of Government

§ 63. The freedom then of man, and liberty of acting according to his own will, is grounded on his having reason, which is able to instruct him in that law he is to govern himself by, and make him know how far he is left to the freedom of his own will. To turn him loose to an unrestrained liberty, before he has reason to guide him, is not the allowing him the privilege of his nature to be free; but to thrust him out amongst brutes, and abandon him to a state as wretched, and as much beneath that of a man, as theirs.

This is that which puts the authority into the parent’s hands to govern the minority of their children. God hath made it their business to employ this care on their offspring, and hath placed in them suitable inclinations of tenderness and concern to temper this power, to apply it, as his wisdom designed it, to the children’s good, as long as they should need to be under it.

§ 63. Des Menschen Unabhängigkeit und Freiheit, nach eigenem Willen zu handeln, beruhen also auf dem Besitz von Vernunft, die ihn über das für ihn geltende Gesetz zu unterrichten und zum Bewusstsein zu bringen vermag, wieweit er der Freiheit seines eigenen Willens überlassen ist. Ihm schrankenlose Freiheit einzuräumen, bevor er über leitende Vernunft verfügt, hieße nicht, ihm sein natürliches Privileg frei zu sein zu gewähren. Es hieße ihn unter die Tiere auszustoßen und ihn einem ebenso dürftigen Zustand preiszugeben, wie dem eines Tiers: Unterhalb dem eines Menschen.

Genau das legt den Eltern die Autorität in die Hände, ihre Kinder während derer Minderjährigkeit zu lenken. Gott hat ihnen aufgetragen, diese Sorgfalt auf ihre Nachkommen zu verwenden und ihnen dafür geeignete Neigungen, zärtliche Hingabe und Achtsamkeit ins Herz gelegt. Diese Macht zu zügeln und sie, wie seine Weisheit es einrichtet, zum Wohl der Kinder anzuwenden, solange diese nötig haben, unter ihr zu stehen.

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TToG I § 136

John Locke: Two Treatises of Government

§ 136. But this discovery it seems was reserved for our author to make two or three thousand years after, and let him enjoy the credit of it; only he should have taken care that some of Adam’s land should have descended to this his heir, as well as all Adam’s lordship: For though this lordship which Abraham, (if we may believe our author) as well as the other patriarchs, by right descending to him did enjoy, was as large and ample as the absolutest dominion of any monarch which hath been since the creation; yet his estate, his territories,
his dominions were very narrow and scanty, for he had not the possession of a foot of land, till he bought a field and a cave of the sons of Heth to bury Sarah in.

§ 136. Diese Entdeckung war scheinbar, unserem Autor für zwei oder dreitausend Jahre danach reserviert. Er soll sich in seinem Ruhm sonnen! Er hätte nur dafür sorgen sollen, dass mit Adams ganzer Herrschaft auch etwas von Adams Land an seinen Erben gegangen wäre. Obwohl diese Herrschaft, die Abraham, (wenn wir unserem Autor glauben dürfen), wie die anderen Patriarchen, durch von Adam stammendes Recht ausübte, so mächtig und weitreichend war wie die absoluteste Herrschaft, die je ein Monarch seit Erschaffung der Welt innehatte, so waren doch sein Vermögen, sein Landbesitz und sein Herrschaftsbereich sehr beschränkt und dürftig. Abraham besaß keinen Fuß breit Land, bis er von den Söhnen Heths ein Feld und eine Höhle kaufte, um Sarah darin zu begraben.

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