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6. Marktdaten, Kapazitäten, Erzeugung, Nutzung:

6. Marktdaten, Kapazitäten, Erzeugung, Nutzung:

6.1. Gesunkene „Großhandelspreise“ sind eigentlich die Arbeitspreise plus die Margen der Händler, S. 6

6.2. 105,0 GW degenerative Erzeugungskapazität 2014, S. 17

6.2.1. …ist noch eine Zunahme der konventionellen Kraftwerkskapazitäten zu beobachten, S. 7

6.2.2. 106,7 GW degenerative Erzeugungskapazität 2015,

6.2.3. 106,2 GW, am Strommarkt teilnehmend 97,8 GW, S. 48

6.2.4. 96,4 GW in Betrieb / 1,4 GW eingeschränkt in Betrieb,

6.2.5. außerhalb des Strommarktes agierend 8,4 GW. S. 48.

6.2.6. 4,8 GW Netzreserve / 0,4 GW

6.2.7. Sicherheitsbereitschaft / 3,2 GW vorübergehend stillgelegt

6.3. 83,1 GW regenerative Erzeugungskapazität, S. 17

6.3.1. Insgesamt betrug der Zuwachs im Bereich der Erneuerbaren Energien 7,6 GW. Im Jahr 2014 betrug der Zuwachs 6,8 GW. S. 22, S. 43,

Oder klar und verständlich ausgedrückt:

89,9 GW regenerative Erzeugungskapazität 2014

97,5 GW regenerative Erzeugungskapazität 2015 (47,8%)

6.3.2. Überangebot an Erzeugungskapazitäten, S. 17

Überangebot Erzeugungskapazität in EU und D, S. 34

…dass deutschlandweit bzw. europaweit seit dem Jahr 2009 mehr Stromerzeugungskapazitäten bestehen, S. 22

6.3.3. Steigerung der Mengen als Optimierungsoption, S. 17

Wo ist da die Logik, der vernünftigerweise notwendige Zusammenhang? Das kann nur auf weitere Steigerung des Exports hinauslaufen, damit auf noch mehr Übertragungs-, bzw. Verschiebungsbedarf und somit noch mehr Netzausbau.

6.4. Nettostromerzeugung

6.4.1. Nettostromerzeugung RES 2013 146,3 TWh vs. 590,8 TWh, S. 17

6.4.2. Nettostromerzeugung RES insgesamt 24,76% S. 17

6.4.3 Kapazität: 83,1 GW vs. 188,1 GW = 44,18%

6.4.4. Insgesamt stieg die Nettostromerzeugung mit 594,7 TWh im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 mit 583,6 TWh um 11,1 TWh. S. 9

Die deutschlandweite Nettostromerzeugung lag im Jahr 2015 bei 594,7 TWh (583,6 TWh im Jahr 2014). S. 22, S. 51

6.4.5. Die Nettostromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger stieg um 26,0 TWh von 155,1 TWh (2014) auf 181,1 TWh (2015). Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Jahr 2014 von 16,8%. S. 22, S. 51,

6.4.6. 2015 betrug die RES Erzeugung bereits über 31%, S. 7, S. 51

Nettostromerzeugung RES 2015 181,1 TWh vs. 594,7 TWh, S. 9, S. 51, S. 62,

Nettostromerzeugung RES insgesamt 31,4% S. 9, S. 51, S. 62,

6.4.7. Die Stromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern nahm gegenüber dem Vorjahr um 15 TWh ab (-3,5 Prozent). S. 22 (413,6 TWh 2015 vs. 428,6 TWh).

Betrachten wir die Ausnutzungsgrade 2013. Degenerative Erzeugung hat ein Potential von ca. dem 8.000-fachen der Nennleistung zur Erzeugung von Strom. Theoretisch möglich sind also ca. 840 TWh erzeugbarer Strom. „Degenerativ“ erzeugt werden ca. 443 TWh, was einem mittleren Ausnutzungsgrad von ca. 53% der Technologien entspricht. Sogenannte regenerative, besser gesagt ressourcenneutrale oder generative Erzeugung hat im Mittel ein Potential des 1.500-fachen der installierten Nennleistung (PV 800 h, Wind 2.200 h bei in etwa gleich großer installierter Leistung). Das ergäbe ca. 124,7 TWh an potentieller Erzeugung, sofern man den Angaben der BnetzA und anderer zur Ergiebigkeit von RES-Erzeugung folgt.

Erzeugt wurden 2013 mit dem vorhandenen RES-Generatoren aber 146,3 GWh, was einem Ausnutzungsgrad von 117% entspricht. RES stellen also mehr bereit, als mit den üblichen Mitteln der Prognose zu erwarten wäre, haben einen um den Faktor zwei überlegenen Ausnutzungsgrad, ohne irgendwelche Ressourcen auf Dauer zu verbrauchen, werden aber dennoch überhaupt nicht in die Formel des magischen Zieldreiecks einbezogen. Obwohl einer der Faktoren dieses magischen Dreiecks Umweltverträglichkeit lautet. Mathematisch betrachtet muss die Gleichung dieses Dreiecks aufgehen. Wird nun einer der Faktoren dieser Dreiecksformel Null, dann ist das gesamte Ergebnis Null.

Kein Wunder also, sondern mathematische Logik, dass Null Klimaziele erreicht werden und sich unter dem Strich eigentlich gar nichts verändert. Das magische „Zieldreieck“ erweist sich als esoterisches Zieldreieck. Es geht nicht um faktische Verbesserung, sondern um den Verkauf eines Gefühls der Verbesserung.

5. Markt, Macht und Konzentration:

5. Markt, Macht und Konzentration:

5.1. Im Rahmen des Monitorings keine umfassende Marktmachtanalyse…, S. 2

Im Rahmen des Monitorings wird aber bislang keine umfassende Marktmachtanalyse durchgeführt S. 35,

5.1.1. … ohne die Berücksichtigung von Konzernzugehörigkeiten und Unternehmensverflechtungen. S. 185

5.1.2. Rund 86 große Lieferanten (von 1.238) … beliefern hingegen absolut gesehen die meisten Zählpunkte. S. 185

5.1.3. 63 Lieferanten, d.h. rund 6%, beliefern Kunden in mehr als 500 Netzgebieten (von 831) … S. 187/188

5.2. Markt für A und D, S. 31

Marktdaten beruhen auf Auswertung von Fragebögen (!), S. 31

5.3. Marktkonzentration S. 6; rückläufige Marktmacht, S. 6

Marktanteile Big Four 77% 2010 auf 68% 2013, S. 33

aggregierter Marktanteil „Big Four“: 67%, S. 17

Vgl. 69,2% 2015, S. 10, S. 27

weiterhin stark konzentrierter Markt mit 67%, S. 34

BnetzA: Auf den beiden größten, bundesweiten Stromeinzelhandelsmärkten ist kein Anbieter mehr marktbeherrschend, S. 7. S. 27

5.4. 5% der Endkundenhändler sind in mehr als 500 Netzgebieten (von ca. 1.000) aktiv. S. 142/143.

17. August 2016; 879 VNB S. 33

5.4.1. BKartA: Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass auf den beiden größten Stromeinzelhandelsmärkten inzwischen

kein Anbieter mehr marktbeherrschend ist. Der kumulierte Marktanteil der vier absatzstärksten Anbieter („Big Four“) beträgt auf dem bundesweiten Markt für die Belieferung von leistungsgemessenen Stromkunden 31% = 84 TWh, (2014 3%), S. 41,

und auf dem Markt für die Belieferung von nicht-leistungsgemessenen Stromkunden (insb. Haushaltskunden) mit einem Vertrag außerhalb der Grundversorgung 36% = 38 TWh (2014 36%),

S. 10, S. 42.

5.4.2. Absatzanteile aller SLP-Kunden inkl. Heizstrom- und Grundversorgungskunden, 66 TWh = Marktanteil

CR 4 „Big Four“ = 41% (2014 41 %). S. 42.

5.4.3. Im Monitoring wurden bei vier absatzstärksten Unternehmen (E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall) ergänzend Stromerzeugungsmengen und –Kapazitäten abgefragt.

(Erzeugerfragebögen / Netzbetreiberfragebögen)

5.4.4. Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control hat Daten Verfügung gestellt. S. 35

5.5. Aggregierter Marktanteil CR 4 auf dem Stromerstabsatzmarkt 2015 69,2%, bezogen auf Deutschland/Österreich. Steigerung von 2,2% zum Vorjahr. S 37

5.6. Anteil „Big Four“ an Kapazitäten für Stromerstabsatzmarkt mit 58,2 Prozent unter Vorjahresniveau, 61%; -2 GW. S. 39 Stromerstabsatzmarkt mit 58,2 Prozent unter Vorjahresniveau, 61%; -2 GW. S. 39

5.7. Der Stromerstabsatzmarkt ist mit einem CR 4 von 69,2 Prozent (Erzeugungsmengenanteil) somit weiterhin stark konzentriert. S. 40

2013 wurden die Grundversorgten und die Sondervertragskunden beim Grundversorger noch addiert: Es sind demnach mindestens 69%. Also besteht die Marktmacht des faktischen Kartells unverändert fort. Nicht gerechnet sind alle Aktionsanbieter und Stromdiscounter mit all den undurchschaubaren Tarifen, die im Grunde den „Big Four“ gehören, bzw. von deren Ex-Mitarbeitern gemanagt werden und deren einziger Zweck es ist, Mitbewerber zu verdrängen.

5.7. Die Marktmacht der größten Stromerzeugungsunternehmen hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. 2015 betrug der kumulierte Marktanteil der vier größten Stromerzeuger auf dem Stromerstabsatzmarkt (ohne EEG-Strom) 69,2 Prozent, was zwar eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert um 2,2 Prozentpunkte bedeutet, aber immer noch unter dem Wert des Jahres 2010 (72,8 Prozent) liegt, S.9, S. 22

Also nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen:

2013 aggregierter Marktanteil „Big Four“ 67% / 68%

2015 kumulierter Marktanteil „Big Four“ 69,2%

= deutlich abgenommen. Aha, ich habe etwas Neues gelernt.

5.8. Market Maker: Börsenteilnehmer, verpflichtet, gleichzeitig verbindliche Kauf- und Verkaufspreise zu veröffentlichen. Betroffene Unternehmen sind nicht gehindert, (darüber hinaus) Geschäfte als Börsenteilnehmer zu tätigen.

2015 waren am Terminmarkt der EEX für Phelix-Futures die gleichen vier Unternehmen als Market Maker aktiv wie in den Vorjahren:

E. ON SE (bzw. heute Uniper Global Commodities SE)

EDF Trading Limited

RWE Supply & Trading GmbH

Vattenfall Energy Trading GmbH

Anteil am Kauf- / Verkaufsvolumen von Phelix-Futures 33%. (ohne Zusatzgeschäfte/ Vorjahresniveau). S. 177 / 178

5.9. Anteil der umsatzstärksten Teilnehmer:

Betrachtung des Handelsvolumens: In welchem Maße ist der Börsenhandel konzentriert?

  • Großen Stromerzeugungsunternehmen
  • Finanzinstitute
  • Übertragungsnetzbetreiber – am Spotmarkt

Beachten: Umsätze eines Konzerns werden nicht aggregiert, sofern ein Konzern über mehrere Teilnehmerregistrierungen verfügt. S. 179

 

4. Versorgungsrolle der BRD:

4. Versorgungsrolle der BRD:

4.1. BRD ist Erdgastransitland, S. 6 (Zur Verdeutlichung der Rolle der BRD im EU-Energie-Binnenmarkt hier darauf hingewiesen)

Zum Vergleich: Im- und Export Gas

Die Import- und Exportmengen von Gas sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Die Importmenge von Gas nach Deutschland ist von 1.542 TWh auf 1.534 TWh um rund 8,4 TWh gesunken. Auch der Export von Gas ist gesunken. Betrug er 810,1 TWh in 2014, so wurden 746,3 TWh im Jahr 2015 exportiert, S.11

4.2. BRD Energietransitland für Strom, „Drehscheibe“, S. 104 (Größeres Ausmaß bei Erdgas)

fehlende physikalische Leitungskapazität zwischen Deutschland und Österreich wird offenkundig.

Ungeachtet aller Ausbaumaßnahmen führt der Stromhandel zwischen verschiedenen Marktgebieten unausweichlich zu ungeplanten Flüssen. … S. 153

Erstmals im Bericht 2016: Netzbilanz, hier für 2015.

4.3. Netzbilanz 2015: Überblick zur Aufkommens- und Verwendungsseite im deutschen Stromnetz für 2015.

4.3.1. Aufkommensseite: 626,8 TWh

Gesamte Netto-Stromerzeugung: 594,7 TWh

Pumpspeicher: 10,1 TWh

Importe durch physikalische Lastflüsse 32,1 TWh

4.3.2. Verwendungsseite 627,8 TWh.

Entnahme 488 TWh

Letztverbraucher: 475,9 TWh

Pumpspeicher: 12,1 TWh (Kraftwerkseigenverbrauch)

Nicht in die allgemeinen Versorgung eingespeist: 34,9 TWh

(Eigenverbrauch Industrie, gewerblich oder privat)

Netzverluste auf (ÜNB / VNB): 25,8 TWh

Exporte physikalische Lastflüsse: 79,1 TWh.

4.3.4. Statistische Erhebungsdifferenz: 1 TWh bzw. 0,16 Prozent.

3. Faszinosa:

3. Faszinosa:

3.1. Ob mit der Vollendung der Thüringer Strombrücke ein wesentlicher Netzengpass beseitigt wird, kann bisher noch nicht abschließend beurteilt werden. S. 103

Insbesondere stellen noch nicht verfügbare Umspannwerke, über die der EEG-Strom in das vorgelagerte Höchstspannungsnetz rückgespeist werden kann, eine Ursache dar. (S. 107)

Weshalb sich genau die Verknüpfungspunkte der Netzebenen 1&2 (NS–MS); 2&3 (MS–HS) und 3&4 (HS–HöS) plus der Verknüpfungspunkte zwiuschen Netz und Erzeugern als Standorte für große, in gemeinnützig-genossenschaftlicher Form organsierte und auf basis einer Subsistenzrendite betriebene Akkuspeicher eignen.

Diese Investitionen hätte nebenbei den Effekt, sowohl den RES-Strom deutlich leichter integrierbar zu machen, als auch den gesamten Bedarf an Regelenergie mehrfach aufzubringen.Reserven ohne Ende.

Dabei ist stets daran zu denken, dass die Bereitstellung von Regelleistungen samt und sonders auf eine volle Stunde bezogen wird. Über eine Stunde hinaus ist keine Regelleistung vorgesehen, so dass die aktuell marktkonforme und marktgläubige Netztheorie davon ausgeht, dass via Handel und dem auf diesem beruhenden Dispatch (und aktuell noch Redispatch) auch keine über eine Stunde hinaus gehende unerwartete Regelenergie benötigt wird.

Zur Veranschaulichung Daten unter Reserven, Sicherheiten, Regelenergie (S. 12); Regelleistung (S. 13) und Ausgleichsenergie / Redispatch (Seite 16)

3.2. Die Ursachen für alle Eins-Man-Maßnahmen liegen hauptsächlich in den Übertragungsnetzen. Dem gegenüber wurden nur 7% Ausfallarbeit bei Anlagen an Übertragungsnetzen abgeregelt. Die restlichen 93% wurden bei Anlagen an Verteilernetzen abgeregelt.

Das bedeutet: Nach wie vor Vorfahrt für die gewaltigen Leistungen der Großkraftwerke. RES-Erzeuger „stören“ nur den bequemen Ablauf, den man sich angewöhnt hat.

3.3. Nach Quartalen: In windstarken Wintermonaten mehr Ausfallarbeit aus Windenergieanlagen abgeregelt. In Sommermonaten stieg der Anteil der in Solaranlagen abgeregelten Ausfallarbeit jedoch nur minimal an.

Bedeutet was? PV macht trotz Volatilität keine Probleme, weil der Strom erzeugungsnah verbraucht wird. Die höchsten Spitzen führen nur dazu, dass die „oberen“ Ebenen zeitweise weniger liefern können. Das ist es, was deren Stakeholder und die ihrer Brüder im Geiste mit ihrer gewohnten und liebgewonnen Erzeugung wirklich umtreibt.

3.4. Mitte April 2016 haben die ÜNB nach Genehmigung durch die BNetzA einen Teil der Netzreserveverträge mit ausländischen Kraftwerksbetreibern, die am 15. April ausliefen, bis zum 22. April 2016 verlängert. Grund hierfür waren netztechnische Restriktionen und die sehr geringe Wirksamkeit der ganzjährig verfügbaren deutschen Reservekraftwerke auf die Engpässe im Netz. S. 115

3.5. Insbesondere ist auffällig, dass im vierten Quartal 2015, das stark von Stürmen betroffen war, große Mengen an Energie aus Windenergie abgeregelt werden mussten. S. 109

3.6. Kohlestrom steigt an S. 6

2013 weitere Zunahme der Kohleverstromung S. 43

2013 mehr Kohlestrom zu Lasten Erdgas, S. 17:

Der Großteil des Leistungszuwachses bei den nicht erneuerbaren Energieträgern ist auf den Energieträger Steinkohle zurückzuführen (u. a. Inbetriebnahmen der Kraftwerke Moorburg A und B, des GKM in Mannheim und des Kraftwerks Wilhelmshaven). S. 44

3.7. CO2-Emissionen der Stromerzeugung: Erstmals durch BNetzA für 2015 (ab 10 MW) CO2-Ausstoß abgefragt. S. 52

3.8. KWK: Nur der Anteil, der der Stromerzeugung zuzuordnen ist. S. 52,

3.9. Multiplikation der Brennstoffeinsätze mit den brennstoffbezogenen CO2-Emissionsfaktoren. S.52.

3.10. Braunkohlekraftwerke 2015 163 Mio. t CO2 = 54,9% aller CO2-Emissionen der Stromerzeugung.

3.11. Steinkohlekraftwerke 97 Mio. t CO2

3.12. Erdgaskraftwerke 18 Mio. t

3.13. Restliche 23 Mio. t CO2: Mineralölkraftwerke (2 Mio. t), Abfall (7 Mio. t), sonstige Energieträger (14 Mio. t). S. 53

3.14. 3.469 MW degenerative im Bau (bis 2019)

3.15. Erdgas 1.922 MW

3.16. Steinkohle 1.055 MW

3.17. Sonstige 120 MW (davon 100 MW Akkuspeicher), S. 54

3.18. Stilllegungen bis 2019: 6.255 MW, vgl. S. 55,

3.19. Dadurch Ungleichgewicht Nord-Süd: gesamte Saldo für Süddeutschland beträgt im selben Zeitraum: -2.288 MW. S. 57 (negativ)

3.20. Um nicht nur den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erfassen, sondern auch einen Überblick über die gesamte Erzeugungslandschaft in Deutschland zu erhalten, ist eine Erweiterung des Registers auf sämtliche Erzeugungsanlagen – erneuerbar und konventionell, Neuanlagen und Bestandsanlagen, Strom und Gas – angedacht. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Strommarktgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage für das sogenannte Marktstammdatenregister in das EnWG aufgenommen worden. Das Marktstammdaten-register soll von der Bundesnetzagentur geführt werden. Dort sollen nicht nur alle Stromerzeugungsanlagen, sondern auch Stammdaten zu Stromverbrauchsanlagen, Speichern, Gasverbrauchs- und Erzeugungsanlagen und die Stammdaten sämtlicher Marktakteure mit energiewirtschaftlicher Bedeutung registriert werden. S. 58.

SK 340 g/kWh; BK 400 g/ kWh; Erdgas 240 g/k (eigene Quelle)

3.20 Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau im Verteilernetz, ab S. 83, umfassend,

3.21 Eine Kontrolle der Angemessenheit des Netzausbaus findet auf VNB-Ebene insoweit nicht mehr statt. S. 86

3.22. … ergibt sich eine sehr heterogene Verteilung des Netzausbaubedarfs: S. 88

3.23. … prognostizierte Netzausbaubedarf ergibt sich nicht nur aufgrund des Zubaus von Erneuerbaren Energien und dezentralen Erzeugungsanlagen, sondern zu einem wesentlichen Teil auch aufgrund von Umstrukturierungsinvestitionen- und – zum Teil altersbedingten – Ersatzinvestitionen. S. 88

3.24. … Auch hier zeigt sich eine sehr heterogene Verteilung, welche neben den unterschiedlichen Netzstrukturen insbesondere von der Höhe der bereits installierten Leistungen bzw. dem prognostizierten Leistungszuwachs von Erneuerbaren-Energien-Anlagen abhängig ist. S. 91

All diese Erkenntnisse sind Hinweise darauf, dass ein dezentraler Ansatz Bottom-Up, der der geschilderten Heterogenität Rechnung trägt, der sinnvollere Weg ist, ein immer größer werdendes, europaweites Verbundnetz zu konzeptionieren und zu realisieren.

3.25. Aufhebungsentscheidung OLG Düsseldorf 28. April 2015 zu den Beschlüssen der BNetzA zu Redispatch (BK6-11-098 und BK8-12-019), dass nicht nur Aufwandsersatz, sondern auch weitere entstehende Kosten und entgangene Gewinnmöglichkeiten bei Redispatch erstattungsfähig seien, …

Einen klareren Hinweis auf das tatsächliche Arbeitsverhältnis zwischen BnetzA und ÜNB als eine Kassation gewährter Zahlungen durch ein höheres Gericht kann es eigentlich nicht geben. Selbst wenn die „Big Four“ in ihrer heutigen Erscheinungsform als 2 x 4 Großkonzerne – bei der Erzeugung hier und beim Betrieb der Netze dort – und deren Zusammenarbeit mit dem administrativen Exekutivorgan der Politik (BnetzA), durch die zudem der gesamte politische Entwicklungsgegenstand aus der Sphäre des eigentlich Politischen und damit aus der Gestaltungsmöglichkeit der demokratischen Entscheidungsfindung entfernt wurde, selbst wenn also dieses informelle, auf Fach- und Detailwissen, sowie weitgehend gemeinsamer Ausbildungsherkunft beruhende Kartell dieser Vier und der BnetzA, an Hand der rechtlichen Organisationsform derer Zusammenarbeit nicht als Kartell in üblichem Sinne bezeichnet werden kann, so handelt es sich um ein faktisches Kartell, dessen Akteure sich ohne schlechtes Gewissen gegenseitig bevorteilen und sich als geschlossener Zirkel auf vielfältigen Wegen in erster Linie um Erhalt und höchstmögliche Rentabilität ihrer jeweiligen Geschäftsmodelle bemühen. Es geht um nichts als um den Erhalt des ökonomischen Status Quo, egal um welchen Preis. Denn den bezahlt – wie aus den direkt vorgelegten Monitoringberichten, offiziellen Statistiken und weiteren Quellen klar nachweisbar ist – eine absolute Mehrheit von Stromverbrauchern so ziemlich alleine, und das über einen Verbrauchsanteil kleiner 35% am bundesweiten Stromverbrauch.

Sicher würde eine gleichmäßige Umlage aller Kostenbestandteile der Elektrizität – was der allgemeinen Auffassung von Gerechtigkeit am nächsten käme – spürbare Implikationen auf die exportorientierte Wirtschaft der BRD – die unseren gegenwärtigen Lebensstandard angeblich erst ermöglicht – mit sich bringen. Was aber eine Vielzahl von Bedeutungen und weiteren Implikationen mit sich bringt. Allesamt andere als zwangsläufig das übliche Wehklagen, dass damit der Niedergang der Industrienation eingeleitet würde. Den Niedergang bewirken die aktuallen Politken und Managementstrukturen schon selbst,auch wenn es im Augenblick noch überhaupt nicht so aussieht.

Nein, solche Angstszenarien sind hanebüchener Unsinn, denn die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft hängt ganz grundsätzlich von den realen Bedürfnissen ihrer Bevölkerung ab. So und nicht anders lautet der Zusammenhang. Der aktuelle Zustand, die Befriedigung dieser Bedürfnisse über den Umweg des Exports von letztlich innervolkswirtschaftlicher Arbeitskraft und den somit möglichen Re-Import von Waren und Dienstleistungen zu decken, geht zwar auf kurze und mittlere Sicht auf, ist aber auf Dauer unhaltbar.

Spätestens dann, wenn wesentliche Primärressourcen – vor allem Primärenergieträger – nicht mehr zu grotesk niedrigen Preisen im Vergleich zum potentiellen Wert ihrer Wiederherstellung verfügbar sind.

Mit anderen Worten: Wir haben einen Planeten als Vehikel für unsere stetig anspruchsvollere und auch materiell wachsende Lebensführung geliehen und fahren dessen Ressourcentanks leer. Sobald die Tanks leer sind, ist Schluss. Aussteigen und Schieben funktioniert nicht. Dabei sollten wir nicht vergessen: Auch frei verfügbarer Sauerstoff und Stickstoff sind Ressourcen und wir sind an eine Atemluft angepasst, deren Bestandteile nur in engen Grenzen verändert werden können, ohne unsere Lebensbedingungen und unsere Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Meine Vorhersage: Die messtechnisch feststellbare Klimaerwärmung ist nicht unser größtes Problem, das werden wir sehr schnell – also noch innerhalb der Lebensspanne der Babyboomer-Generation auch subjektiv feststellen.

3.26 Während die vorgenannten Punkte Einfluss auf das Kostenniveau nehmen, hat die steigende Eigenerzeugung von Strom Auswirkungen auf die Stromentnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung. S. 119

Und bisher hat niemand in der Glaubens-, Kartell-, Ausbildungs- und Überzeugungsblase BnetzA / ÜNB gemerkt, dass das allein rein systemisch auf der physikalischen Ebene bereits enorme, reale physikalische Effekte auf sowohl die jeweils verfügbaren bzw. abgerufenen Leistungen, als auch auf die insgesamt lieferbare Energie hat. Warum hält man eisern am marktkonformen Nachfragemodell fest, in welchem RES noch immer per definitionem keine Rolle für die Prognosen spielen? Der steigende Re-Dispatch ist kein Problem „unkontrollierbar“ wachsender RES-Erzeugung, sondern mangelhafter Prognosen auf Grund fehlerhafter Methodologien. Re-Dispatch ist wie Re-Organisation: Die bisherige Organisationsmethode war einfach nur ungeeignet. Vernünftiger Weise wechselt man sie aus, statt sie zu verstärken. Es geht hier nur um Taktiken, nicht um Strategien. Diese Taktiken aber bringen die Strategien (Stopp des Klimawandels, Umsetzung des Energiewandel) zum Einsturz.

3.27. Die Vermutung, dass der Anschluss von Kraftwerken an nachgelagerte Netzebenen den Ausbau des Netzes mindern würde, hat sich nicht bewahrheitet

Natürlich nicht.Schlicht,weil der Ausbau des Übertragungsnetzes mit dem Geschehen auf Netzebene 1 und 2 (Zubau RES und KWK, verstärkte Nutzung von Strom für Wärme und Verkehr,, etc.) nichts zu tun hat. Diese Feststellung unterstützt im Gegenteil das Faktum, dass es der über immer weitere Räume stattfindende Handel mit Energie und Leistung ist, der den Ausbau antreibt, und eben nicht die Integration der RES.

3.28. Der Kostenanstieg ist u.a. auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: Durch verstärkte dezentrale Erzeugung wird die bestehende Kapazität des vorgelagerten Netzes in einem geringeren Umfang genutzt.

Zunächst wäre zu klären, was mit „vorgelagertem“ Netz eigentlich gemeint ist. Die Netzebenen 1 und 2, teilweise auch, 3 können wohl nicht gemeint sein, wenn man logisches Denken unterstellt.Denn wie soll zunehmende dezentrale Erzeugung diese nicht nutzen? Tragen z. B. die Betreiber kleiner PV-Anlagen den Strom jetzt mit Eimern zu den Nachbarn?

Mit „vorgelagertem Netz“ können also nur die Netzebene 4 und teilweise 3 gemeint sein. Oder meinen die Adepten der Verbrennungsphilosophie damit etwa, dass die Netzebene 1 und 2 wegen der dezentralen Erzeuger weniger Strom aus ihren geliebten „Scheiterhaufen intergenerationeller Verantwortungslosigkeit“ in die Haushalte und Gewerbebetriebe bringen können? Dann ist die Aussage schlicht falsch, denn diese Netzebenen werden nach wie vor genutzt. Nur eben nicht im Sinne der Betreiber degenerativer Ressourcenvernichtung.

Womit klar wird, warum die Pflege folgender Mythen bislang fortbesteht:

3.29. Fahrplanänderungen 2015: 134,9 Twh (2014: 96,4 Twh. Die gegenüber dem Vorjahr (sowohl anzahl- als auch volumenmäßig) abermals starke Zunahme der untertägigen Fahrplanänderungen lässt sich unter anderem durch die zunehmende intermittierende Einspeisung aus Erneuerbaren Energien erklären, die häufig einen untertägigen Ausgleich über den Intraday-Handel erforderlich macht. S. 140

Erklären Sie bitte, wie weitgehend vorhersagbare Energien „intermittieren“, die rechnerisch in die Prognose gar nicht einfließen und deren Präsenz sich auf einer Netzebene auswirkt, die durch das aktuelle Prognoseinstrumentarium überhaupt nicht betrachtet wird?

Einen besseren Nachweis kann ich auch nicht liefern: Da fehlt es schlicht an der geeigneten Betrachtung, in dem Fall einer Gesamtbetrachtung aller physikalischen Energieflüsse auf Basis 15-minütiger Messung, samt Ableitung der mittleren Leistung und Registrierung des Leistungspeaks und Veröffentlichung auf offenen Online-Portalen.

Genau das aber wird seit langem verweigert. Es ist umso dringender, das gesamte System endlich an den effizienteren Stellen aufzurüsten, statt der Bevölkerung weiter mit nebulösem Wording Unfähigkeit einzureden, das System zu verstehen und es auf diesem Weg zum Wohlgefallen von Finanzinstituten in Abhängigkeit zu halten. Sie haben es ja gerade selbst zugegeben, dass die „vorgelagerten“ Netzebenen – also 1 und 2 – weniger Strom aus den degenerativen Kraftwerken alter Art aufnehmen, weil bereits Strom da ist. Damit ist die Idee der Stromfernübertragung zu Sicherstellung von Versorgung bereits ad absurdum geführt.

Das eigentliche Problem sind bestenfalls punktuelle Bedarfe, für die bisher die realen Nachweise bei den SRE und NEP fehlen. Benennen Sie also klar, wer wann welchen Strom von ganz-weit-weg braucht und sorgen Sie dafür, dass dieser Bedürftige auch den Transport bezahlt. Nicht ausschließlich die Millionen Kleinverbraucher.

Wie bereits erläutert: Wenn bei BnetzA und ÜNB die Prognosen nicht aufgehen, ist offenbar die Realität schuld. Nicht der, der die Methodologie der Prognose-Erhebung festlegt. Was das andere unter anderem ist, bleibt unklar.

1. Dicke Hunde, Ungereimtheiten, Fragwürdiges:

1. Dicke Hunde, Ungereimtheiten, Fragwürdiges:

Die meiner Meinung nach dicksten Hunde im 2014er Bericht:

1. 1. Die paradigmatische Behauptung des 2014er Berichts: 2014: Energiewende schreitet schnell voran, S.6

Lesart 2016: Gestaltung der Energiewende ist weiterhin der bestimmende Faktor für den Energiemarkt in Deutschland. S. 7

Ist das bereits ein Paradigmenwechsel bei RES?

1. 2. Die Richtung des Stromflusses entspricht nicht immer der Richtung des Stromhandels. S. 115.

Aha, Warum in Zeus Namen (dieser schleuderte einst Blitze und ist daher schon von Amts wegen Elektrizitätsexperte) trägt niemand dieser Einsicht Rechnung und denkt entsprechend über einen an der physikalischen Realität orientierten Netzausbau nach? Handel gern. Soweit nötig und nützlich. Aber nicht um des Handelns willen und schon gar nicht mit dem Ergebnis, dass der am billigsten erzeugte Strom aus deutschen Braunkohlekraftwerken bis Portugal, Marokko, Tunesien, in die Türkei und womöglich Wladiwostok geliefert werden kann, indem die Mehrheit der Menschen hier in Zentraleuropa immer größere Anteile an der notwendigen Infrastruktur durch Verzicht an anderer Stelle refinanziert. Forderung: Kein Netzausbau ohne Mehrnutzen für alle.

1.3. Ring- und Transitflüsse sind natürliche Phänomene vermaschter Netze, S. 115,

Sie werden aber unverständlicher Weise als lästiges Problem dem Versuch der Vermeidung durch stärkere Leitungen andernorts unterzogen, statt durch wissenschaftlich-technische Erarbeitung der funktionalen Beziehungen als Aktionsprinzip in die Netzentwicklung einbezogen zu werden (Pendant zur Block-Chain in der IT).

PST (Phasen-Schieber-Transformatoren) und pPST (provisorische PST) S. 115,

Sind Verhinderungsinstrumente für verteilte Energieflüsse und tatsächlich benötigte Leistungsverschiebungen über ein besser vermaschtes europäisches Netz. Nur gewünscht, weil die physikalischen Realitäten dem eindimensionalen Einbahnstraßenverständnis der Vizekönige unserer Energiehandelsföderation widersprechen oder einfach im Weg stehen. Hinter dem angeblichen Schutz des polnischen Netzes steckt viel wahrscheinlicher nur ein weiterer Vorwand, um den realen Druck auf den Ausbau in der BRD zu verstärken. Es wäre genauso möglich und ggf. sinnvoll, das Netz in europäischem Sinne auch in Polen, Tschechien, der Slowakei etc. zu verstärken.

1. 4. Der Evergreen: Das magische Zieldreieck: Versorgungssicherheit, „Preisgünstigkeit“ und Umweltverträglichkeit, S. 57;

Oder konkret ausgedrückt. Die faktische Aufhebung der Energiewende durch die Hintertür in Form sich weitgehend neutralisierender und in der Regel unvereinbarer Ziele.

Lautet in 2016 so: Schwerpunkte der Bundesnetzagentur liegen in den Netzbereichen, der Versorgungssicherheit und der Belieferung von Haushaltskunden. S. 7

Die Ziele Umweltverträglichkeit und „Preisgünstigkeit“ wurden von den Magiern der Netzplanung wie von wundersamer Hand weggezaubert …

1. 5. Fragestellung der BNetzA:

Ist nach Abbau der Überkapazitäten noch ein wirtschaftlicher Betrieb konventioneller Erzeugungsanlagen möglich? S. 57

Worauf gründet der Bedarf an Möglichkeit des Betriebs konventioneller, besser gesagt degenerativer Erzeugung? Die bessere Frage lautet: Ist ein weiterer Betrieb konventioneller Anlagen überhaupt mit dem Ziel Umweltverträglichkeit vereinbar? Ist er überhaupt wünschenswert? Diese Frage wurde zwar von der Politik längst beantwortet, die Antwort jedoch von Industrie und Verbänden so lange negiert und bekämpft, bis das Topic untergegangen ist.

1. 6. Die Energiewende hat auch in 2013 keinen maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungsqualität: S. 59

Damit beerdigt die BNetzA den als Glaubensbekenntnis einst vom BDEW übernommenen und inbrünstig angebeteten Mythos, die Energiewende würde die Netze überlasten, das sei nicht zu schaffen, etc. Und wie auf Bestellung wird im Gegensatz dazu kurz darauf trotzdem verkündet:

1.7.Starker RES-Ausbau stellt VNB vor große Herausforderungen, S. 72,

Soll der Mythos also doch am Leben erhalten werden?

Unklarheiten und Widersprüche betreffend die Energiepolitik zwischen EU und BRD

Textausarbeitung zum VORTRAG über die Unklarheiten und Widersprüche zwischen den Ebene EU und BRD betreffend die Energiepolitik und den Ausbau leistungsfähiger Übertragungsnetze

 

Es bestehen klare Diskrepanzen auf den Ebenen EU – BRD zwischen Methodologie, Bewertungsgegenständen, in Betracht gezogener Technik, Datenauswahl, Zielen der Netzverstärkung, Begründungen und Zukunftsprognosen für das europäische System zur Versorgung mit elektrischer Energie. Auf diese hinzuweisen ist der Sinn dieser Übung, des Vortrags und meiner Ausarbeitung. Kommentare Gedanken und Trollerei meinerseits sind kursiv gestaltet..

  • Energiewende, Netzausbau, wer blickt da eigentlich noch durch?
  • Braucht‘s das?
  • Welchen Nutzen – und damit Sinn – ergibt das?
  • Woher kommt der Bedarf?
  • Wohin kann die Reise gehen?
  • Wohin soll Sie gehen?
  • Orga-Foo – Wer ist für was zuständig, wer auf EU-Ebene, wer auf Staatsebene? – und Diktion /Begriffe
  • Power, Leistung, Arbeit, Energie, Kapazität, Übertragung und Verschiebung.
  • 1. ENTSO-E vs. BNetzA und ACER VS NRA oder Regulierungsbehörde
  • 2. TSOs / DSOs VS ÜNB / VNB
  • 3. EC / EP VS Regierungen / regionale Parlamente
  • 4. RSC – Regional Security Coordinators / Regionale Sicherheitskoordinatoren vs. NN
  • 5. BEUC – Bureau Européen des Unions de Consommateur / Europäischer Verbraucherverband VS NN

 

  • 2. Ziele / Goals – Was wollen die einzelnen Akteure erreichen? Gemeinsamkeiten / Unterschiede. TYNDP und Szenariorahmenentwurf im Vergleich

 

  • 1. TYNDP 2016 … Europas Klimaschutzziele bis 2030 erreichen (TYNDP exec. 2016 S. 3) … VS NN
  • 2. Die Verschiebung großer Mengen RES (TYNDP exec. 2016 S. 3, 6) … VS NN
  • 3. 80% der Emissionen werden bis 2030 abgebaut sein (TYNDP exec. 2016 S. 3) VS als Nebenbedingung vorzugeben, so dass der deutsche Kraftwerkspark im Jahr 2030 maximal 165 Millionen Tonnen CO2 emittiert (2035 137 Mi. to / SRE S. 5) und Reduktion der Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 bis 2020 um 40% und bis 2030 um 55%. (SRE S. 70) / § 1 EEG-E 2016: 40% bis 45% bis zum Jahr 2025 / 55% bis 60% bis zum Jahr 2035 / mindestens 80% bis zum Jahr 2050. Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen. (SRE S. 80)
  • 4. Eine Durchdringung von mindestens 27% RES (TYNDP exec. 2016 S. 5) VS RES-Ausbaukorridor des § 1 Abs. 2 EEG-E 2016 (SRE S. 70)
  • 5. Mindestens 27% Energieeinsparung (TYNDP exec. 2016 S. 3) VS Senkung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 bis 2020 um 20% (SRE S. 5)
  • 6. Reduktion der Engpasssituationen um 40% (congestion / TYNDP exec. 2016 S. 15) VS Bestehende und nach den Bedarfsprognosen zu erwartende Netzengpässe sind zu vermeiden, um insbesondere die gesamte Energie der Stromerzeugungsanlagen aufzunehmen und weiterleiten zu können (SRE S. 77)
  • 7. 2030 Entwicklung der künftigen Betriebsführung und des Marktdesigns steht erst noch an (TYNDP exec. 2016 S. 32) VS Bei der Ermittlung der Szenarien ist grundsätzlich von den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen auszugehen, da die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen bis 2030 bzw. 2035 ebenso wenig vorhersehbar ist wie die Entwicklung der Marktpreise oder die Verbreitung neuer Technologien (SRE S. 73).
  • 8. Versorgungssicherheit (= SoS, TYNDP exec. 2016 S. 36, 41) VS Aufgabe des Netzentwicklungsplans ist, im Grundsatz ein Netz zu planen, das ohne teure Re-Dispatch-Maßnahmen sicher funktioniert (SRE S. 86).
  • 9. Die Netzentwicklung ist das zentrale Instrument um die Ziele der Energieunion zu erreichen VS Die Bundesnetzagentur ist weiterhin der Ansicht, dass das volkswirtschaftliche Optimum in einem deutschlandweiten bzw. europaweiten Energiemarkt liegt. Die Netze dienen auch dazu, diesen Markt zu ermöglichen (SRE S. 97).
  • 10. Der TYNDP 2016 operiert mit einem erweiterten Blickwinkel: Er sorgt für ein transparentes Bild des Europäischen Übertragungsnetzwerks für Elektrizität. VS Ablehnung von Transparenz und Öffentlichkeit durch ENWG.
  • 11. Einen Ausbauschub für die Infrastruktur mit einem Mehr lokaler Erzeugung, Speicherung und Nachfragemanagement (TYNDP exec. 2016 S. 43) VS NN
Annual Work Programme 2018 vs. SRE

 

  • 12. Bewältigung der globalen Herausforderungen mit denen die Welt konfrontiert ist: Globale Erwärmung, Ökonomische Wettbewerbsfähigkeit, und Versorgungssicherheit (AWP s. 4) VS zu gewährleistenden wichtigen Ziele der Versorgungssicherheit und der Umweltverträglichkeit durch zu gering dimensionierte Netze (SRE S. 78)
  • 13. Übermittlung der Botschaft der EU-Kommission ‘Saubere Energie für alle Europäer2 vom November 2016, (S. 7) VS NN
  • 14. Nachhaltigkeit, SoS, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Wohlfahrt (AWP S. 8) VS NN
  • 15. Verknüpfung von 23 in einem Ein-Tag-vorab-Markt (AWP S. 8) VS „die Bundesnetzagentur ist weiterhin der Ansicht, dass das volkswirtschaftliche Optimum in einem deutschlandweiten bzw. europaweiten Energiemarkt liegt. Die Netze dienen auch dazu, diesen Markt zu ermöglichen (SRE S. 97).
  • 16. Integration von 260 GW of PV & Wind (AWP S. 8) VS Ausbauziele EEG
  • 17. 11 GW Nachfragemanagement (AWP S. 8) vs. NN
  • 18. Erhalt der Versorgungssicherheit (AWP s. 8) VS ist die Versorgungssicherheit in den einzelnen Regionen selbst bei einer verbrauchsnahen Erzeugung aus Erneuerbaren Energien ohne Netzausbau nicht vollständig gewährleistet (SRE S. 97)
  • 19. 1 Milliarde € Zuwachs an gesellschaftlicher Wohlfahrt (AWP S. 8) VS NN
  • 20. ± 120 TWh Energieaustausch / Jahr (AWP S. 8) VS NN
  • 21. Umsetzung eines einzigen, gemeinsamen Energiemarkts in ganz Europa (S. 10) VS “Volkswirtschaftliches Optimum eines deutschlandweiten oder europaweiten Energiemarktes” (SRE S. 97)
  • 22. Wird zu einem klar effizienteren Europäischen Markt führen und den Verbrauchern Vorteile bringen (AWP S. 10) VS NN
  • 23. Integration der Verbraucher als aktive Marktteilnehmer (AWP S. 17) VS NN
  • 24. Interkonnektivitätsziel bis 2030 15% (AWP p. 17) VS NN
  • 25. Nachhaltiger Übergang (AWP S. 17) VS NN
  • 26. Verstreute Erzeugung (AWP S. 17) VS NN
  • 27. Globales Handeln für das Klima (AWP S. 17) VS NN
  • 28. Klares Ziel ist, das europäische Energiesystem in ein vollständig integriertes umzuwandeln (AWP S. 20) VS NN
  • 29. Hervorhebung der Faktoren Flexibilität, Speicherung, und Ende-zu-Ende Digitalisierung, um verschiedenste Technologien und Dienstleistungen am Markt zu integrieren (AWP S. 20) VS NN
  • 30. Die ENTSO-E wird einen europäischen Elektrizitätsmarkt als Modell definieren, der auf Verordnungen und Richtlinien für das gesamte Netzwerk basiert (AWP S. 26) VS NN
  • 31. Die BEUC sorgt dafür, dass von Anfang an Austausch mit Endverbrauchern stattfindet, um deren Input sie selbst deutlich Betreffendes zu ermöglichen und zu vermeiden, dass sie sich als an das Ende des Gestaltungsprozesses der Verordnungen gesetzt wiederfinden (AWP S. 40) VS NN
  • 32. Ausbau des grenzüberschreitenden gegenseitigen Handels im Dayahead-Bereich: (Vortagesmarkt vor Echtzeitmarkt) und Intraday-Zeitrahmen (AWP S. 10) VS. Die Bundesnetzagentur ist weiterhin der Ansicht, dass das volkswirtschaftliche Optimum in einem deutschlandweiten bzw. europaweiten Energiemarkt liegt. Die Netze dienen auch dazu, diesen Markt zu ermöglichen (SRE S. 97).

 

  • 3. Mittel / Means: Welche Mittel werden eingesetzt?

 

  • 1. Übertragung (TYNDP exec. S. 3, 43, 45, ff) VS Übertragung: (2) ÜNB sind verpflichtet, auf Grundlage der unter Ziffer 1 genehmigten installierten Erzeugungsleistung für die Szenarien B 2030 und C 2030 zur Ermittlung des Transportbedarfs der Marktsimulation … (SRE S. 5) (Konflikt EU-D vorprogrammiert)
  • 2. Speicherung (TYNDP exec. S. 3, 43, 45, ff) VS in den Szenarien erstmalig zusätzlich verschiedene Werte für Treiber der Sektorenkopplung, Flexibilitätsoptionen sowie dezentrale Speicher vorgegeben (SRE S. 70); … Flexibilitätsoptionen und Speicher: (SRES. 88); … bislang fehlender Speichertechnologien, die geeignet sind (SRE S. 97) … (Speicher sind in D KEINE Option)
  • 3. Nachfragemanagement (TYNDP exec. S. 3, 6) VS Demand Side Management zwei Arten, Lastabschaltung und Lastverlagerung Lastabschaltung: versteht man eine temporäre „Kappung“ dafür geeigneter Lasten, die nicht nachgeholt wird. Diese führt im Ergebnis zu einer Reduzierung des Stromverbrauchs. Bei der Lastverlagerung wird eine geeignete Last verschoben S. 89, Stromverbrauch unverändert… (Zu beachten: Das unterschiedliche Verständnis, was das technisch bedeutet)
  • 4. Steigerung der Effizienz (TYNDP exec. S. 3) VS „Innovation bezeichnet in diesem Zusammenhang den Einsatz neuer Technologien im Stromsektor zur Steigerung der Flexibilität und der Energie-sowie Emissionseffizienz (S. 70); in Szenario A 2030 und B 2030/2035 sowie C 2030 ergänzend Effizienzsteigerungen in Höhe von 27,5 TWh und 32,5/42,3 TWh sowie 55 TWh angenommen, die sich in einer signifikanten Reduktion … niederschlägt (SRE S. 74)

 

Annual Working Programme vs. SRE

 

  • 5. Detaillierte Bewertungsbögen für Projekte zur Verschiebung und Speicherung (AWP S. 3) VS NN

 

Der gegenwärtige methodische Stand der Kosten-Nutzen-Analyse (CBA), entwickelt seitens ENTSO-E in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern und ACER, wurde von der EU-Kommission im Februar 2015 offiziell genehmigt. Die Bewertung von Projekten im Rahmen des TYNDP 2016 gemäß dieser CBA-Methodologie wird wie von der EU-Richtlinie 347/2013 vorgesehen durchgeführt. Der vorangegangenen TYNDP 2014 wurde bereits weitgehend auf Basis einer nahezu finalen CBA-Methodologie erstellt, wobei die in diesem Prozess erkannten Gegebenheiten auf den TYNDP 2016 Einfluss nahmen. Die CBA-Methodologie sorgt für eine Bewertung aller TYNDP-Projekte an Hand vielfältiger Kriterien, die sich über eine breite Spanne von Indikatoren erstreckt, wie im nachfolgenden Schema dargestellt. Übersetzung des Texts in der folgenden Abbildung

 

 

  • 6. Interkonnektivitätsziele der EU VS (3) Um den Netzentwicklungsbedarf zu reduzieren, sind die ÜNB in allen Szenarien verpflichtet, auf Grundlage der unter Ziffer 1 genehmigten installierten Erzeugungsleistung für die Ermittlung des Transportbedarfs eine reduzierte Einspeisung aller Onshore Windenergie-und Photovoltaikanlagen (Bestands-und Neuanlagen) zu Grunde zu legen. (SRE S.5) … Allerdings müssen die Szenarien B 2035 und C 2030 die Ausbaupfade des § 4 EEG-E 2016 leicht überschreiten, um die prozentualen Ausbauziele des § 1 Abs. 2 EEG-E 2016 einhalten zu können (SRE S.74)

 

 

  • 7. Marktflussstudien (AWP S. 15) VS NN

 

  • 8. Das optimale Interkonnektivitätsziel für die Kapazitäten in 2030 muss “den Kostenaspekt ebenso wie das Handelspotential in den betreffenden Regionen in Rechnung stellen“. (AWP S. 17 VS. NN
  • 9. Es gilt ein 15%-Ziel, bezogen auf die installierte Kapazität für 2030 (AWP S. 17) VS NN
  • 10. Es gilt bessere qualitative und quantitative Maßstäbe ausfindig zu machen, wie Handelsflüsse, Spitzenlasten und Flaschenhälse, die klar herausstellen, wie viel Interkonnektivität benötigt wird.“ (EP, ITRE, Dez./15 // AWP S. 17/18) VS Bestehende und nach den Bedarfsprognosen zu erwartende Netzengpässe sind zu vermeiden, um insbesondere die gesamte Energie der Stromerzeugungsanlagen aufzunehmen und weiterleiten zu können (AWP S. 77)
  • 11. Beobachtung, Vorhersage und Überwachung der verstreuten RES-Erzeugung und Leistungsmanagement (AWP S. 24) VS NN (Nicht etwa Erzeugungsmanagement oder Lastmanagement)
  • 12. Gesicherte Einführung des Dynamic Line Rating erweist sich daher als ein Projekt pan-europäischer Bedeutung VS NN http://ieeexplore.ieee.org/abstract/document/545961/?reload=true
  • 13. PCI-Auswahlprozess, PCI-Leitvorhaben können zu nationalen Übertragungsvorhaben angemeldet werden VS NN
  • 14. Der zweite Schlüssel liegt in einer verbesserten Erläuterung von Warum und wie von Vorhaben VS NN
  • 15. Betriebsführung und Marktdesign für 2030 sind noch zu entwickeln VS „Im Rahmen dieses Netzentwicklungsplans Strom – Version 2017 (NEP 2030) erfolgt erstmalig eine modellgestützte Analyse der nationalen und regionalen Stromnachfrage sowie Last mit hoher Granularität“.

(S. 7. Fraunhofer_ISI_2017_Netzentwicklungsplan_Strom).

 

 

  • 16. Laufende Zustandsanalyse für den TYNDP mit einer Auflösung in einem einstündigen Zeitfenster (AWP S. 32) VS Entgegen dem Vorgehen bei klassischen Stromanwendungen wird das Lastmanagement neuer Stromanwendungen nicht in der Marktsimulation modelliert, sondern in einem eigenständigen Lastmodell (Elektromobilität / SRE S. 90)
  • 17. Technische Mittel zur Kontrolle von Frequenz und Spannung (AWP S. 32) VS Einsatz „intelligenter“ Netztechnik (z. B. regelbare Ortsnetztransformatoren / SRE S. 77)
  • 18. IT-gestützte Technologie an PV und Windanlagen zur Trägheitssimulation und Frequenzkontrolle gegenüber einem deutlich geringeren Grad an Einbeziehung konventioneller Erzeugung VS NN
  • 19. pan-europäische Netzwerk-Normen für die Vernetzung (AWP S. 32) VS NN
  • 20. operative Leitfäden (AWP S. 32) VS NN
  • 21. Ausbau der Schnittstellen ÜNB/VNB (AWP S. 32) VS NN
  • 22. Inrechnungstellung technologischen Fortschritts, der in jedem Fall einen virulenten Faktor für die Konsistenz der getroffenen Annahmen für die Erzeugung darstellt (AWP S. 32) VS NN
  • 23. Ausformulierte Entwicklungsdarstellungen der Szenarien werden notwendige Antworten auf die Fragen für das Handling des Stromsystems und die Profitabilität geben (AWP S. 36) VS NN
  • 24. Marktmodellierung (S. 36 / AWP S. 5) VS (vgl. Fraunhofer ISI & SRE) sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, auf Grundlage der installierten Erzeugungsleistung für die Ermittlung des Transportbedarfs in allen Szenarien (SRE S. 77)
  • 25. Nachfragemanagement (DSR/ AWP S. 36) VS NN
  • 26. Die Identifikation systemischer Notwendigkeiten wird grundsätzlich auf pan-europäischen Marktstudien beruhen (um Zielkapazitäten abzuleiten…) VS NN

 

  • Einschub:
  • 26.1. Beachtenswert hier: Der SRE gibt keine Auskünfte darüber, sehr wohl aber die Fraunhofer ISI-Studie, die eine gesonderte Betrachtung wert ist.: Die Jahreshöchstlast ist die maximal in einem Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt auftretende Summe der Leistung aller angeschlossenen Verbraucher am Verteil-und Übertragungsnetz inklusive der Summe der durch den Transport entstehenden Verlustleistung im Verteil-und Übertragungsnetz (S. 106). Fraunhofer_ISI_2017_Netzentwicklungsplan_Strom:

Hierzu wurde eine methodische Vorgehensweise entwickelt, die auf sequentiell aufeinander aufbauenden Modellanalysen basiert. Für die Untersuchung der jährlichen Nachfrage kommt das Energienachfragemodell FORECAST zum Einsatz, das als technologiebasierter Bottom-up-Ansatz konzipiert ist. Für die Ermittlung der Lastprofile wird das Lastgang-Modell eLOAD eingesetzt, das auf einer breiten Datenbasis von technologiespezifischen Lastprofilen basiert. Des Weiteren wurde eine Methodik zur Abschätzung der Marktdiffusion von dezentralen Solarstromspeichern ermittelt (S. 7).

Ein wesentlicher Bestandteil des NEP 2030 ist eine detaillierte Analyse der nationalen Stromnachfrage und Last (S. 10). Bisher ist keine tiefergehende Analyse von zeitlichen Dynamiken in Form von energie- und klimapolitischen Maßnahmen, technologischen sowie strukturellen Entwicklungen erfolgt (S. 10).

Für die Ermittlung der Lastprofile kommt das Lastgang-Modell eLOAD (energy load curve adjustment tool) zum Einsatz, das auf den jährlichen Stromnachfrage-Mengen aus dem FORECAST-Modell aufbaut. (ISI S. 11)

 

  • 27. Neun Indikatoren die von sozioökonomischer Wohlfahrt bis Umwelteinwirkungen reichen (AWP S. 40) VS NN
  • 28. Gemeinsam mit aktuellen Technologien, werden innovative Technologien in die existierenden Infrastrukturen inkorporiert (AWP S. 43) VS Einsatz intelligenter Netztechnik (z. B. regelbare = “intelligent” Ortsnetztransformatoren / SRE S. 77).
  • 29. Projektträger, Regulierer und Politikschaffende müssen selbst etliches von jeder Technologie deren Verfügbarkeit verstehen (AWP S. 43) VS. NN
  • 30. Die gesetzliche Grundlage findet sich im 3. EU-Gesetzespaket für den Energiebinnenmarkt von 2009 VS EnWG und EEG
  • 31. Die digitale Revolution – die 4. industrielle Revolution (AWP S. 4) VS NN
  • 32. Richtlinie zur Bilanzierung von Elektrizität, März 2017 (AWP S. 5) VS NN https://electricity.network-codes.eu/network_codes/eb/
  • 33. Transparenzplattform (AWP S. 5) VS NN (§12f)
  • 34. Öffnung für bidirektionalen Datenfluss zwischen nationalen Operatoren und regionalen Servicezentren (Leitwarten) VS NN (Datenschutz, §12f EnWG)

 

 

  • 35. Transformation unserer Transparenzplattform in ein marktdienliches Instrument: eine einheitliche, intuitive nutzbare und nutzerfreundliche Plattform zur Zentralisierung von Daten aus dem gesamten Binnenmarkt für Elektrizität. (AWP S. 5) VS NN
  • 36. Gesetzliche Marktregeln bringen die Marktintegration voran, um mehr Wettbewerb und Ressourcenoptimierung zu erhalten. Sie legen Regeln für die Kalkulation der Kapazitäten, Vortags- und Echtzeitmärkte wie Prognosemärkte fest VS. NN
CACM-Regeln (Capacity Calculation  /AWP S. 6) vs. NN bzw. VO EK 2015-1222

 

  • 37. THE CACM REGULATION (AWP S. 10) VS NN – (VO EK 2015-1222 Netzkodex Leitlinie für Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement.pdf S. 1): … b) eine Analyse der Frage, ob die auf den Märkten für langfristige Kapazität angebotenen Produkte oder Produktkombinationen effizient sind. In diesem Zusammenhang werden mindestens folgende Indikatoren bewertet: i) Handelshorizont; ii) Differenz zwischen Kauf- und Verkauf- Angebotspreis; iii) gehandeltes Volumen im Verhältnis zum physikalischen Verbrauch; iv) Offene Positionen im Verhältnis zum physikalischen Verbrauch;)
  • und –
  • Zu diesem Zweck sollten sie ein gemeinsames Netzmodell bilden, das für jede Stunde Schätzungen zu Stromerzeugung, Last und Netzstatus einschließt. Die verfügbare Kapazität sollte in der Regel anhand der sogenannten lastflussbasierten Berechnungsmethode berechnet werden, d. h. einer Methode, bei der berücksichtigt wird, dass Strom über verschiedene Pfade fließen kann, und bei der die verfügbare Kapazität in stark voneinander abhängigen Netzen optimiert wird.

 

  • Einschub: An der Stelle ist es wichtig, auf einige auch im Inland geltende Verordnungen der EU hinzuweisen, in denen sehr wohl sehr bestimmte Vorbedingungen geschaffen werden, deren Wirkung die BNetzA im Gegensatz zu Ihrer großen Schwester ENTSO-E in ihrem Report nicht erläutert oder benennt:

 

  • 37.1 VO EK 2016-1719 Netzkodex Leitlinie für langfristige Kapazitätsvergabe.pdf

 

  • 37.2. Berechnung langfristiger Kapazität für den Year-Ahead- und für den Month-Ahead-Marktzeitbereich
  • 37.3. Der lastflussgestützte Ansatz könnte angewandt werden, wenn die zonenübergreifenden Kapazitäten zwischen Gebotszonen in hohem Maße voneinander abhängig sind und der Ansatz unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt ist.
  • 37.4. In dieser Verordnung werden detaillierte Bestimmungen für die Vergabe zonenübergreifender Kapazität auf den Märkten für langfristige Kapazität … festgelegt.
  • 37.5. Diese Verordnung gilt für alle Übertragungsnetze und Verbindungsleitungen in der Union
  • 37.6. In Mitgliedstaaten mit mehr als einem ÜNB gilt diese Verordnung für alle ÜNB innerhalb dieses Mitgliedstaats
  • 37.7. Zeitbereiche für die Kapazitätsberechnung Alle ÜNB in jeder Kapazitätsberechnungsregion sorgen dafür, dass die langfristige zonenübergreifende Kapazität für jede Vergabe langfristiger Kapazität und mindestens für Jahres- und Monatszeitbereiche berechnet wird.
  • 37.8. Für die gemeinsame Kapazitätsberechnungsmethode wird entweder ein Ansatz der koordinierten Nettoübertragungskapazität oder ein lastflussgestützter Ansatz verwendet.
  • 37.9. Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen daher erstmalig vor, die Jahreshöchstlast mit Hilfe des Bottom-Up-Simulationsmodells eLOAD zu ermitteln (FORECAST / Fraunhofer ISI / S. 108).

 

  • 37.10. Partielle Dekomposition: Bei der „partiellen Dekomposition“ wird die historische Lastkurve in ihre Bestandteile, also in die Lastverläufe der einzelnen Anwendungen zerlegt….
  • 37.11. Zur Durchführung der partiellen Dekomposition steht den Übertragungsnetzbetreibern eine umfangreiche Datenbank mit über 600 Lastprofilen aus Feldstudien, Gebäudesimulationen und internen Daten aus Industrieprojekten zur Verfügung. (ISI S. 108)

 

 

  • 38. ‘Genauigkeitsprognose auf mittlere Sicht’ (MAF),… Die vom AMF genutzte Methodologie besteht in der ersten pan-europäischen Bewertung der Systemadäquanz, die marktbasierte Techniken zur Modellierung der Probabilität nutzt VS. NN
  • 39. Um die gesamte Komplexität zur Passgenauigkeit In Stromsystemen abzubilden, müssen durch die ÜNB weitere Daten bereit gestellt werden VS. NN (§12f)
  • 40. 1. Advisory Council Meeting 2015.pdf, (S. 4)
  • Die fünf wesentlichen Themen bestehen aus: Erfüllung auf gesetzlicher Grundlage; verstärktes Engagement der Interessenvertreter und größere Transparenz; proaktive Beitragseingabe zur Politik und Gesetzesinitiativen; Kooperation der Händler und ÜB
    ÜNB-VNB; und regionale Zusammenarbeit.

 

  • Gewährleistung von Diskussionszentren rund um die ÜNB-VNB Kooperation (die keinesfalls andere Akteure ausschließen oder Lösungen ohne ausreichende Einbeziehung der Interessenvertreter verbindlich vorgeben darf)
  • Das Advisory Council hat die Frage aufgeworfen, ob ÜNBs erlaubt sein sollte, technische Anlagen (wie Speicher) zu besitzen und zu betreiben. Die Ausgangsannahme besteht darin, dass Assets, die im Strommarkt genutzt werden, auch von Marktteilnehmern besessen und betrieben werden müssen … faktische Verwendbarkeit … unterstreicht, das Regularien ÜNB nicht daran hindern dürfen, solche Assets zu besitzen und zu betreiben

 

3rd Advisory Council Storage Assets Role of TSOs.pdf, S. 1; How are these scenarios developed?
  • 41.Generell beruhen Szenarien auf einer Erzählungslinie, Annahmen, Datensammlungen, Qualitätschecks, pan-europäischen Methodologien, und finalen Marktsimulationen um den Energieaufwand zu quantifizieren.
  • 42. Der Abgleich zwischen installierter Erzeugung and Nachfrage kann wertvoll sein.
  • 43. Einerseits erlauben reine Energiemodelle (wie das PRIMES Modell in den Trendbeschreibungen der EU-Kommission) eine Prognose, die auf einer Optimierung aller Energiekomponenten beruht, also nicht nur allein Elektrizität, sondern auch Gas und Öl, da ja alle miteinander verknüpft sind und interagieren.
  • 44. Andererseits beruhen strombasierte Modelle (wie die von ENTSO-E in diesem Bericht genutzten) auf Strommarktsimulationen, die sich zur Berechnung auf ganzjährige Lastprofile im Stundenbereich und Klimadaten ebenso stützen, wie auf technische Netzbeschränkungen.
  • 45. Strombasierte Modelle erlauben zonenbezogene Preisdifferenzen, RES Vergeudung, staatliche Bilanzen, etc. zu bewerten … und sie bilden den Schlüssel zu Methodologien, die die Brücke von Bottom-Up Szenarien to top-down Szenarien schlagen.
  • 46. Unter-Verteilstationen werden Batteriesysteme enthalten. Diese Batterien werden mittels Kontrollausrüstung in den Stationen genutzt, um die Stromversorgung zu sichern. Solche Batterien werden als Teil der Unterverteilstationen angenommen, die wiederum ein zentrales Element des Netzes darstellen. Aus diesem Grund fallen solche Batterien unter Kategorie 2, Netz Assets.
  • 47. Mitglieder des AC heißen verbraucherzentrierten Ansatz des ENTSO-E-Berichts 2017 willkommen.

 

  • 4.0 Werkzeuge / Tools

 

  • 1. Richtlinie (EU) Nr. 347/2013 bestimmt, dass die PCIs aus der TYNDP Liste für Verschiebungs- und Speicherprojekte ausgewählt werde. ( EU RL 347/2013 S. 40) VS Flexibilitätsoptionen und Speicher: Szenariorahmen 2017-2030 enthält erstmalig zusätzliche verschiedene Flexibilitätsoptionen. Hierzu zählen im Wesentlichen dezentrale und zentrale Speicher, das Lastmanagement klassischer und neuer Stromanwendungen sowie die (zeitliche) Entkopplung der Strom-und Wärmeerzeugung aus KWK-Anlagen (SRE S. 88).

 

 

  • 1.1 Referenzwerte für das Jahr 2015
  • Zur Ermittlung des Referenzwertes der Jahreshöchstlast des Jahres 2015 kann auf Daten der Übertragungsnetzbetreiber zurückgegriffen werden, die die Jahreshöchstlast in dem Bericht der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zur Leistungsbilanz 2015 nach § 12 Abs. 4 und Abs. 5 EnWG mit Stand vom 30.09.2015 (nachfolgend: Leistungsbilanzbericht 2015) dargestellt haben. Der Leistungsbilanzbericht 2015 beinhaltet sowohl eine Statistik der von den Übertragungsnetzbetreibern ausgewerteten Daten des Jahres 2014 als auch eine Prognose für das Jahr 2015. Da die abschließende Statistik der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2015 erst im kommenden Leistungsbilanzbericht 2016 zu erwarten ist, bezieht sich die Bundesnetzagentur zur Ermittlung des Referenzwertes 2015 auf den Prognosewert der Übertragungsnetzbetreiber aus dem aktuellen Leistungsbilanzbericht 2015. (Willkommen in der Filterblase für klandestinen Nepotismus, Vetternwirtschaft und Haltungsinzest)
  • Im Leistungsbilanzbericht 2015 erläutern die Übertragungsnetzbetreiber, warum eine genaue Messung der Netzebenen übergreifenden Jahreshöchstlast technisch nicht möglich ist: Bei einer Vielzahl von Verbrauchern erfolgt keine Leistungsmessung der Stromentnahme, die für eine Bestimmung der Jahreshöchstlast erforderlich wäre. Viele Verbraucher aber auch Erzeuger wie z.B. Photovoltaikanlagen verfügen nur über eine Messmöglichkeit der dem Netz entnommenen bzw. der in das Netz eingespeisten elektrischen Arbeit. (Welche Voreingenommenheit!) Weiterhin stünden auch Daten zur Einspeisungen innerhalb von Industrienetzen, geschlossenen Verteilnetzen und dem Netz der Deutschen Bahn nicht zur Verfügung, womit ein nicht zu vernachlässigender Teil der Verbraucher nicht erfasst werde. (Na und? Selbst wenn sie getrennt sind spielt das keine Rolle, da an den Übergabepunkten gemessen werden kann – und wird). Die Jahreshöchstlast könne daher nicht über die Verbrauchsseite ermittelt werden. Da jedoch im Stromnetz der Verbrauch und die Erzeugung zu jeder Zeit gleich groß sein muss, werde die Jahreshöchstlast im Leistungsbilanzbericht 2015 indirekt über die Einspeisung auf der Erzeugerseite hergeleitet.

Einspruch: Offenkundig eine auf den ersten Blick plausible Methode, die aber – vor allem in Netzen die durch gigantische zentrale Erzeugungseinheiten gespeist werden – völlig übersieht, welches Potential zur Spitzenkappung und zeitlichen Lastverlagerung in den unteren Spannungsniveaus liegt. Kalkulieren wir mal  40 Millionen Haushalte in Germanien mit einer durchschnittlichen Leistungsabnahme von 1,2 KW und einzelnen Spitzen von 4 KW am späten Nachmittag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr (oder auch 2 KW morgens zwischen 7:00 und 9:00 Uhr). Das bedeutet eine Spitzennachfrage von 160.000.000 KWh in je einer Stunde. Wofür 160 GW Spitze im gesamten Netz nötig sind. Nur für die privaten Haushalte. „Auf Wiedersehen und gute Reise“ für jegliche Plausibilität, wenn deutsche ÜNB eine notwendige Jahreshöchstlast von 84 GW identifizieren, Für das gesamte Netz! Nehmen wir nun an diese Haushalte installieren alle eine 5 KWh Li-Ion Speicherbatterie, die eine Spitzenleistung von 10 kW liefert, um diese morgendlichen und abendlichen Spitzen auszugleichen, während der Akku gemächlich per Brennstoffzelle oder privater PV aufgeladen wird oder gar vom eigenen Elektroauto aus, sobald man damit von der Arbeit zurück ist, wo es durch z. B. eine öffentliche PV auf dem Firmenparkplatz aufgeladen wurde und der bi-direktional arbeitsfähige Wagen ist über Nacht mit dem Haus verbunden. Dort liegt der Schlüssel zu mehr Flexibilität. Nicht in immer dickeren Kabeln oder einer kompletten Verspinnwebung der Landschaft. 

  • Den Übertragungsnetzbetreibern seien sowohl die Einspeisungen in Industrienetze, innerhalb geschlossener Verteilnetze sowie jene in das Netz der Deutschen Bahn bekannt. (das nebenbei bemerkt endlich wieder als Gemeinschaftseigentum aller Bürger klassifiziert werden muss, an statt als Asset einer privaten Kapitalgesellschaft). Dazu erfassten die Übertragungsnetzbetreiber den Leistungsfluss an den Übergabestellen zwischen Übertragungs-und Verteilernetz sowie an die an das Übertragungsnetz angeschlossenen Endverbraucher. Im Gegensatz zu den Vorjahren lägen den Übertragungsnetzbetreibern auch qualitativ hochwertige Daten zur Einspeisung von erneuerbaren und konventionellen Erzeugern in das Verteilernetz vor, die ihnen im Rahmen des Prozesses „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom“ (MaBiS) zur Verfügung gestellt worden seien. Auf diese Weise könnten Energieausgleichprozesse auf Verteilernetzebene, die bisher aus Perspektive des Übertragungsnetzbetreibers nicht ersichtlich waren, berücksichtigt und die Einspeisung entsprechend bilanziert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber gehen davon aus, dass 97% der gesamten Einspeisung (in das Verteiler-und das Übertragungsnetz) im Rahmen ihrer Erhebungen zum Leistungsbilanzbericht 2015 abgedeckt würden.

 

Auf Grund der im Vergleich zu den Vorjahren verbesserten Erfassung der Einspeisung von 97% erachtet die Bundesnetzagentur es erstmals für angemessen eine Hochrechnung auf die Grundgesamtheit vorzunehmen. Die Übertragungsnetzbetreiber weisen für die statistisch erhobene Jahreshöchstlast des Jahres 2014 einen Wert von 81,8 GW aus, welcher im Leistungsbilanzbericht 2015 auch als Prognose für das Jahr 2015 angenommen wird. Wird dieser um die fehlende Einspeiseabdeckung von 3% nach oben korrigiert, ergibt sich für die Jahreshöchstlast 84,4 GW.

 

 

  • 2. Stromnetzwerke, die beide, ÜNBB und VNB umfassen, belegen eine Schlüsselposition ((AWP. S. 4) VS. NN (Bestehende Strukturen auf Staatsebene werden im SER nicht erwähnt, keine Transparenz)
  • 3. Common Grid Model – Grundsätzliches Netzmodell (AWP. S. 2, 4, 5, 7, 9, 12, 22, 23, 24, 27) VS. NN
  • 4. Inkraftsetzung von Netzwerkverordnungen, (AWP S. 4, 5, 12 ff / neue Regeln) VS. NN
  • 5. Überarbeitung der Gebotszonen (AWP S. 7, 8, VS. NN
  • 6. Inkraftsetzung dieser „Codes“ bedeutet, sie sind gültiges Recht der EU (AWP S 4, 5, 12), VS. NN bzw. Bezugnahme auf Bundesgesetze: Bei der Ermittlung der Szenarien ist grundsätzlich von den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen auszugehen, da die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen bis 2030 bzw. 2035 ebenso wenig vorhersehbar ist wie die Entwicklung der Marktpreise oder die Verbreitung neuer Technologien (SRE S. 73)
  • 7. Komitee der Interessenvertreter des Marktes 2015 (AWP S. 8) VS NN
  • 8. Komitee der Interessenvertreter der Netzeigentümer (AWP S. 9) 2016 VS NN
  • 9. Komitee der Interessenvertreter der Netzbetreiber 2017 (AWP S. 9) VS NN
  • 10. Gruppe der Bilanzkreisvertreter (AWP S. 9) VS NN
  • 11. Workshops beziehen Interessenvertreter ein … Planung öffentlicher Workshops und Konsultationen 2018 (AWP s. 9) VS NN bzw. „öffentliche Konsultation“
  • 12. Ein umfassendes Verzeichnis der Verknüpfungs- und Umsetzungsrichtlinien, das alle verfügbaren europäischen und staatlichen Dokumente und Zeitverläufe in allen europäischen Ländern und Regionen zusammenfasst in all European countries und so zugänglich macht (AWP S. 9) VS. NN
  • 13. 2017 Aktualisierte Vorschläge zu den Vorschlägen zu den Methodologien zur Kalkulation geplanter Transaktionen (AWP S. 10) VS NN (weiter so oder Alibierweiterungen pro Forma)
  • 14. FCA … Etablierung und Bewerbung prognostizierender Märkte (AWP S. 11) VS NN (statisches Marktverständnis mit einzelnen Aufschlägen für Emobility und Wärmepumpen. Überhaupt nicht auf dem Schirm: P2G)
  • 15. ENTSO-E hat ein initiierendes Set von 18 unverbindlichen IGDs erstellt (Leitliniendokumente zur Einführung), die die Effekte spezifischer Technologien herausheben (AWP S. 14) VS NN (nur Pauschalannahmen ohne Grundlage, keine konkreten Ansätze)
  • 16. Aufforderung an die Interessenvertreter ‘erstellen Sie Ihre eigenen 2030er und 2040er Szenarien’ VS NN (Beauftragung der BNetzA durch Regierung/Parlament. Hier bleibt dem Bürger als Endverbraucher nur der Versuch der normativen Kraft des Faktischen).
  • 17. pan-europäische Berichte zu Systemnotwendigkeiten (AWP S. 17) VS NN
  • 18. Notwendigkeit innovativer Lösungen (AWP S. 20) VS NN (keine Experimente)
  • 19. Automatisierung der Unterverteilstationen (AWP S. 20) VS NN (nur RONT – nicht automatisch – als einziges Mittel)
  • 20. standardisierte Analyse lokaler Zustände, (AWP S. 20) VS NN (keine ständige Messung möglich – was nichts als Täuschung der Öffentlichkeit ist, Es geht unter dem Vorwand „Datenschutz“ nach 12f EnWG, indem alle Daten a priori erst mal als Geschäftsgeheimnisse deklariert werden, nur um die Bewahrung profitträchtiger Privatbereiche mittels Herrschaftswissen In Wahrheit wird alles gemessen)
  • 21. dynamic line rating (AWP S. 20) VS. NN http://lindsey-usa.com/dynamic-line-rating/

 

  • 22. Elektrizitätsnetze müssen Synergien mit anderen Energienetzwerken erzeugen (AWP S. 20) VS “Sektorenkopplung”, wobei der ENTSO-E-Ansatz deutlich über bloße Sektorenkopplung hinausgeht (Telekommunikation, Gas, Wärme Wasser, P2G, Datenmanagement)
  • 23. Wandel hin zu nachhaltigem Transport (AWP S. 20) VS NN
  • 24. ENTSO-E wird … einen Bericht für extreme Szenarien für das Energiesystem von 2030 entwickeln (AWP S. 21) VS „Bei der Ermittlung der Szenarien ist grundsätzlich von den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen auszugehen, da die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen bis 2030 bzw. 2035 ebenso wenig vorhersehbar ist wie die Entwicklung der Marktpreise oder die Verbreitung neuer Technologien“ (SRE S. 73)
  • 25. … wird zudem eine Bewertung verschiedener Flexibilitätslösungen zur Bewältigung der Notwendigkeiten im Stromnetz entwickeln (AWP S. 21) VS „dass die Übertragungsnetzbetreiber in der Netzentwicklungsplanung 2025 eine Spitzenkappung in allen Szenarien verbindlich zu berücksichtigen hatten. Dies geschah vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Genehmigung klar und eindeutig erkennbaren Absicht der Bundesregierung (Koalitionsvertrag, Grünbuch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie), die Spitzenkappung zukünftig gesetzlich zu verankern“, (S. 76) v „Die Betreiber von Übertragungsnetzen müssen im Rahmen der Erstellung des Netzentwicklungsplans die Regelungen zur Spitzenkappung nach § 11 Absatz 2 bei der Netzplanung anwenden.“ (SRE S.77).
  • 26. Verbraucher als aktive Marktteilnehmer (auch BEUC): Die ÜNB-VNB Plattform (AWP S. 21) VS NN (Stakeholder = ÜNB, VNB, Verbände, aber kein Verbraucherverband)
  • 27. ÜNB und VNB kooperieren aufs Engste … entwickeln ein allgemeines Verständnis der Herausforderungen und Notwendigkeiten aus Sicht eines Systembetreibers und neutralen Marktunterstützers (AWP S. 21) VS NN
  • 28. ENTSO-E hat ebenso das Mandat kurzfristige, saisonale Berichte zur Vorschau zwei Mal pro Jahr zu veröffentlichen, die den nächsten Sommer und Winter umfassen, jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember (AWP S: 23) VS NN
  • 29. Wechsel von der augenblicklich weitgehend vorherbestimmenden Herangehensweise zu eine auf Wahrscheinlichkeiten beruhenden auf Stundenanalyse (AWP S. 23) VS. Ermittlung der Szenarien ist grundsätzlich von den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen auszugehen, (SRE S. 73), wobei dazu mittlerweile ein Widerspruch besteht: Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen daher erstmalig vor, die Jahreshöchstlast mit Hilfe des Bottom-Up-Simulationsmodells eLOAD zu ermitteln (ISI S. 108)
  • 30. Adäquanzprüfung eine Woche vorab … eine der Aufgaben der RSCs (AWP S. 21) vs. NN
  • 31. Unterstützt durch blockchain-technology (AWP S. 24) VS NN https://de.wikipedia.org/wiki/Blockchain
  • 32. ÜNB planen den Netzbetrieb von ein Jahr im Voraus bis zu einer Stunde vor Echtzeit; dies ist das letzte Zeitfenster, in dem Marktakteure ihre Platzierungen im Tagesgeschäft nachjustieren können. Entscheidungen, die für die Sicherstellung der tatsächlichen Bereitstellung notwendig sind werden durch ÜNB Stunden zuvor getroffen, wobei die bestmögliche Vorhersage für die jeweilige Situation nach den letzten Intraday Transaktion eingerechnet wird. Für die akute operative Planung nutzen ÜNB computergestützte Modelle des Stromsystems um dessen Verhalten in Abhängigkeit von den verschiedenen Flüssen und Elementen der Infrastruktur zu simulieren. Zusätzlich dienen Netzmodelle als Instrumente für die Sicherheitsanalyse, die Kapazitätskalkulation, und die Adäquanzbewertung VS NN kein derartiger Bezug im SRE erkennbar oder reichlich unklar
  • 33. Das CGM wird durch drei der Netzwerkverordnungen legitimiert: Die Systembetriebsrichtline, die CACM Regulierung und die FCA Regulierung VS NN (Ableitung aus EnWG und Auftrag der Regierung / Parlament)
  • 34. Zwei Methodologien: Die CGM Methodologie, und die Vorsorgemethodologie für Erzeugung und Leistung (AWP S. 25) VS NN (keine Öffnung der Methodologie, keine Alternativen)
  • 35. ATOM: Das Netzwerk alle ÜNB für den Datenaustausch betreffend alle außerhalb der Echtzeit erfassten Daten der Betriebsführung und der Marktereignisse (ATOM / AWP S. 25) VS NN (keine formelle Entsprechung = keine Transparenz)
  • 36. Die zentrale Verknüpfung der ÜNB umfasst vier ÜNB: RTE (France), Swissgrid (Switzerland), Amprion (Germanien) und APG (Austria). Weitere ÜNB werden dann an einen dieser vier ÜNB geknüpft, bis zu einem Maximum von zwei Verknüpfungen entfernt vom zentralen ÜNB VS. NN
  • 37. Durch einen freien Zugang für alle zu allen Informationen, ermöglicht dies eine nivellierende Ebene auf der die Marktteilnehmer bessere Analysen und Entscheidungen treffen können. (AWP S. 26) VS NN
  • 38. Wir werden die Transparenzplattform von ihrem gegenwärtigen Umfang zu einem marktdienlichen Werkzeug ausbauen (AWP S. 26) VS NN
  • 39. Aktivitäten zur Standardisierung (AWP S. 26) VS NN
  • 40. ENTSO-E’S ADVISORY COUNCIL (AWP S. 27) VS. NN
  • 41. PUBLIC CONSULTATIONS (AWP S. 27) VS “öffentliche Konsultationen”, (besser gesagt: “öffentliche Belehrungen”)
  • 42. 3rd_Advisory Council Protokollentwurf.pdf (3rd ACP S. 4): Mitglieder weisen darauf hin, dass ein dezentralisiertes System und die enge Anbindung der Endverbraucher der Schlüssel zu Erkenntnis und Verständnis sind, wenn über zukünftige Steuerung und Entwicklung der Netzwerkverordnung gesprochen wird VS NN
  • 43.1 Dezentralisiertes System und Verknüpfung mit dem Endverbraucher (S. 4, 3rd ACP) VS Die Bundesnetzagentur hat bereits in der letztmaligen Genehmigung des Szenariorahmens die in mehreren Studien angeblich propagierte Aussage des Vorzugs der ausschließlichen dezentralen Energieerzeugung widerlegt (siehe SRE 2025, Entscheidung vom 19.12.2014, S. 74). Die Studie „Wirkungen beschränkten Ausbaus des Übertragungsnetzes in Germanien in der Perspektive für 2030“ von ECOFYS untersuchte lediglich eine Regionalisierung des Ausbaus von EE-Anlagen vor dem Hintergrund eines verzögerten Netzausbaus bzw. keines Netzausbaus. .). (Die Beauftragten hätten den Artikel “Leaked DOE study draft_U.S.” lessen sollen: https://pv-magazine-usa.com/2017/07/17/leaked-doe-study-draft-u-s-grids-are-getting-more-reliable-not-less/) Zentraler Untersuchungsgegenstand der Studie „Kostenoptimaler Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland“ von den Gutachtern von consentec sowie Fraunhofer IWES war die Frage, an welchen Standorten in Zukunft Erneuerbare Energien ausgebaut werden sollten, um die Gesamtkosten der Stromversorgung zu minimieren.

 

  • Erstaunlich, dass diese Frage nie gestellt wird, wenn es um die Weihnachtswunschlisten großer Energiekonzerne geht. Niemand argumentiert über die Total Life Cycle Costs neuer Leitungen inklusive der Nutzungsgebühren von Grundbesitzern.

 

  • Demnach hätte eine verbrauchsnahe Erzeugung einen nennenswerten Effekt auf den Netzausbaubedarf nur dann, wenn auch konventionelle Kraftwerke verbrauchsnah verortet wären oder auf Netzstabilität sichernde Maßnahmen verzichtet würde.

 

  • Es ist überaus befremdlich, wie das eine Fraunhofer Institut zu genau den Schlussfolgerungen gelangt, die ein anderes verwirft. Noch befremdlicher werden diese kühnen Thesen, wenn man in Betracht zieht, dass die überall installierten Reservekapazitäten nahezu vollständig auf kleinen, dezentralen Einheiten mit ein paar MW Leistung aufgebaut sind.

 

  • Ferner erfordere eine verbrauchsnahe Erzeugung eine gezielte politische Steuerung der Standortentscheidung von Kraftwerkbetreibern, die dem gegenwärtig auf Marktsignalen basierten Ansatz diametral entgegensteht. (SRE S. 97)

 

  • Das Argument ist nicht schlüssig. Jede einzelne Standortfestlegung – für jedes zentrale Großkraftwerk – in Germanien wurde durch die Politik getroffen – vielleicht, aber nicht notwendigerweise auf Drängen der Betreiber, die sich dafür im Grunde überhaupt nicht interessieren, als ausreichend Subventionen von der Melkkuh kommen. Beim transparenten Blick – nicht nur auf die jüngsten Kraftwerke -, wurde nicht ein einziges ohne massive Subventionen, meistens zwar indirekt, dennoch zweifellos höchst effektiv für die betriebswirtschaftliche Rentabilität. Siehe F&E-Mittel für Das G&D Turbinenkraftwerk in Irsching.
  • Maßstäbe / Benchmarks

 

  • 1. In einem gut integrierten Elektrizitätsbinnenmarkt, ist das Netz ökonomisch solide so dimensioniert, dass die Belastung jedes Netzelements unter 50% der technischen Nennkapazität liegt (TYNDP 2016 exec. S. 19) VS NN
  • 2. Eine Schlüsselanforderung besteht darin die möglichst komplette Information über Übertragungsprojekte verfügbar zu machen (TYNDP 2016 exec. S. 29) VS NN (BNetzA Newsletter)
  • 3. Was wir heute annehmen setzt den Rahmen in dem die Zukunft analysiert wird. (TYNDP 2016 exec. S. 36) VS NN (diese zur Achtsamkeit mahnende Sicht wird im SRE nicht angesprochen)
  • 4. Steigerung gesellschaftlicher Wohlfahrt (TYNDP 2016 exec. S. 41) vs. NN
  • 5. Projektträger, Regulierer und Politikschaffende müssen hinreichend viel von Technologien und deren Verfügbarkeit verstehen (TYNDP 2016 exec. S. 43) VS NN (kaum bis gar kein fachliches Know-how gefordert, bei der BnetzA z. B: sind die Bestimmer durch die Bank Juristen eine Naturwissenschaftler oder Techniker)
  • 6. Relation zwischen Kapazität und gesellschaftlicher Wohlfahrt (TYNDP 2016 exec. S. 49 ff) VS NN (komplettes Nichts)
  • 7. Der Endverbraucher gehört in den Mittelpunkt (AWP S. 4) VS NN
  • 8. Die Erzeugung wächst zunehmend dezentral und variabel (AWP S. 4) VS …weniger die Dezentralität als vielmehr die lastnahe, dezentrale Erzeugung. Diese steht aber zum einen in einem natürlichen und damit auch ökonomischen Konflikt zur Ertragskraft der Standorte. Zum anderen ist es mehr als zweifelhaft, ob eine Beschränkung auf verbrauchsnahe oder auch nur stärkere Anreizung verbrauchsnäherer erneuerbarer Erzeugung mit den Zielen einer sicheren, zuverlässigen und preiswerten Versorgung vereinbar wäre …bislang fehlender Speichertechnologien, die geeignet sind (SRE S. 97).

 

  • In der Tat gibt es bei niemandem an den Hebeln irgendein Schamgefühl dabei, alle eindeutigen Notwendigkeiten des Energiewandels – egal ob sich diese auf Klimakatastrophenszenarien oder klare, nachvollziehbare volkswirtschaftliche Nachhaltigkeitsberechnungen für künftige Generationen stützen – in ein stockkonservatives und auf Erhalt des Status Quo zielendes Schema umzustricken. Und das nur, um Parteispenden und politische Unterstützung aus den Wirtschafteliten zu erhalten.
  • 9. Wobei strikte Neutralität beachtet und Enthaltung aus dem Markt geübt wird (AWP S: 4) VS die klare Bevorzugung einzelner, genau bestimmbarer Marktteilnehmer oder teilnehmender Gruppen durch die klandestine Rückkopplung zwischen Regierung / Verbänden / BNetzA / ÜBN und Stromerzeugern. Schweigen erzeugt Gold!

 

 

  • Methodologie / Methodology

 

  • 1. FORECAST / ELOAD: Fraunhofer ISI VS NN

 

 

  • Annahmen / Assumptions

 

  • 1. vs. Dezentralität = „verbrauchsnahe Erzeugung (VDE)-Ansatz. BNetzA: … einem natürlichen und damit auch ökonomischen Konflikt zur Ertragskraft der Standorte … anderen ist es mehr als zweifelhaft, ob eine Beschränkung auf verbrauchsnahe oder auch nur stärkere Anreizung verbrauchsnäherer erneuerbarer Erzeugung mit den Zielen einer sicheren, zuverlässigen und preiswerten Versorgung vereinbar wäre. (SRE S. 96)
  • 2. ENTSO-E sagt umfangreichere, volatilere Stromflüsse über weitere Distanzen quer durch Europa vorher, vorwiegend Nord-Süd (AWP S. 12) VS. NN
  • 3. Der Großteil des Investitionsbedarfs in Übertragung hängt mit der Entwicklung der RES-Integration zusammen (AWP S. 12) VS …bislang fehlender Speichertechnologien, die geeignet sind (SRE S. 97) …

 

  • Vorteile / Benefits

 

  • 1. signifikante, positive Wirkung auf Europas gesellschaftliche Wohlfahrt (TYNDP 2016 exec.S. 12) VS NN
  • 2. Europa kann von zusätzlichen, günstigen, Erzeugungsüberschüssen profitieren (TYNDP 2016 exec. S. 16) VS NN

 

 

  • 3. Beim Blick auf die internen Grenzen in der BRD, zeigt die Analyse des TYNDP 2016, das Verstärkungsmaßnehmens an diesen gewaltige europäische Vorteile erbringen (TYNDP 2016 exec. S. 16) VS NN: Zur näheren Erläuterung an dieser Stelle: Vgl. Abbildung S. 63 in Kapitel 1.12.6 und 1.12.8 TYNDP 2016, sowie Text:

 

 

 

The planned or already realized powerlines (purple and red colored) crossing Germany North-South in BnetzA Scenario Reports are expressively justified as necessary for Bavarian supply, assuming and pretending an energy poverty in Bavaria after shut down of nuclear power plants. They are not mentioned for European trade or supply. The point is, that BnetzA cannot prove necessity in a correct way for internal German supply. They just pretend it. Sorry, but we urgently need people, who know what they are doing. See following lines.

Die geplanten oder bereits gebauten Stromtrassen (violett und rot) in Nord-Süd-Richtung quer durch Germanien in den Szenario-Rahmen-Entwürfen der BnetzA werden ausdrücklich mit der Versorgung Bayerns begründet, wobei eine bevorstehende Energiearmut in Bayern nach der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke unterstellt und vorgeschoben wird. Ihre Notwendigkeit wird nie mit dem Export nach Norditalien begründet. Der jedoch wird von der europäischen Ebene klar dargestellt. Das pikante daran ist, dass die BnetzA den behaupteten bedarf in keiner Simulation korrekt nachweisen kann. Dieser wird lediglich behauptet. Verlangt man die verwendeten Prognosedaten zur rechnerischen Überprüfung, bekommt man diese auf Grund der geltenden Rechtslage nicht (§12 f EnWG).

Es tut mir sehr leid. Aber wir brauchen an der Stell dringend Leute, die wissen, was sie tun. Siehe die folgenden Zeilen, entnommen aus dem TYNDP 2016::

 

 

  • „Die hauptsächlichen Treiber hinter der Entwicklung für die Übertragungskapazität an der norditalienischen Grenze betreffen die Ausbeutung neuartiger Erzeugung, hauptsächlich derer in Norddeutschland und Frankreich (Wind) und in Süditalien (Wind und PV). Die Interkonnektivitätsprojekte, die an diesen Grenzen geplant sind, werden weiteren Stromaustausch ermöglichen und dergestalt die Integration von RES und zusätzliche Pumpspeicherkapazität in den Alpen ermöglichen. Erstellt man die Bilanz zwischen Zugewinn an gesellschaftlicher Wohlfahrt und Kosten von Infrastrukturinvestitionen für wachsende Volumina an Interkonnektivität, dann liegt das optimal Niveau an Interkonnektivität bei 13,5 GW. Eben das, was das TYNDP Portfolio durch mittel- und langfristige Projekte bereitzustellen beabsichtigt.“

 

  • 4. eine positive Wirkung auf die Umwelt (TYNDP 2016 exec. S. 27) VS UN-Klimakonferenz in Paris 2015 (COP 21) im Übereinkommen von Paris“ ausgehandelte Begrenzung des Temperaturanstiegs findet in diesem Szenariorahmen noch keine Berücksichtigung. (SRE S. 75)

 

 

  • Nachteile / Disadvantages

 

  • 1. Finanzielle Mittel von 1.5-2 €/MWh auf den Stromverbrauch TYNDP 2016 exec. (S. 12) VS. NN

 

  • Motive / Motives // Aufgaben / Tasks

 

  • 1 wären sie implementiert worden, … hätten die Netzwerkverordnungen seit 2006 dazu beigetragen 15 Million Emissionen und M€ 300 – 500 ökonomische Verluste zu unterbinden … (TYNDP 2016 exec. S. 8) VS NN
  • 2. Die im TYNDP geschilderten Infrastrukturprojekte nehmen eine Schlüsselstellung dabei ein, die Klima- und Energiepolitischen Zielsetzungen der EU bei der Dekarbonisierung, der Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit zu erreichen (TYNDP 2016 exec. S. 17) VS NN
  • 3. Eine von den Verbrauchern angetriebene Energierevolution (3rd ACP S. 4) VS NN (Betrachtung als Hoheitsaufgabe)
  • 4. Beispielgebende Lösungen wie physikalische und Marktflüsse in Übereinstimmung geplant, wie „Verstopfungen“ in Simulationen und in Echtzeit gelöst werden können (3rd ACP, S. 4) VS NN (ENTSO-E spricht nirgends von Netzüberlastungen)

 

  • Definitionen / Definitions // Rollen / Roles
  • 1 Interessenvertreter = Marktteilnehmer, VNB, ÜNB und Regulierer (TYNDP 2016 exec. S. 6) VS BnetzA & ÜNB (Nicht ACER)
  • 2. ENTSO-E koordiniert die Innovationsaktivitäten der ÜNB um sicher zu stellen, dass das zukünftige Netz den Herausforderungen gerecht wird (TYNDP 2016 exec. S. 20) VS NN (BNetzA ist Vermittler, besser gesagt, aus dem politischen Gestaltungsprozess outgesourcte, eigenständige Behörde)

 

  • Quellen / Sources

 

  • 1. Approval of SRE 2016 = SRE 2017 – 2030 (Genehmigung)
  • 2. TYNDP 2016 Scenario Development Report
  • 3. TYNDP draft 2018
  • 4. First Advisory Council minutes (protocol)
  • 5. Third Advisory Council minutes (protocol)
  • 6. EC-Regulations/guidelines 2015/1222; 2016/1388; 2016/1477; 2016/1719; 2017/1485;
  • Fraunhofer ISI (NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2016)

 

  • Anmerkungen / Remarks

 

  • Eine Frage, die bisher nicht gestellt wurde, wirft der TYNDP auf: AC members note that basic principles that should govern the distribution of roles to find the best solution from a society point of view: storage is not counted as a grid asset and should be freely provided by any market party; TSOs should not participate in this market; they should aim to minimize system costs and to use optimally services without interfering with the market. Auf der staatlichen Ebene in der BRD wird diese Frage naturgemäß gar nicht erst gestellt, da Speicher nach wie vor stiefmütterlich behandelt werden.

 

Die Liberalisierung hat eine strikte operative Trennung von Erzeugung, Transport, Handel und Messung von Strom mit sich gebracht. Wie sollen nun technische Anlagen eingestuft werden: Nach ihrer Funktion oder nach ihrer Existenz innerhalb der Wirtschaftsbilanz eines bestimmten Marktdienstleisters? Ist ein Speicher ein Asset des Netzes oder der Erzeugung? Die Frage ist, so banal sie erscheint, enorm kritisch, da es für den Netzbetrieb auf gesetzlicher Grundlage garantierte Investitionsrenditen gibt, für die Erzeugung jedoch nicht.

 

Zurück zu den Eingangsfragen

 

  • Energiewende, Netzausbau, wer blickt da eigentlich noch durch?
  • Braucht‘s das?
  • Welchen Nutzen – und damit Sinn – ergibt das?
  • Woher kommt der Bedarf?
  • Wohin kann die Reise gehen?
  • Wohin soll Sie gehen?

 

 

List of abbreviations and Links

 

Abkürzungen und Links

 

ACER – Agency for the Cooperation of Energy Regulators

 

CBA – Cost Benefit Analysis

 

DSR – Demand Side Response

 

EC – European Commission

 

ENTSO-E  European Network of Transmission System Operators

 

GTC – Grid Transfer Capacity

 

PCI – Project of Common Interest

 

RES – Renewable Energy Sources

 

SEW – Socio-Economic Welfare

 

SoS – Security of Supply

 

TSO – Transmission System Operator

 

DSO – Distribution System Operator

 

TYNDP – Ten Years Network Development Plan

 

PTDF – Power Transfer Distribution Factors

 

V1 V2 V3 V4 – Visions 1, 2, 3 and 4 (the name of the 4 scenarios used to build the TYNDP 2016)

Liste Netzwerkcodes

DC – Demand Connection Code (NC DCC)

https://www.vde.com/de/fnn/themen/europaeische-network-codes/dcc

HVDC – High Voltage Direct Current Connections (NC HVDC )

https://www.vde.com/de/fnn/themen/europaeische-network-codes/hvdc

RfG – Requirements for Generators (NC RfG)

https://www.vde.com/de/fnn/themen/europaeische-network-codes/rfg

CACM Capacity Calculation Methods

FCA – FORWARD CAPACITY ALLOCATION

 

EB – Electricity Balancing Guideline

 

CCR – Capacity Calculation Region

 

SOGL – System Operation Guideline (SO Guideline)

 

ER – Network Code on Emergency and Restoration (NC ER)

 

CGM – Common Grid Model (Startnetz)

RSC – Regional Security Coordinators

IDG – Implementation Guidance Documents

 

NRA – National Regulation agencies

 

BEUC – Bureau Européen des Unions de Consommateur – Europäischer Verbraucherverband

 

FORECAST / eLOAD – http://www.forecast-model.eu/forecast-en/index.php

 

http://www.forecast-model.eu/forecast-en/aktuelles/meldungen/news-2017-02.php

 

 

https://www.entsoe.eu/map/Pages/default.aspx

 

https://www.entsoe.eu/regions/Pages/default.aspx

 

https://www.youtube.com/embed/0bm4hqINTyI

https://www.entsoe.eu/major-projects/ten-year-network-development-plan/Pages/map/index.html#4/50.25/12.01

 

https://www.entsoe.eu/data/statistics/Pages/default.aspx

 

https://www.entsoe.eu/data/statistics/Pages/monthly_hourly_load.aspx

Datum auswählen: Z. B.

24.05.2017 bis 31.05.2017

https://www.entsoe.eu/data/statistics/Pages/monthly_hourly_load.aspx

oder

17.01.2017 bis 24.01.2017

Alternativ:

https://www.entsoe.eu/data/statistics/Pages/monthly_hourly_load.aspx

ferner

https://www.entsoe.eu/data/statistics/Pages/monthly_hourly_load.aspx

oder hier

https://www.entsoe.eu/data/statistics/Pages/monthly_domestic_values.aspx

Die Parameter wieder eingeben nicht vergessen

https://www.entsoe.eu/data/statistics/Pages/monthly_domestic_values.aspx

Land oder auch Länder auswählen nicht vergessen.

https://consultations.entsoe.eu/

https://www.entsoe.eu/about-entso-e/inside-entso-e/Advisory%20Council/Pages/default.aspx

https://www.entsoe.eu/major-projects/ten-year-network-development-plan/Pages/map/index.html#4/50.25/12.01

oder hier

https://www.entsoe.eu/db-query/production/monthly-production-for-a-specific-country

und

https://www.entsoe.eu/db-query/consumption/mhlv-a-specific-country-for-a-specific-day

 

https://www.vde.com/de/fnn/themen/europaeische-network-codes#

https://www.vde.com/de/fnn/themen/europaeische-network-codes/erstellung-und-nationales-regelwerk

https://www.vde.com/de/fnn/themen/europaeische-network-codes/leistungsklassen

https://www.vde.com/de/fnn/themen/innovation

https://www.vde.com/de/fnn/themen/innovation/hinweis-speicher

https://www.vde.com/de/fnn/themen/vom-netz-zum-system

Mathias Dalheimer: Wie man einen Blackout verursacht…

https://www.youtube.com/watch?v=yaCiVvBD-xc

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Das Orangebuch der Energiepiraten – meine Sicht – Teil 1

Alles was wir für die Zukunft der Energienutzung wissen müssen, wissen wir bereits. Und das wollten die Autoren des Orangebuchs der Piraten aufzeigen! Ich habe zu meiner Zeit als Mitglied der Piraten den Anstoß für das Buch gegeben und ein paar Gedanken beigetragen. Hier lege ich eine ein wenig überarbeitete Fassung vor. In echter Piratenmanier klaue ich die Vorlage, ergänze, kommentiere und verändere, wo es mir wichtig, richtig und passend erscheint.

Den noch bei den Piraten verbliebenen Autoren gebührt der allerhöchste Respekt für ihre unermüdliche Arbeit. Ich selbst konnte meine eigene politische Überzeugung, die mit dem ursprünglichen Kodex https://wiki.piratenpartei.de/Kodex der Piraten nahezu genau übereinstimmt, in der gelebten Realität der Partei seit 2013 immer weniger bis schließlich gar nicht mehr wiederfinden.

Ich kann mit vagen idealisierenden Begriffen ohne definitorische oder normgebende Eigenschaften wie „soziale Gerechtigkeit“ nichts anfangen. Am Arsch. Inhaltslose Seifenblasen. Politische Werte sind weder beliebig erweiterbar noch emotional. Sie sind viel mehr nahezu exakt feststellbare, nachprüfbare und im Alltagsleben entsprechend leicht konkretisierbare, eben normbildende Begriffe.

Wie Freiheit, Transparenz, Solidarität, Gleichheit und Arbeit. Nicht aber Gerechtigkeit oder Leistung.

Inhaltsverzeichnis Seite

Einleitung

1 Energiebereitstellung in Deutschland
1.2 Lagerung fossiler Energieträger
1.3 Energieverteilung
1.4 Struktur des Energiebedarfs, -einsatzes
1.4.1 Wärmebedarf, -einsatz und -speicherung
1.4.2 Strombedarf, -einsatz und -speicherung
1.4.3 Energiebedarf, -einsatz und Transportleistung im Verkehrsbereich

2 Energieeinsatz in einer nachhaltigen Gesellschaft
2.1 Energie neu denken
2.2 Mobilität ohne fossiles Mineralöl
2.3 Behaglich wohnen mit wenig Energie
2.4 Wirtschaft und Verwaltung werden sparen
2.5 Anteil am internationalen See- und Flugverkehr

3 Die Welt einer nachhaltigen Energiebereitstellung
3.1 Die Verteilung von Wärme und Strom in der Zukunft
3.2 Zusätzlicher Wärme und Strombedarf
3.2.1 Verluste der Wärmeleitung und -speicherung
3.2.2 Verluste der Stromleitung und -speicherung
3.3 Rohstoffverfügbarkeit für die Wärme- und Stromspeicherung

4 Die Bereitstellung der Energie von morgen

5 Der Weg

6 Globaler Ausblick

Literaturverzeichnis und Anmerkungen

Danksagung

Einleitung

Die Bürger unserer hoch technologisierten Industrienation werden seit vielen Jahren stetig und täglich mit Informationen bombardiert:

– fossile Brennstoffe wie Öl und Kohle sind endlich
– wir „verbrauchen zu viel Energie…“
– um jeden Preis muss Energie gespart werden

Die hauptsächliche Begründung lautet: Durch die Energiebereitstellung ausgelöste CO2- Emissionen müssen dringend reduziert werden, um dem Klimawandel entgegen zu wirken.

Diese These nährt, fördert und impliziert ungeeignete und unpassende Denkmodelle, pflanzt irreführende Paradigmen in zunehmend weniger intensiv und ausreichend geschulte Gehirne.

Diese Parameter verstellen den Blick auf die physikalischen Gegebenheiten.

Jüngstes Beispiel für so ein implantiertes Paradigma, Zitat Sigmar Gabriel: „ Wer glaubt man könnte die Erneuerbaren einfach weiter so ausbauen, der hat die Rechnung ohne die Physik gemacht. Dies geht nicht ohne den massiven Ausbau der Netze!“ Das ist das Verkaufsargument zu Gunsten enorm finanzkräftiger Investoren (Versicherungen, Fonds, Banken), die über ihre Beteiligungen den gepriesenen Ausbau einerseits ermöglichen, andererseits sich damit rentierliche Geschäftsmodelle über mehrere Jahrzehnte sichern.

Demgegenüber ist zwar längst klar und eindeutig bewiesen: Speicher können Transportnetze locker, effizienter und nachhaltiger ersetzen. Sie eignen sich aber weder für horizontale, oberflächliche, noch vertikale, tief integrierte Geschäftsmodelle in der großen Fläche, Breite und Masse. Sie sind für Großkonzerne mit aller höchst dotierten Posten für Vorstände (Könige, Prinzen) und Aufsichtsräte (Senatoren, geheime Staatsräte, Unternehmensberater, abgehalfterte Politiker) deshalb denkbar ungeeignet.

Energie ist im Überfluss vorhanden! Allein die Energie der Sonneneinstrahlung auf die Erde ist 16-fach so hoch wie der weltweite Energieverbrauch. Wir können auf der Erde zusätzlich den Wind, die Geothermie und andere „Erneuerbare Energien“ für den Energiebedarf unserer Gesellschaften nutzen.

Die gute Nachricht: Wenn wir nachhaltig wirtschaften (Effizienz vor monetärer Wirtschaftlichkeit), müssen wir uns nicht einmal einschränken.

Wir werden keinen Komfortverlust erleiden. Wir müssen nur umdenken und die heute bereits zur Verfügung stehenden technischen Verfahren zur Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen nutzen. Unsere Versorgung kann zukünftig vollständig durch so genannte „Erneuerbare Energien“ sichergestellt werden. Soweit es geht, werden Rohstoffe genutzt, die weltweit ausreichend und erneuerbar vorhanden sind. Seltene Rohstoffe müssen dagegen kaum neu gefördert, sondern können in einem Kreislaufsystem genutzt werden. Mit diesen Maßnahmen können wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiebereitstellung den CO2-Verbrauch senken und auch unsere Lebensqualität nicht nur halten, sondern durch bessere Umweltqualität auch noch deutlich steigern!

Dieses Ziel ist sogar einfach zu erreichen. Den Weg zu gehen, ist notwendig für uns und die nächsten Generationen. Er löst viele Probleme und schafft viele neue zusätzliche Arbeitsplätze. Es ist der verantwortungsvollste Weg in die Zukunft der Energiebereitstellung!

Vorab empfiehlt es sich, über ein paar Aspekte nachzudenken, um das Thema Energie unter seinem tatsächlichen Blickwinkel zu betrachten. Können Sie diese Fragen beantworten?

– Energie und Leistung: Was ist der Unterschied?
– Besteht eine Verwandtschaft mit politischen Begriffen?
– Arbeit und Leistung! Was soll sich wieder lohnen? Leistung oder Arbeit?
– Was ist der Unterschied zwischen einer Wh (kWh, MWh, GWh) und einem W (KW, MW, GW)
– Was ist der Unterschied zwischen Wirkungsgrad und Effizienz?

Erinnern wir uns:
Am 1. April 2000 wurde durch die damalige Bundesregierung das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“, das EEG, in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz war fortschrittlich und führte zu einem schnellen Ausbau regenerativer Stromerzeugung. Das Thema Wärme war damals nicht im Fokus und ist auch heute noch unterrepräsentiert. Durch die nachfolgenden Regierungen wurde dieses Gesetz mehrfach angepasst und trägt heute den Titel „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“. Das Ergebnis dieser Anpassungen war stets das Zurückfahren und Ausbremsen der Energiewende in der BRD.

Ausgerechnet, das politische Gebilde, das sich eine Energiewende auf die Fahnen geschrieben hat, ausgerechnet das „Land“, von dem der Rest der Welt seinerzeit sagte: „Wenn die es machen, dann ist es nicht ausgeschlossen, dass es funktioniert!“, ausgerechnet WIR haben zugelassen, dass unsere späteren Regierungen weiter zurückgerudert sind, als andere Fortschritte gemacht haben.

Deutschland ist nicht der Vorreiter und Leitmarkt in Sachen „regenerativer“ Energie. Wir sind nicht mal mehr Mittelmaß.

Unter Energiewende verstehen wir den vollständigen Ersatz fossiler, also endlicher Energieträger durch regenerative Energieträger.

https://de.wikipedia.org/wiki/Energiewende

Im Rahmen des EEG werden durch die ÜNB bestimmte Szenariorahmen entworfen. Diese Szenariorahmen sind die Grundlage für die weitere technische Umsetzung.
Ein Szenariorahmen behautet und versucht, den zukünftigen Strombedarf, die geographischen Verbrauchsschwerpunkte sowie den Spitzenlastbedarf zu prognostizieren. Dafür werden durch die ÜNB Daten zugrunde gelegt die an vielen entscheidenden Stellen nicht öffentlich zugänglich sind. Damit kann dieser Szenariorahmen faktisch nicht in Frage gestellt werden. Es mangelt fast vollständig an Transparenz.

http://data.netzausbau.de/2030/Szenariorahmen_2030_Entwurf.pdf

Wie aus der Quelle, Seite 22, zu entnehmen, ist eine vollständige Ablösung fossiler Primärenergieträger nicht erkennbar. Fakt ist, dass für „re-generative“ Stromerzeugung, die durch die Witterung bedingt nicht immer zur Verfügung steht, alternativ erzeugter Strom bereitgestellt werden muss. Wenn die fossilen Primärenergieträger aber 100%ig ersetzt werden sollen dann steht der genannte alternativ erzeugte Strom nur in Form gespeicherter Energie zur Verfügung. Dazu ist ein massiver Ausbau der Speicherkapazitäten notwendig. In den Szenarien werden zukünftige Speicherkapazitäten fatalerweise nicht in die Betrachtung einbezogen.
Wir sind heute als Gesellschaft vom Import vorwiegend fossiler Energieträger abhängig. Wir wissen hinreichend genau, dass fossile Energieträger endlich sind und wesentlich zur Veränderung unseres Klimas beitragen. Um unsere Energieversorgung dauerhaft zu sichern und unseren Lebensraum zu schützen, müssen wir unsere Energieversorgung vollständig auf regenerative Energie umstellen: Die gesamte Energieversorgung, nicht nur die Stromerzeugung. Das EEG war ein erster Schritt zur Umstellung auf EE. Für die Zukunft brauchen wir aber einen ganzheitlichen Ansatz der alle Energieformen einbezieht. Wir wollen im Folgenden zeigen, dass der vollständige Ersatz fossiler Energieträger möglich sein wird.

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Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Thomas Blechschmidt Schreibe einen Kommentar

Ein neues Basismodell für den Stromhandel

Der verbindliche Referenzpreis für den Arbeitspreis

Zielsetzungen:

Das nachstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt notwendige und hier beschriebene Zielsetzungen:

Primärziele:

  • volle Transparenz: Alle in den Kaufpreis eingehenden Kosten und Subventionen auf einen Blick einsehbar
  • volle Transparenz der Mittelverwendung (wo geht die EEG-Umlage im Detail hin, wo das Netzentgelt)

  • Preisstabilisierung
  • Verschlankung des Systems
  • Planungssicherheit
  • Vermittlung eines Gefühls von Gerechtigkeit im Sektor Strom.

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

  • Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung,

  • Netzstabilität

  • Versorgungssicherheit

Feststellung

Der „liberalisierte“ Strommarkt hat in keinem der konkurrierenden Industrieländer eine Struktur hervorgebracht, die ernsthaft als marktwirtschaftlicher Wettbewerb bezeichnet werden kann. Bezugspreise für Strom sind überwiegend subventionsgetrieben und weitgehend unbeeinflusst von Ressourcenpreisen. Der Anteil der Ressourcenpreise am durchschnittlichen Verkaufspreis ist für die Mehrheit der Endverbraucher marginal.

Derzeit läuft der internationale Wettbewerb einzig auf der Schiene, welche Nation den billigsten Strompreis für die Industrie und für den Export in Nachbarländer gewährleisten kann. Diese Form des Wettbewerbs ist auf Dauer ruinös, denn sie kann nur aufrecht erhalten werden, indem entweder alte, lediglich Arbeitsentgelt (den Brennstoffpreis) erwirtschaftende Kraftwerke bis zum Erreichen ihrer technisch maximal möglichen Laufzeit weiterproduzieren.

Wenn weiterhin z. B. Umweltaspekte weitgehend bis vollständig in den Hintergrund gedrängt werden, während Ressourcen unter Inkaufnahme steigender staatlicher Verschuldung ohne Gegenwert bis zum Exzess ausgebeutet werden oder bis eben ganze Länder samt deren Industrien zusammenbrechen. Nüchtern betrachtet hat es den Ostblock nur früher erwischt, weil er individuelle Kräfte und privates Engagement stärker behindert hat. Niemand kann garantieren, dass es den „Gewinner“-Ländern nicht früher oder später ähnlich ergeht.

Egal ob in Frankreich, Großbritannien, den USA, Japan oder Australien: Die Erzeugung und verbilligte Abgabe von Strom an Industrieunternehmen ist in allen Ländern staatlich gewährleistet. Damit befinden sich die einzelnen Industrienationen in einem Preiswettberwerb, für den sie die Zukunft der gesamten Menschheit mit einer irreversiblen Hypothek belasten: Die weitgehende Vernichtung einer Unzahl natürlicher Rssourcen. Es geht dabei nicht nur um den Erhalt von Kohleflözen, Erdöl oder Erdgas als ultimative Reserve-Ressource für die nächsten Generationen. Es geht auch um sauberes Trinkwasser, saubere Meere als funktionierende Biotope für die Ernährung, saubere Luft und Habitate für ein menschenwürdiges Leben.

Die PIRATEN, gestartet als Partei der Freiheit

https://wiki.piratenpartei.de/Kodex

hatten die Chance diesem neokonservativen, besser neofeudalen Ansatz, der die Freiheit des Individuums mit einer auf größere Finanzkraft und Gnade der Geburt in das passende soziale Umfeld gestützten Willkür verwechselt, ein klügeres und nachhaltigeres Modell entgegen zu setzen. Diese Chance wurde nachhaltig vergeben.

Nur wenige Länder wie z. B. Kanada (Wasserkraft) haben derart große Potentiale an rein generativer Stromerzeugung, um bei diesem ruinösen Preiskampf mitzuhalten. Doch auch deren Überschusspotential reicht zwar für die eigene Versorgung, die Lücke in den USA zu decken, falls die sich irgendwann doch entschliessen, zumindest ihre Kohlekraftwerke stillzulegen, dazu reicht es nicht. Auf dieser Handlungsebene spielt sich aktuell das ab, was in blankem Euphemismus als „Wettbewerb“ bezeichnet und verehrt wird.

Obendrein werden derzeit leider ausschließlich Preisverbilligungen über politische Maßnahmen von den Regierungen umgesetzt, statt den Unternehmen durch Effizienzmaßnahmen oder andere technische Möglichkeiten zu höherer Effizienz und Energieproduktivität zu verhelfen. Allein in der Nutzung von Abwärme stecken noch enorme Potentiale, die bisher nicht wirklich erschlossen wurden.

Trotz aller Lippenbekenntnise, plakativ gesetzter Grenzwerte für Emissionen und wohlklingender Reden: Es gibt in kaum einem der entwickelten Industrieländer verbindliche Anforderungen an die Steigerung der Energieeffizenz von Verkehrsmitteln, Industrieanlagen, Produktionsmethoden, ja zum großen Teil noch nicht mal bei der Beheizung und Klimatisierung von Gebäuden. Noch nicht einmal in Ansätzen. Schlimmer noch: Selbst die politischen Gralshüter des Umweltschutzes, die Grünen Parteien in Europa und anderen Ländern sind sich der Zusammenhänge noch nicht einmal bewußt.

Mit dem Auto müssen wir zum TÜV. Schlimmer noch, das Auto wird oft gehegt und gepflegt als stünde jedes einzelne unter Artenschutz und UNESCO-Weltkulturerbe. Mit der Energie, unserer eigentlichen Lebensgrundlage, gehen wir dagegen um wie mit unerwünschten Herbstlaub: Was Probleme macht, wird beim Nachbarn abgeladen.

Die volkswirtschaftlichen Erzeugungspreise und Börsenpreise sind derzeit weder transparent nachvollziehbar noch haben sie erkennenswert mit den tatsächlich berechneten Arbeitspreisen an den Strommärkten zu tun. Hintergründe dazu gibt es viele.

Hier ein paar Highlights:

1.Subventionen zu Lasten der Staatskasse (aus Steuermitteln oder durch Darlehensaufnahme der öffentlichen Hände)

So wird der Abbau von Steinkohle noch immer durch den „Kohlepfennig“ quersubventioniert, obwohl wir seit 40 Jahren wissen, dass dies ein volkswirtschaftliches Zuschussgeschäft ist. Welcher Vermieter z. B. würde zulassen, dass der Mieter 40 Jahre lang z. B. zwar die Miete aber keine Nebenkosten bezahlt?

Importkohle ist von Zöllen und Energiesteuern ausgenommen, unverändert werden weiterhin Beihilfen für den Bau und Betrieb von Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken gezahlt, nach wie vor Unmengen an kostenlosen Emissionszertifikaten bereit gestellt, werden Infrastrukturen wie die Zufahrten und Versorgungsanschlüsse von Kraftwerken weiter aus Steuergeldern bezahlt etc.

All das finanzieren die Erwerbstätigen und Rentner über Preise, Steuern, Umlagen und Abgaben. Was nur Recht und Billig ist, solange der Nutzen für diese Mehrheit der Bevölkerung real existiert. Die einen finanzieren es zum Teil über Mehrarbeit, nahezu alle aber vor allem durch Verzicht. Der soziale Futterneid-Wettbewerb „Wer kann sich was leisten?“, „Wer steht besser da?“ überfordert zunehmend mehr Menschen und läßt sie ihre wirtschafltiche Grundsubstanz verlieren.

Bei den rein generativen Erzeugern zahlen zwar zunächst einmal – und in der Theorie – die Netznutzer die Anschlüsse über das Netzentgelt. Aber nur die, die nicht befreit sind. In der Realität zahlen 99% der Netznutzer, die gerade mal ein Drittel des Stroms verbrauchen, fast die gesamten Netzentgelte. Eine rechnerische Belastung aller Stromverbraucher für den Netzausbau mit 1 ct. / kWh erscheint auf diesem Weg mit 3 ct. / kWh auf der Rechnung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers oder Rentners.

Bedeutet: All dem zum Überfluss ist das System der Netzentgelte so gestaltet, dass es wie bei der EEG-Umlage für Großverbraucher großzügige Rabatte bis hin zu vollständiger Befreiung gibt. Die Kosten werden auch hier auf die Mehrheit der Kleinverbraucher und vor allem auf Gewerbetreibende und Mittelständler umgelegt.

2. Das Fehlen einheitlicher Berechnungskriterien für Strom an allen relevanten Märkten.

Es ist vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, einen einheitlichen Europäischen Energiemarkt schaffen zu wollen, in welchem dann nationale Steuern, Abgaben und Umlagen unverändert bestehen bleiben. Wenn ein EU-Binnenmarkt für Strom – oder allgemein für Energieträger – geschaffen werden soll, dann muss der Endverbraucherpreis in Lissabon genauso zusammengesetzt sein wie in Stockholm oder Tuntenhausen.

Vorläufig abgesehen von der jeweiligen nationalen Mehrwertsteuer, deren Ungleichheit in Europa ebenfalls ein anachronistischer Witz gegenüber der Idee eines Binnenmarktes ist.

Einerseits werden die reinen Erzeugungspreise aus dem Ressourcenpreis des jeweiligen Brennstoffs zu Grunde gelegt, andererseits werden jedoch alle weiteren Kosten weitgehend externalisiert und von Land zu Land unterschiedlich erhoben: Preise für Bauflächen, Infrastrukturkosten, Erschließungskosten, Konzessionsabgaben, Abwasserentsorgung, kostenlose CO2-Zertifikate, CO2-Steuer in Schweden seit 1991, in Großbritannien seit ein paar Jahren, EEG-Umlage in Germanien, etc.

Auf diese Weise werden leider regelmäßig Äpfel an Bäumen mit Streuobst, geernteten Äpfeln, Granatäpfeln, Sinasäpfeln, Adamsäpfeln, Pferdeäpfeln, Apfelsaft, Apfelmost, Apfelmus, Apfelstrudel, Äppelwoi, Cidre und Apfelkuchen verglichen. Äpfel mögen stets der Grundstoff sein, doch das Endprodukt ist jeweils ein Anderes.

Das beginnt bei den Brennstoffen, zieht sich über Kraftwerksanlagen, deren Kosten mal vollständig in die Preiskalkulation eingerechnet werden (Windkraft, Photovoltaik, kleine KWK), mal anteilig als Investition des Betreibers (GuD, Kohlekraftwerke, AKW). Während die Gemeinschaft der Erwerbstätigen und Rentner, genannt „der Staat“, einmal mehr den Rest, meist den Löwenanteil trägt und dessen reale Investitionen auf Grundlage dieses Kapitaltransfers (geleistete Subventionen) als so genannte „stranded assets“ einfach ausgebucht werden. Als Sahnehäubchen oben drauf wird ein vollkommen von Investitionen, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeitsgedanken abgekoppelter Markt „modelliert“, in dem diese Investitionen als „sunk costs“ bei der Gestaltung der Börsenstrompreise schlicht ausgeklammert werden. Gerade so als lebten wir noch immer in den feudalen Zeiten der einfachsten und wüstesten Kameralistik.

Sämtliche Beihilfen, Zuschüsse, direkt vom Staat übernommenen notwendigen Baukosten für Infrastrukturen oder Betriebsflächen, Wertberichtigungen durch Abschreibung etc. bleiben bei der resultierenden „Berechnung“ der Börsenstrompreise außen vor. Die realen, volkswirtschaftlichen Stromgestehungkosten sind unwichtig.

Jeder Handwerker, Dienstleister oder sonstwie Selbständige, der grundlegende größere Investitionen wie Hallen, Werkstattgebäude und Ausrüstung nicht durch eine ausreichende Preiskalkulation wieder erwirtschaften würde, wäre ziemlich schnell in der Insolvenz. Und stellen wir uns vor, die Banken würden bei Finanzierungen festlegen: Nun, lieber Kunde, Ihre investierten Eigenmittel sind für uns „sunk costs“ und können deshalb beim Beleihungsauslauf und Ihrer Bonität nicht berücksichtigt werden.

Jeder ist an der Stelle gemäß einem realen Marktverständnis voll für sein eigenes Ggeschäft verantwortlich. Bei großen Konzernen dagegen, an denen die Politik Interesse hat, weil sie Aufmerksamkeit und Wichtigkeit versprechen, ist es aber kein Problem, die Grundaustattung erst von der Bevökerung durch Staatsverschuldung garantieren zu lassen, sie anschliessend den unternehmerisch aktiven Parteifreunden und Parteispendern zu schenken und am Ende, wenn diese nach Jahrzehnten fröhlicher Betriebswirtschaft ohne echte Kostendeckung und Verantwortungsübernahme für ihre angerichteten Schäden und Verluste in finanziell Schwierigkeiten kommen, darf die nächste oder übernächste Generation als Belohnung noch für die Kosten dieses systemrelevanten Erbes aufkommen.

Das beginnt bei der Errichtung von Kraftwerken durch die öffentliche Hand in den ersten vier Jahrzehnten der Nachkriegszeit, geht über die Veräußerung staatlich finanzierter Kraftwerke zu geringen Erlösen nach einer Abschreibungszeit von 10 bis 25 Jahren, über die Übernahme der Entsorgung von unverwertbaren Reststoffen, bis hin zum Rückbau technisch außer Dienst gegangener Anlagen durch die öffentliche Hand. All dies verzerrt den Blick auf die realen volkswirtschaftlichen Kosten und leitet die Wähler in die Irre. Diese Art der Politik besteht in Desinformation gepaart mit grober Fahrlässigkeit.

Problembeschreibung

Man kann es drehen und wenden wie man will. So lange wir zu keiner rationalen Betrachtung des Themas kommen und uns auf keine einheitliche Vorgehensweise, die alle relevanten Faktoren einbezieht, festlegen, werden wir weder zu einer vernünftigen Beurteilung der Strompreise, noch zu einem fairen und sinnvollen Handelssystem kommen. Und erst Recht keine Energiewendeziele erreichen. Das vorläufige Ergebnis wird ein sich immer weiter verstärkender Wettlauf um fossile und nukleare Ressourcen sein.

Im Vergleich kann es also nur darum gehen:

1. Die Schnittstellen der Bemessung sind überall gleich zu setzen; d.h. Strompreis ab Kraftwerk oder Strompreis im Netzanschluss des Stromverbrauchers.

2. Für alle Stromerzeuger sind die gleichen Berechnungskriterien für die Preisbestimmung zu Grunde zu legen.

Diese sollten umfassen:

Brennstoffpreis
– Personalkosten des laufenden Betriebs (ohne Marketing und Vertrieb)
Effizienzgrad des Erzeugers (kalkulatorisch aus dem Wirkungsgrad angesetzt, Abgleich und nachträgliche Korrektur durch Messung, Boni und Mali nach Effizienz)
– Investitionskosten der Erzeugungsanlage bezogen auf technische Laufzeit
(TLCC nach DIN ISO EN 50001) = Abschreibung und verpflichtende Rücklagenbildung
– Speicherkosten
Verschleißteile, Wartung und Monitoring (Meßdienstleistung)
– Beihilfen, Zuschüsse, Subventionen und direkte eingebrachte Leistungen der öffentlichen Hand
– eine rechnerische Rückvergütung für vermiedene Speicherkosten von 3 ct/kWh
Refinanzierungszinsen der Investitionen in volkswirtschaftlich verantwortbarer Höhe, z. B. Basiszinssatz plus 1,5%
– Rückstellungen für den Rückbau der Erzeugeranlagen, Entsorgungskosten, Lagerung nicht weiter verwertbarer Stoffe
– per Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren gewichtete Energiesteuer (mindestens Europäische CO
2-Steuer, als Lenkungssteuer zur Bevorzugung einer klimafreundlichen Stromerzeugung)

Auf diese Weise läßt sich ein aussagekräftiger Wert bestimmen, wie viel Geld eine Volkswirtschaft für die Erzeugung einer kWh Strom aufbringen muss.


Dieser Wert ist der real wirksame
Erzeugerpreis. Er hat dann als Leitpreis = Referenzpreis für den Arbeitspreisanteil am Markt für alle zu gelten.

Auf diesen Preis werden die Zusatzkosten für die Verteilung (Netzentgelte, Leistungspreise, Anschlussgebühren, Konzessionsgebühren, Handel und Vertrieb, Speicherumlagen) und die Mehrwertsteuer aufaddiert.

Einen Leistungspreis neben dem kWh-Preis für alle angeschlossenen Verbraucher zu berechnen, entspräche einigen Vorschlägen, die dahingehend gemacht wurden. Größere, dezentrale Einspeiser beanspruchen schließlich auch größere Anschlussleitungen.

Angesichts des gewollten Zusammenwachsens einzelner Stromliefergebiete in den Europäischen Ländern zu einem gemeinsamen „Energie“-Binnenmarkt und wie sich andeutet auch darüber hinaus, sind einige gravierende Veränderungen unumgänglich. Diese können dem angeblich „freien“ Spiel der Kräfte am Markt überlassen werden, was auf eine Fortsetzung des bisherigen Versagens der Politik hinausläuft, oder speziell der Stommarkt wird initial in mindestens einen europaweit regulierten Markt verwirklicht. Im Mittelpunkt mit einer von den verschiedenen Marktakteuren komplett unabhängigen, gewählten Europäischen Regulierungsbehörde (allgemeines Vorschlagsrecht für jedermann, allgemeine Wahl, Bestätigung durch EU-Parlament) unter Gewähr vollständiger Transparenz und umfassender Datenoffenlegung im Internet. Die nationalen Finanzbehörden ziehen die fällige CO2-Steuer ein und finanzieren aus dieser Quelle direkte finanzielle Unterstützung sozial Bedürftiger und einkommensschwacher Bürger zur Kompensation der gestiegenen Stromkosten, Projekte zum Ersatz fossiler und nuklearer Stromerzeugung, Projekte zur Speicherung elektrischer Energie, Erdverkabelung von Verteilnetzen (bis 150 KV).

Entwicklungsmöglichkeiten und Potentiale

Auf der oben genannten Grundlage ist es möglich, Vergünstigungen für einzelne Unternehmen, ganze Branchen, Verwaltungen oder auch bedürftige Personen transparent zu machen und zu begründen.

Darüber hinaus beendet ein solches mindestens europaweites Preisregime den derzeitgenzwischenstaatlichen Wettbewerb der Subventionierung elektrischer Energie. Alle sind gleichermaßen betroffen und das Argument der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit zum Erhalt der Arbeitsplätze entfällt zumindest als Hindernis für den notwendigen Energiewandel.

Rahmenbedingungen für einen stabilen Strompreis bei wettbewerbsfähigen Energiekosten für Unternehmen:

Transparenz: Alle Unternehmen, die vergünstigte Preise für Strom oder andere Energieträger in Anspruch nehmen, haben sich der vollkommenen Transparenz bei Beschaffung, Einsatz und Effizienz zu unterwerfen. Wenn die Erwerbstätigen und Rentenr die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens bezuschussen – und dadurch in vielen Fällen erst möglich machen – dann hat die Gesellschaft insgesamt auch das Recht, auf effizienten Einsatz der Mittel achten zu können und diesen zu kontrollieren.

Unternehmen ohne unabhängige Energiemanager und Effizienzmanagement erhalten keinerlei Vergünstigungen mehr, sondern bezahlen mindestens den Referenzpreis.

Effizienz: Jedes Unternehmen muss verpflichtend ein von unabhängigen – und mit der Unternehmensleitung vor Ausschreibung (durch z.B. Bafa, KfW, IHK oder HWK) unverflochtenenExperten geleitetes und kontrolliertes Energieeffizienzsystem zulassen, soweit es nicht selbst ein solches transparent einrichtet und für unabhängige Experten offen zugänglich macht. Die Unabhängigkeit der Experten ist dabei „conditio sine qua non!“. Eine solche Verpflichtung bedeutet für die Unternehmen keine Bedrohung, sondern zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zur inneren Wertschöpfung und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.

Denn machen wir uns nichts vor: Mit dem Finger auf das Ausland und dessen angeblich billigeren Strompreise zu zeigen verschafft der Volkswirtschaft, sowie den Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze daran hängen, in den deutschen Ländern mit Glück vielleicht noch ein paar Jahre Zeit. Wer heute nach Frankreich oder in die USA geht, weil er dort zu günstigeren Strompreisen produzieren kann, macht sich selbst etwas vor. Die Erzeugungskosten für Strom aus vermeintlich billigeren Quellen werden auch dort mittelfristig, wenn nicht gar kurzfristig, nicht zu halten sein. Denn auch für diese Länder gelten die gleichen Bedingungen zur Energiebereitstellung: Es herrscht eine extrem schnelle Verknappung degenerativer Ressourcen. Die Erschließung neuer, aber schwerer auszubeutender Lagerstätten und stark gestiegene Sicherheits- und Umweltanforderungen für neue Kraftwerke werden länderübergreifend die Preise treiben. Wenn aus politischen Gründen nicht heute, dann zum Ausgleich umso heftiger in ein paar Jahren.

Warum wohl wollen die britischen Betreiber für den Strom aus dem neu geplanten AKW Hinkley Point eine Einspeisevergütung von 12,5 Cent/kWh auf 35 Jahre plus 3,5% jährliche Steigerung zum Inflationsausgleich? Ganz einfach: Weil es sich sonst nicht rechnet.

Der Glaube an den „billigen“ Atomstrom ist Selbstbetrug bzw. Vorspiegelung falscher Tatsachen seitens der bisherigen an den Regierungen beteiligten Parteien. Entsprechendes gilt für Kohle und Gas, aber auch für Biomasse und Geothermie. Sogar bei der Windkraft sollten wir doch lieber erst Mal noch abwarten, wie die sich über 30, 40 Jahre bewährt und was sie dann wirklich kostet.

Wie ernst zu nehmend finden wir den Energiekommissar Günther Öttinger, der zwar bei jeder Gelegenheit gegen jede feste Einspeisevergütung zu Felde zieht, aber ausgerechnet für neue Kernkraftwerke ein solches „Grundeinkommen für Energiekonzernedurch EU-Recht garantieren will? Angeblich können Schwaben rechnen. Dieser aber ist entweder kein echter Schwabe, oder er rechnet mit einem Füllhorn an Belohnungen für seinen Einsatz zur weiteren Verwendung einer Technologie, die sichschon vor Berücksichtigung ihrer problematischen Folgen für die Sicherheit und langfristige Unschädlichkeit für die Menschen – noch nicht einmal rechnet. Unzählige fähige Entwickler und Unternehmer haben längst gezeigt, dass wir das besser können. Wer oder was hindert uns also daran, die Energiepolitik endlich auf die richtigen Gleise zu stellen? Runter vom Abstellgleis!

Es sind die bisherigen Parteien CSU/CDU, die FDP, die SPD, ja sogar die GRÜNEN unter der Knute der NRW-Domina Kraft. Wäre denen eine sachorientierte Energiepolitik auch nur halb so viel wert, wie sie uns glauben machen wollen, dann hätten sie Hannelore Kraft und deren Kohlepolitik gestoppt. Das könnten sie, nur fehlt ihnen dazu unübersehbar zumindest in NRW der Schneid.

Weitere Bedingungen für ein neues Strommarktdesign

Ein zentraler Punkt: Die reinen Erzeugungspreise für Strom mit allen genannten Komponenten werden einheitlich und transparent auf offenen Plattformen veröffentlicht. Der Knackpunkt dabei ist, dass die Erzeuger für den erzeugten Strom auch nicht mehr bekommen, als zur Deckung der Erzeugungskosten plus einer gemeinveträglichen Gewinnmarge notwendig ist. Zu den zu veröffentlichenden Informationen gehören zusätzlich die der verursachten Emissionen, die Mengen an unverwertbaren Reststoffen und deren Kosten für sichere Entsorgung bzw. Lagerung und die Infrastrukturkosten.

Der problematische Punkt an der Diskussion um Strompreise manifestiert sich darin, dass die aktuellen Einkaufspreise an der Strombörse für so genannte „energieintensive Unternehmen“ deutlich unterhalb des volkswirtschaftlichen Durchschnittwertes für Strom nur durch Subventionen, Zuschüsse, Beihilfen und Übernahme von Infrastrukturkosten durch die öffentliche Hand möglich sind.

Weg mit dem bremsenden Filz

Rentner und Berufstätige finanzieren auf diesem Weg die internationale Wettbewerbsfähigkeit einiger Unternehmen und nicht nur einige tausend Arbeitsplätze, sondern auch die Gewinne dieser Unternehmen und der an ihnen beteiligten Konzerne. Wie teuer sind beispielsweise die ca. 850 Arbeitsplätze in Bayerns einzigem Stahlwerk in Meitingen, wenn dort bei einer Lohnsumme von geschätzt 35 Mio. Euro Brutto die Summe der Preisnachlässe für den benötigten Strom bei ca. 76 Mio. Euro Netto liegt?

Wie ist unter diesem Blickwinkel die Bereitschaft des Eigentümers zu sehen, andernorts für eines seiner anderen Großunternehmen 220 Mio. Euro für den Bau einer durch ihn privat finanzierten Bundesstraße B20 als Umgehung der Stadt Bad Reichenhall aufzuwenden? http://www.kirchholztunnel.de/

Kleine Nebeneffekte dieses Bauvorhabens: Auf der privat gebauten, vierspurigen Straße darf der Bauherr für eine gewissen Laufzeit Maut für die Nutzung erheben und zudem dient diese Strasse als Transportstrecke für 320 LKW-Fahrten täglich, die dieser Unternehmer veranlassen muss, um den gesamten Berg, den er auf österreichischer Seite hinter der Grenze gekauft hat, abzubauen und als Rohmaterial (Dolomit) für seine Betonwerke abzutransportieren.

Gestalten hier unsere gewählten Abgeordneten Politik oder sind diese nur Erfüllungsgehilfen eines einzelnen, neofeudal agierenden modernen Lehnsherrn?

Ein Wegfall dieser Arbeitsplätze in bayerisch Schwaben wäre natürlich eine Herausforderung, doch noch lange kein Untergang oder der Beginn der Deindustrialisierung in den deutschen Ländern. Die Industrien in Deutschland haben mehrere Strukturwandel durch Innovation, neue und bessere Produkte und den Leistungswillen ihrer Mitarbeiter gemeistert. Aber noch keinen einzigen dadurch, dass – unter Einsatz von aus Steuermitteln finanzierten Vergünstigungen – an ineffizienten Produktionsmethoden festgehalten wurde.

Wenn also ein international tätiger Papierhersteller unsere Politik vor die Entscheidung stellt, entweder für günstige Energiekosten zu sorgen oder aber den Aufbau einer neuen Produktionslinie in Frankreich statt in Augsburg zu realisieren, dann kann die Antwort darauf nur lauten:

OK, wenn ihr nur baut, wenn die Energiekosten 30% tiefer liegen, dann werden wir euch bei dem Ziel unterstützen, um 30% energetisch effizienter zu produzieren. Einfach einen billigeren Strompreis zu garantieren unterstützen wir aber nicht.“

Und dann heißt es: Planungsunterlagen auf den Tisch, Transparenz in das Verfahren und Suche nach besserer Nutzung der Energie – hier z.B. Nachnutzung der abfallenden Wärme. Laufenden Geschenken aus Steuermitteln oder auf Kosten der übrigen Stromverbraucher, um ein paar Arbeitsplätze im Land zu halten, die nur bestehen können, weil es diese Subventionen gibt, entgegnen wir mit einem entschiedenenNein!“. Unsere Fachkräfte – über deren Mangel die Wirtschaft ohnehin seit Jahren jammert – und finanziellen Mittel lassen sich besser einsetzen.

An der Stelle darf die Frage, ob sich diese Strukturen und Unternehmen in der Form für die Volkswirtschaft auch wirklich lohnen, nicht einfach nur erlaubt sein – sie sollte ohne Wenn und Aber verbindlich gestellt und transparent beantwortet werden. Arbeitsplätze sind wichtig, allerdings sollte auch hinterfragt werden dürfen, ob wirklich jeder Arbeitsplatz in seiner aktuellen Form erhalten werden muss. Märkte regeln solche Dinge theoretisch von allein und unrentable Arbeitsplätze sterben mit den überkommenen Arbeitstrukturen weg. Doch auch Marktkräfte können sich nur entfalten, wenn es keine überlagernden Strukturen gibt, die dies wirkungsvoll verhindern. Im Fall des Strommarktes richten sich Preise für Stromverbraucher nach allem möglichen, nicht aber nach realen Erzeugungspreisen.

Der Referenzpreis

Dieses Problem ist lösbar. Ein Referenzpreis als Arbeitspreis für Strom wäre eine nachhaltige und realitätsbezogene Lösung und Grundlage für eine – auch marktwirtschaftliche – Steuerung neben den gesetzlichen Leitlinien: Bestehend aus dem Erzeugerpreis, wie oben beschrieben, plus eine, nach Emissionsfaktoren und Primärenergiefaktoren, gewichtete Energiesteuer. Damit kommen die tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten in die Rechnung mit hinein und der Primärenergieträger spiegelt sich bei der Auswahl des Energieträgers wider.

Zieht man verschiedene Quellen zu Rate, ergeben sich für die einzelnen Strompreise aus verschiedenen degenerativen Primärenergieträgern in etwa folgende Kosten aus Erzeugungspreis plus Subventionen (SV). Stand Kaufkraft 2013!

Kernkraft: 2,4 ct/kWh plus 7,6 ct/kWh SV = ca. 10 ct/kWh
Steinkohle: 2,7 ct/kWh plus 6,4 ct/kWh SV = 9,1 ct/kWh
Braunkohle: 2,3 ct/kWh plus 7,7 ct/kWh SV = 10 ct/kWh
Erdgas: 9 ct/kWh plus 3 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 1,2 ct/kWh

http://www.foes.de/pdf/2010.10_FOES_Foerderungen_Strom_Atom_Kohle_Vergleich.pdf
http://www.greenpeace-energy.de/uploads/media/Stromkostenstudie_Greenpeace_Energy_BWE.pdf
http://www.sueddeutsche.de/geld/studie-zu-energiekosten-das-maerchen-vom-teuren-oekostrom-1.1515904
http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Hinkley_Point

Dem gegenüber sind die volkswirtschaftlichen Kosten für die Stromproduktion aus regenerativen und generativen Quellen nur als ungefähre Mittelwerte darstellbar. Denn bei den re-generativen hängen die Rohstoffpreise stark von Wetter, Erntemenge, Bodenpreisen und ähnlichen Faktoren ab. Bei den rein generativen ist dies in erster Linie der Standort der Anlagen. So sind PV-Anlagen z.B. in Südbayern und im südlichen Baden-Württemberg ertragsstark – in Thüringen und anderen Ländern dagegen nur knapp halb so ertragreich, während es bei Windkraft genau anders herum ist. Windkraftanlagen in Südbayern sind kaum rentabel – in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dagegen deutlich interessanter.

Erzeugungspreise im Mittel für re-/ generativen Strom

  • Biomasse: 24 ct/kWh
  • Wind: 13 ct/kWh
  • PV: 12 ct/kWh
  • Wasser: 1,2 ct/kWh
  • Geothermie: 115 ct/kWh

(Zahlen von 2012)

Der wesentliche Unterschied: Diese Energiequellen brauchen keine Subventionen, um zu diesen Preisen zu produzieren. Sie erhielten anfangs feste – an etlichen Stellen sicher im Vergleich zu hohe – Vergütungen aus der EEG-Umlage.

Diese Umlage ist keine Subvention im klassischen Sinne. Sie wird statt von den Rentern und Berufstätigen auf die gleiche intransparente Weise über Steuermittel und Schulden, direkt von der Mehrheit der Stomverbraucher bezahlt. Mittlerweile brauchen die generativen diese Umlage nur noch, um gegen die subventionierten Preise der degenerativen Energiequellen anzukommen. Das geschickt eingefädelte Strickmuster der gelb-schwarzen Regierung bis 2013, wie die Umlage inzwischen berechnet wird, führt dazu, dass sich die re-/ generativen Stromquellen durch ihren eigenen Erfolg verteuern:

Die Differenz der Einspeisevergütung zum Börsenpreis wird in die Berechnung der EEG-Umlage einbezogen. Je billiger der Börsenstrompreis – für dessen Sinken ja eben das EEG sorgt – desto höher die EEG-Umlage.

Angeblich, um das System fairer zu machen. Der Effekt ist jedoch, dass die EEG-Umlage kaum sinken kann, solange die kostenlos vom Staat bereit gestellten Altkraftwerke ins Netz einspeisen. Dadurch sichert die EEG-Umlage die Lebenserhaltung eben der Kraftwerke, die aus klimapolitischen Gründen abgeschaltet gehören. Die Umlage wird garantiert in etwa stabil bleiben obwohl die Vergütungen weitersinken.

Als Nebeneffekt wird sich aber auch eine Stabilisierung, wenn nicht sogar Steigerung der Stromproduktion aus Kohle einstellen. Klingt das nach verantwortungvoller Klimapolitik?

Um die volkswirtschaftlich (gesellschaftlich) wirksamen Kosten zur Stromerzeugung also darzustellen, ist es notwendig, die Menge an erzeugten kWh aus den einzelnen Primäerenergiequellen mit dem jeweiligen Erzeugungspreis zu multiplizieren, die Gesamtkosten aller Erzeugungsarten zu addieren und durch die Summe der insgesamt erzeugten kWh zu dividieren. Heraus kommt sinnigerweise – oder Humor des Schicksals – ein Durchschnittspreis, der 2012/ 2013 bei ca. 12,6 ct/ kWh lag.

Soweit trivial.

Dieser läßt sich nun mit den Erzeugerkosten für die einzelnen Primärenergieträger vergleichen: Die darüber liegenden sind relativ teuer, die darunter liegenden relativ günstig. Warum relativ? Nun fehlen noch jegliche Steuerungseffekte aus einer gewichteten Energiesteuer. Die umweltpolitische – und langfristig auch gesellschaftspolitische – Relevanz der Primärenergiefaktoren (PE) und der CO2-Faktoren ist noch nicht aufaddiert. Eingerechnet werden noch die Effizienzgrade der verwendeten Technologie durch Multipikation mit dem Kehrwert des Wirkungsgrads.

Es kämen also bei Beibehaltung des Energiesteuersatzes von 2,05 ct./ kWh hinzu (in Klammern PE-Faktor + CO2-Faktor):

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0+0) = 3,25 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh (Verbandsangabe)

Diese Preise sind ab dem Referenzpreis von 18 ct/ kWh aufwärts unabdingbare Minimalpreise für den Verkauf von Strom an der Börse.

CO2-Faktoren: http://www.kea-bw.de/service/emissionsfaktoren/

Damit sind die volkswirtschaftlich relevanten Arbeitspreise für Strom inklusive nachgelagerter Kosten (mit Ausnahme der Kernkraft) relativ plausibel und mit wissenschaftlicher Methodik abgeschätzt. Natürlich wird jeder wissenschaftliche Analyst abhängig von seiner Motivation in der Lage sein, mit hinreichendem Hang zur Haarspalterei oder dem peniblen Zählen von Erbsen zu anderen Ergebnissen bei den einzelnen Zahlen zu kommen. Den Trend jedoch bildet die Abschätzung ausreichend gut ab, um die politischen Konsequenzen der zu Grunde liegenden Überlegungen zu erfassen.

Hinzu kämen natürlich noch Netzentgelte, Konzessionen, Mehrwertsteuern etc.

Anmerkung:

Es kommt bei solchen Überlegungen nicht auf wissenschaftliche Genauigkeit oder korrekte Fachsprache an. Wir sind als Partei aktiv, nicht als Institut oder Inquisition. Es ist unsere Aufgabe, sinnstiftende Vorschläge zu machen, Defizite bei den Vorschlägen und Begründungen der politischen Marktbegleiter aufzudecken und als PIRATEN für Transparenz im System auf allen Ebenen zu sorgen.

Ein neuer Strompreis

Ausgehend von den abgeschätzen Zahlen wird klar, dass Arbeitspreise unter den durchschnittlichen Erzeugungspreisen – mit Ausnahme der von Wasserkraft, PV und Windkraft – volkswirtschaftlich kontraproduktiv sind. Bei den drei Generativen fehlt der Anteil am Preis, der zur Speicherung langfristig notwendigerweise erwirtschaftet werden müßte. Derzeit sind das bei Speicherkapazitäten ca. 8 ct bis 12 ct. pro gespeicherter und wieder entladener kWh. Durch das mehrfache Speichern aktuell nicht benötigten Stroms und das Abrufen zu anderen Zeiten amortisieren sich die Speicher ihrer Lebensdauer entsprechend.

Entsprechend wäre sicherzustellen, dass Strom am Markt nicht mehr billiger als ca. 18 ct/ kWh abgegeben werden darf. Das ist für die Minderheit der Großverbraucher zunächst mal ein Schock, da dies für so manchen eine Versechsfachung des Strompreises bedeuten würde.

Aber keine Angst: Das beste kommt bekanntlich zum Schluss!

Das Konzept

Die Differenzerlöse der Preise, zu denen derzeit konventionelle Stromerzeuger Strom an den Börsen gegenüber dem vorgeschlagenen Referenzpreis verkaufen, sind an einen Energiewendefonds abzuführen, aus welchem wiederum notwendige Effizienzmaßnahmen finanziert werden. Die Erzeuger liefern ihren Strom wie bisher zu in etwa den Preisen ab, den sie momentan auch bekommen. Doch der Weiterverkauf geht zukünftig über eine reale Handelsbörse die den Stromverkaufspreis an Endverbraucher reguliert und transparent veröffentlicht.

In der Praxis bedeutet das, dass die Erzeuger ihren Strom, ihren Erzeugerpreis und ihre erwarten Gewinne wie bisher auf Basis Ihrer Kalkulationen bei der öffentlich kontrollierten Börse anmelden, also auch weiterhin untereinander im Wettbewerb stehen, dann bei Lieferung entsprechende Zahlungen erhalten und sich nach Rechnungslegung und Buchprüfung einer transparenten Rentabilitätsprüfung unterziehen. Entstehen unerwartete Verluste aus unerwarteten Entwicklungen am Rohstoffmarkt etc. werden diese über den Energiewendefonds ausgeglichen, entstehen unerwartete Gewinne, werden die bei den nachfolgenden Preisen mindernd angerechnet.

Verbraucher und Retailer kaufen an der Energiewendebörse – und nur dort – ein, soweit sie nicht selbst den Strom produzieren. Genossenschaften und Wirtschaftsvereine dürfen Ihre Mitglieder direkt zu ihren Erzeugungskosten beliefern. Die Netze gehen in staatliches / kommunales Eigentum über und Netzbetreiber werden per Ausschreibung durch unahängige regionale Gremien in Wettbewerbsform gesucht und bestellt.

Der Handel wird dadurch faktisch dreigeteilt. Damit ist eine Trennung von Erzeugung und Verbrauch auch technisch naheliegend. Dazwischen liegt das neue Marktsegment der Speicherung. Der Energiewendefonds dient deshalb auch zur Finanzierung des Aufbaus ausreichender Speichertechnologie. So kann jede Kommune, jede Genossenschaft, jedes Unternehmen, jedes Stadtviertel ja sogar jeder private Haushalt künftig seine eigene Versorgungssicherheit über den Bau eigener Speicher herstellen.

Anmerkung:

Dieses System ist vor allen dann unbedingt empfehlenswert, wenn sich der sich jüngst stark verunsichert zeigende Teil der CSU-Basis in Bayern Gehör und Aufmerksamkeit verschaffen sollte und sich in Forderungen seitens der Parteispitze nach erneuter Verlängerung der Laufzeiten für AKW äußern könnte. Die plötzlich aufgetretenen Ängste und Sorgen in Bezug auf die Energieversorgung durch den als unberechenbar empfundenen Vladimir Putin und das russische Volk haben jedenfalls genug Potential, sich wie ein ansteckendes Virus zu verbreiten.

Durch diese Strategie kommt einerseits ein Abgabepreis zu Stande, der den volkswirtschaftlich relevanten Erzeugerpreis nicht unterschreitet und andererseits entsteht Druck, die Effizienz zu steigern. Mit auslaufender Technik realisierte Einnahmen werden in Richtung Effizienzsteigerung umgeleitet. Alle Erzeuger erhalten einen Preis, der die Erzeugung von Strom rentabel macht. Für PV und Wind finanziert sich somit sogar die Erweiterung um Speicher. Das EEG kann für neue Anlagen entfallen, da die Abnahmepreise feststehen und ausreichend hoch sind. Die Bevorzugung von generativem Strom bei der Abnahme ins Netz bleibt schadlos bestehen und es können planvoll degenerative Kapazitäten abgebaut werden.

In der Praxis wird sich eine Präferenzkette beim Energieeinkauf einstellen, die Strom bis 18 ct. / kWh ohne Netz und Speicher ganz klar bevorzugt. Wer flexibel genug ist, kann am meisten profitieren. Aber auch ohne Flexibilität ist die Teilhabe ohne Probleme möglich. Soweit die dafür zur Verfügung stehenden Quellen nicht ausreichen, müssen Stromverbraucher den Strom aus den nun deutlich teureren Quellen beschaffen, in eigene Erzeugungsanlagen und Speicher investieren oder ihre Möglichkeiten zur Energieeffizienz bzw. weiteren Verwendung genutzer Energie verbessern.

Damit ist das Phasing Out der degenerativen Anlagen gesichert. Für die „Big Four“ (RWE, Eon, Vattenfall und EnBW) bedeutet es mit Sicherheit das Aus, wenn sie ihren eingefahrenen Kurs und ihre unggeigneten personellen Strukturen beibehalten. Das ist klar. Allerdings ist die Auflösung dieser Großkonzerne für die Gesellschaft als Ganzes kein wirklicher Verlust. Die Teilstrukturen, besonders die Übertragungs- und Verteilnetze werden weiterhin gebraucht und weiter bestehen, ja sogar ausgebaut, was Arbeitsplätze schafft und nicht etwa vernichtet.

Wichtig dabei ist, zu beachten, dass die Abnahmepreise für die Erzeuger im Rahmen derer tatsächlicher Erzeugungskosten plus vertretbarer, gemeinverträglicher Gewinne liegen. Eine wie bisher vor allem ertragsorientierte Bewirtschaftung von Kraftwerken unter Ausblenden der erheblichen Subventionen aus Steuergeldern ist im Sinne der Energiewende und der Versorgung der Gesamtgesellschaft nicht länger zu vertreten.

Separat darzustellen sind im Anschluß die Kosten für den Stromtransport, also Netzentgelte, Anschlusspreise, Leistungspreise, Konzessionsabgaben und Meßdienstleistungen. Diese gehören systematisch außerhalb des Referenzpreises = Arbeitspreis berechnet.

Geht man von den aktuellen Kosten für diese Leistungen aus, addieren sie sich auf einen Referenzpreis von 18 ct/ kWh, dazu noch ca. 7 ct/ kWh Netz- und Meßkosten und ca. 20% Mehrwertsteuer. Somit läge der Endverbraucherpreis im Schnitt bei 30 ct/ kWh bis 46 ct/ kWh bei Nutzung von Braunkohlestrom.

Dabei entsteht das Problem, dass private Haushalte und kleine Gewerbetreibende eventuell am Markt nicht zum Zug kommen, da die Kontingente an günstigem generativen Strom schnell erschöpft sind. Diese Lücke wird über einige Jahre wirksam bleiben, bis ausreichend dezentrale, generative Erzeugungsanlagen geschaffen sind, um diese Menschen in wesentlich stärkerem Maße als bisher mit rein generativem Strom zu versorgen. Während dieser Phase sollten die Betroffenen ein Vorkaufsrecht auf ein jährlich um 20% abschmelzendes Kontingent an Strom aus allgemein gehandeltem generativen Strom haben. Der gesamte Strom aus bis zur Umsetzung des Referenzpreismodells als Gesetz per EEG geförderten Erzeugungsanlagen darf deshalb vorrangig nur an diese Verbraucher verkauft werden.

Auf diese Weise ließe sich ein transparentes und geordnetes System einrichten, in dem alle Beteiligten Zuverlässigkeit und Sicherheit auch beim Preis haben werden. Auf Seiten der Dienstleister verdienen dann diejenigen am besten, die auch tatsächlich einen Beitrag in die Zukunft aller leisten.

Am Ende des Prozesses steht ein Preissystem für die Endverbraucher von Strom, das transparent, fair, rational nachvollziehbar und volkswirtschaftlich einfach steuerbar (mit dem Ziel auf rein generative Erzeugung und Zwischenspeicherung von Strom) ist. So ganz nebenbei wird sich der Umstieg von der Verbrennungstechnologie mit ihren Wurzeln in der Steinzeit auf moderne, generative Stromerzeugung erheblich beschleunigen und sich in wenigen Jahren auch von selbst finanzieren.

Soziale Effekte

Elektrische Speicher, von der 20 kWh Autobatterie über die 200 kWh Einfamilienhausbatterie zum 1 MWh Großspeicher, erfüllen dabei in Verbindung mit der passenden Leistungselektronik all jene Aufgaben, die für Netzstabilität, den Ausgleich von Frequenz- und Spannungsschwankungen, sowie Versorgungssicherheit nötig sind. Dabei werden sich Strukturen herausstellen, die eine Einzelabrechnung von Kleinmengen wirtschaftlich uninteressant machen. Damit werden Tarifmodelle möglich, die unterprivilegierte Haushalte und Verbraucher durch Freikontingente für Strom, direkte pauschale Zahlungen auf Stromkonten oder sehr günstige Pauschaltarife entlasten. Die Starken ziehen dann die Schwachen mit. Das ist gesellschaftlich gestaltete Solidarität. Etwa 340.000 Haushalte mit geringem Einkommen waren 2013 von Stromsperren betroffen. Falls – pauschal angenommen – pro solchem Haushalt 2.000 kWh im Jahr bezogen werden, wären das in etwa 1,3 TWh. Ein Bruchteil dessen, was an überschüssigem Strom zu negativen Preisen exportiert wurde (ja, hier wird Geld gezahlt, dass Strommengen abgenommen werden) könnte man auch an Sozialleistungsempfänger verschenken.

Zusammenfassung

Das Referenzpreismodell reguliert zukünftig den Arbeitspreisanteil beim Strompreis durch eine fixierte Untergrenze von ca. 18 ct/ kWh. Der Referenzpreis wird turnusmäßig von einem unabhängigen Gremium überprüft und ein Jahr im Voraus festgelegt.

Im Referenzpreis sind enthalten

Die Vergütung an die Stromerzeuger gemäß deren nachgewiesenem Aufwand für Ressourcen, Arbeitskraft und Wartung plus einer gemeinverträglichen Gewinnmarge (EURIBOR plus 1,5%).

Eine nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission gewichtete Energiesteuer. Die Energiesteuer wird am Energiegehalt der eingesetzen Ressource bemessen

Als Betreibermodell für Stromerzeugungsanlagen empfehlen sich dezentrale Genossenschaften sowie Einzelunternehmen, die energieeffiziente >90%) Kogeneration für Prozess und Heizwärme durch KWK betreiben.

Eine Differenz zwischen Referenzpreis und Erzeugerpreis plus Energiesteuer, der in einen Fonds fließt. Aus diesem Fonds werden soziale Freikontingente, Speicherkapazitäten, Netzausbau, Infrastrukturmaßnahmen und Effizienzmaßnahmen für energieintensive Betriebe finanziert. Den Fonds verwaltet ein öffentlich kontrolliertes Gremium unter Wahrung von 100% Transparenz.

Auf den Referenzpreis kommen Handelsaufschläge, Meßdienstleistungen, Netzengelte, Konzessionen, Anschlusskosten und Mehrwertsteuern. Den Handel führen wie bisher unabhängige Stromhändler. Diese kaufen zum Referenzpreis ein. Der Direktbezug vom Erzeuger entfällt.

Dass EEG wird für Neuanlagen beendet. Entsprechend entfallen NEV und andere Umlagen für den Netzausbau. Damit wird die EEG-Umlage in Summe auf dem jetzigen Stand eingefroren und beginnt ab 2020 zu sinken.

Sämtliche Beihilfen, Subventionen, Steuervergünstigungen etc. für Stromerzeuger und Endkunden entfallen endgültig. Die Kohleabbaugebiete werden endgültig stillgelegt, abgewickelt und die Fachkräfte samt der Gelder in der Schaffung von unterirdischen Infrastrukturen oder für Renaturierungen eingesetzt. Unterstützungen werden nur aus dem Differenzerlös zwischen Erzeugerpreisen und Referenzpreis bzw. erzieltem Handelspreis gewährt und bedürfen des Nachweises volkswirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

Volkswirtschaftliches Volumen der Maßnahme:

Quelle

Erzeugung ct/ kWh

Anteil

Vwl. Kosten €

Δ Erzeugung / Referenzpreis

ct/ kWh

Zusätzliche Einnahmen €

KKW

10,0

109,3 TWh

10.093.000.000

16,15

18.034.500.000

Steinkohle

9,1

110,5 TWh

10.055.500.000

21,90

24.199.500.000

Braunkohle

10,0

153,5 TWh

15.300.000.000

26,24

40.278.400.000

Erdgas

12,0

86,0 TWh

10.032.000.000

16,90

14.534.000.000

Sonstige

12,0

32,0 TWh

3.840.000.000

19,80

6.336.000.000

Wasserkraft

1,2

17,8 TWh

213.600.000

2,4

427.200.000

Wind

13,0

51,0 TWh

6.630.000.000

0

0

PV

12,0

21,0 TWh

2.520.000.000

0

0

Biomasse

24,0

39,2 TWh

9.408.000.000

1,6

627.200.000

Geothermie

115,0

0,0 TWh

0

0

0

Ø /Summe

12,57

621,3 TWh

78.090.100.000

104.436.800.000

(Kennzahlen aus 2012)

Noch einmal zum Vergleich die notwendigen Mindestpreise bezogen auf den Primärenergieträger:

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0)/0,9 = 3,5 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh

Feststellung: Es steht ein jährliches Volumen von ca. 105 Mrd. Euro zur Finanzierung von Effizienzmaßnahmen für die Wirtschaft zur Verfügung. Durch das Preisregime wird die Abhängigkeit von Importen Zug um Zug zurückgefahren, werden regenerative und generative Kapazitäten und Speicherkapazitäten schon aus Eigeninteresse der Verbraucher auf allen Ebenen aufgebaut und der Verbrauch degenerativer Energieträger wird massiv zurückgefahren.

Zusätzlich spart der Staat jährlich ca. 28 Mrd. Subventionen. Der Bürger und die meisten Endverbraucher spüren nichts davon und die Industrie hat ein ganz anderes Interesse, kräftig bei der Effizienz nachzurüsten.

So geht Energiewende bei der Stromerzeugung.

Überprüfung der möglichen Erreichbarkeit der genannten Zielsetzungen:

Das voranstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt folgende Zielsetzungen:

Primärziele:

Verschlankung des Systems: JA

Preisstabilisierung: JA, bei langfristig ca. 0,30 €/ kWh plus Inflationsanstieg

Transparenz: JA

Planungssicherheit: JA

Vermittlung eines Gefühls der Gerechtigkeit im Sektor Strom: JA

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung: JA

Netzstabilität: JA

Versorgungssicherheit finanziert werden: JA

Prüfen, Verbessern, Umsetzen und Handeln – statt Heucheln, Beschwichtigen, Besserwissen und Verwässern.

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