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TToG II § 227

John Locke: Two Treatises of Government

§ 227. In both the forementioned cases, when either the legislative is changed or the legislators act contrary to the end for which they were constituted; those who are guilty are guilty of rebellion: For if anyone by force takes away the established legislative of any society, and the laws by them made, pursuant to their trust, he thereby takes away the umpirage, which everyone had consented to, for a peaceable decision of all their controversies, and a bar to the state of war amongst them.

They, who remove or change the legislative, take away this decisive power which no body can have, but by the appointment and consent of the people; and so destroying the authority which the people did, and nobody else can set up, and introducing a power which the people hath not authorized, they actually introduce
a state of war, which is that of force without authority:

And thus, by removing the legislative established by the society, (in whose decisions the people acquiesced and united, as to that of their own will) they untie the knot, and expose the people anew to the state of war.

And if those, who by force take away the legislative, are rebels, the legislators themselves, as has been shown, can be no less esteemed so; when they, who were set up for the protection and preservation of the people, their liberties and properties39, shall by force invade and endeavor to take them away; and so they
putting themselves into a state of war with those who made them the protectors and guardians of their peace, are properly, and with the greatest aggravation, rebellantes, rebels.

§ 227. In beiden vorgenannten Fällen, wenn entweder die Legislative verändert wird oder die Gesetzgeber entgegen dem Ziel handeln, für das sie eingesetzt wurden, lautet der Schuldspruch: Schuldig der Rebellion. Sobald jemand mit Gewalt die eingesetzte Legislative einer Gesellschaft und die Gesetze beseitigt, die von ihr kraft des ihr anvertrauten Amts erlassen worden sind, beseitigt er damit die schiedsrichterliche Macht, der jeder einzelne zugestimmt hatte, um friedliche Entscheidung aller Auseinandersetzungen und eine Schranke gegen den Kriegszustand zu bezwecken.

Wer die Legislative absetzt oder verändert, beseitigt die entscheidende Macht, die niemandem ohne Ernennung und Zustimmung der Bevölkerung zusteht. Durch die Vernichtung der Autorität, die das Volk einsetzte und niemand anders einsetzen kann und durch Einsetzung einer Macht, die das Volk nicht autorisiert hat, führen sie tatsächlich einen Kriegszustand herbei, welcher schlicht Macht ohne Autorität ist. Durch Absetzung der von der Gesellschaft eingesetzten Legislative, in deren Entscheidungen sich die Bevölkerung wie in eigene Willensäußerungen einfügt und einwilligt, lösen sie die Verknüpfung und setzen das Volk erneut dem Kriegszustand aus.

Wenn alle, die mit physischer Gewalt die Legislative beseitigen, Rebellen sind, so können auch Gesetzgeber, wie nachgewiesen, nicht weniger als solche betrachtet werden, sobald sie, die zu Schutz und Erhalt der Bevölkerung, ihrer Freiheiten und ihres Eigentums39 eingesetzt wurden, mit roher Gewalt in diese eingreifen und sie zu entziehen versuchen. Sie versetzen sich dann in einen Kriegszustand mit denen, die sie zu Beschützern und Hütern ihres Friedens machten, und sind so im eigentlichen Sinn und in schwerwiegendster Bedeutung des Begriffs „rebellantes“, Rebellen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 223

John Locke: Two Treatises of Government

§ 223. To this perhaps it will be said, that the people being ignorant, and always discontented, to lay the foundation of government in the unsteady opinion and uncertain humor of the people, is to expose it to certain ruin: And no government will be able long to subsist, if the people may set up a new legislative, whenever they take offence at the old one.

To this I answer: Quite the contrary. People are not so easily got out of their old forms, as some are apt to suggest. They are hardly to be prevailed with to amend the acknowledged faults in the frame they have been accustomed to. And if there be any original defects, or adventitious ones introduced by time, or corruption; it is not an easy thing to be changed, even when all the world sees there is an opportunity for it.

This slowness and aversion in the people to quit their old constitutions, has, in the many revolutions which have been seen in this kingdom, in this and former ages, still kept us to, or, after some interval of fruitless attempts, still brought us back again to our old legislative of King, Lords and Commons: And whatever provocations have made the crown be taken from some of our Princes heads, they never carried the people so far as to place it in another line.

§ 223. Man wird vielleicht entgegen halten, die Bevölkerung würde wegen ihrer Unwissenheit und pathologischen Unzufriedenheit und sicherem Verderben ausgesetzt, sobald die Grundlagen des Regierens unsteter Meinungsbildung und irrationaler Glaubenssüchtigkeit sowie wankelmütigen Launen der Bevölkerung überlassen würden. Außerdem keine Regierung im Stande sein werde lange zu bestehen, wenn das Volk eine neue Legislative einsetzen darf, sooft es sich durch die Alte angetastet glaubt.

Meine klare Antwort darauf: Genau das Gegenteil! Die Bevölkerung lässt sich keineswegs so leicht, wie einige uns allzu gern einreden wollen, von alten Formen abbringen. Sie ist kaum zu bewegen, wahrgenommene Missstände innerhalb des Rahmens zu korrigieren, den sie gewohnt ist. Selbst wenn es um grundlegende anfängliche Mängel oder zufällig neu hinzugekommene ginge, die sich mit der Zeit oder durch Korruption breit gemacht haben, so ist es alles andere als eine Leichtigkeit, sie zu Änderungen zu bringen, selbst wenn alle Welt erkennt, dass eine Möglichkeit dazu gegeben ist.

Diese Schwerfälligkeit und Abneigung des Volks, seine alten Verfassungen aufzugeben, hat während der mehrfachen Revolutionen, die unser Königreich in diesen und in früheren Zeiten erlebt hat, uns noch immer an unserer alten Legislative von Königen, Lords und Bürgern festhalten lassen oder uns, nach einer Zwischenzeit fruchtloser Versuche, dahin zurückgeführt.

Welche Herausforderungen auch immer Anlass gaben, die Krone vom Haupt einiger unserer Fürsten zu nehmen, sie haben das Volk nie so weit gebracht, sie einer völlig anderen Linie übergeben.

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TToG II § 214

John Locke: Two Treatises of Government

§ 214. First: That when such a single person, or Prince, sets up his own arbitrary will in place of the laws, which are the will of the society, declared by the legislative, then the legislative is changed: For that being in effect the legislative, whose rules and laws are put in execution, and required to be obeyed; when other laws are set up, and other rules pretended, and enforced, than what the legislative constituted by the society have enacted, it is plain that the legislative is changed.

Whoever introduces new laws, not being thereunto authorized by the fundamental appointment of the society, or subverts the old, disowns and overturns the power by which they were made, and so sets up a new legislative.

§ 214. Erstens: Sollte diese einzelne Person oder ein Fürst seinen eigenen willkürlichen Willen an die Stelle der Gesetze setzen, die den durch die Legislative verkündeten Willen der Gesellschaft ausdrücken, dann wurde die Legislative verändert. Schlicht weil die Legislative in der Realität bei dem Organ liegt, dessen Vorschriften und Gesetze zum Vollzug gelangen und deren Befolgung verlangt wird. Sobald andere Gesetze erlassen, Regeln aufgestellt und durchgedrückt werden als die von der durch die Gesellschaft eingesetzten Legislative, gilt die Legislative als geändert. Wer auch immer neue Gesetze einführt, ohne durch fundamentale Vereinbarung der Gesellschaft dazu ermächtigt zu sein, oder wer bestehende untergräbt, enteignet oder stellt die Macht auf den Kopf, die sie erlassen hat und setzt so eine neue Legislative ein.

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