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TToG II § 31

John Locke: Two Treatises of Government

§ 31. It will perhaps be objected to this, that if gathering the acorns, or other fruits of the earth, & Co. makes a right to them, then anyone may ingress as much as he will. To which I answer: Not so. The same law of nature, that does by this means give us property, does also bound that property too. God has given us all things richly, 1.Tim.VI.12, is the voice of reason confirmed by inspiration. But how far has he given it us? To enjoy. As much as anyone can make use of to any advantage of life before it spoils, so much he may by his labour fix a property in: Whatever is beyond this, is more than his share, and belongs to others. Nothing was made by God for man to spoil or destroy. And thus, considering the plenty of natural provisions there was a long time in the world, and the few spenders; and to how small a part of that provision the industry of one man could extend itself, and ingress it to the prejudice of others; especially keeping within the bounds, set by reason, of what might serve for his use; there could be then little room for quarrels or contentions about property so established.

§ 31. Es wird vielleicht dieser Einwand erhoben: Wenn das Sammeln von Eicheln oder anderer Früchte der Erde, usw., ein Recht auf sie verleiht, darf jeder soviel davon anhäufen, wie ihm beliebt. Meine Antwort: Nicht wirklich. Das Gesetz der Natur verschafft uns durch dieses Mittel Besitz gleichermaßen als dem Besitz Grenzen setzt. Gott gibt uns reichlich allerlei zu genießen, vgl. 1.Tim.VI.17, verkündet die durch Inspiration bestätigte Stimme der Vernunft. Aber, wie weit geht diese Gabe? Es zu genießen. Soviel davon jemand nutzbringend für sein Leben verwenden kann bevor es verdirbt, soviel darf er durch seine Arbeit in Besitz nehmen. Alles, was darüber hinausgeht, ist mehr als sein Anteil und gehört anderen. Nichts ist von Gott geschaffen worden, damit Menschen es verderben lassen oder zerstören. Schauen wir uns an, welche Menge natürlicher Ressourcen und wie wenige Verbraucher lange Zeit auf der Welt vorhanden waren. Wie winzig war dann der Anteil an den Ressourcen, auf den sich der Fleiß eines einzelnen Menschen erstrecken und sie zum Nachteil anderer aufhäufen konnte? Besonders, wenn er sich seiner Vernunft entsprechend innerhalb der durch eigene Gebrauchsmöglichkeit gesetzten Grenzen hielt, so konnte es damals nur wenig Gelegenheit zu Zank und Streit über derart begründeten Besitz geben.

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TToG II § 6

John Locke: Two Treatises of Government

§ 6. But though this be a state of liberty, yet it is not a state of license: Though man in that state have an uncontrollable liberty to dispose of his person or possessions, yet he has not liberty to destroy himself, or so much as any creature in his possession, but where some nobler use than its bare preservation calls for it. The state of nature has a law of nature to govern it, which obliges everyone: And reason, which is that law, teaches all mankind, who will but consult it, that being all equal and independent, no one ought to harm another in his life, health, liberty, or possessions:

For men being all the workmanship of one omnipotent, and infinitely wise maker; all the servants of one sovereign master, sent into the world by his order, and about his business; they are his property, whose workmanship they are, made to last during his, not one another’s pleasure: And being furnished with like faculties, sharing all in one community of nature, there cannot be supposed any such subordination among us, that may authorize us to destroy one another, as if we were made for one another’s uses, as the inferior ranks of creatures are for ours. Everyone, as he is bound to preserve himself, and not to quit his station willfully, so by the like reason, when his own preservation comes not in competition, ought he, as much as he can, to preserve the rest of mankind and may not, unless it be to do justice on an offender, take away, or impair the life, or what tends to the preservation of the life, the liberty, health, limb, or goods of another.

§ 6. Obwohl dieser ein Zustand der Freiheit ist, so ist es doch kein Zustand der Zügellosigkeit. Der Mensch hat in jenem Zustand eine unantastbare Freiheit, über seine Person oder seinen Besitz zu verfügen. Aber keine Freiheit, sich selbst oder auch nur ein in seinem Besitz befindliches Wesen zu zerstören, es sei denn ein edlerer Zweck als sein bloßer Erhalt erfordert das. Im Naturzustand regiert ein natürliches Gesetz, das jeden in die Pflicht nimmt. Dieses Gesetz ist die Vernunft. Wenn die Menschheit sie einfach nur in Anspruch nehmen wollte, würde sie erkennen, dass niemand einem anderen an Freiheit, Leben und Gesundheit sowie seinem Besitz irgendeinen Schaden zufügen darf, da alle gleich und unabhängig sind.

Alle Menschen sind Besitz, Werk eines einzigen allmächtigen, unendlich weisen Schöpfers, die Diener dieses einen unumschränkten Meisters, in die Welt gesetzt auf seinen Befehl und zu seinem Zweck. Sein Werk, dafür geschaffen solange zu bleiben wie es ihm, nicht aber ihnen gegenseitg beliebt. Weil wir aber alle mit den gleichen Fähigkeiten ausgestattet sind, alle an dem gleichen Gemeinbesitz der Natur teilhaben, so kann unter uns keinerlei Hierarchie angenommen werden, die uns ermächtigt, uns gegenseitg zu auszulöschen, als wären wir auch untereinander für den gegenseitigen Gebrauch geschaffen, gleich den untergeordneten Geschöpfe, die zu unserem Nutzen geschaffen sind.

Wie jeder gehalten ist, sich selbst zu erhalten und seinen Platz nicht vorsätzlich zu verlassen, so sollte er aus demselben Grund, außer wenn sein Selbsterhalt in Konflikt damit gerät, die restliche Menschheit erhalten.

Soweit er das eben vermag, und keinesfalls eines anderen Freiheit, Leben oder was zum Erhalt des Lebens dient: Gesundheit und Glieder oder Güter nehmen oder schädigen. Es sei denn, an einem Verbrecher muss Gerechtigkeit geübt werden.

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