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TToG I § 18

John Locke: Two Treatises of Government

§ 18. To this foreseen objection, our author answers very logically, he was governor in habit, and not in act: a very pretty way of being a governor without government, a father without children, and a king without subjects. And thus Sir Robert was an author before he writ his book; not in act, it is true, but in habit; for when he had once published it, it was due to him by the right of nature, to be an author, as much as it was to Adam to be governor of his children, when he had begot them: And if to be such a monarch of the world, an absolute monarch in habit, but not in act, will serve the turn, I should not much envy it to any of Sir Robert’s friends, that he thought fit graciously to bestow it upon, though even this of act and habit, if it signified anything but our author’s skill in distinctions,
be not to his purpose in this place.

For the question is not here about Adams actual exercise of government, but actually having a title to be governor. Government, says our author, was due to Adam by the right of nature: what is this right of nature? A right fathers have over their children by begetting them; generatione jus acquiritur parentibus in liberos, says our author out of Grotius7, Observations, ‚223. The right then follows the begetting as arising from it; so that, according to this way of reasoning or distinguishing of our author, Adam, as soon as he was created, had a title only in habit, and not in act, which in plain English is, he had actually no title at all.

§ 18. Auf den vorausgesehenen Einwand antwortet unser Autor sehr logisch: „Er war ein Herrscher der Beschaffenheit, dem Begriff nach, nicht in Wirklichkeit“. Eine wahrlich hübsche Art Regent ohne Regierung, Vater ohne Kinder, und König ohne Untertanen zu sein.

Auch Sir Robert war ein Autor, bevor er sein Buch schrieb, „zwar nicht in Wirklichkeit, aber der Beschaffenheit nach“. Nachdem er es erst mal veröffentlicht hatte, „kam es ihm durch Naturrecht zu, ein Autor zu sein“, ebenso wie es „Adam zukam, Herrscher seiner Kinder zu sein“, nachdem er sie gezeugt hatte. Wenn es genügt, ein solcher „Monarch der Welt“, zu sein, ein absoluter Monarch „der Beschaffenheit nach“, aber nicht in Wirklichkeit, werde ich keinen von Sir Roberts Freunden sehr darum beneiden, dass er sie gnädig mit einem solchen Recht zu verleihen geruhte. Jedoch diese Unterscheidung von „Wirklichkeit“ und „Beschaffenheit“ beweist nichts anderes als unseres Autors Begabung für Distinktionen, erfüllt aber hier kaum seinen Zweck. Die Frage dreht sich nicht um Adams tatsächliche Ausübung der Regierung, sondern darum, ob er überhaupt einen Rechtsanspruch hatte, Herrscher zu sein. Regierung, so unser Autor, „kam Adam durch Naturrecht zu“. Worin besteht nun dieses Naturrecht? Ein Recht, welches Väter über ihre Kinder durch Zeugung haben? Unser Autor zieht Grotius7 heran: „generatione jus acquiritur parentibus in liberos“, (O. S. 223). Das Recht folgt also auf die Zeugung, so wie aus ihr aufsteigt. Soweit unser Autor auf diese Art folgert oder unterscheidet, hatte Adam, sobald er erschaffen war, nur einen Anspruch „der Beschaffenheit, dem Begriff nach“, nicht aber „in Wirklichkeit“. Mit einfachen Worten heißt das, er hatte „in Wirklichkeit“ überhaupt keinen Anspruch.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

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