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TToG I § 96

John Locke: Two Treatises of Government

§ 96. If paternal right, the act of begetting, give a man rule and dominion inheritance or primogeniture can give no title: For he that cannot succeed to his father’s title, which was begetting, cannot succeed to that power over his brethren, which his father had by paternal right over them.

But of this I shall have occasion to say more in another place. This is plain in the mean time, that any government, whether supposed to be at first founded in paternal, rigid consent of the people, or the positive appointment of God himself, which ran supersede either of the other, and so begin a new government upon a new foundation; I say, any government began upon either of these, can by right of succession come to those only, who have the title of him they succeed to:

Power founded on contract can descend only to him, who has right by that contract: Power founded on begetting, he only can have that begets; and power founded on the positive grant or donation of God, he only can have by right of succession, to whom that grant directs it.

§ 96. Sollte das väterliche Recht, der (erfolgreiche) Akt der Zeugung, einem Menschen Macht und Herrschaft verleihen, können Erbfolge oder Recht des Erstgeborenen keinen Anspruch darauf gewähren. Wer nicht den Anspruch des Vaters, der in der Zeugung liegt, durch eigene Zeugung übernehmen kann, kann auch nicht die Macht über seine Brüder übernehmen, die sein Vater durch natürliches Recht über sie besaß.

Ich werde mir an anderer Stelle genug Zeit nehmen, mehr dazu zu sagen. Egal ob man unterstellt, eine Regierung wäre von Beginn an auf väterlichem Recht aufgebaut, auf Einvernehmen der Bevölkerung oder auf ausdrückliche Einsetzung durch Gott, der jede der anderen aufheben und so eine neue Regierung auf neuer Grundlage begründen kann: Inzwischen sollte es klar sein: Ich behaupte, jede Regierung, die auf einer dieser Grundlagen begann, kann durch Erbfolge nur an diejenigen gelangen, die einen Rechtsanspruch dessen besitzen, auf den sie folgen.

Macht, die auf Vertrag gründet, kann nur auf den übergehen, der das Recht aus jenem Vertrag besitzt.

Macht, die auf Zeugung gründet, kann nur haben, wer selbst zeugt.

Macht, die auf ausdrückliche Gewähr oder Schenkung Gottes gründet, kann durch Erbfolge nur besitzen, auf wen Gewähr oder Schenkung ausdrücklich hinweisen.

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TToG I § 95

John Locke: Two Treatises of Government

§ 95. If God, by his positive grant and revealed declaration, first gave rule and dominion to any man, he that will claim by that title, must have the same positive grant of God for his succession: For if that has not directed the course of its descent and conveyance down to others, nobody can succeed to this title of the first ruler. Children have no right of inheritance in this; and primogeniture can lay no claim to it, unless God, the author of this constitution, hath so ordained it.

Thus we see, the pretensions of Saul’s family, who received his crown from the immediate appointment of God, ended with his reign; and David, by the same title that Saul reigned, viz. God’s appointment, succeeded in his throne, to the exclusion of Jonathan, and all pretensions of paternal inheritance: And if Solomon had a right to succeed his father, it must be by some other title, than that of primogeniture.

A cadet, or sister’s son, must have the preference in succession, if he has the same title the first lawful prince had: And in dominion that had its foundation only in the positive appointment of God himself, Benjamin, the youngest, must have the inheritance of the crown, if God so direct, as well as one of that tribe had the first possession.

§ 95. Sollte Gott durch positive Gewähr und offenbarte Erklärung zuerst einem Menschen Macht und Herrschaft gegeben haben, muss derjenige, der auf jenen Titel Anspruch erheben will, für seine Erbfolge dieselbe positive Verleihung Gottes besitzen. Sollte diese Erbfolge und Übertragung auf andere nicht geregelt haben, kann niemand in diesen Titel des ersten Herrschers eintreten.

Kinder haben kein Erbfolgerecht darin und der Erstgeborene kann keinen Anspruch erheben, sofern Gott, der Urheber dieser Verfassung, es nicht so angeordnet hat.

Wir sehen die Ansprüche der Familie Sauls, der die Krone durch unmittelbare Ernennung Gottes erhalten hatte, waren mit seiner Regierungszeit erloschen.

David, der durch denselben Titel wie Saul, Gottes Ernennung, regierte, ihm unter Ausschluss Jonathans und aller Ansprüche auf väterliche Erbschaft auf dem Thron folgte. Und wenn Salomon ein Recht hatte, seinem Vater zu folgen, so muss ein anderer Anspruch zugrunde gelegen haben als Recht des Erstgeborenen. Ein jüngerer Bruder oder Neffe muss Vorrang in der Erbfolge haben, wenn er denselben Anspruch wie der erste rechtmäßige Fürst besitzt. Bei einem Besitz, der allein durch positive Bestimmung Gottes begründet ist, muss Benjamin, der jüngste, wenn Gott es beschließt, die Krone erben, eben genau so wie einer jenes Stammes sie zuerst in Besitz hatte.

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TToG I § 94

John Locke: Two Treatises of Government

§ 94. We must know how the first ruler, from whom any one claims, came by his authority, upon what ground any one has empire, what his title is to it, before we can know who has a right to succeed him in it, and inherit it from him: If the agreement and consent of men first gave a scepter into any one’s hand, or put a crown on his head, that also must direct its descent and conveyance; for the same authority, that made the first a lawful ruler, must make the second too, and so give right of succession: In this case inheritance, or primogeniture, can in itself have no pretence to it, any farther than that consent, which established the form of the government, hath so settled the succession. And thus we see, the succession of crowns, in several countries, places it on different heads, and he comes by right of succession to be a prince in one place, who would be a subject in another.

§ 94. Wir müssen wissen, wie der erste Herrscher, von dem jemand seine Ansprüche herleitet, zu seiner Autorität gelangt, auf welcher Grundlage überhaupt jemand Herrschaft hat, und was seinen Anspruch darauf bildet, bevor wir wissen können, wer ein Recht hat ihm nachzufolgen und zu beerben. Waren es Übereinkunft und Einvernehmen, der Menschen die erstmalig ein Zepter in jemandes Hand legte oder eine Krone auf sein Haupt setzte, so ist das notwendig die Richtschnur für die Erbfolge und Machtübertragung.

Denn dieselbe Autorität, die den ersten zu einem rechtmäßigen Herrscher beförderte, muss auch den zweiten dazu erheben und so eine Erbfolge schaffen.

In diesem Fall können Erbschaft oder Erstgeborenenrecht an sich kein weiteres Recht und keinen weiteren Anspruch darauf beinhalten, als zuvor durch die ursprüngliche Übereinkunft, welche die Form der Regierung festsetzte, bestimmt worden ist. Wir sehen: In verschiedenen Ländern werden Kronen durch Erbfolge auf verschiedene Häupter gesetzt. Wer durch Erbfolge in einem Lande zum Fürsten wird, der wäre in einem anderen Untertan.

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TToG I § 18

John Locke: Two Treatises of Government

§ 18. To this foreseen objection, our author answers very logically, he was governor in habit, and not in act: a very pretty way of being a governor without government, a father without children, and a king without subjects. And thus Sir Robert was an author before he writ his book; not in act, it is true, but in habit; for when he had once published it, it was due to him by the right of nature, to be an author, as much as it was to Adam to be governor of his children, when he had begot them: And if to be such a monarch of the world, an absolute monarch in habit, but not in act, will serve the turn, I should not much envy it to any of Sir Robert’s friends, that he thought fit graciously to bestow it upon, though even this of act and habit, if it signified anything but our author’s skill in distinctions,
be not to his purpose in this place.

For the question is not here about Adams actual exercise of government, but actually having a title to be governor. Government, says our author, was due to Adam by the right of nature: what is this right of nature? A right fathers have over their children by begetting them; generatione jus acquiritur parentibus in liberos, says our author out of Grotius7, Observations, ‚223. The right then follows the begetting as arising from it; so that, according to this way of reasoning or distinguishing of our author, Adam, as soon as he was created, had a title only in habit, and not in act, which in plain English is, he had actually no title at all.

§ 18. Auf den vorausgesehenen Einwand antwortet unser Autor sehr logisch: „Er war ein Herrscher der Beschaffenheit, dem Begriff nach, nicht in Wirklichkeit“. Eine wahrlich hübsche Art Regent ohne Regierung, Vater ohne Kinder, und König ohne Untertanen zu sein.

Auch Sir Robert war ein Autor, bevor er sein Buch schrieb, „zwar nicht in Wirklichkeit, aber der Beschaffenheit nach“. Nachdem er es erst mal veröffentlicht hatte, „kam es ihm durch Naturrecht zu, ein Autor zu sein“, ebenso wie es „Adam zukam, Herrscher seiner Kinder zu sein“, nachdem er sie gezeugt hatte. Wenn es genügt, ein solcher „Monarch der Welt“, zu sein, ein absoluter Monarch „der Beschaffenheit nach“, aber nicht in Wirklichkeit, werde ich keinen von Sir Roberts Freunden sehr darum beneiden, dass er sie gnädig mit einem solchen Recht zu verleihen geruhte. Jedoch diese Unterscheidung von „Wirklichkeit“ und „Beschaffenheit“ beweist nichts anderes als unseres Autors Begabung für Distinktionen, erfüllt aber hier kaum seinen Zweck. Die Frage dreht sich nicht um Adams tatsächliche Ausübung der Regierung, sondern darum, ob er überhaupt einen Rechtsanspruch hatte, Herrscher zu sein. Regierung, so unser Autor, „kam Adam durch Naturrecht zu“. Worin besteht nun dieses Naturrecht? Ein Recht, welches Väter über ihre Kinder durch Zeugung haben? Unser Autor zieht Grotius7 heran: „generatione jus acquiritur parentibus in liberos“, (O. S. 223). Das Recht folgt also auf die Zeugung, so wie aus ihr aufsteigt. Soweit unser Autor auf diese Art folgert oder unterscheidet, hatte Adam, sobald er erschaffen war, nur einen Anspruch „der Beschaffenheit, dem Begriff nach“, nicht aber „in Wirklichkeit“. Mit einfachen Worten heißt das, er hatte „in Wirklichkeit“ überhaupt keinen Anspruch.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

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TToG I § 1

John Locke: Two Treatises of Government

Book I

CHAPTER I

§ 1. Slavery is so vile and miserable an estate of man, and so directly opposite to the generous temper and courage of our nation; that it is hardly to be conceived, that an Englishman, much less a gentleman, should plead for it.

And truly I should have taken Sir Robert Filmer’s “Patriarcha”, as any other treatise, which would persuade all men, that they are slaves, and ought to be so, for such another exercise of wit, as was his who writ the encomium of Nero; rather than for a serious discourse meant in earnest, had not the gravity of the title and epistle, the picture in the front of the book, and the applause that followed it, required me to believe, that the author and publisher were both in earnest.

I therefore took it into my hands with all the expectation, and read it through with all the attention due to a treatise that made such a noise at its coming abroad, and cannot but confess myself mightily surprised that in a book, which is to provide chains for all mankind, I should find nothing but a rope of sand, useful perhaps to such, whose skill and business it is to raise a dust, and would blind the people, the better to mislead them; but in truth not of any force
to draw those into bondage who have their eyes
open, and so much sense about them as to consider, that chains are but an ill wearing, how much care so ever hath been taken to file and polish them.

Erste Abhandlung

Kapitel 1

Sklaverei ist ein überaus verächtlicher, erbärmlicher Zustand des Menschen. Sie ist dem hochherzigen Charakter und Mut unserer Nation so gerade entgegengesetzt, das es schwer ist zu begreifen, wie ein Engländer, geschweige denn ein Gentleman, als Anwalt für sie auftreten kann.

Allen Ernstes, ich würde Sir Robert Filmers “Patriarcha“ wie jede andere Abhandlung, die den Menschen einreden will, sie seien samt und sonders Sklaven, schon von Rechts wegen, weder für eine ernsthafte und ernst gemeinte Arbeit halten, sondern bestenfalls für eine Übung des Witzes, für eine Parodie.

Genau so wie es jene Schrift war, die Nero‘s Verherrlichung zum Gegenstand hatte, hätte nicht die Wichtigkeit des Titels und des Begleitschreibens, das Bild auf der Vorderseite des Buchs und der Beifall, der ihm gefolgt, mich zu dem Glauben genötigt, das beide, Autor und Verleger, es Ernst meinten.

Ich nahm es deshalb mit der Erwartung in die Hand und las es mit der Aufmerksamkeit, die eine Abhandlung verdient, die solch einen Lärm bei ihrem Erscheinen gemacht hat.

Jetzt muss ich gestehen, dass ich außerordentlich überrascht war, in einem Buch, welches Ketten für die Menschheit zu schmieden bestimmt war, nichts zu finden als einen Strick aus Sand, nützlich vielleicht für diejenigen, deren Kunst und Geschäft es ist, Staub aufzuwirbeln. Rein um die Menschen zu blenden und sie desto effektiver in die Irre zu führen, in Wahrheit aber von ganz und gar keiner Macht, die Menschen in Fesseln zu legen, die ihre Augen offen und gesunden Verstand genug haben, um erkennen: Ketten sind wenig kleidsam, mag auch die Mühe noch so groß gewesen sein, sie zu feilen und zu polieren.


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