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TToG II § 57

John Locke: Two Treatises of Government

§ 57. The law, that was to govern Adam, was the same that was to govern all his posterity, the law of reason. But his offspring having another way of entrance into the world, different from him, by a natural birth, that produced them ignorant and without the use of reason, they were not presently under that law; for nobody can be under a law, which is not promulgated to him;

and by this law being promulgated or made known by reason only, he that is not come to the use of his reason, cannot be said to be under this law; and Adam’s children, being not presently as soon as born under this law of reason, were not presently free: For law, in its true notion, is not so much the limitation as the direction of a free and intelligent agent to his proper interest, and prescribes no farther than is for the general good of those under that law:

Could they be happier without it, the law, as an useless thing, would of itself vanish; and that ill deserves the name of confinement which hedges us in only from bogs and precipices. So that, however it may be mistaken, the end of law is not to abolish or restrain, but to preserve and enlarge freedom: For in all the states of created beings capable of laws, where there is no law, there is no freedom:

For liberty is, to be free from restraint and violence from others; which cannot be, where there is no law: But freedom is not, as we are told, a liberty for every man to do what he lists (for who could be free, when every other mans humor might domineer over him?): But a liberty to dispose and order as he lists, his person, actions, possessions, and his whole property, within the allowance of those laws under which he is, and therein not to be subject to the arbitrary will of another, but freely follow his own.

§ 57. Das Gesetz, welches Adam Richtschnur sein sollte, ist dasselbe, nachdem sich alle Nachkommen zu richten haben: Das Gesetz der Vernunft. Nachkommen treten jedoch auf zu Adam verschiedene Weise in die Welt: Sie werden natürlich geboren.

Anfangs unwissend und unfähig, die Vernunft zu nutzen, stehen sie nicht sofort unter diesem Gesetz. Niemand kann unter einem Gesetz stehen, das ihm nicht bekanntgegeben wurde. Da dieses Gesetz allein durch Vernunft bekannt und verständlich wird, kann man niemanden, der den Gebrauch der Vernunft noch nicht erlernt hat, auch nicht verlangen, dass er unter diesem Gesetz steht.

Da Adams Kinder direkt nach der Geburt nicht sofort unter diesem Gesetz stehen können, sind sie auch nicht sofort frei. Denn Gesetz im eigentlichen Sinn bedeutet weit weniger Einschränkung als vielmehr Anleitung für freie und verständige Subjekte bei der Ausrichtung eigener Interessen. Seine Vorschriften reichen keinesfalls weiter als es zum allgemeinen Wohl aller dient, die dem Gesetz untergeordnet sind. Könnten diese ohne das Gesetz glücklicher sein, würde es mangels Nutzen von allein verschwinden. Wohl kaum verdient sich den Begriff Beschränkung, was uns nur gegen Sümpfe und Abgründe einhegt.

Wie oft es auch missverstanden werden mag: Ziel des Gesetzes ist nicht die Freiheit abzuschaffen oder einzuschränken, sondern diese zu erhalten und zu vergrößern. Unter welchen Umständen rechtsfähige Wesen aus leben mögen gilt: Wo kein Gesetz, da keine Freiheit.

Freiheit bedeutet Abwesenheit von Zwang und Gewaltausübung anderer, was dort unerreicht bleibt, wo es keine Gesetze gibt. Freiheit bedeutet nicht, wie uns weisgemacht wird, Freiheit für jeden, zu tun, was er will. (Wer könnte frei sein, wenn die Laune jedes anderen ihn tyrannisieren darf?) Sie ist nichts anderes als das Recht gemäß expliziter Erlaubnis der Gesetze, unter denen man steht, über seine Person, Handlungen, Besitz und gesamtes Eigentum zu verfügen und damit zu tun, was einem gefällt. Ohne der Willkür eines Anderen untergeordnet zu sein, sondern frei dem eigenen Willen zu folgen.

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TToG II § 24

John Locke: Two Treatises of Government

§ 24. This is the perfect condition of slavery, which is nothing else, but the state of war continued, between a lawful conqueror and a captive: For, if once compact enter between them, and make an agreement for a limited power on the one side, and obedience on the other, the state of war and slavery ceases, as long as the compact endures: For, as has been said, no man can, by agreement, pass over to another that which he hath not in himself, a power over his own life. I confess we find among the Jews, as well as other nations, that men did sell themselves; but it is plain, this was only to drudgery, not to slavery: For, it is evident the person sold was not under an absolute, arbitrary, despotical power: For the master could not have power to kill him, at any time, whom, at a certain time, he was obliged to let go free out of his service; and the master of such a servant was so far from having an arbitrary power over his life, that he could not at pleasure so much as maim him, but the loss of an eye, or tooth, set him free, Exod. XXI.

§ 24. Der vollkommene Zustand der Sklaverei ist nichts ist als ein fortgesetzter Kriegszustand zwischen einem rechtmäßigen Eroberer und einem Gefangenen. Sobald es zu einem Vertrag zwischen ihnen kommt und ein Abkommen über eine begrenzte Macht auf der einen Seite und Gehorsam auf der anderen getroffen wird, hört der Zustand von Krieg und Sklaverei für die Dauer des Vertrags auf. Wie bereits gesagt: Kein Mensch kann auf dem Weg der Übereinkunft einem anderen etwas übertragen, was er selbst nicht hat, nämlich die Befugnis über sein eigenes Leben.

Ich gebe zu, wir kennen sowohl von den Juden als auch von anderen Völkern, dass Menschen sich verkauften; Offensichtlich aber nur zu schwerer Arbeit und nicht zu Sklaverei. Die verkaufte Person stand erkennbar nicht unter einer absoluten, willkürlichen, despotischen Macht, da der Herr keine Macht haben konnte, jenen jederzeit zu töten, welchen er nach einer gewissen Zeit frei aus seinem Dienst zu entlassen verpflichtet war. Der Herr eines solchen Knechtes war so weit davon entfernt, willkürliche Macht über dessen Leben zu besitzen, dass er ihn nicht einmal beliebig verletzen konnte. Bereits Verlust eines Auges oder Zahnes setzte ihn wieder in Freiheit setzte. Exod.XXI

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TToG II § 23

John Locke: Two Treatises of Government

§ 23. This freedom from absolute, arbitrary power, is so necessary to, and closely joined with a man’s preservation, that he cannot part with it, but by what forfeits his preservation and life together: For a man, not having the power of his own life, cannot, by compact, or his own consent, enslave himself to any one, nor put himself under the absolute, arbitrary power of another, to take away his life, when he pleases. Nobody can give more power than he has himself; and he that cannot take away his own life, cannot give another power over it. Indeed, having by his fault forfeited his own life, by some act that deserves death; he, to whom he has forfeited it, may (when he has him in his power) delay to take it, and make use of him to his service, and he does him no injury by it: For, whenever he finds the hardship of his slavery outweigh the value of his life, it is in his power, by resisting the will of his master, to draw on himself the death he desires.

§ 23. Diese Freiheit von absoluter, willkürlicher Macht ist für den Erhalt des Menschen unbedingt und eng mit ihr verknüpft. Er kann sie nicht aufgeben, ohne gleichzeitig Erhalt und Leben zu verwirken. Da der Mensch keine Befugnis über sein eigenes Leben hat, kann er sich weder durch Vertrag noch Zustimmung zum Sklaven machen, oder einem anderen die absolute, willkürliche Macht gewähren, ihm sein Leben zu nehmen, wenn es jenem gefiele. Niemand kann mehr Macht verleihen als er selbst besitzt. Wer sich sein eigenes Leben nicht nehmen darf, kann auch keinem anderen eine Macht darüber gewähren. Sobald jemand tatsächlich durch eigene Schuld, durch eine Handlung die den Tod verdient, sein Leben verwirkt, darf derjenige, an den er es verwirkt hat, falls er ihn in seine Gewalt bekommt, die Exekution aufschieben
und ihn zu seinem eigenen Nutzen gebrauchen. Er tut ihm damit keinerlei Unrecht. Sollt der Betroffene feststellen, dass die Last seiner Sklaverei den Wert seines Lebens überwiegt, steht es in seiner Macht, durch Widerstand gegen den Willen seines Herrn seinen Todeswunsch in Erfüllung zu bringen.

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TToG II § 22

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IV

Of SLAVERY

§ 22. The natural liberty of man is to be free from any superior power on earth, and not to be under the will or legislative authority of man, but to have only the law of nature for his rule. The liberty of man, in society, is to be under no other legislative power but that established by consent, in the commonwealth; nor under the dominion of any will, or restraint of any law but what that legislative shall enact, according to the trust put in it. Freedom then is not what Sir Robert Filmer tells us, Observations, A. 55., a liberty for everyone to do what he lists, to live as he pleases, and not to be tied by any laws: But freedom of men under government is, to have a standing rule to live by, common to every one of that society, and made by the legislative power erected in it; a liberty to follow my own will in all things, where the rule prescribes not; and not to be subject to the inconstant, uncertain, unknown, arbitrary will of another man: As freedom of nature is, to be under no other restraint but the law of nature.

Kapitel 4

Über Sklaverei

§ 22. Die natürliche Freiheit der Menschen besteht darin, von jeder höheren Macht auf Erden frei zu sein. Weder dem Willen oder der gesetzgebenden Autorität von Menschen zu unterstehen, sondern ausschließlich das Naturrecht als verbindlich zu nehmen. Die Freiheit des Menschen in der Gesellschaft besteht darin, unter keiner anderen gesetzgebenden Macht zu stehen als der, die vom Gemeinwesen durch Übereinkunft eingesetzt worden ist. Er ist keiner Herrschaft und keinem Willen oder Beschränkung eines Gesetzes als
derjenigen unterworfen, welche die Legislative dem in sie gesetzten Vertrauen gemäß beschließt.

Freiheit bedeutet also nicht, wie Sir Robert Filmer uns O. 55 3 glauben machen will: Eine Freiheit für jedermann, zu tun was er will, zu leben wie es ihm beliebt, und durch keine Gesetze gebunden zu sein. Freiheit der Menschen unter einer Regierung versichert uns, stehende, jedem Mitglied dieser Gesellschaft gemeinsame, und von der selbst geschaffenen legislativen Macht gegebene Regeln zu haben, nach denen man sein Leben gestaltet. Es handelt sich um eine Freiheit, in allen Angelegenheiten, in denen jene Regel nichts vorschreibt, meinem eigenen Willen zu folgen. Anstelle einem unbeständigen, ungewissen, unbekannten, willkürlichen Willen eines anderen unterworfen zu sein. So wie natürliche Freiheit eben heißt, unter keiner anderen Beschränkung zu stehen als derjenigen des Naturrechts.

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TToG II § 9

John Locke: Two Treatises of Government

§ 9. I doubt not but this will seem a very strange doctrine to some men: But before they condemn it, I desire them to resolve me, by what right any Prince or state can put to death, or punish an alien, for any crime he commits in their country. It is certain their laws, by virtue of any sanction they receive from the promulgated will of the legislative, reach not a stranger: They speak not to him, nor, if they did, is he bound to hearken to them. The legislative authority, by which they are in force over the subjects of that commonwealth, hath no power over him. Those who have the supreme power of making laws in England, France or Holland, are to an Indian, but like the rest of the world, men without authority: And therefore, if by the law of nature every man hath not a power to punish offences against it, as he soberly judges the case to require, I see not how the magistrates of any community can punish an alien of another country; since, in reference to him, they can have no more power than what every man naturally may have over another.

§ 9. Ich habe keine Zweifel die folgende Lehre wird manchem seltsam vorkommen. Nun, bevor man sie verurteilt, bitte ich darum, die Frage zu beantworten, mit welchem Recht Fürsten einen Fremden für ein von ihm in ihrem Land begangenes Verbrechen töten oder bestrafen können? Es steht fest: Ihre kraft Sanktion durch den verkündeten Willen der Legislative erlassenen Gesetze erreichen keinen Fremden. Sie sprechen nicht zu ihm. Selbst wenn sie zu ihm sprächen, wäre er nicht verpflichtet ihnen zu gehorchen.

Die gesetzgebende Macht, durch welche sie für die Untertanen jenes Gemeinwesens in Kraft sind, hat über ihn keine Macht. Diejenigen, die in England, Frankreich oder Holland die höchste Macht haben, Gesetze zu geben, sind für den Indianer Menschen wie alle Übrigen in der Welt, Menschen ohne Autorität. Sofern also auf Basis des Naturrechts nicht jeder Macht hat, Vergehen gegen jenes Gesetz so zu bestrafen, wie er es bei sachlichem Bedenken des Falls für erforderlich hält, kann ich nicht erkennen, weshalb die Obrigkeit eines Gemeinwesens einen Fremden aus einem anderen Land bestrafen dürfte. Sie kann in Bezug auf ihn nicht mehr Macht haben, als jeder Mensch von Natur über den anderen hat.

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TToG II § 8

John Locke: Two Treatises of Government

§ 8. And thus, in the state of nature, one man comes by a power over another; but yet no absolute or arbitrary power, to use a criminal, when he has got him in his hands, according to the passionate heats, or boundless extravagancy of his own will; but only to retribute to him, so far as calm reason and conscience dictate, what is proportionate to his transgression, which is so much as may serve for reparation and restraint: For these two are the only reasons, why one man may lawfully do harm to another, which is that we
call punishment.

In transgressing the law of nature, the offender declares himself to live by another rule than that of reason and common equity, which is that measure God has set to the actions of men, for their mutual security; and so he becomes dangerous to mankind, the tye, which is to secure them from injury and violence, being slighted and broken by him. Which being a trespass against the whole species, and the peace and safety of it, provided for by the law of nature, every man upon this score, by the right he hath to preserve mankind in general, may restrain, or where it is necessary, destroy things noxious to them, and so may bring such evil on any one, who hath transgressed that law, as may make him repent the doing of it, and thereby deter him, and by his example others, from doing the like mischief.

And in this case, and upon this ground, every man hath a right to punish the offender, and be executioner of the law of nature.

§ 8. Auf diese Art kommt im Naturzustand ein einzelner Mensch zu Macht über einen Anderen. Allerdings nicht zu einer dermaßen absoluten oder willkürlichen Macht, einen Verbrecher, den er in seine Hände bekommt, aus der Hitze des Gefechts oder ungebremster, willentlicher Maßlosigkeit heraus zu behandeln. Sondern nur zu vergelten, was ruhiges Nachdenken und rechtschaffenes Gewissen als der Rechtsverletzung angemessen zulassen und auch nur so viel wie zu Entschädigung und Abschreckung dienlich ist. Diese beiden sind die einzigen Gründe, aus welchen ein Mensch einem Anderen gerechterweise Schaden zufügen darf. Das bezeichnen wir als Strafe.

Wer die Naturgesetze bricht, erklärt damit, nach einer anderen Vorschrift als der von der Vernunft und allgemeiner Gleichheit zu leben. Diese aber sind der Maßstab, den Gott für die Handlungsweise der Menschen zur gegenseitigen Gewähr von Sicherheit festgesetzt hat. Der Verbrecher wird zur Gefahr für Menschen, denn das Band, das sie vor Schädigung und Gewalt schützen soll, wird durch ihn gelockert und zerrissen.

Da hier ein Vergehen gegen die gesamte Menschheit und die durch Naturgesetze gesetzten Ziele Frieden und Sicherheit vorliegt, darf deshalb jeder Mensch kraft seines Rechts, die Menschheit im Allgemeinen schützen und alles was ihnen schadet abwehren oder nötigenfalls vernichten. Selbst dadurch, demjenigen, welcher jenes Recht brach, soviel Leid zu verpassen als notwendig, ihn zur Reue zu bringen und dadurch ihn — und durch sein Beispiel andere — davon abzuhalten, das gleiche Unrecht zu begehen. In diesem Fall und aus diesem Grund ist jedermann berechtigt, jeden Übertreter zu bestrafen und Vollstrecker des Naturrechtes zu sein.

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TToG I § 150

John Locke: Two Treatises of Government

§ 150. Having told us, p. 16 that the patriarchal government continued in Abraham, Isaac, and Jacob, until the Egyptian bondage, p. 17, he tells us, by manifest footsteps we may trace this paternal government unto the Israelites coming into Egypt, where the exercise of supreme patriarchal government was intermitted, because they were in subjection to a stronger Prince. What these footsteps are of paternal
government, in our author’s sense, i. e. of absolute monarchical power descending from Adam, and exercised by right of fatherhood, we have seen, that is for 2290 years no footsteps at all; since in all that time he cannot produce anyone example of any person who claimed or exercised regal authority by right of fatherhood; or shew anyone who being a king was Adams heir: All that his proofs amount to, is only this, that there were fathers, patriarchs and Kings, in that age of the world; but that the fathers and patriarchs had any absolute arbitrary power, or by what titles those Kings had theirs, and of what extent it was, the scripture is wholly silent; it is manifest by right of fatherhood they neither did, nor could claim any title to dominion and empire.

§ 150. Nachdem er S. 16 verzapft hat, diese patriarchalische Macht dauerte über Abraham, Isaak und Jakob bis zur ägyptischen Knechtschaft an, verkündet er S. 17,: Die patriarchalische Regierung lässt sich auf deutlichen Spuren bis zum Zug der Israeliten nach Ägypten verfolgen, als sie in Abhängigkeit von einem stärkeren Fürsten gerieten und die Praxis der höchsten patriarchalischen Regierung deshalb unterbrochen wurde.

Welche Spuren väterlicher Regierung in unseres Autors Sinn existieren, also von absoluter, von Adam stammender und durch das Recht der Vaterschaft ausgeübter Macht, haben wir gesehen: In 2290 Jahren nämlich überhaupt keine Spur. Für diesen gesamten Zeitraum legt er kein einziges Beispiel für eine Person vor, welche die königliche Autorität auf Grund des Rechtes der Vaterschaft in Anspruch genommen oder ausgeübt hätte. Er kann uns auch niemanden zeigen, der als König Adams Erbe war. Alles, worauf seine Beweise hinauslaufen, besteht in der biblisch dokumentierten Existenz von Vätern, Patriarchen und Königen in jenem Zeitalter. Ob diese Väter und Patriarchen irgendwelche absolute, despotische Macht besaßen oder durch welche Rechtstitel Könige die Ihrige hatten und von welcher Reichweite, darüber schweigt die Bibel sich aus. Es ist klar: Auf Grund des Rechtes der Vaterschaft haben sie weder ein Recht auf Herrschaft oder Macht beansprucht noch konnten sie es beanspruchen.

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TToG I § 41

John Locke: Two Treatises of Government

§ 41. But yet, if after all, anyone will needs have it so, that by this donation of God, Adam was made sole proprietor of the whole earth, what will this be to his sovereignty? And how will it appear, that propriety in land gives a man power over the life of another? Or how will the possession even of the whole earth, give any one a sovereign arbitrary authority over the persons of men? The most specious thing to be said, is, that he that is proprietor of the whole world, may deny all the rest of mankind food, and so at his pleasure starve them, if they will not acknowledge his sovereignty, and obey his will.

If this were true, it would be a good argument to prove, that there never was any such property, that God never gave any such private dominion; since it is more reasonable to think that God, who bid mankind increase and multiply, should rather himself give them all a right to make use of the food and raiment, and other conveniences of life, the materials whereof he had so plentifully provided for them; than to make them depend upon the will of a man for their subsistence, who should have power to destroy them all when he pleased, and who, being no better than other men, was in succession likelier, by want and the dependence of a scanty fortune, to tie them to hard service, than by liberal allowance of the conveniences of life to promote the great design of God, increase and multiply: he that doubts this, let him look into the absolute monarchies of the world, and see what becomes of the conveniences of life, and the multitudes of people.

§ 41. Sollte nach all dem noch immer jemand daran festhalten, Gott habe durch diese Schenkung Adam zum alleinigen Besitzer der ganzen Erde gemacht, welche Auswirkung ergibt sich daraus für seine Souveränität? Wie soll aus Besitz von Land Macht über das Leben eines anderen Menschen entstehen?

Oder wie will selbst der Besitz des ganzen Erdballs zu unabhängiger, willkürlicher Autorität eines Einzigen über die Persönlichkeiten der Menschen verschaffen?

Welcher Einwand könnte am ehesten einleuchten? Der Besitzer der ganzen Welt könnte dem Rest der Menschheit Nahrung verweigern, sie nach seinem Belieben verhungern lassen, falls sie seine Souveränität nicht respektieren und seinem Willen gehorchen.

Wäre dies wahr, so wäre es ein hervorragendes Argument für den Beweis, dass es einen solchen Besitz nie gegeben, dass Gott nie derartige private Herrschaft verliehen hat. Vernünftiger ist der Gedanke, Gott, der der Menschheit auftrug fruchtbar zu sein und sich zu vermehren, habe ihnen wohl eher ein eigenes Recht gegeben von Nahrung, Kleidung und anderen Annehmlichkeiten des Lebens Gebrauch zu machen, hatte er diese Ressourcen doch ausreichend erschaffen, als ihre Existenz von dem Willen eines einzigen Menschen abhängig zu machen, ausgestattet mit der Macht, sie alle nach Belieben zu vernichten.

Er wäre kaum besser als andere Menschen.

Wahrscheinlicher ist, er wird sie umgehend über Armut und Abhängigkeit von dürftigen Mitteln in ein hartes Joch spannen, als durch freizügigen Zugang zu den Annehmlichkeiten des Lebens den großen Plan Gottes „seid fruchtbar und mehret euch“ zu fördern. Wer daran zweifelt, ist aufgefordert einen Blick auf die absoluten Monarchien der Welt zu werfen und zu sehen, was dort aus dem angenehmen Leben und der Bevölkerungszahl geworden ist.

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TToG I § 9

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§ 9. I have been fain to trouble my reader with these several quotations in our author’s own words, that in them might be seen his own description of his fatherly authority, as it lies scattered up and down in his writings, which he supposes was first vested in Adam, and by right belongs to all princes ever since. This fatherly authority then, or right of Fatherhood, in our author’s sense, is a divine unalterable right of sovereignty, whereby a father or a prince hath an absolute, arbitrary, unlimited, and unlimitable power over the lives, liberties, and estates of his children and subjects; so that he may take or alienate their estates, sell, castrate, or use their persons as he pleases, they being all his slaves, and he lord or proprietor of everything, and his unbounded will their law.

§ 9. Es drängte mich dazu, meine Leser mit verschiedenen Zitaten in unseres Autors eigenen Worten zu belästigen, denn es sollte aus ihnen desseneigene Beschreibung seiner „väterlichen Autorität“ ersichtlich werden, wie sie in seinen Schriften verstreut zu finden ist. Eine Autorität, von der er behauptet, sie sei zuerst Adam erteilt worden und stehe seitdem von rechtmäßig allen Fürsten zu. Diese „väterliche Autorität“, auch als „Recht der Vaterschaft“ bezeichnet, ist nach der Ansicht unseres Autors ein göttliches, unveränderliches Recht auf Souveränität. Eine absolute Souveränität durch die ein Vater oder Fürst absolute, willkürliche, unbegrenzte und unbeschränkbare Macht über Freiheit, Leben und Vermögen seiner Kinder und Untertanen hat: Er kann ihre Güter nehmen und  veräußern, ihre Personen verkaufen, kastrieren oder anderweitig benutzen, wie es ihm beliebt. Sie alle sind seine Sklaven, er ist Herr oder Eigentümer von allem, sein unbegrenzter Wille ihr Gesetz.


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