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Thesen des „Bayerischen Energiedialogs“ Teil 1: Speichertechnologie:

Thesen des „Bayerischen Energiedialogs“

Teil 1: Speichertechnologie:

„Ausreichende Speichertechnologie steht bis 2013 nicht zur Verfügung!“, so ist in den Veröffentlichungen zum „Bayerischen Energiedialog zu Lesen.

Das reizt an, der Sache nachzugehen: – Die Genese einer These – der Versuch des gedanklichen Nachvollzugs

Steine des Anstoßes:

Betrachtet man das Hin- und Her, die Wendungen und Umstrukturierungen bei den Aussagen, Feststellungen und Vorhabensankündigungen zur Umsetzung der „Energiewende“ in Bayern, so scheint seit 01. Juli irgendwie der Punkt erreicht, an dem man sich verwundert die Augen reiben könnte.

Gaskraftwerke, die zuerst gebraucht, deren Planung dann aber wieder verworfen wurde, Stromtrassen, die unabdingbar für die Versorgung einer Region – z. B. Schwaben sind, enden jetzt in Niederbayern bei Landshut, dringend benötigte Leitungen werden nun an bestehenden Masten mit aufgehängt oder eben weitgehend als Erdkabel verlegt. Was noch vor einem Jahr als unbezahlbar abgelehnt wurde. Ganz offenbar stecken in den Entwicklungsmöglichkeiten der Industrie doch ganz ordentliche Potentiale, man muss halt nur am Ball bleiben.

Und warum hat noch niemand daran gedacht, diese Kabel am besten gleich unter den Autobahnen A7 und A9 zu verlegen? Dann wäre der Strom für die Elektromobilität auch gleich da verfügbar, wo er künftig gebraucht wird.

Hier hat jemand ab Seite 19 einen Vorschlag:

Induktive Stromversorgung auf Strassen

oder Schorr Power net

Ob das dann auch funktioniert, wird man sehen. Interessant ist der gedankliche Ansatz, vom Eselsskarren wegzukommen. Was nichts daran ändert, dass auch in Zukunft noch so mancher Esel ein Fahrzeug steuern wollen wird. Sollte es aber funktionieren, dann stehen Fahrzeuge nicht als Speicher zur Verfügung!

Alles, was nun als „Beschluss“ vom 01. Juli verkündet wurde, entpuppt sich im Kern nun doch als Planungsvorschlag. Wird also in einigen Monaten schon wieder anders aussehen und spätestens ab Jahreswechsel den Wahlkämpfen geopfert.

Warum nur fällt mir an der Stelle unerwartet und spontan ein, dass die letzte gesamtdeutsche Regierung, die eine Kapitulation unterschrieben hat, die von „Großadmiral“ Karl Dönitz war? Wie komme ich denn jetzt zu diesem Gedanken? Das verstehe ich selbst nicht.

Egal, für welchen Aspekt auch man sich interessiert, es scheint, als würde die Halbwertszeit politischer Gestaltung von Jahreszeit zu Jahreszeit kürzer und kürzer.

Doch zunächst möchte ich zum Thema zurückkehren und die Ausgangslage betrachten, die jetzt wieder nicht direkt mit Energiespeichern zu tun hat. Nein, die dreht sich unvermeidbarerweise um den Trassenbau. Nicht um den gesamten, möglicherweise notwendigen Netzausbau, sondern um den Trassenbau der „höchsten“ Netzebene 4.

Ganz offenbar bleibt die Behauptung in Kraft, dass der Bau von Stromtrassen unbedingt notwendig wäre, um die Versorgungssicherheit in Bayern aufrecht zu erhalten. 2-X hat nach dem „Gipfel“ der Koalitionäre die Lösung X = 0. Damit waren die gesamten Überlegungen der CSU / Staatsregierung offenbar einmal mehr auf Nichtwissen (Ahnungslosigkeit) oder Nicht-Können (Unfähigkeit) gebaut. Denn genau diese Lösung der Formel bedeutet, die Formel war überflüssig. Meine persönliche Erkenntnis war und ist: X = 2.

Was aber hätten wir zur Hand um uns selbst ein Bild zu machen? Die Beurteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die auf den Webseiten zum Energiedialog und auch direkt beim DIW einsehbar sind

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Ebenso die am 21.04.2015 bei der Informationsveranstaltung der BnetzA in München durch verschiedene Teilnehmer und Bürgerinitiativen vorgetragene Feststellung, dass für die Versorgungssicherheit Bayerns über die „Thüringer Strombrücke“ – auch den Südlink genannt – hinaus keinerlei Trassen notwendig sind. Im Gegenteil: Sogar dieser Südlink wäre eigentlich nicht notwendig, um die Versorgungssicherheit Bayerns auch mit den heute vorhandenen Erzeugern ohne die Kernkraft zu gewährleisten.

Diesen beiden Behauptungen hat die BnetzA dort vor Ort in merkwürdiger Weise nicht widersprochen. Sie hat kein einziges Argument dagegen genannt, noch nicht mal ein vorgeschobenes.

Die einzige vor Ort vorgetragene Äußerung dazu war bestenfalls der apodiktische Satz des Präsidenten Homann: „Den Bedarf an Stromtrassen in Frage zu stellen ist abwegig!“ Wie aber soll man wissen, ob der Bedarf wirklich existiert, wenn man ihn nicht selbst nachvollziehen kann?

Homann nennt Zweifel am Trassenbedarf abwegig

Dabei wollten doch etliche Anwesende nichts, als die Ermittlung des Ausbaubedarfs an Hand der erhobenen Daten nachvollziehen können. Und natürlich die Rechenwege transparent und nachprüfbar dargelegt bekommen. Das allerdings wird „aus Datenschutzgründen“ wegen der wirtschaftlichen Verwertbarkeit, der Wahrung von Betriebsgeheimnissen und der Konkurrenzsituation verweigert. Wie eigentlich soll ein Kraftwerk unter Konkurrenzdruck kommen, wenn es weit und breit das einzige ist und war es nicht angeblich Sinn und Zweck der Liberalisierung, Konkurrenzdruck zu schaffen?

Innenminister wie Joachim Herrmann und Thomas de Maizière können umfangreiche Überwachung und Vorratsdatenspeicherung von Millionen Privatleuten ungeniert und in vollem Umfang einfordern und werden dazu noch über ein umfassendes Mautsystem mit millionenfacher Kennzeichenerfassung zu jeder Zeit durch einen ideologisch in ähnlicher Weise die Freiheit und persönliche Integrität ignorierenden Verkehrsminister unterstützt. Die rechnerische Auswertung von anonymisierten Stromflüssen aber ist geheim?

Oder gar auf Grund des Datenvolumens nicht darstellbar, weil die BnetzA angeblich nicht in der Lage ist, ca. 700.000 einzelne Messpunkte zu erfassen, die Daten zu speichern und die Lastgänge in Diagrammen fortlaufend darstellbar zu machen bzw. als Datensätze anonymisiert zur Verfügung zu stellen?

Genau das gleiche aber bei ca.1,1 Mio. PV-Anlagen im Anlagenstammdatentregister und den jährlichen Meldepflichten bis 28.02. für EE-Anlagenbetreiber fertigbringt?

Warum fühle ich mich jetzt veralbert?

Nun, zumindest konnte man bei der Veranstaltung am 21.04.2015 wenigstens die Information mitnehmen, dass die Berechnungen für den Netzausbau „knotenscharf“ erfolgten. Aber bezogen auf welche Knoten? Die Auskunft darüber war wie nicht anders zu erwarten:

Nicht für die Öffentlichkeit, aber pauschal, die Antwort: Es sind die ca. 550 Knoten an den Einspeisepunkten der Erzeuger und den Grenzkuppelstellen. Wer nun darüber etwas wissen will und Lastgänge etc. einsehen will, kann sich an die ca. 40 Wissenschaftler und Ingenieure wenden, die aus berechtigtem Interesse Zugang zu den Daten haben und nachgewiesen haben, dass sie damit umzugehen in der Lage sind. Oder man wendet sich an die BnetzA und weist Berechtigung und Sachkunde nach. In beiden Fällen ist dafür ein bestimmter Betrag fällig. Interessant. Ein Bürger, der sich in die Materie einarbeiten und die Festlegungen für Maßnahmen, die er mit seinem Steuergeld und seinem Netzentgelt bezahlen muss, muss für die erhobenen Daten und das Wissen um deren Verwendung auch erst Mal Geld bezahlen. Dieses Staatsverständnis erinnert womöglich an Kaiserzeit, Drittes Reich und DDR. Aber wird es einer Demokratie gerecht?

Zumindest eine bedeutende qualitative Information konnten die Teilnehmer erhalten:

– Eine Grundlage des Netzausbaus sind die bekannten Erzeugungsleistungen der vorhandenen Kraftwerke (Kraftwerkspark / Kraftwerksliste)

– eine zweite Grundlage sind deren Laufleistungen in Stunden

– eine dritte Grundlage sind die Zeitpunkte, zu denen die Kraftwerke laufen. Zumindest in etwa.

– Gemessene und damit empirische verwertbare Daten liegen deshalb lediglich an den Einspeisepunkten der Kraftwerke in das Höchstspannungsnetz (HöS) und das Hochspannungsnetz (HS) vor.

Was niemand weiß oder betrachtet:

– Wo entsteht die der Erzeugung entsprechende Nachfrage konkret?
– Wann entsteht die der Erzeugung entsprechende Nachfrage ortsbezogen?
– Wie viel Strom wird auf den Ebenen NS, MS bis hin HS wann von wo nach wo verschoben?

– wie viel PV-Leistung wird direkt verwendet? Zur Information: Die Photovoltaik zählt bei der Simulation des Netzausbaus überhaupt nicht mit. Obwohl es Augenblicke gibt, zu denen der Strombedarf in allen deutschen Ländern tatsächlich zu 100% aus PV gedeckt wird.

– Windkraftleistung zählt zu einem kleinen Teil pauschal mit, nicht aber zu den Zeiten, an denen die Windkraft den gesamten Strombedarf deckt. Und auch hier: Obwohl es Augenblicke gibt, zu denen der Strombedarf in allen deutschen Ländern tatsächlich zu 100% aus Windkraft gedeckt wird.

– Niemand erfasst und bezieht die Leistungsverteilung bzw. den Leistungsabruf auf den beiden „unteren“ Netzebenen der „Mittelspannung“ (MS) und „Niederspannung“ (NS) ein. Dabei sind das die beiden Ebenen, von denen beinahe alle Stromverbraucher ihren Strom beziehen und auch die meisten generativen Erzeuger einspeisen. Welche der vier Netzebenen sind demnach die wichtigeren für die Verbraucher? Auf welchen Ebenen wird man den Einsatz von Speichertechnologie wohl am sinnvollsten beurteilen können? Und was bedeutet das somit für die Bewertung der Speichertechnologien?

– Speicher werden ihre Wirkung doch vernünftigerweise genau an den Einspeisepunkten der kleinen, dezentralen Erzeuger, den Ortsnetztrafos, den Entnahmepunkten der gewerblichen und industriellen Verbraucher und auch der Privatverbraucher entfalten. Speicher haben mit der Betrachtung der HöS und der HS-Ebene nicht direkt etwas zu tun.

– Indirekt aber sehr wohl, denn sie kappen überall sowohl die Einspeise- als auch vor allem die Bedarfsspitzen.

Da letztere aber kumuliert über die Leistungsverschiebungen auf den oberen Ebenen die Grundlage für den Netzausbaubedarf bilden müssten, wenn die These von der nur über Netzausbau garantierbaren Versorgungssicherhheit und Qualitöt für ganz D stimmen soll, entziehen Speicher dem Netzausbau schlicht die Grundlage. Denn der massenhaft Einsatz von Speichern verändert die ohnehin schon als ungenügend erkannten Standardlastprofile.

– Die Standardlastprofile werden zwar im Grünbuch als dringend überarbeitungsbedürftig, weil nicht mehr zutreffend bezeichnet, bilden aber angeblich nach wie vor einen wesentlichen, direkt dimensionierenden Teil der Netzbedarfsberechnung.

Der von BnetzA und ÜNB ermittelte Bedarf beruht also – aus dem Grünbuch des BMWi nachweisbar – direkt auf mindestens einer fragwürdigen Größe.

– Mit der aktuellen Methode werden auch die Stromverluste zwischen Erzeuger und Verbraucher nicht dort und dann erfasst, wo und wann sie stattfinden. Der nächste einigermaßen zugängliche Messpunkt nach dem Erzeuger ist der Endverbraucher. Der aber wird überwiegend nur einmal im Jahr in Summe erfasst: Bei der Zählerablesung.

Dafür gibt es lediglich eine pauschale Erfassung über die Summen bei Erzeugung und Verbrauch: Bruttostromerzeugung und Nettostromverbrauch. Dazwischen liegt der Verlust. Hier drängt sich eine Frage auf: Wie passt es zum immer wieder gestellten Ziel der Effizienzverbesserung, wenn Verluste lediglich pauschal einmal im Jahr erfasst werden und niemand weiß, wann und wo sie entstehen? Jeder Einfamilienhaus-Neubauerbauer oder Sanierer muss eine umfassende Energiebedarfsberechnung bis auf zwei Nachkommastellen samt Berücksichtigung kleinster Wärmebrücken erstellen lassen, aber beim bundesweiten Stromverbrauch begnügen wir uns mit einer pauschalen Darstellung auf ungültiger Grundlage, die in der Auseinandersetzung noch nicht mal thematisiert wird?

Fazit:

Es sollte an Hand dieser faktisch nachprüfbaren Konstellation deutlich erkennbar sein, dass bereits das Setup der Analyse eine eindeutig noch zentralisiertere Bewirtschaftung als bisher voraussetzt und damit auch das Ergebnis auf diesen zentralisierten Markt zugeschnitten wird. Deshalb kann das Ergebnis auch nichts anderes erreichen, als die Existenz der Großstrukturen, die es voraussetzt zu bestätigen und muss auch konsequent jede Form dezentraler Erzeugung und Verteilung oder Speicherung ausklammern. Sonst würde das vorausgesetzte Setup nicht mehr funktionieren und ein alternativer Ansatz, der auch den Einsatz von Speichertechnik umfasst, müsste erst mal geschaffen werden.

Damit wäre ich endlich bei der Frage nach der Speichertechnik. Im Grünbuch des Bundeswirtschaftsministeriums war zumindest der Hinweis zu finden, dass Speichertechnologien in die Entwicklung der Energiewende einbezogen werden sollen. In der politischen Realität wird dagegen alles getan, um das zu verhindern oder wenigstens zu vermeiden.

Der bayerische Energiedialog hatte dazu tatsächlich eine Arbeitsgruppe „Beitrag der Speichertechnologien“ eingerichtet, die ihre Ergebnisse veröffentlicht hat.

Dialogpapier 2 „bayerischer Energiedialog“!

Das positive Ergebnis der Arbeitsgruppe zum Thema Stromspeicher findet sich in diesem Statement. Vor allem in dem Satz:

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind sich einig, dass die Marktbedingungen für den Einsatz von Stromspeichern zu verbessern sind. Hierzu ist insbesondere eine Anpassung der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen notwendig.

Interessant sind vor allem die gelisteten Ergebnisse:

Ergebnisse und Handlungsempfehlungen

1. Im Rahmen der Energiewende leisten Speicher einen großen Beitrag:

• Speicher stellen Systemdienstleistungen zur Verfügung.
• Die Speicherung von EE-Strom reduziert den CO2 -Ausstoß.
• Speicher können Strommengen zeitlich verschieben und damit Stromerzeugung und Stromverbrauch zeitlich in Einklang bringen.

2. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe halten es nicht für möglich, dass Speichertechnologien unter den aktuellen Rahmenbedingungen in 2023 schon substanziell einen Beitrag leisten können, um eine Dunkelflaute zu überbrücken. Die Speicher können keinen großen Beitrag zur Schließung der Deckungslücke bei der erzeugten Strommenge von ca. 40 TWh leisten. Speicher können nur etwas speichern, was bereits erzeugt wurde!

3. Nach Aussage von Experten sind Speicher kein vollständiger Ersatz für den in der Diskussion befindlichen Übertragungsnetzausbau.

4. Das Stromsystem hat aufgrund des Zubaus an EE einen wachsenden Bedarf an Flexibilisierung. Speicher stellen dafür eine Option unter mehreren dar. Ziel muss eine technologieneutrale und kostenoptimierte Erschließung dieser Potentiale im gegenseitigen Wettbewerb sein.

5. Insbesondere zusätzliche Langzeitspeicher werden nach verschiedenen Gutachten jedoch erst ab einem Anteil von etwa 60 % bis 80 % Erneuerbarer Energien eine wesentliche Komponente. Diese EE-Anteile werden nach heutigem Stand erst nach ca. 2035 erreicht, ggf. teilweise regional früher. Kurzzeitspeicher werden schon deutlich früher benötigt bzw. werden bereits heute eingesetzt.

6. Die Bedeutung der Speicher (zentral und dezentral) nimmt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu:

• Dies gilt für die in stärkerem Maße erforderlichen Systemdienstleistungen. Zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität sind sie zwingend erforderlich.
• Im Weiteren sind Speicher notwendig, um ggf. die regional bzw. innerhalb Bayerns erzeugten Produktionsspitzen aufzunehmen und bei Zeiten höheren Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Dabei können Speicher einen Beitrag zur Entlastung des elektrischen Verteilnetzes leisten; ggfs. eine zeitweilige Reduzierung des Umfangs des erforderlichen Verteilnetzausbaus bewirken.
• Speicher sind grundsätzlich auch geeignet, anderen Verbrauchssektoren Energie aus heimischer Stromerzeugung zur Verfügung zu stellen.

7. Die Wirkungsgrade, Kapazitäten und Kosten sowie die „Marktreife“ der vorgestellten Technologien sind sehr unterschiedlich, die Technologien daher auch nur spezifisch einsetzbar.

8. Soweit Limitierungen durch Regularien und staatliche Vorgaben zu Hemmnissen in einem technologieneutralen Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen führen, sind sie kritisch zu überprüfen, u.a. das EnWG.

9. Schwerpunkt des nächsten Jahrzehnts muss die Forschungsförderung sowie die Förderung von Demovorhaben für die Entwicklung neuer Speichertechnologien sein.

Das ist an sich schon sehr beachtlich. Beim Faktencheck in den veröffentlichten Quellen aber stolpert man über etliche Aussagen, die einem Realitätstest nicht standhalten. Betrachtet man lediglich den Abschnitt über die Batteriespeicher, so fällt dem informierten Leser auf:

– Kosten sollen sehr hoch sein und werden z. B. bei den derzeit favorisierten Lithium-Ionen-Speichern mit 1.200 Euro / kWh angegeben, die laut Experten im System aber noch höher sein sollen.

Wer sich die Mühe gemacht hat auf die INTERSOLAR zu gehen, der hätte die Chance gehabt festzustellen, dass komplette Systeme, die nur noch vom Elektrofachbetrieb angeschlossen (Kosten ca. 500 Euro) werden müssen, bereits ab 5.000 Euro / 5 kWh Endkundenpreis erworben werden können: Batterien + Leistungselektronik (Wechselrichter, Lade/Entladeregler und Batteriemanagementsystem) für 1.000 Euro / kWh Systemkosten. Hier handelt es sich in der Regel um Li-Ion-Technologie.

Verwandte und gut vergleichbare Technologien auf Lithium-Eisen-Phosphat Basis sind ab 700 Euro / kWh Komplettpreis verfügbar. Es gibt alternative Anbieter mit Blei-Gel-Batterien, sehr, sehr fortgeschrittenen Blei-Säure-Batterien und – für Interessenten mit sehr viel Platz zum Aufstellen ein Batteriesystem auf Salzwasserbasis, das zu deutlich niedrigeren Kosten (< 100 Euro/kWh) verfügbar sein soll und praktisch unbegrenzt haltbar ist.

Der Hersteller TESLA als Technologieführer bietet die reine Batterie für 350 Euro / kWh bei 10 kWh (3.500 Euro) an, überlässt die beschriebene Peripherie Leistungselektronik aber der Wahl des Kunden. Die Leistungselektronik dazu ist bei verschiedenen deutschen Herstellern verfügbar und kostet zwischen 700 Euro und 1.000 Euro für Leistungen bis 25 KW. Damit liegt der Preis bereits um 450 Euro / kWh und tiefer. Ein 100 kWh Speicher ohne Leistungselektronik ist bei TESLA sogar für 25.000 Euro erhältlich: 250 Euro/kWh mit weitreichender Leistungsgarantie.

Demgegenüber behauptet der Vortrag, Batterietechnologien in Bayern dass Systemkosten von unter 300 Euro / kWh erst ab 2023 möglich sind. In deutlichem Kontrast stehen die auf der INTERSOLAR 2015 vorgestellten Systeme und Angebote, die ich Interessenten gern im Rahmen einer unabhängigen, entgeltlichen Beratung näher erläutere.

Der Aussage,„Im Fahrzeugbereich gibt es schon deutlich niedrigere Kosten. Hier werden bis 2020 etwa 200€/kWh erwartet…“ steht die Preisangabe von TESLA von ca. 17.000 US-Dollar für die 85 kWh-Batterie des Model S im Austausch bereits jetzt gegenüber. Fünf Jahre vor der Prognose! Leider sind diese Fakten im Energiedialog nicht berücksichtigt. Wir wollen doch nicht annehmen, dass die Fakten absichtlich ignoriert werden.

Damit steht fest, dass die Aussage, „Grad der Einsatzreife als Serienprodukt 2023“ schlicht falsch ist.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Bewertung der Haltbarkeit der Li-Ion-Technologie. Während die „Experten“ in Dialog fordern:

„Problematisch ist bisher die eingeschränkte Zyklenzahl (bei Lithium-Ionen-Batterien werden bis 2023 mindestens 5000 –
7000 Zyklen als Ziel angestrebt), die die Betriebszeit bzw. Lebensdauer im Vergleich zu anderen Speichertechnologien deutlich einschränken.“
bieten die Hersteller bereits heute diese Zyklenfestigkeiten an und geben dafür sogar eine Gewährleistung (TESLA, PACADU, ESS, andere).

In wie weit kann man also den Aussagen eines Gremiums von „Experten“ vertrauen, wenn diese so einfach widerlegbar sind, bzw. die Mitglieder des Gremiums nirgendwo explizit namentlich genannt werden. Meiner Auffassung nach wird es einer Demokratie nicht gerecht, wenn die Erarbeitung von Grundlagen, Ergebnissen und Beschlüssen zu Problemlösungen durch Delegation an so genannte „Experten“ bei gleichzeitiger Verweigerung transparenter Einsichtnahme in die Grundlagen dem demokratishen Diskurs entzogen werden. Es sollte einem jeden einleuchten, dass sowohl gezielte Einflussnahmen, Manipulationen als auch Fehlerquellen um so größer sind, je überschaubarer die mit der Aufgabe betraute Gruppe ist. Hier, bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf die nächsten 50 Jahre, fehlt es deutlich mindestens an Transparenz, an externen demokratischen Prüfungsmöglichkeiten als auch sichtbar an der vom politischen Initiator eingeforderten Technologieoffenheit.

Ähnlich verhält es sich bei der genannten Redox-Flow-Technologie.

In der Zusammenfassung wird diese nur pauschal als mit „Systemkosten hoch“ und „Wirkungsgrad niedrig“ geradezu abgekanzelt. Sie wird eher beiläufig in die Betrachtungen eingebaut. Indiziert wird zwar der im Vergleich zu Li-Ion (85%) niedrige Wirkungsgrad von 70%, der aber immer noch besser als der von Power-to-Gas (25%), LOHC 35%), Brennstoffzellen (35%), BHKW (30%) oder Verbrennungsmotoren (25%% – 30%) ist. Wobei Wirkungsgradbetrachtumngen ohnehin wegen ihrer Bezogenheit auf standardisierte Bedinungen für jede Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wertlos sind. Sie dienen vielmehr der Vergleichbarkeit der jeweiligen Anlagen an sich.

In ein und dem selben Dokument Energiespeicher – Technik… heißt es, Redox-Flow sei wie Natrium-Schwefel ein Großspeicher, während in einer Tabelle die maximale Größe mit 10 MWh angegeben wird. Die von Natrium-Schwefel-Batterien mit 450 MWh. Tatsache ist, dass beide Technologien im Grund beliebig skalierbar sind.

Sofern man das tatsächlich braucht. In der Realität werden in einem dezentralen Stromversorgungsystem die Leistungen eines einzelnen Batterieparks kaum über 200 MW bei 1 GWh Speicherkapazität hinausgehen. Selbst wenn jemals eine Dunkelflautenzeit mit 200 TWh Speicherkapazität abgedeckt werden sollte, dann wären Speicher mit z. B. 1 TWh Kapazität technisch bedingt mit einer Leistung von wengistens 250 GW bis 1 TW ausgestattet. Dieser Aufwand erscheint bei einer angeblich in der BRD abgerufenen Jahreshöchstlast von knapp 84 GW etwas übertrieben. Derartige Be- und Entladeleistungen an einem Ort zu bündeln ist mit Sicherheit detailliert zu hinterfragen.

Gänzlich inakzeptabel ist indes die Angabe der Zyklenzahl von Redox-Flow-Batterien mit 1.510 bis 2.780 in dem Dokument.

Energiespeicher – Technik…

Hersteller geben 20.000 Zyklen und mehr an und geben dafür sogar Gewähr. Darüber hinaus gibt es andere „Experten“ die bereits lange vor den Verlautbarungen des „Bayerischen Energiedialogs“ öffentlich einsehbare Untersuchungen erstellt haben: Bundesn.gesellschaft: Elektrochemische Energiespeicher (S. 34).

Angesichts solcher Fehler oder Nachlässigkeiten wird überdeutlich klar, dass die nirgendwo genannten „Experten“ die Chancen vorhandener Technologien gering schätzen oder gar gezielt vernachlässigen.

Weiter bewerten die Unterlagen mehrfach die Redox-Flow-Technologie als Kurz- oder Mittelfristspeicher, obwohl z. B. die Selbstentladungsrate über ein Jahr mit unter 1% sehr niedrig ist. Ebenfalls unberücksichtigt bzw. falsch dargestellt bleibt die tatsächliche Langlebigkeit der Technologie, die die spezifischen Kosten pro kWh ein und ausgespeicherter Energie bereits heute nahe an einen sinnvollen Zielwert von 5 ct./kWh rücken lässt, der die Technologie wirtschaftlich konkurrenzfähig zu Stromnetzen macht.

Darüber hinaus stimmen auch hier die Preisangaben nicht wirklich. Auf der INTERSOLAR wurde z. B. Von einem Anbieter ein Redox-Flow-System bei 250 KW Leistung und 1 MWh Kapazität mit ca. 700.000 Euro beziffert. Das sind 700 Euro / kWh bei ca. 80 Jahren Lebensdauer. Die Datenerhebung der Bunsengesellschaft stammt von 2011!

Bereits jetzt sollte sich ein Anwender die Frage stellen, ob es ihm nicht mehr nützt, einen Speicher zu errichten, um mehr selbst erzeugten Strom zu nutzen, statt Netzstrom zu beziehen und dafür Netzentgelt zu bezahlen. Bei dieser Fragestellung hat die Lebensdauer des betrachteten Speichers grundsätzliche Bedeutung.

Ebenso die Betriebsstrategie, die die Häufigkeit der Be- und Entladungsvorgänge definiert. In den Ergebnissen der Arbeitsgruppe fällt auf, dass die verschiedene denkbaren Betriebsstrategien nicht berücksichtigt werden. Eben die denkbaren Betriebsstrategien haben jedoch einen massiven Einfluss auf den anliegenden Netzbedarf. Allein deshalb ist die Fortsetzung der Bedarfsermittlung zum Netzausbau über die Kumulierung der Kraftwerkleistungen systematisch der falsche Ansatz. Entscheidet sich eine hinreichend große Menge privatwirtschaflticher Nutzer für den Einsatz von Speichern, fällt die gesamte Netzausbauplanung zusammen wie ein Kartenhaus. Dann hätten wir Netze, die wir bezahlen, ohne sie zu brauchen.

Für die Bevölkerung in Bayern gilt: Jede EEG-freie PV-Anlage mit Speicher verringert den Netzausbau. Ebenso jede Kleinwindanlage, jedes Mini-BHKW oder Nano-BHKW wie z. B. die Viessmann Brennstoffzelle oder der Viessmann Vitodens-Stirling.

Denken wir nur folgendes Beispiel durch:

3,5 Millionen Einfamilienhausbesitzer in Bayern bauen eine PV-Anlage (soweit sie nicht schon eine haben) mit 10 KW auf ihr Dach und erzeugen damit ca. 28 MRD kWh Strom im Jahr (28 TWh). Damit ist die angebliche „Stromlücke“ von 30 TWh (laut BnetzA) rechnerisch bereits weitgehend geschlossen. Eine Stromlücke, die übrigens nur auf dem Wegfall der Kernenergie beruht und die ungenutzen Laufzeiten der übrigen vorhandenen Kraftwerke nicht berücksichtigt.

Dazu kaufen sich die Eigentümer einen Stromspeicher mit 10 kWh bei ca. 10 KW (dreiphasig 3 mal 3,7 KW = ca. 230 V x 16 A) für teure 10.000 Euro (Nein,wir nehmen absichtlich nicht den Speicher von TESLA) inklusive Leistungselektronik und Installation, der zwischen Netz und Haus mit PV steht.

Das Ergebnis wären allein in Bayern 35 GW ständig zur Verfügung stehende Regelenergie auf der Niederspannungsebene mit 0,4 KV.
10 mal so viel wie die gesamte BRD inklusive Österreich benötigt.

Für den einzelnen Nutzer würde das bedeuten, einerseits bis zu 10 kWh vom tagsüber erzeugten Strom zusätzlich selbst nutzen zu können und gleichzeitig z. B, durch einen Nachttarif, nachts günstigeren Strom zu beziehen (Was die Netzbetriebr aber nicht zulasen. Verboten! So viel zum Thema flexible Strompreise anbieten!)

Die Rentabilität hängt dabei wie gesagt von der Betriebsstrategie ab und somit davon, was man wann mit dem Strom macht. Dies kann jeweils allerdings nur mit einem beträchtlichen Aufwand von einem tatsächlich sachkundigen Energieberater eingeschätzt werden. An der Stelle liegt aktuell eines der Hindernisse, da es in Deutschland typischerweise üblich ist, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, aber nicht persönlich und direkt dafür zu bezahlen.

Es sei denn man ist rechtlich dazu verpflichtet (TÜV, Kaminkehrer, Steuerberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfer,…). Aus diesem Grund werden z. B. Energieberater nur konsultiert, wenn es dafür Zuschüsse gibt und es gesetzlich unvermeidlich ist. Konsequent im Sinne der Energiewende wäre es, wenn die Energieberater im statlichen Auftrag handeln, nach einer Gebührenordnung bezahlt werden und keinerlei wirtschaftliche Interessen bei der Beratung verfolgen oder gar für ausführende Unternehmen handeln, was allerdings aktuell meistens der Fall ist.

Dies geschieht dadurch, dass die weitaus meisten Energieberater mit Berechtigung zur Zuschussbestätigung gleichzeitig Handwerker, Kaminkehrer, Ingenieure oder Architekten sind, die gleichzeitig andere Dienstleistungen im Baugewerbe erbringen oder bei den ausführenden Firmen direkt fest angestellt sind..

Fertige Energiemanagementlösungen, die individuell vom Nutzer selbst und einfach angepasst werden können, sind aber bereits erhältlich.

Politik muss hier an drei Stellen entgegenkommen:

– Die angeblich zur Entsolidarisierung führende Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch sofort wieder abschaffen. Die, die seit Jahren keine oder nur reduzierte EEG-Umlage bezahlen oder gar netzentgeltbefreit sind, entsolidarisieren sich nach dieser verdrehten Logik schließlich auch.

– Speicherbetreibern eine feste Vergütung bezahlen, die mindestens dem vermiedenen Netzentgelt entspricht

– Speicherbeschaffung unabhängig von Erzeugern direkt durch Darlehen oder Garantien fördern

Ansonsten ist die Abteilung Speichertechnologien im „bayerischen Energiedialog“ eher eine Enttäuschung. Will man detailliert und transparent Bescheid wissen, muss man deutlich tiefer in die veröffentlichten Dokumente gehen. Was auffällt: Alle angesprochen Technologien werden als geeignet für Kurzzeitspeicherung (Tag/Woche) oder Mittelfristspeicherung (Woche/Monat) qualifiziert. Sogar Redox-Flow-Batterien sind in dem Einleitungsvortrag Energiespeicher – Technik… als Tages- und Monatsspeicher bezeichnet, während sie auf Grund der extrem niedrigen Selbstentladung und ihrer verhältnismäßig geringeren Leistung technisch zur Langzeitspeicherung dienen.

Das schlimmste aber ist: Aus allen Dokumenten wird lediglich der Satz Dialogpapier 2 „bayerischer Energiedialog“! und Statement Hering „Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe halten es nicht für möglich, dass Speichertechnologien unter den aktuellen Rahmenbedingungen in 2023 schon substanziell einen Beitrag leisten können, um eine Dunkelflaute zu überbrücken“ begierig aufgegriffen und von verschiedenen Medien (Augsburger Allgemeine am 27.06.2015, IHK Schwaben-Zeitschrift “Wirtschaft“ Juni 2015) signifikant verkürzt und als Faktum (und Fatum) kommuniziert: „Speichertechnologie ist bis 2023 nicht verfügbar!“

Bereits der originale Satz aber hat selbst durch die ungenannten Experten lediglich den Charakter einer Einschätzung, die vollkommen unveränderte Bedingungen bis 2023 voraussetzt.

Damit wird klar: Was nicht gewollt wird, kann nicht werden, wenn man es nicht werden lässt. Oder: Speichertechnologie wird nicht gewollt. Warum, das mag sich jeder selbst Denken. In sämtlichen Dokumenten gibt es keine einzige durch Fakten verknüpfte Nachweisführung dazu. Die Aussage ist somit schlicht eine apodiktische Behauptung ohne jeden aktuellen Wahrheitsgehalt.

Und sie trägt dazu bei, dass mangels besserem Wissen bei bedeutenden „Energiegipfeln“ wieder nur die gleichen alten Konzepte auf den Tisch kommen, die keinesfalls eine „Energiewende“ befördern und für die ganz selbstverständlich Steuergeld locker gemacht wird, welches Alternativen wie Elektromobilität und Speichertechnologie verwehrt wird.

Grundsätzlich steht das Projekt „Energiewende“ derzeit still und leidet politisch eigentlich nur an der unsäglichen Festlegung auf ein „energiepolitisches Zieldreieck“, welches aktuell existierende Rahmenbedingungen (Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit) zu Zielen umdefiniert (Sauberkeit/Nachhaltigkeit),  bzw. grob missachtet und das eigentlich nur eine Wirkung hat:

Den Status Quo vor das eigentliche Ziel einer echten Energie-Wende zu stellen. Denn eine Wende bedeutet eine klare Kursänderung: In diesem Fall den Ausstieg aus allen fossilen und nuklearen, besser gesagt degenerativen Energiequellen.

An dieser Stelle ist offenbar eine überaus geschickte Manipulation gelungen.

Selbst die „Experten“ sehen in diesem einzelnen Satz des gesamten Statements lediglich ein wahrscheinliches Ergebnis unter den gegenwärtigen Bedingungen, von denen einige wie gezeigt auf falschen Annahmen beruhen.

Dieses Statement wird sich genau dann bewahrheiten, wenn es bis 2023

– keinen nennenswerten Zubau an generativen Erzeugern gibt
– Speichertechnologien egal welcher Art nicht die von den „Experten“ geforderte Förderung erfahren
– Speicher weiterhin gesetzlich als „Endverbraucher“ eingestuft werden und somit netzentgeltpflichtig sind, statt an den Netzentgeltumlagen in gleichberechtigter Weise zu partizipieren. Denn nur dadurch könnten sie ihren Nutzen für die Volkswirtschaft wirklich entfalten.

Ich sehe den Energiedialog in der Frage als unvollständig und irreführend an. Die Wirkung: Wir verpassen einmal mehr eine Gelegenheit, eine zukunftswirksame Technologie hier bei uns zu produzieren und zu entwickeln. So wie einst Haushaltsgeräte, die Unterhaltungselektronik, Computerindustrie und sogar klassische Produktion wie Textil lassen wir ein neues Feld fahrlässig links liegen und setzen stur auf fossile Technologien.

Die Frage aber lautet: Was, wenn sich z. B., die Elektromobilität über die Entwicklungen in anderen Ländern über kurz oder lang zur Leittechnologie bei der Mobilität wird? China hat das Ziel ausgerufen, Leitmarkt für Elektromobilität werden zu wollen. Das will Frau Merkel aber für die BRD. Welches Land hat wohl derzeit die besseren Ausgangsbedinungen? China, das bereits im Zweiradsektor nur noch elektrisch betriebene Fahrtzeug zuläßt? China, das bereits jetzt über eine funktionierende Produktion für batterieelektrisch betriebene Busse verfügt? China, das die größten Produktionskapazitäten für Batterietechnologie bereits geschaffen hat? China, das mehr elektrisch betriebene Fahrzeugmodelle hat als die BRD? Oder die BRD, in der die einzige Fabrik für Batterieproduktion in Kamenz stillgelegt wird? Die BRD, in der Hersteller lieber auf Hybridfahrzeuge mit einen zusätzlichen Elektromotor setzen und ernsthaft einen „TESLA-Jäger“ mit Verbrennungsmotor entwickeln, der halt noch einen E-Motor zur Steigerung der reinen Antriebsleistung hat (BMWi5)?

Wer im Ausland kauft dann noch die hochtechnologischen Fahrzeuge aus Bayern oder Baden-Württemberg? Von welchen Erlösen soll die gewaltige, hochspezialisierte Zulieferindustrie für Fahrzeuge auf Verbrennungstechnologie dann noch leben?

Die Kanzlerin redet, ihre Regierungsmitglieder und Parteifreunde handeln gegenläufig, während Chinesen und Amerikaner machen und vorlegen. Ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug zu bauen ist keine besondere Herausforderung. Es sei denn man legt Wert auf alles, was mit dem Antrieb nicht direkt zu tun hat, aber nicht auf den Antrieb selbst. Von Fahrerassistenzsystemen und teuren Carbonfaserkarosserien allein kann man aber nicht leben und auch ein edler Markenname verbraucht sich, wenn er nicht Anschluss mit der Zeit hält.

Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit der Zeit gehen.

Thomas Blechschmidt

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„Göttinnendämmerung in der Staatskanzlei“

„Göttinnendämmerung in der Staatskanzlei“

Die Viererbande der möglichen Nachfolger des großen (1,93 Meter !) Landesvaters Horst verliert ein Viertel der bisher für die Nachfolge zur Verfügung stehenden Kompetenz.

Aus dem ADHS-Quartett (Aigner-Dobrindt-Hadertauer-Söder) – auch als Aufmerksamkeits-Defizits-Hyperaktivitäts-Syndrom bekannt, wird ein ADS-Trio (Aigner-Dobrindt-Söder): Die vermeintlich weniger gefährliche Variante der selben Störung empfindlicher Kinderseelen.

„Quo Vadis Bayern?“, möchte man darob in der heimatlichen Kultursprache rufen, sollte nun auch noch Oberbayerns Hoffnung Alexander Dobrindt wegen akuten Mautversagens auf der Strecke von Berlin in die Münchner Staatskanzlei bleiben!

Dann würde daraus am Ende ein AS-Duo, auch als Asperger-Syndrom bekannt. Was eine weitgehende Introvertierung der Staatsregierung zur Folge hätte.

Es würde mithin enorm schwierig, die vorhandenen hervorragenden Fähigkeiten in der Führung der CSU nach außen wirkungsvoll zur Geltung zu bringen. Alle Qualität wirkte dann ausschließlich nach Innen und der Wähler hätte nichts mehr davon, weiterhin der gefühlten Volkspartei seine Stimme zur willkürlichen Verfügung zu überlassen.

Er könnte sich dann noch nicht mal mehr über gebrochene Versprechen aufregen, selbst wenn er wollte. Obwohl, bliebe dann auch noch Markus Söder aus bislang ungeahnten Gründen auf der Strecke, wäre mit A wie Alzheimer immerhin ein Neuanfang möglich, da das große Vergessen in der Politik bekanntlich wie die Vergebung aller Sünden wirkt.

Für alle denen es bislang nicht bewusst wurde: Verfehlungen werden im katholischen Bayern durch Beichte beim Beichtvater ihrer Wirkung in die Zukunft beraubt. Es gilt das Beichtgeheimnis. Noch vor dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz.

Prost, sehr zum Wohle. Bayern hat eine anerkannte Nichtkennerin seiner tatsächlich demokratischen, bayerischen Verfassung mit Migrationshintergrund  verloren. Macht nix. Der Wähler wird es gewißlich verzeihen und wenn noch so viele CSU-Koryphäen an ihrem jovialen Rechtsverständis (Gesetze gelten für die anderen, nicht für mich) scheitern mögen.

Nach dem Motto: „Quod libet Jovi, non licet Bovi“: Frei übersetzt, was dem (göttlichen) Jupiter Spaß macht, ist dem Rindvieh (= Stimmvieh) noch lange nicht erlaubt. Dumm gelaufen. Einmal mehr.

Aber ob den präpotenten Führungs(schau)spielern der CSU der Wähler das je Übel nimmt oder ob er weiter meint, das sei ja gerade das Wesentliche (Kernkompetenz) am „Mia san Mia“ (gescheitert, weil dumm genug, sich erwischen zu lassen), bleibt der Zukunft überlassen.

Otto, Otto, (von Bismarck) redde Bavariam liberam.

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