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TToG II § 19

John Locke: Two Treatises of Government

§ 19. And here we have the plain difference between the state of nature and the state of war, which however some men have confounded, are as far distant, as a state of peace, good will, mutual assistance and preservation, and a state of enmity, malice, violence, and mutual destruction, are one from another. Men living together according to reason, without a common superior on earth, without authority to judge between them, is properly the state of nature. But force, or a declared design of force, upon the person of another, where there is no common superior on earth to appeal to for relief, is the state of war:

And it is the want of such an appeal gives a man the right of war even against an aggressor, though he be in society and a fellow subject. Thus a thief whom I cannot harm, but by appeal to the law for having stolen all that I am worth, I may kill, when he sets on me to rob me but of my horse or coat; because the law, which was made for my preservation, where it cannot interpose to secure my life from present force, which, if lost, is capable of no reparation, permits me my own defense, and the right of war, a liberty to kill the aggressor, because the aggressor allows not time to appeal to our common judge, nor the decision of the law, for remedy in a case where the mischief may be irreparable. Want of a common judge with authority, puts all men in a state of nature: Force without right, upon a man’s person, makes a state of war, both where there is, and is not, a common judge.

§ 19. Hier liegt der klare Unterschied zwischen dem Naturzustand und dem Kriegszustand. Selbst wenn manche sie verwechselt haben, sind sie genau so verschieden, wie Zustände von Frieden, Wohlwollen, gegenseitiger Hilfe und Erhalt, gegenüber Zuständen von Feindschaft, Bosheit, Gewalttätigkeit und gegenseitiger Vernichtung. Menschen die auf Basis der Vernunft zusammenleben ohne ein irdisches Oberhaupt mit der Macht, über sie zu richten zu haben, leben im eigentlichen Naturzustand. Gewalt oder die erklärte Absicht zur Gewalt gegen einen Anderen ist dort, wo es keinen gemeinschaftlichen Oberen auf Erden gibt, den man um Hilfe anrufen könnte, der Kriegszustand.

Es ist der Mangel an einer solchen Berufung, der einem Menschen das Recht zum Krieg gegen den Angreifer gibt, selbst wenn er in einer Gesellschaft lebt und ein Mitbürger ist. Dann kann ich einem Dieb der mir alles gestohlen hat, nicht anders schaden als durch Anrufung des Gesetzes. Aber ich darf ihn töten, wenn er mich überfällt, um mir mein Pferd oder meinen Mantel zu rauben. Denn das Gesetz gestattet mir zu meinem Erhalt die eigene Verteidigung, wenn es nicht eigreifen kann, um mein Leben vor augenblicklicher Gewalt zu schützen.

Das Leben, einmal verloren, kann schließlich durch nichts ersetzt werden. Das Recht zum Krieg gibt mir die Freiheit den Angreifer zu töten. Da dieser mir in einem Fall in dem der Schaden unersetzlich sein kann, keine Zeit lässt, den gemeinschaftlichen Richter oder die Entscheidung des Gesetzes um Hilfe anzurufen. Jeder Mangel an einem gemeinsamen, mit Autorität versehenen Richter versetzt alle Menschen in einen Naturzustand. Gewalt ohne Recht, gegen die Person eines Menschen gerichtet, erzeugt einen Kriegszustand. Unabhängig ob es einen oder keinen gemeinsamen Richter gibt.

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TToG II § 18

John Locke: Two Treatises of Government

§ 18. This makes it lawful for a man to kill a thief who has not in the least hurt him, nor declared any design upon his life, any farther than by use of force, so to get him in his power as to take away his money, or what he pleases, from him; because using force, where he has
no right, to get me into his power, let his pretence be what it will, I have no reason to suppose, that he, who would take away my liberty, would not, when he had me in his power, take away everything else. And therefore it is lawful for me to treat him as one who
has put himself into a state of war with me, i. e. kill him if I can; for to that hazard does he justly expose himself, whoever introduces a state of war, and is aggressor in it.

§ 18. Nichts außer der Anwendung von Gewalt, ein Opfer unter Macht zu bekommen, um ihm sein Geld oder was jenem sonst gefällt wegzunehmen, berechtigt einen Menschen einen Dieb zu töten, selbst wenn der ihn nicht im mindesten verletzt oder eine Absicht gegen sein Leben irgend weiter geäußert hat.

Da jener Gewalt anwendet, wo er kein Recht hat, mich unter seine Macht zu bringen, was auch immer er im Schilde führt, habe ich keinen Grund anzunehmen, dass er, der mir die Freiheit rauben will, mir nicht, wenn es in seiner Macht steht, auch alles andere nehmen wird. Und deshalb steht es mir frei ihn zu behandeln wie einen, der mir den Krieg erklärt hat. Also ihn zu töten, wenn ich kann. Dieser Gefahr setzt sich derjenige selbst aus, der einen Kriegszustand herbeiführt und als Angreifer auftritt.

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