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TToG I § 64

John Locke: Two Treatises of Government

§ 64. By our author’s doctrine, the father, having absolute jurisdiction over his children has also the same over their issue; and the consequence is good, were it true, that the father had such a power: And yet I ask our author whether the grandfather, by his sovereignty, could discharge the grandchild from paying to his father the honor due to him by the fifth commandment.

If the grandfather hath by right of fatherhood sole sovereign power in him, and that obedience which is due to the supreme magistrate, be commanded in these words, honor thy father, it is certain the grandfather might dispense with the grandson’s honoring his father, which since it is evident in common sense he cannot, it follows from hence, that honor thy father and mother, cannot mean an absolute subjection to a sovereign power, but something else.

The right therefore which parents have by nature, and which is confirmed to them by the fifth commandment, cannot be that political dominion which our author would derive from it: For that being in every civil society supreme somewhere, can discharge any subject from any political obedience to any one of his fellow subjects. But what law of the magistrate can give a child liberty, not to honor his father and mother? It is an eternal law, annexed purely to the relation of parents and children, and so contains nothing of the magistrate’s power in it, nor is subjected to it.

§ 64. Nach der Lehre unseres Autors hat der Vater, da er die absolute Befugnis zur Rechtsprechung über seine Kinder besitzt, die gleiche Macht auch über deren Nachkommen. Diese Folgerung wäre richtig, träfe es zu, dass der Vater eine solche Macht besitzt. Deshalb frage ich jetzt unseren Autor, ob der Großvater Dank seiner Überoberallmacht dem Enkel erlassen darf, dessen Vater die nach dem fünften Gebot schuldige Ehrerbietung zu erweisen?

Wäre der Großvater durch das „Recht der Vaterschaft“ allein mit souveräner Macht bekleidet und jeglicher der höchsten Obrigkeit schuldige Gehorsam durch die Worte „Ehre deinen Vater“ befohlen, so dürfte der Großvater sicherlich auch den Enkel von der Ehrfurcht gegen dessen Vater entbinden.

Da aber jeder einfache Gebrauch der Vernunft uns klar sagt, er dürfe dies nicht, so kann mit „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ unmöglich eine absolute Unterwerfung unter souveräne Macht gemeint sein, sondern notwendigerweise etwas Anderes.

Das Recht, das die Eltern von Natur aus haben und welches ihnen durch das fünfte Gebot bestätigt wurde, kann sich auf keine politische Herrschaft erstrecken, so gern unser Autor diese auch davon ableiten möchte. Da diese in jeder bürgerlichen Gesellschaft irgendwo die höchste Macht bedeutet, darf sie auch einen jeden Untergeordneten vom politischen Gehorsam gegen einen seiner Mitbürger lossprechen. Aber welches
Gesetz einer Obrigkeit vermag einem Kind die Freiheit zu geben, „seinen Vater und Mutter nicht zu ehren“? Es ist ein ewiges, einzig und allein mit dem Verhältnis zwischen Eltern und Kindern verknüpftes Gesetz, enthält nichts von obrigkeitlicher Macht, noch ist es dieser unterworfen.

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TToG I § 63

John Locke: Two Treatises of Government

§ 63. I agree with our author that the title to this honor is vested in the parents by nature, and is a right which accrues to them by their having begotten their children, and God by many positive declarations has confirmed it to them: I also allow our authors rule that in grants and gifts, that have their original from God and nature, as the power of the father, (let me add and mother, for whom God hath joined together, let no man put asunder) no inferior power of men can limit, nor make any law of prescription against them, Observations, 158.

So that the mother having, by this law of God, a right to honor from her children, which is not subject to the will of her husband, we see this absolute monarchical power of the father can neither be founded on it, nor consist with it; and he has a power very far from monarchical, very far from that absoluteness our author contends; when another has over his subjects the same power he hath, and by the same title: And therefore he cannot forbear saying himself that he cannot see how any mans children can be free from subjection to their parents, p. 12. which, in common speech, I think, signifies mother as well as father; or if parents here signifies only father, it is the first time I ever yet knew it to do so, and by such an use of words one may say anything.

§ 63. Ich stimme unserem Autor zu: Der Anspruch auf diese „Ehre“ kommt von Natur den Eltern zu. Dieses Recht erwächst aus dem Umstand, die Kinder gezeugt zu haben und ist von Gott durch viele positive Erklärungen bestätigt worden. Ich bestätige auch die Lehre unseres Autors, „Gewähr und Schenkungen, die ihren Ursprung in Gott und der Natur haben, wie die Macht des Vaters dürfen“ – („und der Mutter“, darf ich ergänzen, denn was Gott vereint hat, darf der Mensch nicht trennen) – „durch keine geringere menschliche Macht beschränkt, noch ein Verjährungsgesetz gegen sie erlassen werden.“ (O. 158).

Sofern also die Mutter nach diesem Gesetz ein Recht auf Ehrfurcht der Kinder hat, welches dem Willen ihres Gatten nicht unterworfen ist, so folgt daraus: „Diese absolute königliche Macht des Vaters“ ist weder darauf gegründet, noch passt sie damit zusammen.

Er hat eine Macht, die weit entfernt ist, monarchisch zu sein. Weit entfernt von jener Absolutheit, für die unser Autor eintritt, solange ein anderer gegenüber Untergeordneten die gleiche Macht durch den gleichen Rechtsanspruch besitzt. Von daher kann auch unser Autor nicht umhin Höchstselbst zu bemerken: „Ich kann nicht erkennen, wie Kinder von Unterordnung gegenüber den Eltern frei sein sollten.“ S. 12. Ich habe den Verdacht, in Alltagssprache bedeutet das ebenso gut „Mutter“ wie „Vater“. Sollte „Eltern“ hier nur „Vater“ bedeuten, so wäre das meines Wissens zum ersten Mal der Fall und mit einem solchen Sprachgebrauch könnte man eigentlich alles sagen.

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TToG I § 57

John Locke: Two Treatises of Government

§ 57. But if the example of what hath been done, be the rule of what ought to be, history would have furnished our author with instances of this absolute fatherly power in its height and perfection, and he might have showed us in Peru16, people that begot children on purpose to fatten and eat them.

The story is so remarkable that I cannot but set it down in the author’s words. „In some provinces, says he, “they were so liquorish after man’s flesh, that“ they would not have the patience to stay“ till the breath was out of the body, but „would suck the blood as it ran from the wounds” of the dying man; they had public „shambles of man’s flesh, and their madness“ herein was to that degree, that they spared „not their own children, which they had begot“ on strangers taken in war: For they made „their captives their mistresses, and choicely „nourished the children they had by them, till „about thirteen years old they butchered and „eat them; and they served the mothers after „the same fashion, when they grew past child“ bearing, and ceased to bring them any more „roasters.“

§ 57. Sollten frühere Ereignisse Beispiel und Regel für zukünftige setzen, dann hätte die Geschichte unserem Autor die perfektesten Beispiele dieser „absoluten väterlichen Macht“ geliefert und hätte uns in Peru16 ein Volk benannt, welches Kinder zu dem Zweck zeugte, sie zu mästen und zu essen.

Diese Story ist derart bemerkenswert, dass ich es mir nicht verkneifen kann, sie in des Verfassers eigenen Worten wiederzugeben: „In einigen Provinzen waren sie so lüstern nach Menschenfleisch, dass sie nicht die Geduld hatten zu warten, bis der Körper ausgeatmet, sondern das Blut aufsaugten, sowie es aus den Wunden der sterbenden Menschen floss. Sie hatten öffentliche Fleischbänke für Menschenfleisch und ihre Tollheit in diesem Punkt ging so weit, dass sie die eigenen Kinder nicht verschonten, die sie mit Kriegsgefangenen gezeugt hatten. Sie machten die weiblichen Gefangenen zu ihren Geliebten und nährten die von ihnen geborenen Kinder auf das Sorgfältigste bis sie mit etwa dreizehn Jahren geschlachtet und gegessen wurden. Mit den Muttern verfuhren sie ebenso, sobald die über das gebärfähige Alter hinaus waren und aufhörten, ihnen Bratfleisch zu liefern“.

16https://es.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
16Garcilasso de la Vega Hist, ties Yucas de Peru, 1. i. c. 12.

16https://en.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
16https://de.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega

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TToG I § 55

John Locke: Two Treatises of Government

§ 55. But grant that the parents made their children, gave them life and being, and that hence there followed an absolute power. This would give the father but a joint dominion with the mother over them: For nobody can deny but that the woman hath an equal share, if not the greater, as nourishing the child a long time in her own body out of her own substance; there it is fashioned, and from her it receives the materials and principles of its constitution:

And it is so hard to imagine the rational soul should presently inhabit the yet unformed embryo, as soon as the father has done his part in the act of generation, that if it must be supposed to derive anything from the parents, it must certainly owe most to the mother. But be that as it will, the mother cannot be denied an equal share in begetting of the child, and so the absolute authority of the father will not arise from hence.

Our author indeed is of another mind; for he says, we know that God at the creation gave the sovereignty to the man over the woman, as being the nobler and principal agent in generation, Observations, 172. I remember not this in my Bible; and when the place is brought where God at the creation gave the sovereignty to man over the woman, and that for this reason, because he is the nobler and principal agent in generation, it will be time enough to consider, and answer it.

But it is no new thing for our author to tell us his own fancies for certain and divine truths, though there be often a great deal of difference between his and divine revelations; for God in scripture says, his father and his mother that begot him.

§ 55. Gegeben sei, die Eltern wären Schöpfer ihrer Kinder, sie gaben ihnen Leben und Dasein und das daraus folge eine absolute Macht, so wurde dem Vater nicht mehr als eine mit der Mutter gemeinsame Herrschaft über sie gewährt.

Wer wollte leugnen, dass die Frau einen Gleichen, wenn nicht größeren Teil daran hat, da sie das Kind lange Zeit im eigenen Körper von der eigenen Substanz ernährt. Dort erhält es Form, von ihr bekommt es die Stoffe und die Anfänge seiner körperlichen Natur: Es ist zu schwer sich vorzustellen, die vernünftige Seele halte in dem noch ungeformten Embryo Einzug, sobald der Vater seinen Teil im Zeugungsakt verrichtet hat.

Will man annehmen, etwas zumindest stamme von den Eltern her, muss dies sicherlich zum größten Teil der Mutter zu verdanken sein. Wie dem auch sei, ein gleicher Anteil der Mutter an der Zeugung des Kinds kann schlecht geleugnet werden. Auf diesem Weg wird auch keine absolute Macht des Vaters herzuleiten sein.

Unser Autor ist freilich anderer Meinung. Er behauptet, „wir wissen, das Gott bei der Schöpfung dem Mann die Oberhoheit über die Frau gab, weil dieser der edlere und hauptsächlich Handelnde bei der Zeugung ist“ (O. 172). Ich erinnere mich an kein solches Geschwätz in meiner Bibel. Sollte die Stelle vorgezeigt werden, an der Gott aus diesem Grund bei der Schöpfung dem Mann Oberhoheit über die Frau verleiht, und das, „weil er der edlere und hauptsächlich Handelnde bei der Zeugung ist“, wird es noch immer früh genug sein, darüber nachzudenken und es zu beantworten.

Es ist ja nun nichts Neues bei unserem Autor, uns seine eigenen Fantasien als gewisse und göttliche Wahrheiten aufzutischen, selbst wenn der Unterschied zwischen seinen und den göttlichen Offenbarungen auch noch so groß sei. Gott aber verkündet in der Heiligen Schrift: „sein Vater und seine Mutter, die ihn zeugten.“

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TToG I § 52

John Locke: Two Treatises of Government

§ 52. The argument, I have heard others make use of, to prove that fathers, by begetting them, come by an absolute power over their children, is this; that fathers have a power over the lives of their children, because they give them life and being; which is the only proof it
is capable of:

Since there can be no reason, why naturally one man should have any claim or pretence of right over that in another, which was never his, which he bestowed not, but was received from the bounty of another.

1. I answer, that everyone who gives another anything, has not always thereby a right to take it away again.

2. But, they who say the father gives life to his children, are so dazzled with the thoughts of monarchy, that they do not, as they ought, remember God, who is the author and giver of life: It is in him alone we live, move, and have our being. How can he be thought to give life to another that knows not wherein his own life consists?

Philosophers are at a loss about it after their most diligent enquiries; and anatomists, after their whole lives and studies spent in dissections, and diligent examining the bodies of men, confess their ignorance in the structure and use of many parts of man’s body, and in that operation wherein life consists in the whole. And doth the rude plough-man, or the more ignorant voluptuary, frame or fashion such an admirable engine as this is, and then put life and sense into it? Can any man say, he formed the parts that are necessary to the life of his child? Or can he suppose himself to give the life, and yet not know what subject is fit to receive it nor what actions or organs are necessary for its reception or preservation?

§ 52. Folgendes Argument, haben andere genutzt, um die absolute Macht eines Vaters durch Zeugung zu beweisen: „Väter haben Macht über das Leben ihrer Kinder, weil sie ihnen Leben und Dasein geben“, Das ist der einzige zulässige Beweis. Denn wie kann es einen Grund geben, warum von Natur aus ein Mensch einen Anspruch oder Vorbehalt über das Recht eines anderen haben soll, welches nie das seinige war, er nie verliehen hat, sondern welches von der Güte eines anderen empfangen wurde.

1. Erstens antworte ich: Jeder, der einem anderen etwas zuwendet, hat dadurch nicht immer ein Recht, es wieder wegzunehmen.

2. Zweitens: Wer auch immer behauptet, das Väter den Kindern das Leben spenden, sind vom Gedanken an die Monarchie derart verblendet, das sie entgegen ihrer Pflicht nicht mehr an Gott denken, der Urheber und Spender alles Lebens ist. Denn durch ihn haben wir Leben, Bewegung und Sein.

Wie kann man davon ausgehen, derjenige vermöge einem Anderen Leben zu spenden, der selbst nicht weiß, worin sein eigenes Leben besteht? Hier wissen selbst Philosophen nach mühsamster Forschung kaum aus noch ein, und sogar die Anatomen, die ihr ganzes Leben und Studium mit Sektionen und sorgfältigen Untersuchungen des menschlichen Körpers zugebracht haben, bekennen ihre Ahnungslosigkeit bezüglich des Zusammenspiels und den Nutzen vieler Körperteile, genau wie über jene Wirksamkeit, aus der das Leben insgesamt besteht. Kann denn ein roher Bauer oder ignoranter Hedonist je eine so wunderbare Maschine wie diese Herstellen oder gar Ersinnen und ihr gar Leben und Seele einhauchen? Welcher Mensch könnte sagen, er habe die Glieder geformt, die für das Leben seines Kindes erforderlich sind? Wer kann annehmen, Leben zu geben ohne zu wissen, welches Wesen es empfangen soll bzw. welche Tätigkeiten oder Organe für dessen Empfängnis oder Erhalt notwendig sind?

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TToG I § 51

John Locke: Two Treatises of Government

§ 51. Grotius tells us not here how far this jus in liberos, this power of parents over their children extends; but our author, always very clear in the point, assures us, it is supreme power and like that of absolute monarchs over their slaves, absolute power of life and death.

He that should demand of him, how, or for what reason it is, that begetting a child gives the father such an absolute power over him, will find him answer nothing:

We are to take his word for this, as well as several other things; and by that the laws of nature and the constitutions of government must stand or fall. Had he been an absolute monarch, this way of talking might have suited well enough; pro ratione voluntas might have been of force in his mouth; but in the way of proof or argument is very unbecoming, and with little advantage his plea for absolute monarchy.

Sir Robert has too much lessened a subject’s authority to leave himself the hopes of establishing anything by his bare saying it; one slave’s opinion without proof is not of weight enough to dispose of the liberty and fortunes of all mankind. If all men are not, as I think they are, naturally equal, I am sure all slaves are; and then I may without presumption oppose my single opinion to his; and be confident that my saying, that begetting of children makes them not slaves to their fathers, as certainly sets all mankind free, as his affirming the contrary makes them all slaves.

But that this position, which is the foundation of all their doctrine, who would have monarchy to be jure divino, may have all fair play, let us hear what reasons others give for it, since our author offers none.

§ 51. Grotius gibt keinen Hinweis, wie weit dieses „jus in liberos“, diese Macht der Eltern über ihre Kinder reicht. Wie stets auch in diesem Punkt sehr aufgeklärt, versichert unser Autor, es sei die höchste Macht und genau wie bei absoluten Monarchen über ihre Sklaven, absolute Macht über Leben und Tod.

Fragt man ihn, wie und aus welchem Grund es dazu komme, die Zeugung eines Kindes gäbe dem Vater eine solche absolute Macht gibt, wird keine Antwort von erhalten:

Dafür wie für vieles andere muss sein Wort genügen, mit welchem Naturgesetze und Staatsverfassungen zwingend stehen oder fallen. Wäre er ein absoluter Monarch gewesen, wäre diese Redeweise womöglich angebracht und „pro ratione voluntas“14 aus seinem Mund bindend gewesen. Als Beweis oder Argument taugt sie jedoch nichts und wird seiner Verteidigung der absoluten Monarchie wenig förderlich sein.

Sir Robert hat die Würde eines Untertanen zu sehr herabgesetzt, als dass ihm Hoffnung bliebe, durch sein blankes Wort etwas nachweisen zu können. Eine unbeweisbare Meinung eines einzigen Sklaven hat nicht Gewicht genug, die Freiheit und das Glück der gesamten Menschheit zu beseitigen.

Sollten die Menschen nicht von Natur gleich sein, und ich bin überzeugt, sie sind es, dann sind mit Sicherheit alle Sklaven gleich. Deshalb ist mir gestattet ohne jede Anmaßung meine einzelne Meinung der seinigen gegenüberstellen. Im Vertrauen darauf, meine Behauptung, „die Zeugung der Kinder macht sie nicht zu Sklaven ihrer Väter“ gibt der ganzen Menschheit ebenso gewiss Freiheit, wie seine Behauptung des Gegenteils sie alle zu Sklaven macht.

Damit diesem Lehrsatz, der die Grundlage der Doktrin aller derjenigen bildet, welche die Monarchie als „jure divino“ bestehend erklären wollen, mit Fairness begegnet werde, hören wir uns an, welche Grunde andere dafür angeben, wenn schon unser Autor selbst keine Gründe dafür vortragen kann.

14″pro ratione voluntas“ = dem Willen der Vernunft entsprechend

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TToG I § 49

John Locke: Two Treatises of Government

§ 49. This I am sure: If our author will have this text to be a grant, the original grant of government, political government, he ought to have proved it by some better arguments than by barely saying, that thy desire shall be unto thy husband, was a law whereby Eve, and all that should come of her, were subjected to the absolute monarchical power of Adam and his heirs.

Thy desire shall be to thy husband, is too doubtful an expression, of whose signification interpreters are not agreed, to build so confidently on, and in a matter of such moment, and so great and general concernment:

But our author, according to his way of writing, having once named the text, concludes presently without any more ado, that the meaning is as he would have it. Let the words rule and subject be but found in the text or margent, and it immediately signifies the duty of a subject to his prince; the relation is changed, and though God says husband, Sir Robert will have it king;

Adam has presently absolute monarchial power over Eve, and not only over Eve, but all that should come of her, though the scripture says not a word of it, nor our author a word to prove it. But Adam must for all that be an absolute monarch and so down to the end of the chapter. And here I leave my reader to consider, whether my bare saying, without offering any reasons to evince it, that this text gave not Adam that absolute monarchial power, our author supposes, be not sufficient to destroy that power, as his bare assertion is to establish it, since the text mentions neither prince nor people, speaks nothing of absolute or monarchial power, but the subjection of Eve to Adam, a wife to her husband.

And he that would trace our author so all through, would make a short and sufficient answer to the greatest part of the grounds he proceeds on, and abundantly confute them by barely denying; it being a sufficient answer to assertions without proof, to deny them without giving a reason. And therefore should I have said nothing but barely denied, that by this text the supreme power was settled and founded by God himself, in the fatherhood, limited to monarchy, and that to Adam’s person and heirs, all which our author notably concludes from these words, as may be seen in the same page, Observations, 244., it had been a sufficient answer:

Should I have desired any sober man only to have read the text, and considered to whom, and on what occasion it was spoken, he would no doubt have wondered how our author found out monarchial absolute power in it, had he not had an exceeding good faculty to find it himself, where he could not show it others.

And thus we have examined the two places of scripture, all that I remember our author brings to prove Adams sovereignty, that supremacy, which he says, it was Gods ordinance should be unlimited in Adam, and as large as all the acts of his will, Observations, 254. viz. Gen. I. 28., and Gen. III. 16., one whereof signifies only the subjection of the inferior ranks of creatures to mankind, and the other the subjection that is due from a wife to her husband, both far enough from that which subjects owe the governors of political societies.

§ 49. Da bin ich sicher: Wollte unser Autor diesen Text einer Gewähr, ja der ursprünglichen Gewähr von Herrschaft schlechthin, von politischer Herrschaft, machen, hätte er mit besseren Argumenten den Beweis antreten sollen, als einfach zu behaupten: „Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein“ sei ein Gesetz Gottes, durch welches Eva und „alle, die von ihr kommen“, einer absoluten, königlichen Macht Adams und seiner Nachkommen unterworfen wurden.

„Dein Wille soll Deinem Mann untergeordnet sein“ ist ein viel zu zweifelhafter Ausdruck, über dessen Bedeutung selbst die Interpreten kaum einig sind. Schon gar nicht um bei einem Thema von solcher Wichtigkeit, von derart großem allgemeinen Interesse, so vertrauensvoll darauf zu bauen.

Kaum dass unser Autor den Text genannt hat, folgert er nach gewohnter Methode sofort und ohne viele Umschweife, der Sinn sei gerade so, wie er ihn benötigt. Ob Worte wie „herrschen“ oder „Untertan“ nun im Text oder im Anhang gefunden werden: Sofort bedeutet es unter Abänderung der ursprünglichen Beziehung, die Pflicht eines Untertanen gegen einen Fürsten.

Obwohl Gott selbst „Ehegatte“ sagt, macht Sir Robert „König“ daraus. Adam hat gar keine andere Möglichkeit als absoluter Monarch mit Macht über Eva, nicht nur über Eva, sondern auch „über alle, die von ihr kommen werden“. Der Heiligen Schrift zum Trotz, die kein Wort davon erwähnt und unser Autor ebenso einen Beweis vorlegt. Aber Adam muss in jedem Fall ein absoluter Monarch sein und so weiter und so fort bis zum Ende des Kapitels. Hier lege ich meinen Lesern eine Frage vor:

Sollte ich, ohne Beweisgründe vorzulegen, einfach mal behaupten, dieser Text verleihe Adam gar keine „absolute monarchische Macht“, wie unser Autor annimmt, reicht das eigentlich nicht ebenso aus, besagte Macht zu vernichten, wie seine pure Behauptung, sie zu errichten?

Der Text erwähnt weder „Fürst“ noch „Volk“, spricht keine Silbe von „absoluter“ oder „monarchischer“ Macht, sondern dreht sich um die Unterordnung Evas unter Adam, einer Frau unter ihren Gatten. Wer sich unserem Autor bis ans Ende an die Fersen heftet, könnte auf den Großteil der Gründe, auf die er sich stützt, eine kurze und ausreichende Antwort geben und sie mehr als nur widerlegen, indem er sie einfach leugnet. Schlicht, weil auf unbewiesene Behauptungen als hinlängliche Antwort genügt, sie ohne Angabe von Gründen zu verneinen.

Es wäre deshalb eine ausreichende Antwort gewesen, hätte ich auf weitere Worte verzichtet, einfach nur geleugnet, durch diesen Text sei „die höchste Macht durch Gott selbst auf der Vaterschaft begründet, auf die Monarchie beschränkt und diese allein Adam und seinen Erben erteilt worden“. Das folgert unser Autor, (wie auf derselben Seite O. 244 nachlesbar) allen Ernstes aus diesen Worten.

Hätte ich einen vernunftbegabten Menschen aufgefordert, den Text zu lesen und abzuwägen, an wen bei welcher Gelegenheit er gerichtet wurde, er hätte zweifellos gestaunt, wie unser Autor absolute Macht darin entdecken konnte, wäre er nicht mit derart außerordentlichem Talent gesegnet, diese Macht zu finden, wo er es anderen aufzuzeigen nicht in der Lage ist. Daher haben wir die beiden Schriftstellen
untersucht, die alles sind, soweit ich mich erinnere, was unser Autor als Beweis für jene „Souveränität Adams“ vorbringt, jene „höchste Macht“, von der er behauptet, „sie sollte auf Gottes Verordnung unbeschränkt in Adam ruhen und ebenso weitumfassend sein wie alle Akte seines Willens“ O. 254. in Gen. I. 28., und Gen. III. 16.

Von denen nämlich die eine nur die Unterordnung der niedrigeren Geschöpfe unter den Menschen bezeichnet, die andere die Unterordnung die eine Ehefrau Ihrem Ehemann schuldet. Beides weit genug entfernt von allem, was Untertanen den Regierenden politischer Gesellschaften schuldig sein könnten.

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TToG I § 39

John Locke: Two Treatises of Government

§ 39. Anyone but our author would be mightily suspected to be blinded with prejudice, that in all this blessing to Noah and his sons, could see nothing but only an enlargement of commons: For as to dominion which our author thinks omitted, the fear of you, and the dread of you, says God, shall be upon every beast, which I suppose expresses the dominion or superiority was designed man over the living creatures, as fully as may be; for in that fear and dread seems chiefly to consist what was given to Adam over the inferior animals; who, as absolute a monarch as he was, could not make bold with a lark or rabbet to satisfy his hunger, and had the herbs but in common with the beasts, as is plain from Gen. I. 2, 9, and 30.

In the next place, it is manifest that in this blessing to Noah and his sons, property is not only given in clear words, but in a larger extent than it was to Adam. Into your hands they are given, says God to Noah and his sons; which words, if they give not property, nay, property in possession, it will be hard to find words that can; since there is not a way to express a man’s being possessed of anything more natural, nor more certain, than to say, it is delivered into his hands.

And ver.3 to show, that they had then given them the utmost property as is capable of, which is to have a right to destroy any thing by using it; Every moving thing that liveth, saith God, shall be meat for you; which was not allowed to Adam in his charter. This our author calls a liberty of using them for food, and only an enlargement of commons, but no alteration of property, Observations, 21 1. What other property man can have in the creatures, but the liberty of using them, is hard to be understood:

So that if the first blessing, as our author says, gave Adam dominion over the creatures, and the blessing to Noah and his sons, gave them such a liberty to use them, as Adam had not; it must needs give them something that Adam with all his sovereignty wanted, something that one would be apt to take for a greater property; for certainly he has no absolute dominion over even the brutal part of the creatures; and the property he has in them is very narrow and scanty, who cannot make that use of them, which is permitted to another.

Should anyone who is absolute Lord of a country, have bidden our author subdue the earth, and given him dominion over the creatures in it, but not have permitted him to have taken a kid or a lamb out of the flock, to satisfy his hunger, I guess, he would scarce have thought himself lord or proprietor of that land, or the cattle9 on it; but would have found the difference between having dominion, which a shepherd may have, and having full property as an owner. So that, had it been his own case, Sir Robert, I believe, would have thought here was an alteration, nay, an enlarging of property; and that Noah and his children had by this grant, not only property given them, but such a property given them in the creatures, as Adam had not:

For however, in respect of one another, men may be allowed to have propriety in their distinct portions of the creatures; yet in respect of God the maker of heaven and earth, who is sole Lord and proprietor of the whole world, man’s propriety in the creatures is nothing but that liberty to use them, which God has permitted; and so man’s property may be altered and enlarged, as we see it was here, after the flood, when other uses of them are allowed, which before were not.

From all which I suppose it is clear, that neither Adam, nor Noah, had any private dominion, any property in the creatures, exclusive of his posterity, as they should successively grow up into need of them, and come to be able to make use of them.

§ 39. Jeder andere als unser Autor würde sich starkem Verdacht aussetzen, von Vorurteilen geblendet zu sein, wenn er in der ganzen Segnung Noahs und seiner Söhne nicht mehr erkennt als eine Erweiterung des Gemeinbesitzes. Bezüglich der Herrschaft, die unser Autor übersehen wähnt, war mit den Worten „Euer Furcht und Schrecken sei über alle Tiere auf Erden“, was meiner Ansicht nach Herrschaft oder Überlegenheit ausdrückt, die Herrschaft des Menschen über die niedrigeren Geschöpfe so perfekt beschrieben, wie man sie überhaupt beschreiben kann.

Mit Furcht und Schrecken scheint vorwiegend gemeint, was Adam gegenüber den niedrigeren Geschöpfen auszeichnete, der doch, auch wenn er absoluter Monarch war, sich nicht erlauben durfte, mit einer Lerche oder einem Kaninchen den Hunger zu stillen. Sogar die Kräuter nur besaß er in Gemeinschaft mit den Tieren, wie aus Gen.I.29 und 30 klar hervorgeht.

Offenbar wurde durch die Segnung Noahs und seiner Söhne diesen ihr Besitzrecht nicht nur in klaren Worten, sondern in größerem Umfang gegeben als Adam.

„Seien in eure Hände gegeben“, sagt Gott zu Noah und seinen Söhnen. Wenn diese Worte kein Besitzrecht oder keinen Besitz gewähren, wird es schwer sein, dafür gewährende Worte zu finden. Es gibt schlicht keine natürlichere und bestimmtere Art auszudrücken, das der Mensch etwas als Besitz besitzt, als zu sagen: Es ist in seine Hände gegeben. Vers 3 zeigt, dass ihnen das höchste Besitzrecht verliehen wurde, dessen ein Mensch überhaupt fähig ist: Das Recht, eine Gegebenheit durch Benutzung zu zerstören.

Gott sagt: „Alles was sich regt und lebt, das sei eure Speise“. Adam war das in seiner Schenkungsurkunde nicht zugestanden worden. Das nennt unser Autor „eine Freiheit, sie als Nahrung zu benutzen. Oder auch eine Erweiterung des Gemeinbesitzes, aber nicht eine Änderung des Eigentumsrechts.“ O. 211. Welches andere eigentümliche Recht der Mensch an den Geschöpfen haben kann, als die Freiheit, sie zu nutzen, ist schwer zu begreifen.

Wenn also der erste Segen, wie unser Autor sagt, Adam Herrschaft über die Geschöpfe gab, und der Segen Noahs und seiner Söhne Freiheit sie zu nutzen, die Adam nicht hatte, so muss er jenen notwendigerweise etwas gegeben haben, was Adam mit all seiner Souveränität noch fehlte. Etwas, was man geneigt sein könnte als ein größeres Eigentumsrecht anzusehen.

Niemand, der keinen Gebrauch von ihnen machen darf, hat eine absolute Herrschaft sogar über den tierischen Teil der Geschöpfe, wobei dieses Besitzrecht an ihnen sehr eng und eingeschränkt besteht.

Sollte jemand, der absoluter Herr eines Landes ist, unserem Autor befehlen, „unterjoche die Erde“, und ihm die Herrschaft über die Tiere geben, ihm aber nicht die Erlaubnis, ein Zicklein oder ein Lamm aus einer Herde zu nehmen um den Hunger zu stillen, so würde unser Autor sich selbst wohl kaum für den Herrn oder Besitzer jenes Landes und des dort lebenden Viehs halten. Stattdessen empfände er den Unterschied zwischen „Herrschaft haben“, wie sie ein Schäfer hat und „volles Besitzrecht haben“, wie es ein Besitzer hat.

Wäre es sein Fall gewesen, so hätte Sir Robert nach meiner Überzeugung, zugestanden, dass hier eine Änderung, nein, eine Erweiterung des Sir Robert vorlag, und das Noah und seinen Söhnen durch diese Gewähr nicht nur ein Besitzrecht gegeben wurde, sondern ein solches Besitzrecht an den Geschöpfen, wie es Adam nicht besessen hatte.

Denn selbst den Menschen in ihren Beziehungen untereinander ein eigentümlicher Besitz an den Geschöpfen in den jeweiligen Ländern zugestanden werden mag, so ist doch gegenüber Gott, den Schöpfer
Himmels und der Erden, den alleinigen Herr und Besitzer der ganzen Welt, der menschliche Besitz an den Geschöpfen nichts weiter als „jene Freiheit, sie zu benutzen“, die Gott gestattet hat. Das menschliche Besitzrecht kann geändert oder erweitert werden, wie hier nach der Sintflut geschehen, wenn andere Nutzungen gestattet werden, die es vorher nicht gab.

Nach alledem dürfte meiner Meinung nach klar sein: Weder Adam noch Noah haben unter Ausschluss ihrer Nachkommen irgendeine alleinige Herrschaft, irgendein Besitzrecht an den Geschöpfen besessen, da beide allmählich in ihre eigenen Bedürfnisse hineinwachsen und befähigt werden mussten, Gebrauch davon zu machen.

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TToG I § 9

John Locke: Two Treatises of Government

§ 9. I have been fain to trouble my reader with these several quotations in our author’s own words, that in them might be seen his own description of his fatherly authority, as it lies scattered up and down in his writings, which he supposes was first vested in Adam, and by right belongs to all princes ever since. This fatherly authority then, or right of Fatherhood, in our author’s sense, is a divine unalterable right of sovereignty, whereby a father or a prince hath an absolute, arbitrary, unlimited, and unlimitable power over the lives, liberties, and estates of his children and subjects; so that he may take or alienate their estates, sell, castrate, or use their persons as he pleases, they being all his slaves, and he lord or proprietor of everything, and his unbounded will their law.

§ 9. Es drängte mich dazu, meine Leser mit verschiedenen Zitaten in unseres Autors eigenen Worten zu belästigen, denn es sollte aus ihnen desseneigene Beschreibung seiner „väterlichen Autorität“ ersichtlich werden, wie sie in seinen Schriften verstreut zu finden ist. Eine Autorität, von der er behauptet, sie sei zuerst Adam erteilt worden und stehe seitdem von rechtmäßig allen Fürsten zu. Diese „väterliche Autorität“, auch als „Recht der Vaterschaft“ bezeichnet, ist nach der Ansicht unseres Autors ein göttliches, unveränderliches Recht auf Souveränität. Eine absolute Souveränität durch die ein Vater oder Fürst absolute, willkürliche, unbegrenzte und unbeschränkbare Macht über Freiheit, Leben und Vermögen seiner Kinder und Untertanen hat: Er kann ihre Güter nehmen und  veräußern, ihre Personen verkaufen, kastrieren oder anderweitig benutzen, wie es ihm beliebt. Sie alle sind seine Sklaven, er ist Herr oder Eigentümer von allem, sein unbegrenzter Wille ihr Gesetz.


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