10. Administratives:

10. Administratives:

10.1. Projektleitung gesamteuropäische Marktkopplung.: Von ACER an BNetzA übertragen S. 112,

Ziel der Marktkopplung: Effiziente Nutzung der verfügbaren Day-Ahead Übertragungskapazitäten zwischen den beteiligten Ländern.

Ziel der Marktkopplung ist die effiziente Nutzung der Day-Ahead verfügbaren Übertragungskapazitäten zwischen den beteiligten Ländern. S. 158

Auf europäischer Ebene koordiniert die Bundesnetzagentur im Rahmen der Zusammenarbeit Regulierungsbehörden bei ACER die Umsetzung der gesamteuropäischen Marktkopplung.

Man findet sich an Bibelgeschichten erinnert:

Denn sie wissen nicht, was sie tun.

Man findet aber sofort einen Hinweis auf die Rolle, die die BnetzA einzunehmen gedenkt, indem Sie bereits jetzt versucht, gewünschte Ergebnisse vorab zu determinieren:

10.2. Die Bundesnetzagentur erwartet, dass auch die europäische Überprüfung des Gebotszonenzuschnitts die eigenen Analysen im Hinblick auf die deutschösterreichische Grenze bestätigt. S. 162

10.3. Messwesen:

Mit dem „Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb“ sowie der „Messzugangsverordnung“ kann ein Anschlussnutzer das für Einbau, Betrieb, Wartung von Messgeräten

und -systemen Messung zuständige Unternehmen selbst wählen. Statt des Netzbetreibers können dies auch Dritte sein. In den Netzgebieten von 784 Verteilernetzbetreibern übernehmen auch Dritte die Tätigkeit des Messstellenbetriebes. S. 242

In der Theorie eine klare Liberalisierung, die durchaus Sinn und Nutzen für die Endverbraucher ergeben könnte. Wäre die Praxis nicht die, dass die Verteilnetzbetreiber jeweils in ihrem „eigenen“ Netzgebiet und in den meisten bei ihnen angegliederten, formell unabhängigen Verteilnetzen detailliert darüber entscheiden, wer wie angeschlossen wird – es also z. B. verhindern, dass ein MFH-Besitzer seine Mieter direkt über einen gemeinsamen Anschluss (nur 1 x Zählergebühren) direkt mit selbst erzeugtem Strom versorgt oder schlicht eine Komplettmiete pauschal mit allem abrechnet.

Die weitaus schwerwiegendere und definitiv marktmanipulierende Vorgabe besteht aber darin, dass Verteilnetzbetreiber die Entscheidung darüber treffen, welcher Zähler eingebaut werden darf. Weder der Besitzer des Zählers noch der Messdienstleister darf einen anderen Zähler verwenden, nicht einmal dann, wenn der gewünschte Zähler den Zulassungskriterien der beauftragten Stellen entspricht.

Als Endkunde darf ich zwar für den Zähler bezahlen, aber aussuchen darf ich nicht. Die dominierende Stellung der Netzbetreiber als faktisches Monopol über den reinen Netzbetrieb hinaus bleibt unangetastet.

Woraus sich erklärt, dass vor allem die Großkonzerne alles dafür tun, de facto Netzbetreiber zu bleiben. Und sei es nur durch beherrschende Stellung der juristischen Person des Netzbetreibers. Wettbewerb gibt es genau deshalb nicht, weil kein Kunde einen Vorteil daraus ziehen könnte.

Daher gilt im Verteilnetz noch immer, dass Versorger, bzw. Grundversorger, Messdienstleister, Stromerzeuger und Verteilnetzbetreiber seitens der absoluten Mehrheit der Kunden als ein und das selbe Unternehmen gesehen werden und sich auch mehr oder weniger offen gegenseitig begünstigen.

Formale Liberalisierung aber braucht kein Mensch, denn die vergrößert nur die Zahl administrativer sowie hoch dotierter Posten

Deshalb ist auch nicht weiter verwunderlich:

10.4. In den Verteilernetzen werden an etwa 220.000 Zählpunkten (von 50.856.171 Zählpunkten, S. 241) dritte Messstellenbetreiber tätig, was einem Anteil von weniger als einem Prozent an der Gesamtzahl der Zählpunkte in diesen Netzen entspricht. S. 243

Vorteil und sicheres Geschäft für VNB, die sich eine eigene Meßdienstleistergesellschaft halten:

10.5. Im § 21 b ff. EnWG, EnWG ist der verpflichtende Einbau von „intelligenten“ Messsystemen beschrieben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die technische Möglichkeit gegeben ist. Messsysteme, die §§ 21d, 21e EnWG entsprechen:

2014: 79.206 Zählpunkte

2015: 90.244 Zählpunkte

Faktisch bleibt das fast ausschließlich das Geschäft der „Big Four“ via VNB, die ihre favorisierten Zähler zuliefern, die Margen einstreichen und über die Geschäftsanteile an den Messdienstleistern die Kontrolle behalten. Im RLM-Bereich verhält es sich ähnlich:

10.6. 408.325 Zählpunkte. Systeme die §§ 21d, 21e EnWG entsprechen: 60.792 Zählpunkte. S. 246

9. EU-Recht:

9. EU-Recht:

Seit 2012 Implementierung von Netzkodizes, hier für Regelenergie: S. 103.

Es handelt sich um verbindliches und unmittelbares Europäisches Recht, nicht um eine bestimmte Art Verschlüsselung von Daten. Auch dann nicht, wenn der Normalbürger den Inhalt nicht mehr versteht. BNetzA sieht sich als maßgeblichen Akteur, nicht nur Akteur, sondern maßgeblich.

8. Regelleistung:

8. Regelleistung:

8.1. Regelleistung: Alle Regelleistungen zusammen decken eine Zeitspanne von 1 Stunde ab. Trägheit, Minutenreserve, Primärregelleistung, Sekundärregelleistung, ab Seite 91,

Insgesamt eingesetzte Energiemengen rund 1,5 TWh (2010: 1,6 TWh; 2012: 2,1 TWh) für positive SRL und

2,3 TWh (2010: 4,5 TWh; 2012: 2,7 TWh) für negative SRL

Im Vergleich zum Vorjahr 2012 ist bei einer auf 3,8 TWh zurückgegangenen Gesamtarbeitssumme (2012: 4,8 TWh) eine leichte Verschiebung in Richtung der negativen SRL zu beobachten. S, 95

8.2. Systemdienstleistungen, S. 128: Gewährleistung der Systemstabilität ist Kernaufgabe der ÜNB. Erfolgt

durch drei Regelleistungsarten, die vorab ausgeschrieben werden:

Primärregelung (ca. 560 – 570 MW)

  • positive MRL 2015: (2014: 176 GWh)
  • negative MRL 2015 119 GWh (2014: 185)

Sekundärregelung

  • Positiv: 2.053 MW (2014: 2.058 MW):
  • Negativ: 2.027 MW an (2014: 1.987 MW)

Minutenreserve

  • Positiv: Mai 2015 mit 2.726 MW
  • Negativ: Januar 2015 mit 2.522 MW

2015 eingesetzte Energiemenge: 1,4 TWh (2014: 1,2 Twh) für positive SRL und 1,1 TWh (2014: 1,6 TWh) für negative. Gesamt 2,5 TWh. (2014: 2,8 TWh).

8.3. Maximaler Ausgleichsenergiepreis 2013: 1.608,20 € / MWh = 161 ct / kWh. S. 99

Maximaler Ausgleichsenergiepreis 2015 6.343,59 Euro/MWh = 634 ct. / kWh S. 137

8.4. Nach heutigem Wissensstand ist keine Effizienzsteigerung beim Einsatz von Regelenergie mehr möglich, S. 102.

Bedeutet. Es geht nur noch über Quantität statt Qualität. Für mich bedeutet es: Ausbau bringt keinen Mehrwert oder Mehrnutzen, nur mehr Rendite.

8.5. Optimierung durch internationale Erweiterung des NRV (Netzregelverbunds). S. 102,

Frage: Alle Teilnehmer bringen eine gleichermaßen ausgereizte Effizienz mit. Wie soll sich dadurch real etwas verbessern? Füge zwei Systeme gleicher Effizienz zusammen, die jeweils nicht mehr gesteigert werden kann, kann die Gesamteffizienz auch nicht wachsen. Simple Regel im Energiemanagement: Die Gesamteffizienz kann nie höher liegen als die Teileffizienz der schlechtesten Komponente.

8.6. Internationale Arbeitsteilung der ÜNB: Hauptschaltleitung der Transnet BW erledigt den Einsatz von Sekundärregelleistung für alle. S. 102.

Wäre daher ein sinnvolles Angriffsziel für Terroristen, Hacker, etc.

7. Reserven, Sicherheiten, Regelenergie:

7. Reserven, Sicherheiten, Regelenergie:

7.1. Stärkste Last Winterhalbjahr, S. 18

Bedarf Reservekraftwerke 2013/14 2,5 GW, S. 18; (Kein Einsatz erforderlich)

Bedarf Reservekraftwerksleistung Winter 2015/ 2016

7.515 MW (7,6 GW) knapp 3.000 MW „Inland“, rund 4.500 MW „Ausland“.

Die überaus sinnvoll anmutende Neueinführung einer Unterscheidung nach „Inland“ und „Ausland“ überrascht angesichts einer zunehmenden Marktintegration nach Europa an dieser Stelle.

7.2. Verglichen mit den Vorjahren sind die Reservekraftwerke während des Winterhalbjahres 2015/ 2016 sehr häufig von den Übertragungsnetzbetreibern angefordert worden, S. 24

Was bei seriöser Betrachtung die überaus mangelhafte Eignung der bisherigen Prognosemethoden an Hand von Handelsdaten ebenso entlarvt, wie auch die Unzulänglichkeit des frei nach Henry Ford III (Hubraum lässt sich nur durch eines ersetzen: Noch mehr Hubraum, als Statement gegen Turbolader und Kompressoren) adaptierten Prinzips:

Netzkapazität lässt sich nur durch noch mehr Netzkapazität ersetzen, als Statement gegen die Potentialausschöpfung auf den „unteren“ Netzebenen durch Implementierung diverser, vielfältiger, und real existierender Energiespeichertechnologien. Nun: Der Turbolader hat den Hubraum längst überflügelt.Was werden RES und Speichrtechnologien wohl mit den degenerativen Technologien anstellen?

7.3. Winterhalbjahr 2013/2014 kein Reserveeinsatzbedarf, S. 56

Kriterien Reservekraftwerke: netztechnische Wirksamkeit, technische Verfügbarkeit, Preisgünstigkeit, s. 56

Das Wort „Preisgünstigkeit“ kennt nicht einmal die MS Word-Rechtschreibprüfung, die mutmaßlich auf dem Duden beruht.

Was ist damit gemeint? Nach welchen Kriterien soll das berechnet werden?

Aber: Garantierte Aufwandsentschädigung für Reservekraftwerksbetreiber: Kein wirtschaftliches Risiko für investierte Mittel. (S. 56) Wie passt das zu einer was auch immer bedeutenden „Preisgünstigkeit“?

6. Marktdaten, Kapazitäten, Erzeugung, Nutzung:

6. Marktdaten, Kapazitäten, Erzeugung, Nutzung:

6.1. Gesunkene „Großhandelspreise“ sind eigentlich die Arbeitspreise plus die Margen der Händler, S. 6

6.2. 105,0 GW degenerative Erzeugungskapazität 2014, S. 17

6.2.1. …ist noch eine Zunahme der konventionellen Kraftwerkskapazitäten zu beobachten, S. 7

6.2.2. 106,7 GW degenerative Erzeugungskapazität 2015,

6.2.3. 106,2 GW, am Strommarkt teilnehmend 97,8 GW, S. 48

6.2.4. 96,4 GW in Betrieb / 1,4 GW eingeschränkt in Betrieb,

6.2.5. außerhalb des Strommarktes agierend 8,4 GW. S. 48.

6.2.6. 4,8 GW Netzreserve / 0,4 GW

6.2.7. Sicherheitsbereitschaft / 3,2 GW vorübergehend stillgelegt

6.3. 83,1 GW regenerative Erzeugungskapazität, S. 17

6.3.1. Insgesamt betrug der Zuwachs im Bereich der Erneuerbaren Energien 7,6 GW. Im Jahr 2014 betrug der Zuwachs 6,8 GW. S. 22, S. 43,

Oder klar und verständlich ausgedrückt:

89,9 GW regenerative Erzeugungskapazität 2014

97,5 GW regenerative Erzeugungskapazität 2015 (47,8%)

6.3.2. Überangebot an Erzeugungskapazitäten, S. 17

Überangebot Erzeugungskapazität in EU und D, S. 34

…dass deutschlandweit bzw. europaweit seit dem Jahr 2009 mehr Stromerzeugungskapazitäten bestehen, S. 22

6.3.3. Steigerung der Mengen als Optimierungsoption, S. 17

Wo ist da die Logik, der vernünftigerweise notwendige Zusammenhang? Das kann nur auf weitere Steigerung des Exports hinauslaufen, damit auf noch mehr Übertragungs-, bzw. Verschiebungsbedarf und somit noch mehr Netzausbau.

6.4. Nettostromerzeugung

6.4.1. Nettostromerzeugung RES 2013 146,3 TWh vs. 590,8 TWh, S. 17

6.4.2. Nettostromerzeugung RES insgesamt 24,76% S. 17

6.4.3 Kapazität: 83,1 GW vs. 188,1 GW = 44,18%

6.4.4. Insgesamt stieg die Nettostromerzeugung mit 594,7 TWh im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 mit 583,6 TWh um 11,1 TWh. S. 9

Die deutschlandweite Nettostromerzeugung lag im Jahr 2015 bei 594,7 TWh (583,6 TWh im Jahr 2014). S. 22, S. 51

6.4.5. Die Nettostromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger stieg um 26,0 TWh von 155,1 TWh (2014) auf 181,1 TWh (2015). Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Jahr 2014 von 16,8%. S. 22, S. 51,

6.4.6. 2015 betrug die RES Erzeugung bereits über 31%, S. 7, S. 51

Nettostromerzeugung RES 2015 181,1 TWh vs. 594,7 TWh, S. 9, S. 51, S. 62,

Nettostromerzeugung RES insgesamt 31,4% S. 9, S. 51, S. 62,

6.4.7. Die Stromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern nahm gegenüber dem Vorjahr um 15 TWh ab (-3,5 Prozent). S. 22 (413,6 TWh 2015 vs. 428,6 TWh).

Betrachten wir die Ausnutzungsgrade 2013. Degenerative Erzeugung hat ein Potential von ca. dem 8.000-fachen der Nennleistung zur Erzeugung von Strom. Theoretisch möglich sind also ca. 840 TWh erzeugbarer Strom. „Degenerativ“ erzeugt werden ca. 443 TWh, was einem mittleren Ausnutzungsgrad von ca. 53% der Technologien entspricht. Sogenannte regenerative, besser gesagt ressourcenneutrale oder generative Erzeugung hat im Mittel ein Potential des 1.500-fachen der installierten Nennleistung (PV 800 h, Wind 2.200 h bei in etwa gleich großer installierter Leistung). Das ergäbe ca. 124,7 TWh an potentieller Erzeugung, sofern man den Angaben der BnetzA und anderer zur Ergiebigkeit von RES-Erzeugung folgt.

Erzeugt wurden 2013 mit dem vorhandenen RES-Generatoren aber 146,3 GWh, was einem Ausnutzungsgrad von 117% entspricht. RES stellen also mehr bereit, als mit den üblichen Mitteln der Prognose zu erwarten wäre, haben einen um den Faktor zwei überlegenen Ausnutzungsgrad, ohne irgendwelche Ressourcen auf Dauer zu verbrauchen, werden aber dennoch überhaupt nicht in die Formel des magischen Zieldreiecks einbezogen. Obwohl einer der Faktoren dieses magischen Dreiecks Umweltverträglichkeit lautet. Mathematisch betrachtet muss die Gleichung dieses Dreiecks aufgehen. Wird nun einer der Faktoren dieser Dreiecksformel Null, dann ist das gesamte Ergebnis Null.

Kein Wunder also, sondern mathematische Logik, dass Null Klimaziele erreicht werden und sich unter dem Strich eigentlich gar nichts verändert. Das magische „Zieldreieck“ erweist sich als esoterisches Zieldreieck. Es geht nicht um faktische Verbesserung, sondern um den Verkauf eines Gefühls der Verbesserung.

5. Markt, Macht und Konzentration:

5. Markt, Macht und Konzentration:

5.1. Im Rahmen des Monitorings keine umfassende Marktmachtanalyse…, S. 2

Im Rahmen des Monitorings wird aber bislang keine umfassende Marktmachtanalyse durchgeführt S. 35,

5.1.1. … ohne die Berücksichtigung von Konzernzugehörigkeiten und Unternehmensverflechtungen. S. 185

5.1.2. Rund 86 große Lieferanten (von 1.238) … beliefern hingegen absolut gesehen die meisten Zählpunkte. S. 185

5.1.3. 63 Lieferanten, d.h. rund 6%, beliefern Kunden in mehr als 500 Netzgebieten (von 831) … S. 187/188

5.2. Markt für A und D, S. 31

Marktdaten beruhen auf Auswertung von Fragebögen (!), S. 31

5.3. Marktkonzentration S. 6; rückläufige Marktmacht, S. 6

Marktanteile Big Four 77% 2010 auf 68% 2013, S. 33

aggregierter Marktanteil „Big Four“: 67%, S. 17

Vgl. 69,2% 2015, S. 10, S. 27

weiterhin stark konzentrierter Markt mit 67%, S. 34

BnetzA: Auf den beiden größten, bundesweiten Stromeinzelhandelsmärkten ist kein Anbieter mehr marktbeherrschend, S. 7. S. 27

5.4. 5% der Endkundenhändler sind in mehr als 500 Netzgebieten (von ca. 1.000) aktiv. S. 142/143.

17. August 2016; 879 VNB S. 33

5.4.1. BKartA: Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass auf den beiden größten Stromeinzelhandelsmärkten inzwischen

kein Anbieter mehr marktbeherrschend ist. Der kumulierte Marktanteil der vier absatzstärksten Anbieter („Big Four“) beträgt auf dem bundesweiten Markt für die Belieferung von leistungsgemessenen Stromkunden 31% = 84 TWh, (2014 3%), S. 41,

und auf dem Markt für die Belieferung von nicht-leistungsgemessenen Stromkunden (insb. Haushaltskunden) mit einem Vertrag außerhalb der Grundversorgung 36% = 38 TWh (2014 36%),

S. 10, S. 42.

5.4.2. Absatzanteile aller SLP-Kunden inkl. Heizstrom- und Grundversorgungskunden, 66 TWh = Marktanteil

CR 4 „Big Four“ = 41% (2014 41 %). S. 42.

5.4.3. Im Monitoring wurden bei vier absatzstärksten Unternehmen (E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall) ergänzend Stromerzeugungsmengen und –Kapazitäten abgefragt.

(Erzeugerfragebögen / Netzbetreiberfragebögen)

5.4.4. Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control hat Daten Verfügung gestellt. S. 35

5.5. Aggregierter Marktanteil CR 4 auf dem Stromerstabsatzmarkt 2015 69,2%, bezogen auf Deutschland/Österreich. Steigerung von 2,2% zum Vorjahr. S 37

5.6. Anteil „Big Four“ an Kapazitäten für Stromerstabsatzmarkt mit 58,2 Prozent unter Vorjahresniveau, 61%; -2 GW. S. 39 Stromerstabsatzmarkt mit 58,2 Prozent unter Vorjahresniveau, 61%; -2 GW. S. 39

5.7. Der Stromerstabsatzmarkt ist mit einem CR 4 von 69,2 Prozent (Erzeugungsmengenanteil) somit weiterhin stark konzentriert. S. 40

2013 wurden die Grundversorgten und die Sondervertragskunden beim Grundversorger noch addiert: Es sind demnach mindestens 69%. Also besteht die Marktmacht des faktischen Kartells unverändert fort. Nicht gerechnet sind alle Aktionsanbieter und Stromdiscounter mit all den undurchschaubaren Tarifen, die im Grunde den „Big Four“ gehören, bzw. von deren Ex-Mitarbeitern gemanagt werden und deren einziger Zweck es ist, Mitbewerber zu verdrängen.

5.7. Die Marktmacht der größten Stromerzeugungsunternehmen hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. 2015 betrug der kumulierte Marktanteil der vier größten Stromerzeuger auf dem Stromerstabsatzmarkt (ohne EEG-Strom) 69,2 Prozent, was zwar eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert um 2,2 Prozentpunkte bedeutet, aber immer noch unter dem Wert des Jahres 2010 (72,8 Prozent) liegt, S.9, S. 22

Also nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen:

2013 aggregierter Marktanteil „Big Four“ 67% / 68%

2015 kumulierter Marktanteil „Big Four“ 69,2%

= deutlich abgenommen. Aha, ich habe etwas Neues gelernt.

5.8. Market Maker: Börsenteilnehmer, verpflichtet, gleichzeitig verbindliche Kauf- und Verkaufspreise zu veröffentlichen. Betroffene Unternehmen sind nicht gehindert, (darüber hinaus) Geschäfte als Börsenteilnehmer zu tätigen.

2015 waren am Terminmarkt der EEX für Phelix-Futures die gleichen vier Unternehmen als Market Maker aktiv wie in den Vorjahren:

E. ON SE (bzw. heute Uniper Global Commodities SE)

EDF Trading Limited

RWE Supply & Trading GmbH

Vattenfall Energy Trading GmbH

Anteil am Kauf- / Verkaufsvolumen von Phelix-Futures 33%. (ohne Zusatzgeschäfte/ Vorjahresniveau). S. 177 / 178

5.9. Anteil der umsatzstärksten Teilnehmer:

Betrachtung des Handelsvolumens: In welchem Maße ist der Börsenhandel konzentriert?

  • Großen Stromerzeugungsunternehmen
  • Finanzinstitute
  • Übertragungsnetzbetreiber – am Spotmarkt

Beachten: Umsätze eines Konzerns werden nicht aggregiert, sofern ein Konzern über mehrere Teilnehmerregistrierungen verfügt. S. 179

 

4. Versorgungsrolle der BRD:

4. Versorgungsrolle der BRD:

4.1. BRD ist Erdgastransitland, S. 6 (Zur Verdeutlichung der Rolle der BRD im EU-Energie-Binnenmarkt hier darauf hingewiesen)

Zum Vergleich: Im- und Export Gas

Die Import- und Exportmengen von Gas sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Die Importmenge von Gas nach Deutschland ist von 1.542 TWh auf 1.534 TWh um rund 8,4 TWh gesunken. Auch der Export von Gas ist gesunken. Betrug er 810,1 TWh in 2014, so wurden 746,3 TWh im Jahr 2015 exportiert, S.11

4.2. BRD Energietransitland für Strom, „Drehscheibe“, S. 104 (Größeres Ausmaß bei Erdgas)

fehlende physikalische Leitungskapazität zwischen Deutschland und Österreich wird offenkundig.

Ungeachtet aller Ausbaumaßnahmen führt der Stromhandel zwischen verschiedenen Marktgebieten unausweichlich zu ungeplanten Flüssen. … S. 153

Erstmals im Bericht 2016: Netzbilanz, hier für 2015.

4.3. Netzbilanz 2015: Überblick zur Aufkommens- und Verwendungsseite im deutschen Stromnetz für 2015.

4.3.1. Aufkommensseite: 626,8 TWh

Gesamte Netto-Stromerzeugung: 594,7 TWh

Pumpspeicher: 10,1 TWh

Importe durch physikalische Lastflüsse 32,1 TWh

4.3.2. Verwendungsseite 627,8 TWh.

Entnahme 488 TWh

Letztverbraucher: 475,9 TWh

Pumpspeicher: 12,1 TWh (Kraftwerkseigenverbrauch)

Nicht in die allgemeinen Versorgung eingespeist: 34,9 TWh

(Eigenverbrauch Industrie, gewerblich oder privat)

Netzverluste auf (ÜNB / VNB): 25,8 TWh

Exporte physikalische Lastflüsse: 79,1 TWh.

4.3.4. Statistische Erhebungsdifferenz: 1 TWh bzw. 0,16 Prozent.

3. Faszinosa:

3. Faszinosa:

3.1. Ob mit der Vollendung der Thüringer Strombrücke ein wesentlicher Netzengpass beseitigt wird, kann bisher noch nicht abschließend beurteilt werden. S. 103

Insbesondere stellen noch nicht verfügbare Umspannwerke, über die der EEG-Strom in das vorgelagerte Höchstspannungsnetz rückgespeist werden kann, eine Ursache dar. (S. 107)

Weshalb sich genau die Verknüpfungspunkte der Netzebenen 1&2 (NS–MS); 2&3 (MS–HS) und 3&4 (HS–HöS) plus der Verknüpfungspunkte zwiuschen Netz und Erzeugern als Standorte für große, in gemeinnützig-genossenschaftlicher Form organsierte und auf basis einer Subsistenzrendite betriebene Akkuspeicher eignen.

Diese Investitionen hätte nebenbei den Effekt, sowohl den RES-Strom deutlich leichter integrierbar zu machen, als auch den gesamten Bedarf an Regelenergie mehrfach aufzubringen.Reserven ohne Ende.

Dabei ist stets daran zu denken, dass die Bereitstellung von Regelleistungen samt und sonders auf eine volle Stunde bezogen wird. Über eine Stunde hinaus ist keine Regelleistung vorgesehen, so dass die aktuell marktkonforme und marktgläubige Netztheorie davon ausgeht, dass via Handel und dem auf diesem beruhenden Dispatch (und aktuell noch Redispatch) auch keine über eine Stunde hinaus gehende unerwartete Regelenergie benötigt wird.

Zur Veranschaulichung Daten unter Reserven, Sicherheiten, Regelenergie (S. 12); Regelleistung (S. 13) und Ausgleichsenergie / Redispatch (Seite 16)

3.2. Die Ursachen für alle Eins-Man-Maßnahmen liegen hauptsächlich in den Übertragungsnetzen. Dem gegenüber wurden nur 7% Ausfallarbeit bei Anlagen an Übertragungsnetzen abgeregelt. Die restlichen 93% wurden bei Anlagen an Verteilernetzen abgeregelt.

Das bedeutet: Nach wie vor Vorfahrt für die gewaltigen Leistungen der Großkraftwerke. RES-Erzeuger „stören“ nur den bequemen Ablauf, den man sich angewöhnt hat.

3.3. Nach Quartalen: In windstarken Wintermonaten mehr Ausfallarbeit aus Windenergieanlagen abgeregelt. In Sommermonaten stieg der Anteil der in Solaranlagen abgeregelten Ausfallarbeit jedoch nur minimal an.

Bedeutet was? PV macht trotz Volatilität keine Probleme, weil der Strom erzeugungsnah verbraucht wird. Die höchsten Spitzen führen nur dazu, dass die „oberen“ Ebenen zeitweise weniger liefern können. Das ist es, was deren Stakeholder und die ihrer Brüder im Geiste mit ihrer gewohnten und liebgewonnen Erzeugung wirklich umtreibt.

3.4. Mitte April 2016 haben die ÜNB nach Genehmigung durch die BNetzA einen Teil der Netzreserveverträge mit ausländischen Kraftwerksbetreibern, die am 15. April ausliefen, bis zum 22. April 2016 verlängert. Grund hierfür waren netztechnische Restriktionen und die sehr geringe Wirksamkeit der ganzjährig verfügbaren deutschen Reservekraftwerke auf die Engpässe im Netz. S. 115

3.5. Insbesondere ist auffällig, dass im vierten Quartal 2015, das stark von Stürmen betroffen war, große Mengen an Energie aus Windenergie abgeregelt werden mussten. S. 109

3.6. Kohlestrom steigt an S. 6

2013 weitere Zunahme der Kohleverstromung S. 43

2013 mehr Kohlestrom zu Lasten Erdgas, S. 17:

Der Großteil des Leistungszuwachses bei den nicht erneuerbaren Energieträgern ist auf den Energieträger Steinkohle zurückzuführen (u. a. Inbetriebnahmen der Kraftwerke Moorburg A und B, des GKM in Mannheim und des Kraftwerks Wilhelmshaven). S. 44

3.7. CO2-Emissionen der Stromerzeugung: Erstmals durch BNetzA für 2015 (ab 10 MW) CO2-Ausstoß abgefragt. S. 52

3.8. KWK: Nur der Anteil, der der Stromerzeugung zuzuordnen ist. S. 52,

3.9. Multiplikation der Brennstoffeinsätze mit den brennstoffbezogenen CO2-Emissionsfaktoren. S.52.

3.10. Braunkohlekraftwerke 2015 163 Mio. t CO2 = 54,9% aller CO2-Emissionen der Stromerzeugung.

3.11. Steinkohlekraftwerke 97 Mio. t CO2

3.12. Erdgaskraftwerke 18 Mio. t

3.13. Restliche 23 Mio. t CO2: Mineralölkraftwerke (2 Mio. t), Abfall (7 Mio. t), sonstige Energieträger (14 Mio. t). S. 53

3.14. 3.469 MW degenerative im Bau (bis 2019)

3.15. Erdgas 1.922 MW

3.16. Steinkohle 1.055 MW

3.17. Sonstige 120 MW (davon 100 MW Akkuspeicher), S. 54

3.18. Stilllegungen bis 2019: 6.255 MW, vgl. S. 55,

3.19. Dadurch Ungleichgewicht Nord-Süd: gesamte Saldo für Süddeutschland beträgt im selben Zeitraum: -2.288 MW. S. 57 (negativ)

3.20. Um nicht nur den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erfassen, sondern auch einen Überblick über die gesamte Erzeugungslandschaft in Deutschland zu erhalten, ist eine Erweiterung des Registers auf sämtliche Erzeugungsanlagen – erneuerbar und konventionell, Neuanlagen und Bestandsanlagen, Strom und Gas – angedacht. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Strommarktgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage für das sogenannte Marktstammdatenregister in das EnWG aufgenommen worden. Das Marktstammdaten-register soll von der Bundesnetzagentur geführt werden. Dort sollen nicht nur alle Stromerzeugungsanlagen, sondern auch Stammdaten zu Stromverbrauchsanlagen, Speichern, Gasverbrauchs- und Erzeugungsanlagen und die Stammdaten sämtlicher Marktakteure mit energiewirtschaftlicher Bedeutung registriert werden. S. 58.

SK 340 g/kWh; BK 400 g/ kWh; Erdgas 240 g/k (eigene Quelle)

3.20 Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau im Verteilernetz, ab S. 83, umfassend,

3.21 Eine Kontrolle der Angemessenheit des Netzausbaus findet auf VNB-Ebene insoweit nicht mehr statt. S. 86

3.22. … ergibt sich eine sehr heterogene Verteilung des Netzausbaubedarfs: S. 88

3.23. … prognostizierte Netzausbaubedarf ergibt sich nicht nur aufgrund des Zubaus von Erneuerbaren Energien und dezentralen Erzeugungsanlagen, sondern zu einem wesentlichen Teil auch aufgrund von Umstrukturierungsinvestitionen- und – zum Teil altersbedingten – Ersatzinvestitionen. S. 88

3.24. … Auch hier zeigt sich eine sehr heterogene Verteilung, welche neben den unterschiedlichen Netzstrukturen insbesondere von der Höhe der bereits installierten Leistungen bzw. dem prognostizierten Leistungszuwachs von Erneuerbaren-Energien-Anlagen abhängig ist. S. 91

All diese Erkenntnisse sind Hinweise darauf, dass ein dezentraler Ansatz Bottom-Up, der der geschilderten Heterogenität Rechnung trägt, der sinnvollere Weg ist, ein immer größer werdendes, europaweites Verbundnetz zu konzeptionieren und zu realisieren.

3.25. Aufhebungsentscheidung OLG Düsseldorf 28. April 2015 zu den Beschlüssen der BNetzA zu Redispatch (BK6-11-098 und BK8-12-019), dass nicht nur Aufwandsersatz, sondern auch weitere entstehende Kosten und entgangene Gewinnmöglichkeiten bei Redispatch erstattungsfähig seien, …

Einen klareren Hinweis auf das tatsächliche Arbeitsverhältnis zwischen BnetzA und ÜNB als eine Kassation gewährter Zahlungen durch ein höheres Gericht kann es eigentlich nicht geben. Selbst wenn die „Big Four“ in ihrer heutigen Erscheinungsform als 2 x 4 Großkonzerne – bei der Erzeugung hier und beim Betrieb der Netze dort – und deren Zusammenarbeit mit dem administrativen Exekutivorgan der Politik (BnetzA), durch die zudem der gesamte politische Entwicklungsgegenstand aus der Sphäre des eigentlich Politischen und damit aus der Gestaltungsmöglichkeit der demokratischen Entscheidungsfindung entfernt wurde, selbst wenn also dieses informelle, auf Fach- und Detailwissen, sowie weitgehend gemeinsamer Ausbildungsherkunft beruhende Kartell dieser Vier und der BnetzA, an Hand der rechtlichen Organisationsform derer Zusammenarbeit nicht als Kartell in üblichem Sinne bezeichnet werden kann, so handelt es sich um ein faktisches Kartell, dessen Akteure sich ohne schlechtes Gewissen gegenseitig bevorteilen und sich als geschlossener Zirkel auf vielfältigen Wegen in erster Linie um Erhalt und höchstmögliche Rentabilität ihrer jeweiligen Geschäftsmodelle bemühen. Es geht um nichts als um den Erhalt des ökonomischen Status Quo, egal um welchen Preis. Denn den bezahlt – wie aus den direkt vorgelegten Monitoringberichten, offiziellen Statistiken und weiteren Quellen klar nachweisbar ist – eine absolute Mehrheit von Stromverbrauchern so ziemlich alleine, und das über einen Verbrauchsanteil kleiner 35% am bundesweiten Stromverbrauch.

Sicher würde eine gleichmäßige Umlage aller Kostenbestandteile der Elektrizität – was der allgemeinen Auffassung von Gerechtigkeit am nächsten käme – spürbare Implikationen auf die exportorientierte Wirtschaft der BRD – die unseren gegenwärtigen Lebensstandard angeblich erst ermöglicht – mit sich bringen. Was aber eine Vielzahl von Bedeutungen und weiteren Implikationen mit sich bringt. Allesamt andere als zwangsläufig das übliche Wehklagen, dass damit der Niedergang der Industrienation eingeleitet würde. Den Niedergang bewirken die aktuallen Politken und Managementstrukturen schon selbst,auch wenn es im Augenblick noch überhaupt nicht so aussieht.

Nein, solche Angstszenarien sind hanebüchener Unsinn, denn die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft hängt ganz grundsätzlich von den realen Bedürfnissen ihrer Bevölkerung ab. So und nicht anders lautet der Zusammenhang. Der aktuelle Zustand, die Befriedigung dieser Bedürfnisse über den Umweg des Exports von letztlich innervolkswirtschaftlicher Arbeitskraft und den somit möglichen Re-Import von Waren und Dienstleistungen zu decken, geht zwar auf kurze und mittlere Sicht auf, ist aber auf Dauer unhaltbar.

Spätestens dann, wenn wesentliche Primärressourcen – vor allem Primärenergieträger – nicht mehr zu grotesk niedrigen Preisen im Vergleich zum potentiellen Wert ihrer Wiederherstellung verfügbar sind.

Mit anderen Worten: Wir haben einen Planeten als Vehikel für unsere stetig anspruchsvollere und auch materiell wachsende Lebensführung geliehen und fahren dessen Ressourcentanks leer. Sobald die Tanks leer sind, ist Schluss. Aussteigen und Schieben funktioniert nicht. Dabei sollten wir nicht vergessen: Auch frei verfügbarer Sauerstoff und Stickstoff sind Ressourcen und wir sind an eine Atemluft angepasst, deren Bestandteile nur in engen Grenzen verändert werden können, ohne unsere Lebensbedingungen und unsere Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Meine Vorhersage: Die messtechnisch feststellbare Klimaerwärmung ist nicht unser größtes Problem, das werden wir sehr schnell – also noch innerhalb der Lebensspanne der Babyboomer-Generation auch subjektiv feststellen.

3.26 Während die vorgenannten Punkte Einfluss auf das Kostenniveau nehmen, hat die steigende Eigenerzeugung von Strom Auswirkungen auf die Stromentnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung. S. 119

Und bisher hat niemand in der Glaubens-, Kartell-, Ausbildungs- und Überzeugungsblase BnetzA / ÜNB gemerkt, dass das allein rein systemisch auf der physikalischen Ebene bereits enorme, reale physikalische Effekte auf sowohl die jeweils verfügbaren bzw. abgerufenen Leistungen, als auch auf die insgesamt lieferbare Energie hat. Warum hält man eisern am marktkonformen Nachfragemodell fest, in welchem RES noch immer per definitionem keine Rolle für die Prognosen spielen? Der steigende Re-Dispatch ist kein Problem „unkontrollierbar“ wachsender RES-Erzeugung, sondern mangelhafter Prognosen auf Grund fehlerhafter Methodologien. Re-Dispatch ist wie Re-Organisation: Die bisherige Organisationsmethode war einfach nur ungeeignet. Vernünftiger Weise wechselt man sie aus, statt sie zu verstärken. Es geht hier nur um Taktiken, nicht um Strategien. Diese Taktiken aber bringen die Strategien (Stopp des Klimawandels, Umsetzung des Energiewandel) zum Einsturz.

3.27. Die Vermutung, dass der Anschluss von Kraftwerken an nachgelagerte Netzebenen den Ausbau des Netzes mindern würde, hat sich nicht bewahrheitet

Natürlich nicht.Schlicht,weil der Ausbau des Übertragungsnetzes mit dem Geschehen auf Netzebene 1 und 2 (Zubau RES und KWK, verstärkte Nutzung von Strom für Wärme und Verkehr,, etc.) nichts zu tun hat. Diese Feststellung unterstützt im Gegenteil das Faktum, dass es der über immer weitere Räume stattfindende Handel mit Energie und Leistung ist, der den Ausbau antreibt, und eben nicht die Integration der RES.

3.28. Der Kostenanstieg ist u.a. auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: Durch verstärkte dezentrale Erzeugung wird die bestehende Kapazität des vorgelagerten Netzes in einem geringeren Umfang genutzt.

Zunächst wäre zu klären, was mit „vorgelagertem“ Netz eigentlich gemeint ist. Die Netzebenen 1 und 2, teilweise auch, 3 können wohl nicht gemeint sein, wenn man logisches Denken unterstellt.Denn wie soll zunehmende dezentrale Erzeugung diese nicht nutzen? Tragen z. B. die Betreiber kleiner PV-Anlagen den Strom jetzt mit Eimern zu den Nachbarn?

Mit „vorgelagertem Netz“ können also nur die Netzebene 4 und teilweise 3 gemeint sein. Oder meinen die Adepten der Verbrennungsphilosophie damit etwa, dass die Netzebene 1 und 2 wegen der dezentralen Erzeuger weniger Strom aus ihren geliebten „Scheiterhaufen intergenerationeller Verantwortungslosigkeit“ in die Haushalte und Gewerbebetriebe bringen können? Dann ist die Aussage schlicht falsch, denn diese Netzebenen werden nach wie vor genutzt. Nur eben nicht im Sinne der Betreiber degenerativer Ressourcenvernichtung.

Womit klar wird, warum die Pflege folgender Mythen bislang fortbesteht:

3.29. Fahrplanänderungen 2015: 134,9 Twh (2014: 96,4 Twh. Die gegenüber dem Vorjahr (sowohl anzahl- als auch volumenmäßig) abermals starke Zunahme der untertägigen Fahrplanänderungen lässt sich unter anderem durch die zunehmende intermittierende Einspeisung aus Erneuerbaren Energien erklären, die häufig einen untertägigen Ausgleich über den Intraday-Handel erforderlich macht. S. 140

Erklären Sie bitte, wie weitgehend vorhersagbare Energien „intermittieren“, die rechnerisch in die Prognose gar nicht einfließen und deren Präsenz sich auf einer Netzebene auswirkt, die durch das aktuelle Prognoseinstrumentarium überhaupt nicht betrachtet wird?

Einen besseren Nachweis kann ich auch nicht liefern: Da fehlt es schlicht an der geeigneten Betrachtung, in dem Fall einer Gesamtbetrachtung aller physikalischen Energieflüsse auf Basis 15-minütiger Messung, samt Ableitung der mittleren Leistung und Registrierung des Leistungspeaks und Veröffentlichung auf offenen Online-Portalen.

Genau das aber wird seit langem verweigert. Es ist umso dringender, das gesamte System endlich an den effizienteren Stellen aufzurüsten, statt der Bevölkerung weiter mit nebulösem Wording Unfähigkeit einzureden, das System zu verstehen und es auf diesem Weg zum Wohlgefallen von Finanzinstituten in Abhängigkeit zu halten. Sie haben es ja gerade selbst zugegeben, dass die „vorgelagerten“ Netzebenen – also 1 und 2 – weniger Strom aus den degenerativen Kraftwerken alter Art aufnehmen, weil bereits Strom da ist. Damit ist die Idee der Stromfernübertragung zu Sicherstellung von Versorgung bereits ad absurdum geführt.

Das eigentliche Problem sind bestenfalls punktuelle Bedarfe, für die bisher die realen Nachweise bei den SRE und NEP fehlen. Benennen Sie also klar, wer wann welchen Strom von ganz-weit-weg braucht und sorgen Sie dafür, dass dieser Bedürftige auch den Transport bezahlt. Nicht ausschließlich die Millionen Kleinverbraucher.

Wie bereits erläutert: Wenn bei BnetzA und ÜNB die Prognosen nicht aufgehen, ist offenbar die Realität schuld. Nicht der, der die Methodologie der Prognose-Erhebung festlegt. Was das andere unter anderem ist, bleibt unklar.

1. Dicke Hunde, Ungereimtheiten, Fragwürdiges:

1. Dicke Hunde, Ungereimtheiten, Fragwürdiges:

Die meiner Meinung nach dicksten Hunde im 2014er Bericht:

1. 1. Die paradigmatische Behauptung des 2014er Berichts: 2014: Energiewende schreitet schnell voran, S.6

Lesart 2016: Gestaltung der Energiewende ist weiterhin der bestimmende Faktor für den Energiemarkt in Deutschland. S. 7

Ist das bereits ein Paradigmenwechsel bei RES?

1. 2. Die Richtung des Stromflusses entspricht nicht immer der Richtung des Stromhandels. S. 115.

Aha, Warum in Zeus Namen (dieser schleuderte einst Blitze und ist daher schon von Amts wegen Elektrizitätsexperte) trägt niemand dieser Einsicht Rechnung und denkt entsprechend über einen an der physikalischen Realität orientierten Netzausbau nach? Handel gern. Soweit nötig und nützlich. Aber nicht um des Handelns willen und schon gar nicht mit dem Ergebnis, dass der am billigsten erzeugte Strom aus deutschen Braunkohlekraftwerken bis Portugal, Marokko, Tunesien, in die Türkei und womöglich Wladiwostok geliefert werden kann, indem die Mehrheit der Menschen hier in Zentraleuropa immer größere Anteile an der notwendigen Infrastruktur durch Verzicht an anderer Stelle refinanziert. Forderung: Kein Netzausbau ohne Mehrnutzen für alle.

1.3. Ring- und Transitflüsse sind natürliche Phänomene vermaschter Netze, S. 115,

Sie werden aber unverständlicher Weise als lästiges Problem dem Versuch der Vermeidung durch stärkere Leitungen andernorts unterzogen, statt durch wissenschaftlich-technische Erarbeitung der funktionalen Beziehungen als Aktionsprinzip in die Netzentwicklung einbezogen zu werden (Pendant zur Block-Chain in der IT).

PST (Phasen-Schieber-Transformatoren) und pPST (provisorische PST) S. 115,

Sind Verhinderungsinstrumente für verteilte Energieflüsse und tatsächlich benötigte Leistungsverschiebungen über ein besser vermaschtes europäisches Netz. Nur gewünscht, weil die physikalischen Realitäten dem eindimensionalen Einbahnstraßenverständnis der Vizekönige unserer Energiehandelsföderation widersprechen oder einfach im Weg stehen. Hinter dem angeblichen Schutz des polnischen Netzes steckt viel wahrscheinlicher nur ein weiterer Vorwand, um den realen Druck auf den Ausbau in der BRD zu verstärken. Es wäre genauso möglich und ggf. sinnvoll, das Netz in europäischem Sinne auch in Polen, Tschechien, der Slowakei etc. zu verstärken.

1. 4. Der Evergreen: Das magische Zieldreieck: Versorgungssicherheit, „Preisgünstigkeit“ und Umweltverträglichkeit, S. 57;

Oder konkret ausgedrückt. Die faktische Aufhebung der Energiewende durch die Hintertür in Form sich weitgehend neutralisierender und in der Regel unvereinbarer Ziele.

Lautet in 2016 so: Schwerpunkte der Bundesnetzagentur liegen in den Netzbereichen, der Versorgungssicherheit und der Belieferung von Haushaltskunden. S. 7

Die Ziele Umweltverträglichkeit und „Preisgünstigkeit“ wurden von den Magiern der Netzplanung wie von wundersamer Hand weggezaubert …

1. 5. Fragestellung der BNetzA:

Ist nach Abbau der Überkapazitäten noch ein wirtschaftlicher Betrieb konventioneller Erzeugungsanlagen möglich? S. 57

Worauf gründet der Bedarf an Möglichkeit des Betriebs konventioneller, besser gesagt degenerativer Erzeugung? Die bessere Frage lautet: Ist ein weiterer Betrieb konventioneller Anlagen überhaupt mit dem Ziel Umweltverträglichkeit vereinbar? Ist er überhaupt wünschenswert? Diese Frage wurde zwar von der Politik längst beantwortet, die Antwort jedoch von Industrie und Verbänden so lange negiert und bekämpft, bis das Topic untergegangen ist.

1. 6. Die Energiewende hat auch in 2013 keinen maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungsqualität: S. 59

Damit beerdigt die BNetzA den als Glaubensbekenntnis einst vom BDEW übernommenen und inbrünstig angebeteten Mythos, die Energiewende würde die Netze überlasten, das sei nicht zu schaffen, etc. Und wie auf Bestellung wird im Gegensatz dazu kurz darauf trotzdem verkündet:

1.7.Starker RES-Ausbau stellt VNB vor große Herausforderungen, S. 72,

Soll der Mythos also doch am Leben erhalten werden?

2. Marktvolumina:

2. Marktvolumina:

2.1. Am Spotmarkterfolgt die physische Erfüllung der Stromlieferverträge: EPEX SPOT SE; EXAA

Day-Ahead, Vortagshandel:

2014: Day-Ahead EPEX SPOT: 263 TWh

2015: Day-Ahead EPEX SPOT: 264 TWh

Intra-Day, zeitnaher Handel

2014: Intra-Day EPEX SPOT: 26 TWh

2015: Intra-Day EPEX SPOT: 38 TWh

S. 167

Die physische Erfüllung an beiden Märkten erfolgt in die Regelzonen der fünf ÜNB:

APG, 50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW.

Terminkontrakte (EEX): z. B. Phelix Futures, bedeuten nur die finanzielle Erfüllung zwischen den Vertragspartnern zum fixierten Termin. Es erfolgt keine Stromlieferung, sondern ein Barausgleich der Differenz des vereinbarten Terminpreises und des Spotmarktpreises. S. 165

Phelix-Day-Base: Arithmetisches Mittel der 24 Einzelstunden-Preise eines gesamten Tages:

32,76 € / MWh in 2014

31,63 €/ MWh 2015

Phelix-Day-Peak: Arithmetisches Mittel von 8:00 bis 20:00 Uhr:

36,80 € / MWh 2014

35,06 € / MWh 2015

S. 168

Marktgebiet Deutschland/Österreich: Börsenplätze

EEX in Leipzig (European Energy Exchange AG),

EPEX SPOT SE in Paris

EXAA Wien (Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG).

Deutschland und Österreich sind gemeinsames Liefergebiet, was bedeutet: Einzelne „Produkte“ (Stromkontraktarten) werden an allen drei Börsen mit für die beiden Länder jeweils einheitlichen Börsenpreisen gehandelt („eine Preiszone“).

(wird August 2018 durch EU-Kommission aufgelöst, droht auch für D)

Börslich registrierte Händler: Vgl. Graphik S. 165

Vermitteltes Stromvolumen 2013 (Spotmarkt), Lieferort Deutschland, 5.930 TWh, S. 139.

Vermitteltes Volumen (nur Broker), S. 181

2014: 4.946 TWh

2015: 4.847 Twh

Nota bene: der Clearingbedarf steigt. Zum Clearing registriertes Volumen für „German Power“ betrug 2015 802 TWh (keine vorherigen Zahlen). Anteil am gesamten OTC-Handel: 18%.

2.2. Kommentar:

Auch diese Informationen vom Spotmarkt deuten darauf hin, dass das Nachfragemodell alles andere als zuverlässig ist. Es wäre nachhaltiger, volkswirtschaftlich effizienter und letztlich intelligenter, das Ganze neu aufzustellen, konsequent Bottom-Up von echten Energieflüssen und Leistungsverschiebungen auszugehen, statt willkürlich nicht an physikalischen Realitäten orientierte Handelsflüsse zum Beurteilungsmaßstab und Ergebnisparameter zugleich zu machen.

Zum Vergleich: Die Nettostromerzeugung lag bei 590 TWh. Jede kWh wurde im Schnitt also knapp zehn Mal gehandelt. Ohne jeden Zugewinn an nutzbarer Energie. Spekulation mit bewertbaren Gütern wirkt in mancher Markttheorie nivellierend und kann Preise nach unten treiben. Aber auch nach oben und dadurch Menschen überfordern. die sich das nicht mehr leisten können Siehe Nahrungsmittelkrisen bei Mais, Weizen, etc. vor zehn Jahren.

Einschub in Gesamtrahmen:

Dieser Markteffekt der Preisnivellierung tritt dauerhaft allerdings nur A) bei strukturell unverknappbaren Handelsgütern und B) bei tatsächlich freier Preisbildung ein. Märkte auf denen einzelne Stakeholder mit signifikanten Marktanteilen operieren, leisten dies nicht. Dort werden Preisverfälle nur zugelassen, um neue Mitbewerber vom Markt fernzuhalten.

Der Nebeneffekt von price leverage besteht in der Rückwirkung auf vor allem Löhne, Renten, bislang unverknappbarer Ressourcen und immaterieller Ressorucen wie Bildung.

Diese sinken real, also in Relation zu den Gesamtvermögen und den Preisen für sich verknappende Güter wie Wohnraum, Ackerland, Natrurräume, sauberes Wasser, saubere Luft, Strassen und andere Infrastruktur.

Bereits mittlere Krisen werden dann unmittelbar zu Katastrophen. Der Kern dabei besteht in der Vernachlässigung der Auswirkungen vor allem auf zukünftige Generationen und aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene.

Dieses Phänomen läßt sich ohne stetige, an Zwecke gebundene Umverteilung durch Steuererhöhungen nicht ausgleichen. Weder durch Mietpreisbremsen, Mindestlöhne, bedingungslose Grundeinkommen und schon gar nicht durch mehr Arbeitsplätze, denn diese Jobs müssten der Natur des Zusammenhangs nach überwiegend low budget jobs sein, deren Brutto- und Nettovergütung langsamer wachsen dürfte, als Wirtschaft und Inflation insgesamt. Das Problem läßt sich nur über faire Umverteilung nach Anteil an der betrachteten Volkswirtschaft lösen, nicht über den Interessenausgleich einzelner, aberunterschiedlich wirkmächtiger Gruppen. Die Tarifpartner sind Teil des Problems, nicht der Lösung.

Die Verkaufsvolumina der ÜNB (Spotmarkt), die die Börse maßgeblich zur Vermarktung von EEG-Elektrizitätsmengen nutzen, haben gegenüber dem Vorjahr erneut abgenommen. Der verkaufsseitige Anteil der ÜNB an der EPEX SPOT ist von 38 Prozent im Jahr 2011 auf 18 Prozent im Jahr 2015 gesunken Dies ist eine Folge der verstärkten Direktvermarktung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen. S. 25

Bedeutet: Wenn deutlich mehr RES-Strom direkt vermarktet wurde, wurde angesichts steigender Erzeugung umso mehr direkt nachgefragt. Da RES-Strom fast ausschließlich auf den Nebenen 1 (NS / 97%) und 3 (MS / 3%) eingespeist wird – ausgespeist sowieso – kann RES-Strom daher unmöglich Leitungen und Netzknoten auf den Ebenen 3 (HS) und 4 (HöS) „verstopfen“ oder eine Herausforderung für die ÜNB sein. Er ist vielmehr bereits jetzt eine von Endkunden klar bevorzugte Alternative bei Direkteinkauf.

Was die Netzebene 3 und 4 stresst, sind die Einspeisungen aus degenerativen Großkraftwerke, die durch eine über wenige „Stakeholder“ einflussgetriebene Politik mit allen Tricks, Finten, Assen im Ärmel und einer vielschichtigen Verschleierung durch manipulatives „Wording“ mit aller Gewalt und über jegliche rationelle Vernuft hinaus mit politischer und verbaler Gewalt am Leben erhalten werden.

Es wird daher aus reinen Gründen rationaler Vernunft allerhöchste Zeit:

  • Die unteren Netzebenen und deren aus der Volatilität im jeweiligen Strang resultierende Kapazitäten zur zeitlichen Lastverschiebung zu ermitteln, aufzusummieren und als Reserveenergiequellen bzw. Flexibilitätsoptionen für Regelenergie in die Planspiele einzubeziehen.
  • Das rechnerisch ermittelte Potential an Energie lässt einen ziemlich exakten Rückschluss auf das vorläufige Speicherpotential und die diesem zuverlässig zuordenbaren Leistungen zu.
  • Der nächste Schritt besteht darin, dieses Speicherpotential durch geeignete Marktsteuerung (Umlage der bisher unbeachteten ressourcenvernichtenden Kosten auf die jeweilige Methode der Erzeugung in allen Paris 21 Staaten) über den Markt zu aktivieren. Beispiele bei internationalen Handelsvereinbarungen gibt es genügend.

    2.3 EEG-Vermarktung

    Was die EEG-Mengen betrifft, spielt auf Verkäuferseite deren Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber eine wichtige Rolle und erfolgte erneut fast vollständig (zu 99,8 Prozent) preisunabhängig. Allerdings ist die von

    den ÜNB vermarktete Menge mit rund 48 TWh weiter gesunken (2014: 51 TWh, 2013: 55 TWh). S. 169

Erzeuger integrieren ihre Anlagen effektiver via Speicher oder Last/Leistungsmanagementstrategien

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