5 Der Weg zum Ziel
5.1 Noch einhundert Jahre warten?
Der Ausbaupfad des EEG: So, wie die Bundesregierung es betreibt, dauert die Energiewende noch 500 Jahre oder bis kein Stück fossiler Brennstoff mehr das ist.
Auf diesem Weg sich das Petitum von Peter Altmaier während seiner Amtszeit als Bundesumweltminister erfüllen: „Die Energiewende muss und wird immer Ziel der Bundesregierung bleiben!“ (Sommer 2013 Rede vor der HWK Augsburg).
Logisch von Herrn Altmaier gedacht: Wenn etwas immer Ziel bleiben soll, darf es nie erreicht werden. Sonst wäre es ja kein Ziel mehr.
Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (htw):
„Anforderungen an den Ausbau erneuerbarer Energien zum Erreichen der Pariser Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Sektorkopplung“ http://pvspeicher.htw-berlin.de/sektorkopplungsstudie/
5.x Sündenfall Kohle-Subventionen
5,3 Billionen Dollar Subventionen für fossile Energien:
https://www.energie-und-management.de/nachrichten/detail/oecd-bemaengelt-subventionen-111371
OECD bemängelt Subventionen:
https://www.energie-und-management.de/nachrichten/detail/oecd-bemaengelt-subventionen-111371
Subventionen in die Energiewirtschaft – Das Geld geht an die Falschen:
http://uni.de/redaktion/geld-an-die-falschen-subventionen-in-die-energiewirtschaft
Hunderte Milliarden Dollar für fossile Energien:
http://www.wiwo.de/technologie/green/tech/subventionen-hunderte-milliarden-dollar-fuer-fossile-energien/13552464.html
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806834.pdf
„Europe’s Dark Cloud“: http://wwf.fi/mediabank/8633.pdf
http://www.deutschlandfunk.de/wwf-studie-zu-kohlekraftwerken-europa-unter-der-staubglocke.697.de.html?dram:article_id=359180
http://www.sueddeutsche.de/wissen/luftverschmutzung-toedliche-kohle-glocke-ueber-europa-1.3063507
Typische Schadstofffracht Kohlekraftwerk:
[UBA b] Stromsparen – Schlüssel für eine umweltschonende und kostengünstige Energiewende, 2015, Seite 23
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hintergrundpapier_stromsparen_web.pdf
Abgleich mit europäischer Datenbank! Typisches deutsches Kohlekraftwerk auswählen.
5.x Die Lügenwelt des Stromnetzausbaus
– DENA-Studie I und II, Sturmtief „Xaver“
– Redispatchment-Maßbahmen – die schlechte Kommunikation der Regelzonen
Bei vollständiger Stromversorgung durch Erneuerbare Energien sinkt der Übertragungsbedarf von 602 TWh auf 394 TWh im Jahr
Die Versorgung mit Energie betrifft ausnahmslos alle, die gesamte Gesellschaft. Heute getroffene Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen bis weit in die Zukunft. Viele teils kostenintensive Maßnahmen sind nicht mehr rückgängig zu machen. Deshalb, weil alle betroffen sind, sollten auch alle das Recht haben mit zu entscheiden. Aber die grundsätzlichen Entscheidungen sind längst getroffen, die Bürger als Erbringer der Wirtschaftsleistung zur Bezahlung der Rechnung einmal mehr weitgehend außen vor gelassen.
Und zwar ohne die Bürger einzubeziehen oder zu fragen. In diversen Informationsveranstaltungen der BNetzA oder der ÜNB wird nur über Einzelheiten auf der Grundlage bereits festgelegter Grundsatzentscheidungen informiert. Statt eines ergebnisoffenen Dialogs, geht es um Beschwichtigung, Belehrung und Bestätigung der für partikulare Interessen großer Konzerne geeigneten Maßnahmen. Mit dem Thema Energie haben diese Maßnahmen zumeist nichts zu tun, dafür umso mehr mit Renditen und lukrativen Anlagemöglichkeiten. Wo der „freie“ Kapitalmarkt keine Renditen mehr erwirtschaftet, sucht das Kapital dann eben staatlich garantierte Gewinne, um den Bürgern weiterhin vermeintlich lukrative Finanzprodukte zu verkaufen, die sie durch die Hintertür doppelt bezahlen.
Diese Grundsatzentscheidungen sind zumindest fragwürdig. Denn wie läuft das in der Umsetzung ab? Als Folge solcher Entscheidungen werden die Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert sogenannte Szenariorahmen zu erarbeiten. Auf deren Grundlage werden dann, ebenfalls von den ÜNB, die Ausbaupläne zum Netzausbau erarbeitet. Diese bereits sehr konkrete Planung wird der Bundesnetzagentur zugearbeitet. Die Aufgabe der BNetzA besteht gemäß ihrem Auftrag darin die Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs zu prüfen. Zu einer umfassenden technischen Prüfung ist die BNetzA weder beauftragt noch in der Lage.
Um es genauer und nachvollziehbar zu beschreiben: Es geht beim Netzausbau um die Sicherstellung von Versorgung mit Strom. Dazu werden in jedem Netzabschnitt die bereits gestellte Leistung nach einem bestimmten Zeitabschnitt – in der Regel ein 15 Minuten Intervall / Viertelstunde – betrachtet und dokumentiert. Warum eine Viertelstunde? Nun, weil das der Modus der Messungen und Abrechnungen für Strom ist. Für jeden Netzabschnitt, jede netzebene und jeden Bilanzkreis werden alle 15 Minuten die Leistungsdaten erhoben und die Energiemengen gemessen und dokumentiert.
Diese gelieferten Leistungen und die korrespondierenden abgefragten Lasten sind jedoch nicht das ganze Jahr konstant. Ein Jahr hat 8.760 Stunden, entsprechend 35.040 Viertelstunden und daher ebenso viele real messbare Zustände mit wechselnden Daten.
Wer nun denkt, um die durchgehende Versorgung sicherzustellen würde ein typisch auf maximale Sicherheit bedachtes konservatives Strommanagergehirn einfach in jedem Netzabschnitt die höchsten auftretenden Lasten/Leistungen und Energiemengen betrachten, der wird erstaunt feststellen, dass genau das nicht der Fall ist. Auf welcher Grundlage die für den Netzaufbaubedarf gewählten Intervalle – es handelt sich immer nur um ein beliebiges Intervall von 35.040 verfügbaren – ist nicht nachvollziehbar. Falls sich darüber überhaupt jemals jemand Gedenken gemacht hat, denn es gibt nirgends eine Behörde, die all diese Daten komplett zur Hand hat und auch kein Unternehmen, dass all diese Daten zusammen betrachten kann. Nein, die Datengrundlage für die Beurteilung der Vorschläge zum Netzausbau durch die BnetzA kommt von ein paar wenigen großen Energiekonzernen, in dem Fall Übertragungsnetzbetreibern.
In der Realität wäre das in etwa so, als würde man die Produktionsdaten von vier Großbrauereien an einem einzigen Nachmittag betrachten um daraus den Bierkonsum der gesamten Bundesrepublik zu berechnen und zu planen.
Kein Wunder, dass die gelieferten Ergebnisse umstritten sind, die BnetzA selbst keine solide Verifizierung liefern kann, und regelmäßig bezüglich ihrer Validität eine kaum wahrnehmbare Halbwertszeit aufweisen. Wie aber kann auch nur ein halbwegs vernunftbegabter Bürger dann darauf vertrauen, dass solche Grundlagen für Planungen über 50 Jahre und mehr tauglich sind.
Darüber hinaus erstaunt es, dass die Vertreter der BnetzA fachlich fast ausschließlich aus Juristen bestehen, die über keine ausreichend tiefe technische Expertise verfügen.
Die Grundlagen und Voraussetzungen der durch die ÜNB erarbeiteten Szenariorahmen und Ausbaupläne sind teilweise nicht öffentlich zugänglich.
Es ist klar zu erkennen: Es gibt kein Korrektiv. Was einzig noch bleibt ist der Widerstand, die Forderung der Bürger nach einer umfassenden Beteiligung an der Gestaltung der Energiewende. Aber genau das ist nicht möglich. Die technische Umsetzung der Energiewende ist sehr komplex und erfordert umfangreiche Sachkenntnisse auf vielen Fachgebieten. Wie kann ein einzelner Bürger das leisten? Um bestimmte Entscheidungen zu hinterfragen sind technische Sachinformationen notwendig. Diese Informationen werden jedoch für vertraulich erklärt. Damit wird klar, dass eine qualifizierte Mitarbeit nicht nur nicht erwünscht ist sondern auch unter Strafandrohung verhindert wird.
5.x Das neue Wirtschaftswunder
Umweltbundesamt: „Ökologische Modernisierung der Wirtschaft durch eine moderne Umweltpolitik“
Investitionssumme für den Aufbau der notwendigen Erzeugungs- und Speicherkapazitäten, Elektromobilität; Powershift: Grenzenlose Freiheit? Was alles in einem Elektroauto steckt
http://power-shift.de/?p=1771, CO2-Aufwand Elektroauto:
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-01/elektroauto-energiebilanz/seite-2
Arbeitsmarkt: Die Bundesregierung handelt verantwortungslos: Automobilindustrie vor großen Umwälzungen – Energiewende löst das Arbeitsplatzproblem
Mit der Energiewende wird die Rente sicher: – Die Energiewende spart der Volkswirtschaft jedes Jahr 200 Mrd. Euro
zusätzlicher Energieaufwand (vermutlich auch CO2-Ausstoß) durch die Produktion der zusätzlichen Anlagen der erneuerbaren Energie (zum Beispiel durch Solarthermiemodule, Photovoltaikmodule, Batteriespeicher, wenn sie nicht in Südostasien gefertigt werden; Windkraftanlagen, Montageaufwand)
„Energiewende ist ressourcenblind“
http://green.wiwo.de/verbrauch-von-rohstoffen-energiewende-ist-ressourcenblind/
5.x Der technische Übergang
Maßnahmenkatalog – Ergebnis des Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung
http://www.klimaschutzplan2050.de/wp-content/uploads/2015/09/Massnahmenkatalog-3-1-final-Ergaenzungen-Anpassungen1.pdf
http://www.klimaschutzplan2050.de/ergebnis/ergebnis-des-dialogprozesses-der-massnahmenkatalog-3-1/
„Kopernikus-Projekte“ der Bundesregierung erwähnen:
https://www.bmbf.de/de/sicher-bezahlbar-und-sauber-2624.html
https://www.kopernikus-projekte.de/projekte
Im Zuge der Energiewende wird sich die Bereitstellung der Energie von einer „versorgenden“ zu einer „selbstversorgenden“ Struktur wandeln. In der Vergangenheit wurde der Strom hauptsächlich von Großkraftwerken erzeugt und über die verschiedenen Netzebenen gewissermaßen „von oben“, der höchsten Spannungsebene „nach unten“ zu einer niederen Spannungsebene verteilt. Mit dem wachsenden Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung wird immer mehr Strom in die unteren Spannungsebenen eingespeist und muss der herrschenden Vorstellung nach dann bei einem regionalen Stromüberschuss über höhere Spannungsebenen verteilt werden. Mit diesem Stromfluss in beide Richtungen sind große technische Herausforderungen verbunden. Das Problem ist, dass bereits heute weit mehr als eine Million Stromerzeugungsanlagen deutschlandweit in unterschiedliche Spannungsebenen, mit wechselnder Leistung und witterungsabhängig – und damit zeitlich eingeschränkt prognostizierbar – den Strom in ein mit vier Regelzonen [2.1d] zentral organisiertes Netz einspeisen. Eine Regelzone ist aber bereits ein dezentrales Netzgebilde, welches unter Einschränkungen Inselfähig ist. In den letzten Jahren mussten die Energieversorger immer mehr kurzfristige Eingriffe in die Leistungssteuerung (die sogenannten „Redispatchment-Maßnahmen“) vornehmen, um die Stromerzeugung mit dem Stromverbrauch im notwendigen physikalischen Gleichgewicht zu halten. [2.1e] Wenn nun im Rahmen der Energiewende der Strom von mehreren Millionen zusätzlicher Anlagen der Erneuerbaren Energien eingespeist und gemanagt werden soll, wird angeblich die Gefahr eines Ausfalls von großen Teilen der Strom- und damit auch der Energieversorgung oder sogar eines totalen Ausfalls („Black-Out“) mit katastrophalen Folgen immer größer. Inwieweit ein 100%-EE-Szenario unter Ausnutzung aller möglichen Quellen auf Basis der zu erwartenden Einspeiseleistungen und Mengen sich auswirkt wurde freilich noch nie betrachtet oder gar nur bedacht. Die enorme Anzahl von Stromerzeugungsanlagen wird angeblich nur noch durch eine verstärkte Automatisierung handhabbar aber nicht wirklich beherrschbar. Dahinter steckt allerdings die herkömmliche Betrachtungsweise, dass die Erzeugung der Anforderung direkt entsprechen muss. Speicherung, Lastmanagement, sektorale Produktionsverschiebungen, etc. werden auch hier nie in die Überlegungen einbezogen. Die entsprechenden Algorithmen wurden von Menschen erdacht und können Fehler enthalten. Es ist mit den aktuell angewandten Mitteln nicht möglich alle technischen Ausfälle von Netzkomponenten oder Betriebsstörungen mit ihren Kettenreaktionen in einem derart komplexen Versorgungssystem vorherzusagen und hierfür Lösungen zu programmieren. Hinzu kommt die zunehmende Gefahr von „Cyberangriffen“, das bewusste kriminelle Suchen nach Sicherheitslücken und Fehlfunktionen, mit dem Ziel, die Versorgungsstruktur lahm zu legen.
https://www.youtube.com/watch?v=AzEmvX8_1jc
Im Verbundprojekt „Intelligente Notstromversorgungskonzepte unter Einbeziehung Erneuerbarer Energien“ hat das Bundesministeriums für Bildung und Forschung die großen Gefahren länger anhaltender, großflächiger Unterbrechungen der Stromversorgung für Wirtschaft und Gesellschaft thematisiert und Strategien erforscht, mit denen im Krisenfall eine Minimalversorgung gewährleistet werden kann.
Ebenso hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim deutschen Bundestag die Folgen eines Black-Outs für die Gesellschaft in einer Studie beschrieben [2.1f] Ein genereller Lösungsansatz ist eine dezentrale Energieversorgung mit „inselfähigen Netzen“: Inselfähig heißt, dass sich innerhalb einer regionalen oder lokalen Versorgungsstruktur („Insel“) eine möglichst ausgeglichene Leistungsbilanz aus Erzeugern und Verbrauchern bilden lässt. In der VDE Studie „Der zellulare Ansatz“ wurde diese Möglichkeit untersucht.
https://d2230clyyaue6l.cloudfront.net/wp-content/uploads/VDE_ST_ETG_GANN_web.pdf
Dabei sind die einzelnen Inseln durch ein übergeordnetes Netz verbunden. Das grundsätzliche Ziel ist es, die benötige Leistung aus dem übergeordneten Netz bzw. die Stromlieferung in das übergeordnete Netz möglichst klein zu halten. Es ist leicht zu erkennen, dass die Lastflüsse im übergeordneten Netz dann völlig andere sind als bei der heutigen zentralen Netzstruktur.
Das Teilprojekt „C/sells“ des Förderprogramms „Schaufenster intelligente Energie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Beginn Herbst 2016) setzt hier an, in dem eine Netzstruktur mit unterschiedlich großen Inseln gebildet und untersucht werden soll. Die Erwartung ist, dass damit eine effiziente und wenig störanfällige Energieinfrastruktur entsteht.
Im Teilprojekt „enera“ des gleichen Förderprogramms ist zudem die Datensicherheit bei der digitalen Vernetzung von Verbrauchern und Erzeugern einer der Arbeitsschwerpunkte [2.1.g] Der Datenaustausch muss dabei auf das unbedingt notwendige Maß mit höchsten Sicherheitsstandards begrenzt werden.
Dabei bedarf es nachdrücklicher Implementierung der Erweiterung sämtlicher Netzschnittstellen (Umspannwerke, Einspeisepunkte, Ausspeisepunkte, Trafostationen) um hinreichend große Akkuspeicher, durch die eine durchgängige Verknüpfung der Daten von der Erzeugung bis zum Endverbraucher im Detail überflüssig wird.
Die Versorgung mit Elektroenergie gehört, wie bereits an anderer Stelle gesagt, zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Das heißt die Versorgung mit Elektroenergie muss unter allen denkbaren Umständen sichergestellt sein. Sicher wird der Grad der Sicherstellung von den Umständen abhängen und nicht 100% sein. Aber die für die Gesellschaft essenziellen Bedürfnisse müssen absolut vorrangig abgesichert werden. Für die Zeit des Übergangs von der Versorgung mit fossilen bis zur vollständigen Versorgung mit regenerativer Energie brauchen wir Übergangslösungen. In den Szenariorahmen der Übertragungsnetzbetreiber wird nur ein Anteil bis ca. 50 % EE berücksichtigt. Die notwendigen Maßnahmen zu 100 % EE werden also nicht geplant und fossile Erzeuger werden auch weiterhin zur laufenden Stromerzeugung eingesetzt. Von heute bis zum 100 % Zeitpunkt sind noch fossile Energieerzeuger notwendig. Diese Kraftwerke sollen aber zur laufenden Stromerzeugung nicht eingesetzt werden sondern dienen ausschließlich als Reserve.
Zuerst sind das die Gaskraftwerke als heiße Reserve, da diese auch mit Power to Gas Brennstoff betrieben werden können. Sie spielen also auch nach dem Ende von Kohle, fossilem Gas und Öl eine wichtige Rolle. Steinkohlekraftwerke werden als kalte Reserve konserviert und betriebsbereit vorgehalten. Sie erhalten einen definierten Kohlevorrat und werden nur im absoluten Ausnahmefall angefahren. Diese Maßnahmen sind so lange notwendig bis wir technisch in der Lage sind die gesamte benötigte Energie für einen festgelegten Zeitraum zwischenzuspeichern.
Meine Meinung: Bitte den Abschnitt etwas genauer ausführen und Leistung und Energie getrennt betrachten!
Der Umbau der Netzinfrastruktur hat zwei unterschiedliche Ziele:
die Sicherstellung der Versorgung der Bürger unseres Landes mit Energie im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge und
die Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der
Energieindustrie- Stromexport.
Der zweite Punkt ist das ausschließliche Ziel und wird bereits in der dena-Netzstudie II so definiert. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass der erste Punkt damit automatisch erfüllt wird. Das ist jedoch ein Trugschluss. Das Problem ist, dass tausende Einspeiser an unterschiedlichen Stellen, auf unterschiedlichen Spannungsebenen, mit unterschiedlicher Kapazität, zu vorher nicht bekannten Zeitpunkten in ein zentral organisiertes Netz einspeisen. Ein solches Gebilde ist ein Widerspruch in sich. Eine massenhafte und weiterhin wachsende dezentrale Einspeisung von Elektroenergie soll mit einer zentralen Versorgungsstruktur verknüpft werden. Bereits in /3/ wird durch Fachleute davor gewarnt. Man kann die physikalischen Gesetzmäßigkeiten auf Dauer nicht ignorieren. Aber jedes technische System hat eine Toleranzschwelle, sowohl positiv als auch negativ. Diese zentrale Versorgungsstruktur wird nur durch verstärkte Automatisierung handhabbar, unter normalen ungestörten Bedingungen, aber nicht beherrschbar unter Stress, unter unvorhersehbaren Betriebsbedingungen. Die dazu notwendigen Programme und Algorithmen sind grundsätzlich nicht fehlerfrei. Nicht vorhersehbare Zustände und Fehler im Versorgungssystem können unvorhersehbare Kettenreaktionen auslösen. Wesentlich schwerwiegender sind jedoch Cyberangriffe, das heißt das bewusste Suchen nach Sicherheitslücken und Fehlfunktionen. Das führt im Extremfall zum gezielt herbeigeführten Versagen der Energieversorgung des ganzen Landes – zum Blackout.
Der Weg aus diesem Dilemma ist der Aufbau einer konsequenten dezentralen Versorgungsstruktur. Was bedeutet das im Einzelnen?
Die beschriebenen Vorgänge finden sich auch in einer dezentral organisierten Versorgungsstruktur wieder. Dazu werden innerhalb der vorhandenen Struktur inselfähige Netze gesucht und technisch organisiert. Inselfähig heißt, dass sich innerhalb der Insel eine ausgeglichene Leistungsbilanz aus Erzeugern und Verbrauchern bilden lässt. Die einzelnen Inseln sind sehr wohl durch ein übergeordnetes Netz verbunden. Das grundsätzliche Ziel einer Insel ist aber eine ausgeglichene Leistungsbilanz. Die benötige Leistung aus dem übergeordneten Netz, Lieferung oder Bezug, soll möglichst klein sein. Es ist leicht zu erkennen, dass die Lastflüsse im übergeordneten Netz völlig andere sind als bei einer zentralen Netzstruktur. Angestrebt wird also ein Zustand bei dem aus dem übergeordneten Netz kein Strom entnommen wird. In diesem Fall würde dieses Netz nicht belastet, es fließt kein Strom. Da aber dieser Idealzustand zwar angestrebt, aber nie vollständig erreicht wird, dient das Netz der Versorgungssicherheit. Das Netz ist mit dem Hosenträger an der Hose zu vergleichen. Aber die Hose sollte so gut sitzen, dass man auch ohne Hosenträger nicht gleich ohne Hosen dasteht. Gleichzeitig steigt die Versorgungssicherheit enorm. Bei einem angenommenen Ausfall des übergeordneten Netzes werden sich sehr viele Inseln bilden. Einen vollständigen Blackout durch die beschriebenen Kettenreaktionen kann es somit nicht geben.
Im Teilprojekt „„C/sells: Großflächiges Schaufenster im Solarbogen Süddeutschland“ des Bundesprojektes „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ wird genau diese Fragestellung untersucht:
„Das Schaufenster „C/sells“ überspannt im Süden Deutschlands die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen und hat den Schwerpunkt „Solarenergie“… Kern des Schaufensters ist die Demonstration eines zellulär strukturierten Energiesystems, in dem regionale Zellen im überregionalen Verbund miteinander agieren. Die Größe der Zellen ist dabei sehr unterschiedlich. So können einzelne Liegenschaften oder ganze Verteilnetzbereiche solche Zellen bilden. Jede Zelle versorgt dabei subsidiär zunächst sich selbst, indem Energieerzeugung und Last möglichst direkt vor Ort ausgeglichen werden. Die verbleibenden Energiebilanzen werden dann mit anderen Zellen ausgetauscht, um so das Energiesystem insgesamt zu optimieren. Durch den Zellverbund entsteht dadurch eine effiziente und robuste Energieinfrastruktur.“ http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Netze-und-Netzausbau/sinteg.html
5.x Neue gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, dem Energiewirtschaftsgesetz – EnWG, ist der rechtliche Rahmen zur Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland. Im Zuge der Liberalisierung des Energiemarktes wurde das EnWG schrittweise verändert. So wurde, um nur ein Beispiel zu nennen, die „Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt)“ im Jahr 2007 abgeschafft. Dort war im § 12 Tarifgenehmigung geregelt:
(1) Tarife und ihre einzelnen Bestandteile bedürfen der Genehmigung der Behörde….
In der Folge wurden die Strompreise durch die EVUs schnell angepasst. Zur Erinnerung, das Ziel der Liberalisierung war eine Senkung der Strompreise durch Wettbewerb. Dieser Effekt trat oberflächlich betrachtet nicht ein. Die Strompreise haben sich zwischen 2000 und 2014 für Haushaltskunden fast verdoppelt. Wie gesagt, stimmt das oberflächlich, folgt aber dem gleichen Irrtum wie ihn die Wortführer etlicher Mittelstandorganisationen begehen: Der Strompreis = Abgabepreis der Erzeuger für den reinen Strom ist tatsächlich deutlich gesunken. Was gestiegen ist, ist der Preis für die commodity „Elektrische Energie“, was aber an den Abgaben, Umlagen und steuern liegt, nicht am Preis für die Energie. Die ist faktisch viel zu billig, die Zusatzkosten übergehen nach wie vor die nachhaltigen Auswirkungen der jetzigen Produktionsweisen. Niedrigere Preise zu fordern ist genauso sinnfrei, wie Mietpreisbremsen. Die damit verbundenen Folgen zahlt der Verbraucher dann eben an anderer Stelle.
Generell ist es an der Zeit die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines überall und allumfassend durchgedrückten Wettbewerbs „um jeden Preis“ aufzuwerfen. Dieser Leitgedanke einer neo-feudalen Politikerriege widerspricht sich selbst, wenn er behauptet, dass der Wettbewerb als vermeintlich einzig konstitutives Merkmal eines „freien Marktes“ alles regelt und automatisch für Ausgleich sorgt. Wettbewerb kann nur dort stattfinden wo ein Kunde/Verbraucher eine Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern des gleichen Produkts hat. Das Produkt ist hier eine commodity, deren Preis sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt. Der Teil der commodity, der von verschiedenen Anbietern geliefert werden kann, umfasst nur einen geringen Bruchteil des gesamten Produkts. Ein Qualitätsunterschied in der commodity ist so gut wie nicht vorhanden, da alles detailliert technisch genormt ist. Das Produkt taugt folglich nicht für Wettbewerb.
Die Preissteigerung hält weiterhin an weil es, bedingt durch die zentrale Struktur der Energieversorgung, keinen funktionierenden Wettbewerb geben kann. 70% der im Jahr 2015 erzeugten Energie wurden aus fossilen Energieträgern gewonnen. Die Betreiber fossiler Großkraftwerke sind E-ON, EnBW, Vattenfall und RWE. Sie bestimmen maßgeblich, schon durch ihren Marktanteil, den Strompreis. Im Prinzip ist der Strombedarf unter den gegenwärtigen Bedingungen relativ konstant. Er betrug im Jahr 2015 647 TWh. (Widerspruch zu ENTSOE Daten) Mehr war in der Bundesrepublik nicht zu verkaufen. Je größer der Anteil EE ist umso kleiner wird der Anteil fossiler Energie. Der Kuchen ist eben nur 100% groß. EE ist aber ein grundsätzlich dezentrales Element. Eigentlich kann jeder Energie erzeugen und in das Netz einspeisen. Aber mit jeder kWh EE geht der Anteil fossil erzeugter Energie zurück und damit der Profit der „großen vier“. Deshalb wird alles getan um den weiteren Ausbau der EE, ganz gleich in welcher Form, zumindest zu bremsen. Das geschieht über die Änderung und Anpassung des „Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien“ – EEG.
Heute, im Juni 2016, gilt die EEG- Novelle 2014. Dort wurde z.B. die direkte lokale Vermarktung des Stromes abgeschafft. Der Zwang den erzeugten EE Strom nur über die Börse zu vermarkten steht im Widerspruch zu den physikalischen Gegebenheiten. Der Strom wird, über das Umspannwerk in das eingespeist wird, zuerst in dem dortigen lokalen Versorgungsgebiet „verbraucht“. Erst die künstliche Zentralisierung EE im Handel ermöglicht eine Einflussnahme sowohl auf den Ausbau als auch auf den Betrieb der EE Anlagen. So ist es möglich EE Windanlagen zentral abzuschalten. Auch EE Solaranlagen werden stufenweise, abhängig von der Anlagengröße, in ein Netzmanagement einbezogen. So werden solche Anlagen wahlweise per Fernzugriff auf 70% der installierten Leistung (kWp) abgeregelt oder von vornherein auf 70% der installierten Leistung begrenzt. All diese Maßnahmen werden immer mit technischen Notwendigkeiten begründet. Es ist nicht möglich diese Begründungen nachzuvollziehen da sie auf Daten und Fakten beruhen die nicht vollständig öffentlich zugänglich sind.
– Wer baut und verdient, darf nicht planen!
In jedem Gemeinwesen, bei vielen Entscheidungen gilt der Grundsatz wer persönlich betroffen ist darf nicht entscheiden. Die konventionellen Energiekonzerne sind betroffen aber sie sollen die Energiewende, die Umstellung auf EE vorbereiten und umsetzen. Wir wissen, dass die vollständige Umstellung auf EE letztlich mit der Stilllegung aller fossilen Kraftwerke endet. Das ist ein radikaler Strukturwandel. Dieser Wandel sollte sinnvollerweise konsequent und schnell erfolgen, weil davon mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unser Überleben abhängt. Aber bei jedem Strukturwandel gibt es Gewinner und Verlierer. Die Energiekonzerne sind die Verlierer. Es ist deshalb völlig verständlich das sie diesen Zeitpunkt möglichst weit hinausschieben wollen. Sie nutzen deshalb ihren Einfluss auf die Politik zum Nachteil des Gemeinwesens. Sie wären systembedingt nie in der Lage auch nicht zeitweise auf Gewinne und Profite zu verzichten oder diese zumindest zu minimieren.
– keine Besteuerung der Eigenerzeugung, keine Besteuerung der Selbsterzeugung – Für das im Garten angebaute Gemüse muss auch keine Mehrwertsteuer bezahlt werden!
– neues System für Netzentgelte
– Einbeziehung der internalisierten Kosten in den Strompreis, Der Kohlestrom wird von der Gesellschaft subventioniert – nicht der Strom aus erneuerbaren Energien, – Aufgabe an die Politik: Jeder Strom hat seinen realen Preis!
Solar-Energieförderverein: „Internalisierungssteuer“
http://www.sfv.de/artikel/radikaler_kurswechsel_in_der_deutschen_energiepolitik.htm#toc05
– Internationale Energieforschung, BMWI Tabelle 44, Kündigung/Beendigung Euratom-Vertrag
5.x Die Bürger müssen es selbst machen
Die Politik mit der aktuellen Gesetzgebung unterstützt eine zügige Umsetzung der Energiewende nur bedingt. Die Vertreter der Interessenverbände der Energieindustrie üben ihren Einfluss sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene aus. Das Ziel ist dabei immer ihre marktbeherrschende Stellung zu erhalten und auszubauen. Wir wollen aber einen fairen Interessenausgleich.
Die Anlagenregisterverordnung regelt die Registrierung von EE Anlagen.
https://www.gesetze-im-internet.de/anlregv/BJNR132000014.html
§3 Anlagenregisterverordnung
(1) Anlagenbetreiber müssen Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen werden, nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 registrieren lassen.
Der Satz (1) ist nicht anzuwenden, wenn die Anlage nicht an ein Netz angeschlossen ist und der in der Anlage erzeugte Strom auch nicht mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz angeboten wird oder werden kann.
Das EEG- 2014 regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in das (öffentliche) Stromnetz.
Im EEG § 61 ist dazu folgendes geregelt:
§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber können von Letztverbrauchern für die Eigenversorgung folgende Anteile der EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 verlangen:
……
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
1. soweit…
2. wenn der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,
3. wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt und für den Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine finanzielle Förderung nach Teil 3 in Anspruch nimmt, oder
4. wenn Strom …
Das bedeutet klar das Inselanlagen, also Anlagen nach (2) 2. vom EEG oder auch vom EnWG nicht erfasst werden. Ein Kabel welches die eine Inselanlage mit einer oder mehreren benachbarten Inselanlagen verbindet ist ebenfalls möglich, wenn es sich dabei um ein privates Netz handelt. Auch ein Wohnblock – ein Quartier enthält ein mitunter umfangreiches (privates) Netz zu Verteilung von Elektroenergie. Das Problem ist das bei Ausfall der EE Energie keine Verbindung zum öffentlichen Netz und damit keine Versorgung bestehen würde. Die Lösung besteht in der Aufteilung des (privaten) Netzes in mehrere Teilnetze. Ein Teilnetz ist mit dem öffentlichen Netz auf herkömmliche Weise verbunden. Ein weiteres Teilnetz ist „weder unmittelbar noch mittelbar an ein (öffentliches) Netz angeschlossen“. Dieses zweite Teilnetz ist dann ein Inselnetz, dient der Verteilung von EE an alle Netzteilnehmer und ist nicht vom EEG betroffen. Die technische Ausführung solcher elektrischen Anlagen ist problemlos möglich und kann sehr flexibel gestaltet werden.
Vorsicht im Fall (2) 3, es wird zwischen Letztverbraucher und Eigenversorgung unterschieden.
Die Selbstversorgung mit Photovoltaik und Speicher wird für den Stromerzeuger mit Hilfe des EEG und durch steuerliche Maßnahmen erschwert. So muss der Betreiber von EE Anlagen über 500 kW seinen Strom zwingend an der Strombörse anbieten.
http://www.energiedialog.nrw.de/das-neue-eeg-2014-was-aendert-sich/
Es ist nur ein minimaler Eigenverbrauch zugelassen. Die Steuerliche Bewertung des Eigenverbrauchs von Kleinerzeugern ändert sich jährlich. Die Vergütung für Solarstrom beträgt zurzeit 12,31 ct/kWh. Allein die jährlichen Abschreibungskosten betragen, je nach Anlagengröße etwa 10 ct/kWh. Es bleibt also ein Ertrag von 2,31 ct/kWh. Bei einer jährlichen Einspeisung von 5.000 kWh bleiben gerade mal 116 € Gewinn übrig. Reine Einspeisung lohnt sich nur ab einer bestimmten Anlagengröße. Der Eigenverbrauch von Solarstrom zählt als Privatentnahme und muss entsprechend versteuert werden. Das mindert den Gewinn zusätzlich.
Was können wir dagegen tun
Abmeldung der EE Anlage nach 5 Jahren oder die Errichtung besonders kleiner Anlage ohne Anmeldung. Die Kapazität einer Neuanlage nur 2 bis 3mal so groß bemessen (in KWp) wie der durchschnittliche eigene jährliche Strombedarf ist. Einspeisung des Überschusses ohne Vergütung. Eigenverbrauch und Bildung von Verbrauchergemeinschaften. Damit keine Steuern, keine Kontrolle. Der Gewinn ist der nicht benötigte Strom vom örtlichen Stromanbieter.
Wir sind Energiepiraten
– der PKW wird elektrisch, 20% der PKWs sind Zweitwagen und könnten sofort auf vollelektrisch „umgestellt“ werden, die Stadt München fördert seit dem 1. April mit einem eigenen Programm:
Deutsche Post baut Elektroautos:
http://www.iwr.de/news.php?e=x1416x&id=30994
Elektrische betriebene sind sehr viel weniger komplex als herkömmliche Fahrzeuge. Auf der Grundlage vorhandener Fahrwerke lassen sich und wurden bereits relativ schnell E-Fahzeuge entwickelt. Teuer sind zurzeit noch die Energiespeicher. Die Preise dafür werden bei einem Massenbedarf aber sehr schnell fallen. Zielpreis. < < 100 €/kWh
– Schnell raus aus den fossilen Antrieben:
http://www.zeit.de/mobilitaet/2016-04/auto-zukunft-benzinmotor-abschaffen-energiewende
Norwegen plant Verbot von Autos mit Benzinmotor
http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article207212951/Norwegen-plant-Verbot-von-Autos-mit-Benzinmotor.html
(Niederlande auch)
– Beim Hausneubau auf Solarthermiemodule und Wärmepumpen, Photovoltaik (+ Speicher, wenn kostengünstiger geworden) zurückgreifen
Anzahl der im Jahr 2015 neu installierten Solarwärme-Anlagen: 101.000
Insgesamt installierte Solarwärme-Leistung 2015: 13,4 GW (th)
[Statistikpapier Solarthermie: https://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/2016_3_BSW_Solar_Faktenblatt_Solarwaerme.pdf]
Wärmepumpen:
– kommunale Bürgerfonds zur Umsetzung kommunaler Energiesparmaßnahmen
Beispiel: Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung, (Stromersparnis und Verringerung der Lichtverschmutzung,
BMWI: „Es werde Licht – mit energiesparenden Straßenlaternen“
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Technologie/Innovationsfoerderung-Mittelstand/hightechlights,did=580814.html
http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stromnutzung/Dokumente/1430_Broschuere_Energieeffiziente-Strassenbeleuchtung.pdf
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/dormagen-final-pdf/von/strassenbeleuchtung-in-dormagen/vom/energieagentur/1779
In Deutschland werden jährlich bis zu 4 Mrd. kWh an Strom für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken verbraucht;
In Deutschland gibt es etwa 9,1 Millionen Straßenleuchten;
[„Straßenbeleuchtung mit LEDs und konventionellen Lichtquellen im Vergleich – Eine
licht- und wahrnehmungstechnische Analyse aus einer wissenschaftlich begleiteten Teststraße in Darmstadt“, 2009 https://www.nabu.de/stadtbeleuchtung/cd-rom/Inhalte/PDF/H4-9.pdf]
http://www.lichtverschmutzung.de/
http://www.wirsindheller.de/LED-Strassenleuchten.109.0.html
Medienmanipulation? Beschreiben fast nur Vorteile der LED und wählen eine negative Schlagzeile! http://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article145194509/Strassenlaternen-mit-LED-haben-Schattenseiten.html
Straßenbeleuchtung mit Wind:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Juist-bekommt-Windkraft-Strassenlaternen,hallonds32442.html
Straßenbeleuchtung mit Sonne:
http://www.gemeinde-train.de/index.php?id=564,165
Stadtwerke und Bürgerbeteiligung:
https://www.unendlich-viel-energie.de/mediathek/broschueren/stadtwerke-und-buergerbeteiligung
– Nachhaltig konsumieren und Geld sparen http://epea.com/de/fallstudien
Kreislaufwirtschaft: http://c2c-ev.de/c2c-konzept/kreislaeufe/
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