John Locke: Two Treatises of Government
§ 116. This has been the practice of the world from its first beginning to this day; nor is it now any more hindrance to the freedom of mankind, that they are born under constituted and ancient polities, that have established laws, and set forms of government, than if they were born in the woods, amongst the unconfined inhabitants, that run loose in them: For those, who would persuade us, that by being born under any government, we are naturally subjects to it, and have no more any title or pretence to the freedom of the state of nature, have no other reason (bating that of paternal power, which we have already answered) to produce for it, but only, because our fathers or progenitors passed away their natural liberty, and thereby bound up themselves and their posterity to a perpetual subjection to the government, which they themselves submitted to.
It is true, that whatever engagements or promises anyone has made for himself, he is under the obligation of them, but cannot, by any compact whatsoever, bind his children or posterity: For his son, when a man, being altogether as free as the father, any act of the father can no more give away the liberty of the son, than it can of anybody else: He may indeed annex such conditions to the land, he enjoyed as a subject of any commonwealth, as may oblige his son to be of that community, if he will enjoy those possessions which were his father’s; because that estate being his father’s property, he may dispose, or settle it, as he pleases.
§ 116. Selbst wenn es von den Anfängen der Welt bis heute gängige Praxis war: Es stellt heute kein größeres Hindernis für die Freiheit der Menschen dar, ob sie nun in alte, etablierte Staatswesen mit fest stehenden Gesetzen und geordnetem Regierungsapparat oder in Wäldern unter ungebundenen, frei herum streifenden Bewohnern geboren wären.
Diejenigen nämlich, die uns einreden wollen, durch Geburt unter einem Regime seien wir diesem von aus Natur untergeordnet und hätten weder Recht noch Anspruch auf die Freiheit im Naturzustand. Abgesehen von väterlicher Macht, die wir bereits mit unserer Antwort widerlegt haben, haben sie keinerlei Grund sich deswegen aufzuplustern. Also behaupten sie, die Väter unserer Erzeuger hätten ihre natürliche Freiheit weggegeben und dadurch sich und ihre Nachkommen zu ewiger Unterordnung unter die Regierung verpflichtet, der sie selbst sich unterworfen hatten. Es ist trifft zwar zu: Jeder steht in der Pflicht all der Verbindlichkeiten und Versprechungen, die er für sich selber eingegangen ist, aber er kann durch keinen Vertrag, welcher Art er auch sei, seine Kinder oder Nachkommen binden.
Da der Sohn, sobald er zum Mann wird, insgesamt genau so frei ist wie sein Vater, kann kein Akt eines Vaters die Freiheit seines Sohns mit mehr Recht weggeben als die irgendeines Anderen. Allerdings kann er mit Land, das er als Mitglied eines Staatswesens besitzt, die Bedingung für den Sohn verknüpfen, ein Mitglied jener Gemeinschaft zu werden, falls er sich am Besitz seines Vaters erfreuen will. Da dieses Vermögen Besitz des Vaters ist, kann dieser das verfügen oder einrichten wie er will.
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