John Locke: Two Treatises of Government
106. Thus, though looking back as far as records give us any account of peopling the world, and the history of nations, we commonly find the government to be in one hand; yet it destroys not that which I affirm, viz., that the beginning of politic society depends upon the consent of the individuals, to join into, and make one society; who, when they are thus incorporated, might set up what form of government they thought fit.
But this having given occasion to men to mistake, and think, that by nature government was monarchical, and belonged to the father, it may not be amiss here to consider, why people in the beginning generally pitched upon this form, which though perhaps the father’s pre-eminency might, in the first institution of some commonwealths, give a rise to, and place in the beginning, the power in one hand; yet it is plain that the reason, that continued the form of government in a single person, was not any regard, or respect to paternal authority; since all petty monarchies, that is, almost all monarchies, near their original, have been commonly, at least upon occasion, elective.
§ 106. Soweit uns Aufzeichnungen auf das Bevölkern der Welt und der Geschichte der Staaten Hinweise geben, stellen wir fest: In der Regel lag das Regieren in einer Hand. Das zerstört aber keineswegs meine Behauptung: Der Anfang politischer Gesellschaft hängt von einer Einvernehmen von Individuen ab, sich zu vereinigen und eine Gesellschaft zu bilden. Nachdem sie so zu einer Körperschaft geworden sind, können sie diejenige Form von Regierung bestellen, welche sie für geeignet halten.
Auch wenn das die Menschen zu einem Missverständnis und zum Gedanken verleitet hat, Regierung sei natürlich Monarchie und dem stehe dem Vater zu, wird es kaum verkehrt sein, hier zu betrachten, weshalb die Menschen sich anfangs in der Regel für diese Form entschieden. Womöglich hat bei der ersten Gründung eines Staats die Vorrangstellung des Vaters den Anstoß gegeben, zu Anfang die Macht in eine Hand zu legen. Ganz klar liegt der Grund, warum die Form der Regierung sich in einer einzigen Person fortsetzte, keineswegs in Achtung oder Verehrung väterlicher Autorität. Schlicht, weil all die belanglosen Monarchien, also fast alle Monarchien, kurz nach ihrem Ursprung, in der Regel, zumindest aber eine, Wahlkönigreiche waren.
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