John Locke: Two Treatises of Government
§ 34. God gave the world to men in common; but since he gave it them for their benefit, and the greatest conveniences of life they were capable to draw from it, it cannot be supposed he meant it should always remain common and uncultivated. He gave it to the use of the industrious and rational, (and labor was to be his title to it;) not to the fancy or covetousness of the quarrelsome and contentious. He that had as good left for his improvement, as was already taken up, needed not complain, ought not to meddle with what was already improved by another’s labour: If he did, it is plain he desired the benefit of another’s pains, which he had no right to, and not the ground which God had given him in common with others to labor on, and whereof there was as good left, as that already possessed, and more than he knew what to do with, or his industry could reach to.
§ 34. Gott gewährte den Menschen die Welt als Gemeinbesitz. Da er sie ihnen zu ihrem Nutzen und zu dem möglichst angenehmen Leben gewährte, soweit sie imstande wären, ihr abzugewinnen, kann man unmöglich annehmen, er wollte, sie bliebe für immer Gemeingut und unkultiviert. Er stellte sie für den Nutzen der Fleißigen und Verständigen und die Arbeit sollte deren Anspruch begründen. Keineswegs für wirre Phantasie oder Begierden der Zänkischen und Streitsüchtigen. Wem ebenso viel zur Kultivierung blieb, als bereits in Besitz genommen worden war, brauchte sich weder zu beklagen noch hatte er sich um das zu kümmern, was bereits durch anderer Arbeit erschlossen war. Tat er das, liegt auf der Hand, er trachtete nach dem Nutzen der Arbeit eines Anderen, auf welchen er kein Recht hatte. Statt nach dem Boden, den Gott ihm als Gemeinbesitz mit anderen zur Bearbeitung bereitet und wovon ebenso genug übrig war, als sich bereits im Besitz anderer befand. Also noch mehr als er nutzen oder unter Einsatz all seines Fleißes bebauen konnte.
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