John Locke: Two Treatises of Government
§ 87. This being the reason and foundation of Adams property, gave the same title, on the same ground, to all his children, not only after his death, but in his life-time: So that here was no privilege of his heir above his other children, which could exclude them from an equal
right to the use of the inferior creatures, for the comfortable preservation of their beings, which is all the property man hath in them; and so Adams sovereignty built on property, or, as our author calls it, private dominion, comes to nothing.
Every man had a right to the creatures, by the same title Adam had, viz. by the right everyone had to take care of, and provide for their subsistence: And thus men had a right in common, Adam’s children in common with him. But if anyone had began, and made himself a property in any particular thing, (which how he, or anyone else, could do, shall be shown in another place) that thing, that possession, if he disposed not otherwise of it by his positive grant, descended naturally to his children, and they had a right to succeed to it, and possess it.
§ 87. Da hier Ursache und Grundlage von Adams Besitz verankert sind, hatten allen seine Kinder aus demselben Grund denselben Rechtsanspruch. Nicht nur nach seinem Tod, sondern auch bei seinen Lebzeiten. Hier handelte es sich nicht um ein Privileg seines Erben vor den anderen Kindern, welches sie von dem gleichen Recht, die untergeordneten Geschöpfe für einen angenehmen Unterhalt ihres Daseins zu nutzen, hätte ausschließen können.
Eben darin besteht der ganze Besitz, den der Mensch an jenen innehat. Auf Besitz gegründete Souveränität Adams, oder, wie unser Autor es nennt, die alleinige Herrschaft löst sich daher in Nichts auf. Jeder Mensch hatte ein Recht auf die Geschöpfe durch denselben Anspruch, den Adam hatte: Durch das einem jeden zustehende Recht, auf seine Existenz bedacht zu sein und für sie zu sorgen.
So hatten die Menschen ein allen gemeinsames Recht, Adams Kinder ein gemeinsames Recht mit ihm. Wenn aber jemand begonnen hatte, sich selbst Besitz an einer bestimmten Sache zu verschaffen, und dies auch erreicht hatte, (wie er oder jeder andere dies tun konnte, soll an anderer Stelle gezeigt werden) so ging jene Sache, oder jener Besitz, wenn der Betreffende nicht durch eine positive Gewähr anders darüber verfügte, selbstverständlich auf seine Kinder über und die hatten daran ein Besitz- und Erbrecht.
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