John Locke: Two Treatises of Government
§ 69. But that he means here paternal power and no other, is past doubt, from the inference he makes in these words immediately following, I see not then how the children of Adam, or of any man else, can be free from subjection to their parents. Whereby it appears that the power on one side, and the subjection on the other, our author here speaks of, is that natural power and subjection between parents and children:
For that which every man’s children owed, could be no other; and that our author always affirms to be absolute and unlimited. This natural power of parents over their children, Adam had over his posterity, says our author; and this power of parents over their children, his children had over theirs in his life-time, says our author also; so that Adam, by a natural right of father, had an absolute unlimited power over all his posterity, and at the same time his children had by the same right absolute unlimited power over theirs.
Here then are two absolute unlimited powers existing together, which I would have anybody reconcile one to another, or to common sense. For the salvo he has put in of subordination, makes it more absurd:
To have one absolute, unlimited, nay, unit mil able power, in subordination to another, is so manifest a contradiction, that nothing can be more. Adam is absolute prince with the unlimited authority of fatherhood over all his posterity; all his posterity are then absolutely his subjects; and, as our author says, his slaves, children, and grandchildren, are equally in this state of subjection and slavery;
and yet, says our author, the children of Adam have paternal, i. e. absolute unlimited power over their own children: Which in plain English is, they are slaves and absolute princes at the same time, and in the same government; and one part of the subjects have an absolute unlimited power over the other by the natural right of parentage.
§ 69. Hier ist väterliche Macht und keine andere gemeint, wie sich zweifellos aus seinem unmittelbar darauf folgenden Schluss: „Ich erkenne nicht, wie dann die Kinder Adams oder irgendeines anderen frei von Unterordnung gegenüber ihren Eltern sein können“.
Daraus geht klar hervor: Mit „Macht“ auf der einen Seite und „Unterordnung“ auf der anderen, von denen unser Autor hier spricht, sind „natürliche Macht“ und „Unterordnung“ im Verhältnis der Eltern und der Kinder gemeint. Eine Unterordnung die ein jedes Kind schuldet kann keine andere sein und von ihr behauptet unser Autor stets, sie sei absolut und unbeschränkt. Diese natürliche „Macht“ der Eltern über die Kinder hatte Adam über seine Nachkommen – sagt unser Autor. Diese „Macht“ der Eltern über ihre Kinder hatten seine Kinder über die Ihrigen zu seinen Lebzeiten, sagt unser Autor ebenfalls.
Dadurch soll nun Adam durch natürliches Vaterrecht absolute, unumschränkte Macht über seine gesamte Nachkommenschaft, und zur gleichen Zeit seine Kinder durch dasselbe Recht absolute, unumschränkte Macht über die Ihrigen gehabt haben.
Hier haben wir also zwei absolute, unumschränkte Machtverhältnisse, die gleichzeitig bestehen. Folglich bitte ich einen jeden, diese untereinander oder nach einfachen Regeln der Vernunft in Übereinstimmung zu bringen. Der Vorbehalt, den er mit der „Unterordnung“ hineingebracht hat, macht die Ungereimtheit nur noch schlimmer:
Eine absolute, unbeschränkte, Nein, unbeschränkbare Macht einer anderen unterzuordnen, ist ein so handfester Widerspruch, wie er krasser nicht sein kann.
Adam ist absoluter Fürst mit unbeschränkter Autorität qua Vaterschaft über seine ganze Nachkommenschaft.
Alle seine Nachkommen sind damit absolute Untertanen und, wie unser Autor sagt, „seine Sklaven“. Kinder und Enkel befinden sich in dem gleichen Zustand von Unterwerfung und Sklaverei.
Und dennoch, behauptet unser Autor, haben die Kinder Adams väterliche, also absolute, unbeschränkte Macht über ihre eigenen Kinder. In einfachen Worten: Sie sind gleichzeitig unter der gleichen Regierung zugleich Sklaven und absolute Fürsten, wobei ein Teil der Untertanen absolute unbeschränkte Macht über den anderen durch das natürliche Recht der Vaterschaft hat.
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