John Locke: Two Treatises of Government
§ 63. I agree with our author that the title to this honor is vested in the parents by nature, and is a right which accrues to them by their having begotten their children, and God by many positive declarations has confirmed it to them: I also allow our authors rule that in grants and gifts, that have their original from God and nature, as the power of the father, (let me add and mother, for whom God hath joined together, let no man put asunder) no inferior power of men can limit, nor make any law of prescription against them, Observations, 158.
So that the mother having, by this law of God, a right to honor from her children, which is not subject to the will of her husband, we see this absolute monarchical power of the father can neither be founded on it, nor consist with it; and he has a power very far from monarchical, very far from that absoluteness our author contends; when another has over his subjects the same power he hath, and by the same title: And therefore he cannot forbear saying himself that he cannot see how any mans children can be free from subjection to their parents, p. 12. which, in common speech, I think, signifies mother as well as father; or if parents here signifies only father, it is the first time I ever yet knew it to do so, and by such an use of words one may say anything.
§ 63. Ich stimme unserem Autor zu: Der Anspruch auf diese „Ehre“ kommt von Natur den Eltern zu. Dieses Recht erwächst aus dem Umstand, die Kinder gezeugt zu haben und ist von Gott durch viele positive Erklärungen bestätigt worden. Ich bestätige auch die Lehre unseres Autors, „Gewähr und Schenkungen, die ihren Ursprung in Gott und der Natur haben, wie die Macht des Vaters dürfen“ – („und der Mutter“, darf ich ergänzen, denn was Gott vereint hat, darf der Mensch nicht trennen) – „durch keine geringere menschliche Macht beschränkt, noch ein Verjährungsgesetz gegen sie erlassen werden.“ (O. 158).
Sofern also die Mutter nach diesem Gesetz ein Recht auf Ehrfurcht der Kinder hat, welches dem Willen ihres Gatten nicht unterworfen ist, so folgt daraus: „Diese absolute königliche Macht des Vaters“ ist weder darauf gegründet, noch passt sie damit zusammen.
Er hat eine Macht, die weit entfernt ist, monarchisch zu sein. Weit entfernt von jener Absolutheit, für die unser Autor eintritt, solange ein anderer gegenüber Untergeordneten die gleiche Macht durch den gleichen Rechtsanspruch besitzt. Von daher kann auch unser Autor nicht umhin Höchstselbst zu bemerken: „Ich kann nicht erkennen, wie Kinder von Unterordnung gegenüber den Eltern frei sein sollten.“ S. 12. Ich habe den Verdacht, in Alltagssprache bedeutet das ebenso gut „Mutter“ wie „Vater“. Sollte „Eltern“ hier nur „Vater“ bedeuten, so wäre das meines Wissens zum ersten Mal der Fall und mit einem solchen Sprachgebrauch könnte man eigentlich alles sagen.
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