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Wir organisieren die erste bundesweite 'Volksabstimmung'

Ist Deutschland eine Demokratie?

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt" (Art. 20 GG), doch wie sieht die Praxis aus?
Alle 4 Jahre dürfen wir zwischen Kandidaten wählen, die allein von Parteigremien festgelegt werden. Mehr Mitspracherechte haben wir auf Bundesebene nicht. Kein Wunder, wenn so gewählte "Volksvertreter" die Interessen ihrer Partei und die einzelner Lobbyisten für wichtiger halten als die der gesamten Bevölkerung.
Die Aktion FÜR VOLKSENTSCHEIDE will das ändern. Als Wählergemeinschaft stehen wir überparteilich für bundesweite Volksentscheide. Art. 20 (2) GG gibt uns das Recht auf Abstimmungen und in § 18 (1) Bundeswahlgesetz ist garantiert, dass Bürger ohne Partei als Kandidat zuzulassen sind. Das nutzen wir FÜR VOLKSENTSCHEIDE und organisieren so eine bundesweite "Abstimmung". Unterstützen auch Sie unsere Forderung nach Volksentscheiden und werden Sie Mitglied, Kandidat und/oder Spender!
www.ThomasBlechschmidt.de
 

 

Zur Bundestagswahl (27. Sept. 2009) suchen wir für jeden Wahlkreis Kandidaten, die überparteilich mit Kennwort FÜR VOLKSENTSCHEIDE als Einzelbewerber antreten. Selbstverständlich helfen wir!
Damit stehen Volksentscheide faktisch zur Wahl, denn alle Erststimmen für unsere Bewerber sind Stimmen FÜR VOLKSENTSCHEIDE. Die Medien werden darüber berichten. So wird unser Anliegen "Mitsprache und Selbstbestimmung der Bürger" zum Top-Thema! Jeder kann dabei mitmachen!
Wichtig: FÜR VOLKSENTSCHEIDE handelt überparteilich + sachbezogen => Wie funktioniert das?
Jeder Bürger - selbst Partei-Mitglieder und Listenkandidaten - können sichtbar für Volksentscheide eintreten - ob die eigene Partei das zulässt, ist eine andere Frage! Gemeinsam fordern wir mit Herz und Hirn die Einführung bundesweiter Volksentscheide! Denn Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte!
Wir brauchen nur 299 Bewerber, die den Parteien mit ihrer Kandidatur FÜR VOLKSENTSCHEIDE sagen: "Nehmt uns Bürger endlich ernst!" Setzen Sie ein Signal - Gemeinsam sind wir stark! Auch in der EU brauchen Bürger mehr Mitsprache. Wichtige EU-Verträge und eine Verfassung darf es ohne EU-weite Abstimmung nicht geben! Ob in Deutschland oder EU - Volksentscheide sind ein demokratisches Grundrecht!
GEMEINSAM MIT HERZ UND HIRN - GERECHTIGKEIT BRAUCHT BÜRGERRECHTE!
 
 
 
 

Unmittelbare Demokratie ist ein stabilisierender Faktor

Durch sie können Bürger Entscheidungen korrigieren, ohne die gesamte Regierung auswechseln zu müssen. Das Bundesland Bayern hat eine ausgeprägte verfassungsrechtlich fest verankerte Direkte Demokratie. Dort regiert schon seit Jahrzehnten unverändert immer die gleiche Partei. Woran liegt das? Unmittelbare Demokratie zwingt alle Politiker, Kontakt und Kommunikation mit den Bürgern zu suchen, denn selbstverständlich schadet jedes gestartete und erfolgreiche Volksbegehren deren Ansehen. So entfaltet eine vielschichtige und praxisgerechte unmittelbare Demokratie ihre bürgernahe Wirkung bereits im Vorfeld jeder politischen Entscheidung.
 

Was hat der Bürger davon?

 
Durch entsprechende Mitwirkungsrechte entwickeln sich zwangsläufig bürgerfreundliche Regelungen. Die Gesellschaft steuert sich selbst - so soll Demokratie funktionieren! Nach der Wahl fühlt sich der Bürger nicht mehr auf Jahre hilflos dem Wirken von Parteien und Abgeordneten ausgeliefert; unmittelbare Demokratie stärkt Selbstvertrauen und staatsbürgerliche Initiative.
 
 
 
 

Unser Staat und besonders unsere Demokratie benötigen eine Modernisierung.

Bei aller Wertschätzung, das Grundgesetz war und ist eine Übergangslösung! Sollen künftige Generationen und Neubürger auf ein Provisorium vereidigt werden? Schafft es das Deutsche Volk auch nach 60 Jahren und nach erfolgter Wiedervereinigung nicht, sich seine eigene Verfassung zu geben, wie es lt. Art. 146 GG der Wille der "Väter des GG" war? Mündigen Bürgern ist endlich der Einfluss zuzugestehen, der heutigen Möglichkeiten und Bedürfnissen entspricht. Eine moderne Verfassung ist überfällig!
 

Unmittelbare Demokratie ist tragender Grundpfeiler jeder modernen Verfassung.

Repräsentative Demokratie bleibt auf absehbare Zeit unverzichtbar; doch sie muss und kann durch sinnvolle Instrumente der unmittelbaren Demokratie ergänzt werden - jeder andere Ansatz ist unrealistisch.
 
 
 
 

Direkte Demokratie ist unmittelbare Demokratie - sie garantiert Bürgernähe!

Demokratisch kann ein Machtanspruch durch Eliten nur durch Einfluss der Bürger auf staatliche Rahmenbedingungen begrenzt werden. Auf Bundesebene vermissen wir Bürgernähe und unmittelbare Demokratie in Deutschland schmerzlich; da haben es Kommunen und Bundesländer besser. Zwar sagt Art. 20 GG: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt", doch detaillierte Ausführungen finden sich nur für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes. Die Schweiz setzt seit Jahrzehnten erfolgreich auf unmittelbare Demokratie; sie ist dort inzwischen fester Bestandteil des demokratischen Alltags und die Schweizer leben in stabilen politischen Verhältnissen. Trotzdem oder gerade deshalb? Wann finden wir den Mut, echte Demokratie zu wagen?
 

Warum fehlen im Grundgesetz klare Regelungen?

Wollten die "Väter des GG" keine direktdemokratischen Elemente? Die Entstehungszeit des GG gibt uns die Antwort: Man hatte die Sorge, das Volk könnte weitergehende Mitbestimmungsrechte missbrauchen. Eine direkte Mitbestimmung wurden daher von den "Architekten der BRD" nur vage angedeutet, obwohl die Siegermächte wohl mehr zugelassen hätten. Die gewählte Formulierung in Art. 20 GG schließt Abstimmungen jedoch grundsätzlich nicht völlig aus - was fehlt, ist allein der Mut, bürgernahe unmittelbare Demokratie zu verwirklichen!


Quelle: www.fuerVolksentscheide.de
 
     
 
 
 

Gesetzliche Ergänzungen sind möglich, sobald politischer Wille dazu vorhanden ist.

Doch die Parteien lassen uns Bürger hier sträflich im Stich, denn sie beschneiden ungern ihre eigene Macht! Deshalb müssen wir unsere Mitwirkungsrechte jetzt nachdrücklich selbst einfordern!
Darum ist es wichtig, ein Zeichen zu setzen?

Anmerkungen

Dabei will ich ein paar Dinge wohl verstanden wissen: Denken Sie, ich will die Parteien abschaffen? Der Gedanke ist verlockend und nahe liegend, aber: Die Parteien sind wichtig und tragen den politischen Prozess in unersetzbarer Weise.

Entglittene Kontrolle

Nun ist es leider für uns alle einfach nachteilig, dass sie dieses in weitgehender Unabhängigkeit und alleiniger Zuständigkeit tun. Wir erhalten lediglich die Möglichkeit zur Bestätigung des vermeintlich kleinsten Übels in olympischem Turnus alle vier Jahre. Die meisten Fehler sind dann schon geschehen und die Folgen verdrängt. Im Augenblick des Geschehens sind wir zwar dagegen, doch sind uns die Hände gebunden. Aber nach zwei, drei Jahren, haben wir uns an die Folgen gewöhnt und leben damit. Das wollen wir ändern. Es geht verkürzt gesprochen um die Kontrolle der Kontrolleure.
 

Keine Kuhhandel mehr

Die Erfahrung zeigt, dass in Wahlkämpfen, die allein aus der Wählbarkeit von Parteiprogrammen bestehen, Fehlleistungen zu spät und selten ausreichend konsequent geahndet werden und in der Vermengung mit anderen Themen untergehen. Politik ist eine Ware und der Wähler ist Konsument. Er will eine differenzierte Auswahl haben und keine Gemischtwarensortimente kaufen. Und überhöhte Preise lehnt er zu Recht ab. Das ist sicher in einer Demokratie eine riesige Aufgabe, vor allem da eine Unzahl von Einzelthemen schon rein organisatorisch nur schwer einem Volksentscheid unterworfen werden kann. Deshalb sollten Parteien und die durch sie in bewährter Weise eingeführten politischen Prozesse erhalten bleiben. Ergänzend dazu sollte es trotzdem endlich die verbindliche und verfassungsrechtlich garantierte Möglichkeit geben, Entscheidungen per Volksentscheid zu revidieren. Komplementär dazu ist eine Rückverlagerung von Zuständigkeiten auf subnationale, regionale und kommunale Ebenen dringend geboten.
www.ThomasBlechschmidt.de
 

Thomas Blechschmidt | Postfach 02 55 | 86802 Buchloe | eMail:    www.ThomasBlechschmidt.de